Gezeitenhaus Klinikum AktiengesellschaftLiquidiert

53177 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 13252
Eingetragen
11.8.2004
Branche
HochschulklinikenKrankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g.
Gegenstand
der Betrieb von Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen sowie Einrichtungen für Forschung und Bildung im gesundheitlichen sowie gesundheitspolitische Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gezeitenhaus Klinikum Aktiengesellschaft

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

7.540,00

11.475,00

II. Sachanlagen

170.782,00

151.833,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1,00

297,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

469.020,86

349.031,74

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

244.452,05

196.947,86

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7.278,54

6.106,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.038.256,17

2.185.615,81

Summe Aktiva

2.937.330,62

2.901.306,41



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2.235.615,81

-2.316.303,43

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

147.359,64

80.687,62

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.038.256,17

2.185.615,81

B. Rückstellungen

118.591,00

145.591,00

C. Verbindlichkeiten

2.812.682,36

2.755.715,41

D. Rechnungsabgrenzungsposten

6.057,26

0,00

Summe Passiva

2.937.330,62

2.901.306,41

ANHANG

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gezeitenhaus Klinikum AG i.I., Bonn, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und zeigt eine entsprechende Untergliederung nach Restlaufzeiten.



1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.



1.2 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.


Hinsichtlich der Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung Gebrauch gemacht. Soweit die Anschaffungskosten für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende Wirtschaftsgut nicht mehr als € 60,00 betragen haben, werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst.



1.3 Vorräte

Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, d.h. zu Einstandspreisen angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.



1.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.



1.5 Rückstellungen

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.



1.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.


2. Erläuterungen zur Bilanz


2.1 Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Rückstellung für Abschlusskosten wurde im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses sowie der Erstellung der Steuererklärungen gebildet.

Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen wurde im Hinblick auf die
Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle gebildet.



2.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Bei dem Darlehen Nr. 531584597 handelt es sich um ein Darlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von € 95.000,00, welches der Berichtsgesellschaft mit Darlehensvertrag vom 05.08.2004 gewährt wurde. Das Darlehen wird mit jährlich 4,98 v.H. verzinst und ist mit festen Tilgungsraten in Höhe von € 1.500,00 zurückzuführen.

Bei dem Darlehen Nr. 531584589 handelt es sich um einen Förderkredit in Höhe von € 205.000,00, welcher der Berichtsgesellschaft am 05.08.2004 gewährt wurde. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz in Höhe von 4,5 v.H. zu verzinsen

Die Sparkasse KölnBonn hat gegenüber der Berichtsgesellschaft den Rangrücktritt hinsichtlich der Kontokorrentkonten-Nr. 17129 und 28902 sowie hinsichtlich der Darlehenskonten-Nr. 531584589 und 531584597 erklärt, und tritt einschließlich aller auf Grund dieser Kredite angefallenen Zinsen und Kosten hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger so lange und soweit zurück, als die Gesellschaft überschuldet ist.

Ferner gewährte die Sparkasse KölnBonn der Berichtsgesellschaft am 02.12.2005 einen Kontokorrentkredit auf dem Konto Nr. 1937014627 in Höhe von € 270.000,00 als Überbrückungskredit. Der Zinssatz beträgt 10,0 % p.a. Zur Sicherung dieses Kreditrahmens hat die Gesellschaft Forderungen gegen alle Kunden gemäß der Globalabtretung vom 09.11.2005 sowie Forderungen gegenüber dem Finanzamt Bonn-Außenstadt auf Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer abgetreten.

Hinsichtlich der Pflichtangaben i.S.d. § 285 Nr. 1 HGB über die Restlaufzeiten und § 285 Nr. 2 HGB über die Art der Sicherheiten verweisen wir zusätzlich auf den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang.



2.3 Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeit zur Umsatzsteuer 2006 beinhaltet eine Vorsteuerkorrektur auf Grund nicht bezahlter Lieferantenrechnungen in Höhe von € 47.994,47.

Mit notarieller Urkunde vom 01.07.2004 (UR-Nr. 5046/2004 des Notars Dr. Peter Kolb, Bonn) wurde ein Beratervertrag mit der Immobon GmbH, Feldstr. 9, 53340 Meckenheim, geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2004 bis 28.02.2012 und ist mit 100 T€ zzgl. Umsatzsteuer dotiert.

Die Immobon GmbH hat der Insolvenzschuldnerin ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 38.000,00 € gewährt. Die Tilgung sollte durch abgetretene Ansprüche auf Erstattung von Umsatzsteuern erfolgen.

Hinsichtlich der Pflichtangaben i.S.d. § 285 Nr. 1 HGB über die Restlaufzeiten und § 285 Nr. 2 HGB über die Art der Sicherheiten verweisen wir zusätzlich auf den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang.



3. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen.



3.1 Organe der Gesellschaft

Vorstand der Gesellschaft ist:

Herr Dr. Manfred Nelting, Bonn.


3.2 Haftungsverhältnisse

Die Gezeitenhaus Klinikum AG hat gegenüber der Sparkasse KölnBonn für Verbindlichkeiten der Nelting's Haus GmbH Bürgschaften über insgesamt € 3.900.000,00. Im Einzelnen handelt es sich um eine Bürgschaft vom 08.11.2004 über € 300.000,00 zu Gunsten des Darlehens-Nr. 531585414 und um eine Bürgschaft vom 05.08.2004 über € 3.600.000,00 zu Gunsten der Darlehen-Nr. 531584522 und 531584530.

 

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