Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 107522
Eingetragen
31.7.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Das Unternehmen ist persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Kommanditgesellschaft Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK). In dieser Funktion übt sie die Geschäfte der NMK aus. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegenständen ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Britta Wirtz
seit 29.9.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Karlsruhe
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Karlsruher Messe- und Kongress GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Messe Karlsruhe GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Gesellschaftszweck

Die Messe Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, ("MK") ist Komplementärin der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe. Sie übt keine operative Geschäftstätigkeit aus, sondern führt die Geschäfte der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG. Für die Übernahme der Aufgaben bei der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG erhält die Messe Karlsruhe GmbH eine Vergütung. Für die Gestellung von Personal der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH an die Messe Karlsruhe GmbH zur Erledigung ihrer Aufgaben hat die Messe Karlsruhe GmbH Personalkostenersatz zu leisten.

2. Steuerungssystem

Die Gesellschaft wird durch die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH administrativ geführt.

Die Geschäftsführung steuerte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 über die sonstigen betrieblichen Erträge aus dem Kostenersatz der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG.

Als wesentliche Steuerungsgrößen dient das Jahresergebnis.

Aufgrund des Geschäftsmodells bestehen keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren.

3. Wirtschaftsbericht

3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs 2023

Als Komplementär-GmbH erzielte die Gesellschaft Einnahmen aus Personal- und Sachkostenerstattungen von der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG. Daneben wurden Zinsen vereinnahmt.

Diese wiederum erzielt ihre Einnahmen im Wesentlichen aus einem langfristigen Mietvertrag mit der Messebetriebsgesellschaft, Karlsruher Messe- und Kongress GmbH.

3.2 Darstellung der Lage

Vermögens- und Finanzlage

Es gab nur geringe Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage.

Die Vermögenslage ist durch ein verzinsliches Guthaben auf dem Clearingkonto bei der Stadt Karlsruhe (TEUR 159) gekennzeichnet.

Dem gegenüber steht Eigenkapital in Höhe von TEUR 151, welches sich gegenüber dem Vorjahr nur um das Jahresergebnis verändert. Die Eigenkapitalquote beträgt 95,4 % (i. V. 95,8 %).

Durch den Einbezug in den Clearingverbund der Stadt Karlsruhe war die Gesellschaft jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Ertragslage

Die Gesellschaft erwirtschaftete sonstige betriebliche Erträge aus der Tätigkeit als Komplementärin in Höhe von TEUR 12. Durch das allgemein hohe Zinsniveau sind die Zinserträge deutlich angestiegen TEUR 6 (i. V. TEUR 1). Den Erträgen stehen Aufwendungen in Höhe von TEUR 19 (i. V. TEUR 17) gegenüber, die insbesondere aus der Weiterberechnung von Personalaufwendungen von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH resultieren.

Die Messe Karlsruhe GmbH weist im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 116,69 (i. V. EUR 70,65) aus.

3.3. Gesamtwürdigung zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft erfolgte planmäßig. Die im Vorjahr prognostizierte Entwicklung ist erwartungsgemäß eingetreten.

4. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung

Aufgrund des ausschließlichen Gesellschaftszwecks der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe, ist die Messe Karlsruhe GmbH von der Entwicklung der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe, abhängig.

So bestehen folgende wesentliche Risiken für die Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe:

Die wirtschaftliche Langfristplanung der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG ging von ergebnisabhängigen Mieteinnahmen aus. Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH als Mieterin erzielt derzeit keine positiven Jahresergebnisse. Da die Gesellschaft selbst nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, wird mit einer zusätzlichen Beschaffung von Finanzmitteln geplant, was zu hohen Finanzierungskosten und Tilgungsleistungen führen kann. Die hohen allgemeinen Bau- und Materialpreissteigerungen und das anhaltend hohe Zinsniveau führen zu steigenden Ausgaben sowie Verzögerungen bei der Fertigstellung von Projekten.

Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht zu erkennen.

Es bestehen folgende wesentliche Chancen für die Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe:

Chancen werden in einem nachhaltigen Ausbau der Attraktivität des Messestandortes Karlsruhe gesehen. Die Gesellschaft setzt sich verstärkt für die energetische Optimierung des Geländes und die Umstellung auf eine nachhaltige Energie -und Wärmeversorgung ein. Die Verpachtung von Dachflächen für die Erzeugung von Solarstrom wird angestrebt.

Prognosebericht

Erträge sowie Aufwendungen werden in den Folgejahren auf annähernd gleichem Niveau wie im abgelaufenen Geschäftsjahr erwartet.

Desgleichen werden für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 voraussichtlich ausgeglichene Jahresergebnisse erwartet.

 

Karlsruhe, 30. April 2024

Messe Karlsruhe GmbH

Geschäftsführerin

Britta Wirtz

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 158.482,62 157.672,05
158.482,62 157.672,05
158.482,62 157.672,05
158.482,62 157.672,05

PASSIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 130.000,00 130.000,00
II. Gewinnvortrag 21.048,17 20.977,52
III. Jahresüberschuss 116,69 70,65
151.164,86 151.048,17
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 5.700,00 4.200,00
5.700,00 4.200,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 212,44
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.617,76 2.211,44
1.617,76 2.423,88
158.482,62 157.672,05

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 12.700,00 16.050,00
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen (18.605,51) (16.930,72)
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.022,20 951,37
4. Jahresüberschuss 116,69 70,65

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Messe Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 107522, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags vom 20. November 2001 wurde die Bilanzierung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften vorgenommen.

Die Messe Karlsruhe GmbH ist Komplementärin der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zu den Bilanzposten

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen in voller Höhe gegen die Stadt Karlsruhe. Diese betreffen nahezu ausschließlich das Clearingkonto sowie geringfügig sonstige Forderungen. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 130.000,00 ist voll einbezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter resultieren aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Gesellschafterin Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, Karlsruhe.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere den Personalkostenersatz von der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 12 (i. V. TEUR 12).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die an die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH zu entrichtenden Personalkosten enthalten, die für die Geschäftsführung für die Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG angefallen sind.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten Zinserträge gegenüber der Stadt Karlsruhe.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Gem. § 73 AO haftet die Messe Karlsruhe GmbH als Organgesellschaft für solche Steuern der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, Karlsruhe, (Organträger), für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass die Organträgerin ihren Steuerverpflichtungen nicht nachkommen wird.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen

Es wurden folgende wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen durchgeführt:

Art der Beziehung Art des Geschäfts Stadt Karlsruhe Karlsruher Messe- und Kongress GmbH Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG
TEUR TEUR TEUR
Erbringung von Geschäftsführungsleistungen 12
Erstattung von Sachleistungen 0
Bezug von Dienstleistungen 12
Gewährte Finanzierungen (einschl. Cash-Pooling) 159

Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 2022

Die Gesellschaft beschäftigte keine Arbeitnehmer. Die Aufgaben wurden von Mitarbeitenden der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH erledigt. Hierfür wurde Personal- und Sachkostenersatz geleistet.

Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 4
Steuerberatungsleistungen 1
5

Gesellschafterverhältnisse

Sämtliche Geschäftsanteile der Messe Karlsruhe GmbH werden von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH gehalten.

Die Messe Karlsruhe GmbH ist Komplementärin der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (ohne Kapitaleinlage) und erhält Personalkostenersatz.

Zusammensetzung der Geschäftsführung

Britta Wirtz, Karlsruhe, Geschäftsführerin der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH

Die Geschäftsführerin erhielt für ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Messe Karlsruhe GmbH.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresüberschusses 2023 (EUR 116,69) auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Nachtragsbericht

Vorgänge von Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht eingetreten.

 

Karlsruhe, 30. April 2024

Messe Karlsruhe GmbH

Geschäftsführerin

Britta Wirtz

Der Jahresabschluss der Messe Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, wurde für das Geschäftsjahr zum 31.

Dezember 2023 von der Gesellschafterversammlung am 17. Juni 2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Messe Karlsruhe GmbH, Karlsruhe:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Messe Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Messe Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihr vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der gesetzlichen Vertreterin zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 30. April 2024

Difflipp, Wirtschaftsprüfer

Germeroth, Wirtschaftsprüfer

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