Gezeitenhaus Klinikum Aktiengesellschaft
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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7.540,00
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11.475,00
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II. Sachanlagen
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170.782,00
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151.833,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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1,00
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297,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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469.020,86
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349.031,74
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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244.452,05
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196.947,86
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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7.278,54
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6.106,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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2.038.256,17
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2.185.615,81
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Summe Aktiva
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2.937.330,62
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2.901.306,41
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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50.000,00
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50.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-2.235.615,81
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-2.316.303,43
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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147.359,64
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80.687,62
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IV. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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2.038.256,17
|
|
2.185.615,81
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B. Rückstellungen
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118.591,00
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145.591,00
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C. Verbindlichkeiten
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2.812.682,36
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2.755.715,41
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|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
6.057,26
|
|
0,00
|
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Summe Passiva
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2.937.330,62
|
|
2.901.306,41
|
ANHANG
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gezeitenhaus Klinikum AG
i.I., Bonn, wurde nach den handelsrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei
entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und
zeigt eine entsprechende Untergliederung nach
Restlaufzeiten.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger
steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.
1.2 Sachanlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im
steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger
steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Anschaffungskosten der
geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung Gebrauch gemacht. Soweit die Anschaffungskosten
für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende
Wirtschaftsgut nicht mehr als € 60,00 betragen haben,
werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
erfasst.
1.3 Vorräte
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, d.h. zu
Einstandspreisen angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
1.4 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert.
1.5 Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
1.6 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des
Höchstwertprinzips, angesetzt.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Rückstellung für Abschlusskosten wurde
im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung des
Jahresabschlusses sowie der Erstellung der
Steuererklärungen gebildet.
Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen
wurde im Hinblick auf die
Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle gebildet.
2.2 Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Bei dem Darlehen Nr. 531584597 handelt es sich um ein
Darlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von €
95.000,00, welches der Berichtsgesellschaft mit
Darlehensvertrag vom 05.08.2004 gewährt wurde. Das
Darlehen wird mit jährlich 4,98 v.H. verzinst und ist
mit festen Tilgungsraten in Höhe von € 1.500,00
zurückzuführen.
Bei dem Darlehen Nr. 531584589 handelt es sich um
einen Förderkredit in Höhe von € 205.000,00,
welcher der Berichtsgesellschaft am 05.08.2004 gewährt
wurde. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz in Höhe von
4,5 v.H. zu verzinsen
Die Sparkasse KölnBonn hat gegenüber der
Berichtsgesellschaft den Rangrücktritt hinsichtlich
der Kontokorrentkonten-Nr. 17129 und 28902 sowie
hinsichtlich der Darlehenskonten-Nr. 531584589 und
531584597 erklärt, und tritt einschließlich
aller auf Grund dieser Kredite angefallenen Zinsen und
Kosten hinter sämtliche Forderungen anderer
Gläubiger so lange und soweit zurück, als die
Gesellschaft überschuldet ist.
Ferner gewährte die Sparkasse KölnBonn der
Berichtsgesellschaft am 02.12.2005 einen Kontokorrentkredit
auf dem Konto Nr. 1937014627 in Höhe von €
270.000,00 als Überbrückungskredit. Der Zinssatz
beträgt 10,0 % p.a. Zur Sicherung dieses Kreditrahmens
hat die Gesellschaft Forderungen gegen alle Kunden
gemäß der Globalabtretung vom 09.11.2005 sowie
Forderungen gegenüber dem Finanzamt
Bonn-Außenstadt auf Erstattungsansprüche aus der
Umsatzsteuer abgetreten.
Hinsichtlich der Pflichtangaben i.S.d. § 285 Nr.
1 HGB über die Restlaufzeiten und § 285 Nr. 2 HGB
über die Art der Sicherheiten verweisen wir
zusätzlich auf den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang.
2.3 Sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeit zur Umsatzsteuer 2006 beinhaltet
eine Vorsteuerkorrektur auf Grund nicht bezahlter
Lieferantenrechnungen in Höhe von € 47.994,47.
Mit notarieller Urkunde vom 01.07.2004 (UR-Nr.
5046/2004 des Notars Dr. Peter Kolb, Bonn) wurde ein
Beratervertrag mit der Immobon GmbH, Feldstr. 9, 53340
Meckenheim, geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom
01.09.2004 bis 28.02.2012 und ist mit 100 T€ zzgl.
Umsatzsteuer dotiert.
Die Immobon GmbH hat der Insolvenzschuldnerin ein
kurzfristiges Darlehen in Höhe von 38.000,00 €
gewährt. Die Tilgung sollte durch abgetretene
Ansprüche auf Erstattung von Umsatzsteuern erfolgen.
Hinsichtlich der Pflichtangaben i.S.d. § 285 Nr.
1 HGB über die Restlaufzeiten und § 285 Nr. 2 HGB
über die Art der Sicherheiten verweisen wir
zusätzlich auf den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang.
3.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit
gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung
verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist
gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und
der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen.
3.1 Organe der Gesellschaft
Vorstand der Gesellschaft ist:
Herr Dr. Manfred Nelting, Bonn.
3.2 Haftungsverhältnisse
Die Gezeitenhaus Klinikum AG hat gegenüber der
Sparkasse KölnBonn für Verbindlichkeiten der
Nelting's Haus GmbH Bürgschaften über insgesamt
€ 3.900.000,00. Im Einzelnen handelt es sich um eine
Bürgschaft vom 08.11.2004 über € 300.000,00
zu Gunsten des Darlehens-Nr. 531585414 und um eine
Bürgschaft vom 05.08.2004 über €
3.600.000,00 zu Gunsten der Darlehen-Nr. 531584522 und
531584530.
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