M.T. Con
GmbH
Merzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.235,85 |
153.779,53 |
| I.
Sachanlagen |
2.738,00 |
3.231,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100.497,85 |
150.548,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.607,81 |
94.311,52 |
| I.
Vorräte |
2.752,80 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.189,11 |
7.912,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.665,90 |
86.399,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,02 |
4.313,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
150.343,68 |
252.404,23 |
Passiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.550,07 |
121.467,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
96.467,05 |
81.344,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
30.916,98 |
-15.122,71 |
| B.
Rückstellungen |
40.587,05 |
108.823,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.206,56 |
22.113,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.206,56 |
22.113,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
150.343,68 |
252.404,23 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB).
Zum 01.01.2010 wurden die Fortführungswahlrechte
in Anspruch genommen. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten ( §
253 I 1 HGB) verändert um die Zinsanteile.
Unfertige Leistungen werden zu Herstellkosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird, soweit erforderlich,
durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu
erwartenden Nachzahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Es werden keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren ausgewiesen.
Durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte sind keine
Verbindlichkeitenabgesichert.
Die
Forderungen an Gesellschafter (§ 42 III GmbHG)
betragen 1,00 € (Vorjahr:
Verbindlichkeiten 211,00 €).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Dr. Jörg Recktenwald, Diplom Ingenieur
Herr Dr. Recktenwald ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Merzig, den 09.05.2012
Der Geschäftsführer:
gez. Dr. Jörg Recktenwald
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2012 festgestellt.
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