Autohaus Polster GmbH
Leupoldstein 65, 91282 Betzenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Anna Polster seit 18.12.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Polster GmbHBetzensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs.
1 HGB Rechnung zu legen. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen. Die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiLMoG) wurden
erstmals zum 01. Januar 2010 in Anwendung gebracht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt,
sofern das BiLMoG keine gegenüber dem Vorjahr
abweichende Bewertung oder Bilanzierung aufgab.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt.
Alle geänderten Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.
Dies betrifft im wesentlichen die Neudefinition der
Umsatzerlöse nach BilRUG.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden, soweit es nicht durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz vorgeschrieben ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen.
2. Vorräte
Ø Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nach § 253 Absatz 4 HGB zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Ø Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde
berücksichtigt.
3. Unfertige Leistungen
Ø Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend
ihres Fertigstellungsgrades mit den anteiligen
Herstellungskosten gem. § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Ø Bie den sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Ø Es bestehen keine Forderungen gegenüber
dem Geschäftsführungsorgan bzw. Gesellschaftern.
5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Ø Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
6. Eigenkapital
Ø Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt € 25.000,00 und ist vollständig
eingezahlt.
7. Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Ø Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind entsprechend abgezinst.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
8. Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Ø Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen und
gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB in den
Passiva ausgewiesen.
Ø Der Verbindlichkeitenspiegel stellt sich wie
folgt dar:
III. Betriebsaufspaltung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Ø Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte
wesentliche Anlagevermögen ist Eigentum von Andrea
Polster, Betriebsverpachtung.
Ø Steuerrechtlich besteht deshalb eine so
genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als
so genanntes Betriebsunternehmen und der Verpachtungsfirma
Andrea Polster als so genanntes Besitzunternehmen.
Ø Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein
Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als
Organtochter und der Verpachtungsfirma als Organträger
(= Umsatzsteuerschuldner).
IV. Sonstige Angaben
Ø Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 8 Mitarbeiter.
Ø Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der
Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse i.S.
des § 251 HGB.
Ø Als Geschäftsführerin der
Gesellschaft war im Berichtsjahr bestellt:
Frau Andrea Polster, Leupoldstein
Leupoldstein, den 08. August 2024 gez. Andrea Polster Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. August 2024 |
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