mts Microtunneling Systems GmbH
Lüttow-Valluhn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gem. § 264 Abs. 1a
HGB
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurde die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 326 HGB Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gewinn-und Verlustrechnung wird auf der Basis des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer
Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr (§ 265 Abs. 2 HGB). Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.
Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 265 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Die Wertansätze der Eröffnungsöffnungsbilanz der Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögegensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB) beachtet.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses
erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen
Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind,
wird auf sie im Anhang verwiesen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte wurden aktiviert und gemäß der Fiktion
des § 246 Abs. 1 Satz 5 HGB als zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände planmäßig
über die betriebliche Nutzugs- dauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über zehn Jahre, da dies nach
Einschätzung der Geschäftsführung die Stabilität und Bestandsdauer der Branche sowie
den Lebenszyklus der Produkte sach- gerecht abbildet. Soweit eine dauernde Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes
eintritt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 € bis 800,00
€ wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis
am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung
erfolgte durch die Auftraggeberin und wurde ungeprüft übernommen. Fremdkapitalzinsen
wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Unfertige und fertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten einschließlich der Material-
und Fertigungsgemeinkosten bewertet und aktiviert.
Die Steuerrückstellungen, sofern erforderlich, beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennbetrag angesetzt. Bei der Bewertung dieser
Posten wurden individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge (Einzelwertberichtigungen)
und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen
darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen berücksichtigt.
Die vor dem Amtsgericht in Schwerin gegen die Gesellschaft erhobene Klage für Schadenersatzleistungen
i.H.v. 3.238 Mio € ist in sofern in den Rückstellungen enthalten, als dass die Risiken
der anwaltlichen Vertretung abgedeckt sind. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche
sind nach Auffassung der Geschäftsführung gegenstandslos.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 10 Jahre festgelegt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 5.232.454,27 € (Vorjahr: 7.500.00,00
€).
Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz (Bilanzvermerke) Angabe zu Restlaufzeitvermerken § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt:
0,00 € (Vorjahr 0,00 €) § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB- Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt: 538.993,16 € (Vorjahr: 1.166.829,72 €). § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
beträgt: 5.373.553,08 € (Vorjahr: 7.500.000,00 €). § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Angaben zu §§ 251, 268 Abs. 7 HGB (Haftungsverhältnisse) Die Gesellschaft ist aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ihrer Gesellschaftern,
der Schmidt, Kranz & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, in Höhe von
22.5 Mio € (Vorjahr: 44.145 Mio €.) als Mithafterin durch Schuldbeitritt verpflichtet.
Haftungsverhältnisse werden nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich
im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit eingegangen. Die hermit verbundenen
Risiken werden kontinuierlich überwacht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der
bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse geht
die Gesellschaft davon aus, dass die Verpflichtungen, die den Haftungsverhältnissen
zugrunde liegen, von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. die Wahrscheinlichkeit
der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird als sehr gering eingeschätzt.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
57.690,00 €. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt: Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögen:
57.690,00 € Aktivierung latenter Steuern: 0,00 € Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert: 0,00 €.
Sonstige Anhangangaben § 285 Nr. 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Angaben zu § 285 Nr. 1b HGB (Sicherung der Verbindlichkeiten durch Pfandrechte u.
ä. Rechte) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte besichert sind, beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Angaben zu § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 30.
Mutterunternehmen Das Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten und
zugleich den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist die Schmidt, Kranz & Co.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Velbert. Deren Konzernabschluss wird im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Nahestehende Personen / Unternehmen Marktunübliche Bedingungen für nicht unwesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen
oder Unternehmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Sonstige Erläuterungen zum Eigenkapital
Rangrücktrittserklärung Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten in Höhe von 5.912.546,24 € sind Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 5.000.000,00 € enthalten. In Höhe von 2.000.000,00
€ hat die Gläubigern einen Rangrücktritt ihrer Forderung gegenüber der Darlehensnehmerin
erklärt.
Forderung gegen Besserungsschein Es besteht eine nicht bilanzierte Verbindlichkeit in Höhe von 3.000.000,00 Euro, die mit einem sog. Besserungsschein
verbunden ist. Sobald bestimmte Ziele beim Eigenkapital erreicht sind, lebt die Forderung
wieder auf.
Organe der Gesellschaft Als Geschäftsführer ist Herr Fabian Timme, wohnhaft in Schwarzenbek, seit dem 29.
April 2022 bestellt. Auf die Angabe der Organbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Lüttow-Valluhn, 17. Mai 2024
gez. , Geschäftsführer Fabian Timme
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024 festgestellt.
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