Heiko
Andresen GmbH
Husum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
183.020,00 |
182.504,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.915,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
153.105,00 |
172.500,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.909.439,91 |
2.815.645,69 |
| I.
Vorräte |
28.786,22 |
15.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
698.513,82 |
688.130,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.182.139,87 |
2.112.514,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.011,57 |
12.234,89 |
| Summe
Aktiva |
4.115.471,48 |
3.010.384,58 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.398.006,43 |
2.473.286,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.448.286,92 |
2.245.094,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
924.719,51 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
203.192,60 |
| B.
Rückstellungen |
634.282,00 |
449.188,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.183,05 |
87.909,66 |
| Summe
Passiva |
4.115.471,48 |
3.010.384,58 |
Anhang zum 31. Dezember 2020
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Identifikation der Gesellschaft (§ 264 Abs. 1a
HGB):
Firma: Heiko Andresen GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH)
Sitz: Husum
Eintragung: Handelsregister Flensburg, HRB 6665
FL
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses und zum
Jahresabschluss insgesamt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 ff und §§ 264 ff des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Gesellschaft. Die Berichtsfirma
ist nach § 267 Abs. 1 HGB zum Abschlusszeitpunkt als
kleine Gesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft macht bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 276, 286 und 288 HGB
Gebrauch.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Der Ausweis
des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
(§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB)
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den
Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
| • |
Bewertungsgrundsätze mit
besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren
Methoden und Darstellung des Einflusses auf das
Jahresergebnis
|
| • |
Angaben über
Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach §
240 Abs. 4 HGB (gewogener Durchschnittswert) und
§ 256 Satz 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren)
|
| • |
Einbeziehung von
Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die
Herstellungskosten
|
| • |
angewandte
Abschreibungsmethoden
|
| • |
Vorrätebewertung
|
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
In die Herstellungskosten wurden, soweit
erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten
auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung
veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
| • |
notwendige
Materialgemeinkosten,
|
| • |
notwendige
Fertigungsgemeinkosten und
|
| • |
Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich
betreffend).
|
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des
Jahresabschlusses die unter II. genannten und
gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten inkl. Nebenkosten bzw. Minderungen
angesetzt und, soweit abnutzbar, über die
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der
Übergang von einer degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bei geringwertigen Vermögensgegenständen
von 150 EUR bis 410,00 EUR wurde im Jahr der Anschaffung
der Vollabgang in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG)
unterstellt. Die Sofortabschreibung ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)
unter 150 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in Anlehnung
an § 6 Abs. 2 EStG (GWG) als Betriebsausgabe
abgesetzt.
Die Posten für geringwertige
Vermögensgegenstände sind von untergeordneter
Bedeutung.
Finanzanlagen wurden, sofern vorhanden, wie folgt
angesetzt und bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten,
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert.
|
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB)
Der Gewinnvortrag betrug am Anfang des
Geschäftsjahres: 2.448.286,92 Euro (Vorjahr:
2.245.094,32 Euro).
Umlaufvermögen
Flüssige Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt,
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Abweichend hiervon wurden wie folgt bewertet:
Die unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen aus
Vereinfachungsgründen retrograd anhand der Nettowerte
der berechneten Abschlagsrechnungen, zuzüglich der zum
Bilanzstichtag noch nicht in Rechnung gestellten Arbeiten.
Ein enthaltener Gewinn wurde i.H.v. 10% geschätzt und
in Abzug gebracht.
Für den nicht in den teilfertigen Arbeiten
enthaltenen und daher geringen Bestand an Kleinmaterial
wurde anhand Erfahrungswerte ein Festwert i.H.v. 15.000,00
Euro angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen wurden zum Nennbetrag, ohne
Umsatzsteuer, von den Vorräten abgesetzt, soweit sie
diesen zugeordnet werden konnten. Der Restbetrag wurde auf
der Passivseite ausgewiesen (Erfüllungsbetrag netto).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3
GmbHG)
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Forderungen |
Verbindlichkeiten |
Heiko Andresen |
|
143.144,96 Euro |
0,00 Euro |
|
Zinssatz 2%
Laufzeit 1 Jahr |
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|
Weitere Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.
Rückstellungen (§ 249 HGB)
Die Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Betrages berücksichtigt.
Dieser Betrag entspricht dem Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 HGB)
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 83.183,05 Euro vor (§ 268
Abs. 5 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten bestehen nur in
branchenüblichem Umfang (insbesondere bei
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)
Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
(§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7
HGB)
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft
vermittelt i.S. § 264 Abs. 2 HGB ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 25 Arbeitnehmer i.S. § 267 Abs. 1
Nr. 3 HGB (ohne Gruppierung gem. § 285 Nr. 7 i.V.m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Unterlassene Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a,
§ 276, § 286 sowie § 288 HGB
Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
Husum, den 06.09.2021
gez. Heiko Andresen
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.8.2021.
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