Funk
Immobilien und Wohnbau GmbH
Freudenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.359,00 |
54.827,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
645,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
76.714,00 |
26.021,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
28.802,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
107.357,48 |
7.593,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.350,61 |
7.563,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.006,87 |
29,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.470,05 |
5.297,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
193.186,53 |
67.717,18 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.058,16 |
15.866,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
9.698,36 |
1.654,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
45.191,93 |
-8.044,11 |
| B.
Rückstellungen |
26.462,54 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.665,83 |
51.850,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
193.186,53 |
67.717,18 |
Anhang zum
Jahresabschluss 31.12.2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i. V. m. § 253
I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem.
§ 253 III 1,2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der sonstigen
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Zugegangene Wirtschaftsgüter der Jahre
2008 und 2009 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
150,00 € - 1.000,00 € wurden entsprechend der
steuerlichen Regelung mit jeweils 20% abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der aktivierte entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear
abgeschrieben.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.
H. v. 1.494,61 € eine Restlaufzeit von über 1
Jahr (Vorjahr: 1.494,61 €).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 1.072,60 €
(Vorjahr 0,00 €).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich zum 31.12.2011 auf insgesamt
51.554,82 € (Vorjahr: 23.857,30 €), mit einer
Restlaufzeit mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren
auf 54.111,01 € (Vorjahr 13.262,80 €) und mit
einer Restlaufzeit von über fünf Jahren auf 0,00
€ (Vorjahr 14.730,85 €).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Hans-Dieter Funk, Immobilienkaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer wurde gem. § 286 IV HGB
verzichtet.
Auf die Angabe der in den §§ 274a und
§ 288 HGB aufgeführten Anhangsangaben wurde
aufgrund der Befreiungsvorschrift für kleine
Kapitalgesellschaften verzichtet.
Freudenstadt, 29.01.2013
Funk Immobilien- und Wohnbau GmbH
Hans-Dieter Funk
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2013 festgestellt.
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