Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 104890
Eingetragen
25.1.1994
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung mit Seilbahnen und SkiliftenBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Bergbahn auf den Herzogstand sowie von hiermit unmittelbar zusammenhängenden Einrichtungen wie z.B. von Skiliften, Skiabfahrten und Parkplätzen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Findeisen
seit 5.9.2007
Geschäftsführer
Christian Held
seit 5.9.2007
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Gemeinde Kochel a. See
50.98%
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
49.02%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gemeinde Kochel a. See
Germany
451.150 €
50.98%
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
Germany
433.450 €
49.02%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Herzogstandbahn GmbH

Kochel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht München, HRB 104890

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 738.076,78 766.312,48
II. Finanzanlagen 1.700.000,00 1.300.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 24.637,12 24.637,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.956,11 28.446,90
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 / Vorjahr EUR 0,00
- davon gegen Gesellschafter EUR 420,00/ Vorjahr EUR 180,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 932.390,00 682.251,73
- davon gegen Gesellschafter EUR 896.956,20/ Vorjahr EUR 660.100,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.793,70 23.538,46
3.491.853,71 2.825.186,69

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. gezeichnetes Kapital 884.600,00 884.600,00
II. andere Gewinnrücklagen 292.013,17 271.622,16
III. Jahresüberschuss 359.301,59 20.391,01
B. Rückstellungen 1.855.560,05 1.605.362,83
C. Verbindlichkeiten 100.378,90 42.930,32
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 100.378,90/ Vorjahr EUR 42.930,32
- davon aus Steuern EUR 4.480,30 / Vorjahr EUR 6.083,89
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00/ Vorjahr EUR 1.832,44
- davon gegen Gesellschafter EUR 34.641,22 / Vorjahr EUR 5.864,43
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 280,37
3.491.853,71 2.825.186,69

Anhang für das Berichtsjahr 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Herzogstandbahn GmbH ist unter der Nummer HRB 104890 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Daneben waren die Vorschriften über die Rechnungslegung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen der Satzung zu beachten.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 13 Abs. 2 der Satzung hat die Geschäftsführung nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres jedoch einen Jahresabschluss samt Lagebericht nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften aufzustellen.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des § 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den folgenden Kriterien:

Der Ansatz und die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wobei bei den Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich zulässigen linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Nutzungsdauer unterstellt werden konnten.

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 250,00 aber unter EUR 800,00 werden als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert und im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Auch wenn der Kurswert der Festzinsanleihe (TEUR 1.676) unter die Anschaffungskosten (TEUR 1.700) gefallen ist, wurde keine außer-planmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen, da der Kursverlust nicht auf die Bonität des Emittenten zurückführbar erscheint und die Gesellschaft nicht beabsichtigt, die Anleihe vor ihrer Endfälligkeit zu veräußern.

Da die Vorräte regelmäßig ersetzt werden, in ihrem Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sind und in Ihrem Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringfügigen Veränderungen unterliegen, konnte vom Wahlrecht zur Festwertbewertung nach § 240 Abs. 3 i.V.m.

§ 256 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht werden. Dabei erfolgt alle drei Jahre eine Anpassung des Festwerts durch eine körperliche Bestandsaufnahme. In Folge der Festwertbewertung wurden die Vorräte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31. Dezember 2022 angesetzt; die nächste körperliche Bestandsaufnahme hat zum 31. Dezember 2025 zu erfolgen.

Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Risiken, die eine Wertberichtigung erfordern, waren nicht erkennbar.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für im Voraus bezahlte Aufwendungen zum anteiligen Nominalwert gebildet und in folgenden Perioden zeitanteilig aufgelöst.

Das gezeichnete Kapital beinhaltet das voll einbezahlte Stammkapital, das zum Nennwert ausgewiesen ist.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht erforderlich.

Bei der Bewertung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die sich aus dem Unterschied der Wertansätze zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz bei den Rückstellungen ergebenden aktiven latenten Steuern betragen TEUR 333 (Vorjahr TEUR 301). Passive latente Steuern haben sich nicht ergeben. Die Berechnung beruht auf einem Steuersatz von 28,075%. Von der Möglichkeit des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern als Bilanzierungshilfe anzusetzen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Angaben zur Bilanz

Erläuterungen zu Verbindlichkeiten (§ 285 Ziff. 1 a und b HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0).

Sonstige Pflichtangaben

zu § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

zu § 251 HGB

Nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene vertragliche Haftungsverhältnisse, die über die gesetzlichen Haftungen hinausgehen, waren im Geschäftsjahr nicht gegeben.

zu § 285 Ziff. 3 a HGB

Nicht in der Bilanz ersichtliche sonstigen Verpflichtungen bestehen für Miet- und Leasingverträge, deren künftiger Erfüllungsbetrag bei frühestmöglicher Kündigung rund TEUR 1.970 (Vorjahr TEUR 2.126) beträgt und untergliedern sich wie folgt:

Eventualverpflichtungen bis 1 Jahr 2024 1-5 Jahre 2025-2028 > 5 Jahre 2029-2043 Gesamtbetrag
TEUR TEUR TEUR TEUR
Pachtverträge
Festpachten 50 174 653 877
Umsatzpachten 50 206 785 1.041
Sonstige Verpflichtungen 52 0 0 52
Summen 152 380 1.438 1.970

zu § 285 Ziff. 7 HGB

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 9,75 (Vorjahr 9,75) und ermittelt sich wie folgt:

31.3. 30.06. 30.9. 31.12.
Geschäftsführer 1 1 1 1
sonstige Beschäftigte nach TVöD 7 10 10 8
8 11 11 9
davon vollzeitbeschäftigt 6 7 7 6
davon teilzeitbeschäftigt 2 4 4 3

Unterschriften der Geschäftsführung

 

Kochel am See, den 31.03.2024

gez. Jörg Findeisen, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 19. September 2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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