Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Informatikbüro Deringer GmbH
Bürgerwehrstraße 17, 79102 Freiburg im Breisgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Deringer seit 6.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Informatikbüro Deringer GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs.1 Satz 3, 274a, 276 und 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG zum 1. Januar 2010 kann zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG, volle Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro im Jahr der Anschaffung wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die bisher vorgenommene Poolabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter über 150 Euro bis 1.000 Euro im Jahr der Anschaffung (§ 6 Abs. 2a EStG) wurde fortgeführt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 3 HGB. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen und werden mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,15 %. Aus der Umstellung der Pensionsrückstellung im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von T€ 97. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2010 wurden T€ 6 als außerordentlichen Aufwand erfasst (1/15; Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit auf T€ 91. Entgegen der schriftlichen Vereinbarung wurde im Vorjahr die Pensionsrückstellung mit einer Hinterbliebenenversorgung ermittelt. Die Korrektur wurde in laufender Rechnung in Höhe von T€ 27 über den sonstigen betrieblichen Ertrag vorgenommen (IDW RS HFA 6). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Sonstige Pflichtangaben Die Summe der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen 53.240,24 Euro. Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 12.788,36 Euro. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Nach § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen Forderungen gegen Gesellschafter von 40.000,00 Euro und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 5.171,00 Euro. Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Herr Volker Deringer (Dipl. Informatiker) Freiburg, 3. April 2012 gez. Volker Deringer, Geschäftsführer
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