Sokomi GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerwin Brill seit 12.11.2007 | Prokura |
Jean-Philippe Nuderscher seit 30.1.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.10% | |
| 19.60% | |
A****** L*** | 11.10% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 8 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
expeer GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017expeer GmbH, BonnAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2017expeer GmbH, BonnAllgemeine HinweiseDie Firma lautet expeer GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Bonn. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer 12286 eingetragen. Die geschäftliche Oberleitung befindet sich in Bonn. Die Geschäftsadresse lautet Wachsbleiche 10-12, 53111 Bonn. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB aus. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahrs wurden beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert und vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt (§ 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB). Die Abschreibungen wurden gem. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG im Jahr der Anschaffung zeitanteilig vorgenommen. Es wurde eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen drei und dreizehn Jahren angenommen. Die teilfertigen Leistungen wurden zum Stichtag mit den bis dahin angefallenen Einstandskosten bewertet. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Angaben zur BilanzDer Anlagenspiegel wird wie folgt dargestellt: ANLAGENSPIEGEL nach BilRUG zum 31. Dezember 2017
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen ist ein Teilbetrag von 220.463 Euro streitanhängig. Hierfür wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von jeweils 50 v.H. auf den Nettobetrag gebildet; die Einzelwertberichtigung wurde vom Bestand der Forderungen abgesetzt. Für die übrigen Forderungen wurde - soweit noch nicht ausgeglichen - eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 1 v.H. auf den Betrag ohne Umsatzsteuer berücksichtigt. In den Forderungen sind Forderungen aus Steuern in Höhe von 3.231 Euro (im Vorjahr 3.051 Euro) enthalten. Die übrigen fälligen Forderungen waren zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung im Wesentlichen ausgeglichen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe von § 250 Abs. 1. HGB angesetzt. Die Rückstellungen haben grundsätzlich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Ein Teilbetrag der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2.867 Euro (im Vorjahr 2.829 Euro) hat eine Laufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren sowie ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 1.403 Euro (im Vorjahr 1.359 Euro) eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von 21.242 Euro (im Vorjahr 16.710 Euro) enthalten. In den Verbindlichkeiten enthalten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 55.014 Euro (im Vorjahr 147.771 Euro). In den Verbindlichkeiten enthalten sind Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 3.871 Euro (im Vorjahr 610 Euro). Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und waren - soweit sie fällig waren - zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ausgeglichen. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht ermittelt. Geleistete Zahlungen für Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag wurden abgegrenzt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB bestehen nicht. Der Geschäftsführung wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt; es wurden für die Geschäftsführung auch keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9c HGB). Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG sind in den Angaben zur Bilanz aufgeführt. Sonstige AngabenGrößenabhängige Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen; auf entsprechende Angaben wurde verzichtet. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt. Dem Geschäftsführer wurde auf der Gesellschafterversammlung am 01.12.2017 für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. Der Vorjahresabschluss wurde festgestellt.
Bonn, den 21. November 2018 Philippe Nuderscher, Geschäftsführer Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 30. November 2018 festgestellt. |
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