Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 7323
Eingetragen
18.12.2020
Branche
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Autohauses mit Werkstatt und Kfz-Reparatur, Handel mit Zubehör und Ersatzteilen, Handel mit Gebrauchtwägen sowie Handel und Reparatur von Fahrrädern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Anna Polster
seit 18.12.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Leupoldstein 69, 91282 Betzenstein
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Polster GmbH

Betzenstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

21.173,00

21.173,00

26.644,00

26.644,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

315.939,99

357.907,61

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

59.471,04

54.753,63

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

155.181,22

530.592,25

124.402,37

537.063,61

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.100,00

1.200,60

Summe Aktiva

552.865,25

564.908,21



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

221.335,48

246.335,48

171.286,98

196.286,98

B. Rückstellungen

23.052,00

89.725,64

C. Verbindlichkeiten

283.477,77

278.895,59

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

552.865,25

564.908,21

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiLMoG) wurden erstmals zum 01. Januar 2010 in Anwendung gebracht.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt, sofern das BiLMoG keine gegenüber dem Vorjahr abweichende Bewertung oder Bilanzierung aufgab.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt. Dies betrifft im wesentlichen die Neudefinition der Umsatzerlöse nach BilRUG.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit es nicht durch das Bilanzmodernisierungsgesetz vorgeschrieben ist.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen.

2. Vorräte

Ø Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Absatz 4 HGB zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ø Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

3. Unfertige Leistungen

Ø Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gem. § 255 Absatz 2 HGB bewertet.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Ø Bie den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Ø Es bestehen keine Forderungen gegenüber dem Geschäftsführungsorgan bzw. Gesellschaftern.

5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Ø Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

6. Eigenkapital

Ø Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt.

7. Rückstellungen

Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Ø Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend abgezinst.

Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Verbindlichkeiten

Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Ø Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB in den Passiva ausgewiesen.

Ø Der Verbindlichkeitenspiegel stellt sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Gesamt

< 1 Jahr

> 1 Jahr bis 5 Jahre

> 5 Jahre

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

37.421,65 €

37.421,65 €

Sonstige Verbindlichkeiten

30.466,50 €

30.466,50 €

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

215.589,62 €

215.589,62 €

283.477,77 €

0,00 €

0,00 €

283.477,77 €

III. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Ø Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte wesentliche Anlagevermögen ist Eigentum von Andrea Polster, Betriebsverpachtung.

Ø Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Verpachtungsfirma Andrea Polster als so genanntes Besitzunternehmen.

Ø Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Verpachtungsfirma als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

IV. Sonstige Angaben

Ø Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 8 Mitarbeiter.

Ø Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB.

Ø Als Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Berichtsjahr bestellt:

Frau Andrea Polster, Leupoldstein

 

Leupoldstein, den 08. August 2024

gez. Andrea Polster

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. August 2024

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