PARADOR
Ahrensburg GmbH
Ahrensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
419.844,18 |
515.573,18 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,53 |
1,53 |
| II.
Sachanlagen |
419.842,65 |
515.571,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
707.289,32 |
500.643,96 |
| I.
Vorräte |
43.827,76 |
30.745,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
383.166,49 |
414.717,99 |
| davon
gegen Gesellschafter |
13,08 |
340,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
280.295,07 |
55.180,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.105,81 |
2.606,48 |
| Aktiva |
1.133.239,31 |
1.018.823,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
334.200,09 |
241.410,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.410,75 |
88.221,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
284.789,34 |
128.189,32 |
| B.
Rückstellungen |
398.419,11 |
279.300,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
386.862,03 |
478.116,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
85.175,76 |
91.453,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
301.686,27 |
386.663,03 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.758,08 |
19.995,77 |
| Summe
Passiva |
1.133.239,31 |
1.018.823,62 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) gemäß § 267
Abs. 1 HGB und des Gesetzes für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung für eine kleine
Kapitalgesellschaft aufgestellt. Von den ihr
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB macht die
Gesellschaft Gebrauch.
Der Ausweis der Vorjahreszahlen erfolgte
gemäß § 265 Absatz 2 HGB. Die
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die
weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265
Absatz 8 HGB nicht angegeben.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach §
265 Absatz 1 HGB wurde beachtet.
2. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND ZUR BEWERTUNG
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 - 251 HGB bzw.
§§ 252 - 256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden unter Beachtung der §§ 264 ff HGB einzeln
bewertet. Vorhersehbare Risiken und Verluste, die am
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert
fortgeführt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und die Ausrichtung an den
ertragsteuerlichen Vorschriften zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
die planmäßigen Abschreibungen vermindert.
- 17 -
- 17 -
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die Abschreibungen werden entsprechend
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände grundsätzlich nach der
linearen Methode vorgenommen.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
am Bilanzstichtag.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert.
Die Kassen- und Bankguthaben bzw. -sollsalden wurden
zum Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in der Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen und
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Bei langfristigen
Rückstellungen von mehr als einem Jahr wurden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Sie wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der
Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben wird,
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
ANGABEN ZU DEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES
Zu- und Abgänge des Anlagevermögens sind
aus dem Anlageverzeichnis ersichtlich.
Der Bargeldbestand laut Finanzbuchführung stimmt
mit dem Kassenbericht überein.
Die Bestandsnachweise des Bankguthabens - bzw.
-sollsaldos erfolgten durch Vorlage der Kontoauszüge
zum Bilanzstichtag.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
werden über die eingerichtete Kreditorenbuchhaltung
erfasst.
4. SONSTIGE ANGABEN
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
folgenden Personen geführt:
Susanne Greve, Kauffrau
Christopher Jahnke, Kaufmann
jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Außer den Geschäftsführern waren
keine weiteren Organe bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Susanne
Greve Christopher
Jahnke
Geschäftsführerin Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024
festgestellt.
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