BHL Biomasse Heizanlage Lichtenfels GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Weiß seit 6.4.2004 | Sonstige |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.90% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke LichtenfelsLichtenfelsJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Die Stadtwerke Lichtenfels hat Ihren Sitz in Lichtenfels. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRA 4026 eingetragen. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Eine Erfolgsübersicht wurde ebenfalls erstellt und der zusammengefasste Anlagennachweis nebst Einzelnachweisen beigegeben. Anstelle der Davon-Vermerke auf der Passivseite der Bilanz, wird auf das Schuldengitter im Blatt 2 verwiesen. Unter D. 4. der Passivseite wurden lediglich die Schulden aus Steuern vermerkt. Die Stadtwerke schließen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches (HGB) ab. Die Stadtwerke Lichtenfels sind mit 74,9 % an der BHL Biomasse Heizanlage Lichtenfels GmbH, Lichtenfels, beteiligt. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 100.000,00 €. In 2023 wird ein Jahresfehlbetrag von 4.437,97 € ausgewiesen. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches erstellt. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie die Gebäude sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Es wurde ausschließlich das lineare Abschreibungsverfahren angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer wurden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Aktivierungen im Bereich des Wasserrohrnetzes werden auf 40 Jahre abgeschrieben, im Bereich Gasrohrnetz auf 30 Jahre und im Bereich Fernwärmenetz auf 20 Jahre. Der Ausweis der Vorräte erfolgte zu Anschaffungspreisen. Die Forderungen wurden zum Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Risiko wurde durch steuerlich anerkannte Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Seit dem Geschäftsjahr 2003 werden die empfangenen Baukostenzuschüsse erfolgsneutral von den Anschaffungs- / Herstellungskosten abgezogen. Ab dem Geschäftsjahr 2010 erfolgt die Passivierung der empfangenen Baukostenzuschüsse; die Auflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz ist in den Umsatzerlösen enthalten. Die Pensionsverpflichtungen wurden auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Den Berechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Rechnungszins zum 31.12.2023 wurde mit 1,82 % angesetzt. Zusätzlich wurde ein Trend von 0,94 % berücksichtigt. Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung zum 7-jährigen Teilwert der Pensionsrückstellung beträgt 12.036,00 Euro. In den sonstigen Rückstellungen ist eine Beihilferückstellung in Höhe von 85.751,00 Euro enthalten. Die Beihilferückstellung wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Der Rechnungszins zum 31.12.2023 wurde mit 1,74 % angesetzt. Zusätzlich wurde ein Trend von 0,94 % berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsverpflichtungen ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern in Höhe von 163 T€ resultieren aus Bewertungsunterschieden des Anlagevermögens aufgrund der Übertragung von Veräußerungsgewinnen auf Neuanlagen. Sie wurden mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 29,13 % berechnet. Zum 31.12.2023 bestehende aktive Steuerlatenzen in Höhe von 148 T€ wurden mit den passiven Latenzen verrechnet. Die Steuerlatenzen beruhen auf der Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Rückstellungen für Körperschaftssteuer (85 T€) sowie Gewerbesteuer (63 T€). Der zugrunde gelegte unternehmensindividuelle Steuersatz beläuft sich dabei auf 29,13 %. Dieser berücksichtigt sowohl die Bewertung der latenten Gewerbesteuer von 13,30 % sowie den Körperschaftssteuersatz von 15,83 %. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die Einnahmen der Parkausweise dargestellt, welche periodengerecht abgegrenzt werden. Im Bereich des Energievertriebs wurden produktspezifische Bewertungseinheiten mit verschiedenen Ein- und Verkaufspreisen gebildet. Derzeit wird bei allen Bewertungseinheiten von einem positiven Deckungsbeitrag ausgegangen. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Die Investitionen von 2.796 T-Euro betreffen hauptsächlich Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen, Verteilungsanlagen sowie Anlagen im Bau. Die Anlagen im Bau beinhalten die Planung und Ingenieurleistungen für den Neubau des Hochbehälters in Seubelsdorf in Höhe von 279 T-Euro sowie die Bauausführung in Höhe von 874 T-Euro. Es wurden keine Anlagen im Bau nach Fertigstellung umgebucht. In den sonstigen Rückstellungen sind 12.721,37 Euro Urlaubsrückstellungen und 52.838,16 Euro Überstundenrückstellungen enthalten. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Gewinn- und Verlustrechnung 2023 Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Ergänzende Angaben 1. Zusammensetzung von Werkleitung und Werkausschuss Herr Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Weiß ist alleiniger Werkleiter. Der Werkausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Andreas Hügerich, Erster Bürgermeister und Vorsitzender Otto Dinkel, Elektromeister Robert Gack, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bernd Krauß, Verkaufsberater für Landtechnik Sven Eisele, Krankenpfleger ab 03.06.2024 Ulrike Bauer-Trolp Dr. Christine Schmidt, Lehrerin Günter Reinlein, Hauptschullehrer a.D. Monika Faber, Hausfrau Eduard Meixner, Hausmeister Christian Bauer, Technischer Angestellter Andrea Dinkel, Verkäuferin Dem Werkausschuss werden seitens der Stadtwerke keine gesonderten Vergütungen gewährt. Die Angabe der Vergütung des Werkleiters unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus abgeschlossenen Gasbezugsverträgen resultieren zum Stichtag für die Folgejahre Verpflichtungen in Höhe von 9.062.659,00 Euro und aus abgeschlossenen Strombezugsverträgen resultieren zum Stichtag für die Folgejahre Verpflichtungen in Höhe von 3.731.094,00 Euro. Mit dem Einzug in das neue Verwaltungsgebäude wurden vier EDV-Leasingverträge geschlossen. Ein weiterer EDV-Leasingvertrag wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Die Grundmietzeit ist bereits bei allen Leasingverträgen abgelaufen und verlängert sich automatisch um sechs Monate. Hieraus resultieren für das Folgejahr Verpflichtungen in Höhe von 28.803,48 Euro. 3. Beschäftigtenzahl und Arbeitnehmergruppen Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Vier Gehaltsempfängerinnen sind Teilzeitbeschäftigte. 4. Kosten für Prüfung und Beratung (BKPV) Im Jahre 2023 sind für Prüfung und Beratung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes folgende Kosten angefallen:
5. Nachtragsbericht Auf Basis der aktuellen Kenntnisstände, werden die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sowie des Ukraine Krieges auf die Geschäftsentwicklung bewertet und in der voraussichtlichen Entwicklung für die erwartete Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Jahres 2023 berücksichtigt. Da der Krieg in der Ukraine noch anhält, sind die Einschätzungen zum Verlauf des Krieges weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sowie auf die Energiebranche sind nach derzeitigem Stand noch nicht abschließend abzuschätzen. Es ist jedoch weiterhin mit Beeinträchtigungen der Wirtschaftsstruktur, verschlechterten Finanzierungsbedingungen sowie geringeren Investitionen und Kaufzurückhaltung zu rechnen. Für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2023 bestehen weiterhin keine Auswirkungen. Die Stadtwerke Lichtenfels erwarten noch Auszahlungen aus dem Förderantrag nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) vom Wasserwirtschaftsamt Kronach. Im Jahr 2024 wird eine Auszahlung in Höhe von 2.000.000,00 Euro erwartet. Im Frühjahr 2025 soll die Zahlung des Restbetrages in Höhe von 623.033,30 Euro erfolgen. Wegen der Vielzahl von Anträgen kam es nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Kronach zu Wartezeiten von bis zu drei Jahren. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf die Liquditätslage der Stadtwerke Lichtenfels, da die Investitionen vorfinanziert werden mussten. Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung. 6. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Werkleiter schlägt vor den Jahresfehlbetrag von 262.981,08 € auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagennachweis
WEITERE DATENTätigkeitsabschluss zum 31.12.2023 Erstellungsbericht gem. § 6b Abs. 3 Nr. 4 EnWG für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die für den Tätigkeitsabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Eigenbetriebes. Folgende Grundsätze sind zu berichten: Ansatz und Bewertung wurden gegenüber dem Vorjahresabschluss nicht geändert. Jahresabschluss und Tätigkeitsabschluss sind in Euro aufgestellt. Das Anlagevermögen des Tätigkeitsbereichs ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind ebenfalls beigefügt. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die weitgehend den amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministeriums der Finanzen entsprechen, linear vorgenommen. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden seit 1985 bis einschließlich 2009 vom Anlagevermögen abgesetzt. Ab 2010 erfolgt die Passivierung und die Auflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz der bezuschussten Anlagen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Einstandspreisen. Die übrigen Aktiva sind zu Nominalwerten bewertet wobei bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem allgemeinen Kreditrisiko durch einen angemessenen Abschlag Rechnung getragen wurde. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den Erfüllungsbeträgen. Die Pensionsverpflichtungen wurden auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Den Berechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Rechnungszins zum 31.12.2023 wurde mit 1,82 % angesetzt. Zusätzlich wurde ein Trend von 0,94 % berücksichtigt. Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung zum 7-jährigen Teilwert der Pensionsrückstellung beträgt 12.036,00 Euro. Auf eine Aktivierung latenter Steuern wurde unter Inanspruchnahme des Wahlrechtes verzichtet. 2. Verfahren der Kontentrennung Soweit möglich wurden für die Tätigkeiten getrennte Konten eingerichtet und diese spartenbezogen übernommen. Dennoch erforderliche gemeinsame Konten wurden durch Schlüsselung auf die Tätigkeiten aufgeteilt. Die Schlüssel werden nachfolgend erläutert. Die angewandten Schlüssel blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. 3. Bilanz Im Anlagevermögen wurden die Anlagegüter direkt dem betreffenden Tätigkeitsbereich zugeordnet. Geringfügige Anlagewerte der Gasversorgung (Software, geringwertige Betriebs- und Geschäftsausstattung) wurden mit einem festen Schlüssel zu 80 % der Verteilung und zu 20 % den sonstigen Aktivitäten der Gasversorgung zugeordnet. Gemeinsame Anlagen wurden mit einem festen Schlüssel von 34 % der Gasversorgung und hier zu 80 % der Gasverteilung zugeordnet. Die Vorräte der Gasversorgung betreffen ausschließlich den Netzbereich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden direkt auf die Betriebszweige und innerhalb des Betriebszweigs Gas nach dem Umsatzschlüssel verteilt. Sonstige Vermögensgegenstände wurden nach dem Umsatzschlüssel den Aktivitäten zugeordnet. Die liquiden Mittel und das Verrechnungskonto als Restgröße wurden direkt zugeordnet. Die Aufteilung des Stammkapitals und der Rücklagen erfolgte im ersten Jahr nach dem Anlagenschlüssel. Der hierbei ermittelte Betrag blieb dem Charakter des Postens entsprechend seither unverändert. Empfangene Ertragszuschüsse betreffen ausschließlich das Netz. Die Zuordnung der Rückstellungen erfolgte bei den wesentlichen Rückstellungen direkt auf die Aktivitäten. Die Pensionsrückstellungen und die übrigen nicht zuordenbaren Rückstellungen wurden nach dem Personalschlüssel zugeordnet. Dem Tätigkeitsbereich Gasverteilung sind die sonstigen Rückstellungen anteilig zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Gasversorgung wurden entsprechend des Anlagenschlüssels zwischen Verteilung und sonstigen Aktivitäten der Gasversorgung aufgeteilt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte die Zuordnung nach dem Materialaufwandsschlüssel. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden soweit wie möglich direkt zugeordnet. Die Aufteilung der Überzahlungen der Gaskunden erfolgte nach dem Umsatzschlüssel. 4. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse, die aktivierten Eigenleistungen und die sonstigen betrieblichen Erträge wurden direkt nach dem Nettoverfahren auf die betreffende Aktivität verbucht. Das Nebengeschäft der Gasversorgung wird dabei über die Aktivität Gasverteilung abgewickelt. Der Materialaufwand wurde ebenfalls auf der Grundlage der eingerichteten getrennten Konten weitgehend direkt den Aktivitäten zugeordnet. Auf gemeinsamen Konten verbuchte geringfügige Materialaufwendungen wurden zu 34 % der Gasverteilung zugeordnet. Bei der Zuordnung des Personalaufwandes auf die Betriebszweige waren die Auswertungen über den tatsächlichen Personaleinsatz die Grundlage. Innerhalb des Betriebszweiges Gasversorgung wird das Personal nahezu ausschließlich für die Aktivität Gasverteilung eingesetzt. Deshalb wurden der Aktivität 90 % des dem Betriebszweig zuzuordnenden Personalaufwandes belastet. Die Abschreibungen wurden entsprechend der Zuordnung des Anlagevermögens direkt den betreffenden Aktivitäten zugeordnet. Die Konzessionsabgabe Gas betrifft ausschließlich die Aktivität Gasverteilung. Die übrigen der Gasversorgung zuzuordnenden Aufwendungen einschließlich 34 % der Aufwendungen auf gemeinsamen Kostenstellen wurden nach einem festen Schlüssel zu 80 % der Gasverteilung belastet. Die Zinsaufwendungen wurden analog der Zuordnung der Darlehen nach dem Anlagenschlüssel zugeordnet. Ebenso erfolgte die Verteilung der Finanzerträge. Da die Besteuerungsgrundlagen für die sonstigen Steuern der Gasversorgung ausschließlich die Gasverteilung betreffen, wurden diese Steuern hier direkt zugeordnet. 5. Haftungsverhältnisse Zum 31.12.2023 bestanden keine anzugebenden Haftungsverhältnisse. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Mitarbeiter der Stadtwerke sind bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden angemeldet. Neben laufenden Umlagen für aktive Mitarbeiter könnten in Zukunft weitere Umlageverpflichtungen entstehen. 7. Erläuterungen zu den angewandten Schlüsseln 7.1 Anlagenschlüssel Der Anlagenschlüssel wurde aus der Relation des Anlagevermögens der einzelnen Aktivität zum Gesamtanlagevermögen gebildet. 7.2 Umsatzschlüssel Der Umsatzschlüssel wurde aus der Relation der Umsatzerlöse (ohne Energiesteuern) der einzelnen Aktivität zu den gesamten Umsatzerlösen gebildet. 7.3 Materialaufwandschlüssel Der Materialaufwandschlüssel wurde aus der Relation der Materialaufwendungen der einzelnen Aktivität zu den gesamten Materialaufwendungen gebildet. 7.4 Personalschlüssel Der Personalaufwandsschlüssel wurde aus der Relation der Personalaufwendungen der einzelnen Aktivität zu den gesamten Personalaufwendungen gebildet.
Lichtenfels, den 30.06.2024 Stadtwerke Lichtenfels Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Weiß, Werkleiter Anlage 2: Verbindlichkeitsspiegel Gasverteilung
Tätigkeitsabschluss Gasverteilung nach § 6b EnWG Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
[1] Berechnung: ZVK Gas + (Allgemein + Pensionsrückstellung) * 0,34 * 0,9
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Lichtenfels - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtwerke Lichtenfels für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KommPrV: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 befasst. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.
München, 30.10.2024 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Christian Göb, Wirtschaftsprüfer GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Lichtenfels, den 30. Juni 2024 gez. Dipl. Ing. Dietmar Weiß Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Oktober 2024 |
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