ProCon
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.426,50 |
21.586,50 |
| I.
Sachanlagen |
17.426,50 |
21.586,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.633,24 |
38.874,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.988,41 |
26.663,67 |
| II.
Wertpapiere |
3.644,83 |
12.210,40 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.725,61 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.785,35 |
60.460,57 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
359,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.640,11 |
10.164,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.085,50 |
16.475,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
12.725,61 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
43.522,82 |
43.525,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.262,53 |
16.574,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.785,35 |
60.460,57 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ProCon GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die ProCon GmbH stellt eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB dar.
Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 und 3
HGB gegliedert. Das Anlagevermögen ist in einem
Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt und wird
in einem separaten Anlagenspiegel dargestellt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind
in einem Kontennachweis zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zu ersehen.
Die größenabhängigen Erleichterungen
nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurden in Anspruch genommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Abschreibungen basieren auf den steuerlich
anerkannten amtlichen Abschreibungstabellen.
Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens wurde das Wahlrecht zur Fortführung
der niedrigeren Wertansätze, die auf in früheren
vorgenommen (steuerlichen) Abschreibungen
beruhen, in Anspruch genommen (Art. 67 Abs. 4 Satz 1
EGHGB).
Für die Bewertung der
Vermögensgegenstände wird von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen (going concern i.S.d. § 252
I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet.
Für Anlagenzugänge des Jahres 2011 wurde eine
lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Die beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden innerhalb von 1 bis 6 Jahren
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 € wurden in den Jahren bis
2007 im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. In den Jahren
2008 und 2009 wurden Gegenstände des
Anlagevermögens zwischen 150,00 € bis 1.000,00
€ auf 5 Jahre linear abgeschrieben. Ab dem
Geschäftsjahr 2010 wurden die Zugänge sofort
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden bis 2008 mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit eine dauerhafte
Wertminderung am Bilanzstichtag erkennbar war, wurde bis
31.12.2008 auf diesen verminderten Wert abgeschrieben. Ab
2009 erfolgte eine Bewertung unter Beachtung des § 253
HGB n.F.
Zum Bilanzstichtag erfolgte u. a. eine Zuschreibung
nach § 253 Abs.2 S. 3 HGB n. F. auf den beizulegenden
Wert (Zeitwert = 18.330,06 €) bei den Wertpapieren, die
zur Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtung dienen, um zugleich eine in
§ 246 Abs.2 S.2 HGB n. F. geforderte Saldierung
vorzunehmen.
Saldiert § 246 Abs.2 S.2 HGB n. F. wurde ebenfalls
mit Beteiligungen an einer Personengesellschaft, deren
Zeitwert derzeit nicht mit einer anerkannten Methode
ermittelt werden kann. Grundlage der Saldierungen waren
deshalb die Anschaffungskosten i. H. v. 62.000 €.
Der dadurch über den Anschaffungskosten liegende
Wert von 989,52 € unterliegt nach § 268 HGB einer
Ausschüttungssperre.
Die weiteren Wertpapiere des Umlaufvermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt. Soweit die Gründe für einen
unter den Anschaffungskosten liegenden Wert nicht mehr
vorhanden waren, wurde eine Zuschreibung i. S. d. § 253
Abs.5 HGB n. F. vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert zum
Bilanzstichtag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken angesetzt.
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter sind in
Höhe von 7.891,09 € ausgewiesen.
Ebenfalls zum Nennwert wurden die liquiden Mittel
angesetzt.
Rückstellungen sind mit den nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung voraussichtlich anfallenden
Aufwendungen angesetzt, deren genauer Betrag oder deren
Fälligkeit noch ungewiss waren. Bei der Bildung sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Bei den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden die Zuführungen
für eine Pensionszusage für die
Geschäftsleitung erfasst, dies vor dem Hintergrund der
Vorschriften des BilMoG.
Eine Bewertung erfolgte mit dem
versicherungsmathematischen Wert (Anwartschaftsbarwert),
ausgehend von den so genannten Heubeck-Richttafeln 2005 G.
Diese hatten einen Rechnungszinsfuß von 5,14 % bei
einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die
Rückstellung wurde nach der "projected unit credit
method" (PUC-Methode) ermittelt. Als Rententrend wurde 1,5%
p. a. berücksichtigt. Ein Lohn und Gehaltstrend wurde
nicht berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB ausgewiesen.
IV. Angaben zur GuV
Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder
Wertminderung des Anlagevermögens wurden nicht
vorgenommen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
V. Ergänzende Angaben
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem einzigen Gesellschafter
folgenden Ergebnisfeststellungs- und
Ergebnisverwendungsbeschluss vor:
Bei einer Bilanzsumme von 46.785,35 € beträgt
der Jahresfehlbetrag 13.085,50 €.
Er soll komplett in das Folgejahr vorgetragen werden.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung ist auf einer gesonderten
Gesellschafterversammlung festzustellen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster und einziger Geschäftsführer:
Lutz Tilgner
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalte |
Betrag |
| Forderungen (Laufzeit
b.1J) 5% |
7.891,09 € |
|
Verbindlichkeiten |
0,00 € |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2013 festgestellt.
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