Aerospace Transmission Technologies GmbH
Adelheidstraße 40, 88046 Friedrichshafen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Georg Walter seit 6.7.2023 | Geschäftsführer |
Tim Sowa seit 9.11.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Rolls-Royce plc. | 50.00% |
Liebherr-Aerospace & Transportation SAS | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aerospace Transmission Technologies GmbHFriedrichshafenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anmerkungen: Bei dem nachfolgenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der nachstehend genannte Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss des Gesellschafterausschusses vom 8. Oktober 2024 unverändert festgestellt. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Jahr 2023Allgemeine Angaben Aerospace Transmission Technologies GmbH, Friedrichshafen, ist ein Joint Venture zwischen der Liebherr-Aerospace Lindenberg GmbH und der Rolls-Royce plc, Derby/Großbritannien. Beide Gesellschaften sind jeweils zu 50% beteiligt. Die Rolls-Royce plc, Derby/Großbritannien, stellt den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Rolls-Royce-Gruppe auf. Aerospace Transmission Technologies GmbH (ATT) entwickelt im Auftrag der Muttergesellschaft Rolls-Royce plc die Fähigkeit und Kapazität zur Produktion von Leistungsgetrieben für eine neue Generation kraftstoffeffizienter und emissionsarmer Rolls-Royce-Flugzeugtriebwerke. Vor dem Hintergrund der durch die Covid Pandemie ausgelösten Marktveränderungen haben sich die Pläne der Flugzeughersteller für neue Flugzeugmodelle verzögert. Um diesen längeren Programmzeiträumen zu begegnen und operative Kosten zu senken, baut ATT zusätzliche Betätigungsfelder für die Joint Venture Partner in den Bereichen Wärmebehandlung und Dienstleistungen auf. Die Muttergesellschaft Rolls-Royce plc hat die strategische Bedeutung der neuen Generation von Flugtriebwerken bekräftigt. Unserer Zusammenarbeit liegen langfristige Verträge zu Grunde. Unsere laufenden Kosten werden auch weiterhin im Rahmen dieser Zusammenarbeit vollständig vom Vertragspartner übernommen. Die Bestellung für das Jahr 2024 wurde genehmigt. Sitz der Aerospace Technologies GmbH ist Friedrichshafen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 732655 im Register des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Aerospace Transmission Technologies GmbH entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen grundsätzlich linear und pro rata temporis nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150 bis zu EUR 1.000 wurden bis zum 31.12.2017 in einen jahresbezogenen Sammelposten eingestellt und über die Dauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Ab dem 1.1.2018 werden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250 und bis einschließlich EUR 800 im Anlagevermögen aktiviert und im Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 werden sofort als Aufwand erfasst. Die unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewiesenen Werkzeuge werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tageswert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Fremdwährungsbeträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Bei Fremdwährungsbeträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles oder mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag nach Maßgabe des Niederstwertprinzips für Forderungen bzw. Höchstwertprinzips für Verbindlichkeiten. Bilanzerläuterungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 352.819,95 (Vj. TEUR 146), diese sind wie im Vorjahr in der Bilanzposition "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" enthalten. Verbindlichkeiten
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 11.000.000,00 (Vj. TEUR 11.568). Diese sind in dem Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" enthalten und betreffen Gesellschafterdarlehen (Vj. Gesellschafterdarlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ausgewiesen unter den Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" sowie "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht"). Sonstige Angaben Personal Im Jahresdurchschnitt wurden 45 Mitarbeiter beschäftigt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich am Bilanzstichtag auf TEUR 337. Es handelt sich hierbei um das Bestellobligo, Verpflichtungen aus Wartungs- und Lizenz- und Leasingverträgen und Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben.
Friedrichshafen, den 23. Juli 2024 Aerospace Transmission Technologies GmbH Die Geschäftsführung Tim Sowa Geschäftsführung Technik Philipp Walter Geschäftsführung Finanzen BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Aerospace Transmission Technologies GmbH, Friedrichshafen Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Aerospace Transmission Technologies GmbH, Friedrichshafen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 23. Juli 2024 Flick
Gocke Schaumburg GmbH
Schmidt, Wirtschaftsprüfer Stürke, Wirtschaftsprüfer |
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