Rößler GmbH
Südring 9, 06618 Mertendorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Rößler seit 5.10.2006 | Geschäftsführer |
Anja Rößler seit 5.10.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rößler GmbHMertendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Rößler GmbH hat ihren Sitz in Mertendorf OT Görschen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. HRB 213747). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,8 % zugrunde gelegt. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer entsprechend den allgemeinen AfA Tabellen des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse Erhaltene Zuschüsse im Zusammenhang mit Investitionen werden im Sonderposten für Investitionszuschüsse passiviert. Der Sonderposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 7. Pensionsrückstellungen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren Anwartschaftsbarwertverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,83 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 9. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären und quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- oder Entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist im Forderungsspiegel am Gliederungspunkt F des Anhangs ersichtlich. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Eine Saldierung erfolgte jeweils für jede einzelne Zusage getrennt, womit sich folgender Bilanzausweis ergibt:
Die Anschaffungskosten des verrechneten Vermögens betragen EUR 0,4 Mio. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt G des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen: Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel im Gliederungspunkt H des Anhangs ersichtlich. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" sind Erträge in Höhe von EUR 157.125,87 für die Auflösung des Sonderpostens und EUR 1.992,40 aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 6.405,69 enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus nachlaufenden Rechnungen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen mit EUR - 4.581,00 Vorjahre und in Höhe des restlichen Betrages das Jahr 2023. D. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. II. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt (ohne Organmitglieder):
Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Angestellten beträgt damit 89. III. Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 288 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet. IV. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem Saldo von aktiven und passiven latenten Steuern ergibt sich ein aktiver Saldo von EUR 408.560,17. In Höhe des aktiven Saldos besteht eine Ausschüttungssperre. F. Forderungsspiegel
G. Rückstellungsspiegel
H. Verbindlichkeitenspiegel
Die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsabtretungen von Forderungen und Lebensversicherungen sowie Sicherungsübereignungen finanzieller Vermögensgegenstände besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch übliche Eigentumsvorbehalte besichert. I. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Miet- und Leasinggeschäfte, welche im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs liegen. Aus diesen ergeben sich keine wesentlichen Vorteile oder Risiken in Bezug auf die Finanzlage des Unternehmens.
Mertendorf, den 20. Dezember 2024
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft Rößler GmbH vom 20. Dezember 2024 Die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft haben unter Verzicht auf die Einhaltung von Fristen- und Formvorschriften nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird genehmigt. 2. Der Jahresüberschuss wird auf EUR 464.929,08 festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Geschäftsführer wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Entwicklung des Anlagevermögens für das Gaeschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Be- und Verarbeitung von Metallen und Metallteilen, die Produktion von Maschinenteilen sowie die Herstellung von Halbfertigprodukten aus Metall. Des Weiteren werden Zerkleinerungsmaschinen gebaut, und als eigenes Produkt vermarktet. B. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Im Jahr 2023 ist das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland preisbereinigt um 0,3% gesunken, dies ist ein Rückgang um 2,1% gegenüber dem Vorjahr (Vgl. Vj. +1,8%). Das BIP in der Eurozone entwickelte sich 2023 mit einem Anstieg von 0,7% (Vgl. Vj. +3,3%) wiederum stärker als das BIP in Deutschland, blieb aber auch unter dem Vorjahresergebnis zurück. Staaten wie Spanien und Frankreich erreichten sogar ein überdurchschnittliches Ergebnis, nur Deutschland hatte ein negatives Wachstum zu verzeichnen. Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts zeigt sich 2023 in 2 Bereichen ein negativer Trend. Vor allem im produzierenden Gewerbe und im Handel / Gastronomie / Verkehr war man geprägt von negativen Vorzeichen. Im Sektor Bau kam es zu leichten Zuwächsen, trotzdem zeigte sich die Branche schwach. Positiv zu erwähnen sind lediglich Information, Kommunikation und die öffentlichen Dienstleister, Erziehung, Gesundheit. Aber auch diese Sektoren vielen hinter das Ergebnis von 2022 zurück. Positive Wachstumsimpulse auf der Verwenderseite kamen 2023 vor allem durch den privaten Konsum von Freizeit, Unterhaltung und Kultur. Des Weiteren stiegen die Ausgaben im Sektor Verkehr, Nachrichtenübermittlung. Die privaten Konsumausgaben sanken jedoch preisbereinigt um 1,1 % im Vergleich zu einem starken Anstieg von 4,6% im Vorjahr. Den größten Negativtrend hatte der Konsum von Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten zu verzeichnen, gefolgt von Nahrungsmitteln. Die Exporte erfuhren 2023 ein Dämpfer, einzig die Investitionen in Ausrüstungen konnten auf ein positives Ergins verweisen.
Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6% und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %) und die Unternehmensdienstleister (+0,3 %) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe (-1,0 %) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Neben der Abschaltung der drei letzten deutschen Atomkraftwerke zum 15. April 2023 sank auch die Energieproduktion aus Braun- und Steinkohle. Dagegen wuchs die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich. Zudem wurde vermehrt Strom im Ausland eingekauft. Die bisher vorliegenden Außenhandelsdaten zeigen einen Anstieg der preisbereinigten Stromimporte im zweistelligen Prozentbereich bei gleichzeitig niedrigeren Stromexporten. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls, wenn gleich deutlich weniger, im Minus (-0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte.
Die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 1,1 % gegenüber dem Vorjahr und lagen damit weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-2,1 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Die Inflationsrate - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahr - lag im Jahresdurchschnitt 2023 voraussichtlich bei 5,9 % und damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 (+6,9 %). Dabei stiegen vor allem die Preise für Nahrungsmittel. Auch die Energiepreise waren - im Unterschied zur Entwicklung auf der Erzeugerebene - noch höher als im Vorjahr. Die etwas niedrigere Inflationsrate und die Lohnerhöhungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten den Rückgang der privaten Konsumausgaben jedoch nicht verhindern. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Das gilt insbesondere für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, für die im Jahr 2023 preisbereinigt deutlich weniger ausgegeben wurde als im Vorjahr (-4,5 %). Für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, deren Preise 2023 weiterhin hoch waren, sanken die preisbereinigten Ausgaben sogar noch stärker (-6,2 %). Zudem kauften die privaten Haushalte auch weniger kurzlebige Güter wie Bekleidung und Schuhe (-0,8 %). Nach ihrem Höchststand im Sommer 2022 sanken die Energiepreise auf Erzeugerebene von Januar bis November 2023 um durchschnittlich 11,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dadurch wurde allerdings nur ein Bruchteil des Anstiegs der Jahre 2021 und 2022 kompensiert. In der zweiten Jahreshälfte 2023 stabilisierten sich die Energiepreise auf einem sehr hohen Niveau und belasteten weiterhin die Produktion der energieintensiven Wirtschaftszweige, die von Januar bis November 2023 um 10,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum abnahm. Dies bremste wiederum die gesamte Industrieproduktion. Neben den hohen Energiepreisen war auch die Materialknappheit weiter ein Problem für die Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe. Zwar nahm laut Umfragen des ifo Instituts im Laufe des Jahres 2023 die Materialknappheit ab, allerdings berichteten im Jahresdurchschnitt noch knapp ein Drittel der Unternehmen von Engpässen. Zudem erhöhten sich infolge der Tarifabschlüsse die Lohnkosten. Daher legten die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte ohne Energie, die 2022 bereits durchschnittlich um 14,0 % gestiegen waren, von Januar bis November 2023 nochmals um 3,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Dabei stiegen vor allem die Preise für Konsum- und Investitionsgüter. Da sich die Preissteigerungen auf der Erzeugerebene auch in den Verbraucherpreisen niederschlugen, kam zum verstärkten Kostendruck für die Unternehmen erschwerend eine spürbare Konsumzurückhaltung hinzu. Auch der Staatskonsum und die Bauinvestitionen gingen zurück. Die Ausrüstungs-investitionen konnten verwendungsseitig zulegen.
Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Durch solche Maßnahmen hatte der Staatskonsum in den Jahren ab 2020 die Wirtschaftsleistung gestützt. Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Das zeigen auch die unterjährigen Konjunkturstatistiken aus dem Baugewerbe: Sowohl die Auftragseingänge im Wohnungsbau als auch die Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungen sanken preisbereinigt in den ersten drei Quartalen 2023 deutlich gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Positive Signale kamen vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte. In Ausrüstungen - das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - wurde dagegen preisbereinigt deutlich mehr investiert als im Jahr 2022 (+3,0 %). Dazu trug vor allem der Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen bei, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar, der trotz sinkender Preise zurückging. Dabei sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte. Die Energiepreise stabilisierten sich auf hohem Niveau. Dies hatte besonders negative Folgen für die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen.
Nach ihrem Höchststand im Sommer 2022 sanken die Energiepreise auf Erzeugerebene von Januar bis November 2023 um durchschnittlich 11,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dadurch wurde allerdings nur ein Bruchteil des Anstiegs der Jahre 2021 und 2022 kompensiert. In der zweiten Jahreshälfte 2023 stabilisierten sich die Energiepreise auf einem sehr hohen Niveau und belasteten weiterhin die Produktion der energieintensiven Wirtschaftszweige, die von Januar bis November 2023 um 10,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum abnahm. Dies bremste wiederum die gesamte Industrieproduktion. Neben den hohen Energiepreisen war auch die Materialknappheit weiter ein Problem für die Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe. Zwar nahm laut Umfragen des ifo Instituts im Laufe des Jahres 2023 die Materialknappheit ab, allerdings berichteten im Jahresdurchschnitt noch knapp ein Drittel der Unternehmen von Engpässen. Zudem erhöhten sich infolge der Tarifabschlüsse die Lohnkosten. Daher legten die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte ohne Energie, die 2022 bereits durchschnittlich um 14,0 % gestiegen waren, von Januar bis November 2023 nochmals um 3,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Dabei stiegen vor allem die Preise für Konsum- und Investitionsgüter. Da sich die Preissteigerungen auf der Erzeugerebene auch in den Verbraucherpreisen niederschlugen, kam zum verstärkten Kostendruck für die Unternehmen erschwerend eine spürbare Konsumzurückhaltung hinzu.
Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Im Jahr 2020 hatte die Corona-Pandemie erstmals seit 14 Jahren zu einem Rückgang der Erwerbstätigenzahl geführt. Im Zuge des Aufholprozesses nach der Pandemie war die Erwerbstätigkeit im Jahr 2022 kräftig gestiegen. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Im Jahr 2023 arbeiteten die Erwerbstätigen im Durchschnitt pro Kopf etwas weniger als im Vorjahr (-0,2 %). Dies zeigen vorläufige Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). Hinter der geringen Veränderung stehen zwei gegenläufige Effekte: Einerseits wurde 2023 weniger Kurzarbeit in Anspruch genommen als 2022, andererseits senkte der fortgesetzte Trend zu Teilzeitbeschäftigung sowie der Abbau von Arbeitszeitkonten die Arbeitszeit. Der Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen wog im Jahr 2023 stärker als der leichte Rückgang der Arbeitszeit pro Kopf. Dies führte zu einer Zunahme des Arbeitsvolumens um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr. Ein Blick auf die Wirtschaftsbereiche zeigt, dass der Beschäftigungsaufbau fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen stattfand: Die prozentual größten Beschäftigungszuwächse gab es 2023 wie schon im Vorjahr im Bereich Information und Kommunikation (+2,6 %) sowie im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %), in dem mehr als ein Viertel aller Erwerbstätigen beschäftigt ist. Auch im zusammengefassten Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe gab es mehr Beschäftigte als im Vorjahr (+0,9 %), die hohen Beschäftigungsverluste während der Pandemie-Jahre 2020 und 2021 konnten damit aber nicht ausgeglichen werden. Das gilt auch für das Verarbeitende Gewerbe, in dem die Zahl der Erwerbstätigen 2023 nur geringfügig stieg (+0,1 %). Vom Baugewerbe kamen dagegen trotz des häufig beklagten Fachkräftemangels erneut positive Impulse (+0,6 %). Durch die höheren Nettolöhne und -gehälter stieg im Jahr 2023 auch das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte, und zwar nominal um 5,9 %. Trotz nachlassender Inflation stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt also genauso stark wie das verfügbare Einkommen. Die privaten Haushalte mussten somit nach den Einbußen in den Jahren 2021 und 2022 keine weiteren Kaufkraftverluste hinnehmen. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte in jeweiligen Preisen nahmen 2023 weniger stark zu (+5,5 %) als das verfügbare Einkommen. Die Sparquote stieg gegenüber dem Vorjahr geringfügig auf 11,3 % und lag damit noch etwas über dem Vor-Corona-Niveau (durchschnittlich 10,9 % in den Jahren 2017 bis 2019).
Die Lohnkosten stiegen kräftig, während die Arbeitsproduktivität zurückging. Nach ersten Berechnungen sank die Arbeitsproduktivität, gemessen als preisbereinigtes BIP je geleisteter Erwerbstätigenstunde, im Jahr 2023 um 0,9 %. Gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen verringerte sich die Arbeitsproduktivität um 1,0 %. Im Gegensatz dazu stiegen im Jahr 2023 die durchschnittlichen Lohnkosten, gemessen als Arbeitnehmerentgelt pro Kopf beziehungsweise pro Stunde, kräftig (jeweils +5,8 %). Folglich nahmen auch die Lohnstückkosten - definiert als Relation der Lohnkosten zur Arbeitsproduktivität - zu. Sowohl nach dem Stundenkonzept (+6,7 %) als auch nach dem Personenkonzept (+6,8 %) waren die Lohnstückkosten deutlich höher als 2022.
Da innerhalb der Europäischen Union (EU) nur Deutschland zu diesem frühen Zeitpunkt bereits ein BIP-Ergebnis für das Jahr 2023 veröffentlicht, können für internationale Vergleiche aktuell nur Prognosen herangezogen werden. Die Europäische Kommission erwartet in ihrer Herbstprognose für die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie für die 20 Staaten der Eurozone einen Anstieg des preisbereinigten BIP um 0,6 %. Unter den vier größten EU-Mitgliedstaaten ist Deutschland das einzige Land mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2023. Für Spanien (+2,4 %), Frankreich (+1,0 %) und Italien (+0,7 %) erwartet die Europäische Kommission dagegen teils deutliche Zuwächse gegenüber dem Jahr 2022. Einen noch stärkeren Rückgang des preisbereinigten BIP als in Deutschland prognostiziert die Europäische Kommission unter anderem für Österreich (-0,5 %), Schweden (-0,5 %) und Ungarn (-0,7 %). Auch im Vorkrisenvergleich schneidet die deutsche Wirtschaft international schlecht ab: Gegenüber 2019, dem Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie, stieg die Wirtschaftsleistung in Deutschland lediglich um 0,7 % und damit deutlich schwächer als in vielen anderen europäischen Staaten. Basierend auf den Prognosen der Europäischen Kommission für das Jahr 2023 wuchs das preisbereinigte BIP seit 2019 in der EU insgesamt um 4,1 %, in Italien um 3,0 % und im Vereinigten Königreich um 2,3 %. Außerhalb von Europa erwartet die Europäische Kommission für die Vereinigten Staaten (+2,4 %) einen Anstieg des preisbereinigten BIP 2023 gegenüber dem Vorjahr in ähnlicher Größenordnung wie in Spanien. Die Wirtschaftsleistung der Volksrepublik China wird laut Prognose um 5,2 % zulegen. Seit 2019 ist die Wirtschaftsleistung in den Vereinigten Staaten demnach um 7,5 % gestiegen und in China um 20,1 %. Zusammenfassend stellen wir folgende Gesamtsituation in Deutschland 2023 fest: Die deutsche Wirtschaftsleistung ist 2023 leicht zurückgegangen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank um 0,3 %. Hauptgründe für diese Entwicklung waren die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise und ungünstige Finanzierungsbedingungen. Diese gingen einher mit einer schwachen Nachfrage aus dem In- und Ausland. Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau ging die Wirtschaftsleistung dadurch deutlich zurück. Auch aus dem Baugewerbe gab es kaum noch positive Impulse für die Gesamtwirtschaft. Die Dienstleistungsbereiche konnten dagegen überwiegend zulegen. Verwendungsseitig waren der Konsum und die Bauinvestitionen im Minus. Demgegenüber stützten die deutlich gestiegenen Ausrüstungsinvestitionen sowie der positive Außenbeitrag das BIP. Der Staat verzeichnete 2023 erneut ein Finanzierungsdefizit. Vor allem der Bund konnte sein. Defizit wegen der weggefallenen Ausgaben zur Corona-Bekämpfung aber erheblich verringern. Insgesamt verzeichneten Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen ein Minus von gut 80 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich eine staatliche Defizitquote von 2,0 %, die damit deutlich niedriger ist als in den drei Jahren davor. Der Arbeitsmarkt zeigte sich 2023 weiterhin robust. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erreichte mit durchschnittlich 45,9 Millionen Personen einen neuen Höchststand. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die hohe Zuwanderung und eine gestiegene Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung zurückzuführen. Im internationalen Vergleich blieb die Wirtschaft in Deutschland im Jahr 2023 voraussichtlich deutlich hinter den anderen großen EU-Mitgliedstaaten oder den großen Volkswirtschaften wie den USA oder China zurück. Als einziger der großen europäischen Staaten verzeichnete Deutschland einen Rückgang des preisbereinigten BIP. Im Vergleich zum Jahr 2019, also dem Jahr vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie, stieg die Wirtschaftsleistung in Deutschland verglichen mit den anderen großen EU-Staaten am schwächsten. Die Rößler GmbH konnte sich 2023 nicht wie in 2022 gegen den negativen Trend in der Branche stemmen und musste beim Umsatz einen Rückgang verzeichnen. Die Gesamtbranche des Produzierenden Gewerbes setzte den negativen Trend von 2022 auch im Jahr 2023 fort, sogar mit einer erhöhten Intensität. Durch die akribische Fortführung unserer kontinuierlichen Verbesserungsprozesse (KVP) und weiteren Prozess- und Kostenoptimierungen, konnte die Rößler GmbH trotz eines immer noch sehr volatilen Marktumfelds und einem Rückgang des Umsatzes, das Geschäftsjahr 2023 mit einem insgesamt positiven Ergebnis abschließen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich der Markt für die Rößler GmbH weiter in diesem Maße entwickelt, und die festgelegten Maßnahmen so fortgesetzt werden können. Für das Geschäftsjahr 2024 wird allerdings mit einem sich weiter negativ entwickelnden Umsatz gerechnet und es deshalb zu Konsolidierungen kommen. Die Rößler GmbH wird grundsätzlich den eingeschlagenen Weg beibehalten, und neu gewonnene Geschäftsfelder weiter ausbauen. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 lag der Gesamtumsatz der Rößler GmbH bei EUR 10,03 Mio. (Vj. EUR 10,8 Mio.). Der Umsatz hat sich somit im Berichtszeitraum um 7,2% reduziert. Der angestrebte Zielumsatz konnte somit fast erreicht werden, und dass trotz weiter zunehmender Eskalationen weltweit. Zu nennen sind hier vor allem der sich weiter zuspitzende Ukrainekrieg sowie der begonnene Nah-Ost-Konflikt. Das Jahresergebnis konnte sich trotz des Umsatzrückgangs auf dem Vorjahreswert stabilisieren, letztendlich sogar mit einem Nachsteuerplus von 21,9%. Das Vorsteuerergebnis konnte die Quote von 2022 nicht ganz halten und musste dem reduzierten Umsatz Tribut zollen, blieb aber weiterhin positiv. Bestehende Großaufträge im 1. Hj. und im 2. Hj. wurden im Jahr 2023 qualitätsgerecht fertiggestellt und abgerechnet. Das Geschäftsjahr 2023 lief trotz großer Probleme, wie Ukrainekrieg oder dem Nah-Ost-Konflikt, wirtschaftlich zufriedenstellend. Auf Grund unserer flexiblen Ausrichtung und Mitarbeiterstruktur konnten wir gut auf die sich ständig ändernden Anforderungen am Markt reagieren, dies trug folglich auch zur Stabilisierung unseres Umsatzes bei. Von der Ergebnisseite werden wir weiter unseren Weg fortsetzen, und unsere Fertigungsprozesse noch optimaler gestalten. Die Finanzierung der Gesellschaft war im Jahr 2023 durchgängig gesichert. Die vorhandene Liquidität sowie die Kreditlinien stellten keine Einschränkungen für die Geschäftstätigkeit dar. Die bestehenden Beziehungen zu den Partnern wie Banken wurden durchgängig beibehalten. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte die Gesellschaft 89 (Vj. 87) Mitarbeiter. Durch die Fortsetzung der eigenen Ausbildung, der Übernahme von ausgelernten Auszubildenden sowie Studenten der Berufsakademien sollen im eigenen Hause die benötigten Fachkräfte heranwachsen und zudem die Altersstruktur weiter auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden. Der Altersdurchschnitt der Belegschaft lag zum 31. Dezember 2023 bei 41 Jahren. Daneben werden die Beschäftigten der Gesellschaft kontinuierlich weitergebildet und Absolventen von Hochschulen und Universitäten im Rahmen der betrieblichen Fortbildung zu spezialisierten Fachkräften weiterentwickelt. Der anhaltende Fachkräftemangel, sowie auch der Mangel an Auszubildenden, stellt weiter ein immer größer werdendes Problem dar. C. Darstellung der Lage 1. Vermögenslage Die Rößler GmbH weist bei einer Bilanzsumme von EUR 11,29 Mio. (Vj. EUR 10,24 Mio.) ein Eigenkapital von EUR 4,86 Mio. (Vj. EUR 4,39 Mio.) aus, was einer Eigenkapitalquote von rd. 43,0 % (Vj. rd. 42,8 %) entspricht. Die Erhöhung der Bilanzsumme erklärt sich auf der Aktivseite maßgeblich durch folgende Sachverhalte:Zum einen verringerte sich der Forderungsbestand stichtagsbedingt um 54,3 TEUR auf 354,3 TEUR. Das Anlagevermögen 2023, bestehend aus Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen stieg gegenüber dem Vorjahr um 517,4 TEUR. Des Weiteren erhöhte sich der Bestand der Vorräte um 149,5 TEUR auf 1482,6 TEUR. Die liquiden Mittel reduzierten sich um 174,2 TEUR. Die Veränderungen der Passivseite unterlagen einer Erhöhung des Eigenkapitals um +464,9 TEUR, und des Fremdkapitals (inklusive Sonderposten) von im Vorjahr EUR 5,846 Mio. auf EUR 6,437 Mio. 2. Finanzlage Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft war im Jahr 2023 durch die vorhandene Liquidität durchgängig sichergestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln betrug am Stichtag 854,0 TEUR. Die Gesellschaft hat einen Cash-Flow nach DVFA/SG in Höhe von 1.226,0 TEUR erwirtschaftet (Vj. +1.485,4 TEUR). Aus dem Asset Management ergab sich ein Cash-Flow in Höhe von -54,8 TEUR (Vj. -228,0 TEUR). Aus diesen zwei Größen ergibt sich der Mittelzufluss aus dem operativen Geschäft +1.171,2 TEUR (Vj. +1.257,4 TEUR). Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr (2023) -1.353,2 TEUR (Vj. -813,5 TEUR). Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr (2023) +7,8 TEUR (Vj. -610,2 TEUR). Insgesamt veränderte sich der Finanzmittelfonds um -174,2 TEUR auf +854,0 TEUR. 3. Ertragslage Die Rößler GmbH hat das Geschäftsjahr 2023 bei einem Umsatz von EUR 10,028 Mio. (Vj. EUR 10,806 Mio.) mit einem Jahresergebnis in Höhe von +464,9 TEUR abgeschlossen (Vj. +381,3 TEUR). Hierbei reduzierte sich der Materialaufwand um TEUR -964,6 und erhöhte sich der Personalaufwand um +158,5 TEUR. Das neutrale Ergebnis reduzierte sich um TEUR 178,7 auf TEUR -71,9. D. Voraussichtliche Entwicklung - Chancen und Risiken 1. Prognosebericht Die Rößler GmbH wird auch im Jahr 2024 versuchen die ihr gestellten Herausforderungen bestmöglich umzusetzen. Als negative Begleiterscheinungen werden hierbei der immer noch anhaltende Ukraine-Krieg sowie der weiter anhaltende Nah-Ost-Konflikt gesehen. Es wird angestrebt vorhandene Stamm-Märkte auszubauen und den Umsatz sowie das Ergebnis weiter zu steigern. Es wird für das Gesamtjahr 2024 weiter mit einem sehr volatilen Marktumfeld und einem rückläufigen Auftragseingang gerechnet. Aus diesen Gründen gehen wir auch von einem nicht unerheblichen Umsatzrückgang aus, welchen auch Preisanpassungen der Vergangenheit nicht ausgleichen werden. Rohstoff- und Materialseitig sehen wir aktuell keine Anzeichen einer weiteren Preissteigerung, hierbei sollte sich der Markt eher seitwärts bewegen. Anders sieht es bei den Personalkosten aus, wo wir zukünftig mit den größten Anstiegen auf der Kostenseite rechnen müssen. Die Investitionen in die eigene Stickstoffzerlegungsanlage hat konsequent zur Energie- und Kostenreduktion beigetragen und wird dies auch in Zukunft tun. Ein weiteres Umstellen von Fertigungsprozessen durch das Schweißen mittels Laser wird unsere Verbrauchskosten weiter reduzieren. Auch bei diesem Verfahren können wir zukünftig unser eigens erzeugtes Gas verwenden. Hiermit können wir nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch unseren CO2-Fußabdruck erheblich verbessern, die Anlage verbraucht in der Mehrheit unseren eigenen PV-Strom und der produzierte Stickstoff muss nicht per LKW beschafft werden. Auch die im Jahr 2020 in Betrieb gegangene Photovoltaik-Anlage zur Eigenenergieerzeugung, trägt weiter zu einer nicht unerheblichen Kostenreduktion im Bereich Energie bei, und wird durch den im Jahr 2023 in Betrieb genommenen Batteriespeicher weiter optimiert. Somit wird die Menge des zugekauften Stroms auch im Jahr 2024 wieder sinken. Zur weiteren Reduzierung des Energieverbrauchs in den Folgejahren, wird Ende 2024 unsere letzte CO2-Laseranlage getauscht gegen eine energieeffizientere neue Anlage. Der eingeschlagene Weg der Strukturanpassungen und KVP wird weiter vorangetrieben. Die Erhöhung des Digitalisierungsgrades der Rößler GmbH, welcher 2024 bereits große Fortschritte erlangt hat, wird 2025 weiter fortgeführt. Hierbei werden immer mehr Bereiche eingebunden und miteinander vernetzt. Die digitale Bearbeitung der Laserprozesse, vom Auftrag bis zum Produkt, soll Ende 2024 fester Bestandteil unserer Fertigung sein. Für das Jahr 2024 wird mit einem reduzierten Umsatz gegenüber dem Jahr 2023 gerechnet. Es wird durch die vielen volatilen Randbedingungen, welche weiterhin existieren, sowie den personellen Kostendruck, ein minimal negatives bis neutrales Jahresergebnis erwartet. Durch die Entwicklungen im IV. Quartal 2024 und den daraus resultierenden Auftragseingängen, sehen wir für 2025 eine positive Entwicklung bei Umsatz und Ertrag. 2. Chancen- und Risikobericht Das interne System der Gesellschaft zur Früherkennung von Risiken ist angemessen und seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz, dies wurde in den letzten Jahren bestens belegt. Kurzfristige Risiken werden weiter im anhaltenden Ukraine-Krieg und dem Krieg in Nahost gesehen. Die Höhenflüge bei den Rohstoffpreise sind überwunden und haben sich stabilisiert. Die Energiepreise haben sich beruhigt, sind aber seit Mitte des Jahres wieder leicht gestiegen. Auf Grund der hohen Eigenenergieerzeugung hat dieser Indikator nicht so hohe Auswirkungen wie in früheren Jahren. Chancen sieht die Geschäftsführung insbesondere in dem Ausbau bestehender eigener Produkte, vor allem im Bereich Zerkleinerungsmaschinen. In diesem Bereich konnten die gewonnen Auftragszuwächse des Vorjahres gehalten und sogar ausgebaut werden. Die Weiterführung der "kontinuierlichen Verbesserungsprozesse" in allen Abteilungen des Unternehmens ist auch weiterhin oberstes Gebot. Die Entwicklung der Rößler GmbH in der Breite trägt positiv zur Gesamtsituation bei, und wird somit im gleichen Maße vorangetrieben. Der im Jahr 2022 fertiggestellte und neu bezogene 2. Fertigungsstandort, mit den neu geschaffenen Fertigungsmöglichkeiten, wird von unseren Kunden sehr gut angenommen und somit von uns ausgebaut und weiterentwickelt. Erste Großaufträge stehen für Anfang 2025 durch die neu geschaffenen Fertigungsmöglichkeiten an. Somit sind auch für 2024/25, ausgenommen einer nicht kalkulierbaren Marktentwicklung in einem sehr volatilen Umfeld, keine gravierenden Gefährdungen in der technischen und vertragskonformen Auftragsabwicklung bzw. Leistungserbringung zu erkennen. Für die bei Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken wurde gemäß den gesetzlichen Grundlagen ausreichend Vorsorge getroffen. Im Geschäftsjahr 2023 ist es gelungen, trotz aller Widrigkeiten durch den Ukraine-Krieg und einem gesunkene Wirtschaftswachstum, den vorhandenen Auftragsbestand als auch den Arbeitsvorrat so anzupassen und einzutakten, dass die Ziele der Gesellschaft für das folgende Geschäftsjahr aus heutiger Sicht ohne enorme Gefährdung erreichbar sind. Die Gesellschaft hat die sich veränderten Gegebenheiten in einem sich stark ändernden Marktumfeld erkannt, und hat zur Aufrechterhaltung nachhaltig positiver Margen entsprechende Veränderungen in der Kunden-Marktsegmentbearbeitung und der Produktauswahl getroffen. Des Weiteren wurden zielgerichtete Investitionen im Bereich Energieeinsparung und Digitalisierung auf den Weg gebracht und auch bereits umgesetzt.
Mertendorf, den 20. Dezember 2024 Guido Rößler Geschäftsführer Quellenangaben verwendeter Grafiken: Grundlage dieser Angaben sind die anlässlich der Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes am 15. Januar 2024 veröffentlichten Daten sowie des Statements des Statistischen Bundesamtes zur Pressekonferenz. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rößler GmbH, Mertendorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rößler GmbH, Mertendorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rößler GmbH, Mertendorf, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 20. Dezember 2024 Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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