Blue Land GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Marzahn seit 30.1.2019 | Prokura |
Thomas Paß seit 30.1.2019 | Geschäftsführer |
Uwe Günther seit 7.9.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 64.45% | |
| 26.55% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BPM - Berlin Portfolio Management GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023BPM - Berlin Portfolio Management GmbHI. Wirtschaftsbericht Die Gesellschaft ist ein Wertpapierinstitut mit Sitz in Berlin, gemäß § 86 Abs. 1 WpIG i.V.m. § 15 WpIG gilt die nach § 32 KWG in Deutschland erteilte Erlaubnis, bestimmte Wertpapierdienstleistungen zu erbringen, als erteilt. Die zentralen Bestandteile des Geschäftsmodells der BPM sind die Finanzportfolioverwaltung für deutsche und ausländische Kunden und das Fondsadvisory bzw. Fondsmanagement. a. Tätigkeitsschwerpunkte Die Geschäftstätigkeit der BPM umfasst im Schwerpunkt zwei Bereiche: 1.) Vermögensverwaltung - Kundenvermögen wird auf der Basis von erteilten Mandaten verwaltet. Im Rahmen dieser Mandate wird die risikofokussierte und substanzorientierte Strategie der BPM umgesetzt. Die Vergütung erfolgt in der Regel in Form eines vertraglich vereinbarten festen Prozentsatzes vom zu den Stichtagen verwalteten Vermögen als "all-in-fee". Auf besondere Mandantennachfrage werden in Ausnahmefällen bei dynamischen Verwaltungsmandaten zusätzlich vom Anlageerfolg abhängige Vergütungsbestandteile vereinbart. 2.) Institutionelles Beratungsgeschäft - BPM berät Kapitalverwaltungsgesellschaften, Gesellschaften und institutionelle Vermögensinhaber auf der Basis von Advisory- oder Managementvereinbarungen bei der Analyse und dem Management von komplexen Wertpapierportfolien und Fonds. Als weiteres Geschäftsfeld bietet BPM das Vermittlungsgeschäft an, dem ein im Hause durchgeführter Konzeptions- und Ausschreibungsprozess für maßgeschneiderte Anlagelösungen vorausgeht. BPM übernimmt die Rolle eines Abschlussvermittlers gegenüber der realisierenden Bank. Dieses Geschäftsfeld wurde 2023 nicht ausgeübt. b. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen im Berichtszeitraum Konjunkturelles Umfeld Die globale Konjunkturentwicklung 2023 zeigte aus der Sicht eines europäischen Betrachters ein recht trübes Bild und vermittelte den Eindruck einer sehr zögerlichen Erholung von den Wirtschaftsbelastungen nach den von der Covid-19-Pandemie geprägten Jahre 2020 bis 2022. Positiv ist dagegen zu bemerken, dass die Notenbanken dank der zwar spät begonnenen, dann aber konsequent fortgeführten Leitzinserhöhungen, den allgemeinen Preisanstieg beenden und den Inflationstrend umkehren konnten. Im Wesentlichen lassen sich aus unserer Sicht sechs Entwicklungen identifizieren, die das Jahr 2023 besonders prägten:
In den folgenden Daten 2023 zeigten sich die Auswirkungen dieser Entwicklungen in den relevanten Wirtschaftsregionen. Reales Bruttoinlandsprodukt:
Verbraucherpreisindizes (Jahreshöchstwerte in Klammern):
(Quellen: Bloomberg, EU- und nationale Statistikbehörden USA und China) c. Entwicklung der Finanzmärkte Die Finanzmärkte mussten im vergangenen Jahr immer wieder Schockmomente durch geopolitische Ereignisse oder auch durch die in höchster Eile durchgeführten konzertierten Rettungsmaßnahmen für drei US-Regionalbanken und der schweizerischen Großbank Credit Suisse AG verarbeiten. Hinzu kamen bis ins dritte Quartal hinein die anhaltenden Leitzinserhöhungen, die von andauernden Marktspekulationen über die weitere Zinsentwicklung begleitet wurden. Als positiver Stimmungsfaktor entwickelte sich ab Mai 2023 an den Aktienmärkten im Technologiesektor eine euphorische Stimmung durch die Fokussierung auf neue Anwendungs- und Geschäftsmodelle rund um "künstliche Intelligenz". Einige wenige, zuvor schon stark in der Anlegergunst stehende, Aktientitel (z.B. die sogenannten "Glorreichen Sieben") wurden erneut stark nachgefragt und dominierten aufgrund ihrer sehr hohen Gewichtungen in Aktienindizes und teils exzessiver Kursanstiege die öffentliche Wahrnehmung von Aktienmärkten. Die Stimmungslage an den Finanzmärkten wurde stark von den Aktivitäten und der Kommunikation der Notenbanken zu ihren geldpolitischen Maßnahmen bestimmt. Wie auch schon in der Vergangenheit, kam der US-Notenbank Federal Reserve (FED) dabei die Führungsrolle im Konzert der G7-Notenbanken zu. Seit ihrer späten Reaktion auf den Inflationsanstieg 2021 richteten die US-Notenbank (FED) und die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Geldpolitik "datenabhängig" aus. Im Gegensatz zu der in den Jahren davor praktizierten "Forward Guidance", die einen mittelfristigen geldpolitischen Entwicklungspfad vorgibt und kommuniziert, führt das jetzige Vorgehen nach unserer Meinung zu einer starken Fokussierung der Finanzmärkte auf die ständig eingehenden geldpolitisch relevanten und teilweise auch irrelevanten Datenpunkte. Der damit entstehende Anreiz, die nächsten Schritte der Notenbanken vorhersehen zu wollen und darauf kurzfristig zu handeln, führte zu häufigeren und schnellen Richtungswechseln bei Markttrends und Risikobereitschaft. Insbesondere in den letzten Wochen des Jahres begannen sich ausgehend von einem überraschenden Umschwenken der FED-Kommunikation starke Zinssenkungserwartungen an den Finanzmärkten zu bilden. Dies führte zum Jahresende zu einer starken Erholung der zuvor noch in einem Kurs- und Stimmungstief steckenden Aktien- und Anleihemärkte. Versuche der Notenbanken, den entstandenen und durch die Daten und Indikatoren kaum zu rechtfertigenden Zinsoptimismus kommunikativ zu dämpfen, scheiterten zunächst. Insgesamt spiegelte die Bewertung von risikotragenden Anlagen wie Aktien oder Unternehmensanleihen zum Jahresende 2023 ein fast optimales Konjunkturszenario aus moderatem Wachstum und Inflationsraten unter dem Notenbankziel von 2 % wider. Insgesamt erzielte der Weltaktienindex MSCI World (Total Return, in Euro) im vergangenen Jahr eine positives Jahresergebnis von + 19,6 % und konnte damit seine Verluste aus 2022 von 13,2 % ausgleichen (+ 3,8 % von 2022 bis 2023). Anleihen mit hoher Bonität, wie z.B. Staatsanleihen der USA oder Deutschland, litten bis ins vierte Quartal unter dem anhaltenden Marktzinsanstieg, bevor in den letzten Wochen des Jahres die aufgrund starker Zinssenkungsspekulation deutlich fallenden Marktzinsen die Wertentwicklung auch von Anleihen mit längerer Laufzeit für das Jahr 2023 in den positiven Bereich führten. Dennoch bleibt bei einer Betrachtung über zwei volle Jahre (2022 und 2023) für langlaufende deutsche Staatsanleihen (Basis: Bloomberg Germany Government Bond 7 bis 10 Jahre Index) eine negative Wertentwicklung von minus 13,1%. Die Renditen 10-jähriger US-Staatsanleihen schwankten im Jahresverlauf zwischen 3,3 % und rund 5 % - für entsprechende deutschen Staatsanleihen schwankte die Rendite zwischen 1,9% und rund 3 %. Die Wertentwicklung von Gold profitierte 2023 von den anhaltenden umfangreichen Käufen einiger Notenbanken des "Anti-US-Dollarblocks", die anstreben, ihre Währungsreserven unabhängiger vom US-Dollar zu machen. Auch von den zuletzt entstandenen Zinssenkungshoffnungen, die Gold als Anlageform ohne eigenen laufenden Ertrag bewertungstechnisch attraktiver machen, profitierte die Wertentwicklung, die für Euroanleger bei + 9,7 % lag. II. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis Das Geschäftsmodell der BPM wurde im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert, die Strategie, die BPM-Verwaltungsmandate auf Basis unserer makroökonomischen Erwartungen und den erkannten geostrategischen Herausforderungen unter anderem in Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETF) zu investieren, wurde fortgeführt. Mitarbeiter der BPM nahmen auch im Jahr 2023 an Onlinepräsentationen, virtuellen Messen sowie an Präsenzveranstaltungen von Verbänden und Vereinen teil. Kundengespräche und Interessentengespräche fanden sowohl persönlich als auch über MS Teams statt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden das Portfolioverwaltungsmandat für das Sondervermögen "Rücklagenfonds" fortgeführt. Zum Stichtag 31.12.2023 hielt der Rücklagenfonds ein Volumen von 130,7 Mio. Euro. Das Spezialfondsmandat hielt zum Stichtag 8,3 Mio. Euro. Das Gesamtvolumen der Fonds-Mandate der BPM betrug somit zum Jahresende in Summe 139,0 Mio. EUR. Die Anzahl der betreuten Verwaltungsmandate stieg im Geschäftsjahr 2023 leicht an. Das betreute Kundenvolumen in diskretionären Mandaten stieg um 2,3 %. Hinsichtlich der nationalen Herkunft bzw. Jurisdiktion der Kunden an den Buchungsstandorten Deutschland und in der Schweiz ergibt sich folgende Aufteilung:
Ertragslage Unsere Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr wird nachfolgend dargestellt:
2023 lagen die Provisionserträge von 1.197 TEUR um 21,5% unter denen des Vorjahres. Gleichzeitig erhöhten sich die Provisionsaufwendungen von TEUR 85 im Jahr 2023 um 23,9%. Die Provisionserträge entfallen mit 906 TEUR (Vorjahr 1.046 TEUR) auf die Vermögensverwaltung und mit TEUR 291 (Vorjahr 479 TEUR) auf das Fondsmanagement, Analyse- und Beratungsdienstleistungen. Den Erträgen von 1.132 TEUR standen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.209 TEUR gegenüber. Der Anteil der Personalkosten betrug rund 65 Prozent der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen von 1.194 TEUR. Die anderen Verwaltungsaufwendungen (418 TEUR) enthalten im wesentlichen Raumkosten (81 TEUR, Vorjahr 142 TEUR)), Rechts- und Beratungskosten (15 TEUR, Vorjahr 31 TEUR), Werbe- und Reisekosten (91 TEUR, Vorjahr 96), Versicherungen, Beiträge und sonstige Abgaben (50 TEUR, Vorjahr 65 TEUR), Abschluss-, Prüfungs- und Buchführungskosten (41 TEUR, Vorjahr 33 TEUR), die Verwaltungsaufwendungen betreffenden nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge (13 TEUR, Vorjahr 25 TEUR), Aufwendungen für Nachrichten- und Finanzinformationsdienste (28 TEUR, Vorjahr 26 TEUR) und IT-Kosten (36 TEUR, Vorjahr 30 TEUR). Im Geschäftsjahr mussten keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von 66 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. a. Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit und ausreichend gesichert. Die Gesellschaft verfügte über ausreichende finanzielle Mittel, den bestehenden Verpflichtungen in voller Höhe nachzukommen. Die Stammeinlage der BPM im Geschäftsjahr betrug unverändert 150.000 Euro, es sind Gewinnrücklagen von 100.000 Euro vorhanden. b. Vermögenslage Das bilanzielle Vermögen der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 83 TEUR auf 813 TEUR verringert. Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen aus Sicht- und kurzfristigen Anlagen bei Kreditinstituten mit hoher Bonität. Bei den Forderungen an Kunden handelt es sich vor allem um Forderungen aus der Abrechnung der Entgelte für die Vermögensverwaltung sowie das Fondsadvisory und -management . Bei den sonstigen Posten handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Neben dem Eigenkapital von 669 TEUR (31.12.2022: 734 TEUR) bestehen vor allem kurzfristige Rückstellungen von 109 TEUR (31.12.2022: 141 TEUR) und sonstige Verbindlichkeiten von 35 TEUR (31.12.2022: 20 TEUR). Die Rückstellungen wurden insbesondere für die Erfüllung von Archivierungspflichten, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der Prüfung nach § 89 WpHG und personalbezogene Rückstellungen gebildet. Fremdwährungspositionen in US-Dollar und Schweizer Franken wurden zu Jahresschluss-kursen der Deutsche Bundesbank per 31.12.2023 umgerechnet. c. Personelle Situation Zum 31.12.2023 beschäftigte die Gesellschaft neben den Geschäftsführern sieben Mitarbeiter, davon vier in Teilzeit. Alle Mitarbeiter besitzen fach- und funktionsbezogene Ausbildungen, entsprechende Studienabschlüsse und oftmals langjährige Berufserfahrung in den jeweils ausgeübten Tätigkeiten. d. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Der Verlauf des Geschäfts- und Börsenjahres 2023 war zum einen durch die zahlreichen geopolitischen Konflikte (beispielsweise Ukraine, Israel, Taiwan) geprägt, zum anderen durch die bis zum dritten Quartal fortgeführten Leitzinserhöhungen der für die BPM-Portfolios besonders relevanten Notenbanken US-Federal Reserve (FED) und Europäische Zentralbank (EZB). Insbesondere die geldpolitischen Maßnahmen und begleitenden Kommentare der Verantwortlichen bei FED und der EZB waren häufige Auslöser für starke Verunsicherung der Finanzmarktteilnehmer, die sich in unvermittelten und teilweise kräftigen Kursbewegungen von Aktien und Anleihen entluden. Die fragilen Marktverhältnisse stabilisierten sich erst in den letzten Wochen des Jahres, nachdem die FED ihre offizielle Haltung zu weiteren Zinserhöhungen wegen der zwischenzeitlich zu verzeichnenden Erfolge bei der Inflationsbekämpfung umkehrte. 2023 war insofern erneut ein herausforderndes Geschäftsjahr, in dessen wirtschaftlichem Ergebnis sich die komplexen Rahmenbedingungen widerspiegelten. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein positives Betriebsergebnis und ein Jahresüberschuss geplant. Dieses Ziel wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 66 TEUR nicht erreicht. Die im Vorjahr definierten quantitativen Ziele konnten nicht erreicht werden. III. Risikobericht Die BPM verfügt über ein schlankes und praktikables Risikomanagement- und Kontrollsystem, das auf Geschäftsführungsebene angesiedelt ist. Auf Grundlage der geringen Größe des Unternehmens als "kleines Wertpapierinstitut" gem. WpIG, des fokussierten Geschäftsmodells und der unmittelbaren Mitwirkung der Geschäftsführer bei allen wesentlichen Prozessen ist sichergestellt, dass der Geschäftsleitung die unter Risikogesichtspunkten relevanten Informationen bekannt sind. Grundsätzlich gilt bei allen relevanten Geschäftsvorfällen das "Vier-Augen-Prinzip". Die rechnerische Basis für die Risikosteuerung bildeten im Berichtszeitraum die regelmäßigen Meldungen nach Wertpapierinstituts-Gesetz, der regelmäßige Abgleich der realen laufenden Kosten mit den Planungen und der Einsatz des Inhouse Risiko-Management-Tools (RMT). Die definierten Risikoarten in Anlehnung an die MaRisk wurden im Geschäftsjahr 2023, trotz Wegfall bestimmter Verpflichtungen und Regelungen im WpIG, weiterhin eng überwacht. Die erstellten und verabschiedeten Stresstests wurden im festgelegten Rhythmus erstellt, aus ihnen wurden mögliche Risikopotentiale mit bestandsgefährdender oder die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben gefährdender Auswirkung auf uns ermittelt: Es kam im Berichtszeitraum weder zum Ausfall von Adressen noch zu Liquiditätsengpässen, die die Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten bzw. den Geschäftsbetrieb im Ganzen kurzfristig gefährdet hätten. IV. Risikomanagement Unter Risiken werden nachfolgend jene Einflussfaktoren aufgeführt, die das Erreichen des Geschäftszwecks der BPM oder den Fortbestand des Unternehmens temporär oder auf Dauer gefährden können. Nach unserer Einschätzung sind im Unternehmen Standards etabliert, die eine Gefährdung der BPM, seiner Kunden und Geschäftspartner auf ein Mindestmaß reduzieren sollen. Dies basiert insbesondere auf einer hohen Qualifikation und Sensibilisierung der Mitarbeiter, einer laufenden Fort- und Weiterbildung, einer Fokussierung und Konzentration auf profitable Geschäfte im Kerngeschäft, eines diversifizierten und verstetigten Geschäftsmodells sowie des Beachtens der Grundsätze eines vorsichtigen Kaufmanns gemäß HGB. Im laufenden Geschäftsbetrieb kommen in der BPM insbesondere folgende relevante Risikokomplexe vor. Sie werden durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen überwacht und minimiert. 1. Adressenausfallrisiko Einstufung: nicht wesentlich Als Adressenausfallrisiko verstehen wir die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Forderungsausfalls infolge von Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Beurteilung Adressenausfallrisiken aus dem Kundengeschäft bestehen für unser Institut nicht im wesentlichen Umfang. Forderungen gegenüber Kunden werden jeweils kurzfristig ausgeglichen. Eine Risikostreuung unserer Liquidität nehmen wir über eine Anlage bei mehreren Geschäftsbanken vor. Steuerung Das Institut legt seine Eigenmittel gestreut und nur bei Einlagenkreditinstituten guter und sehr guter Bonität an. Die Anlage erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip, d. h. die Anlage der Eigenmittel erfolgt durch einen Geschäftsführer und einen verantwortlichen Mitarbeiter. Sobald Risiken hinsichtlich der Bonität einer Adresse bekannt werden, wird die Geschäftsleitung über Umschichtungen entscheiden. 2. Marktpreisrisiko Einstufung: nicht wesentlich Das Marktpreisrisiko bezeichnet die Gefahr der Wertminderung von Vermögenswerten infolge von Währungs-, Kurs-, Preis- und Zinsänderungen. Beurteilung Die BPM hält keine wesentlichen Marktpreisrisikopositionen. Sie ist weder im Eigenhandel tätig, noch erbringt sie Eigengeschäfte. Sie ist als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft. Vermögenswerte von Kunden nimmt sie nicht entgegen. Das Institut unterliegt daher nahezu keinen direkten Marktpreisrisiken. Das geringe Währungsrisiko auf den geführten Währungskonten wird bewusst nicht abgesichert, da insbesondere die gehaltenen US-Dollarbestände der Begleichung von quartalsweisen Rechnungen in gleicher Währung dienen. Liquidität wird derzeit kurzfristig angelegt oder auf Kontokorrentkonten gehalten, so dass keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken vorhanden sind. 3. Liquiditäts- und Ertragsrisiko Einstufung: wesentlich Unter Liquiditätsrisiken wird die Gefahr von Zahlungsschwierigkeiten oder der Zahlungsunfähigkeit der BPM verstanden. Unter Ertragsrisiken verstehen wir konkret die Gefahr der Kostenunterdeckung durch die vereinnahmten Erträge mit der Folge von Gewinneinbußen, Verlustrealisierung, Eigenkapitalverringerung bis hin zu Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungsunfähigkeit. Beurteilung Liquiditäts- und Ertragsrisiken sind für die BPM als wesentlich eingestuft, da regelmäßige Verpflichtungen aus z.B. Gehältern, Mietzahlungen, Lizenzrechten, Datennutzungsrechten sowie Steuern und Abgaben aus den Ergebnissen des laufenden Geschäftsbetriebes finanziert werden. Die kaum zu kalkulierenden Verpflichtungen der BPM aus möglichen zukünftigen EdW-Haftungsfällen werden beobachtet und bewertet, um finanzielle Belastungen für das Unternehmen rechtzeitig zu erkennen. Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell werden regelmäßig daraufhin untersucht, ob sie den Erfordernissen des Marktes entsprechen und mittelfristig konkurrenzfähig sind. Unser Controlling ist darauf ausgerichtet, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und an die Geschäftsleitung zu melden. Aufgrund unserer breit aufgestellten Kundenstruktur ist ein gleichzeitiger Verlust einer Vielzahl von Kunden unwahrscheinlich. Dennoch wird jeder Kundenverlust und insbesondere das Verhalten von Großkunden bewertet und genau analysiert, um im Fall von Missständen Gegenmaßnahmen einzuleiten. 4. Operationelle Risiken Einstufung: wesentlich Beurteilung Die unternehmensinternen Risiken (operationelle Risiken), insbesondere die Risiken, die durch Fehlverhalten von Mitarbeitern entstehen können, werden als wesentliches Risiko identifiziert, das Reputationsrisiko als hoch. Die für Wertpapierinstitute typischen Risiken aus fehlerhafter Beratung werden weiterhin durch den grundsätzlichen Ausschluss von Beratungsmandaten für private Kunden weitgehend reduziert. Steuerung Diese Risiken werden maßgeblich durch die Einhaltung und Überwachung der Compliance-Vorgaben, der Beschreibung und Kenntnis der wesentlichen internen Prozesse sowie durch eine konsequente und enge Einbindung der Geschäftsführung und der Compliance-Stelle in alle wesentlichen Geschäftsabläufe gesteuert. Wesentliche Arbeitsprozesse und Verhaltensregeln sind definiert. Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungen sowie Compliance-, Geldwäsche und Betrugspräventionsschulungen teil. Darüber hinaus bestehen die üblichen Versicherungen (Vermögensschadenhaftpflicht, Cyberversicherung inkl. Erpressung, D&O Versicherung, Unternehmensrechtschutz etc.). Die BPM ist ordentliches Mitglied im Verband der unabhängigen Vermögensverwalter (VuV) und bezieht über diese Mitgliedschaft Informationen und Unterstützung zu rechtlichen, regulatorischen und vertrieblichen Fragestellungen und nutzt deren Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Präsenz- und Onlineseminaren (VuV-Akademie). V. Prognosebericht Wir erwarten, dass eine Reihe von Themen, bei denen es sich um Fortsetzungen aus dem Vorjahr handelt, auch im Jahr 2024 einen ausgeprägten Einfluss auf die Finanzmärkte und auf die Vermögensanlagen unserer Mandanten haben werden, und damit letztlich auch auf den unternehmerischen Erfolg der BPM. Besonders drei geopolitische Entwicklungen führen aus unserer Sicht zu dem derzeit außergewöhnlich hohen Maß an Zukunftsunsicherheit:
Die Geldpolitik der großen Notenbanken stellt nach den 2022 begonnenen umfangreichen Leitzinserhöhungen immer noch eine nicht zuverlässig berechenbare Einflussgröße dar. Insbesondere für die Finanzmärkte birgt die seit Monaten starke Fokussierung auf einen erwarteten Zinssenkungszyklus großes Enttäuschungspotential und damit die Gefahr eines plötzlichen Endes des im Dezember 2023 begonnenen und zurzeit immer noch anhaltenden Aufwärtstrends wichtiger Anlageformen wie z.B. Aktien, Rohstoffe oder Edelmetalle. Wir gehen davon aus, dass die expansive Fiskalpolitik der meisten Staaten auch nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Stützungsmaßnahmen fortgeführt wird. Deutlich höhere Ausgaben für Verteidigung, strategische Industriepolitik, Energiesicherheit und Transformation zu Klimaneutralität sorgen für weiter hohe Haushaltsdefizite und einem entsprechend hohen Kapitalbedarf der Staaten, der auch über die Finanzmärkte gedeckt werden dürfte. Die im Konsens für 2024 und 2025 erwarteten globalen und nationalen Konjunkturentwicklungen bieten angesichts prognostizierter Wachstumsraten unterhalb der langjährigen Durchschnittswerte keine spürbare Entlastung. Ein nicht auszuschließendes Wiederaufleben des Inflationstrends würde zudem den in der Wirtschaft und an den Finanzmärkten stark antizipierten Beginn von Zinssenkungen erneut verzögern und wegen der länger restriktiven Geldpolitik der Notenbanken dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung wirken. Aus dem Vorgenannten erwachsen für uns Chancen, aber auch Risiken: Chancen entstehen für die BPM vor allem, wenn für eines oder mehrere der oben genannten Konfliktfelder überraschend eine positive Lösung gefunden würde. Zu erwarten wäre, dass der Entfall belastender Faktoren an den Finanzmärkten schnell zu höheren Kursen führte, von denen die von uns verwalteten Kundenvermögen mit Wertzuwächsen und dementsprechend die BPM mit steigenden Provisionserträgen profitierten. Eine ähnliche Wirkung wäre zu erwarten, sollte sich entgegen den aktuell verhaltenen Konjunkturerwartungen ein deutlicher Wirtschaftsaufschwung einstellen. Risiken für die geschäftliche Entwicklung der BPM resultieren aus unserer Abhängigkeit von der Entwicklung der Kundendepots und deren Abhängigkeit von den Entwicklungen der Finanzmärkte, da unsere vereinnahmten Provisionserträge unmittelbar von der Höhe der verwalteten Vermögen abhängig sind. Eine Eskalation der aktuellen Konflikte oder auch das Auftreten neuer zöge sehr wahrscheinlich eine negative Reaktion der Preise an den Finanzmärkten nach sich. Ähnliches wäre zu erwarten, wenn die Geldpolitik der großen Notenbanken länger restriktiv bliebe, als dies zum jetzigen Zeitpunkt erwartet wird. Wir planen mit einem leicht positiven Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Die Provisionserträge hängen zum Teil von der Entwicklung der Finanzmärkte ab und unterliegen daher begrenzt unserem Einfluss, insoweit ist unsere Prognose mit Unsicherheiten behaftet.
Berlin, den 31. Mai 2024 Uwe Günther, Geschäftsführer Thomas Paß, Geschäftsführer Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023der BPM- Berlin Portfolio Management GmbHAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
ANHANG zum 31.12.20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der BPM - Berlin Portfolio Management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Regelungen waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu beachten. Die Gesellschaft hat in 2010 die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten. Damit ist die Gesellschaft nach der Umschreibung der Größenklassen gemäß § 267 i.V.m. §§ 340a Abs. 1, 340 Abs. 4 HGB als große Kapitalgesellschaft anzusehen und hat die Gliederungs- und Ausweisvorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Vermittlungs-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2 WpIG in Verbindung mit § 86 Abs. 1 WpIG im Rahmen der Betreuung von deutschen und internationalen Kapitalanlegern. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Formblatt 1, die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend Formblatt 3 (Staffelform) der RechKredV aufgestellt. 2. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Barreserve ist zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Ihrem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Zuschüsse für immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden mit den jeweiligen Anlagegütern verrechnet. Abschreibungen werden im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung und die folgenden Monate in Anspruch genommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden sofort abgeschrieben. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 in Verbindung mit § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben, die erst nach dem Stichtag als Aufwand zu erfassen sind. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die anderen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, von dem Wahlrecht zur Abzinsung der Rückstellungen wurde kein Gebrauch gemacht. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Passive latente Steuern waren nicht zu bilden, da keine entsprechenden Differenzen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz bestehen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die anderen Forderungen gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten bis zu einem Jahr. Alle Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Immaterielle Anlagewerte werden mit einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren, Sachanlagen mit einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren in der Buchhaltung erfasst. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (siehe Anlage zum Anhang). In der Position Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Versicherungszahlungen und Gebühren für Anbieter von Finanznachrichten, die das Geschäftsjahr 2024 betreffen, erfasst. Alle Sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die anderen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für Archivierung (T€ 33; Vorjahr T€ 35) und für personalbezogene Kosten (T€ 12; Vorjahr T€ 20). Darüber hinaus sind für die Prüfung des Jahresabschlusses (T€ 12; Vorjahr T€ 9), die Prüfung nach Wertpapierhandelsgesetz (T€ 11; Vorjahr T€ 8) sowie Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (T€ 4; Vorjahr T€ 5) zurückgestellt worden. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 150. Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
Zum Bilanzstichtag enthielt die Bilanz folgende Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von T€ 419 auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die geographischen Märkte unterscheiden sich nach dem Standpunkt der Organisation von BPM nicht wesentlich voneinander. Daher unterbleibt eine Aufgliederung nach geographischen Märkten. Die Provisionserträge entfallen mit T€ 906 (Vorjahr T€ 1.046) auf die Vermögensverwaltung und mit T€ 291 (Vorjahr T€ 479) auf das Fondsmanagement, Analyse- und Beratungs-dienstleistungen. In den Provisionsaufwendungen sind die Kosten der Kooperationspartner in Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzportfolioverwaltung enthalten. Die anderen Verwaltungsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Raumkosten (T€ 81; Vorjahr T€ 142), Rechts- und Beratungskosten (T€ 15; Vorjahr T€ 31), Werbe- und Reisekosten (T€ 91; Vorjahr T€ 96), Versicherungen, Beiträge und sonstige Abgaben (T€ 50; Vorjahr T€ 65), Abschluss-, Prüfungs- und Buchführungskosten (T€ 41; Vorjahr T€ 33), Aufwendungen für Nachrichten- und Finanzinformationsdienste (T€ 28; Vorjahr T€ 26), sowie die Verwaltungsaufwendungen betreffenden nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge (T€ 13; Vorjahr T€ 25) und IT-Kosten (T€ 36; Vorjahr T€ 30). Die Abschreibungen werden im Anlagespiegel dargestellt. 5. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft wird unter dem Namen BPM - Berlin Portfolio Management GmbH geführt. Geschäftssitz ist Uhlandstraße 33, 10719 Berlin. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter der HRB 128935 eingetragen. Geschäftsführer der BPM - Berlin Portfolio Management GmbH waren im Geschäftsjahr 2023 Herr Uwe Günther, Geschäftsführer Geschäftsfelder Unternehmensstrategie, Prozesssteuerung, Recht und Verträge, Kleinmachnow, sowie Herr Thomas Paß, Geschäftsführer Geschäftsfelder Strategieportfoliomanagement und Stiftungs- und Kundenbetreuung, Hoppegarten. Herr Günther ist berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Herr Paß ist berechtigt, die Gesellschaft zusammen mit Herrn Günther oder einem Prokuristen zu vertreten. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 265 (Vorjahr T€ 336). Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 7 Mitarbeiter (Vorjahr 8 Mitarbeiter) beschäftigt. In 2023 ist in den anderen Verwaltungsaufwendungen ein Honorar in Höhe von T€ 12 zuzüglich Umsatzsteuer an den Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen und T€ 11 zuzüglich Umsatzsteuer für andere Bestätigungsleistungen enthalten.
Berlin, den 31. Mai 2024 Uwe Günther Thomas Paß Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2023BPM - Berlin Portfolio Management GmbHBerlin
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BPM - Berlin Portfolio Management GmbH, Berlin Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der BPM - Berlin Portfolio Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BPM - Berlin Portfolio Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 31. Mai 2024 GKP
GmbH
Ralf Pauer, Wirtschaftsprüfer Katja Kiesewetter, Wirtschaftsprüferin Feststellungsdatum Jahresabschluss 31.12.2023: 09.07.2024 |
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