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& Satz GmbH Magdeburg
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.236,67 |
7.319,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.231,67 |
7.314,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
238.064,07 |
229.743,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.116,07 |
74.317,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
193.948,00 |
155.426,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.365,22 |
2.747,11 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.716,68 |
4.380,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.382,64 |
244.190,03 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
170.554,28 |
165.194,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
144.989,69 |
139.630,23 |
| B.
Rückstellungen |
65.342,03 |
57.511,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.486,33 |
21.484,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.707,17 |
21.484,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.382,64 |
244.190,03 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012
Layout & Satz GmbH Magdeburg
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den
allgemeinen Bewertungs- und Rechnungslegungsvorschriften
des HGB i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) sowie den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes. Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Mangels mehrerer Geschäftszweige war eine
Ergänzung des Jahresabschlusses hinsichtlich einer
abweichend vorgeschriebenen Gliederung entbehrlich.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die Anwendung der Vorschrften
für Kleinstkapitalgesellschaft gemäß §
267a HGB ist verzichtet worden.
Der Jahresabschluss wurde gemäß § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen Ergebnisverwendung
aufgestellt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Dabei wurde ausnahmslos die lineare
Abschreibungsmethode angewandt. Die
Vermögensgegenstände wurden nach Maßgabe
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für bewegliche, abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert ab 150,00 EUR bis zu einem Wert von 1.000,00 EUR
wurde in den Kalenderjahren 2008 und 2009 entsprechend
§ 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der
über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben
wird. Der Posten ist für die Darstellung der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens
von untergeordneter Bedeutung.
Der Bestand an Vorräten wurde von der
Gesellschaft festgestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert bzw. dem zum Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
0,00 EUR (Vorjahr: 159,61 EUR) enthalten.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 EUR und ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen, soweit diese nicht unter
anderen Bilanzpositionen erfasst sind. Sie sind unter
Beachtung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen
zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst worden.
Die Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Erfüllungsbetrag gemäß der PUC (Projected
Unit Credit) Methode auf Basis eines
Rechnungszinsfußes von 5,04 % sowie den Richttafeln
2005G von Prof. Dr. Heubeck angesetzt. Gehalts- und
Rententrends wurden mit Null in Ansatz gebracht sowie
Fluktuationswahrscheinlichkeiten unberücksichtigt
gelassen.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind nicht vorhanden.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
III. Sonstige Angaben
Pflichtangaben über die in § 284 Abs. 2 Nr.
1-5 HGB bezeichneten Umstände sind nicht zu treffen.
Im Bilanzgewinn sind Gewinnvorträge aus
Vorjahren in Höhe von 144.989,69 (Vorjahr: 139.630,23
EUR) vorhanden.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden
Vermögensgegenstände und Schulden zur Deckung von
Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Zum
Bilanzstichtag ergibt sich ein Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung in Höhe von 224.721,00
EUR. Abzüglich der Zeitwerte der
Vermögensgegenstände (173.431,30 EUR)
beläuft sich der Wert der saldierten
Altersvorsorgeverpflichtung somit auf 51.289,70 EUR.
Aufwendungen und Erträge, die sich aus der
Abzinsung und dem zu verrechnenden Vermögen ergeben,
sind ebenfalls saldiert in Höhe von insgesamt -
9.843,64 EUR im Finanzergebnis ausgewiesen worden (§
246 Abs. 2 S. 2 HGB).
Entsprechend wurden die laufenden
Beitragsaufwendungen (- 19.764,00 EUR) sowie die
Zuführung zum Aktivwert der
Rückdeckungsversicherungen (20.702,86 EUR) mit
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung in Höhe von - 10.782,50 EUR
saldiert. Dabei wurde das Ausweiswahlrecht für die
Erfolgsauswirkung der Änderung des
Diskontierungszinssatzes, der Zeitwertänderung des
Deckungsvermögens sowie für die laufenden
Erträge des Deckungsvermögens einheitlich
ausgeübt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer:
Herr Thomas Sedlak, Sülzetal-OT
Altenweddingen,
Herr Stefan Peine, Eichenbarleben,
geführt.
Auf die Angaben der Bezüge nach § 285 Nr. 9
a) HGB wird wegen der Anwendung der Schutzklausel nach
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Magdeburg, den 09. Dezember 2013
Die Geschäftsführer:
Gez.Thomas Sedlak
Gez. Stefan Peine
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2013 festgestellt.
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