Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 842
Eingetragen
14.9.1978
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
von Amts wegen ergänzt: Gegenstand des Unternehmens ist die Führung der Geschäfte - unter Übernahme der unbeschränkten Haftung - bei Unternehmen, die optische Geräte herstellen, insbesondere die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft in Firma Schmidt u. Bender GmbH & Co. KG Optische Geräte (Amtsgericht Gießen, HRA 1586), nachfolgend "KG" genannt.

Historie

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Management

NameRolle
Karlheinz Gerlach
seit 6.9.2007
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Sabine Anne-Rose Bender-Gerlach
Biebertal
11.154 €
42.25%
Christopher Gerlach
Wettenberg
9.350 €
35.42%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt u. Bender GmbH

Biebertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 29.582,47 33.259,60
I. Finanzanlagen 29.582,47 33.259,60
B. Umlaufvermögen 117.240,56 76.753,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.220,94 76.159,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19,62 593,86
C. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 61,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 146.823,03 110.074,20

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 86.140,64 80.145,16
I. gezeichnetes Kapital 26.400,00 26.400,00
II. Gewinnvortrag 53.745,16 48.967,78
III. Jahresüberschuss 5.995,48 4.777,38
B. Rückstellungen 19.587,63 3.257,63
C. Verbindlichkeiten 41.094,76 26.671,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 146.823,03 110.074,20

Anhang



I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den deutschen handelsrecht­lichen Vorschriften für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften erstellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses haben Anwendung gefunden.
Die Schmidt u. Bender GmbH ist Komplementärin der Schmidt u. Bender GmbH & Co. KG Optische Geräte, Biebertal.

II. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung basiert unter Berücksichtigung der Pflicht- und Wahl­rechtsanwendungen des BilMoG auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsme­thoden wie im Vorjahr und geht von der Unternehmensfortführung aus.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert bzw. zu Einbringungswerten bewertet, die durch externe Überprüfung bestätigt wurden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.
Die Pensionsverpflichtungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages gemäß BilMoG unter Anwendung versicherungsmathematischer Methoden auf Basis der Richttafel 2005 G passiviert.
Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,14 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Für künftige Rentenanpassungen ist ein jährlicher Anstieg der Pensionen von 1,0 % eingerechnet. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von T€ 29 ergeben. Dieser wird in 2011 in Anwendung der Bestimmungen in Art. 67 Abs. 7 EGHGB erfolgswirksam mit 7/15 unter den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen.
Desweiteren wurde das für die Pensionsverpflichtung bestehende Deckungsvermögen in Höhe von € 182.377,00 mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung in Höhe von € 194.148,00 verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen.
2. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Schmidt u. Bender GmbH durch die Geschäftsführer: Frau Sabine Bender-Gerlach, Kauffrau;
 Herrn Karlheinz Gerlach. Kaufmann.
Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss thesaurieren und mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Biebertal, den 25. September 2012
gez. Sabine Bender-Gerlach
gez. Karlheinz Gerlach
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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