REPOS Warenhandelsgesellschaft mbHLiquidiert

50170 Kerpen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 42313
Eingetragen
29.5.1995
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Fertigwaren, ohne ausgeprägten SchwerpunktGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art im Non-Food-Bereich auch im Import und Export, soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Benden
seit 19.9.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

REPOS Warenhandelsgesellschaft mbH

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 417,00 594,00
I. Sachanlagen 417,00 594,00
B. Umlaufvermögen 28.384,73 12.209,52
I. Vorräte 7.152,00 8.764,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.232,73 1.680,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 1.764,01
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 104.767,51 88.251,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 133.569,24 101.054,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 113.815,73 85.070,09
III. Jahresfehlbetrag 16.516,37 28.745,64
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 104.767,51 88.251,14
B. Rückstellungen 929,40 635,55
C. Verbindlichkeiten 132.639,84 100.419,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 133.569,24 101.054,66

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind dem zuvor dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen

(§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.972 0 848 0
Sonstige Vermögensgegenstände 1.461 0 351 0

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.082 6.082 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.730 7.730 0
Sonstige Verbindlichkeiten
Davon gegenüber Gesellschaftern
118.827

118.827
93.827

93.827
25.000

25.000
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0
Sonstige Verbindlichkeiten
Davon Gegenüber Gesellschaftern
100.419

100.419
75.419

75.419
25.000

25.000

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Helmut Benden

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Anteilsbesitz

Es besteht an keinen anderen Unternehmen ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %.

Rangrücktritt

Der Gesellschafter Helmut Benden hat für eine den Kapitalfehlbetrag übersteigende Forderung an die Gesellschaft seinen qualifizierten Rangrücktritt hinter allen Ansprüchen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft erklärt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.6.2011.

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