Aerospace Transmission Technologies GmbH

Adelheidstraße 40, 88046 Friedrichshafen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 732655
Eingetragen
16.10.2015
Branche
Herstellung von TurbinenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Die Herstellung, Montage und Lieferung von Getrieben für Gasturbinen in Luftfahrttriebwerken mit einer Schubkraft von mehr als 20.000 lbs sowie die Erbringung aller Serviceleistungen, die im Zusammenhang damit stehen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Tim Sowa
seit 9.11.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Rolls-Royce plc.GBR
50.00%
Liebherr-Aerospace & Transportation SASFRA
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rolls-Royce plc.
United Kingdom
12.500 €
50.00%
Germany
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aerospace Transmission Technologies GmbH

Friedrichshafen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Anmerkungen:

Bei dem nachfolgenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der nachstehend genannte Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss des Gesellschafterausschusses vom 8. Oktober 2024 unverändert festgestellt.

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.594,99 274
II. Sachanlagen 18.092.657,87 19.154
18.338.252,86 19.428
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 1.016.836,72 743
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.271.610,27 3.421
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.400.929,28 2.313
5.689.376,27 6.477
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 55.761,74 55
24.083.390,87 25.960

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 3.066.216,20 3.066
III. Verlustvortrag -1.514.722,45 -1.038
IV. Jahresfehlbetrag -1.206.679,26 -477
369.814,49 1.576
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.128.939,14 1.219
C. VERBINDLICHKEITEN 22.584.637,24 23.165
24.083.390,87 25.960

Anhang für das Jahr 2023

Allgemeine Angaben

Aerospace Transmission Technologies GmbH, Friedrichshafen, ist ein Joint Venture zwischen der Liebherr-Aerospace Lindenberg GmbH und der Rolls-Royce plc, Derby/Großbritannien. Beide Gesellschaften sind jeweils zu 50% beteiligt. Die Rolls-Royce plc, Derby/Großbritannien, stellt den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Rolls-Royce-Gruppe auf.

Aerospace Transmission Technologies GmbH (ATT) entwickelt im Auftrag der Muttergesellschaft Rolls-Royce plc die Fähigkeit und Kapazität zur Produktion von Leistungsgetrieben für eine neue Generation kraftstoffeffizienter und emissionsarmer Rolls-Royce-Flugzeugtriebwerke. Vor dem Hintergrund der durch die Covid Pandemie ausgelösten Marktveränderungen haben sich die Pläne der Flugzeughersteller für neue Flugzeugmodelle verzögert. Um diesen längeren Programmzeiträumen zu begegnen und operative Kosten zu senken, baut ATT zusätzliche Betätigungsfelder für die Joint Venture Partner in den Bereichen Wärmebehandlung und Dienstleistungen auf. Die Muttergesellschaft Rolls-Royce plc hat die strategische Bedeutung der neuen Generation von Flugtriebwerken bekräftigt. Unserer Zusammenarbeit liegen langfristige Verträge zu Grunde. Unsere laufenden Kosten werden auch weiterhin im Rahmen dieser Zusammenarbeit vollständig vom Vertragspartner übernommen. Die Bestellung für das Jahr 2024 wurde genehmigt.

Sitz der Aerospace Technologies GmbH ist Friedrichshafen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 732655 im Register des Amtsgerichts Ulm eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Aerospace Transmission Technologies GmbH entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen grundsätzlich linear und pro rata temporis nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150 bis zu EUR 1.000 wurden bis zum 31.12.2017 in einen jahresbezogenen Sammelposten eingestellt und über die Dauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Ab dem 1.1.2018 werden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250 und bis einschließlich EUR 800 im Anlagevermögen aktiviert und im Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 werden sofort als Aufwand erfasst.

Die unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewiesenen Werkzeuge werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tageswert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Bei Fremdwährungsbeträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Bei Fremdwährungsbeträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles oder mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag nach Maßgabe des Niederstwertprinzips für Forderungen bzw. Höchstwertprinzips für Verbindlichkeiten.

Bilanzerläuterungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 352.819,95 (Vj. TEUR 146), diese sind wie im Vorjahr in der Bilanzposition "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" enthalten.

Verbindlichkeiten

31.12.2023
Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre insgesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gesamt 585 0 22.000 22.585
(Vorjahr) (1.165) (0) (22.000) (23.165)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 11.000.000,00 (Vj. TEUR 11.568). Diese sind in dem Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" enthalten und betreffen Gesellschafterdarlehen (Vj. Gesellschafterdarlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ausgewiesen unter den Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" sowie "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht").

Sonstige Angaben

Personal

Im Jahresdurchschnitt wurden 45 Mitarbeiter beschäftigt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich am Bilanzstichtag auf TEUR 337. Es handelt sich hierbei um das Bestellobligo, Verpflichtungen aus Wartungs- und Lizenz- und Leasingverträgen und Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben.

 

Friedrichshafen, den 23. Juli 2024

Aerospace Transmission Technologies GmbH

Die Geschäftsführung

Tim Sowa

Geschäftsführung Technik

Philipp Walter

Geschäftsführung Finanzen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Aerospace Transmission Technologies GmbH, Friedrichshafen

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Aerospace Transmission Technologies GmbH, Friedrichshafen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Aerospace Transmission Technologies GmbH, Friedrichshafen, vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bonn, 23. Juli 2024

Flick Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Stürke, Wirtschaftsprüfer

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