Auto Krause
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
458.871,74 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.362,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.078.323,93 |
| III.
Finanzanlagen |
-621.814,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.513.073,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.363.073,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
371.661,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.734.850,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.150.000,00 |
| Aktiva |
6.971.945,20 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.719.658,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
614.400,00 |
| II.
eigene Anteile |
204.800,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
409.600,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
5.325.365,58 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
15.307,17 |
| B.
Rückstellungen |
862.550,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
389.736,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
66.396,41 |
| Passiva |
6.971.945,20 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Auto Krause GmbH hat Ihren Sitz in Münster.
Sie wird im Handelsregister des Amtsgerichts Münster
unter der Nummer HR B 67 geführt.
Der Jahresabschluss der Auto Krause GmbH für das
Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) erweitert um die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmo-dernisierungsgesetzes (BiLMoG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 326 HGB i. V. m.
§ 267 Abs. 1 HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß
§ 266 Abs. 1 HGB und bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB macht die
Gesellschaft teilweise Gebrauch. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes wurde in Anwendung des Wahlrechtes nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Umrechnungs-
methoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von €
150,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
vollständig abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände
des Sachanlagevermögens mit einem Wert zwischen €
150,01 bis € 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und über einen Zeitraum von 5 Jahren als
Poolabschreibung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
wurde auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr existieren nicht.
Die Pensionsrückstellungen wurden unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem
anhand des versicherungsmathematischen
Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit
Method) ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet.
Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen
wurden bei der Berechnung des Barwerts der erdienten
Anwartschaften berücksichtigt. Für die Abzinsung
wurde der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für
eine Restlaufzeit von 10 Jahren veröffentlichte
Zinssatz verwendet. Erfolgswirksame Änderungen durch
Änderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes
wurden als Zinsertrag oder -aufwand ausgewiesen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet.
Der Ansatz der Rückstellungen erfolgte in
Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme. Bei der
Bewertung von Rückstellungen wurden erwartete Preis-
und Kostensteigerungen berücksichtigt und
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II HGB). Die Preis- und
Kostensteigerungen orientierten sich an der Teuerungsrate
und wurden über die jeweilige Laufzeit der
Rückstellung mit Sätzen zwischen 1 % und 2 %
berücksichtigt. Im Zinsergebnis wurden
ausschließlich die auf das Geschäftsjahr
entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von
Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und
Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses
wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im
Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen erfasst (§ 277 V HGB). Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu ihrem
Rückzahlungsbetrag. Für die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
C. Sonstige Angaben
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sind im Anlagespiegel gesondert
dargestellt.
Name des Geschäftsführers:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Frau Marlo
Krause geführt. Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird mit Hinweis auf § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Marlo Krause
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2022 festgestellt.
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