rege
GmbH
Hawangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.719.439,71 |
1.433.659,11 |
| I.
Sachanlagen |
2.719.439,71 |
1.433.659,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.675.373,01 |
14.511.975,52 |
| I.
Vorräte |
10.398.810,82 |
14.384.831,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
237.208,11 |
115.694,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.354,08 |
11.449,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
14.280,00 |
| Aktiva |
13.394.812,72 |
15.959.914,63 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
492.089,36 |
490.876,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
465.026,45 |
391.213,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.062,91 |
74.662,73 |
| B.
Rückstellungen |
623.835,39 |
85.098,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.278.887,97 |
15.383.940,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
706.412,96 |
2.501.319,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.572.475,01 |
12.232.620,81 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
864,00 |
1.253,00 |
| Passiva |
13.394.812,72 |
15.959.914,63 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022
rege GmbH, Krokusweg 14, 87749 Hawangen
I. Allgemeines
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die rege GmbH mit Sitz in Hawangen ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer
HRB 17496 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 ist
nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend dazu
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den
Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB macht
die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) werden beachtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr
angewendet. Änderungen, sofern vorgenommen, sind bei
den Bewertungsmethoden nachfolgend erläutert.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 bis 256a HGB erstellt. Die besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 268 bis 278 HGB) wurden
- soweit einschlägig - gemäß den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt gemäß § 266 und
§ 275 HGB.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Aktiva
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, entsprechend der
branchenüblichen Nutzungsdauer angesetzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden in
Anlehnung an steuerliche Vorschriften im Zugangsjahr bis zu
einer Grenze von EUR 1.000,00 sofort abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Den in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegenden
Risiken wird - sofern erforderlich - durch die Bildung von
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Passiva
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen
Steuerrückstellungen (EUR 35.500), davon für das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern (EUR 3.750) sowie weitere sonstige
Rückstellungen (EUR 577.085,39).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betragen in Summe EUR
12.382213,88. Davon sind EUR 10.835.000 durch
Grundpfandrechte (Grundschulden) auf angeschaffte
Immobilien zugunsten der darlehenshingebenden
Kreditinstitute abgesichert.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war
2022 bestellt:
Herr Joachim Geitner, Kaufmann.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der
Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleibt
in Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB.
Sonstige Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag sind keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von §251 HGB
vorhanden.
Arbeitnehmerzahl
Im Geschäftsjahr wurde gemäß §
267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 1 (VJ 1) Arbeitnehmer im
Unternehmen beschäftigt.
VI. Nachtragsbericht
Keine wesentlichen Vorkommnisse.
Unterschrift der Geschäftsführung
Hawangen, den 22. März
2023
gez.
Joachim Geitner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Hawangen, den 22. März
2023
gez.
Joachim Geitner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2023
festgestellt.
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