Rühl & Partner Wirtschaftsprüfer - Steuerberater mbB
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea König seit 18.12.2025 | Prokura |
Johanna Weigand seit 18.12.2025 | Prokura |
Jaqueline Hof seit 7.8.2025 | Prokura |
Stefan Exler seit 12.6.2025 | Prokura |
Tamara Pagel seit 30.4.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Daniel Bernhard Spooren seit 30.4.2025 | Vorstandsmitglied |
Michael Franz Reinelt seit 26.2.2025 | Vorstandsmitglied |
Julian Dietze seit 1.8.2024 | Prokura |
Eva Thomas seit 1.8.2024 | Prokura |
Nils Heise seit 1.8.2024 | Prokura |
Vanessa Kitty Remmert seit 31.5.2024 | Prokura |
Neven Rebic seit 18.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Markus Pfanzelt seit 13.2.2023 | Prokura |
Daniela Egensperger seit 13.2.2023 | Prokura |
Peter Helmut Achten seit 6.7.2022 | Prokura |
Jakob Dr. Cremer seit 6.7.2022 | Prokura |
Willibald Bors seit 4.5.2022 | Prokura |
Anja Hertzer seit 4.5.2022 | Prokura |
Karl Joachim Seifert seit 2.6.2021 | Prokura |
Hendrik Dr. Vogel seit 2.6.2021 | Prokura |
Ulrich Ostholt seit 4.5.2021 | Vorstandsmitglied |
Christian Schöneborn seit 24.2.2020 | Prokura |
Markus Sperling seit 17.12.2019 | Prokura |
Dirk Wallkötter seit 17.12.2019 | Prokura |
Axel Schröder seit 17.12.2019 | Prokura |
Janina Dworzak seit 17.12.2019 | Prokura |
Klaus Missy seit 17.12.2019 | Prokura |
Andreas Robin seit 17.12.2019 | Prokura |
Christian Erhardt seit 17.12.2019 | Prokura |
Jens Freiherr von Waldenfels seit 1.4.2019 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dialog Lebensversicherungs-AktiengesellschaftAugsburgJahresabschluss 2023 "Dialog Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft"Geschäftsbericht 2023AufsichtsratStefan LehmannVorsitzender Vorsitzender des Vorstands der Generali Deutschland AG Chief Executive Officer der Generali Deutschland AG Dr. Robert WehnStellvertretender Vorsitzender Mitglied des Vorstands der Generali Deutschland AG Chief Operating Officer der Generali Deutschland AG Francesco RanutHead of Strategic Initiatives, Data & IT Project Portfolio Management der Generali Deutschland AG VorstandUli RothaufeVorsitzender des Vorstands (seit 4.8.2023) Chief Executive Officer Mitglied des Vorstands (bis 3.8.2023) Chief Insurance Officer Life Benedikt KalteierVorsitzender des Vorstands (bis 31.5.2023) Chief Executive Officer Milan NovotnýMitglied des Vorstands (bis 30.6.2023) Chief Financial Officer Edoardo MalpagaMitglied des Vorstands (seit 1.7.2023) Chief Financial Officer Ulrich OstholtMitglied des Vorstands Chief Investment Officer Neven RebicMitglied des Vorstands (seit 4.8.2023) Chief Insurance Officer Life Dr. Florian SallmannMitglied des Vorstands Chief Operating Officer (seit 8.8.2023) Chief Business Officer (bis 7.8.2023) Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben laufend überwacht. Er wurde turnusmäßig und anlassbezogen durch Berichterstattungen des Vorstands über die Geschäftsentwicklung sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet. Der Aufsichtsrat trat darüber hinaus zu zwei ordentlichen Sitzungen zusammen. Der Vorstand berichtete in diesen Sitzungen des Gremiums und stand für Rückfragen und ausführliche Erörterungen im Plenum sowie im Prüfungsausschuss zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat außerdem im Geschäftsjahr mehrere Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Dem Aufsichtsrat hat der Erläuterungsbericht des verantwortlichen Aktuars vorgelegen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats wurde der Bericht vom verantwortlichen Aktuar dargelegt und vom Aufsichtsrat eingehend erörtert. Aus der umfassenden Prüfung ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Erläuterungsbericht. Die zum Abschlussprüfer bestellte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Dialog Lebensversicherungs-AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurden dem Aufsichtsrat jeweils fristgerecht zur Prüfung vorgelegt. Die Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführlich behandelt. Insbesondere legte der Abschlussprüfer die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dar und stand für Fragen und ergänzende Ausführungen zur Verfügung. In seiner Funktion als Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie auch die wichtigen Abschlusssachverhalte zuvor bereits mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer diskutiert. Aus der umfassenden Prüfung der vom Vorstand und Abschlussprüfer erstatteten Berichte sowie vorgelegten Unterlagen ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Einwände. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Im Vorstand der Gesellschaft gab es im Geschäftsjahr 2023 folgende Veränderungen: Herr Benedikt Kalteier hat sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands mit Wirkung zum Ablauf des 31.05.2023 niedergelegt. Herr Milan Novotny hat sein Mandat als Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2023 niedergelegt. Herr Edoardo Malpaga wurde mit Aufsichtsratsbeschluss vom 21.06.2023 mit Wirkung zum 01.07.2023 bis zum Ablauf des 30.06.2026 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 04.08.2023 wurden mit sofortiger Wirkung Herr Uli Rothaufe zum Vorsitzenden des Vorstands benannt und Herr Neven Rebic bis zum Ablauf des 31.07.2026 zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Im Aufsichtsrat gab es im Berichtszeitraum keine Veränderungen.
Augsburg, 7. März 2024 Der Aufsichtsrat Stefan Lehmann, Vorsitzender Dr. Robert Wehn, stellvertretender Vorsitzender Francesco Ranut, Mitglied des Aufsichtsrats LageberichtWichtige Ereignisse der Generali in DeutschlandPolitisches und makroökonomisches UmfeldWie bereits im Vorjahr hat der Krieg in der Ukraine auch im Jahr 2023 die gesellschaftliche und gesamtwirtschaftliche Entwicklung direkt und indirekt beeinflusst. Eine Gasmangellage in Folge des Wegfalls russischer Gasimporte ist bislang ausgeblieben und mittelfristig - angesichts voller Speicher im Herbst 2023 und neuer, alternativer Importquellen - zunehmend unwahrscheinlich. Jedoch wirkt der Energiepreisschock des Vorjahres wirtschaftlich weiter nach, auch wenn vor allem die Gaspreise im Jahresverlauf 2023 wieder rückläufig waren. Da ein Kriegsende in der Ukraine nicht in Sicht ist, bleibt die Zahl ukrainischer Geflüchteter in Deutschland weiterhin hoch. Eine weitere Krise ist durch den Angriff der Hamas auf Israel und den sich anschließenden Kämpfen in der Region entstanden, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Entspannung gab es 2023 dagegen im Hinblick auf die Anzahl an Covid-19-Erkrankungen, die erheblich zurückgegangen ist. Die Infektion ist inzwischen als endemisch eingestuft und führte 2023 zu keinen nennenswerten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr. Auch die Störungen der Lieferketten, allen voran im Handel mit China, sind inzwischen größtenteils behoben. Es hat sich auch eine Normalisierung der betrieblichen Abläufe im Geschäftsbetrieb der Generali in Deutschland eingestellt. Dennoch werden Elemente der Arbeitsorganisation, die sich während der Pandemie bewährt haben, weiterhin genutzt. Insbesondere betrifft dies mobiles bzw. hybrides Arbeiten, denn diese schonen Ressourcen und erhöhen die Flexibilität für die Beschäftigten. Wichtig bei der Analyse des politischen und makroökonomischen Umfelds ist auch die Beobachtung und Bewertung der Risiken für die Kapitalanlagen der Konzernunternehmen. Derzeit sind keine direkten kritischen Auswirkungen auf die Gesamtrisikosituation der Generali in Deutschland zu erkennen bzw. zu erwarten. Inflation und ZinsanstiegDie im Jahr 2022 erheblich angestiegenen Strom- und Gaspreise führten bereits im selben Jahr zu hohen Inflationsraten. Um dem entgegenzusteuern, nahmen die US-Notenbank (Fed) und die Europäische Zentralbank (EZB) eine Reihe von Zinserhöhungen vor, wodurch im Jahr 2023 unterjährig auch die Kapitalmarktzinsen anstiegen. Erst ab dem Herbst 2023 setzte die EZB weitere Anhebungen der Euro-Leitzinsen aus, um zu beobachten, ob die vorgenommenen Zinsschritte hinreichend sind, die angestrebte Inflationsrate von 2% im Euroraum wieder zu erreichen. Tatsächlich ging die Inflationsrate im 2. Halbjahr 2023 wieder deutlich zurück. Im letzten Quartal 2023 herrschte an den Kapitalmärkten die Erwartung, dass die Zentralbanken in Folge der rückläufigen Inflationsraten in 2024 zu Leitzinssenkungen übergehen werden. Daher sanken die Kapitalmarktzinsen zum Jahresende 2023 bis unter das Niveau vom Jahresende 2022. In der Folge der unterjährigen Zinssteigerungen ist es in Deutschland im Jahr 2023 zu einer leichten Rezession gekommen. Durch den bis zum Herbst 2023 eingetretenen Zinsanstieg hatte sich der bereits im Vorjahr begonnene Rückgang der Marktwerte der festverzinslichen Wertpapiere der Versicherungsunternehmen weiter verstärkt. Der Zinsrückgang am Jahresende 2023 führte dann zu einer Verminderung der stillen Lasten für festverzinsliche Positionen. Im Fall erneuter Zinssteigerungen in 2024 würden sich die stillen Lasten festverzinslicher Titel wieder erhöhen, was ggf. zu zusätzlichem Abschreibungsbedarf führen könnte. Gleichzeitig vergrößert sich in diesem Fall durch den im Vergleich zum Marktzins im Kapitalanlagebestand zeitverzögert einsetzenden Anstieg der Gesamtrendite das Risiko von Liquiditätsabflüssen. Deshalb beobachtet und steuert die Generali in Deutschland die Entwicklung ihrer Liquiditätsposition sehr eng, um mögliche Liquiditätsabflüsse vorausschauend über die Anpassung der Kapitalanlagestrategie abzufangen. Weiter rückläufige Zinsen können erneut in eine Niedrigzinsphase münden. Die damit verbundenen geringen laufenden Erträge aus Neuanlagen in festverzinslichen Wertpapieren würden langfristig negative Einflüsse auf die Ertrags- und Vermögenslage unseres Unternehmens mit sich bringen. An den Aktienmärkten gab es nach den Kursverlusten des Vorjahres im Jahr 2023 eine positive Gegenbewegung. Die Aktienbestände der Konzernunternehmen orientieren sich jeweils an der spezifischen, sicherheitsorientierten sowie an der Risikotragfähigkeit des jeweiligen Unternehmens ausgerichteten Anlagepolitik. Angesichts der anhaltenden und möglichen neuen politisch-wirtschaftlichen Krisen wurden von der Generali in Deutschland im Jahresverlauf Aktienverkäufe vorgenommen. Wesentliche Aktivitäten im Bereich Digitalisierung und Data AnalyticsDie konsequente Digitalisierung der Wertschöpfung ist auch weiterhin eine der Top-Prioritäten im Geschäftsbetrieb der Generali in Deutschland. So wurden im Geschäftsjahr 2023 erneut zahlreiche Projekte und Initiativen umgesetzt bzw. neu auf den Weg gebracht. Diese unterstützen die Transformation hin zu einem digitalisierten Geschäftsmodell. Darüber hinaus setzt eine neue Servicestrategie Leitplanken für die Ausgestaltung zukünftiger digitaler Erlebnisse für Kunden und Vertriebspartner. Digitale Anwendungen und Services sollen weiter ausgebaut werden, um die bisherigen physischen Vertriebs- und Serviceprozesse bestmöglich zu unterstützen und in die digitale Welt zu verlagern. Hier wurden im Geschäftsjahr 2023 wesentliche Meilensteine erreicht. So hat die Generali in Deutschland zahlreiche Leistungs- und Vertragsprozesse optimiert, die Dunkelverarbeitung weiter ausgebaut und Produktivitätsgewinne realisiert. Im Bereich des Schadenmanagements wurden neue Schadenaufnahmedialoge implementiert, die es dem Kunden ermöglichen, einen Schaden mit wenigen Klicks zu melden. Zusätzlich wurden Initiativen gestartet, um im Bereich der Künstlichen Intelligenz (vor allem Generative AI) erste Anwendungsbeispiele zu pilotieren. Durch eine Vielzahl von Softwarerobotern (Robotic Process Automation) kommt die Prozessautomatisierung in den Kundenservicebereichen weiter voran. Im Jahr 2023 standen insbesondere die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Services sowie der Auf- und Ausbau relevanter Analytics Fähigkeiten im Fokus. In der zentralen Analytics Plattform hat die Generali in Deutschland die technischen Grundlagen weiter ausgebaut, um Daten wertschöpfend zu nutzen und Kundenanliegen schneller und qualitativ besser zu servicieren. Hierfür wurden zahlreiche Anwendungsfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette entwickelt, in eine Analytics-Roadmap überführt und systematisch in die Umsetzung gebracht. Analytics unterstützt damit wichtige Kernprozesse, wie z. B. Marketing und Vertrieb, Schadenbearbeitung oder Risikoprüfung. In der Lebensversicherung wurde ein automatisiertes Underwriting für Biometrieprodukte implementiert bzw. befindet sich in Umsetzung, dies führt zu einem verbesserten Antragsprozess und erhöhter Produktivität. Status quo Nachhaltigkeitsstrategie für ESG (Environmental-Social-Governance)Die Nachhaltigkeitsstrategie der Generali ist eng verbunden mit den Zielen, die sich die Generali Gruppe weltweit gesetzt hat. Die Strategie in Deutschland ist durchgängig mit konkreten Zielwerten unterlegt. Im Jahr 2023 arbeitete die Generali in Deutschland erfolgreich an der Erreichung der Zwischenziele für dieses Jahr. Zu den diesbezüglichen Ergebnissen zählen unter anderem die Steigerung des Geschäfts mit Versicherungslösungen mit ESG-Komponenten, die Dekarbonisierung des Anlageportfolios und des Unternehmensbetriebs sowie der Wandel hin zu einer Kultur, die alle ESG-Aspekte stärker berücksichtigt. Auch setzte die Generali in Deutschland sich weiterhin bei der Unterstützung von Flüchtlingen und benachteiligten Familien ein. Zur Steigerung des Geschäfts mit Versicherungslösungen mit ESG-Komponenten hat die Generali in Deutschland spezifische Produkte mit ESG-Komponenten auf den Markt gebracht, wie zum Beispiel ein Angebot zum Vermögensaufbau für junge Kunden. Auch wurde das Kapitalanlageportfolio weiter umgeschichtet, so dass Emittenten mit hohen Umweltbelastungen reduziert und die allgemeine Dekarbonisierung mit hohem Tempo fortgesetzt worden ist. Maßnahmen zur Optimierung von Büroflächen, zur Einschränkung unnötiger Geschäftsreisen und zur Steigerung der Energieeffizienz trugen zum Ziel der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei und ermöglichten die Einführung eines noch ehrgeizigeren Ziels für das Jahresende 2025. So verpflichtet sich die Generali in Deutschland, ihren CO 2 -Ausstoß aus dem Betrieb von 2019 bis 2025 um 35% zu senken (bisheriges Ziel: -25%). Was den kulturellen Wandel anbelangt, setzte sich Generali weiterhin für Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion ein und startete eine digitale Bildungsinitiative und ein Programm für "Botschafterinnen und Botschafter" mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit. Nicht zuletzt intensivierte die Generali in Deutschland ihr soziales Engagement durch die Ausweitung der Aktivitäten der Unternehmensstiftung The Human Safety Net. So startete 2023 eine Initiative mit dem führenden Sozialunternehmen JOBLINGE, wodurch 400 Geflüchtete in ganz Deutschland den Zugang zu einer Ausbildung bekommen sollen. Ein zweites Programm unterstützt Familien mit kleinen Kindern und investiert gezielt in frühkindliche Entwicklung. Auch haben in diesem Jahr mehr als 430 Mitarbeitende der Generali in Deutschland ihre Zeit und Kompetenzen im ehrenamtlichen Engagement für The Human Safety Net eingesetzt. Die Fortschritte der Generali in Deutschland im Bereich Nachhaltigkeit wurden auch von führenden unabhängigen Agenturen gewürdigt: Im Native-Ranking landete die Generali Deutschland im Juni 2023 erstmals unter den Top 5 der nachhaltigsten Versicherer Deutschlands, mit einem Plus von mehr als 18 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Im September zählte das Magazin Focus Business die Generali Deutschland zu den nachhaltigsten Unternehmen Deutschlands in seiner "Top-Klima-Engagement"-Liste. Im Oktober zeichnete die auf die Versicherungsbranche spezialisierte Ratingagentur Franke + Bornberg die Generali Deutschland beim ESG Award 2023 als "Gesamtsieger" aus. In Bezug auf D&I (Diversity & Inclusion) nahm Forbes die Generali Group in die Liste der weltweit besten Arbeitgeber für Frauen auf. Gesamtwirtschaftliche LageDie gesamtwirtschaftliche Lage war im Jahr 2023 durch eine globale Schwäche der Industriekonjunktur bei gleichzeitig nachlassender Inflation sowie durch eine zunehmend restriktive Geldpolitik gekennzeichnet. Die geopolitischen Spannungen weiteten sich aus, insbesondere durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die aufflammenden Konflikte in Nahost. Nachdem die Konjunktur in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 nahezu stagnierte, rutschte sie im 2. Halbjahr in die Rezession. Im Vergleich zum Vorjahr ging das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 zurück - und zwar um 0,1%. Verursacht wurde dieser Rückgang vor allem durch eine Schwäche des realen privaten Konsums, während gleichzeitig auch die Staatsnachfrage und die Exporte abnahmen. Der private Konsum wurde insbesondere durch die hohe, aber im Jahresverlauf nachlassende Inflation gehemmt. Trotz hoher Nominallohn-Abschlüsse gingen die Reallöhne zu Jahresbeginn noch zurück, drehten mit der nachlassenden Inflation dann jedoch ins Positive. Die Inflationsrate gab im 4. Quartal spürbar nach. Die Energiekomponente wirkte aufgrund von sinkenden Energiepreisen und Basiseffekten disinflationär, während vor allem Nahrungsmittel weiter hohe Preissteigerungsraten aufwiesen. Für das Gesamtjahr 2023 betrug die harmonisierte Inflationsrate 6,0%, nach 8,7% im Vorjahr. Die Konjunktur im Euroraum konnte im 2. Halbjahr eine technische Rezession knapp vermeiden. Insgesamt ist der Euroraum jedoch weniger exportabhängig und weniger durch das verarbeitende Gewerbe geprägt als Deutschland, sodass wir für das Gesamtjahr ein bescheidenes Wachstum von 0,5% erwarten. Die Inflation hat im Euroraum im Jahresverlauf ebenfalls deutlich nachgelassen und betrug im Jahresdurchschnitt 2023 5,5%. Aufgrund der hohen Inflation hat die Europäische Zentralbank ihre Geldpolitik deutlich gestrafft und damit zu einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage beigetragen. Sie hat den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Einlagenfazilität schrittweise bis Mitte September auf 4,5% bzw. 4% erhöht, danach aber unverändert belassen. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat zudem beschlossen, die Tilgungsbeträge aus dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) ab Juli 2023 nicht wieder anzulegen. Im Dezember kündigte die EZB an, dass dies auch für das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) ab dem zweiten Halbjahr 2024 geschehen soll. Auch in den USA wurde die Geldpolitik stark gestrafft, mit einem Zinsband für die Leitzinsen von 5,25% bis 5,5%. Im Gegensatz zu Europa und anderen Teilen der Welt blieb hier die Konjunktur jedoch widerstandsfähiger, was in erster Linie auf einen robusten Dienstleistungskonsum sowie einen Fokus von Investitionen auf immaterielle Wirtschaftsgüter zurückzuführen war. Die Inflation hat sich ebenfalls abgeschwächt und lag im Jahr 2023 bei 4,2%, nach 8,0% im Vorjahr. In China dagegen hat sich der Boom nach dem Wegfall der Corona-Beschränkungen als kurzlebig erwiesen. Der Bausektor stellt weiterhin die Hauptbelastung dar. Die Jahresinflationsrate fiel mit 0,2% äußerst gering aus, nach rund 2,0% im Vorjahr. FinanzmärkteIm Jahr 2023 dominierten zunächst die hohe Inflation sowie die Auswirkungen der Leitzinsanhebungen das Marktgeschehen. Die Pleite der Silicon Valley Bank im März ließ vorübergehend Befürchtungen hinsichtlich der Stabilität des Finanzsektors aufkommen. Zu Beginn des Sommers beförderte der nunmehr deutliche Rückgang der Inflationsraten von ihren Spitzenwerten die Erwartung, dass die Stagflation überwunden werden könnte. Im Verlauf des dritten Quartals setzte sich zudem die Erwartung durch, dass sowohl die Fed als auch die EZB keine weiteren Leitzinsanhebungen planen. Trotz Unsicherheiten auf Grund gestiegener geopolitischer Risiken nahm der Optimismus an den Märkten zu, getrieben von der Erwartung rückläufiger Leitzinsen im Jahr 2024. In diesem Umfeld sank die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen im Verlauf des Jahres. Sie stieg zunächst allerdings bis weit in das Jahr hinein bis auf 3%. Dabei machte sich an den Märkten auch der Entzug von Liquidität seitens der EZB sowie der Stopp von Reinvestitionen auslaufender Staatsanleihen bemerkbar, die unter dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) erworben wurden. Im Zuge niedrigerer Inflationsraten und einer rezessiven Konjunktur begann diese Rendite aber wieder zu sinken. Am Jahresende lag sie bei 2,03%, nach 2,56% ein Jahr zuvor. Im Euroraum engte sich die Renditedifferenz zwischen Anleihen der südeuropäischen Länder und Bundesanleihen ein, diese Volkswirtschaften profitierten unter anderem von Höherstufungen durch Ratingagenturen und zeigten sich konjunkturell wesentlich stärker als Deutschland. Über das gesamte Jahr tendierten die Aktienmärkte aufwärts: Im Schlussquartal trugen vor allem Spekulationen über eine geldpolitische Wende der Zentralbanken zusammen mit der Erwartung einer in den USA soliden und im Euroraum sich aufhellenden Konjunktur zu einer Aufwärtsbewegung bei. Der US-Aktienmarkt gewann über das Jahr 24,2%, der europäische Markt nahm mit 16% etwas weniger zu. Der Euro gewann über das Jahr an Wert gegenüber dem US-Dollar. VersicherungswirtschaftTrotz der weiterhin unsicheren konjunkturellen Wirtschaftslage sowie einer rückläufigen Inflation erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für die Branche ein leichtes Beitragsplus für das Geschäftsjahr 2023. Die großen Trends bleiben recht konstant und wirken sich auf die einzelnen Geschäftssegmente der Versicherung unterschiedlich aus: Reale Einkommensrückgänge belasten insbesondere das Geschäft der Lebensversicherer. In den Sparten der Schaden- und Unfallversicherung und der Privaten Krankenversicherung kommt es zu Wachstum, vor allem aufgrund erforderlicher Beitragsanpassungen. Über alle Sparten hinweg wird 2023 ein Beitragsplus von 0,6% erwartet. Auf Basis vorläufiger Informationen des GDV rechnen wir für das Jahr 2023 für die Lebensversicherung insgesamt (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) mit einem Beitragsrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem eine weiterhin schwache Nachfrage nach Lebensversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag belastet hier das Geschäft. Für die Private Krankenversicherung ist ein Anstieg der Beitragseinnahmen zu erwarten. Dahinter stehen insbesondere höhere Leistungen, eine anhaltende Nachfrage nach Krankenzusatzversicherungen und auch das wachsende Segment der Betrieblichen Krankenversicherung. In der Schaden- und Unfallversicherung wird ebenfalls mit einem Beitragswachstum gerechnet. Dieses ist auch auf die Summenanpassungen in der Sach- und Unfallversicherung zurückzuführen. IFRS 9 & 17Die Generali Deutschland AG und ihre Tochterunternehmen, die in Deutschland auf Basis der HGB-Rechnungslegung berichten, werden international in die Konzernberichterstattung nach IFRS der Assicurazioni Generali S.p.A. eingebunden. Daher wurden beide Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 17 am 1. Januar 2023 fristgerecht eingeführt und verursachten - ähnlich wie bereits Solvency II - einen hohen Aufwand bei den umsetzenden Unternehmen. Aufgrund der insbesondere im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung deutlich unterschiedlichen Bilanzierung von Versicherungsverträgen sowie der unterschiedlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten gegenüber vorherigen Standards waren hohe Investitionen in Abschlussprozesse und IT-Systeme erforderlich. Solvency II (SII)Das europäische Aufsichts- und Regulierungssystem Solvency II ist bereits seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen werden die Kernelemente von Solvency II derzeit in einem mehrstufigen Prozess überprüft (Solvency II Review). Im September 2021 hat die EU-Kommission ihren Richtlinienentwurf veröffentlicht. Das EU-Parlament hat im Juli 2023 zur Solvency-II-Reform abgestimmt und sich zu Kompromissen für seine Änderungsanträge bereit erklärt. Im Dezember 2023 haben sich dann Rat, Kommission und Parlament der EU vorläufig auf Änderungen an den europäischen Eigenkapitalregeln Solvency II geeinigt. Technische Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung (OffVO)Seit 1. Januar 2023 ist es gemäß der technischen Regulierungsstandards zur OffVO für Versicherungsanlageprodukte erforderlich, vorvertragliche Informationen (Pre-Contractual Disclosures) an Neukunden, sowie regelmäßige Informationen (Periodic Disclosures) an Bestandskunden mit jeweils standardisierten Informationen über die ESG-Anteile (Environmental, Social and Governance) in den gewählten Kapitalanlagen zu übermitteln. Hierfür wurden im Jahr 2023 alle von den Fondsgesellschaften übermittelten Pre-Contractual Disclosures sowie Periodic Disclosures in die Kundeninformationen der betroffenen Gesellschaften Generali Deutschland Lebensversicherung AG, Cosmos Lebensversicherungs-AG sowie Generali Pensionsfonds AG integriert, wobei die Periodic Disclosure für den Generali Pensionsfonds im Anhang zum Lagebericht veröffentlicht wurde. Darüber hinaus ist es seit 30. Juni 2023 gemäß der technischen Regulierungsstandards zur OffVO für Versicherungsanlageprodukte erforderlich, eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impact Statement) auf Ebene des Unternehmens abzugeben, sofern diese berücksichtigt werden. Diese umfasst folgende Inhalte:
Die Veröffentlichung erfolgte termingerecht für die betroffenen Gesellschaften Generali Deutschland Lebensversicherung AG, Cosmos Lebensversicherungs-AG, Dialog Lebensversicherungs-AG sowie Generali Pensionsfonds AG. KapitalanlagenSeit Beginn des Jahres 2022 ist ein deutlicher Anstieg der Zinsen zu beobachten, der sich auch im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt hat. Orchestriert wurde dieser Anstieg von den wichtigsten Notenbanken (insbesondere Fed und EZB), die in mehreren Zinsschritten die jeweiligen Leitzinsen weiter erhöht haben. Am Markt sind somit Wiederanlagerenditen beispielsweise auf Staats- und Unternehmensanleihen mit gutem Rating zu erzielen, die nochmals über dem Vorjahr liegen und damit deutlich über dem durchschnittlichen Niveau der letzten Jahre. Insofern bieten sich Investoren aktuell weiterhin gute Rahmenbedingungen in der Kapitalanlage, wenngleich die globalen Faktoren weiterhin von hoher Unsicherheit gekennzeichnet sind. Neben dem andauernden Krieg in der Ukraine kam im Jahr 2023 auch noch der Konflikt im Nahen Osten hinzu - und damit ein weiteres geopolitisches Risiko. Entsprechend ausgeprägt ist die Volatilität bei einigen Assetklassen. Technologische Entwicklung und DigitalisierungDie Digitalisierung bietet weiter wachsende Chancen in allen Elementen der Wertschöpfungskette der Versicherung: Durch digitale Technologie verändert sich die Kommunikation im Zusammenspiel von Kunde, Vertrieb und Versicherung. Auch steigen die Chancen, Geschäftsvorfälle schneller und produktiver abzuwickeln. Und es vergrößern sich die Möglichkeiten, Produkt- und Preisgestaltung zu optimieren. Außerdem bieten die digitalen Devices sowie die digitale Infrastruktur Ansatzpunkte, das klassische Versicherungsangebot mit zusätzlichen Informationen und Dienstleistungen anzureichern und so die Attraktivität der Versicherungsprodukte zu steigern. Die Digitalisierung und eine verstärkte Nutzung von IoT-Devices (Internet of Things) bietet im Privat-, Firmen- und Industriekundensektor viele Möglichkeiten zur Individualisierung von Produkten und zur Prävention von Schäden bzw. Leistungen. Die Sammlung, Aufbereitung und Analyse von Daten wird in Zukunft von essenzieller Bedeutung für Versicherungsunternehmen sein. Die Anwendung von Data Analytics und Künstlicher Intelligenz (KI) ist sowohl Grundlage für die Optimierung von Prozessen und Pricing als auch Basis zur Erfüllung von Kundenerwartungen hinsichtlich Produkten und Services. Dabei steht die verantwortungsvolle Nutzung von Daten und Algorithmen an oberster Stelle, um digitales Vertrauen sicherzustellen. Die Etablierung einer KI-Governance im ständigen Einklang mit den sich in Ausprägung befindlichen regulatorischen Vorgaben, wie z. B. der KI-Verordnung, ist daher von zentraler Bedeutung, um sichere Prozesse risikoadäquat zu etablieren und zu dokumentieren. Eine große Herausforderung wird in den nächsten Jahren zudem die optimale Bedienung der Kundenschnittstelle sein. Verändertes Kundenverhalten, das Bedürfnis nach immer stärkerer Personalisierung und die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen erfordern eine stärkere Digitalisierung der Kundenschnittstelle. Der Druck auf Versicherungen steigt zunehmend, die Grenzen zwischen physischem und digitalem Kommunikationskanal reibungsfrei zu gestalten. Auch der digitale Vertrieb über Kooperationspartner und insbesondere die Entwicklung oder Beteiligung an digitalen Ökosystemen werden die Zukunft des Versicherungsvertriebs beeinflussen. Geschäftsentwicklung der Dialog Lebensversicherungs-AGDie Dialog Lebensversicherungs-AG ist als Spezialversicherer für biometrische Risiken in den Märkten Deutschland und Österreich aktiv. Zum Portfolio zählen Versicherungen zur finanziellen Abdeckung des Todesfallrisikos und des Arbeitskraftverlusts, die unter dem Begriff private Altersvorsorge zusammengefasst werden. In Deutschland ist das Kollektivgeschäft der betrieblichen Altersversorgung ein weiteres wichtiges Standbein der Dialog Lebensversicherungs-AG. GeschäftsentwicklungDie Dialog Lebensversicherungs-AG konnte im Geschäftsjahr 2023 trotz des anspruchsvollen Umfelds für die Lebensversicherung gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von 348,0 Mio. € (Vj. 338,8 Mio. €) erwirtschaften. Das Neugeschäft ohne Dynamik betrug 25,3 Mio. € (Vj. 26,3 Mio. €). NeugeschäftsentwicklungDas Neugeschäft nach laufendem Beitrag inkl. Dynamik betrug im Geschäftsjahr 26,1 Mio. € (Vj. 27,1 Mio. €). Das Neugeschäft nach Einmalbeiträgen erhöhte sich auf 1,9 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €). Die Zahl der eingelösten Versicherungsscheine erhöhte sich dabei um 85,5% von 29.578 Stücke auf 54.868 Stücke. Die Versicherungssumme wuchs um 66,4% von 7.379,1 Mio. € auf 12.280,9 Mio. €. In der betrieblichen Altersvorsorge stiegen die eingelösten Versicherungsscheine um 441,2% von 6.709 Stücken auf 36.308 Stücke. Die Versicherungssumme des Neuzugangs erhöhte sich um 310,3% von 1.961,1 Mio. € auf 8.047,2 Mio. €. Der laufende Beitrag stieg um 5,8% von 12,4 Mio. € auf 13,1 Mio. € und die Einmalbeiträge erhöhten sich von 0,1 Mio. € auf 1,9 Mio. €. Im Neugeschäft der privaten Altersvorsorge war dagegen eine rückläufige Entwicklung zu beobachten. Die Anzahl der eingelösten Versicherungsscheine verringerte sich um -18,8% von 22.869 Stücke auf 18.560 Stücke. Die Versicherungssumme sank um -21,9% von 5.417,9 Mio. € auf 4.233,7 Mio. € und der laufende Beitrag inkl. Dynamik reduzierte sich von 14,7 Mio. € auf 13,0 Mio. €. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung war der weiter zunehmende Wettbewerbsdruck bei gleichzeitigem Marktrückgang in der Biometrie. BestandsentwicklungTrotz des rückläufigen Neugeschäfts konnte im Geschäftsjahr 2023 ein Bestandswachstum verzeichnet werden. Die Anzahl der Versicherungsscheine stieg dabei um 5,2% von 541.428 auf 569.591 an, die Versicherungssumme erhöhte sich um 9,1% von 80.713,6 Mio. € auf 88.090,1 Mio. €. Der laufende Jahresbeitrag des Bestandes erhöhte sich um 1,8% auf 348,6 Mio. € (Vj. 342,3 Mio. €). Die Risikolebensversicherung bildete hierbei mit 73,9% (Vj. 77,7%) und einem laufenden Jahresbeitrag von 257,6 Mio. € (Vj. 266,0 Mio. €) nach wie vor den größten Anteil am Bestand. Die Stornoquote nach lfd. Beitrag lag im Geschäftsjahr 2023 bei 2,6% (Vj. 2,4%). ErtragslageBeitragseinnahmenDie gebuchten Bruttobeiträge entwickelten sich im Geschäftsjahr positiv und lagen 2023 mit 348,0 Mio. € um 2,7% über dem Vorjahreswert von 338,8 Mio. €. Damit konnte die Dialog Lebensversicherungs-AG ihr kontinuierliches Wachstum erfolgreich fortsetzen. Entscheidend dafür waren die laufenden Beiträge, die sich um 2,3% auf 346,4 Mio. € (Vj. 338,6 Mio. €) erhöhten. Den Beitragseinnahmen sind 0,7 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) hinzuzurechnen, so dass die Einnahmen insgesamt 348,8 Mio. € (Vj. 339,3 Mio. €) betrugen. Im Vergleich zu den Wettbewerbern muss berücksichtigt werden, dass die RfB-Beiträge schon deshalb weniger Gewicht bei unserem Unternehmen haben, weil wir unseren Kunden einen großen Teil der Gewinne bereits im laufenden Geschäftsjahr als Direktgutschrift vergüten. Diese Gewinne werden somit nicht wie bei anderen Gesellschaften zunächst der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt und dann im nächsten Jahr wieder entnommen. Ergebnis aus KapitalanlagenIm Geschäftsjahr konnten laufende Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 18,7 Mio. € (Vorjahr 16,7 Mio. €) erzielt werden. Aus Zuschreibungen wurden Erträge in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €) vereinnahmt. Als Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden 2,7 Mio. € (Vorjahr 3,2 Mio. €) realisiert. Diese stammten überwiegend aus dem Verkauf von Investmentanteilen. Damit beliefen sich die Erträge aus Kapitalanlagen (ohne FLV) insgesamt auf 23,0 Mio. € (Vorjahr 20,1 Mio. €). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen (ohne FLV) betrugen insgesamt 5,4 Mio. € (Vorjahr 8,0 Mio. €). Davon entfielen auf Verwaltungs-, Zins- und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen 2,7 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €), auf Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2,7 Mio. € (Vorjahr 4,2 Mio. €) und auf Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,04 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €). Die Abschreibungen wurden zu großen Teilen auf Investmentanteile vorgenommen. Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen resultierten ebenfalls überwiegend aus dem Verkauf von Investmentanteilen. Per Saldo ergab sich ein Nettoergebnis der Kapitalanlagen in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr 12,1 Mio. €). Die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen nach der Berechnungsmethode des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belief sich auf 2,1% (Vorjahr 1,8%). Die Nettoverzinsung betrug 2,3% (Vorjahr 1,7%). Abschluss- und VerwaltungskostenDie Abschlusskosten lagen mit 54,6 Mio. € um -0,01% leicht unter dem Vorjahreswert von 54,7 Mio. €. Aufgrund des zum Vorjahr geringeren Neugeschäfts verringerten sich auch die Abschlussprovisionen um insgesamt -2,9 Mio. € von 36,9 Mio. € auf 33,9 Mio. €. Die sonstigen Abschlusskosten erhöhten sich um 1,5 Mio. € und die sonstigen Kosten des Vertriebes um 1,4 Mio. €. Da die Beitragssumme gleichzeitig proportional stärker zurückging, erhöhte sich der Abschlusskostensatz auf 7,9% (Vj. 7,7%). Die Verwaltungskosten erhöhten sich bei steigenden Beitragseinnahmen auf 8,8 Mio. € (Vj. 7,9 Mio. €). Der Verwaltungskostensatz, der das Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen angibt, erhöhte sich dadurch auf 2,5% (Vj. 2,3%). Leistungen für unsere KundenDie Zahlungen für Versicherungsfälle (brutto) lagen im Geschäftsjahr mit 77,7 Mio. € (Vj. 74,0 Mio. €) über Vorjahresniveau. Die Leistungen für Tod lagen in Summe mit 55,6 Mio. € unter dem Vorjahr (55,8 Mio. €). Die Auszahlungen betrugen hierbei 58,7 Mio. € (Vj. 57,8 Mio. €). Im Jahr 2023 wurden 3,1 Mio. € an Rückstellungen für Todesfälle aufgelöst, während im Vorjahr 2,0 Mio. € aufgelöst wurden. Die Berufsunfähigkeitsaufwendungen lagen mit 22,2 Mio. € leicht über dem Vorjahr von 21,5 Mio. €. Die Zahlungen für BU-Fälle lagen bei 7,4 Mio. € (Vj. 5,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2023 wurden zudem 14,7 Mio. € an Rückstellungen für BU-Fälle gebildet (Vj. 16,5 Mio. €). Die Ablaufleistungen lagen mit 5,7 Mio. € unter Vorjahr (6,1 Mio. €), die Rückkäufe lagen bei 2,8 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 89,8 Mio. € (Vj. 88,9 Mio. €) an Leistungen erbracht. Gesamtaussage zum GeschäftsverlaufDie Dialog Lebensversicherungs-AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen gegenüber dem Vorjahr (173,5 Mio. €) geringeren Rohüberschuss nach Steuern in Höhe von 150,0 Mio. €. Das Risikoergebnis machte dabei mit 139,0 Mio. € (Vj. 136,7 Mio. €) wie in den Vorjahren den höchsten Anteil aus. Vom Rohüberschuss gingen 110,5 Mio. € (Vj. 114,1 Mio. €) als Direktgutschrift an die Versicherungsnehmer. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden 28,9 Mio. € (Vj. 44,5 Mio. €) zugeführt. Somit wurde das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresergebnis in Höhe von 10,7 Mio. € (Vj. 15,0 Mio. €) abgeschlossen. Der Rückgang des Rohüberschusses war im Wesentlichen auf einen im vorherigen Geschäftsjahr abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag zur Finanzierung der initialen bAV-Abschlusskosten zurückzuführen. Daneben wurde das Jahresergebnis durch gesunkene Beitragseinnahmen (für eigene Rechnung), ein deutlich gestiegenes Kapitalanlageergebnis, ein gestiegenes Kostenvolumen, gestiegene Versicherungsleistungen und durch einen höheren Zuführungsaufwand zur Deckungsrückstellung beeinflusst. Aufgrund eines gestiegenen Zinsniveaus konnte im Geschäftsjahr 2023, eine Auflösung der Zinszusatzreserve in Höhe von 1,2 Mio. € erfolgen (Vorjahr Auflösung i.H.v. 1,1 Mio. €). Der zugrundeliegende Referenzzinssatz betrug 1,57%. Insgesamt hatte die Zinszusatzreserve zum 31. Dezember 2023 einen Stand in Höhe von 11,0 Mio. € (Vj. 12,2 Mio. €). Zusätzlich zur Abführung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages wurde eine Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 15,5 Mio. € beschlossen. Die Entnahme aus den Gewinnrücklagen betrifft mit 15,1 Mio. € Rücklagen, die nach bestehen des Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden und direkt abgeführt werden. Eine zusätzliche Entnahme in Höhe von 0,3 Mio. € betrifft Gewinnrücklagen, die vor bestehen des Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden und für welche eine Übertragung in den Bilanzgewinn erfolgt. VermögenslageEntwicklung Kapitalanlagenbestand und ReservenDer Gesamtbestand an Kapitalanlagen (ohne FLV) erhöhte sich im Geschäftsjahr um 46,8 Mio. € bzw. 6,3% auf 788,0 Mio. € (Vorjahr 741,2 Mio. €). Das Bruttoanlagevolumen der Kapitalanlagen im Jahr 2023 betrug 220,5 Mio. € (Vorjahr 193,6 Mio. €). Die Neuanlagen erfolgten überwiegend in Investmentanteilen. Den Zugängen an Kapitalanlagen standen im gleichen Zeitraum Abgänge aus Fälligkeiten, Verkäufen und sonstigen Abgängen in Höhe von 172,6 Mio. € (Vorjahr 149,4 Mio. €) gegenüber. Der Saldo aus Stillen Reserven abzüglich Stiller Lasten erhöhte sich im Berichtszeitraum von -84,1 Mio. € auf -50,0 Mio. €. Der überwiegende Teil der Kapitalanlagen war zwei verschiedenen Anlagekategorien zuzuordnen. "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" stellten mit 446,1 Mio. € bzw. 56,6% die größte Kategorie dar. Die Kapitalanlagen, die der Kategorie "Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" zugeordnet waren, beliefen sich auf 273,7 Mio. € bzw. 34,7% aller Kapitalanlagen. ForderungenDie Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gingen um -5,2 Mio. € auf 47,8 Mio. € (Vj. 53,0 Mio. €) zurück. Die sonstigen Forderungen betrugen 6,7 Mio. € (Vj. 5,7 Mio. €). Deckungsrückstellung und ÜberschussbeteiligungDie Deckungsrückstellung und die den Versicherten gutgeschriebenen Überschussanteile haben sich insgesamt um 37,7 Mio. € auf 619,0 Mio. € (Vj. 581,4 Mio. €) erhöht. Diese Positionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt, die für die Tarife aus dem regulierten Altbestand gegenüber der BaFin geschäftsplanmäßig und für Tarife aus dem deregulierten Neubestand ab Juli 1994 durch Rechtsverordnung festgelegt sind. Sie sind durch treuhänderisch gebundene Vermögenswerte bedeckt, welche die Erfüllbarkeit der künftigen Versicherungsleistungen sicherstellen. Aus dem Geschäftsergebnis wurden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) 28,9 Mio. € (Vj. 44,5 Mio. €) für die künftige Überschussbeteiligung zugeführt. Für laufende Überschussanteile, Schlussüberschussanteile und Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wurden den Versicherten Mittel aus der RfB in Höhe von 38,0 Mio. € (Vj. 33,4 Mio. €) zugeteilt. Die RfB hatte am Jahresende 2023 einen Stand von 74,6 Mio. € (Vj. 83,7 Mio. €). Die für das Geschäftsjahr 2024 deklarierten Überschussanteilsätze sind in der Anlage zum Anhang dieses Geschäftsberichts dargestellt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft erhöhten sich um 10,1 Mio. € auf 41,4 Mio. € (Vj. 31,3 Mio. €). Die Abrechnungsverbindlichkeit gegenüber der Rückversicherung erhöhte sich um 8,8 Mio. € auf 13,8 Mio. € (Vj. 5,0 Mio. €). Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen 26,7 Mio. € (Vj. 20,1 Mio. €). Davon beliefen sich die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 26,4 Mio. € (Vj. 19,8 Mio. €). LiquiditätsplanungDie Liquiditätsplanung der Dialog Lebensversicherungs-AG erfolgt konsistent zum strategischen Planungsprozess. Im Rahmen der Liquiditätsplanung wird eine detaillierte Projektion der Zahlungsflüsse erstellt. Im Wesentlichen enthält diese die Zahlungsströme aus operativen Aktivitäten (Prämien, Leistungen etc.), Investmentaktivitäten (Zinszahlungen, Fälligkeiten festverzinslicher Titel etc.), Ergebnisabführungen sowie Steuerumlagen. Darüber hinaus werden die Zahlungsströme der taktischen und strategischen Kapitalanlagenplanung entsprechend berücksichtigt. Die Gesellschaft ist dem international bestehenden Cashpool beigetreten, wodurch die temporär überschüssige Liquidität (vor Anlage in langfristige Kapitalanlagen) zu marktüblichen Konditionen in unterschiedliche Produkte angelegt werden kann. Die mögliche Anlage im kurzfristigen Geldmarkt als zusätzliche Anlagemöglichkeit wird parallel betrachtet. Ein kurzfristig bestehender Liquiditätsbedarf wird durch die entsprechende Wahl der Produkte sichergestellt. Zusätzlich zur beschriebenen Liquiditätsplanung führen wir mithilfe unseres konzerninternen Liquiditätsrisikomodells kennzahlgesteuerte Liquiditätsanalysen durch. Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragSeit dem 2. Mai /14. Juni 2000 besteht ein Beherrschungsvertrag sowie seit dem 22. Oktober 2001 (Änderung am 04. März 2021) ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Obergesellschaft Generali Deutschland AG, mit Sitz in München, und der Dialog Lebensversicherungs-AG. JahresergebnisDas Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 10,7 Mio. € (Vj. 15,0 Mio. €). Auf Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrags wird das Ergebnis zu 100% an die Generali Deutschland AG abgeführt. Neben der Abführung des o.g. Jahresergebnisses wurde eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 15,5 Mio. € beschlossen. Die Entnahme aus den Gewinnrücklagen betrifft mit 15,1 Mio. € Rücklagen, die seit Bestehen des Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden und ebenfalls direkt abgeführt werden. Eine zusätzliche Entnahme in Höhe von 0,3 Mio. € betrifft Gewinnrücklagen, die vor Bestehen des Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden und für welche eine Überführung in den Bilanzgewinn erfolgte. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen als Dividende auszuschütten. Hierdurch verringert sich das Eigenkapital auf 25,7 Mio. € (Vj. 40,8 Mio. €). Die Eigenkapitalquote (bezogen auf die Brutto-Deckungsrückstellung) liegt damit bei 4,4%. ChancenberichtMarktchancen LebensversicherungDas traditionelle Kerngeschäftsfeld der Lebensversicherung, das Sparprodukt gegen laufenden Beitrag kann bei Wiederanstieg des allgemeinen Zinsniveaus wieder an Attraktivität gewinnen. Dies liegt zum einen an den Renditen in der Neuanlage, zum anderen daran, dass die Zinszusatzreserve nicht weiter dotiert werden braucht, sondern gegebenenfalls aufgelöst werden kann. Produkte gegen laufenden Beitrag könnten auch deshalb wieder stärker nachgefragt werden, weil der aktuelle Inflationsschub die Notwendigkeit vor Augen führt, langfristig in Altersvorsorge zu investieren und biometrische Risiken abzusichern. Sofern die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Reform der Altersvorsorge noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, ergeben sich Absatzchancen bei der geförderten Altersvorsorge, beispielsweise durch die Versicherungspflicht von Selbstständigen, die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und die Bereitstellung eines Nachfolgeprodukts für Riester. Das Interesse der Verbraucher, nachhaltige Versicherungsprodukte abzuschließen ist weiterhin vorhanden. Zur Nutzung des Absatzpotenzials sind passgenaue und bedarfsgerechte Produkte mit den entsprechenden Beratungskonzepten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen bereitzustellen. Erhöhten Anforderungen und der berechtigten Erwartung an ein kostengünstiges und zugleich flexibles Management der Vertragsbestände kann durch die sich laufend erweiternden Möglichkeiten der Digitalisierung entsprochen werden. An die Stelle von Insellösungen und zahlreichen Schnittstellen treten umfassende Lösungen, bei denen Kunde, Vermittler und Produktgeber schnittstellenarm agieren können. Im Rahmen des EU-Aktionsplans für eine umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft wird das Produktangebot der Lebensversicherer in wachsendem Maße mit nachhaltigen Anlageoptionen ausgebaut und entspricht damit zugleich den sich verändernden Kundenerwartungen. Zunehmender WettbewerbAls wichtiger Teil einer in Europa führenden und strategisch klar im Privatkundenmarkt für Versicherungen und der Vermögensverwaltung aufgestellten Gruppe hat die Generali in Deutschland sehr gute Bedingungen, von einem zunehmenden Wettbewerb zu profitieren. Der Austausch zu Produktideen in der Gruppe, die Nutzung von Skalenvorteilen sowie ein sehr breites Produktangebot über alle Sparten hinweg sind wichtige Voraussetzungen für einen überdurchschnittlichen Erfolg in der Zukunft. Stärke und Profil der Marke sind ebenfalls ein wichtiges Moment, um angesichts der Vielfalt neuer Anbieter mit oftmals sehr selektiver Abdeckung der Wertschöpfungskette, erfolgreich bleiben zu können. Die starke Kapitalposition ist ebenfalls ein Merkmal, das der Generali hilft, sich im Wettbewerb gut zu behaupten. NachhaltigkeitDie Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise in Wirtschaft und Gesellschaft führt zu tiefgreifenden Veränderungen. Aufgabe der Versicherungsbranche ist es, dies zu unterstützen und selber entsprechend zu handeln. Besonders wichtig ist dabei eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gestaltung von Produkten und Geschäftsprozessen sowie eine an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtete Kapitalanlage. Die Generali wie auch viele andere bedeutende Versicherungsgruppen bekennen sich zu den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015. Sie unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal der EU. An den Nachhaltigkeitszielen richtet die Branche ihre Kapitalanlagen, die Versicherung von Risiken sowie ihre eigenen Geschäftsprozesse aus. Versicherer können Kapital für den mit hohen Kosten verbundenen Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur und den European Green Deal zur Verfügung stellen. Die Absicherung solcher Investitionen durch Risikoschutz sowie die Bevorzugung nachhaltiger Reparaturleistungen ("Build back better") sind ein konkreter Beitrag der Versicherungsbranche auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Geändertes KundenverhaltenAus der Erfahrung in vielen anderen Lebensbereichen erwarten Kunden auch von ihrer Versicherung mehr Individualität in der Gestaltung von Versicherungsschutz, einen einfacheren und schnelleren Kundenservice, digitale Kommunikationswege sowie Präventions- und Assistance-Angebote. Kunden schätzen es hierbei, wenn sie ihr Anliegen nach eigenen Vorstellungen kommunizieren können und dieses möglichst einfach und schnell erledigt wird. Daher bieten sich große Chancen für Unternehmen, die dem gerecht werden. Denn Servicequalität steigert die Kundenloyalität und ist damit eine wichtige Quelle für ertragreiches Wachstum. Weiterhin bieten schnelle Fortschritte im Bereich der digitalen Kundenansprache große Chancen, bestehende Kundenverbindungen zu halten oder auszubauen sowie neue Kunden anzusprechen und zu gewinnen. Fortschritt in der ITDie fortschreitende Digitalisierung birgt durchaus Risiken denen zu begegnen ist; sie ist aber alternativlos, denn sie bietet große Chancen für bessere Prozesse in der Kommunikation und der Leistungserbringung der Versicherung. Der Fortschritt in der IT ermöglicht es, die Schnittstellen der Informationsbeschaffung, der Kommunikation und der Abwicklung von Vorgängen schneller, sicherer und einfacher zu gestalten. Dies gilt im Austausch sowohl mit den Kunden als auch den Vertriebspartnern sowie Dritten. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz unterstützt zudem die Optimierung interner Prozesse, sodass z.B. Schäden schneller und mit gleichbleibender Qualität reguliert werden können. Mit dem "Internet of Things" entstehen neue Möglichkeiten der Schadenverhütung. Voraussetzung für die Nutzung dieser Chancen sind Investitionen zur Schaffung einer zukunftsgerichteten IT-Landschaft und die Befähigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Veränderungen mitzugestalten. Vertriebliche Chancen der Makler-VertriebswegeDie Generali in Deutschland konzentriert unter der Marke Dialog das Maklergeschäft des Konzerns in der Lebens- und Kompositversicherung. In der Lebensversicherung verfügt die Dialog über ein umfassendes Portfolio im Bereich der biometrischen Produktangebote und setzt dabei ihren Fokus zum einen auf das Segment der überdurchschnittlich wachsenden und auch ertragreichen Biometrie-Produkte für Privatkunden. Zum anderen nutzt sie die Chancen des ebenfalls wachstumsträchtigen Markts der biometrischen Absicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. In der Kompositversicherung wird für das private- und das gewerbliche Geschäft ein sehr breites Produktportfolio angeboten. Wachstumschancen bestehen aus Sicht der Dialog vor allem in einer Intensivierung der Kontakte zu ihren Vertriebspartnern. Dazu ist die Digitalisierung und Optimierung der Schnittstellen zu ihnen von großer Bedeutung und soll die ertragreiche Entwicklung des Portfolios wirksam unterstützen. Chancen in der KapitalanlageAls großer Kapitalanleger verfügt die Generali Gruppe, zu der auch die Dialog Lebensversicherungs-AG gehört, über eine hohe Expertise in allen relevanten Feldern des Kapitalmarkts und über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Die Kapitalanlage erfolgt auf Basis einer strategischen und taktischen Asset-Allokation, die Chancen und Risiken auf dem Kapitalmarkt und der jeweiligen Zusammensetzung der Portfolien abwägt und berücksichtigt. Die Möglichkeiten der Diversifikation der Kapitalanlagen hinsichtlich Regionen und Assetklassen sind unverändert hoch; insbesondere für opportunistische Investoren können sich hier weitere Chancen in den Bereichen Private Debt, Infrastruktur, Real Estate und Wagniskapital ergeben. Auch das Thema nachhaltiger Investments ist über alle Assetklassen hinweg weiterhin von besonderer Bedeutung: Neben der grundsätzlichen Einbeziehung von ESG-Kriterien bei der Kapitalanlage rückt vor allem das Thema Green Investments in den Fokus. Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren SteuerungZiele und Aufgaben des RisikomanagementsUnsere Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) ermöglicht es uns, den Fokus auf unsere Kernkompetenzen - Übernahme und Steuerung von Risiken - zu legen. Darauf basierend steuern wir als ein bedeutender Finanzdienstleistungskonzern mit dem Schwerpunkt Versicherungsgeschäft vielfältige Risiken innerhalb der Generali in Deutschland. Diese sind durch das Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäft bestimmt. Daneben existieren Risiken aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Anforderungen aller Anspruchsgruppen zu berücksichtigen; so gewährleisten wir den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens und der Generali in Deutschland. Wesentliche Elemente des Risikomanagements sind:
Auf der Grundlage dieses Risikomanagementansatzes überwachen wir laufend die Risikoexponierung und leiten konkrete Maßnahmen entsprechend den Beschlüssen ein, um die nachhaltige Risikotragfähigkeit sicherzustellen und eine Gefährdung sowie eine Entwicklungsbeeinträchtigung unserer Gesellschaft als auch der Generali in Deutschland auszuschließen. Governance-SystemKernbestandteile des Governance-Systems sind das Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie angemessene Regelungen zum Outsourcing. Daneben werden Vorstand und Aufsichtsrat innerhalb der Organisationsstruktur des Unternehmens bestimmte Leitungs- und Überwachungsfunktionen zugewiesen. Die Einrichtung der vier unabhängigen Schlüsselfunktionen im Governance-System
folgt einer Leitliniensystematik, die durch den Vorstand der Generali Deutschland AG sowie die Vorstände unserer Gesellschaft verabschiedet wurde und einem jährlichen Aktualisierungsprozess unterliegt. Daneben besteht die Anti Financial Crime-Funktion (AFC) als (fachlich) unabhängige, den Schlüsselfunktionen der zweiten Verteidigungslinie gleichgestellte Einheit innerhalb der Compliance-Funktion. Sie übernimmt Kontrollaufgaben der zweiten Verteidigungslinie hinsichtlich Anti Financial Crime-Themen der betroffenen Konzernunternehmen und stellt für diese, ausgeübt durch die Leiterin der Funktion, auch die Geldwäschebeauftragte. Die Compliance-Funktion behält hierbei eine überwachende Rolle. Die Risikomanagement-Funktion ist zentral im Vorstandsressort Risikomanagement bei der Generali Deutschland AG eingerichtet. Der Ressortvorstand Risikomanagement ist Inhaber dieser Funktion und Chief Risk Officer (CRO) der Generali in Deutschland. Der CRO agiert unabhängig vom operativen Geschäft und verantwortet die Umsetzung und den Betrieb des Risikomanagementsystems. Grundsätze, Ziele und wesentliche Vorgaben des Risikomanagements sowie des Internen Kontrollsystems werden in spezifischen Leitlinien definiert. VorstandDer gesamte Vorstand ist für Einrichtung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen sowie wirksamen Geschäftsorganisation des Unternehmens, die laufende Überwachung des Risikoprofils sowie die Einrichtung eines Frühwarnsystems verantwortlich. Der Vorstand wird regelmäßig über die unternehmensspezifischen Risiken sowie deren Auswirkungen und die ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zu deren Steuerung informiert. Im Hinblick auf das Risikomanagement ist der Vorstand insbesondere verantwortlich für die:
Aufsichtsrat (inkl. Prüfungsausschuss)Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung und berät ihn u.a. im Hinblick auf die Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) und das Risikomanagement. Er wird durch regelmäßige schriftliche Berichterstattung des Vorstands über das Risikomanagement sowie über wesentliche Risiken informiert. Zur Erfüllung der Anforderungen des § 107 Abs. 3 AktG hat der Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der ihn bei der Überwachung des Vorstands bzgl. der Geschäftsführung unterstützt. Darüber hinaus ist ab dem 1. Januar 2022 ebenso ein Prüfungsausschuss bei unserer Gesellschaft eingerichtet worden. Grundlage hierfür ist das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG). Weitere Einzelheiten zu den Prüfungsausschüssen regeln die Geschäftsordnungen der jeweiligen Aufsichtsräte. RisikomanagementsystemDas Risikomanagementsystem muss so gestaltet sein, dass die Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der eingegangenen und potenziellen Risiken, jederzeit möglich ist. Darüber hinaus wird die Integration des Risikomanagements in die Entscheidungsprozesse gefordert. Gegenstand des Risikomanagementsystems sind alle erkennbaren internen und externen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Für Versicherungsunternehmen lassen sich diese unterteilen in Risiken, die in die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung einfließen sowie weitere, die bei dieser Berechnung nicht oder nicht vollständig erfasst werden. Das Risikomanagementsystem deckt insbesondere die folgenden Bereiche ab:
Die Umsetzung des Risikomanagementsystems erfolgt mittels der Gremienstruktur sowie über Vorgaben und Strategien, die die Risikoneigung sowie den konkreten Umgang mit einzelnen Risiken festlegen. Die zentralen Gremien sind das "Country Risk Committee" sowie die segmentspezifischen Risk Management Committees, die bei der Generali Deutschland AG angesiedelt sind. In unserem Unternehmen finden regelmäßig "Risk Management Committees" mit Fokus auf unternehmensspezifische Themen mit Risikorelevanz während der Vorstandssitzungen anlässlich der Verabschiedung der Risikoberichte (quartärliche Risikozwischenmitteilungen, Own Risk and Solvency Assessment (ORSA)-Berichte) statt. Der strukturierte Prozess zur Risikoidentifikation und -klassifikation ist über die Konzernrisikokonferenz der Generali in Deutschland implementiert und findet jährlich mit Teilnahme des Vorstands der Generali Deutschland AG sowie weiterer Führungskräfte statt. Themen sind Risikominderungsmaßnahmen, die Entwicklung der Risikosituation sowie potenzielle neue Risiken. Internes KontrollsystemDas Interne Kontrollsystem (IKS) der Generali in Deutschland umfasst zum einen die Kontroll- und Überwachungsinstrumente der operativen Arbeitsprozesse in Form von Leitlinien, Arbeitsanweisungen und Verantwortlichkeiten und zum anderen die Überwachungsaufgaben der Governance-Funktionen in den ihnen zugewiesenen Bereichen. Hierdurch sollen das Unternehmensvermögen geschützt und eine ordnungsgemäße Rechnungslegung sowie die Einhaltung rechtlicher Vorschriften (z.B. aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz) sichergestellt werden. Gemäß den von der Assicurazioni Generali S.p.A. erstellten und für alle Konzernunternehmen geltenden "Group Directives on the System of Governance" umfasst das IKS alle operativen, nicht-operativen und technischen Kontrollen im Unternehmen. Das IKS folgt der Systematik der "Three Lines of Defense" (Verteidigungslinien) und spiegelt operative und verantwortungsspezifische Aspekte wider. In diesem Zusammenhang bilden die prozessimmanenten Kontrollen in den organisatorischen Abläufen sowie Managementkontrollen die erste Ebene der "Three Lines of Defense". Risikomanagement-Funktion, Compliance-Funktion und die versicherungsmathematische Funktion bilden die zweite Ebene und die unabhängige Überwachung durch die Interne Revisionsfunktion stellt die dritte Ebene dar. Bei den "Three Lines of Defense" handelt es sich um eine Systematik, die drei Arten von Überwachungsfunktionen unterschiedlichen Unternehmensebenen zuordnet. Die drei Kontrollinstanzen stehen sowohl mit dem Management und dem Aufsichtsrat als auch untereinander in Interaktion. SchlüsselfunktionenDie Hauptaufgaben der jeweiligen Schlüsselfunktionen sowie der Anti Financial Crime-Funktion sind im Folgenden genannt. Risikomanagement-Funktion
Compliance-Funktion
Interne Revisionsfunktion
Versicherungsmathematische Funktion
Anti Financial Crime-Funktion
Risiko- und SolvabilitätsbeurteilungIm Rahmen des Aufsichtsregimes Solvency II fordert § 27 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Durchführung einer unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) sowie eine entsprechende Berichterstattung (ORSA-Berichte). Dies beinhaltet mindestens einmal jährlich eine Beurteilung des vollständigen Risikoprofils zum gewählten Stichtag sowie in der Mittelfristplanung. Insbesondere muss überprüft werden, inwieweit die vorhandenen Eigenmittel ausreichen, um alle Risiken, d.h. sowohl quantifizierbare als auch qualitativ beurteilte Risiken, zu bedecken. Die Ergebnisse der mit einem Internen Modell durchgeführten Berechnungen sind auf wesentliche Abweichungen vom tatsächlichen Risikoprofil der Gesellschaft zu untersuchen. Des Weiteren ist die Signifikanz der Abweichung zwischen dem Risikoprofil und den der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung zu Grunde liegenden Annahmen zu beurteilen und zu kommentieren. Durch den ORSA-Prozess in der Generali in Deutschland wird der Vorstand bei der Sicherstellung eines effektiven Risikomanagementsystems und der Operationalisierung der Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) unterstützt. Im ORSA-Bericht werden die wesentlichen Ergebnisse des ORSA-Prozesses beschrieben und der Aufsichtsbehörde übermittelt. Der ORSA-Prozess wird als Teil des strategischen Planungsprozesses durch die Risikomanagement-Funktion durchgeführt. Der Prozess umfasst die Planung der Solvency-II-Quoten sowie Risikobetrachtungen und mündet in der Erstellung des ORSA-Berichts. Seine Ergebnisse sind ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Struktur des ORSA-ProzessesErhebung der RisikosituationDie Erhebung der Risikosituation erfolgt durch die Identifikation und Bewertung aller quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken sowie durch Beschreibung entsprechender Maßnahmen zur Risikominderung. Die Identifikation der Risiken, die nicht explizit durch das Interne Modell berücksichtigt werden oder eine weitere qualitative Betrachtung erfordern, erfolgt durch Expertenschätzungen und folgt dem etablierten Prozess der Risikoidentifikation und Risikokontrolle. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur werden Interviews mit allen Führungskräften mit gruppenübergreifender Verantwortung geführt, um eine Einschätzung der Risikolage der Generali in Deutschland zu erhalten. Die in der sog. Konzernrisikoliste zusammengefassten Ergebnisse dieser Gespräche werden in der Konzernrisikokonferenz vorgestellt und erörtert. Im Nachgang erfolgt - ggf. unter Berücksichtigung weiterer Interviews mit Risikoverantwortlichen - die Konzernrisikokonferenz, in der die entsprechende Risikoeinschätzung vorgestellt und erörtert wird. Die Konzernrisikoliste, die konzernweite sowie individuelle Risiken der Tochterunternehmen umfasst, wird vierteljährlich überprüft, umfasst Maßnahmen sowie deren Überwachung und deckt wesentliche operationelle Risiken und qualitativ bewertete Risiken (Liquiditätsrisiko, Strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Ansteckungsrisiko, Emerging Risk und Nachhaltigkeitsrisiko) ab. Wenn neue Risiken identifiziert werden und/oder sich das Risikoprofil wesentlich verändert, wird ein Ad-hoc-Meldeprozess ausgelöst. Liegt eine entsprechende Risikoindikation z.B. durch Meldung eines operativen Bereiches (Risikoverantwortliche) vor, entscheidet der CRO über die Notwendigkeit eines Ad-hoc-ORSA und informiert im Bedarfsfall das Group Risk Management der Assicurazioni Generali S.p.A. Empfänger von Ad-hoc-ORSA-Berichten sind grundsätzlich der Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, der Vorstand und Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG, Schlüsselfunktionen, weitere Führungskräfte mit gruppenübergreifender Verantwortung sowie die BaFin. Die Identifikation von Geschäftsprozessrisiken findet im Rahmen der regulären Geschäftsprozesse und unmittelbar durch die Risikoverantwortlichen statt. Liegt der potenzielle Schaden eines identifizierten Risikos oberhalb einer definierten Wesentlichkeitsschwelle, wird das Risiko in die laufende Beobachtung durch das Risikomanagement aufgenommen. Quantitative Bewertung der SolvabilitätDie Bestimmung der Eigenmittel und der Solvenzkapitalanforderung für quantifizierbare Risiken erfolgt zum Ende eines jeden Jahres. Zu Vergleichszwecken wird die Solvenzsituation der Gesellschaft neben der Berechnung mit dem Internen Modell auch mit der Standardformel ermittelt. Die Solvenzkapitalanforderung wird sowohl auf Ebene einzelner Risikokategorien als auch auf Gesamtunternehmensebene berechnet und den vorhandenen Eigenmitteln gegenübergestellt. Im Rahmen des strategischen Planungsprozesses werden die Eigenmittel, die Solvenzkapitalanforderung und die Solvabilitätsquoten über drei Jahre projiziert. Beurteilung der GesamtsolvabilitätDie Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs umfasst - im Gegensatz zur quantitativen Bewertung mit Hilfe des Internen Modells - eine Berücksichtigung des vollständigen Risikoprofils der Gesellschaft. Im Ergebnis bestimmt das Unternehmen den für die Unternehmenssteuerung relevanten Bedarf an Eigenmitteln, der für die dauerhafte Bedeckung aller unternehmensspezifischen Risiken erforderlich ist. UnternehmenssteuerungDie Ergebnisse des ORSA sind ein integraler Bestandteil der Managemententscheidungen, u.a. im Kapitalanlagenmanagement und der Produktentwicklung, der Unternehmenssteuerung sowie im strategischen Planungsprozess und darauf aufbauend bei der kurz- und langfristigen Kapitalplanung. Aktivitäten bzw. Ergebnisse des ORSA sind ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt in allen Risikomanagement-Gremien der Generali in Deutschland. Die Zertifizierung des Internen Modells setzte voraus, dass das Management dieses versteht und seine Ergebnisse in alle relevanten Entscheidungsprozesse integriert. Die Umsetzung dieses sog. Use-Tests stellt einen Eckpfeiler des ORSA dar, da die mit dem Internen Modell bestimmte Solvabilitätsquote eine wesentliche Messgröße zur Beurteilung der Risikosituation ist. Das Risikomanagement überprüft regelmäßig das Risikoprofil, die Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) sowie die identifizierten Risiken und überwacht die für die Risikotragfähigkeit festgelegten Limite. Mögliche Limitverletzungen werden analysiert, ggf. werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet und deren Wirksamkeit fortlaufend kontrolliert. Auf dieser Basis werden Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikoexponierung sowie über die implementierten Maßnahmen informiert. Beurteilung des Governance-SystemsIm Rahmen des ORSA wird ferner das Governance-System beurteilt. Das Governance-System wird auf die Umsetzung der regulatorischen sowie der gesetzlichen Anforderungen und auf die Berücksichtigung der ORSA-Ergebnisse bei strategischen Entscheidungen untersucht. Im Rahmen des ORSA wurde das Governance-System überprüft und als angemessen bewertet. BerichterstattungDer ORSA-Bericht wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahres für jedes Versicherungsunternehmen erstellt und durch den Vorstand erörtert, überprüft und verabschiedet. Bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils (z.B. infolge wesentlicher Änderungen in der Geschäftstätigkeit oder außergewöhnlicher Ereignisse) erfolgt ein sogenannter "Ad-hoc-ORSA" ("nicht-regelmäßiger ORSA"), dessen zugehöriger Bericht der Aufsichtsbehörde übermittelt wird. Im Berichtsjahr wurde kein Ad-hoc-ORSA durchgeführt. Zusätzlich zum jährlichen ORSA-Bericht erhält der Vorstand Risikozwischenmitteilungen zu den Quartalsstichtagen. Diese enthalten eine übergreifende Bewertung der aktuellen Risikosituation, Solvabilitätsberechnungen sowie die Ergebnisse der qualitativen Risikoberichterstattung. Durch den ORSA-Bericht wird der Vorstand über die Risiken in Bezug auf die Vermögenswerte und Verpflichtungen, über Eventualverbindlichkeiten, über deren quantitative und qualitative Bewertung sowie die Gesamtrisikolage des Unternehmens informiert. Dies dient u.a. der Unterstützung des Managements bei der Entscheidungsfindung und bei der Integration der Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) in das operative Geschäft. OutsourcingUnter Outsourcing ist die Ausgliederung von Funktionen oder Prozessen an ein anderes Unternehmen (Dienstleister) zu verstehen; dabei kann es sich um konzerninterne oder konzernexterne Unternehmen handeln. Alle Aktivitäten und Prozesse mit Ausnahme von Leitungsaufgaben (u.a. die Verantwortlichkeit für die Einrichtung und Weiterentwicklung des Risikomanagement- und Internen Kontrollsystems) der Geschäftsleitung können ausgegliedert werden. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation, die Qualität des Governance-Systems sowie die Prüfungs- und Kontrollrechte z.B. der Aufsichtsbehörde, der Internen Revision etc. nicht beeinträchtigt sind. Das bedeutet, dass - auch unter Berücksichtigung der Leitlinien der internationalen Gruppe und der gesetzlichen Rahmenbedingungen - die vier Schlüsselfunktionen ausgegliedert werden können. Die Operationalisierung der Outsourcinganforderungen unter Berücksichtigung der nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden für die deutsche Gruppe in der Outsourcing-Richtlinie sichergestellt. Sie standardisiert zur praktischen Umsetzung die Tools zum Performance- und Risikomanagement. In der Generali in Deutschland finden die regulatorischen Anforderungen in der Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge ihre Berücksichtigung. Die Verträge spezifizieren die Leistungserbringung, z.B. durch Service Level Agreements, und enthalten zusätzlich Weisungs- und Kontrollrechte für die ausgliedernden Versicherungsunternehmen sowie Kontrollrechte für die Interne Revision und die Aufsichtsbehörden. Dies betrifft ebenso die Weiterverlagerung von Funktionen und Dienstleistungen an gruppenfremde Dienstleistungsgesellschaften, wie z.B. in Teilbereichen der IT. Im Rahmen des One Company-Ansatzes sind die Funktionen der mitarbeiterlosen Konzernunternehmen überwiegend auf die Generali Deutschland AG sowie nationale und internationale Dienstleistungsgesellschaften der gesamten Generali Gruppe ausgegliedert. Die konzerninternen Gesellschaften sind vollständig in die Strukturen der Generali Gruppe eingebunden. Um die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der Aufsichts- und Monitoringaufgaben der outgesourcten Funktionen gewährleisten zu können, werden die Vorstände durch das Ausgliederungscontrolling unterstützt. Einige Kapitalanlageprozesse sind, soweit es sich um dispositive Prozesse und Prozesse zur Portfolioverwaltung handelt, an die internationalen Gesellschaften Generali Insurance Asset Management S.p.A. und Generali Real Estate S.p.A. ausgegliedert, die beide auch über Zweigniederlassungen in Deutschland verfügen. Diese Gesellschaften unterliegen direkt dem Governance-System der Assicurazioni Generali S.p.A., so dass die Anwendung einheitlicher Grundsätze sichergestellt ist. Entsprechende Funktionen bzw. Prozesse, das Rechnungswesen sowie das Kapitalanlage-Controlling betreffend, werden in der Generali Deutschland AG betrieben. Zur Einbindung in das Governance-System und zur regelmäßigen Sicherstellung der Leistungserbringung benennen die Dienstleister fachliche Ansprechpartner. Die ausgliedernden Gesellschaften benennen ihrerseits für alle ausgegliederten Prozesse interne Verantwortliche, sog. Ausgliederungsbeauftragte. Die Ausgliederungsbeauftragen sammeln, dokumentieren und berichten risikorelevante Informationen und sind für die gesamte Outsourcing Lifecycle Dokumentation auf der jeweiligen Ebene der Leistungskette der Generali in Deutschland verantwortlich. Sie überwachen die jeweilige entsprechende Leistungserbringung durch den Dienstleister und stellen dem Vorstand bei Bedarf Informationen über den ausgegliederten Prozess sowie dessen Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit der Kontrollen zur Verfügung. Für die ausgegliederten Funktionen und Prozesse findet ein regelmäßiges Monitoring und Reporting auf der Basis von Service Level Agreements und bestimmten Key Performance Indicators statt. Die Letztverantwortung für Risiken in ausgegliederten Prozessen oder Funktionen und die Funktionsfähigkeit sowie Wirksamkeit des IKS in diesen Prozessen obliegt weiterhin den Vorständen der ausgliedernden Versicherungsunternehmen. Das zentrale Risikomanagement umfasst auch das Risikomanagement der konzerninternen Dienstleister und die mit der Dienstleistungserbringung verbundenen Risiken. Dabei wird über angemessene Risikomanagementmethoden sichergestellt, dass alle Risiken, die den ausgegliederten Prozessen innewohnen bzw. durch Outsourcing entstehen können, wirksam begrenzt, überwacht und berichtet werden. Basierend auf diesen Informationen werden regelmäßig bestimmte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in den ausgliedernden Unternehmen durchgeführt. RisikostrategieDie Risikostrategie basiert auf der Geschäftsstrategie und dokumentiert die Risikoneigung der Gesellschaft sowie den Umgang mit den identifizierten und bewerteten Risiken. Dargestellt wird der potenzielle Einfluss von Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie daraus resultierende Leitlinien für deren Handhabung. Dabei werden Risikoerwägungen und Risikokapitalbedarf in den Management- und Entscheidungsfindungsprozess einbezogen. Die Geschäfts- und Risikostrategie ist so gestaltet, dass sie von den für die operative Steuerung der Risiken Verantwortlichen umgesetzt werden kann. Die Geschäftsleitung überprüft die Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) mindestens einmal im Jahr. Bei substanziellen Veränderungen des Gesamtrisikoprofils, bspw. bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Einführung neuer Kapitalmarkt-, Versicherungs- oder Rückversicherungsprodukte und Auswirkungen von Veränderungen in der Risikoeinschätzung oder Änderung der Konzerngeschäftsstrategie, können Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategie - auch unterjährig - erforderlich werden. Die Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) wird von der Geschäftsleitung verabschiedet, dem Aufsichtsrat berichtet und je nach Bedarf mit diesem erörtert. RisikotragfähigkeitskonzeptDer Begriff Risikotragfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Versicherungsunternehmens, Verluste mit Hilfe der vorhandenen Risikodeckungsmasse, d.h. der ökonomischen Eigenmittel, zu kompensieren, ohne dass daraus eine Gefahr für die Existenz des Unternehmens resultiert. Zur Sicherstellung einer hinreichenden Risikotragfähigkeit aller Versicherungsgesellschaften im Konzern hat die Assicurazioni Generali S.p.A. ein Risikotragfähigkeitskonzept, das sog. Group Risk Appetite Framework (RAF), etabliert, auch für die Generali Deutschland AG. Gegenstand dieses RAF ist die Festlegung der Risikoneigung. Dies erfolgt über die Definition des Risikoappetits und der Risikopräferenzen mittels quantitativer Indikatoren zur Begrenzung der Risikoübernahme und über die Etablierung von Prozessen zur Integration des Risikoappetits in die Entscheidungsprozesse unter Berücksichtigung der drei Hauptdimensionen Kapitalausstattung, Liquidität und Ertrag. Die Assicurazioni Generali Gruppe definiert Limite, die lokal ausgestaltet werden, und überwacht diese auf Gruppen- und auf lokaler Ebene. Diese Limite werden in "harter" (Hard Limit) sowie in "weicher" Ausprägung (Soft Limit) festgelegt, wobei die Verletzung harter Limite umgehend die Festlegung von Maßnahmen zur Wiedereinhaltung der Hard Limits auslöst. Bei Verletzung eines weichen Limits erfolgt eine Evaluierung von Risikominderungsmaßnahmen in Kombination mit einer engen Überwachung der betroffenen Gesellschaft. Risikominderungsmaßnahmen umfassen zum Beispiel den Einsatz von Rückversicherungslösungen und den Verkauf risikobehafteter Kapitalanlagen. Risikostrategische ElementeWesentliche risikostrategische Elemente der Geschäfts- und Risikostrategie der Generali in Deutschland sind:
SolvenzkapitalanforderungDie Solvenzkapitalanforderung von Versicherungsunternehmen kann auf der Basis einer Standardformel oder eines Internen Risikomodells ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um Modelle zur internen Bewertung und Steuerung von Risiken und der Risikotragfähigkeit. Dabei sind mindestens die folgenden Risiken zu berücksichtigen:
Die modellierbaren Risiken werden abgebildet und das benötigte Risikokapital mittels des Risikomaßes Value-at-Risk (VaR) über einen einjährigen Horizont zu einem Sicherheitsniveau von 99,5% bestimmt. Die Standardformel ist in der Anlage des VAG beschrieben und enthält eine standardisierte Vorgehensweise zur Ermittlung des Solvenzkapitals. Dem Internen Modell sowie der Standardformel liegt eine ökonomische Sichtweise zugrunde. Im Gegensatz zur Standardformel sind Interne Modelle auf die individuellen Gegebenheiten eines Versicherungsunternehmens zugeschnitten. Als Risikokapitalmodell setzen wir in der Generali in Deutschland ein Internes Modell zur wert- und risikoorientierten Steuerung ein. Hierbei handelt es sich um ein volles Internes Modell, d.h. auch das benötigte Risikokapital für operationelle Risiken wird mit diesem Modell ermittelt. Das Interne Risikomodell zur Verwendung unter Solvency II wurde für die Generali in Deutschland durch die für die Generali Gruppe als Aufsichtsbehörde für den Zertifizierungsprozess zuständige IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni, italienische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) zertifiziert. RisikoprofilDie Berechnung der Solvenzkapitalanforderung auf Basis des Internen Modells umfasst die Risikokategorien Markt- und Kreditrisiko, segmentspezifisches versicherungstechnisches Risiko sowie das operationelle Risiko. Die sogenannten Sonstigen Risiken (Liquiditätsrisiko, Strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Ansteckungsrisiko, Emerging Risk und Nachhaltigkeitsrisiko) werden ausschließlich qualitativ bewertet. Im Folgenden werden die Risiken entsprechend der Risikokategorien und nicht gemäß der Bedeutung für die Gesellschaft beschrieben. MarktrisikoDas Marktrisiko bezeichnet das Risiko einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Finanzlage, die sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte ergibt. Marktrisiken bestehen aus Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken. Unsere Gesellschaft steht der zentralen Herausforderung gegenüber, eine angemessene Rendite bei gleichzeitig begrenztem Risiko zu erwirtschaften. Unsere sicherheitsorientierte Anlagepolitik ist unter Zugrundelegung eines aktiven Asset-Liability-Managements (ALM) konsequent an der Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens ausgerichtet. Diese Strategie werden wir auch in Zukunft weiterverfolgen, um eine attraktive Verzinsung zu erzielen. Ziel des jährlichen ALM-Prozesses ist es, unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) und der Risikotragfähigkeit, der Wettbewerbssituation sowie aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen eine verpflichtungsgerechte Kapitalanlagestruktur zu entwickeln. Unter diesen Rahmenbedingungen wird die Kapitalanlagestrategie für unsere Gesellschaft mit Hilfe von ALM- und SAA-Analysen (Strategische Asset Allokation) auf die Zielsetzung und das Geschäftsmodell unseres Unternehmens abgestimmt, wobei die aktuelle Portfoliostruktur von Aktiv- und Passivseite berücksichtigt wird. Unsere Kapitalanlagestrategie setzt daher darauf, die Kapitalanlagen breit zu mischen und zu streuen. Wir nutzen für die übrigen Vermögenswerte Diversifikationseffekte und reduzieren Kapitalanlagerisiken, so dass mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begrenzt werden können. Voraussetzung dafür ist die Annahme, dass das Finanzsystem insgesamt stabil bleibt und sich keine allgemeine Systemkrise entwickelt. AktienkursrisikoDas Aktienkursrisiko bezeichnet die Wertschwankung von Aktien bzw. aktienbasierten Fonds. Dieses Risiko kann als "Volatilität" (= Schwankungsbreite der Aktienkurse) ausgedrückt werden. Die durchgerechnete Aktienquote unserer Gesellschaft beträgt zum Jahresende 3,2% (Vj. 9,9%), wobei wir zur Absicherung von Kursrisiken bei Bedarf Derivatestrategien nutzen. Wir verfolgen eine sicherheitsorientierte und an der Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens ausgerichtete Anlagepolitik. Diese Strategie werden wir auch zukünftig fortsetzen, um die Chancen auf eine dauerhaft ausreichende und stabile Verzinsung unseres Portfolios zu wahren. Bestandsgefährdende Entwicklungen aus dem Aktienkursrisiko sehen wir derzeit nicht. Wir beobachten kontinuierlich die Entwicklung der Aktienmärkte, um auf Veränderungen im Markt angemessen reagieren zu können. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko nicht gleichartiger Wertveränderungen von zinssensitiven Aktiv- und Passivpositionen. Ursache ist die unterschiedliche Duration von Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Belastungen bei einem weiteren Zinsanstieg sind im Wesentlichen durch einen Rückgang der Marktwerte und Reserven der festverzinslichen Positionen determiniert, ohne dass die Risikotragfähigkeit in bestandsgefährdender Art und Weise beeinträchtigt würde. Das wirtschaftliche Umfeld und die Zinsentwicklung lassen erwarten, dass die langjährige Phase sehr niedriger und negativer Zinsen beendet ist. Für den Fall einer Rückkehr der Inflationsraten Richtung EZB-Korridor lässt sich allerdings ein erneuter Eintritt in eine Niedrigzinsphase mit den damit einhergehenden negativen Auswirkungen einer rückläufigen Kapitalanlagerendite auf das Unternehmen nicht vollständig ausschließen. Zur Früherkennung möglicher Konsequenzen aus Schwankungen von Marktpreisen werden unter anderem auch Stresstests verwendet. Diese simulieren beispielsweise die Veränderung der Marktwerte von festverzinslichen Wertpapieren bei einer Veränderung der jeweiligen Zinsstrukturkurve um +/- 20 sowie +/-50 und +/- 100 Basispunkte (BP) im Vorjahr: ZinsveränderungMarktwerte zinssensitiver Kapitalanlagen
Die Rentenmärkte werden kontinuierlich beobachtet, um zeitnah angemessene Maßnahmen ergreifen zu können. ImmobilienrisikoIm Kapitalanlageportfolio unserer Gesellschaft sind keine direkten Immobilieninvestments enthalten, insoweit ergibt sich hieraus keine Risikoposition. Die positive Bewertungsdynamik am Immobilienmarkt hat sich nach Jahren des Wachstums auch in 2023 in den meisten Segmenten weiter abgekühlt, teilweise sind die Bewertungen rückläufig. In Abhängigkeit der weiteren Marktentwicklung ist ein selektiver Ausbau der indirekten Investments mit Fokus auf konzerneigene Fonds denkbar, sofern sich geeignete Marktopportunitäten bieten. WährungsrisikoIm Vergleich zu den auf Euro lautenden Kapitalanlagen ist unser Fremdwährungsexposure von deutlich untergeordneter Bedeutung. Es wird zudem aktiv überwacht und gesteuert, so dass hieraus keine materielle Risikoposition resultiert. Die Steuerung des Risikos aus Fremdwährung besteht im Wesentlichen in der permanenten Sicherung des überwiegenden Teils dieses Risikos aus Devisentermingeschäften. Insgesamt liegen die "offenen" Fremdwährungs-Positionen bei rd. 1,8% der gesamten Assets. KonzentrationsrisikoDas Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Diese können in der Kapitalanlage, im Vertrieb, in der Versicherungstechnik oder in Form von Aktiv-/Passivkonzentration auftreten. Aufbauend auf unserem Geschäftsmodell richten wir uns auf das Erstversicherungsgeschäft mit Privatkunden aus. Für die Versicherungsunternehmen der Generali in Deutschland fungiert die Generali Deutschland AG als Rückversicherer, um Diversifikationseffekte der einzelnen Erstversicherungs-Portfolien zu nutzen und unternehmensübergreifende Kumule zu steuern. Durch entsprechend große und diversifizierte Portfolien existiert keine erhöhte Exponierung gegenüber einzelnen Kunden. Die erforderliche Retrozession kauft die Generali Deutschland AG auf der Basis konsolidierter Portfolien ihrer Erstversicherer bei wenigen Marktteilnehmern mit entsprechend gutem Rating ein, einschließlich bei der Assicurazioni Generali S.p.A. Aufgrund der hohen Bonität der Assicurazioni Generali S.p.A. besteht hieraus kein bzw. nur ein marginales Ausfallrisiko. Unsere Kapitalanlagen mischen und streuen wir und beachten dabei die Einzellimite, die internen Grenzen unserer Kapitalanlagerichtlinie und auch die aufsichtsrechtlichen Grenzen. Aufgrund unserer Kapitalanlagetätigkeit sind dennoch größervolumige Exposures gegenüber bestimmten Emittenten, Branchen, Staaten und Regionen unvermeidbar. Da wir beispielsweise Teile unserer Kapitalanlagen - wie branchenüblich -bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen investieren, sind wir gegenüber diesen entsprechend exponiert. Wir werten diese Exposures auf der Grundlage von Bonitätseinschätzungen regelmäßig aus und berichten darüber im Rahmen von Performance- und Risikoberichten. KreditrisikoDas Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bewertung der Bonität (Credit Spread) von Wertpapieremittenten, Versicherungsnehmern, Rückversicherern und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat. KapitalanlagenDer insgesamt starke und von hoher Volatilität geprägte Zinsanstieg der letzten beiden Jahre führt bei einem Großteil der Zinstitel im Durchschnitt zu einer Umkehr der Bestandsbewertung von stillen Reserven zu stillen Lasten. Mit Bezug auf die Wieder- und Neuanlage ist jedoch eine erneute deutliche Verbesserung der Konditionen im Vorjahresvergleich festzustellen. Zur weiteren Stabilisierung der Neuanlagerendite setzen wir den moderaten Ausbau alternativer und auch globaler Anlagen fort. Insgesamt ist die Kreditqualität der Kapitalanlagen in 2023 weitestgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr. Wir orientieren uns bei der Neuanlage von Kapitalanlagen am Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter Einbezug einer Adäquanz zu den vorhandenen Eigenmitteln. Der Anlageschwerpunkt liegt weiterhin auf Staatsanleihen sowie auf europäischen Unternehmensanleihen. Unter der Voraussetzung, dass es nicht zu einer Systemkrise kommt und aufgrund des aktiven Risikomanagements sowie unter Berücksichtigung der Diversifikationsgrade unserer Investmentportfolien sehen wir allein in Bezug auf das Kreditrisiko keine Gefährdung unserer Risikotragfähigkeit. Wir überwachen und managen unsere Kreditrisiken mittels eigenem Creditresearch sowie einer sehr engen Überwachung und Kontrolle aller Bestände, um jederzeit unsere Verbindlichkeiten vollständig und fristgerecht begleichen zu können. Durch die von uns verfolgte Kapitalanlagepolitik und unter Berücksichtigung der Ergebnisse unseres Internen Modells sehen wir zusammenfassend derzeit keine Kapitalanlagerisiken, welche die Risikotragfähigkeit in bestandsgefährdender Art und Weise beeinträchtigen würden. Nichtsdestotrotz bedeuten die Zinssteigerungen eine Belastung der Marktwerte und Reserven festverzinslicher Positionen. ForderungsausfallrisikoNeben dem Kreditrisiko im Bereich der Kapitalanlagen umfasst das Forderungsausfallrisiko Forderungspositionen speziell gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern. Dem begegnen wir durch ein effizientes und konsequentes Mahnwesen unter Einbindung aller verantwortlichen Bereiche. In der passiven Rückversicherung gibt es einen materiellen Rückversicherungsvertrag mit dem externen Rückversicherer Neue Rückversicherungs-Gesellschaft AG (Neue Rück) bzw. zwei materielle Rückversicherungsverträge mit einem konzerninternen Risikoträger außerhalb Deutschlands. Alle anderen Rückversicherungsverträge sind mit der Generali Deutschland AG abgeschlossen. Aufgrund der hohen Bonität der Generali Deutschland AG und der Neuen Rück (100%-Tochter der Munich Re und S&P-Rating AA-) besteht hieraus kein erkennbares Ausfallrisiko. Segmentspezifische Risiken in der LebensversicherungZur Überwachung der segmentspezifischen Risiken überprüfen wir fortlaufend die Leistungs- und Risikoverläufe sowie die Rechnungsgrundlagen der Beiträge und versicherungstechnischen Rückstellungen. Unser Aktuariat gewährleistet die sachgerechte Tarifierung der Produkte und bestimmt angemessene versicherungstechnische Rückstellungen. Daneben beachten wir unsere internen Zeichnungsrichtlinien, welche regelmäßig überwacht und aktualisiert werden und die gesetzlichen Vorgaben. Um Risiken neuer Produkte vorab auf ihre Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil zu untersuchen, wurde in der Generali Gruppe der Product Approval Process (PAP) etabliert. Trotz risikoadäquater Steuerung des Versicherungsgeschäfts können weitere ungeplante Risiken auftreten, die wir erkennen und begrenzen müssen. Darunter fallen unter anderem Risiken aus Kumulereignissen und Katastrophenschäden, die - soweit sie nicht über das Kollektiv ausgeglichen werden können - durch Rückversicherung abgedeckt werden. Die segmentspezifischen versicherungstechnischen Risiken der Lebensversicherung umfassen biometrische Risiken sowie Kosten- und Stornorisiko. Die Risiken bestehen in einer Abweichung von der Kalkulation bezüglich Anzahl, Zeitpunkt und Höhe der Versicherungsfälle oder der Kosten- und Stornosituation. Die biometrischen Risiken (Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts- und Pflegerisiko) bestehen darin, dass Tod und Invalidität für Kollektive von Versicherungsnehmern nicht mit Sicherheit vorhersehbar sind. Das Kostenrisiko resultiert daraus, dass die kalkulierten Kosten die tatsächlichen Kosten unter Umständen nicht decken. Die von uns bei Vertragsbeginn festgelegten Rechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Rückstellungen können sich dadurch als unzutreffend herausstellen. Unser verantwortlicher Aktuar hat bestätigt, dass die Sicherheitsmargen in diesen Rechnungsgrundlagen angemessen und ausreichend sind. Darüber hinaus überprüfen wir im Rahmen der Gewinnzerlegung jährlich für den gesamten Bestand, ob Kosten- und biometrische Annahmen auskömmlich sind. In der Lebensversicherung besteht das Stornorisiko darin, dass unerwartet viele Kunden ihre Verträge stornieren. Bei schnell ansteigenden Zinsen könnten beispielsweise unsere Kunden in größerem Umfang Versicherungsprodukte in Bankprodukte umschichten. Da der Fokus des Portfolios aber auf der Absicherung biometrischer Risiken liegt, ist dieses Risiko als gering zu bewerten. Trotzdem beobachten wir laufend die Stornoentwicklung unserer Versicherungsbestände und stellen diese den eigenen liquiden Mitteln gegenüber. Wir erwarten jedoch keine besonderen Liquiditätsrisiken aus einem veränderten Stornoverhalten. Wie in den Vorjahren haben wir im Geschäftsjahr 2023 eine Zinszusatzreserve (ZZR) gebildet. Aufgrund der seit 2018 geltenden Korridormethode entspricht der Referenzzinssatz in Höhe von 1,57% dem des Vorjahres. Unter Berücksichtigung der Bestandsstruktur ist es dementsprechend Ende des Jahres zu einem Abbau der ZZR gekommen, was für unsere Gesellschaft eine deutliche Entlastung bedeutet und somit zur Stärkung der Finanzstabilität führt. Wir beteiligen die Versicherungsnehmer gemäß § 139 VAG uneingeschränkt an den Bewertungsreserven aus nicht zinstragenden Kapitalanlagen (z.B. Immobilien und Aktien). Bewertungsreserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen werden dagegen nur berücksichtigt, sofern ein Sicherungsbedarf überschritten wird, dessen Ermittlung auf gesetzlichen Vorgaben beruht und dessen Parameter mit denen für die Berechnung der Zinszusatzreserve übereinstimmen. Der Gesetzgeber hat damit einen Interessenausgleich zwischen den Kunden geschaffen, die bei Ausscheiden aus dem Versichertenkollektiv an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind, und den im Kollektiv verbleibenden Kunden, die von der gestärkten Risikotragfähigkeit profitieren. Die Ausschüttungssperre für Dividenden bei Lebensversicherungsunternehmen ist gemäß § 139 Abs. 2 und Abs. 4 VAG geregelt. Zwischen der Dialog Lebensversicherungs-AG als Tochterunternehmen und der Generali Deutschland AG als Mutterunternehmen besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Die Gewinnabführung wird von § 139 Abs. 2 VAG nicht berührt, da im Falle eines negativen Ergebnisses des Tochterunternehmens auch eine Verlustübernahme durch die Generali Deutschland AG erfolgen muss. In der Lebensversicherung werden die Versicherungsnehmer an den drei Ergebnisquellen Kapitalanlageergebnis, Risikoergebnis und übriges Ergebnis beteiligt. Die Mindestbeteiligung der Kunden am Risikoergebnis beträgt gemäß Mindestzuführungsverordnung 90%. In der Praxis haben wir unseren Kunden grundsätzlich mehr als den Mindestzuführungsbetrag zugewiesen. Dennoch können diese Regelungen den Handlungsspielraum in kritischen Geschäftsjahren erhöhen oder reduzieren. Andererseits ist eine Verrechnung eines negativen Kapitalanlageergebnisses mit anderen Gewinnquellen möglich. Die Beratungsleistungen unserer Vertriebe gegenüber unseren Kunden vergüten wir im Wesentlichen durch Zahlung von Abschlussprovisionen. Wegen vertraglicher Vereinbarungen mit unseren Kunden werden diese zum Teil im Wege des Zillmerverfahrens in den versicherungsmathematischen Berechnungen der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Die Höhe, der in das Zillmerverfahren einfließenden einmaligen Abschlusskosten, ist vom Bundesfinanzministerium durch den Höchstzillmersatz begrenzt. Der hierfür zulässige gesetzliche Höchstsatz beträgt 25‰ der Beitragssumme. Hierdurch ergeben sich kurz- bis mittelfristig höhere Vorfinanzierungsrisiken aus Abschlusskosten. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen sowie aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst zudem Rechtsrisiken, nach unserer Definition jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Dementsprechend wird mittels eines zweistufigen Verfahrens das Risikoprofil der Gesellschaft im Hinblick auf operationelle Risiken erfasst:
Des Weiteren wurde die systematische und zeitnahe Erfassung von Verlustereignissen (sog. Loss Data Collection) in 2023 weiterentwickelt. Eine zentralisierte Bewertung der Datenbasis hilft, zielgerichtet Risikovermeidungs- bzw. Risikominderungsmaßnahmen einzurichten. Unabhängig davon findet in Bezug auf die operationellen Risiken und die Ergebnisse der Risikoinventur stets eine ganzheitliche Betrachtung aller Risiken statt. D.h. Risiken, die in der Risikoinventur als besonders hoch eingeschätzt werden, wie z.B. Unzureichende Datensicherheit/Cyber-Attacken, Geldwäsche und die zunehmend sehr kurzfristigen regulatorischen Änderungen mit kurzen Umsetzungsfristen hinsichtl. Produktentwicklung und -dokumentation werden auch im Bereich der operationellen Risiken entsprechend hoch bewertet und im Hinblick auf das Risikoprofil professionell gemanagt. Rechtliche RisikenGesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben können erhebliche Auswirkungen auf unser Unternehmen haben. Wir beobachten kontinuierlich die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene. Dadurch ist es uns möglich, die Rechtsrisiken zu steuern. Das Rechtsmonitoring, unterstützt durch eine aktive Verbands- und Gremienarbeit, erfolgt sowohl durch die einzelnen Fachbereiche auf Unternehmensebene als auch fachbereichsübergreifend, insbesondere durch die Bereiche General Counsel, Compliance, Steuern, Rechnungswesen und Datenschutz. Darüber hinaus sind die Vorstände bzw. Geschäftsführer und Mitarbeiter an den Code of Conduct gebunden, der verbindliche Verhaltensregeln statuiert und damit die Grundlage für eine korrekte Geschäftstätigkeit zur Wahrung der Integrität der Generali in Deutschland bildet. Wir bewegen uns in den Märkten Deutschland und Österreich. Den damit einhergehenden rechtlichen Risiken begegnen wir durch eine kontinuierliche Marktbeobachtung, insbesondere der allgemein- und versicherungsrechtlichen Entwicklungen. Risiken aus Stör- und NotfällenSchwerwiegende Ereignisse wie der Ausfall von Mitarbeitern, Gebäuden, kritischen Dienstleistern sowie der IT-Systeme können wesentliche operative Geschäftsprozesse oder die Reputation unseres Unternehmens gefährden. Im Rahmen unserer IT-Notfallplanung treffen wir Vorsorge für Störfälle, Notfälle und Krisen, welche die Aufrechterhaltung unserer wichtigsten Unternehmensprozesse und -systeme gefährden können. Im Rahmen unseres Business Continuity Managements (BCM) nutzen wir für einen möglichen Gebäudeausfall vorhandene mobile Arbeitsplätze oder legen Ausweichlokationen sowie Strategien und Pläne für einen übermäßigen Ausfall des Personals fest und bestimmen die Wiederanlaufzeiten geschäftskritischer Prozesse, einschließlich der Prozesse, die an dienstleistende Unternehmen ausgelagert sind. Ziel der IT-Notfallplanung ist es, die Geschäftstätigkeit mit Hilfe von definierten Verfahren aufrechtzuerhalten und Personen, Sachwerte sowie Vermögen zu schützen. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen in einem IT-Notfall unternommen werden, um die Verfügbarkeit der kritischen Services sicherzustellen, ist in einem "Disaster Recovery Plan" (kurz DRP) beschrieben. Der DRP unterstützt die Steuerung und Handhabung unerwarteter Ereignisse, die von einer solchen Tragweite sind, dass sie außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. Im Jahr 2023 wurden die Prozesse und Maßnahmen aus dem BCM auf Basis der durch jedes Versicherungsunternehmen bearbeiteten Business Impact Analyse aktualisiert. Sämtliche BC-Pläne (Wiederanlaufpläne, Notfallpläne) entsprechen somit dem Status Quo. Der Prozess "Continuity Management" wurde im Rahmen der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3402 Prüfung extern geprüft und ohne Auffälligkeiten positiv bewertet. Unsere Verfahren haben wir zudem mit Blick auf mögliche regulatorische Lücken in Bezug auf die im Januar 2025 in Kraft tretende Digital Operational Resilience Act (DORA)-Verordnung untersucht. Im April 2023 wurde bei einem umfassenden zweitägigen Notfalltest der IT-Notbetrieb mit Beteiligung von etwa 250 Kolleginnen und Kollegen aus den Geschäftsbereichen und der IT der Generali in Deutschland erfolgreich durchgeführt. Bei diesem IT-Notfalltest wurde die Außerbetriebnahme eines Rechenzentrums simuliert und die Bereitstellung von kritischen IT-Services ausschließlich aus dem Ausweichrechenzentrum intensiv getestet. Der erfolgreiche Notfalltest konnte den störungsfreien Betrieb der Anwendungssysteme im Notbetrieb verifizieren, wodurch die Angemessenheit und Wirksamkeit der Notfallvorsorge nachgewiesen werden. Risiken zur InformationssicherheitAnforderungen zur Informationssicherheit der Generali in Deutschland werden übergreifend durch die-Funktionseinheit "Chief Information Security Officer" (CISO) gesteuert. Diese ist seit 2022 Bestandteil der ganzheitlich alle Sicherheitsbelange steuernden Organisationseinheit "Chief Security Officer" (CSO). Diese Organisationseinheit regelt für alle Unternehmen der Generali in Deutschland die zentralen Vorgaben, Methoden und deren Durchführung im Bereich Sicherheit und umfasst die Teilbereiche Informationssicherheit, physische- und Unternehmenssicherheit sowie Management von Identitäten und Berechtigungen. Die IT-Abteilung der Generali Deutschland AG und, soweit es sich um IT-Infrastruktur handelt, die Generali Operations Service Platform S.r.l. (GOSP), sind für alle Aufgaben im Bereich IT-Systeme der Generali in Deutschland im Rahmen der Auftragsverarbeitung zuständig. Der in der IT-Abteilung angesiedelte Bereich der operativen IT-Sicherheit steuert und setzt die Anforderungen des CISO zur Informationssicherheit in der IT um. Identifizierte Risiken fließen in das Risikomanagementsystem der Generali in Deutschland ein. Hierdurch ist gewährleistet, dass effiziente und effektive Instrumente, um Informationssicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu steuern, eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 konnte im Bereich der Generali in Deutschland eine zu den Vorjahren vergleichbare Anzahl an Sicherheitsvorfällen festgestellt werden. Insbesondere die hohe Anzahl an bekannten Schwachstellen in genutzten Softwareprodukten und die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die IT-Supply-Chain sowie die große Anzahl und die Kombination von verfügbaren Angriffsmethoden (z.B. Ransomware, DDoS, Identitätsdiebstahl, Phishing etc.) bedeuten eine hohe Gefährdung auch für die Generali in Deutschland. Direkte Angriffe mit Schad-Software wurden zeitnah erkannt und erfolgreich abgewehrt. Generell konnten in 2023 die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren, Cyber-Attacken und Hacker-Angriffen sowie zur Erkennung und Beseitigung von Schwachstellen und Angriffen, Störungen mit nennenswerten Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb verhindern. Die steigende Anzahl von Cyber-Attacken (inkl. der unentdeckten Cyberexponierung, dem sog. Silent Cyber) stellt ein branchenweites Risiko in den heute stark vernetzten Informationssystemen sowie den digitalen Portalen dar. Wir sind uns dessen bewusst und begegnen diesem Risiko mit der größtmöglichen Aufmerksamkeit. Maßnahmen zur Verbesserung der Risikosituation in der InformationssicherheitDer CISO initiiert und verfolgt, in enger Abstimmung mit den Geschäftsleitungen der Generali in Deutschland, dem Datenschutzbeauftragten, der IT, den Informationseigentümern und weiteren Stakeholdern geeignete Maßnahmen, um die Informationssicherheit mittel- und langfristig zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die Unterstützung des gruppenweiten, in 2022 gestarteten Security Strategic-Program (SSP), das Initiativen zur digitalen Transformation durch angemessene und sichere digitale Verfahren unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der IT gegenüber Cyber-Angriffen verbessern soll. Weitere Schwerpunkte der Verbesserungsmaßnahmen in 2023 waren u.a. die Erstellung und Abstimmung eines zentralen Sollmaßnahmenkatalogs mit abstrakten Sicherheitsanforderungen, strukturiert nach ISO 27001 und abgeleitet aus den bestehenden Vorgaben der Assicurazioni Generali S.p.A. BetrugsrisikoWie alle Wirtschaftsunternehmen unterliegen wir der Gefahr, durch interne sowie externe wirtschaftskriminelle Handlungen Vermögens- und Reputationsverluste zu erleiden. Um einer nachhaltigen Schädigung des Unternehmens präventiv entgegenwirken und betrügerische Handlungen aufklären zu können, entwickeln wir unser diesbezügliches internes Kontrollsystem kontinuierlich fort. Zudem haben wir die Anstrengungen weiter verstärkt, mögliche Betrugsversuche durch Externe zu erkennen und zu verhindern, unter anderem durch den Ausbau eines spartenübergreifenden Informations- und Know-how-Transfers auf anonymisierter Basis sowie der Einrichtung eines Anti-Fraud-Management-Arbeitskreises. Sonstige RisikenLiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus Versicherungsverträgen und aus Großschadenereignissen, nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu können. Dem Liquiditätsrisiko begegnen wir durch eine konzernweite und unternehmensindividuelle, unterjährige sowie mehrjährige Liquiditätsplanung. Dabei verfolgen wir das Ziel, die operative, nicht für die Kapitalanlage vorgesehene Liquidität an den Verpflichtungen unseres Unternehmens auszurichten, um jederzeit die uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Zahlungsverpflichtungen leiten wir aus bekannten Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden sowie aus typischen Abwicklungsmustern der Rückstellungen ab, um so die Fälligkeitsstruktur der Kapitalanlagen und die Geldmittel an den Liquiditätsbedarfen auszurichten. Obwohl wir die zukünftigen Leistungszahlungen gut prognostizieren können, ist es dennoch nicht möglich, die Höhe und den Zeitpunkt dieser Zahlungen mit Sicherheit vorherzusagen. Aufgrund dieses Restrisikos haben wir unsere Kapitalanlagen konservativ mit dem Fokus auf hohe Liquidität und Qualität ausgerichtet. Die sich verändernden Rahmenbedingungen im Hinblick auf ansteigende Zinsen sowie dem Rückgang von stillen Reserven werden im Rahmen eines Liquidity-Risiko-Modells beleuchtet. Somit verfügen wir über zusätzliche Frühwarnindikatoren im Hinblick auf unseren Liquiditätsbedarf und der möglichen Generierung von Liquidität aus den Kapitalanlagen. Das grundsätzliche Vorgehen hat sich auch im Jahr 2023 nicht verändert. Wir konnten durchgängig in 2023 eine stabile Liquiditätsposition darstellen. Die Veräußerung von Kapitalanlagen - zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen - bewegte sich im üblichen Rahmen und musste zu keiner Zeit ad-hoc erfolgen. Strategisches RisikoStrategische Risiken entstehen, wenn sich Veränderungen im Unternehmensumfeld (inklusive Gesetzesänderung und Rechtsprechung) und/oder interne Entscheidungen nachteilig auf die zukünftige Wettbewerbsposition des Unternehmens oder der Generali in Deutschland auswirken können. Durch die vierteljährliche Berichterstattung unterliegen diese Risiken ebenfalls der Beobachtung unseres Risikomanagements. Herausforderungen in der BrancheDie aktuellen Herausforderungen in der Versicherungsbranche
haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und das Geschäftsmodell unserer Gesellschaft. Die mittelfristige Strategie "Generali Deutschland Lifetime Partner 24" der Generali in Deutschland umfasst das übergeordnete Ziel, Lifetime Partner für Kunden und Vertriebspartner zu sein. Basierend auf der internationalen Strategie der Assicurazioni Generali für die Jahre 2022-2024 wurden folgende Ziele definiert:
Neben der beschriebenen Strategie sind diverse Projekte zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen eingerichtet (z.B. IFRS 9/17, VAIT), die ebenfalls zusätzliche Umsetzungskapazitäten (insb. IT-Kapazitäten) benötigen. Vor diesem Hintergrund der zunehmenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurde ein stringentes Multi-Projektmanagement inkl. sinnvoller Priorisierung und enger Begleitung durch das Top-Management etabliert, um nachhaltig die Bereitstellung angemessener Ressourcen sowie die Sicherstellung der operativen Stabilität zu gewährleisten. LebensversicherungIn der Lebensversicherung führen die veränderten Rahmenbedingungen im ökonomischen Umfeld zu großen Veränderungen: Der insgesamt starke aber auch von hoher Unsicherheit geprägte Zinsanstieg entlastet die Finanzierung der Garantien in den Portfolien der Lebensversicherer, führt aber auch zu deutlichen stillen Lasten bei den festverzinslichen Wertpapieren. Diese Entwicklung könnte mittelfristig nachhaltig Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und das Geschäftsmodell der gesamten Branche haben. Wir sehen im Bestands- und Neugeschäft die aktuelle Zinssituation und ihre Bedeutung für die gegebenen Garantien als strategisches Risiko, insbesondere weil die Entwicklung an den Kapitalmärkten durch geo- und wirtschaftspolitische Unsicherheit und hohe Inflationsraten aktuell nur schwer vorhersehbar ist. Insgesamt befinden wir uns mit dem Fokus auf Absicherung biometrischer Risiken in einer überdurchschnittlich guten Position, da sich unser Rohüberschuss zu branchenüberdurchschnittlichen Anteilen aus biometrischen Bestandteilen zusammensetzt. Nichtsdestotrotz bedeuten die aktuellen ökonomischen Entwicklungen für Lebensversicherer einen hohen Grad an Unsicherheit und damit einhergehend neue Herausforderungen hinsichtlich Kapitalanlagenmanagement, sowie Bestands- und Neugeschäftsentwicklung. VertriebDie Sicherung der Vertriebskraft über unsere freien Vertriebspartner sowie die Fokussierung auf den Maklermarkt sind essenzielle Bausteine für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens und ein Kernelement unserer Strategie. Aus diesem Grund stellen wir unseren Vertriebspartnern attraktive Produkte, Services und Verkaufshilfen zur Verfügung, die sich an den Bedürfnissen der Makler, Pools und Vertriebe orientieren. Zur Unterstützung der Vertriebspartner haben wir in den letzten Jahren umfangreiche Initiativen gestartet, die die angebotenen Services und den IT-Support erweitert haben. Dadurch wurde die Informationsbasis der Vertriebspartner weiter verbessert und es wurden vielfältige Möglichkeiten für eine noch effizientere Arbeit sowie für eine optimale Betreuung der Kunden ermöglicht. Wir gelangen so in unserer strategischen Ausrichtung zu tragfähigen und zukunftsgerichteten Lösungen und erreichen einen Mehrwert für Kunden und Vertriebspartner. ReputationsrisikoDas Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Unternehmens, einen Imageschaden bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären sowie Aufsichtsbehörden und dadurch potenzielle Verluste zu erleiden. Unsere Produkt- und Unternehmensratings, die gezielte Kundenkommunikation und unser aktives Reputationsmanagement sind dabei entscheidende Faktoren, um Imageschäden für uns sowie der Generali in Deutschland präventiv entgegenzutreten. Da theoretisch jede Aktivität unserer Gesellschaft und der Generali in Deutschland zu Reputationsverlusten führen kann und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Risikokategorien bestehen, ist ein aktives Reputationsmanagement von großer Bedeutung. Die Kommunikationseinheit der Generali in Deutschland beobachtet sämtliche Aktivitäten unserer Gesellschaft sowie der Generali in Deutschland im Hinblick auf mögliche Reputationsrisiken. Ziel ist es, Reputation und Image gegenüber allen relevanten Anspruchsgruppen kontinuierlich auszubauen. Das Risiko wird zudem hinsichtlich des Aspekts des Klimawandels und dem Risiko des sog. "Greenwashing" innerhalb des qualitativen Risikomanagementsystems laufend überwacht. Ansteckungsrisiko und Emerging RiskDas Ansteckungsrisiko umfasst das Risiko, das sich von anderen Risikokategorien in einer Konzerngesellschaft ableitet und auf die Unternehmen der Generali in Deutschland ausbreiten kann. Darüber hinaus können auch durch externe Einflüsse Ansteckungsrisiken entstehen (Branchenrisiko). Emerging Risks beziehen sich dagegen auf neue Risiken infolge von Veränderungen des internen oder externen Umfelds. Wesentliche Treiber der sich ändernden Risikolandschaft umfassen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische, rechtliche und ökologische Entwicklungen; die wachsenden Interdependenzen zwischen diesen Bereichen können darüber hinaus zu einer verstärkten Anhäufung von Risiken führen. Risiken dieser Art können zu einem Anstieg der Risikoexponierung bereits definierter Risikoarten führen oder die Definition neuer Risikokategorien erfordern. Ein besonderes Augenmerk soll auf sogenannte ESG-Faktoren (Environmental, Social and Governance) gelegt werden, die oft mit Emerging Risks verbunden sind. Hierbei ist anzumerken, dass ESG-Faktoren für mehrere Risikokategorien relevant sind, nicht nur für Emerging Risks. Ansteckungsrisiko und Emerging Risks sind in den Risikomanagementprozess der Generali in Deutschland integriert und werden in den Risikomanagementgremien erörtert. NachhaltigkeitsrisikoDas Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet die Risiken, die auf den - gemäß Del. Reg. (EU) 2021/1256 - definierten Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung beruhen. Gemäß Del. Reg. (EU) 2021/1256 müssen Versicherungsunternehmen Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Risikomanagement und ihren ORSA-Prozess integrieren. Die Nachhaltigkeitsrisiken werden einerseits im Rahmen des qualitativen Risikomanagementprozesses analog zu den Risiken, die nicht explizit quantifiziert werden oder einer weiteren qualitativen Betrachtung bedürfen (Liquiditätsrisiko, strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Ansteckungsrisiko und Emerging Risks) berücksichtigt und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt. Darüber hinaus werden Klimawandelszenarien im ORSA-Prozess quantifiziert. Gesamtsolvabilitätsbedarf und RisikolageDie Solvenzkapitalanforderung unserer Gesellschaft wird mithilfe des genehmigten Internen Modells der Assicurazioni Generali S.p.A. berechnet. Ziel unseres etablierten Validierungsprozesses ist es, die Angemessenheit und Verlässlichkeit des Modells und der entsprechenden Modellergebnisse zu bestätigen. Dabei werden auch ökonomische und rechtliche Dimensionen berücksichtigt sowie die Integration des Modells in die Entscheidungs- und Risikomanagementprozesse des Unternehmens. In den Ergebnissen des Internen Modells wird der Gesamtsolvabilitätsbedarf der Dialog Lebensversicherungs-AG in angemessener Weise wiedergegeben. Die vorhandenen Eigenmittel reichten im Geschäftsjahr aus, um den nach dem Internen Modell ermittelten Solvabilitätsbedarf zu decken. Basis sind die bislang im Laufe des Jahres 2023 eingereichten Quantitative Reporting Templates (Berichtsformulare, die von Versicherungsunternehmen regelmäßig an die BaFin zu übermitteln sind). Aktuelle Werte zum Jahresende lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor. Das Jahr 2023 war insbesondere geprägt von einem schwierigen makroökonomischen und geopolitischen Umfeld (Ukrainekrieg und Nahostkonflikt). Die damit verbundenen unsicheren und volatilen wirtschaftlichen Rahmenbedingen stellen ein Risikopotenzial für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die weitere Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft und der Generali in Deutschland dar. Unsere Kapitalausstattung ist dem Geschäftszweck angemessen, wir verfügen über ausreichende Mittel, um unsere Verpflichtungen erfüllen zu können. Wir verfügen über die notwendigen Instrumentarien, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zeitnah und angemessen zu begegnen. Unser gruppenweit etabliertes Risikomanagementsystem entwickeln wir kontinuierlich weiter. Damit ist es uns möglich, auf veränderte Rahmenbedingungen und adverse Entwicklungen flexibel zu reagieren. Wir überprüfen regelmäßig das Risikoprofil, die Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) sowie die identifizierten Risiken und überwachen die für die Risikotragfähigkeit festgelegten Limite. Mögliche Limitverletzungen analysieren wir, leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein und kontrollieren ihre Wirksamkeit. Auf dieser Basis werden Vorstand beziehungsweise Geschäftsführung und Aufsichtsorgane regelmäßig über die Risikoexponierung sowie über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. Zusammengefasst zeichnet sich aus den zum Bilanzstichtag identifizierten und aktuell bewerteten Risiken auf Basis der bestehenden Anforderungen nach unserer Ansicht aktuell keine Entwicklung ab, die den Fortbestand unseres Unternehmens gefährdet. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Ausblick und Weiterentwicklung des RisikomanagementsDie Generali in Deutschland hat auch im Geschäftsjahr 2023 die ab dem 1. Januar 2016 verbindlich geltenden Anforderungen unter Solvency II umfassend umgesetzt. Notwendige Anpassungen an das Governance-System wurden vorgenommen. 2023 wurden für das Geschäftsjahr 2022 die im Rahmen der Säule III zu erstellenden Berichte über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, SFCR) sowie die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde (Regular Supervisory Report, RSR) erstellt. Für die Weiterentwicklung des Risikomanagements im Jahr 2024 konzentrieren wir uns insbesondere auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Internen Modells, um unter veränderten Rahmenbedingungen stets eine angemessene Abbildung unseres Risikoprofils zu gewährleisten. AusblickGesamtwirtschaftliche Erwartungen für 2024Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2024 dürfte von weiter fallenden Inflationsraten, den Nachwirkungen der restriktiven Geldpolitik sowie der zinspolitischen Wende der Notenbanken geprägt sein. Positiv zu vermerken ist, dass der globale negative Lagerzyklus im verarbeitenden Gewerbe zum Ende 2023 erste Stabilisierungstendenzen zeigte und damit auch der internationale Handel seinen Tiefpunkt durchschreiten könnte. Jedoch sind kurzfristige Wirtschaftsindikatoren in Deutschland und im Euroraum, wie zum Beispiel die Einkaufsmanager-Indizes, auf sehr niedrigem Niveau und jüngste Verbesserungstendenzen wurden überwiegend von der Dienstleistungskomponente getragen. Deshalb ist zu erwarten, dass sich eine deutlichere Belebung voraussichtlich erst im weiteren Jahresverlauf bemerkbar machen wird. Die Inflationsrate dürfte weiter nachgeben, jedoch sollte es noch nicht zu einem Absinken der Kerninflationsrate unter 2% kommen. Die nachlassende Inflation dürfte es der EZB erlauben, ihre Geldpolitik ab Juni 2024 zu lockern und zwar um kumulativ 100 Basispunkte bis zum Jahresende. Mitte November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht den Transfer von Corona-Notmitteln in einen Klimafonds untersagt und damit den Ausgabenspielraum der öffentlichen Hand über mehrere Jahre deutlich eingeschränkt. Wir erwarten deshalb für das Jahr 2024 einen negativen Fiskalimpuls, der das Wachstum belasten wird. Insgesamt gehen wir von einem schmalen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland um 0,1% und einer Inflationsrate von 2,5% aus. Für den Euroraum dürften die Zahlen mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 0,6% und einer Inflationsrate von 2,4% etwas besser ausfallen. In den USA sehen wir nach einer überraschenden Widerstandsfähigkeit der Konjunktur im Jahr 2023 im 1. Halbjahr 2024 eine schwächere Wirtschaftsleistung aufgrund des Gegenwinds der straffen Geldpolitik und des Abebbens von Verbraucherersparnissen aus der Zeit der Covid-19-Pandemie. Im 2. Halbjahr 2024 erwarten wir jedoch Erholungstendenzen: Maßgebliche Gründe sind eine weniger restriktive Geldpolitik der Fed, für die wir eine erste Zinssenkung im Mai prognostizieren und eine kumulative Absenkung des Leitzinses in 2024 von 100 Basispunkten. Weitere Gründe sind der widerstandsfähige Arbeitsmarkt, ein wieder stärkerer Konsum angesichts steigender Einkommen bei nachlassender Inflation sowie eine Aufwärtsbewegung im globalen Lagerzyklus. Entwicklung an den FinanzmärktenIm Jahr 2024 dürfte die Entwicklung an den Finanzmärkten wesentlich von weiter rückläufigen Preissteigerungsraten sowie einer geldpolitischen Kursänderung hin zu niedrigeren Leitzinsen bestimmt werden. Geopolitische Unsicherheiten und Risiken sowie der Ausgang verschiedener wichtiger Wahlen, insbesondere die in den USA werden aber ebenfalls das Marktgeschehen bestimmen. Potenziell damit einhergehende Verwerfungen an den Energiemärkten könnten wieder in den Fokus rücken. In dieser Gemengelage dürfte die Volatilität hoch bleiben. Aber die erwartete Aufhellung der globalen Konjunktur verbunden mit dem Beginn des Zinssenkungszyklus gegen Jahresmitte dürfte die Gewinnerwartungen verbessern. Insgesamt rechnen wir für das Jahr 2024 mit einer Aufwärtsentwicklung risikobehafteter Anlagen. An den Märkten für Staatsanleihen erwarten wir im Euroraum einen moderaten Rückgang der Renditen. US-Staatsanleihen sollten sich besser als die im Euroraum entwickeln, da wir die Zinssenkungserwartungen bezüglich der EZB als überzogen betrachten. Wir erwarten, dass der US-Dollar gegenüber dem Euro weiter etwas an Wert verlieren wird. Trotz des herausfordernden Marktes ergeben sich für die Versicherungsbranche weiterhin gute Chancen für eine positive EntwicklungDie angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich auch auf die Versicherungsbranche in Deutschland aus. 2024 dürften Nachholeffekte beim BIP-Wachstum etwas schwächer als erwartet ausfallen. Die Inflation hat in 2023 ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht und wichtige Indikatoren deuten auf einen weiter nachlassenden Inflationsdruck hin. Die Branche rechnet mit einem deutlichen Beitragswachstum über alle Sparten hinweg. Der demografische Wandel, die Transformation zu nachhaltigem Wirtschaften sowie die Digitalisierung führen zu tiefgreifenden Veränderungen am Versicherungsmarkt. Trotz dieses herausfordernden Marktumfelds ergeben sich für die Generali in Deutschland wie auch für die gesamte Versicherungsbranche weiterhin gute Chancen für eine positive Entwicklung, denn diese Entwicklung erhöht zugleich den Absicherungs- und Vorsorgebedarf in der Bevölkerung. So werden zum Beispiel Produkte zur Schließung der Rentenlücken sowie Versicherungsprodukte, die nachhaltiges Verhalten belohnen, stärker nachgefragt werden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir - abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage - im Segment Lebensversicherung ausgehend vom Geschäftsjahr 2023 und unter Berücksichtigung der Abgänge aus dem Versicherungsbestand eine gleichbleibende bis leicht positive Beitragsentwicklung. Dazu gehen wir von einer rückläufigen Inflation, steigenden realen Einkommen und einem insgesamt leichten Wirtschaftswachstum aus, sodass sich das Konsum- und Sparverhalten der privaten Haushalte verbessern dürfte. Damit dürfte auch die Bereitschaft der Verbraucher wieder zunehmen, Lebensversicherungsprodukte abzuschließen. Vor allem erwarten wir eine erhöhte Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten gegen laufenden Beitrag. Denn auch die geplante Reform der Altersvorsorge der Bundesregierung, welche unter anderem eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige und die Bereitstellung eines staatlich geförderten Nachfolgeproduktes für Riester vorsieht, könnte das Nachfrageverhalten positiv beeinflussen. Den Absicherungsbedarf bei biometrischen Risiken, insbesondere gegen Berufsunfähigkeit, stufen wir weiterhin als stabil ein. Ein eingependeltes, nicht weiter steigendes Zinsniveau sollte zu einer moderaten Nachfrage nach Einmalbeitragsprodukten führen. Bei den Risikoversicherungen erwarten wir einen Nachfrageanstieg, weil sie auch als Absicherung von Immobilienfinanzierungen dienen und die Nachfrage bei stabileren Darlehenskonditionen wachsen dürfte. Ausblick 2024 der Dialog Lebensversicherungs-AGFür das kommende Geschäftsjahr erwartet die Dialog Lebensversicherungs-AG eine moderate Steigerung im Biometriegeschäft. Fokus liegt weiterhin auf der Stärkung der Geschäftsfelder Todesfall und Invalidität im Privatkundengeschäft sowie im Segment der betrieblichen Altersvorsorge. Wir gehen infolgedessen im Jahr 2024 auch von einem moderaten Wachstum der gebuchten Bruttobeiträge aus. Aufgrund des vorangeschrittenen Alters der Verträge mit hoher Zinsgarantie rechnen wir mit einer weiteren Auflösung hinsichtlich der Zinszusatzreserve. Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen wird deutlich höher erwartet, hauptsächlich getrieben durch deutlich höhere laufende Erträge sowie deutlich geringere Abschreibungen. Wir erwarten, dass die Kosten leicht zurückgehen. Bei den Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle gehen wir im Jahr 2024 von einem leicht höheren Volumen aus. Der Rohüberschuss wird im kommenden Geschäftsjahr, verglichen mit dem Vorjahr, deutlich höher erwartet. Unter Berücksichtigung aller Einflussgrößen und ihrer Auswirkungen planen wir für das Geschäftsjahr 2024 eine sehr starke Steigerung des Jahresüberschusses vor Gewinnabführung. Ratings für die Generali DeutschlandDie Finanzkraft der Generali Deutschland wird von international führenden Ratingagenturen im Rahmen eines interaktiven Ratingprozesses mit Bewertungen auf hohem Niveau bestätigt. Eine Übersicht über die aktuellen Ratingeinstufungen finden Sie im Internet unter https://www.generali.de/ratings/finanzkraft/. Ausführliche Informationen zur Ratingmethodik sowie zur Bedeutung der Ratingergebnisse finden Sie auf den Webseiten der Ratingagenturen. Wir werden auch zukünftig unsere Finanzstärke und strategische Ausrichtung durch unabhängige Spezialisten überprüfen lassen. Im Berichtsjahr betriebene VersicherungsartenSelbst abgeschlossenes VersicherungsgeschäftLebensversicherungEinzelversicherungen mit Überschussbeteiligung, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird:
Einzelversicherungen mit Überschussbeteiligung, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird:
Zusatzversicherung
Kollektivversicherung
Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen 2023
Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) 2023
Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen 2023
Jahresabschluss 2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig aufbewahrt sind.
Aachen, 14. Februar 2024 Treuhänder für das Sicherungsvermögen Dr. jur. Jürgen Linden Passiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten D.II. und E.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 14.01.2014 genehmigten Geschäftsplan und nach dem am 21.07.2022 zur Genehmigung eingereichten Geschäftsplan berechnet worden.
Augsburg, 14. Februar 2024 Verantwortlicher Aktuar Dirk Wallkötter Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine AngabenDie Dialog Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (kurz: Dialog Lebensversicherungs-AG) hat ihren Sitz in Augsburg und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 6589. Bilanzierungs-, Bewertungs- und ErmittlungsmethodenMaßgebliche RechtsvorschriftenJahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. WährungsumrechnungAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und nichtversicherungstechnische Rückstellungen wurden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Für die versicherungstechnischen Posten wurde hiervon abweichend der Devisenkassamittelkurs vom 31. Oktober 2023 verwendet. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet, so dass bei Posten, die nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB sind, sämtliche fremdwährungsbedingten Wertänderungen erfolgswirksam erfasst wurden. Fremdwährungsbedingte Wertänderungen von Rückstellungen wurden unabhängig von der Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung der Zahlungen in Fremdwährung erfolgte mit dem entsprechenden Devisenkassakurs. Für alle Kapitalanlagen gilt, dass erfolgswirksam zu berücksichtigende Währungskursänderungen im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen wurden. Bilanzwertermittlung AktivaImmaterielle VermögensgegenständeDie unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Software-Nutzungsrechte wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die gewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Anteile an verbundenen Unternehmen und BeteiligungenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um notwendige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet. Wertaufhellende Entwicklungen im Aufstellungszeitraum wurden berücksichtigt. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereAnteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Bei Vorliegen einer stillen Last erfolgte eine qualitative Prüfung zur Identifizierung einer dauerhaften Wertminderung. Eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung wird grundsätzlich angenommen, wenn der Zeitwert der letzten 6 Monate permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert liegt oder wenn der durchschnittliche Zeitwert der letzten 12 Monate um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Anteile und Aktien an Investmentvermögen wurden dabei als eigenständige Bewertungsobjekte betrachtet. Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, bei welchen eine Durchschau möglich ist, wurde unabhängig von den allgemeinen Aufgreifkriterien zur Bestimmung einer dauerhaften Wertminderung auf die im Fonds gehaltenen Vermögenswerte und Schulden abgestellt und ein beizulegender Wert ermittelt. Sofern eine dauerhafte Wertminderung identifiziert wurde, wurde grundsätzlich auf den beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2023 abgeschrieben. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 228.921 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 11.622 Tsd. €, und 8 Tsd. € auf Wechselkursänderungen. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereInhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zero-Inhaberschuldverschreibungen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich der laufzeitabhängigen Zinsamortisation bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwarteten Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Bei über bzw. unter pari erworbenen Wertpapieren wurde der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennwert über die Laufzeit amortisiert. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 444.429 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 47.438 Tsd. €. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereAnteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Sonstige AusleihungenAndere Forderungen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert nach § 341c Abs. 1 HGB angesetzt. Disagiobeträge wurden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und planmäßig aufgelöst. Zero-Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheindarlehen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich der laufzeitabhängigen Zinsamortisation bewertet. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich erfolgter Tilgung angesetzt. Genussscheine und genussscheinähnlichen Wertpapiere im Zusammenhang mit dem Sicherungsfonds für Lebensversicherungen wurden mit den (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LebensversicherungspolicenDie Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert (Rücknahmepreis oder Börsenkurs am Bilanzstichtag) bilanziert. AbrechnungsforderungenAbrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert bilanziert. Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittlerFällige Ansprüche an Versicherungsnehmer wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausfallrisiken wurden durch Pauschalwertberichtigungen aufgrund von Erfahrungswerten der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Auf die noch nicht fälligen Ansprüche an Versicherungsnehmer wird weiter unten unter den Erläuterungen zur Deckungsrückstellung eingegangen. Ausfallrisiken wurden durch Pauschalwertberichtigungen aufgrund von Erfahrungswerten des abgelaufenen Jahres berücksichtigt. Die Forderungen gegenüber Vermittlern enthalten vorschüssig gezahlte Provisionen (Provisionsabgrenzungen). Die Bewertung der Forderungen an Versicherungsvermittler erfolgte zum Nennwert, gegebenenfalls abzüglich Einzelwertberichtigungen aufgrund von Ausfallrisiken. Außerdem wurden Pauschalwertberichtigungen aufgrund von Erfahrungswerten der vergangenen fünf Jahre abgesetzt. Sonstige Forderungen und andere VermögensgegenständeDie sonstigen Forderungen und andere Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert. SachanlagenDie Sachanlagen wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nur bei einer dauerhaften Wertminderung. VorräteDie Vorräte wurden einzeln mit den Anschaffungskosten bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und KassenbestandDie laufenden Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand wurden zum Nennwert angesetzt. RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Latente SteuernDie Gesellschaft gehört als Organgesellschaft zum körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organkreis der Generali Beteiligungs-GmbH und weist daher keine latenten Steuern aus. WertaufholungBei allen Vermögensgegenständen wurde das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Bilanzwertermittlung PassivaBeitragsüberträgeDie Beitragsüberträge wurden für den gesamten Bestand an selbst abgeschlossenen Versicherungen einzeln unter Berücksichtigung der genauen Beitragsfälligkeiten ermittelt. Ausgewiesen wurde der Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beiträge, der den Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet. DeckungsrückstellungDie Deckungsrückstellung wurde für jede Versicherung einzeln unter Berücksichtigung des genauen Beginntermins nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, mit Ausnahme der Versicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (fondsgebundene Versicherungen), prospektiv ermittelt. Für die fondsgebundenen Versicherungen erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode und wurde in Anteileinheiten zu Zeitwerten geführt. Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für den Erlebensfall enthalten sind, wurde die hierauf entfallende Deckungsrückstellung prospektiv ermittelt und im Passivposten D. II. 1 geführt. Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB i.V.m. § 25 RechVersV sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Die Deckungsrückstellung beinhaltet die Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten und beitragsfreie Versicherungen. Die Verwaltungskosten für beitragspflichtige Zeiten wurden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung für bereits zugeteilte Überschussanteile wurde wie für beitragsfreie Versicherungen ermittelt. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an der Deckungsrückstellung gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Für den Bestand an Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche nicht nach den Rechnungsgrundlagen gemäß dem DAV-Hinweis "DAV 2021 I: Biometrische Rechnungsgrundlagen für Berufsunfähigkeitsversicherungen" vom 26.01.2022 reserviert sind, ergibt sich aus den einzelvertraglich vorgenommenen Kontrollrechnungen kein zusätzlicher Reservierungsbedarf zur Anpassung an diese Rechnungsgrundlagen. Bei der Bildung der Deckungsrückstellung wurden gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen nach § 341f Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV berücksichtigt (sogenannte Zinszusatzreserven). Das Bundesfinanzministerium hat am 10. Oktober 2018 mit der Dritten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz die Vorgabe für die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR) im Geschäftsjahr geändert. Die Änderung betrifft die Bestimmung des Referenzzinses, der der Bemessung der Zinszusatzreserve dient (sog. "Korridormethode"). Der maßgebliche Referenzzins unter Anwendung der Korridormethode liegt zum 31. Dezember 2023 bei 1,57%. Dementsprechend wurde bei der Ermittlung der Deckungsrückstellung für Versicherungen mit einem höheren Rechnungszins für die nächsten fünfzehn Jahre dieser Referenzzins zu Grunde gelegt. Für die Zinszusatzreserve ergab sich zum 31. Dezember 2023 ein Ertrag in Höhe von 1,2 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €). Dabei wurde die Zinszusatzreserve im Neubestand um 1,0 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €) reduziert und im Altbestand um 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) reduziert. Die Zinszusatzreserve erreichte demzufolge per 31. Dezember 2023 eine Höhe von 11,0 Mio. € (Vj. 12,2 Mio. €). Davon entfielen 10,4 Mio. € (Vj. 11,4 Mio. €) auf den Neubestand und 0,6 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €) auf den Altbestand. Im Geschäftsjahr wurde für den Neubestand eine Erleichterung für Lebensversicherer für die Rechnungsgrundlage Biometrie in Form von reduzierten Sicherheitszuschlägen für Versicherungen mit Todesfallrisiko verwendet. Noch nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte Abschlussaufwendungen werden, soweit die Deckungsrückstellung gezillmert wurde, unter den noch nicht fälligen Ansprüchen an Versicherungsnehmer ausgewiesen. Diese wurden für Versicherungen des Altbestands in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung aktiviert. Für den Neubestand wurden die Forderungen an Versicherungsnehmer auf Ersatz einmaliger Abschlussaufwendungen in dem Umfang aktiviert, wie sie die geleisteten, einmaligen Abschlusskosten in Höhe des Zillmersatzes nicht überstiegen und noch nicht aus den bereits gezahlten Beiträgen getilgt wurden. Die verwendeten Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung sind nachfolgend tabellarisch zusammengestellt. Berechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe) wurde unter Beachtung des § 341g HGB sowie des § 26 RechVersV ermittelt und für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Fall einzeln entsprechend der erwarteten Leistung gebildet. Für bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung noch nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Die in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthaltene Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde unter Beachtung steuerlicher Vorschriften ermittelt. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für BeitragsrückerstattungDer Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG nach dem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereichten Geschäftsplan berechnet. Für den Neubestand wurde der Fonds für die Schlussüberschussanteile so berechnet, dass sich für jede Versicherung der Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung oder Rentenbeginn bei aufgeschobenen Rentenversicherungen) vorgesehenen Schlussüberschussanteils ergab, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen entsprach, abgezinst mit einem je Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe festgelegten Zinssatz. Der Zinssatz für die Berechnung der Schlussüberschussanteile für den Neubestand beträgt 0,5% (für die betriebliche Altersversorgung: 0,5%). Sonstige versicherungstechnische RückstellungenDie sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden für die Wiederinkraftsetzung von Versicherungsverträgen (nach Abgang des Vertrages im Vorjahr) gebildet. Sie wurden unter Berücksichtigung von Erträgen aus Storno, Rückkauf und Beitragsfreistellung des GJ und VJ und dem Aufwand für Wiederinkraftsetzungen im GJ ermittelt. Rückstellungen für PensionsverpflichtungenDie Pensionsrückstellungen wurden nach § 253 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde die Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode, Anwartschaftsbarwertverfahren) angewandt. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgte unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Heubeck unter Berücksichtigung zukünftiger Einflussfaktoren, wie einer angemessenen Renten- und Gehaltssteigerungsrate mit jeweils 2% bzw. 3% und einer unternehmensindividuellen Fluktuationsrate. Es wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz zu bewerten, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Im Jahr 2016 wurde der § 253 HGB dahingehend angepasst, dass der Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung des HGB-Rechnungszinssatzes für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre erhöht wurde. Der Unterschiedsbetrag aus der Änderung des HGB-Rechnungszinses für die Pensionsrückstellung als Unterschied zwischen dem bilanziellen Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des 10-Jahres-Durchschnitts und der Bewertung auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts beläuft sich auf 126 Tsd. € (Vj. 670 Tsd. €). Zum 31. Dezember 2023 wird auf Basis der bis zum 31. Oktober 2023 (vorgezogener Inventurstichtag) vorliegenden Daten ein prognostizierter 10-Jahres-Durchschnittszinssatz von 1,83% bzw. ein prognostizierter 7-Jahres-Durchschnittszinssatz von 1,76% berücksichtigt. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, bestehen Pensionsverpflichtungen ausschließlich gegenüber ehemaligen Mitarbeitern und gegenüber ehemaligen Organmitgliedern der Gesellschaft. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr gemäß Artikel 67 EGHGB 0 Tsd. € als Teil des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Unterschiedsbetrags zugeführt. Saldierungsfähige Vermögensgegenstände, die - wie z.B. verpfändete Rückdeckungsversicherungen - die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden mit den zugehörigen Versorgungsverpflichtungen saldiert. Teilweise oder vollständig kongruent rückgedeckte Pensionszusagen sind nach der Stellungnahme IDW RS HFA 30 in Verbindung mit dem Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. wie eine wertpapiergebundene Versorgungszusage zu bewerten. Für diese Zusagen ist nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB als Soll-Wert der durch die zugehörige Rückdeckungsversicherung kongruent rückgedeckten Pensionsverpflichtung der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (Aktivwert) angesetzt worden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert, bei den im Konzern bestehenden Rückdeckungsversicherungen wurde der Aktivwert angesetzt. Der Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung entspricht dabei dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zzgl. unwiderruflich zugeteilter Überschussbeteiligungen. Die Bewertung mit dem Aktivwert galt auch für nicht verpfändete Rückdeckungsversicherungen, allerdings fand hierzu ein eigener Bilanzausweis und keine Saldierung statt. Steuerrückstellungen und sonstige RückstellungenDie Bewertung der Rückstellungen, die nach dem 31. Dezember 2009 passiviert wurden, erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der zukünftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Betrug die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr, so wurde eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen. Die Abzinsungszinssätze wurden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Die Erfassung der Rückstellung erfolgte dann mit dem abgezinsten Betrag. Vor dem 1. Januar 2010 durften keine erwarteten Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Weiterhin war eine Abzinsung nur zulässig, sofern die Verpflichtung einen Zinsanteil enthielt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz - AktivaEntwicklung der Aktivposten A. und B. II. bis III. im Geschäftsjahr 2023
Immaterielle VermögensgegenständeHierbei handelt es sich im Wesentlichen um Lizenzen zum Bestandsführungssystem msg life, die vorwiegend im Jahr 2009 erworben wurden, sowie um Softwarelizenzen von NetApp für die optische Archivierung, die im Jahr 2017 gekauft wurden. KapitalanlagenZeitwerteDie Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Wesentlichen mit dem Ertragswertverfahren zum Bewertungsstichtag bestimmt. Gesellschaften von untergeordneter Bedeutung oder Gesellschaften, für die keine Planungsinformationen verfügbar sind, wurden üblicherweise mit dem Net-Asset-Value oder dem Dividend-Discount-Modell bewertet. Die Zeitwerte der sonstigen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Ausleihungen, nicht börsengängigen festverzinslichen Wertpapieren und Asset Backed Securities (ABS) sowie der zum Nennwert bilanzierten Namensschuldverschreibungen wurden mittels der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt. Als Grundlage der Bewertung dienten dabei Swapzinssätze unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Anlage, der Kreditqualität des Emittenten, des Liquiditätsrisikos sowie des emissionsabhängigen Kreditzu- oder -abschlags. Bei Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine entspricht der Zeitwert dem Buchwert. Bei derivativen Bestandteilen beachteten wir darüber hinaus implizite Volatilitäten und Korrelationen. Die Zeitwertermittlung für freistehende Derivate erfolgt - soweit keine notierten Preise vorliegen - auf Basis von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten. Bei ABS werden die Arten des Forderungspools berücksichtigt. Hinsichtlich der Inhaberschuldverschreibungen und Anteile oder Aktien an Investmentvermögen richtete sich der Zeitwert der börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der nicht börsenfähigen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen grundsätzlich nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag. Bei in Fremdwährung notierten Kapitalanlagen wurde der Devisenkassamittelkurs zum Bewertungsstichtag zur Währungsumrechnung herangezogen. Zeitwerte der Kapitalanlagen
Hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen. Folgende Finanzanlagen werden über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen: Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche Wertpapiere und sonstige Ausleihungen
Wir gehen davon aus, dass es sich lediglich um vorübergehende Wertminderungen handelt. Bei den Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert von 158.777 Tsd. € (Zeitwert 147.823 Tsd. €) erfolgte die Bestimmung einer ggf. dauerhaften Wertminderung auf Basis einer Durchschau. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten. Angaben zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10%
1) Bestimmung der unterlassenen Abschreibung auf
Basis einer Durchschau.
2) Bestimmung der unterlassenen Abschreibung auf
Basis qualitativer Prüfung.
Bei den Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10%, bei denen der Buchwert über dem Marktwert liegt, gehen wir davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten. Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen sowie Zu- und Abschreibungen dieser Kapitalanlagen betrug 97,8 Mio. € (Vj. 76,8 Mio. €), der beizulegende Zeitwert 91,6 Mio. € (Vj. 68,1 Mio. €) und der sich daraus ergebende Saldo -6,2 Mio. € (Vj. -8,7 Mio. €). Eine Beschreibung des Verfahrens zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 3 VVG ist in der Deklaration der Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 2024 unter dem Punkt III. dargestellt. Nominal-, Buch- und Zeitwert offener Derivatepositionen
Die aktivischen Derivatepositionen wurden in dem Bilanzposten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erfasst bzw. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Die passivischen Derivatepositionen wurden in den Bilanzpositionen sonstige Verbindlichkeiten und/oder sonstige Rückstellungen erfasst. Darüber hinaus bestanden zum Stichtag ökonomisch geschlossene Derivatepositionen in Höhe von nominal 5.099 Tsd. €, einem Marktwert von -66 Tsd. € und einem Buchwert von -73 Tsd. €. Bei diesen Positionen handelte es sich um im Geschäftsjahr durch ein Gegengeschäft glattgestellte Derivate. Kapitalanlagen in BeteiligungenAufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 31. Dezember 2023Die Angaben über Eigenkapital und Ergebnis sind den jeweils zum 31.12.2023 zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen entnommen.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LebensversicherungspolicenKapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
1 Eine Anteilseinheit am internen Fonds
entspricht genau 1 g Gold.
ForderungenForderungen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr bestehen in Höhe von 1.384 Tsd. € (Vj. 1.429 Tsd. €). Die sonstigen Forderungen beinhalten Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 1.384 Tsd. € (Vj. 1.429 Tsd. €) sowie gestellte Sicherheiten aus Derivategeschäften in Höhe von 1.251 Tsd. € (Vj. 1.010 Tsd. €). Sonstige VermögensgegenständeUnter den anderen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen im Voraus gutgeschriebene Überschussanteile mit einem Betrag von 14.967 Tsd. € (Vj. 16.031 Tsd. €) enthalten. Hierbei handelt es sich um die den Versicherungsnehmern im Wege der Beitragsverrechnung gutgeschriebenen Sofortüberschussanteile, soweit diese den Beitragszahlungszeiträumen des Folgejahres zuzurechnen sind. Außerdem sind in dieser Position vorausbezahlte Versicherungsleistungen in Höhe von 3.845 Tsd. € (Vj. 4.590 Tsd. €) enthalten. Erläuterungen zur Bilanz - PassivaEigenkapital
Das gezeichnete Kapital besteht zum 31. Dezember 2023 aus 40.000 Stückaktien, die voll eingezahlt sind und allein von der Generali Deutschland AG, München, gehalten werden. Die Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen betreffen Gewinnrücklagen in Höhe von 343 Tsd. €, die vor Abschluss des bestehenden Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden, und in Höhe von 15.118 Tsd. € während des Bestehens des Gewinnabführungsvertrages gebildete Rücklagen. Versicherungstechnische RückstellungenRückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Die zugeteilten Überschussanteile enthalten auch die über den jeweiligen garantierten Rechnungszins hinausgehenden Zinsen auf angesammelte Überschussanteile. Die für die einzelnen Abrechnungsverbände/Bestandsgruppen festgesetzten Überschussanteile und die verwendeten Ansammlungszinssätze sind im Kapitel "Deklaration der Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 2024" aufgeführt. Andere RückstellungenPensionsrückstellungenIm Geschäftsjahr wurde gemäß Artikel 67 EGHGB 0 Tsd. € als Teil des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Unterschiedsbetrags zugeführt. Der in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 noch nicht berücksichtigte Zuführungsbetrag belief sich auf 0 Tsd. €. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Saldierung von Deckungsvermögen und Pensionsverpflichtungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 6 Tsd. €. Der Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Die Rückstellung der abgedeckten Pensionsverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2023 9 Tsd. €. Insgesamt wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge in Höhe von 119 Tsd. € mit Aufwendungen in Höhe von 0 Tsd. € nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Es bestehen weitere ungedeckte Pensionszusagen an Mitarbeiter und Pensionäre in Höhe von 13.520 Tsd. €. Sonstige Rückstellungen
Andere VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen VersicherungsgeschäftIn den anderen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern in Höhe von 35.079 Tsd. € enthalten. Davon entfallen 33.713 Tsd. € auf gutgeschriebene Überschussanteile; hiervon bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 28.440 Tsd. € mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten erhaltene Sicherheiten aus Derivategeschäften in Höhe von 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). RechnungsabgrenzungspostenDer Posten enthält einen Unterschiedsbetrag gemäß § 341 c Abs. 2 Satz 1 HGB in Höhe von 1 Tsd. € (Vj. 1 Tsd. €). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungVersicherungstechnische RechnungGebuchte Bruttobeiträge
Rückversicherungssaldo
Erträge aus KapitalanlagenIm Abgangsergebnis aus Kapitalanlagen sind Währungskursgewinne in Höhe von 239 Tsd. € sowie Währungskursverluste in Höhe von 0,2 Tsd. € enthalten. Aufwendungen für Versicherungsfälle f.e.R.Der Gewinn aus der Abwicklung der zum 1. Januar 2023 vorgetragenen Rückstellung in Höhe von 9.233 Tsd. € setzt sich nach Leistungsarten wie folgt zusammen (jeweils ohne Berücksichtigung der freiwerdenden bzw. neugebildeten Deckungsrückstellung): Versicherungsfälle 11.344 Tsd. €, pauschale Spätschäden -1.627Tsd. €, Regulierungsaufwendungen -317 Tsd. € und Rückkäufe -166 Tsd. €. DirektgutschriftDie Direktgutschrift ist in folgenden Positionen enthalten:
Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen f.e.R.Bei den ausgewiesenen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um Aufwendungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Nichtversicherungstechnische RechnungSonstige ErträgeDie sonstigen Erträge enthalten Währungskursgewinne in Höhe von 43 Tsd. € (Vj. 1 Tsd. €). Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen fielen in Höhe von 0 Tsd. € (Vj. 41 Tsd. €) an. Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Zinszuführung zu Rückstellungen in Höhe von 244 Tsd. € (Vj. 244 Tsd. €). Die Währungskursverluste belaufen sich wieder auf 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). Die Aufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen betragen 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). Außerordentliche AufwendungenAußerordentliche Aufwendungen resultieren in Höhe von 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) aus dem Zuführungsbedarf zu den Pensionsrückstellungen infolge der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Sonstige AngabenMitglieder des Aufsichtsrats und des VorstandsDie Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind am Anfang dieses Berichts aufgeführt. Bezüge des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat erhielt für das Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge. Bezüge des VorstandsDer Vorstand ist in weiteren Gesellschaften der Generali Gruppe tätig und erhält von der Dialog Lebensversicherungs-AG keine Bezüge. Die Bezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen betrugen 507 Tsd. € (Vj. 441 Tsd. €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 11.102 Tsd. € zurückgestellt. Aufgrund von Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind 0 Tsd. € der Rückstellung noch nicht zugeführt worden. Gewährte Vorschüsse und Kredite sowie HaftungsverhältnisseDen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Zu Ihren Gunsten bestehen keine Haftungsverhältnisse. Anzahl der Mitarbeiter im JahresdurchschnittDie Dialog Lebensversicherungs-AG beschäftigt keine Mitarbeiter. Bilanzgewinn und GewinnverwendungWir schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Gesamthonorar des AbschlussprüfersDas Gesamthonorar des Abschlussprüfers aufgeteilt nach Leistungsarten wird im Konzernabschluss der Assicurazioni Generali S.p.A. angegeben. KonzernverbindungenDie Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Assicurazioni Generali S.p.A. (Triest/Italien). Die Assicurazioni Generali S.p.A. erstellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) für die gesamte Generali Gruppe. Sie hinterlegt ihn an ihrem Geschäftssitz und reicht ihn beim italienischen Handelsregister ein. Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragZwischen der Generali Deutschland AG als herrschendem Unternehmen und unserer Gesellschaft besteht der Beherrschungsvertrag vom 2. Mai /14. Juni 2000. Weiterhin wurde am 22. Oktober 2001 ein Gewinnabführungsvertrag mit der Generali Deutschland AG abgeschlossen. Der Vertrag wurde am 4. März 2021 geändert. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteSonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen insgesamt in Höhe von 24.035 Tsd. € (Vj. 28.176 Tsd. €). Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 24.035 Tsd. € (Vj. 28.176 Tsd. €). Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungen sowie indirekten Anlagen aus den Bereichen Private Equity und Immobilien in Höhe von 1.661 Tsd. € (Vj. 1.661 Tsd. €). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie, also der Entwicklung des Private Equity-Segments und der Immobilienmärkte. Andere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 16.272 Tsd. € (Vj. 20.597 Tsd. €). Die Gesellschaft ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge, bis ein Sicherungsvermögen von 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 669 Tsd. € (Vj. 640 Tsd. €). Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Aus der Verpflichtung, zusätzlich finanzielle Mittel dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG in einem Sanierungsfall zur Verfügung zu stellen, ergibt sich das Risiko von Zahlungsmittelabflüssen. Vorteil der Verpflichtung ist das Sicherstellen von Ansprüchen der Versicherungsnehmer im Sanierungsfall einer Gesellschaft und damit die Stärkung der Versicherungsbranche. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 6.102 Tsd. € (Vj. 5.918 Tsd. €). Globale MindeststeuerAm 27.12.2023 wurde das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es soll eine effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen in Höhe von 15% sicherstellen, unabhängig davon in welchen Ländern diese Gewinne angefallen sind (Bekämpfung sogenannter Steueroasen). Wird diese effektive Steuerlast nicht bereits durch die Anwendung der weiterhin gültigen nationalen steuerlichen Vorschriften (in Deutschland z.B. des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes) erreicht, wird eine Ergänzungssteuer erhoben. Das Gesetz ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anzuwenden und hat keine Auswirkung auf den Jahresabschluss 2023. Als Teil der Generali Group unterliegt unsere Gesellschaft den Regelungen der globalen Mindestbesteuerung. Im Rahmen eines internationalen Projektes legen wir die Grundlagen, um deren Anforderungen zu erfüllen (u.a. Steuererklärungspflichten). Weil die Bemessungsgrundlage für die globale Mindestbesteuerung von der weiterhin gültigen nationalen Steuerbemessungsgrundlage abweicht, können gegenwärtig keine quantitativen Aussagen getroffen werden. NachtragsberichtEs sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.
Augsburg, 15. Februar 2024 Der Vorstand Uli Rothaufe, Vorsitzender Edoardo Malpaga Ulrich Ostholt Neven Rebic Dr. Florian Sallmann Anlage zum AnhangDeklaration der Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 2024I. Private VersicherungenHauptversicherungen Für den Neuzugang geschlossene Tarife sind mit *) gekennzeichnet. A. Großlebensversicherungen (ohne Risikolebensversicherungen und ohne Zusatzversicherungen)
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: I. Laufende Überschussanteile
II. SchlussüberschussanteileSchlussüberschussanteile werden gewährt für alle Kapitallebensversicherungen, zu denen die Beiträge bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gezahlt worden sind. a) für im Geschäftsjahr 2024 ablaufende Versicherungen: Der Schlussüberschuss berechnet sich gemäß dem von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Geschäftsplan. b) für im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdende Versicherungen: Der Schlussüberschuss berechnet sich gemäß dem von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Geschäftsplan. c) für im Geschäftsjahr 2024 durch Rückkauf aufgelöste Versicherungen: Sofern die Wartezeit zurückgelegt ist, wird ein Schlussüberschuss in reduzierter Höhe gemäß dem von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Geschäftsplan gewährt. Die Wartezeit errechnet sich als das Minimum aus 10 Jahren und einem Drittel der Versicherungsdauer.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: I. Laufende Überschussanteile
II. Schlussüberschussanteilea) für im Geschäftsjahr 2024 ablaufende Versicherungen: Der Schlussüberschuss berechnet sich gemäß dem von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Geschäftsplan. b) für im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdende Versicherungen: Der Schlussüberschuss berechnet sich gemäß dem von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Geschäftsplan. c) für im Geschäftsjahr 2024 durch Rückkauf aufgelöste Versicherungen: Sofern die Wartezeit zurückgelegt ist, wird ein Schlussüberschuss in reduzierter Höhe gemäß dem von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Geschäftsplan gewährt. Die Wartezeit errechnet sich als das Minimum aus 10 Jahren und einem Drittel der Versicherungsdauer.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: I. Laufende Überschussanteile
II. SchlussüberschussanteileDie Schlussüberschussanteilsätze betragen null.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: I. Laufende Überschussanteile
II. SchlussüberschussanteileDie Schlussüberschussanteilsätze betragen null.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: I. Laufende Überschussanteile
II. SchlussüberschussanteileDie Schlussüberschussanteilsätze betragen null.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: I. Laufende Überschussanteile
II. Schlussüberschussanteilea) für im Geschäftsjahr 2024 ablaufende Versicherungen:
b) für im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdende Versicherungen:
c) für im Geschäftsjahr 2024 durch Rückkauf aufgelöste Versicherungen: Sofern die Wartezeit zurückgelegt ist, wird ein Schlussüberschuss in Höhe von 12 % (12 %) des angesammelten Überschussguthabens zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt. Die Wartezeit errechnet sich als das Minimum aus 10 Jahren und einem Drittel der Versicherungsdauer. B. Risikolebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes folgende Sofortüberschüsse in % der Bruttoprämie (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes folgende Sofortüberschüsse in % der Bruttoprämie (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in % der Versicherungssumme abhängig von der Vertragsdauer (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galten dieselben Werte) gewährt:
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes folgende Sofortüberschüsse in % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galten dieselben Werte):
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in % der Versicherungssumme abhängig von der Vertragsdauer (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galten dieselben Werte) gewährt:
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 60 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 150 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 60 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 150 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 60 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 150 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende Überschussanteile Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 60 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 150 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen in Abhängigkeit von Geschlecht und Risikoklasse zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in % der Bruttoprämie gemäß der angegebenen Aufstellung (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galten dieselben Werte):
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen für mehrere versicherte Personen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in % der Bruttoprämie, der sich als Durchschnitt der einzelnen versicherten Personen wie folgt berechnet (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt dieselbe Berechnung): Der Sofortüberschusssatz einer Risikolebensversicherung für mehrere versicherte Personen wird aus den Sofortüberschusssätzen der einzelnen versicherten Personen gemäß dem Tarif für eine versicherte Person bestimmt, diese werden addiert und durch die Anzahl der versicherten Personen geteilt.
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 59 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 144 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 58 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 138 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 59 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 144 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 58 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 138 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 38 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Für die im Geschäftsjahr 2024 durch Tod des Versicherten fällig werdenden Versicherungen wird ein Todesfallbonus in Höhe von 61 % der Versicherungssumme gewährt (für im Geschäftsjahr 2023 fällig werdende Versicherungen galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 38 % des Bruttobeitrags (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungen galt derselbe Wert). Bei Teilnahme am Vitality-Programm wird eine zusätzliche Vitality-Überschusskomponente gewährt. Diese setzt sich wie folgt zusammen: In den ersten beiden Versicherungsjahren wird die um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttoprämie zusätzlich um 7 % (7 %) gesenkt. Ab dem dritten Versicherungsjahr richtet sich die Vitality-Überschusskomponente nach dem gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person und wird anhand des Vitality-Status festgelegt. Damit ändert sich jährlich der zu zahlende Beitrag in Abhängigkeit vom Vitality-Status wie folgt (im Geschäftsjahr 2023 galten dieselben Werte):
Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der maximale Prämiennachlass 11 % (11 %) gegenüber der um den Sofortüberschuss reduzierten Bruttoprämie. Der maximale Prämienaufschlag wird zu Vertragsbeginn vertragsindividuell so festgelegt, dass ein Versicherungsnehmer, der immer den Status Bronze erhält, eine identische Beitragssumme zu einem identischen Vertrag ohne Vitality-Überschusskomponente hat. Liegen keine Informationen über gesundheitsbewusstes Verhalten vor, so entsprechen Beitragsveränderung und maximaler Prämienaufschlag denen eines Versicherungsnehmers, der immer den Status Bronze erhält.
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 39 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert).
Laufende ÜberschussanteileFür die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen zu Beginn eines jeden Zahlungsabschnittes einen Sofortüberschuss in Höhe von 40 % der Bruttoprämie (für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre galt derselbe Wert). C. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU)Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: Die unter "Aktive" dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
Bei Teilnahme am Vitality-Programm wird eine zusätzliche Vitality-Überschusskomponente gewährt. Diese setzt sich wie folgt zusammen: In den ersten beiden Versicherungsjahren wird die um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttoprämie zusätzlich um 7 % (7 %) gesenkt. Ab dem dritten Versicherungsjahr richtet sich die Vitality-Überschusskomponente nach dem gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person und wird anhand des Vitality-Status festgelegt. Damit ändert sich jährlich der zu zahlende Beitrag in Abhängigkeit vom Vitality-Status wie folgt (im Geschäftsjahr 2023 galten dieselben Werte):
Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der maximale Prämiennachlass 11 % (11 %) gegenüber der um den Sofortüberschuss reduzierten Bruttoprämie. Der maximale Prämienaufschlag wird zu Vertragsbeginn vertragsindividuell so festgelegt, dass ein Versicherungsnehmer, der immer den Status Bronze erhält, eine identische Beitragssumme zu einem identischen Vertrag ohne Vitality-Überschusskomponente hat. Liegen keine Informationen über gesundheitsbewusstes Verhalten vor, so entsprechen Beitragsveränderung und maximaler Prämienaufschlag denen eines Versicherungsnehmers, der immer den Status Bronze erhält.
Bei Teilnahme am Vitality-Programm wird eine zusätzliche Vitality-Überschusskomponente gewährt. Diese setzt sich wie folgt zusammen: In den ersten beiden Versicherungsjahren wird die um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttoprämie zusätzlich um 7 % (7 %) gesenkt. Ab dem dritten Versicherungsjahr richtet sich die Vitality-Überschusskomponente nach dem gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person und wird anhand des Vitality-Status festgelegt. Damit ändert sich jährlich der zu zahlende Beitrag in Abhängigkeit vom Vitality-Status wie folgt (im Geschäftsjahr 2023 galten dieselben Werte):
Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der maximale Prämiennachlass 11 % (11 %) gegenüber der um den Sofortüberschuss reduzierten Bruttoprämie. Der maximale Prämienaufschlag wird zu Vertragsbeginn vertragsindividuell so festgelegt, dass ein Versicherungsnehmer, der immer den Status Bronze erhält, eine identische Beitragssumme zu einem identischen Vertrag ohne Vitality-Überschusskomponente hat. Liegen keine Informationen über gesundheitsbewusstes Verhalten vor, so entsprechen Beitragsveränderung und maximaler Prämienaufschlag denen eines Versicherungsnehmers, der immer den Status Bronze erhält.
D. Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU)Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt: Die unter "Aktive" dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
E. Fondsgebundene Lebensversicherungen
(ohne Zusatzversicherungen)
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| E.1 | 610, 620, 613, 623 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile festgelegt (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
| 40,0 % | (40,0 %) | der monatlichen Inkassokosten zuzüglich |
| 30,0 % | (30,0 %) | des monatlichen Risikobeitrages zuzüglich |
| 0,416667 ‰ | (0,416667 ‰) | des Fondsguthabens am Ende des Monats |
| E.2 | 710, 720, 713, 723, A10, A20, A13, A23 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile festgelegt (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
| 40,0 % | (40,0 %) | der monatlichen Inkassokosten zuzüglich |
| 30,0 % | (30,0 %) | des monatlichen Risikobeitrages zuzüglich |
| 0,416667 ‰ | (0,416667 ‰) | des Fondsguthabens am Ende des Monats |
| E.3 | C13, C23 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile festgelegt (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
| 50,0 % | (50,0 %) | der monatlichen Inkassokosten zuzüglich |
| 30,0 % | (30,0 %) | des monatlichen Risikobeitrages zuzüglich |
| 0,375 ‰ | (0,375 ‰) | des Fondsguthabens am Ende des Monats |
| E.4 | E13, E23 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile festgelegt (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
| 50,0 % | (50,0 %) | der monatlichen Inkassokosten zuzüglich |
| 30,0 % | (30,0 %) | des monatlichen Risikobeitrages zuzüglich |
| 0,375 ‰ | (0,375 ‰) | des Fondsguthabens am Ende des Monats |
| E.5 | F13, F23 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
| 30,0 ‰ | (30,0 ‰) | der Beitragssumme, wenn die Versicherungsdauer mindestens 10 Jahre und weniger als 20 Jahre beträgt |
| 90,0 ‰ | (90,0 ‰) | der Beitragssumme, wenn die Versicherungsdauer mindestens 20 Jahre und weniger als 30 Jahre beträgt |
| 150,0 ‰ | (150,0 ‰) | der Beitragssumme, wenn die Versicherungsdauer mindestens 30 Jahre beträgt |
Bei Bezug der Leistung in der Abrufphase vor dem gewünschten Rentenbeginn in Form einer Kapitalabfindung bzw. Rente wird der Schlussgewinn auf der Basis der bis zum Zeitpunkt des Abrufs gezahlten Beitragssumme anteilig auf Basis der in der Abrufphase zurückgelegten Dauer ermittelt.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
| F.1 | SPR-care ® (05/2014-D) *) |
| I. Aktive | |||
| 0,60 % | (0,15 %) | auf das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 0,60 % | (0,15 %) | des leistungspflichtigen Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres | |
| 30,0 % | (30,0 %) | einmalige Bonusrente, falls Verzicht auf §163 ausgeschlossen bzw. | |
| 55,0 % | (55,0 %) | einmalige Bonusrente, falls Verzicht auf §163 eingeschlossen |
| F.2 | SPR-care ® (01/2015-D) *) |
| I. Aktive | |||
| 1,10 % | (0,65 %) | auf das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,10 % | (0,65 %) | des leistungspflichtigen Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres | |
| 30,0 % | (30,0 %) | einmalige Bonusrente, falls Verzicht auf §163 ausgeschlossen bzw. | |
| 55,0 % | (55,0 %) | einmalige Bonusrente, falls Verzicht auf §163 eingeschlossen |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
| G.1 | Pension-max (09/2002) |
| 0,00 % | (0,00 %) | auf das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres |
| G.2 | Pension-max (10/2005) |
| 0,00 % | (0,00 %) | auf das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres |
| G.3 | Pension-max (01/2007) |
| 0,00 % | (0,00 %) | auf das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres |
Zusatzversicherungen und Optionen
Für den Neuzugang geschlossene Tarife sind mit *) gekennzeichnet.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die unter "Aktive" dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
| H.1 | Produktteile 02B, 02BR mit Sonderstatus 102 zu 10, 11, 12 *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen 11 amerikanischer Gesellschaften aus den Jahren 1935 -1939 mit einem Rechnungszins von 3 %:
| I. Aktive | |||
| 50,0 % | (50,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages für männliche Versicherte | |
| 55,0 % | (55,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages für weibliche Versicherte | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.2 | Produktteile 02B, 02BR zu 910, 910X, 911, 914, 915, 916, 920, 920X, 921, 924, 925, 925X, 926 *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Verbandstafeln 1990 mit einem Rechnungszins von 3,5 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.3 | Produktteile 03B, 03BR, 04B, 04BR zu 211, 214, 215, 221, 224, 225, 311, 314, 315, 321, 324, 325 *) |
| Produktteile 03B, 03BR zu 514, 515, 524, 525 *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Verbandstafeln 1990 mit einem Rechnungszins von 4 %:
| I. Aktive | |||
| 23,0 % | (23,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.4 | Produktteile 05B, 05BR zu 511, 514, 515, 521, 524, 525 |
| Produktteile 0B, 0BR zu 611, 614, 615, 621, 624, 625 *) | |
| Produktteile 7B, 7BR zu 714, 715, 724, 725 *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 3,25 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bzw. | |
| 40,0 % | (40,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss des Verzichtes auf die Anwendung des § 172 VVG (alt) | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.5 | Produktteile 8B, 8BR, AB, CB, CBR zu 711, 714, 715, 721, 724, 725 *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,75 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bzw. | |
| 40,0 % | (40,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss des Verzichtes auf die Anwendung des § 172 VVG (alt) | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.6 | Produktteile EB, EBR, FB, FBR zu E11, E14, E15, E21, E24, E25 *) |
| Produktteile GB, GBR zu F14, F15, F24, F25 *) | |
| Produktteile GB, GBR zu F11, F21, G14, G15, G24, G25 *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,25 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bzw. | |
| 40,0 % | (40,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss des Verzichtes auf die Anwendung des § 172 VVG (alt) bzw. § 163 VVG (neu) | |
| II. Invalide | |||
| 0,10 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.7 | Produktteile 6001051, 6002051 zu 610, 620, 613, 623 |
BUZ-Versicherungen (zu Fondsgebundenen Versicherungen) auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 3 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des monatlichen BUZ-Risikobeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.8 | Produktteile 7001051, 7002052 zu 710, 720, 713, 723, A10, A20, A13, A23 *) |
BUZ-Versicherungen (zu Fondsgebundenen Versicherungen) auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,75 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des monatlichen BUZ-Risikobeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.9 | Produktteile 3001000, 3002000 zu C13, C23 *) |
BUZ-Versicherungen (zu Fondsgebundenen Versicherungen) auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,75 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des monatlichen BUZ-Risikobeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.10 | Produktteile 3101000, 3102000 zu E13, E23 *) |
BUZ-Versicherungen (zu Fondsgebundenen Versicherungen) auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,25 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des monatlichen BUZ-Risikobeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,10 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.11 | BU - Beitragsbefreiung (10/2009), BU - Zusatzrente (10/2009) zu RISK-vario ® (10/2009) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (04/2011), BU - Zusatzrente (04/2011) zu RISK-vario ® (04/2011) *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,25 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| 40,0 % | (40,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 0,10 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.12 | BU - Beitragsbefreiung (01/2012), BU - Zusatzrente (01/2012) zu RISK-vario ® (01/2012) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (08/2012), BU - Zusatzrente (08/2012) zu RISK-vario ® (08/2012) *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 1,75 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| 40,0 % | (40,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 0,60 % | (0,15 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.13 | BU - Beitragsbefreiung (12/2012), BU - Zusatzrente (12/2012) zu RISK-vario ® (12/2012-D) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (12/2012), BU - Zusatzrente (12/2012) zu RISK-vario ® (12/2012-A) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (09/2013-D), BU - Zusatzrente (09/2013-D) zu RISK-vario ® (09/2013-D) | |
| BU - Beitragsbefreiung (09/2013-A), BU - Zusatzrente (09/2013-A) zu RISK-vario ® (09/2013-A) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 1,75 %:
| I. Aktive | |||
| 30,0 % | (30,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| 40,0 % | (40,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 0,60 % | (0,15 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.14 | BU - Beitragsbefreiung (01/2015-D), BU - Zusatzrente (01/2015-D) zu RISK-vario ® (01/2015-D) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (01/2015-A), BU - Zusatzrente (01/2015-A) zu RISK-vario ® (01/2015-A) *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 1,25 %:
| I. Aktive | |||
| 31,0 % | (31,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| 41,0 % | (41,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 1,10 % | (0,65 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.15 | BU - Beitragsbefreiung (04/2016-D), BU - Zusatzrente (04/2016-D) zu RISK-vario ® (04/2016-D), |
| RISK-vario ® Premium (04/2016-D), RISK-vario ® Premium Vitality (04/2016-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (04/2016-A), BU - Zusatzrente (04/2016-A) zu RISK-vario ® (04/2016-A) * |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 1,25 %:
| I. Aktive | |||
| 20,0 % | (20,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 1,10 % | (0,65 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H. 16 | BU - Beitragsbefreiung (01/2017-D), BU - Zusatzrente (01/2017-D) zu RISK-vario ® (01/2017-D), RISK-vario ® Premium (01/2017-D), RISK-vario ® Vitality (01/2017-D), RISK-vario ® Premium Vitality (01/2017-D) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (01/2017-A), BU - Zusatzrente (01/2017-A) zu RISK-vario ® (01/2017-A) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (07/2017-D), BU - Zusatzrente (07/2017-D) zu RISK-vario ® (07/2017-D), RISK-vario ® Premium (07/2017-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (07/2017-A), BU - Zusatzrente (07/2017-A) zu RISK-vario ® (07/2017-A) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (04/2018-D), BU - Zusatzrente (04/2018-D) zu RISK-vario ® (04/2018-D), RISK-vario ® Premium (04/2018-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (04/2018-A), BU - Zusatzrente (04/2018-A) zu RISK-vario ® (04/2018-A) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (01/2019-D), BU - Zusatzrente (01/2019-D) zu RISK-vario ® Basic (01/2019-D), RISK-vario ® (01/2019-D), RISK-vario ® Premium (01/2019-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (01/2019-A), BU - Zusatzrente (01/2019-A) zu RISK-vario ® (01/2019-A) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (09/2019-D), BU - Zusatzrente (09/2019-D) zu RISK-vario ® Basic (09/2019-D), RISK-vario ® (09/2019-D), RISK-vario ® Premium (09/2019-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (09/2019-A), BU - Zusatzrente (09/2019-A) zu RISK-vario ® (09/2019-A) und RISK-vario ® Premium (09/2019-A) *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 0,9 %:
| I. Aktive | |||
| 20,0 % | (20,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 1,45 % | (1,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.17 | BU - Beitragsbefreiung (01/2021-D), BU - Zusatzrente (01/2021-D) zu RISK-vario® Basic (01/2021-D), RISK- vario® (01/2021-D), RISK-vario® Premium (01/2021-D) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (01/2021-A), BU - Zusatzrente (01/2021-A) zu RISK-vario® (01/2021-A) und RISK-vario® Premium (01/2021-A) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (10/2021-D), BU - Zusatzrente (10/2021-D) zu RISK-vario® Basic (10/2021-D), RISK-vario® (10/2021-D), RISK-vario® Premium (10/2021-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (10/2021-A), BU - Zusatzrente (10/2021-A) zu RISK-vario® (10/2021-A) und RISK-vario® Premium (10/2021-A) *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 0,25 %:
| I. Aktive | |||
| 25,0 % | (25,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 2,10 % | (1,65 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.18 | BU - Beitragsbefreiung (07/2017-D), BU - Zusatzrente (07/2017-D) zu RISK-vario ® Vitality (07/2017-D), RISK-vario ® Premium Vitality (07/2017-D) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (04/2018-D), BU - Zusatzrente (04/2018-D) zu RISK-vario ® Vitality (04/2018-D) RISK-vario ® Premium Vitality (04/2018-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (01/2019-D), BU - Zusatzrente (01/2019-D) zu RISK-vario ® Basic Vitality (01/2019-D), RISK-vario ® Vitality (01/2019-D) RISK-vario ® Premium Vitality (01/2019-D) *) | |
| BU - Beitragsbefreiung (09/2019-D), BU - Zusatzrente (09/2019-D) zu RISK-vario ® Basic Vitality (09/2019-D), RISK-vario ® Vitality (09/2019-D) RISK-vario ® Premium Vitality (09/2019-D) *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 0,9 %:
| I. Aktive | ||
| 20,0 % | (20,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages |
Bei Teilnahme am Vitality-Programm wird eine zusätzliche Vitality-Überschusskomponente gewährt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
In den ersten beiden Versicherungsjahren wird die um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttoprämie zusätzlich um 7 % (7 %) gesenkt.
Ab dem dritten Versicherungsjahr richtet sich die Vitality-Überschusskomponente nach dem gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person und wird anhand des Vitality-Status festgelegt. Damit ändert sich jährlich der zu zahlende Beitrag in Abhängigkeit vom Vitality-Status wie folgt (im Geschäftsjahr 2023 galten dieselben Werte):
| +2,0 % | im Status Bronze | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| +0,75 % | im Status Silber | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| -0,5 % | im Status Gold | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| -1,25 % | im Status Platin | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der maximale Prämiennachlass 11 % (11 %) gegenüber der um den Sofortüberschuss reduzierten Bruttoprämie. Der maximale Prämienaufschlag wird zu Vertragsbeginn vertragsindividuell so festgelegt, dass ein Versicherungsnehmer, der immer den Status Bronze erhält, eine identische Beitragssumme zu einem identischen Vertrag ohne Vitality-Überschusskomponente hat. Liegen keine Informationen über gesundheitsbewusstes Verhalten vor, so entsprechen Beitragsveränderung und maximaler Prämienaufschlag denen eines Versicherungsnehmers, der immer den Status Bronze erhält.
| II. Invalide | ||
| 1,45 % | (1,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| H.19 | BU - Beitragsbefreiung (01/2021-D), BU - Zusatzrente (01/2021-D) zu RISK-vario® Basic Vitality (01/2021-D), RISK-vario® Vitality (01/2021-D) RISK-vario® Premium Vitality (01/2021-D) *) |
| BU - Beitragsbefreiung (10/2021-D), BU - Zusatzrente (10/2021-D) zu RISK-vario® Basic Vitality (10/2021-D), RISK-vario® Vitality (10/2021-D) RISK-vario® Premium Vitality (10/2021-D) *) |
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 0,25 %:
| I. Aktive | ||
| 25,0 % | (25,0 %) | des BUZ-Jahresbeitrages |
Bei Teilnahme am Vitality-Programm wird eine zusätzliche Vitality-Überschusskomponente gewährt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
In den ersten beiden Versicherungsjahren wird die um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttoprämie zusätzlich um 7 % (7 %) gesenkt.
Ab dem dritten Versicherungsjahr richtet sich die Vitality-Überschusskomponente nach dem gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person und wird anhand des Vitality-Status festgelegt. Damit ändert sich jährlich der zu zahlende Beitrag in Abhängigkeit vom Vitality-Status wie folgt (im Geschäftsjahr 2023 galten dieselben Werte):
| +2,0 % | im Status Bronze | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| +0,75 % | im Status Silber | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| -0,5 % | im Status Gold | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| -1,25 % | im Status Platin | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der maximale Prämiennachlass 11 % (11 %) gegenüber der um den Sofortüberschuss reduzierten Bruttoprämie. Der maximale Prämienaufschlag wird zu Vertragsbeginn vertragsindividuell so festgelegt, dass ein Versicherungsnehmer, der immer den Status Bronze erhält, eine identische Beitragssumme zu einem identischen Vertrag ohne Vitality-Überschusskomponente hat. Liegen keine Informationen über gesundheitsbewusstes Verhalten vor, so entsprechen Beitragsveränderung und maximaler Prämienaufschlag denen eines Versicherungsnehmers, der immer den Status Bronze erhält.
| II. Invalide | ||
| 2,10 % | (1,65 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| I.1 | Zu den Tarifen vor der Tarifgeneration (10/2009) *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die unter "Aktive" dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
Lebenslange Rente *) , Nachversicherung *)
| 30,0 % | (30,0 %) | des Options-Jahresbeitrages bzw. |
| 40,0 % | (40,0 %) | des Options-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf die Anwendung des § 172 VVG (alt) bzw. § 163 VVG (neu) |
Zusatzzahlung, Dread Disease
| 30,0 % | (30,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
Lebenslange Rente mit Versicherungsbeginn bis 31.12.2003 (Produktteile 0BP, 7BP) *)
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 3,25 %:
| 0,00 % | (0,00 %) | des Options-Jahresbeitrages. |
Lebenslange Rente mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2004 bis 31.12.2006 (Produktteile 8BP, ABP, CBP, DBP, EBP) *)
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,75 %:
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
Lebenslange Rente mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2007 bis 01.10.2009
(Produktteile 8BP, ABP, CBP, DBP, EBP) *)
BUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Tafeln der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,25 %:
| 0,10 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die BUZ-Leistung |
| I.2 | Zu den Tarifen ab der Tarifgeneration (10/2009) und vor der Tarifgeneration (04/2016) *) |
| 30,0 % | (30,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| I.3 | Zu den Tarifen der Tarifgenerationen (04/2016), (01/2017) und (07/2017) *) |
| 20,0 % | (20,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| 30,0 % | (30,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| I.4 | Zu den Tarifen ab der Tarifgenerationen (04/2018) *) |
| 20,0 % | (20,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| I.5 | Zu den Tarifen ab der Tarifgenerationen (01/2021) *) |
| 25,0 % | (25,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die unter "Aktive" dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
| J.1 | Produktteile 05EB, 05EBR, 05UEU zu 514, 524 *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Kölnischen Rück 1997 mit einem Rechnungszins von 4 %:
| I. Aktive | |||
| 20,0 % | (20,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.2 | Produktteile 0EB, 0EBR, 0UEU zu 514, 524, 614, 624, 714, 724 *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 3,25 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.3 | Produktteile 8EB, 8EBR, 8UEU, AEB, AEBR, AUEU, CEB, CEBR, CUEU zu 714, 724 *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,75 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,00 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.4 | Produktteile EEB, EEBR, EUEU, FEB, FEBR zu E14, E24 *) |
| Produktteile GEB, GEBR, GUEU zu F14, F24 *) | |
| Produktteile GEB, GEBR, GUE U zu G14, G24 *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,25 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 0,10 % | (0,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.5 | EU - Beitragsbefreiung (10/2009), EU - Zusatzrente (10/2009) mit Unfallsofortleistung zu RISK-vario ® (10/2009) *) |
| EU - Beitragsbefreiung (04/2011), EU - Zusatzrente (04/2011) zu RISK-vario ® (04/2011) *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 2,25 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| 48,0 % | (48,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 0,10 % | (0,0 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.6 | EU - Beitragsbefreiung (01/2012), EU - Zusatzrente (01/2012) zu RISK-vario ® (01/2012) *) |
| EU - Beitragsbefreiung (08/2012), EU - Zusatzrente (08/2012) zu RISK-vario ® (08/2012) *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück mit einem Rechnungszins von 1,75 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| 48,0 % | (48,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 0,60 % | (0,15 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.7 | EU - Beitragsbefreiung (12/2012), EU - Zusatzrente (12/2012) zu RISK-vario ® (12/2012-D) *) |
| EU - Beitragsbefreiung (12/2012), EU - Zusatzrente (12/2012) zu RISK-vario ® (12/2012-A) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (09/2013-D), EU - Zusatzrente (09/2013-D) zu RISK-vario ® (09/2013-D) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (09/2013-A), EU - Zusatzrente (09/2013-A) zu RISK-vario ® (09/2013-A) *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 1,75 %:
| I. Aktive | |||
| 40,0 % | (40,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| 48,0 % | (48,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 0,60 % | (0,15 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.8 | EU - Beitragsbefreiung (01/2015-D), EU - Zusatzrente (01/2015-D) zu RISK-vario ® (01/2015-D) *) |
| EU - Beitragsbefreiung (01/2015-A), EU - Zusatzrente (01/2015-A) zu RISK-vario ® (01/2015-A) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (04/2016-D), EU - Zusatzrente (04/2016-D) zu RISK-vario ® (04/2016-D), RISK-vario ® Premium (04/2016-D), RISK-vario ® Premium Vitality (04/2016-D) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (04/2016-A), EU - Zusatzrente (04/2016-A) zu RISK-vario ® (04/2016-A) *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 1,25 %:
| I. Aktive | |||
| 35,0 % | (35,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| 43,0 % | (43,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages bei Einschluss der Option Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG | |
| II. Invalide | |||
| 1,10 % | (0,65 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.9 | EU - Beitragsbefreiung (01/2017-D), EU - Zusatzrente (01/2017-D) zu RISK-vario ® (01/2017-D), RISK-vario ® Premium (01/2017-D), RISK-vario ® Vitality (01/2017-D), RISK-vario ® Premium Vitality (01/2017-D) *) |
| EU - Beitragsbefreiung (01/2017-A), EU - Zusatzrente (01/2017-A) zu RISK-vario ® (01/2017-A) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (07/2017-D), EU - Zusatzrente (07/2017-D) zu RISK-vario ® (07/2017-D), RISK-vario ® Premium (07/2017-D), RISK-vario ® Vitality (07/2017-D), RISK-vario ® Premium Vitality (07/2017-D) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (07/2017-A), EU - Zusatzrente (07/2017-A) zuRISK-vario ® (07/2017-A) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (04/2018-D), EU - Zusatzrente (04/2018-D) zu RISK-vario ® (04/2018-D), RISK-vario ® Premium (04/2018-D), RISK-vario ® Vitality (04/2018-D) RISK-vario ® Premium Vitality (04/2018-D) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (04/2018-A), EU - Zusatzrente (04/2018-A) zu RISK-vario ® (04/2018-A) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (01/2019-D), EU - Zusatzrente (01/2019-D) zu RISK-vario ® Basic (01/2019-D), RISK-vario ® (01/2019-D), RISK-vario ® Premium (01/2019-D), RISK-vario ® Basic Vitality (01/2019-D), RISK-vario ® Vitality (01/2019-D), RISK-vario ® Premium Vitality (01/2019-D) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (01/2019-A), EU - Zusatzrente (01/2019-A)) zu RISK-vario ® (01/2019-A) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (09/2019-D), EU - Zusatzrente (09/2019-D) zu RISK-vario ® Basic (09/2019-D), RISK-vario ® (09/2019-D), RISK-vario ® Premium (09/2019-D), RISK-vario ® Basic Vitality (09/2019-D), RISK-vario ® Vitality (09/2019-D), RISK-vario ® Premium Vitality (09/2019-D) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (09/2019-A), EU - Zusatzrente (09/2019-A) zu RISK-vario ® (09/2019-A), RISK-vario ® Premium (09/2019-A) *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 0,9 %:
| I. Aktive | |||
| 28,0 % | (28,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 1,45 % | (1,00 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| J.10 | EU - Beitragsbefreiung (01/2021-D), EU - Zusatzrente (01/2021-D) zu RISK-vario® Basic (01/2021-D), RISK-vario® (01/2021-D), RISK-vario® Premium (01/2021-D), RISK-vario® Basic Vitality (01/2021-D), RISK-vario® Vitality (01/2021-D), RISK-vario® Premium Vitality (01/2021-D) *) |
| EU - Beitragsbefreiung (01/2021-A), EU - Zusatzrente (01/2021-A) zu RISK-vario® (01/2021-A), RISK-vario® Premium (01/2021-A) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (10/2021-D), EU - Zusatzrente (10/2021-D) zu RISK-vario® Basic (10/2021-D), RISK-vario® (10/2021-D), RISK-vario® Premium (10/2021-D), RISK-vario® Basic Vitality (10/2021-D), RISK-vario® Vitality (10/2021-D), RISK-vario® Premium Vitality (10/2021-D) *) | |
| EU - Beitragsbefreiung (10/2021-A), EU - Zusatzrente (10/2021-A) zu RISK-vario® (10/2021-A), RISK-vario® Premium (10/2021-A) *) |
EUZ-Versicherungen auf der Grundlage der Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten nach den Untersuchungen der Münchener Rück, Unisex mit einem Rechnungszins von 0,25 %:
| I. Aktive | |||
| 32,0 % | (32,0 %) | des EUZ-Jahresbeitrages | |
| II. Invalide | |||
| 2,10 % | (1,65 %) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres für die EUZ-Leistung |
| K.1 | Optionen zu SEU-protect ® (10/2009) und EUZ (10/2009) *) |
| Optionen zu SEU-protect ® (04/2011) und EUZ (04/2011) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (01/2012) und EUZ (01/2012) *) | |
| Optionen zu EUZ (08/2012) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (12/2012) und EUZ (12/2012) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (09/2013-D) und EUZ (09/2013-D) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (09/2013-A) und EUZ (09/2013-A) *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
| Zusatzzahlung | ||
| 40,0 % | (40,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| K.2 | Optionen zu SEU-protect ® (01/2015-D) und EUZ (01/2015-D) *) |
| Optionen zu SEU-protect ® (01/2015-A) und EUZ (01/2015-A) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (04/2016-D) und EUZ (04/2016-D) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (04/2016-A) und EUZ (04/2016-A) *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
| Zusatzzahlung | ||
| 35,0 % | (35,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| Dread Disease | ||
| 30,0 % | (30,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| K.3 | Optionen zu SEU-protect ® (01/2017-D) und EUZ (01/2017-D) *) |
| Optionen zu SEU-protect ® (01/2017-A) und EUZ (01/2017-A) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (07/2017-D) und EUZ (07/2017-D) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (07/2017-A) und EUZ (07/2017-A) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (04/2018-D) und EUZ (04/2018-D) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (04/2018-A) und EUZ (04/2018-A) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (01/2019-D) und EUZ (01/2019-D) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (01/2019-A) und EUZ (01/2019-A) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (09/2019-D) und EUZ (09/2019-D) *) | |
| Optionen zu SEU-protect ® (09/2019-A) und EUZ (09/2019-A) *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
| Zusatzzahlung | ||
| 28,0 % | (28,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| Dread Disease | ||
| 30,0 % | (30,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| K.4 | Optionen zu SEU-protect® (01/2021-D) und EUZ (01/2021-D) *) |
| Optionen zu SEU-protect® (01/2021-A) und EUZ (01/2021-A) *) | |
| Optionen zu SEU-protect® (10/2021-D) und EUZ (10/2021-D) *) | |
| Optionen zu SEU-protect® (10/2021-A) und EUZ (102021-A) *) | |
| Optionen zu SEU-protect® (10/2022-D) | |
| Optionen zu SEU-protect® (10/2022-A) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
| Zusatzzahlung | ||
| 32,0 % | (32,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
| Dread Disease | ||
| 25,0 % | (25,0 %) | des Options-Jahresbeitrages |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) festgelegt:
Die dargestellten Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt.
| L.1 | Dread Disease (01/2021-D), Dread Disease Premium (01/2021-D) *) |
| Dread Disease (01/2021-A), Dread Disease Premium (10/2021-A) *) | |
| Dread Disease (10/2021-D), Dread Disease Premium (10/2021-D) *) | |
| Dread Disease (10/2021-A), Dread Disease Premium (10/2021-A) *) | |
| Dread Disease (10/2022-D), Dread Disease Premium (10/2022-D) | |
| Dread Disease (10/2022-A), Dread Disease Premium (10/2022-A) | |
| Dread Disease (04/2023-A), Dread Disease Premium (04/2023-A) |
| 25,0 % | (25,0 %) | des Jahresbeitrages |
| L.2 | Dread Disease Vitality (01/2021-D), Dread Disease Premium Vitality (01/2021-D) *) |
| Dread Disease Vitality (10/2021-D), Dread Disease Premium Vitality (10/2021-D) *) | |
| Dread Disease Vitality (10/2022-D), Dread Disease Premium Vitality (10/2022-D) |
| 25,0 % | (25,0 %) | des Jahresbeitrages |
Bei Teilnahme am Vitality-Programm wird eine zusätzliche Vitality-Überschusskomponente gewährt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
In den ersten beiden Versicherungsjahren wird die um den Sofortüberschuss reduzierte Bruttoprämie zusätzlich um 7 % (7 %) gesenkt.
Ab dem dritten Versicherungsjahr richtet sich die Vitality-Überschusskomponente nach dem gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person und wird anhand des Vitality-Status festgelegt. Damit ändert sich jährlich der zu zahlende Beitrag in Abhängigkeit vom Vitality-Status wie folgt (im Geschäftsjahr 2023 galten dieselben Werte):
| +2,0 % | im Status Bronze | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| +0,75 % | im Status Silber | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| -0,5 % | im Status Gold | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
| -1,25 % | im Status Platin | verglichen mit dem bisherigen zu zahlenden Beitrag |
Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der maximale Prämiennachlass 11 % (11 %) gegenüber der um den Sofortüberschuss reduzierten Bruttoprämie. Der maximale Prämienaufschlag wird zu Vertragsbeginn vertragsindividuell so festgelegt, dass ein Versicherungsnehmer, der immer den Status Bronze erhält, eine identische Beitragssumme zu einem identischen Vertrag ohne Vitality-Überschusskomponente hat. Liegen keine Informationen über gesundheitsbewusstes Verhalten vor, so entsprechen Beitragsveränderung und maximaler Prämienaufschlag denen eines Versicherungsnehmers, der immer den Status Bronze erhält.
Die Überschüsse werden als Sofortüberschüsse gewährt und dem Fondsguthaben zugefügt.
| M.1 | Zu den Tarifen 610, 620, 613, 623 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile festgelegt (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
| 0,0 ‰ | (0,0 ‰) | des Deckungskapitals am Ende jeden Monats |
| M.2 | Zu den Tarifen 710, 720, 713, 723, C13, C23 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile festgelegt (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
| 0,0 ‰ | (0,0 ‰) | des Deckungskapitals am Ende jeden Monats |
| M.3 | Zu den Tarifen E13, E23 *) |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre werden folgende Überschussanteile festgelegt (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre):
| 0,0 ‰ | (0,0 ‰) | des Deckungskapitals am Ende jeden Monats |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) erhalten Kapitallebensversicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil. Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils wird so festgelegt, dass sich das angesammelte Überschussguthaben unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses mit insgesamt 2,25 % (1,8 %) verzinst. Ausnahme hiervon sind Versicherungen mit 2,75 %, 3,0 %, 3,25 %, 3,5 % und 4,0 % garantiertem Rechnungszins. Diese werden mit ihrem jeweiligen garantierten Rechnungszins verzinst.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre (in Klammern die Werte für im Geschäftsjahr 2023 beginnende Versicherungsjahre) erhalten Risikolebensversicherungen, Pflegerentenversicherungen, Selbständige Berufs- und Erwerbsversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil. Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils wird so festgelegt, dass sich das angesammelte Überschussguthaben unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses mit insgesamt 2,35 % (1,9 %) verzinst. Ausnahme hiervon sind Versicherungen mit 2,75 %, 3,0 %, 3,25 %, 3,5 % und 4,0 % garantiertem Rechnungszins. Diese werden mit ihrem jeweiligen garantierten Rechnungszins verzinst.
| Tarife | Garantierter Zins | Ansammlungsüberschussanteil | |
| Kapitallebensversicherungen | |||
| A.1 Tarife | 10,11,12,19 | 3,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| A.2 Tarife | 910, 910X, 911,916, 920, 920X, 921,926 | 3,50 % | 0,00 % (0,00 %) |
| A.3 Tarife | 201,211,219, 221,229, 301,309, 311,319, 321,329 | 4,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| A.4 Tarife | 501,511,521,509, 519, 529, 601,611,621, 609, 619, 629 | 3,25 % | 0,00 % (0,00 %) |
| A.5 Tarife | 701,711,721,709, 719, 729 | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| A.6 Tarife | E01, E11, E21, E09, E19, E29, F01, F11, F21, F09, F19, F29 | 2,25 % | 0,00 % (0,00 %) |
| Risikolebensversicherungen | |||
| B.1 Tarife | 904, 914, 915, 915X, 924, 925, 925X | 3,50 % | 0,00 % (0,00 %) |
| B.2 Tarife | 204, 205, 214, 215, 224, 225, 304, 305, 314, 315, 324, 325 | 4,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| B.4 Tarife | 504, 505, 506, 514, 515, 516, 524, 525, 526, 604, 605, 606, 614, 615, 616, 624, 625, 626 | 3,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| B.6 Tarife | 704, 705, 706, 714, 715, 716, 724, 725, 726 | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| B.8 Tarife | E04, E05, E06, E14, E15, E16, E24, E25, E26, F04, F05, F06, F14, F15, F16, F24, F25, F26, G04, G05,G06, G14, G15, G16, G24, G25, G26 | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| B.10 Tarife | RISK-vario® (10/2009), RISK-vario® techn. einj. (10/2009), RISK-vario® (04/2011), RISK-vario® risikoadäquat (04/2011) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| B.12 Tarife | RISK-vario® (01/2012), RISK-vario® risikoadäquat (01/2012) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| B.14 Tarife | RISK-vario® (08/2012), RISK-vario® risikoadäquat (08/2012) für eine versicherte Person | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| B.15 Tarife | RISK-vario® (08/2012), RISK-vario® risikoadäquat (08/2012) für mehrere versicherte Personen | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| B.16 Tarife | RISK-vario® (12/2012-D), RISK-vario® risikoadäquat (12/2012-D), RISK-vario® (09/2013-D), RISK-vario® risikoadäquat (09/2013-D) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| B.18 Tarife | RISK-vario® (12/2012-A), RISK-vario® risikoadäquat (12/2012-A,) RISK-vario® (09/2013-A), RISK-vario® risikoadäquat 09/2013-A) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| B.20 Tarife | RISK-vario® (01/2015-D), RISK-vario® risikoadäquat (01/2015-D) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| B.22 Tarife | RISK-vario® (01/2015-A), RISK-vario® risikoadäquat (01/2015-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| B.24 Tarife | RISK-vario® (04/2016-D), RISK-vario® risikoadäquat (04/2016-D), RISK-vario® Premium (04/2016-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (04/2016-D), RISK-vario® (04/2016-A), RISK-vario® risikoadäquat (04/2016-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| RISK-vario® (01/2017-D), RISK-vario® risikoadäquat (01/2017-D), RISK-vario® Premium (01/2017-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (01/2017-D), RISK-vario® (01/2017-A), RISK-vario® risikoadäquat (01/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (07/2017-D), RISK-vario® risikoadäquat (07/2017-D), RISK-vario® Premium (07/2017-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (07/2017-D), RISK-vario® (07/2017-A), RISK-vario® risikoadäquat (07/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (04/2018-D), RISK-vario® Premium (04/2018-D), RISK-vario® risikoadäquat (04/2018-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (04/2018-D), RISK-vario® Baufi (04/2018-D), RISK-vario® Premium Baufi (04/2018-D) *) , RISK-vario® risikoadäquat Baufi (04/2018-D), RISK-vario® risikoad. Premium Baufi (04/2018-D), RISK-vario® (04/2018-A), RISK-vario® risikoadäquat (04/2018-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic (01/2019-D), RISK-vario® (01/2019-D), RISK-vario® Premium (01/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic (01/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat (01/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (01/2019-D), RISK-vario® Basic Baufi (01/2019-D), RISK-vario® Baufi (01/2019-D), RISK-vario® Baufi Premium (01/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic Baufi (01/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Baufi (01/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium Baufi (01/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (01/2019-A), RISK-vario® risikoadäquat (01/2019-A) | |||
| RISK-vario® Basic (09/2019-D), RISK-vario® (09/2019-D), RISK-vario® Premium (09/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic (09/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat (09/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (09/2019-D), RISK-vario® Basic Baufi (09/2019-D), RISK-vario® Baufi (09/2019-D), RISK-vario® Baufi Premium (09/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic Baufi (09/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Baufi (09/2019-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium Baufi (09/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (09/2019-A), RISK-vario® Premium (09/2019-A), RISK-vario® risikoadäquat (09/2019-A) | |||
| RISK-vario® Basic (01/2021 -D), RISK-vario® (01/2021-D), RISK-vario® Premium (01/2021-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic (01/2021-D), RISK-vario® risikoadäquat (01/2021-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (01/2021 -D), RISK-vario® Basic Baufi (01/2021 -D), RISK-vario® Baufi (01/2021 -D), RISK-vario® Baufi Premium (01/2021 -D), RISK-vario® risikoadäquat Basic Baufi (01/2021 -D), RISK-vario® risikoadäquat Baufi (01/2021 -D), RISK-vario® risikoadäquat Premium Baufi (01/2021-D), RISK-vario® (01/2021-A), RISK-vario® Premium (01/2021-A), RISK-vario® risikoadäquat (01/2021-A), RISK-vario® risikoadäquat Premium (01/2021 -A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| RISK-vario® Basic (10/2021 -D), RISK-vario® (10/2021-D), RISK-vario® Premium (10/2021-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic (10/2021 -D), RISK-vario® risikoadäquat (10/2021-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (10/2021 -D), RISK-vario® Basic Baufi (10/2021 -D), RISK-vario® Baufi (10/2021 -D), RISK-vario® Baufi Premium (10/2021 -D), RISK-vario® risikoadäquat Basic Baufi (10/2021 -D), RISK-vario® risikoadäquat Baufi (10/2021 -D), RISK-vario® risikoadäquat Premium Baufi (10/2021-D), RISK-vario® (10/2021-A), RISK-vario® Premium (10/2021-A), RISK-vario® risikoadäquat (10/2021 -A), RISK-vario® risikoadäquat Premium (10/2021 -A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| RISK-vario® Basic (10/2022-D), RISK-vario® (10/2022-D), RISK-vario® Premium (10/2022-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic (10/2022-D), RISK-vario® risikoadäquat (10/2022-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium (10/2022-D), RISK-vario® Basic Baufi (10/2022-D), RISK-vario® Baufi (10/2022-D), RISK-vario® Baufi Premium (10/2022-D), RISK-vario® risikoadäquat Basic Baufi (10/2022-D), RISK-vario® risikoadäquat Baufi (10/2022-D), RISK-vario® risikoadäquat Premium Baufi (10/2022-D), RISK-vario® (10/2022-A), RISK-vario® Premium (10/2022-A), RISK-vario® risikoadäquat (10/2022-A), RISK-vario® risikoadäquat Premium (10/2022-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| B.26 Tarife | RISK-vario® Premium Vitality (04/2016-D) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| RISK-vario® Vitality (01/2017-D), RISK-vario® Premium Vitality (01/2017-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Vitality (07/2017-D), RISK-vario® Premium Vitality (07/2017-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Vitality (04/2018-D), RISK-vario® Premium Vitality (04/2018-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic Vitality (01/2019-D), RISK-vario® Vitality (01/2019-D), RISK-vario® Premium Vitality (01/2019- | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic Vitality (09/2019-D), RISK-vario® Vitality (09/2019-D), RISK-vario® Premium Vitality (09/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic Vitality (01/2021 -D), RISK-vario® Vitality (01/2021 -D), RISK-vario® Premium Vitality (01/2021 -D) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| RISK-vario® Basic Vitality (10/2021 -D), RISK-vario® Vitality (10/2021 -D), RISK-vario® Premium Vitality (10/2021 -D) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| RISK-vario® Basic Vitality (10/2022-D), RISK-vario® Vitality (10/2022-D), RISK-vario® Premium Vitality (10/2022-D) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| B.27 Tarife | RISK-vario® (04/2023-A), RISK-vario® risikoadäquat (04/2023-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| B.28 Tarife | RISK-vario® Premium (04/2023-A), RISK-vario® risikoadäquat Premium (04/2023-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) | |||
| C.1 Tarife | 612, 622 | 3,25 % | 0,00 % (0,00 %) |
| C.2 Tarife | 612T, 622T, 712, 722, 712T, 722T | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| C.3 Tarife | A12T, A22T, A12, A22, C12, C22, C12T, C22T, C12TB, C22TB | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| C.4 Tarife | E12, E22, E12T, E22T, E12TB, E22TB G12, G22, G12T, G22T F12, F22, F12T, F22T | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| C.5 Tarife | SBU-professional (10/2009), SBU-start (10/2009) SBU-solution® (09/2010) SBU-professional (04/2011), SBU-solution® (04/2011) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| C.6 Tarife | SBU-professional (01/2012), SBU-solution® (01/2012) SBU-professional (12/2012), SBU-solution® (12/2012) SBU-professional (09/2013-D), SBU-solution® (09/2013-D) SBU-professional (09/2013-D), SBU-solution® (09/2013-D) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| C.7 Tarife | SBU-professional (01/2015-D), SBU-solution® (01/2015-D) SBU-professional (01/2015-A), SBU-solution® (01/2015-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| C.8 Tarife | SBU-professional (04/2016-D), SBU-solution® (04/2016-D) SBU-professional (04/2016-A), SBU-solution® (04/2016-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| C.9 Tarife | SBU-professional (01/2017-D), SBU-solution® (01/2017-D) SBU-professional (01/2017-A), SBU-solution® (01/2017-A) SBU-professional (07/2017-D), SBU-solution® (07/2017-D SBU-professional (07/2017-A), SBU-solution® (07/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) |
| SBU-professional (04/2018-D), SBU-solution® (04/2018-D) SBU-professional (04/2018-A), SBU-solution® (04/2018-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| SBU-professional (01/2019-D), SBU-solution® (01/2019-D) SBU-professional (01/2019-A), SBU-solution® (01/2019-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| SBU-professional (09/2019-D), SBU-go-professional (09/2019-D), SBU-solution® (09/2019-D) SBU-professional (09/2019-A), SBU-solution® (09/2019-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| C.10 Tarife | SBU-professional (01/2021 -D), SBU-solution® (01/2021-D), SBU-go-professional (01/2021-D) SBU-professional (01/2021 -A), SBU-solution® (01/2021-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| SBU-professional (10/2021 -D), SBU-solution® (10/2021 -D), SBU-go-professional (10/2021-D) SBU-professional (10/2021-A), SBU-solution® (10/2021-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| SBU-professional (10/2022-D), SBU-solution® (10/2022-D), SBU-go-professional (10/2022-D) SBU-professional (10/2022-A), SBU-solution® (10/2022-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| C.11 Tarife | SBU-professional Vitality (07/2017-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) |
| SBU-professional Vitality (04/2018-D) einschließlich Optionen Zusatzzahlung, Dread Disease | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| SBU-professional Vitality (01/2019-D) einschließlich Optionen Zusatzzahlung, Dread Disease | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| SBU-professional Vitality (09/2019-D) einschließlich Optionen Zusatzzahlung, Dread Disease | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| C.12 Tarife | SBU-professional Vitality (01/2021 -D) einschließlich Optionen Zusatzzahlung, Dread Disease | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| SBU-professional Vitality (10/2021 -D) einschließlich Optionen Zusatzzahlung, Dread Disease | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| SBU-professional Vitality (10/2022-D) einschließlich Optionen Zusatzzahlung, Dread Disease | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU) | |||
| D.1 Tarife | SEU-protect® (10/2009) SEU-protect® (04/2011) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| D.2 Tarife | SEU-protect® (01/2012) SEU-protect® (12/2012) SEU-protect® (09/2013-D), SEU-protect® (09/2013-A) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| D.3 Tarife | SEU-protect® (01/2015-D), SEU-protect® (01/2015-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| D.4 Tarife | SEU-protect® (04/2016-D), SEU-protect® (04/2016-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| D.5 Tarife | SEU-protect® (01/2017-D), SEU-protect® (01/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) |
| SEU-protect® (07/2017-D), SEU-protect® (07/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| SEU-protect® (04/2018-D), SEU-protect® (04/2018-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| SEU-protect® (01/2019-D), SEU-protect® (01/2019-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| SEU-protect® (09/2019-D), SEU-protect® (09/2019-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| D.6 Tarife | SEU-protect® (01/2021 -D), SEU-protect® (01/2021-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| SEU-protect® (10/2021-D), SEU-protect® (10/2021-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| SEU-protect® (10/2022-D), SEU-protect® (10/2022-A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| Pflegerentenversicherungen | |||
| F.1 Tarif | SPR-care® (05/2014-D) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| F.2 Tarif | SPR-care® (01/2015-D) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| Sofortbeginnende Rentenversicherung | |||
| G.1 Tarif | Pension-max (09/2002) | 3,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| G.2 Tarif | Pension-max (10/2005) | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| G.3 Tarif | Pension-max (01/2007) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen | |||
| H.1 zu den Tarifen | 10,11,12 (Produktteile 02B, 02BR mit Sonderstatus 102) | 3,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.2 zu den Tarifen | 910, 910X, 911,914, 915, 916, 920, 920X, 921, 924, 925, 925X, 926 (Produktteile 02B, 02BR) | 3,50 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.3 zu den Tarifen | 211,214, 215, 221,224, 225, 311,314, 315, 321,324, 325 (Produktteile 03B, 03BR, 04B, 04BR) 514, 515, 524, 525 (Produktteile 03B, 03BR) | 4,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.4 zu den Tarifen | 511,514, 515, 521,524, 525 (Produktteile 05B, 05BR) 611,614, 615, 621,624, 625 (Produktteile 0B, 0BR) 714, 715, 724, 725 (Produktteile 7B, 7BR) | 3,25 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.5 zu den Tarifen | 711,714, 715, 721,724, 725 (Produktteile 8B, 8BR, AB, CB, CBR) | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.6 zu den Tarifen | E11, E14, E15, E21, E24, E25 (Produktteile EB, EBR, FB, FBR) F14, F15, F24, F25 (Produktteile GB, GBR) F11, F21, G14, G15, G24, G25 (Produktteile GB, GBR) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| H.7 zu den Tarifen | 610, 620, 613, 623 | 3,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.8 zu den Tarifen | 710, 720, 713, 723, A10, A20, A13, A23 | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.9 zu den Tarifen | C13, C23 | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| H.10 zu den Tarifen | E13, E23 | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| H.11 zu den Tarifen | RISK-vario® (10/2009): BU - Beitragsbefreiung (10/2009), BU - Zusatzrente (10/2009) RISK-vario® (04/2011): BU - Beitragsbefreiung (04/2011), BU - Zusatzrente (04/2011) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| H.12 zu den Tarifen | RISK-vario® (01/2012): BU - Beitragsbefreiung (01/2012), BU - Zusatzrente (01/2012) Tarif RISK-vario® (08/2012): BU - Beitragsbefreiung (08/2012), BU - Zusatzrente (08/2012 | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| H.13 zu den Tarifen | RISK-vario® (12/2012-D): BU - Beitragsbefreiung (12/2012), BU - Zusatzrente (12/2012) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| Tarif RISK-vario® (12/2012-A): BU - Beitragsbefreiung (12/2012) BU - Zusatzrente (12/2012) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) | |
| RISK-vario® (09/2013-D): BU - Beitragsbefreiung (09/2013-D), BU - Zusatzrente (09/2013-D) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) | |
| RISK-vario® (09/2013-A): BU - Beitragsbefreiung (09/2013-A) BU - Zusatzrente (09/2013-A) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) | |
| H.14 zu den Tarifen | RISK-vario® (01/2015-D): BU - Beitragsbefreiung (01/2015), BU - Zusatzrente (01/2015) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| Tarif RISK-vario® (01/2015-A): BU - Beitragsbefreiung (01/2015) BU - Zusatzrente (01/2015) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) | |
| RISK-vario® (01/2015-D): BU - Beitragsbefreiung (01/2015-D), BU - Zusatzrente (01/2015-D) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) | |
| Tarif RISK-vario® (01/2015-A): BU - Beitragsbefreiung (01/2015-A) BU - Zusatzrente (01/2015-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) | |
| H.15 zu den Tarifen | RISK-vario® (04/2016-D), RISK-vario®Premium (04/2016-D), RISK-vario® Premium Vitality (04/2016-D): BU - Beitragsbefreiung (04/2016-D) BU - Zusatzrente (04/2016-D) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| RISK-vario® (04/2016-A): BU - Beitragsbefreiung (04/2016-A), BU - Zusatzrente (04/2016-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) | |
| H.16 zu den Tarifen | RISK-vario® (01/2017-D), RISK-vario®Premium (01/2017-D): BU - Beitragsbefreiung (01/2017-D) BU - Zusatzrente (01/2017-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) |
| RISK-vario® (01/2017-A): BU - Beitragsbefreiung (01/2017-A), BU - Zusatzrente (01/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (04/2018-D), RISK-vario®Premium (04/2018-D): BU - Beitragsbefreiung (04/2018-D) BU - Zusatzrente (04/2018-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (04/2018-A): BU - Beitragsbefreiung (04/2018-A), BU - Zusatzrente (04/2018-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic(01/2019-D), RISK-vario® (01/2019-D), RISK-vario®Premium (01/2019-D): BU - Beitragsbefreiung (01/2019-D) BU - Zusatzrente (01/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (01/2019-A): BU - Beitragsbefreiung (01/2019-A), BU - Zusatzrente (01/2019-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic(09/2019-D), RISK-vario® (09/2019-D), RISK-vario®Premium (09/2019-D): BU - Beitragsbefreiung (09/2019-D) BU - Zusatzrente (09/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (09/2019-A), RISK-vario® Premium(09/2019-A): BU - Beitragsbefreiung (09/2019-A), BU - Zusatzrente (09/2019-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| H.17 zu den Tarifen | RISK-vario® Basic(01/2021 -D), RISK-vario® (01/2021-D), RISK-vario®Premium (01/2021-D): BU - Beitragsbefreiung (01/2021 -D) BU - Zusatzrente (01/2021 -D) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| RISK-vario® (01/2021-A), RISK-vario® Premium(01/2021-A): BU - Beitragsbefreiung (01/2021 -A), BU - Zusatzrente (01/2021 -A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| H.18 zu den Tarifen | RISK-vario® Vitality (07/2017-D), RISK-vario® Premium Vitality (07/2017-D): BU - Beitragsbefreiung (07/2017-D), BU - Zusatzrente (07/2017-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) |
| RISK-vario® Vitality (04/2018-D), RISK-vario® Premium Vitality (04/2018-D): BU - Beitragsbefreiung (04/2018-D), BU - Zusatzrente (04/2018-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic Vitality (01/2019-D) RISK-vario® Vitality (01/2019-D) RISK-vario® Premium Vitality (01/2019-D) BU - Beitragsbefreiung (01/2019-D), BU - Zusatzrente (01/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® Basic Vitality (09/2019-D), RISK-vario® Vitality (09/2019-D) RISK-vario® Premium Vitality (09/2019-D): BU - Beitragsbefreiung (09/2019-D), BU - Zusatzrente (09/2019-D) | 0,9 % | ||
| H.19 zu den Tarifen | RISK-vario® Basic Vitality (01/2021 -D), RISK-vario® Vitality (01/2021 -D) RISK-vario® Premium Vitality (01/2021 -D): BU - Beitragsbefreiung (01/2021 -D) BU - Zusatzrente (01/2021 -D) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| RISK-vario® Basic Vitality (10/2021 -D), RISK-vario® Vitality (10/2021 -D) RISK-vario® Premium Vitality (10/2021 -D): BU - Beitragsbefreiung (10/2021-A), BU - Zusatzrente (10/2021 -A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen | |||
| J.1 zu den Tarifen | 514, 524 (Produktteile 05EB, 05EBR, 05UEU) | 4,00 % | 0,00 % (0,00 %) |
| J.2 zu den Tarifen | 514, 524, 614, 624, 714, 724 (Produktteile 0EB, 0EBR, 0UEU) | 3,25 % | 0,00 % (0,00 %) |
| J.3 zu den Tarifen | 714, 724 (Produktteile 8EB, 8EBR, 8UEU, AEB, AEBR, AUEU, CEB, CEBR, CUEU) | 2,75 % | 0,00 % (0,00 %) |
| J.4 zu den Tarifen | E14, E24 (Produktteile EEB, EEBR, EUEU, FEB, FEBR) F14, F24, (Produktteile GEB, GEBR, GUEU) G14, G24 (Produktteile GEB, GEBR, GUEU) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| J.5 zu den Tarifen | RISK-vario® (10/2009): EU - Beitragsbefreiung (10/2009), EU - Zusatzrente (10/2009) mit Unfallsofortleistung RISK-vario® (04/2011): EU - Beitragsbefreiung (04/2011), EU - Zusatzrente (04/2011) | 2,25 % | 0,10 % (0,00 %) |
| J.6 zu den Tarifen | Tarif RISK-vario® (01/2012): EU - Beitragsbefreiung (01/2012), EU - Zusatzrente (01/2012) Tarif RISK-vario® (08/2012): EU - Beitragsbefreiung (08/2012), EU - Zusatzrente (08/2012) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| J.7 zu den Tarifen | RISK-vario® (12/2012): EU - Beitragsbefreiung (12/2012), EU - Zusatzrente (12/2012) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) |
| RISK-vario® (09/2013-D): EU - Beitragsbefreiung (09/2013-D), EU - Zusatzrente (09/2013-D) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) | |
| RISK-vario® (09/2013-A): EU - Beitragsbefreiung (09/2013-A), EU - Zusatzrente (09/2013-A) | 1,75 % | 0,60 % (0,15 %) | |
| J.8 zu den Tarifen | RISK-vario® (01/2015-D): EU - Beitragsbefreiung (01/2015-D), EU - Zusatzrente (01/2015-D) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) |
| RISK-vario® (01/2015-A): EU - Beitragsbefreiung (01/2015-A), EU - Zusatzrente (01/2015-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) | |
| RISK-vario® (04/2016-D), RISK-vario® Premium (04/2016-D), RISK-vario® Premium Vitality (04/2016-D): EU - Beitragsbefreiung (04/2016-D), EU - Zusatzrente (04/2016-D) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) | |
| RISK-vario® (04/2016-A): EU - Beitragsbefreiung (04/2016-A), EU - Zusatzrente (04/2016-A) | 1,25 % | 1,10 % (0,65 %) | |
| J.9 zu den Tarifen | RISK-vario® (01/2017-D), RISK-vario® Premium (01/2017-D), RISK-vario® Premium Vitality (01/2017-D): EU - Beitragsbefreiung (01/2017-D), EU - Zusatzrente (01/2017-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) |
| RISK-vario® (01/2017-A): EU - Beitragsbefreiung (01/2017-A), EU - Zusatzrente (01/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (07/2017-D), RISK-vario® Premium (07/2017-D), RISK-vario® Vitality (07/2017-D), RISK-vario® Premium Vitality (07/2017-D): EU - Beitragsbefreiung (07/2017-D), EU - Zusatzrente (07/2017-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (07/2017-A): EU - Beitragsbefreiung (07/2017-A), EU - Zusatzrente (07/2017-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (04/2018-D), RISK-vario® Premium (04/2018-D), RISK-vario® Baufi (04/2018-D), RISK-vario® Premium Baufi (04/2018-D), RISK-vario® Vitality (04/2018-D) RISK-vario® Premium Vitality (04/2018-D): EU - Beitragsbefreiung (04/2018-D), | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| EU - Zusatzrente (04/2018-D) RISK-vario® (04/2018-A): EU - Beitragsbefreiung (04/2018-A), EU - Zusatzrente (04/2018-A) | 1,45 % (1,00 %) | ||
| RISK-vario® Basic (01/2019-D), RISK-vario® (01/2019-D), RISK-vario® Premium (01/2019-D), RISK-vario® Basic Baufi (01/2019-D), RISK-vario® Baufi (01/2019-D), RISK-vario® Premium Baufi (01/2019-D) RISK-vario® Basic Vitality (01/2019-D), RISK-vario® Vitality (01/2019-D), RISK-vario® Premium Vitality (01/2019-D): EU - Beitragsbefreiung (01/2019-D), EU - Zusatzrente (01/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (01/2019-A): EU - Beitragsbefreiung (01/2019-A), EU - Zusatzrente (01/2019-A) | 0,9 % | ||
| RISK-vario® Basic (09/2019-D), RISK-vario® (09/2019-D), RISK-vario® Premium (09/2019-D), RISK-vario® Basic Baufi (09/2019-D), RISK-vario® Baufi (09/2019-D), RISK-vario® Premium Baufi (09/2019-D) RISK-vario® Basic Vitality (09/2019-D), RISK-vario® Vitality (09/2019-D), RISK-vario® Premium Vitality (09/2019-D): EU - Beitragsbefreiung (09/2019-D), EU - Zusatzrente (09/2019-D) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| RISK-vario® (09/2019-A), RISK-vario® Premium (09/2019-A): EU - Beitragsbefreiung (09/2019-A), EU - Zusatzrente (09/2019-A) | 0,9 % | 1,45 % (1,00 %) | |
| J.10 zu den Tarifen | RISK-vario® Basic (01/2021-D), RISK-vario® (01/2021-D), RISK-vario® Premium (01/2021-D), RISK-vario® Basic Vitality (01/2021 -D), RISK-vario® Vitality (01/2021 -D), RISK-vario® Premium Vitality (01/2021 -D): EU - Beitragsbefreiung (01/2021-D), EU - Zusatzrente (01/2021 -D) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
| RISK-vario® (01/2021-A), RISK-vario® Premium (01/2021-A): EU - Beitragsbefreiung (01/2021-A), EU - Zusatzrente (01/2021 -A) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) | |
| RISK-vario® Basic (10/2021-D), RISK-vario® (10/2021-D), RISK-vario® Premium (10/2021-D), RISK-vario® Basic Vitality (10/2021 -D), RISK-vario® Vitality (10/2021 -D), RISK-vario® Premium Vitality (10/2021 -D): EU - Beitragsbefreiung (10/2021-D), EU - Zusatzrente (10/2021 -D) | 0,25 % | 2,10 % (1,65 %) |
Die unter A.1 bis A.4 und unter N. dargestellten laufenden Überschussanteile werden zu 100 % als Direktgutschrift gewährt.
Bei den unter A.5 und A.6 dargestellten laufenden Überschussanteilen wird der in % des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres angegebene Überschussanteil zu 100 % als Direktgutschrift gewährt.
Im Fall der Überschussverwendungsart "Beitragsverrechnung" werden die unter B.2 bis B.26, C. und D. dargestellten Überschussanteile, die als Sofortüberschüsse benannt sind, zu 80 % (2023: 80 %) als Direktgutschrift gewährt.
Die unter E. dargestellten Überschussanteile, die als Sofortüberschüsse benannt sind, werden zu 100 % als Direktgutschrift gewährt.
Im Fall der Überschussverwendungsart "Beitragsverrechnung" werden die unter H.3 bis H.6, H.11 bis H.19, I, J. und K. für Zusatzversicherungen und Optionen dargestellten Überschussanteile, die als Sofortüberschüsse benannt sind, zu 80 % (2023: 80 %) als Direktgutschrift gewährt.
Im Fall der Überschussverwendungsart "Beitragsverrechnung" werden die unter H.7 bis H.10 und M. für Zusatzversicherungen dargestellten Überschussanteile, die als Sofortüberschüsse benannt sind, zu 100 % als Direktgutschrift gewährt.
Im Fall der Überschussverwendungsart "Verzinsliche Ansammlung" werden die unter B.1 bis B.9, H.1 bis H.6, I.1, J.1 bis J.4 und K.1 dargestellten Überschussanteile, die als Sofortüberschüsse benannt sind, zu 100 % als Direktgutschrift gewährt.
Im Fall der Überschussverwendungsart "Verzinsliche Ansammlung" werden die unter B.10 bis B.26, H.11 bis H.19, I.2 bis I.5 und J.5 bis J.10 und K.2 bis K.4 dargestellten Überschussanteile, die als Sofortüberschüsse benannt sind, zu 80 % (2023: 80 %) als Direktgutschrift gewährt.
Die Überschussbeteiligung aus der Direktgutschrift ist in den vorstehend erklärten Überschussanteilen enthalten. Die Direktgutschrift wird aus dem im betreffenden Geschäftsjahr erwirtschafteten Geschäftsergebnis gewährt.
Die hier nicht als Direktgutschrift benannten Teile der erklärten Überschussanteile werden im betreffenden Geschäftsjahr der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
| A.1 | Gewinnverband D00: Tarife E002, R001, R002, R003, R011, R022 |
| Gewinnverband D10: Tarife E002, R001, R002, R003, R011, R022 |
| 2,25% | (1,80%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei anwartschaftlichen Versicherungen |
| 2,35% | (1,90%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres bei Versicherungen mit laufender Rentenzahlung |
| A.2 | Gewinnverband D02: Tarif E001 |
| Gewinnverband D07: Tarife R001, R002, R003, R011, R022 |
| 1,75% | (1,30%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei anwartschaftlichen Versicherungen |
| 1,85% | (1,40%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres bei Versicherungen mit laufender Rentenzahlung |
| A.3 | Gewinnverband D12: Tarif E001 |
| 2,00% | (1,55%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei anwartschaftlichen Versicherungen |
| A.4 | Gewinnverband D14: Tarife R001, R002, R003, R011, R022 |
| 2,25% | (1,80%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei anwartschaftlichen Versicherungen |
| 2,35% | (1,90%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres bei Versicherungen mit laufender Rentenzahlung |
| B.1 | Gewinnverband D01: Tarif T001 |
| 15,0% | (15,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Kosten; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages ohne Kosten an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer |
| 1,45% | (1,00%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei Einmalbeitragsversicherungen |
Gewinnverband D11: Tarif T001, T011
| 15,0% | (15,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Kosten; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages ohne Kosten an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer |
| 2,10% | (1,65%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei Einmalbeitragsversicherungen |
| B.2 | Gewinnverband D01: Tarif T004 |
| Gewinnverband D11: Tarif T004, T014 |
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres |
| B.3 | Gewinnverband D02: Tarif TZ01 |
| 15,0% | (15,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Kosten; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages ohne Kosten an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer |
| 1,85% | (1,40%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres |
Gewinnverband D12: Tarif TZ01
| 15,0% | (15,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Kosten; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages ohne Kosten an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer |
| 2,10% | (1,65%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres |
| B.4 | Gewinnverband D03: Tarif T002 |
| Gewinnverband D13: Tarif T002, T012, T009 |
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres |
| C.1 | Gewinnverband D08: Tarife BR01, BR02, BR05 |
| I. Aktive | |||
| 20,0% | (20,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife BK01, BR01, BR02, BR05
| I. Aktive | ||
| 20,0% | (20,0%) des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | ||
| 2,10% | (1,65%) des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
| C.2 | Gewinnverband D08: Tarife BK04, BR04, BR07 |
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife BK04, BR04, BR07
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
| C.3 | Gewinnverband D09: Tarife BK03, BR03, BR06 |
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
Gewinnverband D19: Tarife BK03, BR03, BR06
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
Gewinnverband D19: Tarife BK09, BR09
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
| D.1 | Gewinnverband D08: Tarife CR01, CR02, CR05, DR01, DR02, DR05, HR01, HR02, HR05 |
| I. Aktive | |||
| 25,0% | (25,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife CR01, CR02, CR05, DR01, DR02, DR05, HR01, HR02, HR05
| I. Aktive | |||
| 25,0% | (25,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten | |
| Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |||
| II. Invalide | 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| D.2 | Gewinnverband D08: Tarife CR04, CR07, DR04, DR07, HR04, HR07 |
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife CR04, CR07, DR04, DR07, HR04, HR07
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| D.3 | Gewinnverband D09: Tarife CK03, CR03, CR06, DR03, DR06, HR03, HR06 |
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
Gewinnverband D19: Tarife CK03, CR03, CR06, DR03, DR06, HR03, HR06
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
Gewinnverband D19: Tarife CK09, CR09, DK09, D09, HK09, HR09
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
| E.1 | Gewinnverband D05: Tarif M002 |
| 1,75% | (1,30%) | des Vertragswertes des aktuellen Versicherungsjahres |
Gewinnverband D15: Tarif M002
| 2,00% | (1,55%) | des Vertragswertes des aktuellen Versicherungsjahres |
| F.1 | Gewinnverband D08: Tarif B001 |
| I. Aktive | |||
| 20,0% | (20,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarif B001
| I. Aktive | |||
| 20,0% | (20,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende BU-Leistung |
| F.2 | Gewinnverband D08: Tarif B004 |
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarif B004
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| F.3 | Gewinnverband D08: Tarife MB01, MBR1 |
| I. Aktive | |||
| 20,0% | (20,0%) | der Kosten des aktuellen Berufsunfähigkeitsrisikos | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife MB01, MBR1
| I. Aktive | |||
| 20,0% | (20,0%) | der Kosten des aktuellen Berufsunfähigkeitsrisikos | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| F.4 | Gewinnverband D09: Tarif B003 |
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die EU-Leistung |
Gewinnverband D19: Tarif B003
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die EU-Leistung |
| G.1 | Gewinnverband D08: Tarife C001, D001, H001 |
| I. Aktive | |||
| 25,0% | (25,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife C001, D001, H001
| I. Aktive | |||
| 25,0% | (25,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| G.2 | Gewinnverband D08: Tarife C004, D004, H004 |
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife C004, D004, H004
| I. Aktive | |||
| 10,0% | (10,0%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| G.3 | Gewinnverband D08: Tarife MC01, MCR1, MD01, MDR1, MH01, MHR1 |
| I. Aktive | |||
| 25,0% | (25,0%) | der Kosten des aktuellen Erwerbsunfähigkeitsrisikos | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarife MC01, MRC1, MD01, MDR1, MH01, MHR1
| I. Aktive | |||
| 25,0% | (25,0%) | der Kosten des aktuellen Erwerbsunfähigkeitsrisikos | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| G.4 | Gewinnverband D09: Tarif C003, D003, H003 |
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
Gewinnverband D19: Tarif C003, D003, H003
| I. Aktive | |||
| 0,00% | (0,00%) | des Jahrestarifbeitrags ohne Stückkosten des aktuellen Versicherungsjahres | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende EU-Leistung |
| H.1 | Gewinnverband D08: Tarif PR01 |
| I. Aktive | |||
| 20,0% | (20,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | |||
| 1,45% | (1,00%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende Pflege-Leistung |
Gewinnverband D18: Tarif PR01
| I. Aktive | |||
| 20,0% | (20,0%) | des Bruttobeitrags; bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer gekürzt um das Verhältnis zwischen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer; bei einmaliger Zahlung des jährlichen Anteils des Einmalbeitrages an der Versicherungsdauer; bei vermindert beitragsfrei gestellten Versicherungen des jährlichen Anteils des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres an der restlichen Versicherungsdauer | |
| II. Invalide | |||
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsvorjahres für die laufende Pflege-Leistung |
| I.1 | Gewinnverband D00: Tarife R201, R203, R204 |
| Gewinnverband D10: Tarife R201, R203, R204 |
| 2,35% | (1,90%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres |
| I.2 | Gewinnverband D07: Tarife R201, R203, R204 |
| 1,85% | (1,40%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres |
| I.3 | Gewinnverband D04: Tarife M201, M204 |
| Gewinnverband D14: Tarife M201, M204 |
| 0,00% | (0,00%) | der Kosten des Todesfallrisikos |
| J.1 | Gewinnverband D00: Tarif R301 |
| Gewinnverband D10: Tarif R301 |
| 2,35% | (1,90%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei anwartschaftlichen Versicherungen |
| 2,35% | (1,90%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres bei Versicherungen mit laufender Rentenzahlung |
| J.2 | Gewinnverband D07: Tarif R301 |
| 1,85% | (1,40%) | des mit dem Rechnungszins diskontierten Deckungskapitals des aktuellen Versicherungsjahres bei anwartschaftlichen Versicherungen |
| 1,85% | (1,40%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres bei Versicherungen mit laufender Rentenzahlung |
| K.1 | Gewinnverband D13: Tarif TR02 |
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres bei Versicherungen mit laufender Rentenzahlung |
| L.1 | Gewinnverband D13: Tarif TS02 |
| 2,10% | (1,65%) | des Deckungskapitals des Versicherungsvorjahres bei Versicherungen mit laufender Rentenzahlung |
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Erlebensfallversicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil. Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils wird so festgelegt, dass sich bei anwartschaftlichen Verträgen das angesammelte Überschussguthaben unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses mit insgesamt 2,25% (1,80%) verzinst. Bei Verträgen mit laufender Rentenzahlung ist die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils so festgelegt, dass sich das angesammelte Überschussguthaben unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses mit insgesamt 2,35% (1,90%) verzinst.
Für die im Geschäftsjahr 2024 beginnenden Versicherungsjahre erhalten Risikolebensversicherungen, Pflegerentenversicherungen, selbständige Berufs- und Erwerbsversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil. Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils wird so festgelegt, dass sich bei anwartschaftlichen Verträgen das angesammelte Überschussguthaben unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses mit insgesamt 2,35% (1,90%) verzinst.
Die Überschüsse, deren Bemessungsgrundlage das Deckungskapital ist, werden bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung erstmalig nach einer zweijährigen Wartezeit zugeteilt; bei Verträgen gegen Einmalbeitrag erstmalig nach einjähriger Wartezeit; bei Verträgen mit laufender Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung entfällt die Wartezeit in der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitskomponente.
| Tarife | Garantierter Zins | Ansammlungsüberschussanteil | |
| Erlebensfallversicherungen | |||
| A.1 Tarife | Gewinnverband D00, D10: Tarife: E002, R001, R002, R003, R011, R022 anwartschaftlich | 0,00% | 2,25% (1,80%) |
| Gewinnverband D00, D10: Tarife: R001, R002, R003, R011, R022 laufende Rente | 0,00% | 2,35% (1,90%) | |
| A.2 Tarife | Gewinnverband D02: Tarif: E001 | 0,50% | 1,75% (1,30%) |
| Gewinnverband D07: Tarife: R001, R002, R003, R011, R022 anwartschaftlich | 0,50% | 1,75% (1,30%) | |
| Gewinnverband D07: Tarife: R001, R002, R003, R011, R022 laufende Rente | 0,50% | 1,85% (1,40%) | |
| A.3 Tarife | Gewinnverband D12: Tarif: E001 | 0,25% | 2,00% (1,55%) |
| A.4 Tarife | Gewinnverband D14: Tarife: R001, R002, R003, R011, R022 | 0,00% | 2,25% (1,80%) |
| Gewinnverband D14: Tarife: R001, R002, R003, R011, R022 laufende Rente | 0,00% | 2,35% (1,90%) | |
| Risikolebensversicherungen | |||
| B.1 Tarife | Gewinnverband D01: Tarif: T001 | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| B.1 Tarife | Gewinnverband D11: Tarife: T001, T011 | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| B.2 Tarife | Gewinnverband D01: Tarif: T004 | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| B.2 Tarife | Gewinnverband D11: Tarife: T004, T014 | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| B.3 Tarife | Gewinnverband D02: Tarif: TZ01 | 0,50% | 1,85% (1,40%) |
| B.3 Tarife | Gewinnverband D12: Tarif: TZ01 | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| B.4 Tarife | Gewinnverband D03: Tarif: T002 | 0,00% | 0,00% (0,00%) |
| B.4 Tarife | Gewinnverband D13: Tarife: T002, T012, T009 | 0,00% | 0,00% (0,00%) |
| Berufsunfähigkeitsversicherungen, selbstständig oder als Zusatz | |||
| C.1 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: BR01, BR02, BR05 anwartschaftlich | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: BR01, BR02, BR05 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| C.1 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: BK01, BR01, BR02, BR05 anwartschaftlich | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: BR01, BR02, BR05 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| C.2 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: BK04, BR04, BR07 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: BK04, BR04, BR07 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| C.2 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: BK04, BR04, BR07 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: BK04, BR04, BR07 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| C.3 Tarife | Gewinnverband D09: Tarife: BK03, BR03, BR06 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D09: Tarife: BR03, BR06 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| C.3 Tarife | Gewinnverband D19: Tarife: BK03, BR03, BR06 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D19: Tarife: BR03, BR06 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| C.3 Tarife | Gewinnverband D19: Tarife: BK09, BR09 anwartschaftlich | 0,00% | 0,00% (0,00%) |
| Gewinnverband D19: Tarif: BR09 laufende Rente | 0,00% | 0,00% (0,00%) | |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, selbstständig oder als Zusatz | |||
| D.1 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: CR01, CR02, CR05, DR01, DR02, DR05, HR01, HR02, HR05 anwartschaftlich | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: CR01, CR02, CR05, DR01, DR02, DR05, HR01, HR02, HR05 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| D.1 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: CR01, CR02, CR05, DR01, DR02, DR05, HR01, HR02, HR05 anwartschaftlich | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: CR01, CR02, CR05, DR01, DR02, DR05, HR01, HR02, HR05 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| D.2 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: CR04, CR07, DR04, DR07, HR04, HR07 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: CR04, CR07, DR04, DR07, HR04, HR07 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| D.2 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: CR04, CR07, DR04, DR07, HR04, HR07 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: CR04, CR07, DR04, DR07, HR04, HR07 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| D.3 Tarife | Gewinnverband D09: Tarife: CK03, CR03, CR06, DR03, DR06, HR03, HR06 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D09: Tarife: CR03, CR06, DR03, DR06, HR03, HR06 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| D.3 Tarife | Gewinnverband D19: Tarife: CK03, CR03, CR06, DR03, DR06, HR03, HR06 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D19: Tarife: CR03, CR06, DR03, DR06, HR03, HR06 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| D.3 Tarife | Gewinnverband D19: Tarife: CK09, CR09, DK09, DR09, HK09, HR09, anwartschaftlich | 0,00% | 0,00% (0,00%) |
| Gewinnverband D19: Tarife: CR09, DR09, HR09 laufende Rente | 0,00% | 0,00% (0,00%) | |
| Fondsgebundene Lebensversicherung | |||
| E.1 Tarife | Gewinnverband D05: Tarif M002 anwartschaftlich | 0,50% | 1,75% (1,30%) |
| E.1 Tarife | Gewinnverband D15: Tarif M002 anwartschaftlich | 0,25% | 2,00% (1,55%) |
| Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen | |||
| F.1 Tarife | Gewinnverband D08: Tarif: B001 anwartschaftlich | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| Gewinnverband D08: Tarif: B001 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| F.1 Tarife | Gewinnverband D18: Tarif: B001 anwartschaftlich | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| Gewinnverband D18: Tarif: B001 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| F.2 Tarife | Gewinnverband D08: Tarif: B004 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D08: Tarif: B004 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| F.2 Tarife | Gewinnverband D18: Tarif: B004 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D18: Tarif: B004 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| F.3 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: MB01, MBR1 anwartschaftlich | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: MB01, MBR1 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| F.3 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: MB01, MBR1 anwartschaftlich | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: MB01, MBR1 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| F.4 Tarife | Gewinnverband D09: Tarif: B003 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D09: Tarif: B003 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| F.4 Tarife | Gewinnverband D19: Tarif: B003 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D19: Tarif: B003 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen | |||
| G.1 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: C001, D001, H001 anwartschaftlich | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: C001, D001, H001 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| G.1 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: C001, D001, H001 anwartschaftlich | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: C001, D001, H001 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| G.2 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: C004, D004, H004 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: C004, D004, H004 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| G.2 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: C004, D004, H004 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: C004, D004, H004 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| G.3 Tarife | Gewinnverband D08: Tarife: MC01, MCR1, MD01, MDR1, MH01, MHR1 | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| Gewinnverband D08: Tarife: MC01, MCR1, MD01, MDR1, MH01, MHR1 laufend | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| G.3 Tarife | Gewinnverband D18: Tarife: MC01, MCR1, MD01, MDR1, MH01, MHR1 | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| Gewinnverband D18: Tarife: MC01, MCR1, MD01, MDR1, MH01, MHR1 laufend | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| G.4 Tarife | Gewinnverband D09: Tarife: C003, D003, H003 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D09: Tarife: C003, D003, H003 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| G.4 Tarife | Gewinnverband D19: Tarife: C003, D003, H003 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D19: Tarife: C003, D003, H003 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| Pflegerentenversicherungen | |||
| H.1 Tarife | Gewinnverband D08: Tarif: PR01 anwartschaftlich | 0,90% | 1,45% (1,00%) |
| Gewinnverband D08: Tarif: PR01 laufende Rente | 0,90% | 1,45% (1,00%) | |
| H.1 Tarife | Gewinnverband D18: Tarif: PR01 anwartschaftlich | 0,25% | 2,10% (1,65%) |
| Gewinnverband D18: Tarif: PR01 laufende Rente | 0,25% | 2,10% (1,65%) | |
| Hinterbliebenenrentenzusatzversicherungen | |||
| I.1-Tarife | Gewinnverband D00, D10: Tarife: R201, R203, R204 | 0,00% | 2,35% (1,90 %) |
| I.2-Tarife | Gewinnverband D07: Tarife: R201, R203, R204 | 0,50% | 1,85% (1,40%) |
| I.3-Tarife | Gewinnverband D04: Tarife: M201, M204 | 0,00% | 0,00% (0,00%) |
| I.3-Tarife | Gewinnverband D14: Tarife: M201, M204 | 0,00% | 0,00% (0,00%) |
| Waisenrentenzusatzversicherungen | |||
| J.1-Tarife | Gewinnverband D00, D10: Tarif: R301 anwartschaftlich | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Gewinnverband D00, D10: Tarif: R301 laufende Rente | 0,00% | 2,35% (1,90%) | |
| J.2-Tarife | Gewinnverband D07: Tarif: R301 anwartschaftlich | 0,50% | 1,85% (1,40%) |
| Gewinnverband D07: Tarif: R301 laufende Rente | 0,50% | 1,85% (1,40%) | |
| K.1-Tarife | Gewinnverband D13: Tarif: TR02 laufende Rente | 0,00% | 2,35% (1,90%) |
| Waisenrentenversicherungen, selbstständig oder als Zusatz | |||
| L.1-Tarife | Gewinnverband D13: Tarif: TS02 laufende Rente | 0,00% | 2.35% (1,90 %) |
Die in Betracht kommenden Lebensversicherungen erhalten im Geschäftsjahr 2024 eine Direktgutschrift in Höhe des unter laufenden Überschussanteilen in v. H. des angegebenen Jahrestarifbeitrags bzw. Bruttobeitrags bzw. der Kosten des Todesfall-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrisikos angegebenen Wertes. Die Direktgutschrift ist Teil der Gewinnbeteiligung.
Die unter A1, A2, A3, A4 und E1 genannten Tarife erhalten einen Schlussüberschuss. Für die unter A1 und A2 genannten Tarife beträgt der Schlussüberschuss 0,8 ‰ (0,8 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer bei laufender Beitragszahlung und 1,6 ‰ (1,6 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag. Für die unter A3 und E1 genannten Tarife beträgt der Schlussüberschussanteil 0,1 % (0,1 %) der angesammelten Zinserträge.
Bewertungsreserven unterliegen im Zeitablauf starken Schwankungen. Sie werden daher zeitnah bestimmt und die genaue Höhe des zuzuteilenden Betrages steht erst kurz vor dem Auszahlungstermin fest. Für eine Beteiligung an den Bewertungsreserven ist wesentliche Voraussetzung, dass zum maßgebenden Termin die Kapitalanlagen unserer Gesellschaft positive Bewertungsreserven aufweisen.
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 3 VVG wird bei vollständiger Beendigung einer anspruchsberechtigten Versicherung durch Tod, Ablauf, Rückkauf, Ende der Aufschubzeit, Eintritt der Pflegebedürftigkeit, Übertragung sowie jährliche Überschusszuweisung bei Renten in Leistung als Überschussbeteiligung zugeteilt und ausgezahlt oder zur Erhöhung der Rente verwendet. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt zusätzlich zu den vorstehend erklärten Überschussanteilen. Sie wird der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
Beschreibung des Verfahrens zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 3 VVG
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen von dem Buchwert abweicht, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Der Marktwert kann oberhalb (stille Reserven) und auch unterhalb (stille Lasten) des Buchwerts der Kapitalanlagen liegen. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Schwankungen an den Kapitalmärkten auszugleichen. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt den Versicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG unmittelbar zu. Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven regelmäßig neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet (§ 153 Abs. 3 VVG). Bei Beendigung eines Vertrages wird der für diesen Zeitpunkt aktuell ermittelte Betrag zur Hälfte als Überschussbeteiligung zugeteilt und ausgezahlt. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung bleiben unberührt.
Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 3 VVG erhalten die im Folgenden aufgeführten privaten Versicherungen:
| ― |
A. Großlebensversicherungen (ohne Risikolebensversicherungen und ohne Zusatzversicherungen), |
| ― |
B. Risikolebensversicherungen gegen Einmalbeitrag, |
| ― |
M. Erlebensfallzusatzversicherungen, |
| ― |
F. Pflegerentenversicherungen gegen Einmalbeitrag und |
| ― |
N. Versicherungen mit verzinslicher Ansammlung als Überschussverwendung, auch wenn der zugrunde liegende Versicherungstarif selbst keine Beteiligung an den Bewertungsreserven erhält. |
Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 3 VVG erhalten die im Folgenden aufgeführten Versicherungen der betrieblichen Altersversorgung:
| ― |
A. Erlebensfallversicherungen, |
| ― |
B. Risikolebensversicherungen gegen Einmalbeitrag, |
| ― |
C. Berufsunfähigkeitsversicherungen gegen Einmalbeitrag, |
| ― |
E. Fondsgebundene Lebensversicherung, für den Teil, der auf das konventionelle Sicherungsvermögen entfällt, |
| ― |
F. Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen gegen Einmalbeitrag, |
| ― |
G. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gegen Einmalbeitrag, |
| ― |
H. Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag, |
| ― |
I. Hinterbliebenenrentenzusatzversicherung, |
| ― |
J. Waisenrentenzusatzversicherung, |
| ― |
K. Selbstständige Hinterbliebenenrentenversicherungen |
| ― |
L. Waisenrentenversicherungen, selbstständig oder als Zusatz |
| ― |
M. verzinsliche Ansammlung als Überschussverwendung, auch wenn der zugrunde liegende Versicherungstarif selbst keine Beteiligung an den Bewertungsreserven erhält. |
Bei vollständiger Beendigung einer anspruchsberechtigten Versicherung durch Tod, Ablauf, Rückkauf, Ende der Aufschubzeit, Eintritt der Pflegebedürftigkeit, Übertragung sowie jährliche Überschusszuweisung bei Renten in Leistung wird eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Voraussetzung dafür ist, dass der Beendigungstermin mindestens 12 Monate nach dem Versicherungsbeginn liegt und dass unsere Kapitalanlagen am maßgebenden Bewertungsstichtag eine positive Bewertungsreserve aufweisen. Die tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven (stille Reserven saldiert mit stillen Lasten) der Kapitalanlagen werden monatlich ermittelt. Die Bewertung der Kapitalanlagen erfolgt zum letzten Börsentag des Monats. Fällt der Beendigungstermin auf ein Monatsende, so sind die Bewertungsreserven des Vormonats maßgebend für das Verteilungsverfahren. Liegt der Beendigungstermin nicht auf einem Monatsende, so sind die Bewertungsreserven des Vor-Vormonats maßgebend für das Verteilungsverfahren. Die tatsächlichen vorhandenen Bewertungsreserven werden in abzugsfähige und in nicht abzugsfähige Bewertungsreserven unterteilt. Abzugsfähige Bewertungsreserven stammen aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften (gemäß dem Lebensversicherungsreformgesetz vom 01.08.2014). Nichtabzugsfähige Bewertungsreserven stammen aus den restlichen Anlagen. Die abzugsfähigen Bewertungsreserven werden mit dem Sicherungsbedarf (gemäß Lebensversicherungsreformgesetz vom 01.08.2014) verrechnet. Der Sicherungsbedarf wird quartärlich ermittelt. Damit ergeben sich die zuteilungsfähigen Bewertungsreserven. Der Anteil eines Vertrages an den zuteilungsfähigen Bewertungsreserven wird regelmäßig auf Basis von Jahresabschlussangaben und vertragsindividuellen Kapitalien neu ermittelt. Maßstab für die Zuordnung der zuteilungsfähigen Bewertungsreserve auf die einzelnen Verträge sind, die seit Vertragsbeginn bis zum maßgebenden Beendigungstermin aufsummierten, zinstragenden Kapitalien. Als zinstragende Kapitalien eines Vertrages werden in der Regel das Deckungskapital und die verzinslich angesammelten Überschüsse berücksichtigt. Bei Versicherungen mit der unter Punkt I. N. und unter II. M. dargestellten verzinslichen Ansammlung als Überschussverwendung, wenn der zugrunde liegende Versicherungstarif selbst keine Beteiligung an den Bewertungsreserven erhält, werden nur die verzinslich angesammelten Überschüsse als zinstragende Kapitalien berücksichtigt. Beteiligt wird der Einzelvertrag im Verhältnis seines individuellen Anspruchs zu der Summe aller Ansprüche der betrachteten Versicherungen. Verteilungsrelevant ist nur der Teil der Bewertungsreserven, der auf den Anteil der gesamten Kapitalanlagen entfällt, der der betrachteten Versichertenteilgemeinschaft zugeordnet ist.
Für Versicherungen im Altbestand ist bei abweichenden Regelungen der Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung maßgebend.
An die Dialog Lebenversicherungs-Aktiengesellschaft, Augsburg
Wir haben den Jahresabschluss der Dialog Lebenversicherungs-Aktiengesellschaft, Augsburg, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dialog Lebenversicherungs-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt "Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden - Bilanzwertermittlung Passiva". Risikoangaben sind im Lagebericht im Abschnitt "Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung" enthalten.
Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss eine Deckungsrückstellung in Höhe von EUR 585,3 Mio aus, das entspricht 65,0 % der Bilanzsumme; hieraus ergibt sich ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die bilanzielle Deckungsrückstellung ergibt sich grundsätzlich als Summe der einzelvertraglich ermittelten Deckungsrückstellungen.
Die Bewertungen der einzelvertraglichen Deckungsrückstellungen erfolgen prospektiv und leiten sich aus den Barwerten der zukünftigen Leistungen abzüglich der zukünftigen Beiträge ab. Sie werden tarifabhängig auf Basis von Inputparametern durch eine Vielzahl von Berechnungsschritten im Rechenkern ermittelt.
Dabei sind aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Vorschriften zu beachten. Dazu gehören insbesondere Regelungen zu biometrischen Größen, Kostenannahmen sowie Zinsannahmen einschließlich der Regelungen zur Zinsverstärkung (Zinszusatzreserve beziehungsweise zinsinduzierte Reservestärkung). Zu berücksichtigen ist hierbei die Auskömmlichkeit der Rechnungsgrundlagen, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen zu gewährleisten.
Das Risiko für den Abschluss besteht insoweit in einer nicht korrekten bzw. nicht konsistenten Anwendung der Berechnungsmethodik, der Berechnungsparameter sowie der eingeflossenen Daten, sodass die Deckungsrückstellungen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gebildet werden, weil beispielsweise Geschäftspläne oder Tarifbestimmungen nicht korrekt übertragen wurden.
Bei der Prüfung der Deckungsrückstellung haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare eingesetzt und risikoorientiert insbesondere folgende wesentlichen Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― |
Wir haben uns davon überzeugt, dass die in den Bestandsführungssystemen erfassten Versicherungsverträge vollständig in die Deckungsrückstellung eingeflossen sind. Hierbei haben wir uns auf die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollen gestützt, und beurteilt, ob diese von ihrer Funktionsweise geeignet sind und durchgeführt werden. Dabei haben wir im Rahmen von Abstimmungen zwischen den Bestandsführungssystemen und dem Hauptbuch ermittelt, ob die Verfahren zur Übertragung der Werte fehlerfrei arbeiten. |
| ― |
Zur Sicherstellung der Genauigkeit der einzelvertraglichen Deckungsrückstellungen haben wir für einen bewusst ausgewählten Teilbestand (im Geschäftsjahr rd. 24,1 % des Bestandes) die Deckungsrückstellungen mit eigenen EDV-Programmen berechnet und mit den von der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen. |
| ― |
Wir haben uns ferner davon überzeugt, dass die von der Deutschen Aktuar Vereinigung als allgemeingültig herausgegebenen Tafeln bzw. die individuell angepassten Tafeln sachgerecht angewendet wurden. Dabei haben wir mithilfe der internen Gewinnzerlegung überprüft, dass keine dauerhaft negativen Risikoergebnisse vorgelegen haben. |
| ― |
Außerdem haben wir die Entwicklungen der einzelnen Teilbestände der Deckungsrückstellung mit eigenen Fortschreibungen der Deckungsrückstellungen abgeglichen, die wir sowohl in einer Zeitreihe als auch für das aktuelle Geschäftsjahr insgesamt ermittelt haben. |
| ― |
Ergänzend haben wir den Bericht des Verantwortlichen Aktuars ausgewertet; insbesondere haben wir uns davon überzeugt, dass der Bericht keine Aussagen enthält, die im Widerspruch zu unseren Prüfungsergebnissen stehen. |
Die verwendeten Methoden zur Bewertung der Deckungsrückstellung sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die zur Bewertung erforderlichen Berechnungsparameter und Daten sind angemessen abgeleitet und verwendet worden.
Der Aufsichtsrat ist für die sonstige Information "Bericht des Aufsichtsrats" verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Februar 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Dialog Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Für das geprüfte Unternehmen haben wir die Prüfung der Solvabilitätsübersicht, die Prüfung des Berichtspaketes nach IFRS und Solvency II sowie die Prüfung der Beitragsmeldung gem. § 7 Abs. 5 SichLVFinV erbracht.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Hildebrand.
Köln, den 28. Februar 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Hildebrand, Wirtschaftsprüfer
gez. Feemers, Wirtschaftsprüfer
Dialog Lebensversicherungs-AG
Stadtbergerstraße 99 86157 Augsburg Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 6589
Telefon 0821 319-0
Telefax 0821 319-1533
www.dialog-versicherung.de
www.dialog-leben.at
Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 7. März 2024
Die ordentliche Hauptversammlung hat am 7. März 2024 auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 von 343.076,86 € wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung an die Aktionäre 343.076,86 €
2. Einstellung in die Gewinnrücklagen 0 €
3. Gewinnvortrag 0 €
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