REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH
Osterweddinger Chaussee 4, 39116 Magdeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Melchior Thiemer seit 15.2.2013 | Geschäftsführer |
Stefan Rist seit 1.8.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
REMONDIS GmbH & Co. KG | 0.00% |
AG Potsdam | 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht Für das Geschäftsjahr 2020A. GrundlagenOrganisation und Leistungsangebot Die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH (nachfolgend RESA genannt) ist ein Tochterunternehmen der REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Ost. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Magdeburg, der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts. Die aktive Geschäftstätigkeit an diesem Standort begann im Jahr 1995 mit der Übernahme der K & S Containerdienst GmbH durch die Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH & Co.KG. Im Jahr 2000 erfolgte die Umfirmierung in Wertstoffzentrum Magdeburg GmbH. Seit 01.10.2013 werden die Aktivitäten unter dem Namen REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH weitergeführt. Die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH ist ein Entsorgungsunternehmen mit dem Schwerpunkt der Bündelung von Stoffströmen im Rahmen der Abfallverwertung und -beseitigung einschließlich der hierzu notwendigen Transportleistungen sowie der Erbringung kommunaler Dienstleistungen. Auf Grund der verkehrstechnisch günstigen Lage mit Anbindung an das Bundesautobahnnetz sowie dem Vorhandensein genehmigungsrechtlicher Rahmenbedingungen bietet dieser Standort sehr gute Ausgangsbedingungen für einen leistungsfähigen Logistikstandort, so dass entsprechende Kapazitäten mit dem Ziel des Aufbaus und der Weiterentwicklung von Stoffkreisläufen geschaffen wurden. Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb wurde am 24.06.2020 erneut vergeben. Weiterhin wurde durch ein Qualitätsaudit der Nachweis erbracht, dass das angewendete Qualitätsmanagementsystem den Forderungen der Norm DIN EN ISO 9001:2015 entspricht. B. WirtschaftsberichtB. I. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Die deutsche Kreislaufwirtschaft ist weiterhin durch den Zusammenschluss von Marktteilnehmern von einer anhaltenden Branchenkonsolidierung geprägt. Darüber hinaus ist die Branche von zunehmenden (Re-)Kommunalisierungstendenzen gekennzeichnet. Im gesamten Jahr 2020 befand sich die deutsche Wirtschaft unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Wirtschaftliche Schwierigkeiten waren in jeder Branche zu erkennen. Durch den Lockdown wurde teilweise der Binnenhandel durch eine Steigerung des Konsumverhaltens privater Haushalte belebt. In der Gesamtbetrachtung des Jahres 2020 reagierten die meisten Märkte aufgrund der Corona Pandemie gegenüber dem Vorjahr verhalten. Das gewerbliche Abfall- und Wertstoffaufkommen nahm insgesamt ab, wobei das Wertstoffaufkommen aus privaten Bereichen zunahm. Die Hauptauftraggeber der REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH sind neben Kommunen und Industrieunternehmen auch Gewerbebetriebe und Privatkunden. Die Gesellschaft erwirtschaftete in 2020 einen Umsatz von 8,9 Mio. € und damit 1,3 Mio. € mehr als im Vorjahreszeitraum. B. II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage B. II. 1. Ertragslage Im Berichtsjahr ergeben sich Umsatzerlöse von 8,9 Mio. € (Vorjahr: 7,6 Mio. €). Der Personalaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um 183,8 T€ auf 2.236,5 T€ (2019: 2.052,7 T€). Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtszeitraum um zwei Beschäftigte erhöht.
Die Rentabilität der Gesellschaft stellt sich gemessen an der Cashflow-Wertschöpfungsquote wie folgt dar:
Cashflow = Jahresüberschuss vor EE-Steuern abzgl. Gewerbesteuern zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen zzgl. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Gesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten zzgl. Abschreibungen auf Finanzanlagen abzgl. Zuschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen abzgl. Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens abzgl. Zuschreibungen auf Finanzanlagen zzgl. des approximierten Tilgungsanteils aus den Leasingaufwendungen zzgl. der Abnahme bzw. abzgl. der Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind zzgl. der Zunahme bzw. abzgl. der Abnahme der Rückstellungen zzgl. der Zunahme bzw. abzgl. der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Wertschöpfung = Umsatzerlöse zzgl. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen zzgl. andere aktivierte Eigenleistungen zzgl. sonstige betriebliche Erträge abzgl. Zuschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen abzgl. Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens abzgl. Zuschreibungen auf Finanzanlagen abzgl. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren abzgl. Aufwendungen für bezogene Leistungen Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres stieg um 262,6 T€ auf 854,2 T€.
Rohertrag = Umsatzerlöse zzgl. Erhöhung bzw. abzgl. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen zzgl. andere aktivierte Eigenleistungen zzgl. sonstige betriebliche Erträge abzgl. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren abzgl. Aufwendungen für bezogene Leistungen EBITDA = Jahresüberschuss zzgl. Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzgl. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen zzgl. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens zzgl. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der EBITDA ist im Vergleich zum Vorjahr um 528,8 T€ auf 2.226,5 T€ gestiegen. Gemessen am Rohertrag ist die EBITDA-Quote von 28,59% im Vorjahr auf 32,44% in 2020 gestiegen. B. II. 2. Finanzlage Der Finanzmittelfonds weist einen Wert von 3.119,3 T€ aus. Die nachfolgend dargestellten Cashflows wurden gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 berechnet. Cashflow aus operativer Tätigkeit: Zur Finanzierung des laufenden Geschäfts standen im Berichtsjahr ausreichend Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 1.713,7 T€. B. II. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich um 1.038,0 T€ und beträgt 9.362,1 T€ (2019: 8.324,1 T€). Dies ist im Wesentlichen auf das durch die getätigten Investitionen gestiegene Anlagevermögen sowie auf einen höheren Forderungsbestand zurückzuführen. Auf der Passivseite der Bilanz wirken sich ein um den Jahresüberschuss gestiegenes Eigenkapital sowie höhere Steuerrückstellungen auf die Bilanzsumme aus. Bezogen auf die Bilanzsumme ergibt sich eine Eigenkapitalquote wie folgt:
Eigenkapital = Gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Gewinnrücklagen + Gewinnvortrag + Jahresüberschuss Bilanzsumme = Summe Aktiva oder Summe Passiva. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um 41,3 T€ auf 228,9 T€. B. III. Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr Zusammenfassend spiegelte sich aus Sicht der Geschäftsleitung der konjunkturelle Verlauf des Jahres 2020 im Berichtsjahr der RESA wieder. Insbesondere im 2. Halbjahr 2020 zeigte sich jedoch, dass aufgrund der Systemrelevanz die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH die Herausforderungen in der Krise sehr gut bewältigt hat. Die positive Umsatzentwicklung der letzten Jahre konnte weiter fortgesetzt werden. Die erzielten Umsätze und das Jahresergebnis liegen im Rahmen der Prognose des Vorjahres. C. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenD. I. Chancen- und Risikobericht Zur Erfassung der Chancen und Risiken und zum Umgang mit diesen werden wirksame Steuerungs- und Kontrollinstrumente genutzt. Zudem ist die Gesellschaft in das konzernweite formalisierte und dokumentierte Risikofrüherkennungssystem der Rethmann SE & Co. KG einbezogen. Zusätzlich zum Ad-Hoc-Reporting werden halbjährlich die zum vorhergehenden Halbjahr aufgetretenen Änderungen in das Risikomanagement eingearbeitet, dokumentiert und über das entsprechende Berichtswesen kommuniziert. Die Berichtsgesellschaft ist in das monatliche Ergebnisreporting und die jährliche Budgetierung inklusive Mittelfristplanung eingebunden. Im Rahmen dieser regelmäßigen Prozesse wird die Ergebnis- und Liquiditätssituation der Gesellschaft überwacht, einem Planabgleich unterzogen und somit eine Früherkennung von Fehlentwicklungen ermöglicht. Chancen bestehen im möglichen weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit. Risiken betreffen u. a. die Entwicklung der Preise z. B. für Kraftstoffe. Im Übrigen wird auf den Abschnitt "Ausblick des Unternehmens" verwiesen. Ob und inwieweit sich Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit aufgrund des Corona-Virus ergeben, kann aus heutiger Sicht nicht abschließend beurteilt werden. Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben, sind derzeit nicht bekannt und nicht erkennbar. D. II. Prognosebericht D. II. 1. Entwicklung der Rahmenbedingungen Angesichts der anhaltend positiven Entwicklung auf den Wirtschafts- und Finanzmärkten, ist mit einem weiteren Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zu rechnen. Damit verbundene Produktionssteigerungen führen zu höheren Gewerbeabfallmengen und steigender Nachfrage nach Sekundärrohstoffen mit einhergehenden Erlös- und Ergebniseffekten. Chancen aus Investitions- oder Kooperationsmöglichkeiten werden einzelfallspezifisch geprüft. Dem Ausfallrisiko von Leistungsforderungen begegnen wir mit einem intensiven Debitorenmanagement mit optimierten Mahn- und Inkassoprozessen. D. II. 2. Ausblick des Unternehmens Die wirtschaftliche Entwicklung der REMONDIS bleibt weiterhin positiv. Überdurchschnittlich kann sich hierbei die veränderte Gesetzeslage - Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung - auf die Ertragslage der Berichtsgesellschaft auswirken. Hauptrisikofaktoren liegen allerdings in der Entwicklung des Treibstoffpreises, in der Verfügbarkeit der thermischen Verwertungsanlagen und globalen Veränderungen hinsichtlich der Roh- und Wertstoffmärkte. Mögliche Preisschwankungen können nicht kurzfristig auf die Kundenpreise umgelegt werden und würden demnach ergebnismindernd wirken. Unter Einbeziehung der vorgenannten Risikofaktoren wird für die Berichtsgesellschaft für das kommende Geschäftsjahr 2021 ein Ergebnis auf ähnlichem Niveau wie im Jahr 2020 prognostiziert. Es werden höhere Kosten für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung, (erhöhter Personaleinsatz), aber auch gestiegene Erlöse zu verzeichnen sein.
Magdeburg, den 31.03.2021 REMONDIS Sachsen- Anhalt GmbH Melchior Thiemer, Geschäftsführer Stefan Rist, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2020Registergericht: Amtsgericht Stendal Handelsregister-Nummer: HR B 112 177 I. GRUNDLAGENDie REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODENBei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Posten erweitert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Bilanzierungsänderungen folgen der allgemein anerkannten Anpassung dieser Vereinfachungsregelungen. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren und Kundenstämme sowie Vertragsrechte über fünf Jahre bzw. in Abhängigkeit der jeweiligen Vertragslaufzeit abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 01.01.2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten ist insbesondere bei Wertstoffen aus dem Recyclingprozess unverhältnismäßig aufwändig, so dass sie retrograd aus dem Veräußerungswert abzüglich Gewinnen und anteiliger Verwaltungs- und Vertriebskosten abgeleitet werden. Die Herstellungskosten enthalten nur die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem selben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Einnahmen bzw. Ausgaben, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter aktive latente Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewisser Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 271.509,93 € (Vorjahr: 135.700,43 €). Die Forderungen gegen Gesellschafter von 34.454,91 € (Vorjahr: 28.953,10 €) bestehen vollständig aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 52.000,00 €. Im Eigenkapital ist ein Betrag von 72.316,19 € aus der Aktivierung latenter Steuern nach Abzug sonstiger passiver latenter Steuern enthalten, der potentiell zur Ausschüttung gesperrt ist. Verbindlichkeiten: Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 228.854,44 €. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGSonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 36.253,07 € (Vorjahr: 35.602,85). V. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen: Im Berichtsjahr 2020 waren durchschnittlich 56 (Vorjahr 55) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.
Magdeburg, den 31.03.2021 REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH Stefan Rist Melchior Thiemer Anlagegitter für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zur Prüfung des vollständigen Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH, Magdeburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH, Magdeburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH, Magdeburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 31. März 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dierk Schultz, Wirtschaftsprüfer ppa. Frank Horschke, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 22.06.2021 festgestellt. |
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