Müller Bau GmbH
Robert-Bosch-Straße 5, 67454 Haßloch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ruben Müller seit 28.3.2023 | Geschäftsführer |
Samuel Müller seit 8.10.2021 | Prokura |
Christian Müller seit 28.9.2005 | Geschäftsführer |
Stefan Müller seit 28.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Müller Bau GmbHHaßlochJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtMüller Bau GmbH, HaßlochJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 Grundlagen des Unternehmens (Gesellschaft) Das Geschäftskonzept der Gesellschaft als Bauträger ist die Vermarktung von Eigentumswohnungen im lokalen Umfeld, die auf eigenem Grund und Boden errichtet und nahezu ausschließlich an private Kundschaft veräußert werden. Zur Ausführung der Aufträge nimmt die Gesellschaft entsprechend § 3 MaBV Vermögenswerte der Kunden entgegen. Die Rohbautätigkeit erfolgt dabei im Wesentlichen durch eigene Mitarbeiter der Gesellschaft, während die Ausbaugewerke an Nachunternehmen vergeben werden. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaftsleistung schrumpfte nach Angaben der Deutsche Bundesbank im vierten Quartal 2023. Das Bruttoinlandsprodukt ging um 0,3% gegenüber dem Vorquartal zurück, nachdem es in den ersten drei Quartalen nahezu stagniert hatte. Insbesondere die gestiegenen Finanzierungskosten bremsten die Investitionen und dementsprechend die Nachfrage nach Industriegütern und Bauleistungen. Hinzu kommen die Unsicherheiten im Ukraine-Konflikt und die Unwägbarkeiten der Klimapolitik. 2023 gab es im Bauhauptgewerbe einen realen Umsatzrückgang von 5,2%. Die Bauindustrie erwartet für 2024 einen weiteren Rückgang um ca. 3,5%. Der Zinssatz für Hypothekendarlehen mit 10-jähriger Sollzinsbindung erhöhte sich jahresdurchschnittlich auf ca. 3,9%. Die Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt stellt ein Problem dar. Nach Berechnungen der Bundesbank verdreifachte sich der Zinssatz für Hypothekarkredite im Neugeschäft von Januar 2022 bis Dezember 2023 von 1,3% auf 4,1%. Dadurch ging das Neugeschäftsvolumen der Wohnungsbaukredite an private Haushalte um 44% zurück. Bei den Baumaterialpreisen zeigte sich im Jahresverlauf 2023 eine Entspannung. Bis Dezember 2023 gingen insbesondere die Preise für Stahl, Bauholz und Glas deutlich zurück, während bei energieintensiven Produkten wie Zement und Bitumen der Anstieg intakt blieb. Für das Bauhauptgewerbe, das sich vor allem auf den Wohnungsbau konzentriert, wird in 2024 mit einem Umsatzeinbruch gegenüber dem Vorjahr von 12% nach 11,5% im Vorjahr im Vergleich mit 2021 gerechnet. Für die Gesellschaft verlief das Geschäftsjahr 2023 planmäßig und weiterhin sehr zufriedenstellend. Ursächlich dafür war, wie auch schon in den Vorjahren, dass die Gesellschaft auf sehr attraktiven Grundstücken die Eigentumswohnungen erstellt und die Kundschaft durchschnittlich über hohe Eigenmittel verfügt und damit insoweit nicht von Bankdarlehen abhängig ist. Geschäftsverlauf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme der Müller Bau GmbH belief sich zum Abschlussstichtag auf T€ 10.819 und hat sich gegenüber dem Vorjahr 2022 (T€ 7.726) um 40% erhöht. Das Sachanlagevermögen wird mit T€ 653 nahezu unverändert zum Vorjahr ausgewiesen. Das Umlaufvermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch die Zunahme des Vorratsvermögen (T€ 1.086), die Abnahme bei den Forderungen (T€ 86) sowie die Erhöhung bei den Bankguthaben (T€ 2.111) von T€ 6.937 auf T€ 10.048. Das Eigenkapital wird gegenüber dem Vorjahr mit T€ 8.698 um T€ 2.911 höher ausgewiesen. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 80 % (Vorjahr 75 %). Die sonstigen Rückstellungen werden mit T€ 856 um T€ 25 geringer als im Vorjahr ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 119 leicht erhöht. Die Finanzlage der Gesellschaft war in 2023 stets gut, so dass Verbindlichkeiten ohne Ausnahme innerhalb der Zahlungsfristen beglichen werden konnten. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kam im Berichtsjahr ohne die Inanspruchnahme von Bankdarlehen aus. Wir rechnen damit, dass wir auch zukünftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen können. Das Rohergebnis wird zum Abschlussstichtag mit T€ 7.626 ausgewiesen und liegt damit um T€ 998 über dem Vorjahr. Die nicht im Rohergebnis verrechneten betrieblichen Aufwendungen (Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich der sonstigen Steuern) werden gegenüber dem Vorjahr mit T€ 2.910 um T€ 149 höher ausgewiesen. Die Gesellschaft greift für die interne Unternehmenssteuerung auf die Kennzahlen EBIT und Cashflow zurück. Das EBIT ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 849 auf T€ 4.712 gestiegen. Der Cashflow, definiert als Summe aus Jahresüberschuss und Abschreibungen, wird im Vergleich zum Vorjahr mit T€ 3.498 um T€ 652 höher ausgewiesen. Diese Kennzahlen befinden sich im positiven Bereich und dokumentieren einen zufriedenstellenden Geschäftsverlauf. Prognosebericht Unsere Prognose für die künftige Geschäftsentwicklung ist ebenfalls verhaltend positiv. Die Baukonjunktur in Deutschland wird sich gemäß Umfragen weiter abkühlen. Wir erwarten daher für das kommende Geschäftsjahr 2024 bei gleichbleibenden Umsätzen aufgrund geringerer Deckungsbeiträgen ein um 20% bis 30% geringeres Ergebnis. Dabei wird die Geschäftspolitik und das Geschäftskonzept im Wesentlichen unverändert bleiben. Risikobericht Der Krieg in der Ukraine und dessen weitere Entwicklung sowie die COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass derartige Ereignisse in allen Bereichen zu volatilen Märkten führen können. Diese Unsicherheiten machen sich insbesondere auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten wie auch am Arbeitsmarkt bemerkbar. Hinzu kommen Risiken aus der Energiepreisentwicklung sowie aus einem wahrscheinlich anhaltend relativ hohen Zinsniveau. Insgesamt gesehen könnte dadurch die Nachfrage nach Wohnimmobilien negativ beeinflusst werden, woraus Ergebnis- und Liquiditätsrisiken resultieren können. Sowohl im Bereich der Beschaffung sowie der Produktion haben sich im Berichtsjahr keine nennenswerten negativen Effekte ergeben. Dennoch schätzt die Geschäftsführung das Risiko in diesen Bereichen aktuell als mittleres Risiko ein. Chancenbericht Für das Kerngeschäft des Unternehmens wurden bereits Grundstücke angeschafft, die es erlauben, den Geschäftsbetrieb bis ins Jahr 2027 auszulasten. Da unsere Käuferschicht zur Finanzierung des Kaufpreises meist auf den Verkauf der eigengenutzten Immobilie angewiesen ist, und sich die Marktlage bei Bestandsimmobilien abgekühlt hat, wird der Erwerb einer Eigentumswohnung in vielen Fällen schwieriger. Insofern geht die Gesellschaft temporär von einer geringeren Nachfrage nach Neubauimmobilien aus. Die Geschäftsführung rechnet damit, dass sich die Liquiditätslage und die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft in absehbarer Zukunft nicht verschlechtern wird. Gesamtaussage Bei der Erstellung des Berichts waren keine wesentlichen Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Müller Bau GmbH gefährden könnten. Die Geschäftsführung sieht eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung der Müller Bau GmbH und stellt mit einem systematischen Planungsprozess die notwendigen Ressourcen zur Verfügung, die für die Minimierung der Risiken notwendig sind.
Haßloch, den 20.03.2024 Müller Bau GmbH Christian Müller, Geschäftsführer Stefan Müller, Geschäftsführer Ruben Müller, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. B. Erläuterungen zum Jahresabschluss Bilanz Erworbene immaterielleVermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen erfolgen nach der linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu je € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im folgenden Anlagespiegel dargestellt (alle Beträge in EURO):
Die Vorräte wurden zu Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten angesetzt. Neben den Material- und Fertigungseinzelkosten wurden in die Herstellungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Die erhaltenen Anzahlungen von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 MaBV wurden offen von den Vorräten abgesetzt. Unter den geleisteten Anzahlungen innerhalb des Vorratsvermögens wurden die Anzahlungen an Subunternehmer für von der Gesellschaft bis zum Abschlussstichtag noch nicht realisierte Bauvorhaben ausgewiesen. Die Vorräte werden mit einem Betrag von € 3.424.340,22 ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen und sonstigenVermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Gegenüber der Gesellschafterin besteht zum Abschlussstichtag eine Forderung in Höhe von T€ 56, die unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt worden. Die aktive Rechnungsabgrenzung umfasst den nachfolgenden Geschäftsjahren zuzurechnende, vorausbezahlte Aufwendungen. Auf den Ansatz aktiverlatenterSteuern wird gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Bei den in der Bilanz ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen handelt es sich um die Dotierung von Rücklagen gemäß einem früheren Gesellschafterbeschluss. Insoweit erfolgt die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses. Die Rückstellungen zum 31.12.2023 beinhalten Rückstellungen für Pensionen, Steuern und sonstige Rückstellungen. Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe des versicherungsmathematischen Barwertes ausgewiesen, der nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet wird (PUC-Methode). Für die Berechnung liegt ein entsprechendes Gutachten vor (Basis der Rechnungsgrundlagen: neue Richttafeln 2018G Prof. Dr. Heubeck). Angaben zu Pensionsrückstellungen nach § 285 Nr. 24 HGB (Berechnungsgrundlagen):
Die Zinssätze entsprechen den in der Rückstellungsabzinsungsverordnung genannten Werten bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die anteiligen Zinsaufwendungen innerhalb der Veränderung der Pensionsrückstellung sind unter den Zinsaufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 beträgt gemäß § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2023 T€ 11. Das saldierungsfähige Deckungsvermögen beträgt zum 31.12.2023 € 199.353 und der Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszins beläuft sich auf € 809.746, jeweils unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung im Berichtsjahr verrechnet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 2023 und die Gewebesteuer 2023. Die sonstigen Rückstellungen umfassen diverse Einzelwerte und betreffen im Wesentlichen noch zu erwartende Schlussabrechnungen von Nachunternehmern für Bauträgerobjekte, die die Gesellschaft bereits realisiert und abgerechnet hat (T€ 418). Die Rückstellungen sind entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet und umfassen alle erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen passiviert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird eine Verbindlichkeit aus Mietkautionen ausgewiesen (T€ 1), deren Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren beträgt. Sämtliche anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsaufwendungen betragen im Berichtsjahr insgesamt T€ 8 und entfallen im Wesentlichen auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellung. Die Ertragssteueraufwendungen betragen insgesamt T€ 1.395 und betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis 2023. C. Sonstiges Anzahl Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Berichtsjahr 17 Arbeitnehmer. Hiervon entfallen auf Vollzeitbeschäftigte 14 Mitarbeiter und auf Teilzeitbeschäftigte 3 Mitarbeiter. Gesellschaftsorgane Geschäftsführung: Diplom-Ingenieur Christian Müller, Haßloch Diplom-Ingenieur Stefan Müller, Haßloch M. Eng. Ruben Müller, Haßloch (ab 21.02.2023) Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Nach dem jetzigen Stand geht die Gesellschaft für das Jahr 2024 von einem weiterhin unverändert stabilen Umsatz aus. Allerdings ist nach wie vor das Risiko für die Gesellschaft aufgrund der am 24.02.2022 begonnenen militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine, verbunden mit deren Weiterungen, nicht vorhersehbar. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig als Gewinn vorzutragen. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist gemäß § 271 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 290 HGB ein verbundenes Unternehmen der Müller Verwaltungs GmbH & Co.KG, Haßloch. Die Müller Verwaltungs GmbH & Co.KG als Mutterunternehmen ist nach § 293 Abs. 1 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
Haßloch, den 20.03.2024 Müller Bau GmbH Christian Müller, Geschäftsführer Stefan Müller, Geschäftsführer Ruben Müller, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Müller Bau GmbH, Haßloch Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Müller Bau GmbH, Haßloch, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Müller Bau GmbH, Haßloch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, 10. April 2024 AdForma GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benjamin Taubert, Wirtschaftsprüfer |
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