ADVA
Network Security GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.859.556,60 |
25.204.969,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.157.988,00 |
24.941.788,00 |
| II.
Sachanlagen |
701.568,60 |
263.181,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.568.879,01 |
13.799.200,66 |
| I.
Vorräte |
634.762,48 |
485.185,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.674.724,30 |
10.204.088,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.000.000,00 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
15.577.133,72 |
5.520.966,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.259.392,23 |
3.109.926,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
51.859,14 |
42.020,50 |
| Aktiva |
48.480.294,75 |
39.046.190,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.665.030,05 |
32.129.324,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.242.000,00 |
30.242.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.862.324,92 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
9.535.705,13 |
1.862.324,92 |
| B.
Rückstellungen |
2.145.338,39 |
1.057.690,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.473.279,81 |
4.846.779,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.473.279,81 |
4.846.779,30 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
787.612,57 |
1.627.958,25 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
384.162,66 |
|
| E.
Passive latente Steuern |
812.483,84 |
1.012.396,40 |
| Passiva |
48.480.294,75 |
39.046.190,76 |
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2023
ADVA Network Security GmbH
Hermann-Dorner-Allee 91
12489 Berlin
I. Allgemeine Angaben
Die ADVA Network Security GmbH hat ihren Sitz in Berlin
und wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter der
Registernummer HRB-239918 geführt.Die ADVA Network
Security GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und
stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr am 17.
März 2022 gegründet als Blitz B22-215 GmbH,
Berlin, die am 20. April 2022 in ADVA Network Security
GmbH, Berlin, umbenannt wurde. Die operative
Geschäftstätigkeit wurde zum 1. Oktober 2022
aufgenommen. Aus diesem Grund sind die Vorjahreswerte nur
bedingt vergleichbar.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit
die beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Der Zeitraum der planmäßigen linearen
Abschreibung für entgeltlich erworbene
Geschäfts- und Firmenwerte beträgt 10
Jahre. Diese Nutzungsdauer basiert auf der Dauer der
Verwertbarkeit des branchenspezifischen Know-Hows.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei
Waren erfolgt anhand des
Durchschnittswertverfahrens.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
beachtet.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten für
Geschäftsunterlagen wurden entsprechende
Rückstellungen in Höhe des jeweiligen
Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung
der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden
Kostenverhältnisse, gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der
Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert,
unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am
Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip).
Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.
Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der
bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk
ausgewiesen.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
1. Erläuterungen zu Bilanzposten - AKTIVA
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber Dritten sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Die
Forderungen gegen die Alleingesellschafterin
resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
(T€ 10.577; Vorjahr: T€ 2.521) und sind
innerhalb eines Jahres fällig. Des Weiteren sind
Forderungen gegen die Alleingesellschafterin aus einem
Darlehensvertrag enthalten in Höhe von T€ 5.000
(Vorjahr: 0 T€). Diese Forderung ist größer
1 Jahr.
2. Erläuterungen zu Bilanzposten - PASSIVA
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte
gezeichnete Kapital beträgt T€ 25 (Vorjahr
T€ 25).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin
aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von
T€ 788 (Vorjahr T€ 1.628).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (T€ 0;
Vorjahr: T€ 0,3).
V. Sonstige Angaben
1. ArbeitnehmerEs waren durchschnittlich
beschäftigt:
|
2023
|
2022
|
Angestellte
|
46
|
21
|
Doktorand und Aushilfen
|
2
|
2
|
Summe
|
48
|
23
|
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die
sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Jahr 2023 gliedern sich wie
folgt:
|
|
Restlaufzeiten
|
|
|
|
Gesamt
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
- aus sonstigen Verträgen
|
3.231
|
803
|
1.518
|
910
|
davon gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
1.868
|
192
|
766
|
910
|
Vorjahr:
|
|
Restlaufzeiten
|
|
|
|
Gesamt
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
- aus sonstigen Verträgen
|
894
|
281
|
613
|
0
|
davon gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
3. Gesellschafter und
KonzernverhältnisseDie Gesellschaft ist ein
Tochterunternehmen der Adtran Networks SE, mit Sitz in
Meiningen, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen.
Diese Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den
kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf.
Der Konzernabschluss wird beim elektronischen
Unternehmensregister eingereicht.
Berlin, den 12. September
2024
gez.
Michael Roth
gez.
Josef Sißmeir
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2024
festgestellt.
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