Pallium GmbH
31mDruck- und Medienvorstufe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sigrid Marie Paschke seit 19.4.2016 | Geschäftsführer |
Harry Dieter Paschke seit 19.4.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Obitz Braut- und Abendmoden Paschke GmbHWürzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Obitz Mode Paschke GmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Obitz Mode Paschke GmbH, Würzburg, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Gemäß § 264a Abs. 1 HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften anzuwenden (§§ 264 ff. HGB), da kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Gesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB ist. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Eigenkapital der Gesellschaft ist aufgrund von Verlusten aufgebraucht. Es besteht eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von € 6.435,00. Die Bewertung erfolgte ungeachtet dieser bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Angabe zum Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für den geringen, seit mehreren Geschäftsjahren relativ gleich bleibenden Bestand an Verpackungsmaterial (Tragetaschen) wurde ein auf Basis des durchschnittlichen Einkaufspreises ermittelter Wert € 3.200,00 angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von € -1.330,00 auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen € 450.175,00. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Auf die Abzinsung langfrister Rückstellung wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Wirtschaftsjahr 2010 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Angaben zu Forderungen
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt € 0,00. Zur Abwendung der Überschuldung haben die Gesellschafter persönliche Bürgschaften übernommen. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC Methode angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen zum 01.01.2010 durch das BilMoG war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 0 Jahre angesammelt; die Überdeckung beträgt zum 31.12.2010 € 0,00. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angaben zu den Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und der Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0,00 durch Grundpfandrechte gesichert, davon € 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und € 0,00 sonstige Verbindlichkeiten. Verlustvortrag Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanz 2010 wurde ein Verlustvortrag von € 38.064,92 einbezogen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 19.131,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Angaben Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Obitz Mode Paschke GmbH durch die Geschäftsführer: - Sigrid Paschke, Kauffrau - Harry Paschke, Kaufmann Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Würzburg, den 28. November 2011 Obitz Mode Paschke GmbH - Geschäftsführung - Sigrid Paschke Harry Paschke sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011 festgestellt. |
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