Sparkasse Langen - Seligenstadt

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 22145
Eingetragen
16.10.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die Sparkasse Langen-Seligenstadt ist ein Kreditinstitut und betreibt Bankgeschäfte. Sie hat insbesondere die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Zolper
seit 2.8.2019
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Langen - Seligenstadt

Seligenstadt (Hessen) und Langen (Hessen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht der Sparkasse Langen-Seligenstadt 2023

Alle Personalbegriffe in diesem Dokument beziehen sich in gleicher Weise auf alle Menschen. Wird im Text die männliche Form verwendet, geschieht dies ausschließlich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit.

A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäfts­ergebnisses und der Lage

A.1 Rahmenbedingungen und Geschäftstätigkeit

A.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt - nachfolgend Sparkasse genannt - ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und zählt gemessen an der Bilanzsumme zu den mittelgroßen Sparkassen im Bereich des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT). Ihr Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Kommunen Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen, Mainhausen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau (ohne den Stadtteil Nieder-Roden) und Seligenstadt sowie den Stadtteil Klein-Auheim der Stadt Hanau. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse warenrd. 326.000 [1] Einwohner gemeldet. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Langen-Seligenstadt. Mit 601 Mitarbeitenden, darunter 30 Auszubildenden (inkl. dualer Studenten), ist die Sparkasse in ihrer Region auch als bedeutender Arbeitgeber und Ausbilder verankert.

Die Sparkasse ist Teil der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen, die sich mit ihrem Verbundkonzept ein gemeinsames Geschäftsmodell gegeben hat; dieses schafft den Rahmen für eine enge Zusammenarbeit der Sparkassen mit der Landesbank Hessen-Thüringen - inklusive der Landesbausparkasse Hessen-Thüringen (LBS). Die Rating-Agentur Fitch hat die S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen zuletzt am 18. April 2023 mit dem Bonitätsrating "A+" und dem Ausblick "stabil" bestätigt.

Gemäß ihrem öffentlichen Auftrag und unter Beachtung des Regionalitätsprinzips umfasst die Angebotspalette der Sparkasse alle wesentlichen Bereiche des Bankgeschäftes. Durch Zusammenarbeit mit den Verbundunternehmen der S-Finanzgruppe werden unter anderem Produkte aus dem Ver-sicherungs-, Bauspar-, Wertpapier-, Leasing-, Zahlungsverkehrs-, Immobilien- und Kreditbereich ergänzend angeboten . Im Kreditbereich werden auch öffentliche Förderkredite und Finanzierungsinstrumente in das ganzheitliche Betreuungskonzept einbezogen. Diese werden auch im Bereich der Existenzgründungen eingesetzt. Die Nutzung von Vermittlerplattformen bietet eine weitere Möglichkeit, um Kunden Angebote zu unterbreiten.

Gemäß § 15 Abs. 2 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG) hat die Sparkasse diesem Lagebericht einen statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags im Geschäftsjahr 2023 beigefügt.

Die Sparkasse ist mit 2 Hauptstellen und 18 weiteren Geschäftsstellen, die 7 verschiedenen Regional-Centern zugeordnet sind, sowie 21 Selbstbedienungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet flächendeckend vertreten. Mit dem Business-Center (BC) als telefonischer Serviceeinheit für Firmenkunden und dem Kunden-Service-Center (KSC) für Privatkunden besteht über die Geschäftsöffnungszeiten der Filialen hinaus die Möglichkeit, Kundenwünsche entgegennehmen zu können. Terminierte Beratungen sind weiterhin von montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr möglich.

Über den Marktbereich "Internet-Filiale/Elektronische Medien" werden fortlaufend weitere Serviceprozesse online gestellt, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, jederzeit Service- und Produktaufträge erteilen zu können. Auch die von der Finanz Informatik GmbH & Co. KG (FI) zur Verfügung gestellten direkten Produktabschlussmöglichkeiten werden permanent angepasst. Darüber hinaus wurde die Digitalisierung in der Sparkasse weiter vorangetrieben.

So hat sich im Jahr 2023 das Digitale Beratungscenter (DBC), das den Kunden die Möglichkeit gibt, via Screensharing und Videoberatung das vollumfassende Beratungsangebot der Sparkasse im Privatkundengeschäft zu nutzen, weiter etabliert. Daneben haben die Berater die Möglichkeit, Skype für die Videoberatung und Screensharing einzusetzen. Ebenso wurde der telefonische Absatz von Bankdienstleistungen und -produkten durch die Serviceeinheit KSC weiter forciert. Mit dem laufenden Projekt eines neuen Kundenservice- und Beratungs-Centers (KSBC) wurde darüber hinaus an der Optimierung der zentralen Einheiten gearbeitet.

Die Sparkasse baut ihr Leistungsangebot weiterhin in den von ihren Kunden präferierten Zugangswegen aus.

Außerdem hat die Sparkassenorganisation - und somit auch die Sparkasse Langen-Seligenstadt - die neuen digitalen Bezahlvorgänge, beispielweise das Bezahlen mit dem Handy ohne haptische Karten (Kreditkarten und/oder Girocard), weiter forciert. Diese Bezahlmöglichkeit hat in der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen und die Nutzung durch die Kunden ist deutlich gestiegen. Im Juni 2023 wurde mit dem Ausrollen der Sparkassen-Card mit der DebitMasterCard (DMC) Bezahlfunktion begonnen. Dies ermöglicht es den Kunden, auch nach Ablösung des Maestro Verfahrens im Jahr 2027 die Sparkassen-Card weltweit nutzen und darüber hinaus auch im E-Commerce einsetzen zu können.

Einlagensicherung

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das 11 regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannt worden. Ergänzend zur Instituts­sicherungsfunktion besteht gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Einlagensicherungsfunktion. Kernelement der Einlagensicherungsfunktion ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen bis zum Jahr 2024. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind. Sofern die BaFin den Entschädigungsfall feststellt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung. Diese muss innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgen. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst unter anderem eine risiko­orientierte Beitragsbemessung sowie ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung und Vermeidung von Risiken.

A.1.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen [2]

Die hohe Inflation wirkte sich im Jahr 2023, wenn auch etwas abgeschwächt, erneut auf die weltweite Wirtschaftsleistung aus. Ausgelöst durch den russischen Angriff auf die Ukraine waren die wirtschaft­lichen Entwicklungen bereits im Jahr 2022 stark durch die Inflation geprägt. Die einschneidenden Belastungen der Kaufkraft schwächten den Konsum, was durch die steigenden Zinsen noch weiter verstärkt wurde. Die Zinssteigerungen hatten zusätzlich negative Folgen für die Investitionsbereitschaft.

Mit dem Überwinden der Pandemie war die Hoffnung auf einen kräftigen konjunkturellen Aufschwung verbunden, der sich in hohen Wachstumsraten zeigen sollte. Zwar konnte die Weltwirtschaft um 3,0 % wachsen, doch dieser Wert entspricht nur ungefähr dem langjährigen Durchschnitt.

Begünstigt durch die geographische Entfernung vom Kriegsgeschehen und eine bessere Ausgangslage im Energiesektor legten die USA das zweite Jahr in Folge mit einem überdurchschnittlichen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu.

Im Euro-Währungsgebiet mussten hingegen im Jahr 2023 wieder Einbußen bei der Wachstumsdynamik hingenommen werden, nachdem das Jahr 2022 noch von einer sehr guten wirtschaftlichen Erholung geprägt war. Bei einem realen Zuwachs, der gemäß der Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2023 bei 0,7 % lag, ist zu berücksichtigen, dass dieser Durchschnittswert maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg zu Beginn des Jahres sowie vom guten Jahresende 2022 beeinflusst ist. Ansonsten stagnierte das Wachstum im Jahresverlauf in weiten Teilen des Euroraums, wobei es vereinzelte Ausnahmen gab, wie beispielsweise Spanien.

Deutschland kam im Vergleich zu anderen europäischen Ländern weniger glimpflich durch diese wirtschaftliche Talsohle, da bereits das Schlussquartal 2022 deutlich schwächer verlief. Höchststände bei den Energiepreisen und die Befürchtung einer drohenden Gasmangellage prägten den Winter 2022/2023 und seine konjunkturelle Entwicklung. Obwohl das befürchtete Szenario der Mangellage nicht eintrat, setzte der erhoffte wirtschaftliche Aufschwung nicht ein. Die anhaltend hohe Inflation hemmte die Konsumfreude der Verbraucher, zumal die Nominaleinkommensentwicklung erst mit einer zeitlichen Verzögerung einsetzte. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit einem nominalen Zuwachs von 5,9 % genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Inflationsbedingt sanken die Kauflust und die Konsummöglichkeiten, so dass der private Verbrauch mit einem Rückgang von 0,8 % stärker abflaute als das BIP mit einem Minus von 0,3 %. Dieser Rückgang des BIP basiert auf der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024. Auch im Jahr 2023 war insbesondere die konjunkturelle Entwicklung im Schlussquartal schwach. Die Sparquote der privaten Haushalte erhöhte sich um 0,2 %-Punkte auf 11,3 %.

Der Staatskonsum schrumpfte noch stärker als der private Verbrauch; preisbereinigt ging er um 1,7 % zurück. Es entfielen unter anderem die pandemiebedingten Staatsausgaben für Impfstoffe und Tests, womit wieder eine Normalisierung der Ausgaben erfolgte. Die Staatsquote als Relation der Staatsausgaben zum BIP ging im Jahr 2023 auf 48,2 % zurück und lag wie im Vorjahr unter der 50 %-Marke, nachdem diese in den Pandemiejahren 2020 und 2021 vorübergehend überschritten wurde.

Die Bauinvestitionen wurden durch das erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Begonnene Projekte wurden zwar großteils fertiggestellt, doch die Nachfrage nach neuen Projekten erlosch weitestgehend. Das Wachstum der Bauinvestitionen ging das dritte Jahr in Folge zurück, preisbereinigt belief sich der Rückgang auf 2,1 %.

Trotz der gestiegenen Zinsen waren die Ausrüstungsinvestitionen die einzige Verwendungskomponente des BIP, die zulegen konnte. Insbesondere der durch die Klimakrise und die Digitalisierung forcierte Strukturwandel trug zu dem Anstieg dieser BIP-Komponente von 3,0 % bei.

Auch der Außenhandel leistete im Jahr 2023 einen positiven Wachstumsbeitrag, allerdings nur rein rechnerisch. Die Exporte reduzierten sich real um 1,8 %. Die Importe, die als Vorleistung mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung einfließen, gingen um 3,0 % zurück.

Der Arbeitsmarkt zeigte sich weiterhin sehr robust. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote stieg nur leicht um 0,4 %-Punkte auf 5,7 %, obwohl die Nettozuwanderung recht hoch war und die Produktion stagnierte. Teilweise hemmte der weitverbreitete Fachkräftemangel die Entwicklung der Wirtschaft. Mit 45,9 Mio. Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt gab es jedoch einen neuen Rekordstand bei den Beschäftigten. Die Pro-Kopf-Produktivität verschlechterte sich dagegen deutlich, da das rückläufige BIP mit einer höheren Anzahl an Erwerbstätigen erwirtschaftet wurde.

Nach dem starken Zinsanstieg am Geld- und Kapitalmarkt, der in der ersten Jahreshälfte 2022 einsetzte, waren zum Jahresende 2023 erstmals wieder Tendenzen einer Zinssenkung spürbar. Am Kapitalmarkt sanken die Renditen für lange Zinsbindungsfristen und die Inflationsraten gingen zurück. Erste Senkungen des Leitzinses deuteten sich somit an. Die Umlaufrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt bildete sich von 2,53 % Ende des Jahres 2022 auf 2,06 % am Jahresende 2023 zurück.

Trotz vieler Unwägbarkeiten entwickelte sich der Aktienmarkt im Jahr 2023 positiv, besonders zum Jahresende hin. Während die Aktienkurse vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurückgingen, setzte im November und Dezember ein starker Kursanstieg ein. Fallende Inflationsraten und zunehmende Zinssenkungserwartungen gaben Rückenwind. Während der Deutsche Aktienindex (DAX) Anfang des Jahres (2. Januar 2023) mit 14.069 Punkten sein Jahrestief erreichte, kletterte er gegen Ende des Jahres (11. Dezember 2023) auf sein Jahreshoch mit 16.794 Punkten. Im Jahr 2023 konnte der DAX ein Plus von 20,3 % verzeichnen. [3]

Regionale Wirtschaftsentwicklung

Die Sparkasse agiert in ihrem Geschäftsgebiet in der prosperierenden Metropolregion Rhein-Main. Für die dort gelegene Region Offenbach, in der auch die Sparkasse Langen-Seligenstadt ihre Kunden in Finanzangelegenheiten betreut, veröffentlicht die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main (IHK) regelmäßig ihre Konjunkturumfrage.

Die Beurteilung der regionalen Wirtschaftsentwicklung gemäß der Konjunkturumfrage im Herbst 2023 bestätigt den Trend, dass die konjunkturelle Stimmung seit der Corona-Pandemie zunehmend von Instabilität geprägt ist. Sowohl die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage als auch der Geschäftserwartung fallen negativ aus. Der Saldo der Lagebeurteilung (Differenz zwischen optimistischen und pessimistischen Einschätzungen) liegt mit -5,5 % um 13,1 %-Punkte unter dem Wert zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres und bei der Beurteilung der zukünftigen Geschäftserwartung ist der Wert mit -22,7 % ebenfalls negativ. Der IHK-Konjunkturklimaindex, d. h. der gewichtete Faktor aus den Einschätzungen der gegenwärtigen und der zukünftigen Lage, für alle befragten Unternehmen in der Stadt und im Kreis Offenbach verzeichnet zum Jahresende 2023 einen Rückgang auf 85,5 von 200 möglichen Punkten und weist einen neuen Tiefstand aus, nachdem sich die Kennzahl zuletzt tendenziell aufwärts bewegt hatte. Der dargestellte aktuelle Stand liegt unter dem neutralen Wert von 100 Punkten und somit weiterhin auf einem verbesserungswürdigen Level. Zudem wird der Ausblick für die nächsten Monate von den Unternehmen skeptisch gesehen, insbesondere im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe. Dies ist bedeutsam, da das Dienstleistungsgewerbe im Kreditportfolio der Sparkasse stark vertreten ist.

Die Unternehmen beabsichtigen, ihre Investitionen einzuschränken bzw. der Fokus von Investitionsausgaben konzentriert sich auf den Aspekt der Rationalisierung, während Kapazitätsausweitungen an Bedeutung verlieren. Daneben fällt auch die Einschätzung der Exportaussichten schlechter aus und der Exportsaldo rutscht ab.

In Anbetracht der eingetrübten Zukunftsaussichten haben mehrere Unternehmen ihre Beschäftigungspläne nochmals leicht nach unten korrigiert, womit das Risiko des Fachkräftemangels etwas zurückgeht.

Bei der Beurteilung der Geschäftsrisiken fällt auf, dass die Inlandsnachfrage und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zum Frühjahr 2023 mittlerweile als gravierender eingestuft werden. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Gegebenheiten können die rückläufigen Inflationsraten als kleiner Hoffnungsschimmer gewertet werden und zu einem lebhafteren Konsum als in den letzten Monaten des Jahres 2023 beitragen. Generell benötigen die Unternehmen dringend Wachstums- und Aufbruchs­signale, beispielsweise in Form von Bürokratieabbau, Investitionszuschüssen oder einer modernisierten Infrastruktur, etwa für Energie und Mobilität.

Insgesamt betrachtet haben 23 % aller Befragten ihre aktuelle Situation als "gut" (2022: 29 %), 48 % als "befriedigend" (2022: 50 %) und 29 % als "schlecht" (2022: 21 %) bewertet.

A.1.3 Berichterstattung über die Branchensituation [4]

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland sind von einer sich merklich abkühlenden Konjunktur und einer Wachstumsschwäche gekennzeichnet. Die wirtschaftliche Lage bleibt nach wie vor von einer hohen Unsicherheit geprägt. Für die Finanzwirtschaft ergibt sich daraus folgend ein kontinuierlicher und umfassender Anpassungsbedarf an diese herausfordernden Marktgegebenheiten.

Zu den markantesten und sich weiter verstärkenden Einflussfaktoren zählen hierbei insbesondere

· die Digitalisierung und der daraus resultierende sich verschärfende Wettbewerb

· die ausgeprägte und sich stetig weiterentwickelnde Regulatorik

· die steigenden Anforderungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensführung sowie

· der voranschreitende demographische Wandel.

Diese Einflussfaktoren bestimmen maßgeblich die möglichen, strategischen Zielsetzungen in den Finanz-instituten. So unterliegen die Vertriebswege, mit der immer stärkeren Digitalisierung, einer stetigen Veränderung und einer Weiterentwicklung der Vertriebskanäle. Für die Sparkassen besteht die große Herausforderung, die Kundinnen und Kunden in diesen Transformationsprozess einzubinden und ihnen ein bedarfsgerechtes Service- und Beratungsangebot zu unterbreiten. Zudem gilt es, sich mit diesem Angebot von den Mitbewerbern abzugrenzen, zu denen neben FinTechs und global agierenden Technologiekonzernen wie Google, Amazon und Apple auch traditionelle Anbieter wie Volks- und Raiffeisenbanken, Privatbanken sowie die etablierten Direktbanken gehören. Es ist davon auszugehen, dass sich der Wettbewerb um die Ertragsquellen weiter intensivieren wird. Außerdem sind die Sparkassen gefordert, neben dem Kundengeschäft auch für interne Prozesse ein adäquates, digitales Angebot zu schaffen.

Des Weiteren stellt der Druck aus der permanenten Intensivierung regulatorischer Vorgaben für die Finanzinstitute eine große Belastung dar. Die umfangreichen aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen sind innerhalb vorgegebener Fristen umzusetzen, um die einzuhaltenden Meldungen liefern und Grenzwerte erfüllen zu können. Der dabei aus der Regulatorik entstehende Kostendruck kann nur in Teilen durch eine forcierte Standardisierung von Prozessen und eine möglichst effiziente Ausschöpfung von Synergiepotenzialen kompensiert werden.

Die Realisierung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Entwicklung als gesellschaftliches und politisches Ziel nimmt zunehmend Einfluss auf die Finanzwirtschaft, zum einen durch regulatorische Vorgaben, zum anderen durch entsprechende Kundenerwartungen. Nachhaltigkeitsaspekte stehen immer stärker im Fokus der Aufsichtsbehörden, die die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken verlangen, in denen sie ein Risiko für die Stabilität von Finanzmärkten sehen. Den sogenannten ESG-Risiken der Firmenkunden auf individueller Ebene sowie auf Portfolioebene kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist eine steigende Nachfrage der Kunden nach nachhaltigen Produkten und ein starker Wettbewerb der einzelnen Mitbewerber bei der Profilierung als nachhaltiger Anbieter zu beobachten. Mit einem attraktiven Angebot ergeben sich gute Chancen in der Kundengewinnung bzw.-bindung.

Bei den Sparkassen liegt der historische Ursprung des Geschäftsmodells bereits in der sozialen Nachhaltigkeit, da die Institute unter anderem gegründet wurden, um breiten Teilen der Bevölkerung finanzielle Selbstbestimmung und damit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Geschäftsmodell im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit der regionalen Wertschöpfung und einer langfristigen Grundausrichtung verpflichtet. Die Sparkassen versuchen, durch einen möglichst barrierefreien Zugang zu passenden Finanzdienstleistungen den stetig steigenden Anforderungen an eine weitestgehend nachhaltige Unternehmensführung gerecht zu werden. Dabei bauen die Sparkassen das Angebot entsprechend zertifizierter Produkte und Beratungsdienstleistungen für die Kunden kontinuierlich aus. Ausgehend vom ökonomischen und sozial nachhaltigen Fundament ihres Geschäftsmodells entwickeln die Sparkassen die Definition, die Dokumentation und die Steuerung insbesondere ihrer ökologischen Nachhaltigkeit weiter und bewerten die Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren für ihre Risiken.

Der demographische Wandel setzt sich weiter fort. Die Zuwanderung der vergangenen Jahre konnte ein Schrumpfen der Bevölkerungszahl zwar verhindern, das steigende Durchschnittsalter aber nicht stoppen. Im Gegensatz zu einigen anderen Sparkassen kann die Sparkasse Langen-Seligenstadt in ihrem Geschäftsgebiet mit rd. 326.000 Einwohnern und überdurchschnittlichen Kaufkraftkennziffern noch von einem leichten Bevölkerungszuwachs ausgehen. Generell erschwert der demographische Wandel bei den Sparkassen auch die Gewinnung von Fachkräften. Auf diese Entwicklung reagieren die Institute mit der Ausweitung ihrer Rekrutierungskanäle, der Prozessanpassung an digitale Standards und einer Flexibilisierung der Arbeitsformen.

A.1.4 Darstellung der Geschäftsentwicklung

2023 in Mio. EUR 2022 in Mio. EUR
Geschäftsvolumen 4.937 4.773
Bilanzsumme 4.886 4.721
Kreditvolumen (ohne Avale und ohne Treuhandkredite) 3.517 3.362
darunter:
- durch Grundpfandrechte gesichert 1.321 1.207
- Kommunalkredite 183 125
Eigenanlagen 1.228 1.225
Beteiligungen 25 25
Kundeneinlagen 3.232 3.257
davon nach Einlagearten:
- Spareinlagen 256 340
- andere Verbindlichkeiten 2.976 2.917
Refinanzierung Kreditinstitute 1.017 892
Sicherheitsrücklage 283 278

Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) erhöhte sich im Jahr 2023 infolge der gestiegenen Forderungen an Kunden und der höheren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 3,4 % auf rd. 4.937 Mio. EUR. Die Bilanzsumme der Sparkasse stieg um 3,5 % auf rd. 4.886 Mio. EUR, nachdem sie im Jahr zuvor mit einer Steigerung von 12,3 % deutlich gewachsen war. Wie in der Vergangenheit stellte das Kundengeschäft auf der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz die wesentliche Komponente der Mittelverwendung bzw. der Mittelherkunft dar.

Kreditgeschäft

Die Sparkasse steht nach wie vor allen betriebswirtschaftlich vertretbaren Kreditanfragen aufgeschlossen gegenüber und verfügt über ausreichende Kreditvergabepotenziale; ihrer strategischen Zielsetzung folgend versteht sich die Sparkasse grundsätzlich auch weiterhin als "der Wohnungsbaufinanzierer der Region". Die Kreditnachfrage ließ im Jahr 2023 aufgrund der gestiegenen Zinsen deutlich nach.

Das Volumen an Neuausleihungen im Berichtsjahr übertraf das Volumen der Kredittilgungen, was sich in einem Bestandsausbau des Kreditvolumens um 4,6 % auf rd. 3.517 Mio. EUR niederschlug. Das Kredit­volumen stellt damit 72,0 % der Bilanzsumme dar. Das Volumen der offenen Darlehenszusagen hat sich per 31. Dezember 2023 mit rd. 132 Mio. EUR (31. Dezember 2022: rd. 273 Mio. EUR) im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert und liegt damit auf einem wesentlich niedrigeren Niveau. Bei den Krediten an Privatpersonen lag der Finanzierungsschwerpunkt unverändert in der langfristigen Immobilienfinanzierung. Das Kommunalkreditvolumen stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rd. 58 Mio. EUR auf 183 Mio. EUR. Die Nachfrage nach Konsumentenkrediten wurde auch im Jahr 2023 weitestgehend über das Verbundgeschäft in Zusammenarbeit mit der S-Kreditpartner GmbH befriedigt.

Die Struktur der Kredite nach Branchen sowie nach Größenklassen belegt wie schon in den Vorjahren eine risikobewusste Ausleihung der Gelder. Der Strukturanteil der Kredite an unselbständige Privatpersonen bezogen auf das Kundenkreditgeschäft im engeren Sinne (ohne Kommunen und Kreditinstitute) ist mit rd. 48 % zum zweiten Mal in Folge geringer als im Firmenkundenkreditgeschäft. In den Vorjahren überwogen die Privatkunden jeweils knapp im Kundenkreditgeschäft.

Eigenanlagen und Interbankengeschäft

Zu den Eigenanlagen zählen Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren bewegte sich per 31. Dezember 2023 mit rd. 160 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 258 Mio. EUR. Die Positionen in öffentlichen Anleihen und Anleihen von Kreditinstituten wiesen überwiegend mittelfristige Restlaufzeiten aus. Die Anlagen erfolgten - neben der Beachtung von Bonitätsanforderungen - weiterhin unter besonderer Betonung der Liquidität. Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ist um rd. 29 Mio. EUR auf rd. 413 Mio. EUR weiter angestiegen. Die Anlagen im Immobilien- bzw. Wert­papierspezialfonds wurden weiter erhöht.

Im Eigenbestand hält die Sparkasse zudem auch Anlagen ausländischer Emittenten, beispielsweise Schuldverschreibungen der Republik Italien, des Königreichs Belgien und der Banco Santander S. A. mit einem summierten Marktwert von 95 Mio. EUR. Die Papiere weisen Restlaufzeiten bis zu knapp über 6 Jahren auf.

Die Barreserve ist gegenüber dem Vorjahreswert um rd. 7 Mio. EUR auf 85 Mio. EUR gestiegen. Dafür sind ein höherer Kassenbestand und ein gestiegenes Guthaben bei der Deutschen Bundesbank verantwortlich.

Die Forderungen an Kreditinstitute sind um rd. 72 Mio. EUR auf rd. 655 Mio. EUR ausgeweitet worden, was insbesondere auf die Veränderung bei den täglich fälligen Forderungen zurückzuführen ist. Ebenso ist in dieser Position das Übernachtguthaben in Höhe von 421 Mio. EUR bei der Deutschen Bundesbank enthalten.

Auf der Passivseite erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erneut um rd. 125 Mio. EUR auf 1.017 Mio. EUR. Hier wirken sich insbesondere die Bestände an Termingeldaufnahmen und Sparkassenbriefen aus. Ebenso sind in den Beständen die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-III) der Europäischen Zentralbank (EZB) mit 100 Mio. EUR enthalten.

Beteiligungen/Anteilsbesitz

Die Sparkasse strebt Beteiligungen nur nach vorangegangener Chancen- und Risikoabwägung an. Zurzeit hält die Sparkasse überwiegend Beteiligungen innerhalb der Sparkassen‑Finanzgruppe. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Bestand an Beteiligungen nicht verändert. Der Buchwert der Beteiligungen liegt am Jahresende 2023 bei rd. 25 Mio. EUR.

Einlagengeschäft und verbriefte Verbindlichkeiten

Das bilanzielle Einlagengeschäft war von steigenden Zinsen und den Umschichtungen der Kunden hin zu höher verzinsten Anlageformen geprägt. Vor diesem Hintergrund gingen unter anderem die Kundeneinlagen seit Jahresbeginn auf rd. 3.232 Mio. EUR (-25 Mio. EUR oder -0,8 %) zurück.

Trotz dieses Rückgangs stellten die Kundeneinlagen einschließlich der Eigenemissionen der Sparkasse 66,2 % der Bilanzsumme dar und sind weiterhin die tragende Säule zur Refinanzierung der Aktivseite.

Die täglich fälligen Einlagen sind im Jahr 2023 um rd. 331 Mio. EUR auf 2.387 Mio. EUR abgeschmolzen. In der Niedrigzinsphase wuchsen die täglich fälligen Gelder aufgrund der Liquiditätspräferenz der Kunden kräftig, im Zuge steigender Zinsen waren sie hingegen nicht mehr so stark gefragt. Der Bestand der Spareinlagen nahm im Berichtsjahr weiter um rd. 84 Mio. EUR auf rd. 256 Mio. EUR ab. Mittelzuflüsse von rd. 390 Mio. EUR bei Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist konnten diese Bestandrückgänge nicht vollständig kompensieren. Die Bestandszuwächse konzentrierten sich insbesondere auf Sparkassenbriefe und Gelder, die in den neuen Produkten "Flex_sparen_65" und "Flex_sparen_95" angelegt wurden.

Nicht bilanzwirksames Kundengeschäft

2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR
Wertpapierbestände von Kunden inkl. DekaBank [5] und S-Broker [6] (Kurswerte per 31. Dezember 2023) 1.228,3 1.051,9
Bauspar-Abschlussvolumen mit der LBS Hessen-Thüringen 75,0 89,4
Lebensversicherungs-Gesamtproduktion [7] mit der SV SparkassenVersicherung 25,9 25,1
Kreditabschlussvolumen bei der S-Kreditpartner GmbH 17,3 22,0

Im Wertpapiergeschäft konnten die bewerteten Bestände auch aufgrund des hohen und gegenüber dem Jahr 2022 nochmals erhöhten Nettoabsatzes ausgebaut werden. Im Bauspargeschäft mit der LBS unterschritt die Sparkasse den Vorjahresabsatz deutlich und verfehlte den intern gesetzten Zielwert. Der Absatz von Lebensversicherungen lag geringfügig über dem Vorjahresergebnis, das Vertriebsziel konnte aber erneut nicht erreicht werden. Bei der Vermittlung von Konsumentenkrediten in Zusammenarbeit mit der S-Kreditpartner GmbH konnte das Niveau des Vorjahres nicht gehalten werden. Weitere sonstige Provisionserträge generiert die Sparkasse unter anderem aus der Vermittlung von Immobilien sowie der Ausgabe von Kreditkarten (MasterCard und Visa) und deren Nutzung durch die Kunden.

Nicht bilanzwirksames Eigengeschäft

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden Finanzderivate zur Steuerung bzw. Absicherung von Risiken in Form von Zinsswaps (nominal 445 Mio. EUR), die im Rahmen der Zinsbuchsteuerung abgeschlossen wurden.

A.1.5 Bedeutsamste Leistungsindikatoren

Für das Jahr 2023 hat die Sparkasse die acht bedeutsamsten Leistungsindikatoren aus dem Vorjahr übernommen, die sich an der geschäftspolitischen Situation und Ausrichtung des Instituts orientieren und wesentliche Aspekte für die Unternehmenssteuerung darstellen. Unterjährig werden diese in der Geschäftsstrategie 2023 verankerten Indikatoren im vierteljährlichen Strategiereporting im Hinblick auf ihre Zielerreichung überprüft. In der nachfolgenden Tabelle werden die für diese bedeutsamsten Leistungs­indikatoren definierten Zielwerte den tatsächlich im vergangenen Geschäftsjahr erreichten Werten gegenübergestellt: 

Übersicht der bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für das Jahr 2023

Aspekt  Zielgröße Zielwert erreichter Wert
Eigenkapital Kernkapitalquote gemäß Capital Requirements Regulations (CRR) ≥ 13,8 % 15,7%
Liquidität Liquidity Coverage Ratio (LCR) nach delegierter Verordnung (delVO) ≥ 120,0 % 206,4%
Rentabilität Cost Income Ratio (CIR) nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≤ 71,0 % 58,8%
Rentabilität Betriebsergebnis nach Bewertung nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≥ 15,0 Mio. EUR 72,0 Mio. EUR
Kunden Marktanteil*) bei den Privatgirokunden ≥ 31,6 % 31,8%
Kunden Marktanteil*) bei den privaten Immobilienfinanzierungen ≥ 36,0 % 38,0%
Kunden Kundenzufriedenheit der Privatkunden ≥ 90,0 % 90,0%
Kunden Kundenzufriedenheit der Firmenkunden ≥ 83,0 % 76,0%

*) Marktanteil im Geschäftsgebiet gemäß Verbundkonzept 

Neben diesen bedeutsamsten Leistungsindikatoren hat die Sparkasse in ihrer Geschäftsstrategie für das Jahr 2023 noch weitere unterstützende Indikatoren definiert, die in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit den bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren stehen. Die unterstützenden Leistungsindikatoren stellen weitere wichtige steuerungsrelevante Größen dar und werden ebenfalls im Rahmen des vierteljährlichen Strategiereportings überprüft.

Übersicht der unterstützenden Leistungsindikatoren für das Jahr 2023

 Zielgröße Zielwert erreichter Wert
Betriebsergebnis vor Bewertung nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≥ 20,0 Mio. EUR  46,7 Mio. EUR
Steigerung des Provisionsüberschusses (inkl. sonstiger ordentlicher Ertrag) nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≥ 400 TEUR 1,7 Mio. EUR
Begrenzung des Anstiegs der Personal- und Sachaufwendungen inkl. der sonstigen ordentlichen Aufwendungen nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≤ 1,0 % 9,0%
Begrenzung des Bewertungsergebnisses Wertpapier und Kredit (ohne Beteiligungen) des Betriebsergebnisses vor Bewertung nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≤ 40,0 % -52,7%
Eigenkapitalrentabilität als Beleg für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals: mindestens 2 % über der Verzinsung für 10-jährige Bundesanleihen in Höhe eines langjährigen Durchschnitts ≥ 2,0 % 10,9%
Zinsänderungsrisiko gemessen am Barwertverlust des Zinsbuches im Verhältnis zu den anrechenbaren Eigenmitteln gemäß CRR gemäß BaFin Ad-hoc-Zinsshift ≤ 20,0 % 16,7%
Non‑Performing‑Loan‑Quote (NPL-Quote) ≤ 2,0 % 1,1%
Ausbau der Zufriedenheit mit der Kundenberatung ≥ 88,0 % 86,0%
Nettozuwachs bei Privatgirokonten bei den aktiv angebotenen Girovarianten ≥ 650 Stck. 3.323 Stck.
Kundenneugewinnung im Firmen- und Geschäftskundenbereich ≥ 300 Kdn 446 Kdn
Nettoabsatz im Kundenwertpapiergeschäft ≥ 40,0 Mio. EUR  109,7 Mio. EUR
Zuwachs Nettobestand bei Immobilienfinanzierungen ≥ 50,0 Mio. EUR  62,5 Mio. EUR
Halten der Bestände im Einlagengeschäft ≥ 0,0 % -4,5%

Auf das Erreichen der bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sowie der unterstützenden Indikatoren wird im weiteren Verlauf dieses Berichts noch themenbezogen eingegangen.

Bei der Erstellung der Geschäftsstrategie für das Jahr 2024 fokussierte sich die Sparkasse wieder auf die bereits im Vorjahr als bedeutsamste Leistungsindikatoren deklarierten Steuerungsgrößen. Zusätzlich nutzt die Sparkasse auch künftig unterstützende Leistungsindikatoren, die mit Ausnahme von drei Kennzahlen alle direkt einzelnen bedeutsamsten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren zugeordnet werden können, da sie in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen und für diesen Indikator ergänzende steuerungsrelevante Informationen liefern.

Übersicht über die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für 2024

Aspekt  Zielgröße Zielwert erwarteter Wert
Eigenkapital Kernkapitalquote gemäß Capital Requirements Regulations (CRR) ≥ 14,0 % 16,6%
Liquidität Liquidity Coverage Ratio (LCR) nach delegierter Verordnung (delVO) ≥ 120,0 % 150,0%
Rentabilität Cost Income Ratio (CIR) nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≤ 65,0 % 61,9%
Rentabilität Betriebsergebnis nach Bewertung nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs ≥ 15,0 Mio. EUR 33,7 Mio. EUR
Kunden Marktanteil bei den Privatgirokunden ≥ 31,8 % 31,8%
Kunden Marktanteil bei den privaten Immobilienfinanzierungen ≥ 38,0 % 38,0%
Kunden Kundenzufriedenheit der Privatkunden  ≥ 90,0 % 90,0%
Kunden Kundenzufriedenheit der Firmenkunden  ≥ 85,0 % 76,0%

Kernkapitalquote gemäß Capital Requirements Regulations (CRR)

Ziel: mindestens 14,0 % (bei regelmäßiger Eigenmitteldotierung)

Die Erreichung der angestrebten Kernkapitalquote wird weiterhin als einer der bedeutsamsten Leistungsindikatoren angesehen, dabei wurde der Zielwert von 13,8 % im Jahr 2023 um 0,2 %-Punkte auf 14,0 % angehoben.

Unterstützende Leistungsindikatoren:

· Erwirtschaftung einer Eigenkapitalrentabilität gemäß den strategischen Vorgaben aus der Strategie des DSGV (gleitender 10-Jahres-Durchschnitt aus Bundesbank-Statistik plus einem Aufschlag für das unternehmerische Risiko in Höhe von mindestens 2 %)

· Begrenzung des Zinsänderungsrisikos gemessen am Barwertverlust des Zinsbuches im Verhältnis zu den anrechenbaren Eigenmitteln gemäß CRR gemäß BaFin Ad-hoc-Zinsshift auf maximal 20 %

Liquidity Coverage Ratio (LCR) nach delegierter Verordnung (delVO)

Ziel: mindestens 120 %

Die Kennzahl wurde unverändert als bedeutsamster Leistungsindikator für das Geschäftsjahr 2024 übernommen.

Cost-Income-Ratio (CIR) nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs (vgl. Ausführungen zur Ertragslage)

Ziel: maximal 65,0 %

Diese Kenngröße wurde erneut als bedeutsamster Leistungsindikator für das Geschäftsjahr 2024 bestimmt. In der Geschäftsstrategie wurde zudem vereinbart, dass die Zielgröße aufgrund der bisherigen guten Entwicklung bereits im Jahr 2024 auf den Zielwert von 65,0 % abgesenkt wird und keine weitere sukzessive Annäherung an diesen ursprünglich erst für das Jahr 2025 anvisierten Wert erfolgt.

Zur differenzierten Betrachtung dieses Indikators werden auch künftig einige weitere unterstützende Leistungsindikatoren herangezogen. So strebt die Sparkasse im Jahr 2024 eine Begrenzung des Anstiegs der Personal- und Sachaufwendungen inkl. der sonstigen ordentlichen Aufwendungen an, wobei der Zielwert für die Begrenzung des Anstiegs inflationsbedingt von 1 % auf 2 % angehoben wurde. Weitere strategische Ziele bestehen in der kontinuierlichen Steigerung des Provisionsüberschusses und einem angemessenen Betriebsergebnis vor Bewertung, dessen Zielwert von 20,0 Mio. EUR im Jahr 2023 auf nun 25,0 Mio. EUR erhöht wurde.

Unterstützende Leistungsindikatoren:

· Betriebsergebnis vor Bewertung: mindestens 25,0 Mio. EUR p. a.

· Steigerung des Provisionsüberschusses (inkl. sonstiger ordentlicher Ertrag) um mindestens 400 TEUR p. a.

· Begrenzung des Anstiegs der Personal- und Sachaufwendungen inkl. der sonstigen ordentlichen Aufwendungen nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs (vgl. Ausführungen zur Ertragslage) auf maximal 2,0 % p. a.

Betriebsergebnis nach Bewertung nach der Definition des Sparkassenbetriebsvergleichs (vgl. Ausführungen zur Ertragslage)

Ziel: mindestens 15,0 Mio. EUR p. a.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung bleibt unverändert in der Gruppe der bedeutsamsten Leistungs­indikatoren enthalten. Dem Erzielen eines angemessenen Ergebnisses nach den erforderlichen Bewertungserfordernissen wird eine besondere Bedeutung beigemessen, da die CIR nur Auskunft über die Rentabilitätssituation vor Bewertungserfordernissen gibt. Die Veränderung der Vorsorgereserve wird bei der Berechnung der Kennzahl nicht berücksichtigt. Um die Auswirkungen von Bewertungserfordernissen noch besser beurteilen zu können, werden - wie schon im Vorjahr - zwei weitere Kenngrößen, nämlich die NPL-Quote und die Begrenzung des Bewertungsergebnisses Wertpapier und Kredit (ohne Beteiligungen) auf maximal -40 % des Betriebsergebnisses vor Bewertung, in der Geschäftsstrategie berücksichtigt.

Unterstützende Leistungsindikatoren:

· NPL-Quote von maximal 2 %

· Begrenzung des Bewertungsergebnisses Wertpapier und Kredit (ohne Beteiligungen) auf -40 % des Betriebsergebnisses vor Bewertung

Marktanteil bei den Privatgirokunden

Ziel: mindestens 31,8 %

Die Erreichung eines bestimmten Marktanteils bei den Privatgirokunden stellt erneut einen bedeutsamsten Leistungsindikator in der Geschäftsstrategie für das Jahr 2024 dar, weil die Sparkasse in dem Erhalt und dem Ausbau der guten Marktposition ein wesentliches Handlungsfeld ihrer Geschäftstätigkeit sieht. Da das Girokonto Dreh- und Angelpunkt der Beziehung zwischen Sparkasse und Kunde ist, bietet es die Möglichkeit, dem Kunden ein optimales Nutzungsangebot, auch über die medialen Kanäle, zu unterbreiten. Aus diesem Grund kommt dem jährlichen Nettozuwachs bei den Privatgirokonten eine wichtige Bedeutung zu.

Unterstützender Leistungsindikator:

· Zuwachs bei Privatgirokonten von mindestens netto p. a. 650 Stück bei den aktiv angebotenen Girovarianten

Marktanteil bei den privaten Immobilienfinanzierungen

Ziel: mindestens 38,0 %

Die Kennzahl ist ebenfalls wieder in der Geschäftsstrategie enthalten und wird aufgrund ihrer Bedeutung als einer der bedeutsamsten Leistungsindikatoren eingestuft. Die Sparkasse strebt zumindest ein Halten des nicht pendlerbereinigten Marktanteils von 38,0 % an, den sie jedoch noch weiter ausbauen möchte. Wie sich das höhere Zinsniveau, die hohen Immobilienpreise und die deutlich gestiegenen Baukosten auf die Nachfrage bei den Immobilienfinanzierungen auswirken werden, bleibt abzuwarten. Mit einer weiteren strategischen Zielgröße, die auf den Nettozuwachs bei den Immobilienfinanzierungen abzielt, lassen sich für diese Geschäftssparte ergänzende steuerungsrelevante Informationen gewinnen.

Unterstützender Leistungsindikator:

· Zuwachs Nettobestand bei Immobilienfinanzierungen von mindestens 50,0 Mio. EUR p. a.

Kundenzufriedenheit der Privatkunden

Ziel: mindestens 90,0 % gemessen an den Antworten "ausgezeichnet", "sehr gut" und "gut" auf die Frage nach der Gesamtzufriedenheit

Die Sparkasse strebt eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Kundenzufriedenheit an, weil zufriedene Kunden die Angebote der Sparkasse in der Regel intensiver nutzen. Mit einer verstärkten Nutzung können mögliche Ertragspotenziale besser ausgeschöpft werden. Deshalb bleibt die Gesamtzufriedenheit der Privatkunden auch ein bedeutsamster Leistungsindikator in der Geschäftsstrategie 2024. Dabei wird das Halten des bestehenden Prozentanteils von 90,0 % angestrebt. Ergänzend spielt in diesem Zusammenhang auch die Zufriedenheit mit der Kundenberatung eine wesentliche Rolle. Beide Indikatoren werden im Turnus von 2 Jahren im Rahmen des Sparkassen-Online-Kundendialogs erhoben. Die nächste Erhebung findet im Jahr 2024 statt.

Unterstützender Leistungsindikator:

· Ausbau der Zufriedenheit mit der Kundenberatung auf mindestens 90,0 %

Kundenzufriedenheit der Firmenkunden

Ziel: mindestens 85,0 % gemessen an den Antworten "ausgezeichnet", "sehr gut" und "gut" auf die Frage nach der Gesamtzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit der Firmenkunden stellt erneut einen bedeutsamsten Leistungsindikator in der Geschäftsstrategie für das Jahr 2024 dar, da sie für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele eine wichtige Rolle spielt. Obwohl der Prozentwert im Jahr 2024 nicht verbessert werden kann, da erst im Folgejahr eine neue Umfrage durchgeführt wird, bleibt die Erreichung des Mindestwertes von 85 % unverändert ein strategisches Ziel. Die kontinuierliche Verbesserung der Kundenzufriedenheit der Firmenkunden ist für die Sparkasse vor dem Hintergrund, dass zufriedene Kunden die Angebote der Sparkasse deutlich intensiver nutzen und sie häufiger weiterempfehlen, von Bedeutung.

Daneben gibt es noch drei weitere unterstützende Leistungsindikatoren, die auf eine zielgerichtete Steuerung der Sparkasse hinwirken, aber nicht explizit einem bedeutsamsten Leistungsindikator zuzuordnen sind.

Weitere unterstützende Leistungsindikatoren:

· Kundengewinnung von mindestens p. a. 300 Kunden im Geschäftsfeld Firmenkunden

· Nettoabsatz im Kundenwertpapiergeschäft von mindestens 50,0 Mio. EUR p. a.

· Halten der Bestände im Einlagengeschäft.

Bei dem unterstützenden Leistungsindikator, der auf den Nettoabsatz im Kundenwertpapiergeschäft abzielt, wurde die Zielgröße von 40,0 Mio. EUR p. a. auf 50,0 Mio. EUR p. a. erhöht.

A.1.6 Personalbericht und Förderung gemeinnütziger und karitativer Einrichtungen und Projekte

Personal- und Sozialbereich:

Mitarbeitende nach Köpfen 31.12.2023 31.12.2022
Gesamtanzahl *) 601 601
darunter Mitarbeitende mit Bezügen  576 579
davon Vollzeitkräfte 331 337
davon Auszubildende 30 31
davon Teilzeitkräfte 215 211

 *) einschließlich Mitarbeiter/innen ohne laufende Bezüge (z. B. während der Elternzeit)

Die Gesamtanzahl der Beschäftigten betrug per 31. Dezember 2023 601 und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist mit rd. 61 % gegenüber rd. 60 % im Vorjahr nahezu gleichgeblieben. Umgerechnet auf Vollzeitkräfte ergaben sich rd. 521 Mitarbeiterkapazitäten (31. Dezember 2022: 518 Mitarbeiterkapazitäten). 

Altersstruktur der Beschäftigten mit Bezügen: 

Beschäftigte per 31.12.2023 Beschäftigte per 31.12.2023 Beschäftigte per 31.12.2022 Beschäftigte per 31.12.2022
Altersstrukturen in Jahren männlich weiblich männlich weiblich
60 und älter 19 37 16 38
55-59 45 73 44 67
50-54 36 61 38 68
40-49 44 73 45 74
30-39 38 42 37 41
20-29 42 62 50 54
unter 20 3 1 2 5

In der Altersstruktur der Beschäftigten mit Bezügen entfiel erstmals der größte Strukturanteil mit rd. 21 % auf die Gruppe der 55- bis unter 60-jährigen; auf ähnlich hohem Niveau bewegte sich auch der Strukturanteil der 40- bis unter 50-jährigen mit rd. 20 %. Die Strukturanteile der jüngeren Beschäftigten unter 30 Jahren beliefen sich wie im Vorjahr insgesamt auf rd. 19 %.

Bildungsabschlüsse der bankspezifisch Beschäftigten: 

Bildungsabschluss Anteil der Beschäftigten im Jahr 2023 in % (rd.)*) Anteil der Beschäftigten im Jahr 2022 in % (rd.)*)
Universitäts-/Hochschulabschluss/Lehrinstitut 18 15
Sparkassen-/Bankbetriebswirt 19 18
Sparkassen-/Bankfachwirt 22 22
Sparkassen-/Bankkaufmann 28 31
Sonstige kaufmännische Ausbildung 9 8
Sonstige nicht kaufmännische Ausbildung 3 2
Sonstige 2 3

*) Rundungsdifferenzen werden nicht ausgeglichen

Die große Mehrheit der Beschäftigten verfügt über einen Bildungsabschluss, der eine fachbezogene Ausrichtung aufweist. Im Hinblick auf die Wettbewerbserfordernisse und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebotspalette sowie rechtlicher und technologischer Neuerungen bildete auch im vergangenen Jahr die gezielte Weiterentwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden einen Schwerpunkt der Arbeit im Personalwesen. Dieser Bereich hat im Jahr 2023 eine grundlegende Neustrukturierung erfahren, die sich insbesondere auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirken soll. Die Umsetzung dieser aufbauorganisatorischen Maßnahme, die auch eine Umbenennung des Bereichs von Personal­wesen in Human Resources beinhaltete, zeichnet sich durch eine eindeutige und übersichtliche Auf­gabenansiedlung, eine effizientere Gestaltung von Bearbeitungszeiten sowie klare Vertretungsregelungen aus und zielt auf die Neuausrichtung des Bereichs, als wertvoller Sparringspartner und Impulsgeber für die Organisation wahrgenommen zu werden.

Um die Bedeutung der Mitarbeitenden für die Sparkasse hervorzuheben, wurde im Jahr 2023 erstmals eine eigenständige Personalstrategie erstellt. Der enorme Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, der seit einigen Jahren stattfindet, erfordert ein personalstrategisches Umdenken, dem mit der eigenen Personalstrategie Rechnung getragen werden soll. In dieser Strategie formuliert die Sparkasse sowohl ihre Vision als auch ihre Mission im Personalbereich. Die Vision beinhaltet die Absicht, Menschen zu verstehen, ihnen Sicherheit zu geben und Zukunft zu denken. Die Mission zielt dabei auf qualifizierte Mitarbeitende ab, die sich mit dem Institut identifizieren und es gewinnbringend weiterentwickeln möchten. Die veränderten Rahmenbedingungen, die sich unter anderem in einem spürbaren Fachkräftemangel und veränderten Bedürfnissen der Belegschaft äußern, stellen die Sparkasse vor große Herausforderungen, auf die sie angemessen reagieren muss. "New Work" als Trendbegriff steht dabei für eine kontinuierliche Veränderung der Arbeitswelt und der Arbeitskultur. Für die Sparkasse als Arbeitgeber gilt es, diesem Trend mit passenden Angeboten zu begegnen, um künftige Talente zu finden und Mitarbeitende an das Haus zu binden, damit die Stabilität und der Erfolg des Instituts weiterhin gesichert sind.

In diesem Zusammenhang spielt die gelebte und weiter zu entwickelnde Unternehmenskultur, aufbauend auf dem im Zuge des Projekts "SLS - Zukunft gestalten" aufgestellten Masterplan und der darin definierten Zielgröße Arbeitgeberattraktivität, eine wesentliche Rolle. Bestandteile dieser zu schaffenden Unternehmenskultur sind eine klare Kommunikationskultur, unter anderem mit einem ausgewogenen Verhältnis von Hol- und Bringschuld, sowie eine konstruktive Fehlerkultur, die das Auftreten von Fehlern in der Arbeitswelt als absolut normal ansieht und sich auf Gründe für Fehler und deren Lösung fokussiert. Daneben gilt es, die Führungskultur zu stärken, die die wichtigste Ressource "Mensch" wertschätzt und eine leistungsorientierte Vergütungskultur ermöglicht. Dabei sollte auch stets eine Innovationskultur gelebt werden, die neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen und unvoreingenommen ist, auch wenn in diesem Zuge der Status Quo in Frage gestellt wird.

Um die in der Personalstrategie anvisierten Ziele zu erreichen, nutzt die Sparkasse eine Vielzahl von Maßnahmen. Darunter fallen unter anderem der Aufbau einer quantitativen und qualitativen Personalplanung, einer strategischen Nachfolgeplanung sowie eine Modernisierung des internen und externen Recruiting-Prozesses. Auch die Implementierung eines Mitarbeiter- und Führungskräftekompetenzmodells und die Analyse der aktuellen Vergütungsstruktur hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit sind Gegenstand personalstrategischen Handelns.

Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse eine gesunde Arbeitskultur und nachhaltige Arbeitsweisen, z. B. die Bereitstellung eines Employee Assist Programms in Kooperation mit dem Betriebsärztlichen Dienst als Anlaufstelle für Mitarbeitende, die zu beruflichen und privaten Belastungen Rat suchen. Langzeiterkrankte Mitarbeitende werden mithilfe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements individuell bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten und begleitet. Daneben gibt es in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und den Krankenkassen verschiedene Gesundheitsangebote und Betriebssportgruppen.

Eine familienfreundliche Personalpolitik mit den notwendigen Rahmenbedingungen, beispielsweise flexiblen Arbeitszeitregelungen, mobilem Arbeiten oder der Möglichkeit eines Sabbaticals, erlaubt es der Sparkasse, flexibel auf die unterschiedlichen Lebensphasen der Mitarbeitenden zu reagieren. Außerdem gibt es mit dem Angebot "Urlaub Plus" die Gelegenheit, zusätzlich bis zu 20 Urlaubstage im Jahr unter der Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu erwerben.

Bei der Gewinnung von qualifiziertem Personal setzt die Sparkasse - wie auch schon in der Vergangenheit - weiter auf die Ausbildung von eigenen Nachwuchskräften. Im Jahr 2023 haben 11 junge Menschen mit der Ausbildung bzw. einem dualen Studiengang begonnen. Mit insgesamt 30 Auszubildenden/Studierenden ist die Ausbildungsquote der Sparkasse zum Jahresende mit 5,0 % im Vergleich zu 5,2 % im Vorjahr leicht gesunken. In Kooperation mit der Rhein-Main-Akademie Rödermark kann in der Sparkasse ein Duales Studium im Studiengang "BWL - Management und Finance" oder "Wirtschaftsinformatik" absolviert werden. Auch hier gilt es, auf demographische Herausforderungen frühzeitig mit einer bedarfsorientierten Nachwuchsförderung zu begegnen, was auch die Konzeption von künftigen hausinternen Trainee- und Qualifizierungsprogrammen beinhalten wird.

Förderung gemeinnütziger und karitativer Einrichtungen und Projekte

Die Sparkasse fördert gemeinnützige und karitative Einrichtungen in ihrer Region. Neben einer Vielzahl von Förderaktivitäten fühlt sie sich auch mit ihren beiden Stiftungen dem Gemeinwohl verpflichtet und unterstützt gezielt verschiedene Projekte. Die Sparkasse konnte im Jahr 2023 ihre Kundennähe in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit stellen und unter anderem über die Förderaktivitäten der Stiftungen zum Wohl der Allgemeinheit beitragen.

A.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

A.2.1 Vermögenslage

Das bilanzielle Kundengeschäft verlief auf der Aktiv- und der Passivseite gegensätzlich. Während das Kreditgeschäft - wenn auch moderat - ausgeweitet wurde, schrumpfte das Einlagengeschäft. Die seit dem Vorjahr steigenden Zinsen führten verstärkt zu Umschichtungen hin zu höher verzinsten Produkten, wobei nicht alle Kundengelder gehalten werden konnten.

Auf der Aktivseite weisen die Forderungen an Kunden mit einem Strukturanteil von 72,0 % nach 71,2 % im Vorjahr den größten Strukturanteil aus, gefolgt von den Eigenanlagen mit einen Strukturanteil von 25,1 % nach 25,9 % im Jahr 2022. Auf der Passivseite stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie die Interbankengelder und die Eigenmittel die größten Bilanzpositionen dar.

Eigenmittel

Nach dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sollen im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 16 HSpG 2,5 Mio. EUR oder 50 % des Bilanzgewinns an den Träger ausgeschüttet und die restlichen 2,5 Mio. EUR der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Sofern der Verwaltungsrat dem Beschlussvorschlag des Vorstands folgt, wird sich die Sicherheitsrücklage - einschließlich der Vorwegzuführung von 3,0 Mio. EUR - auf 285,5 Mio. EUR (per 26. September 2024 nach Feststellung des Jahresabschlusses) belaufen.

Die Eigenmittel gemäß Artikel 25 CRR betragen Ende des Jahres 2023 insgesamt 550,0 Mio. EUR. Die Gesamtkapitalquote liegt - bezogen auf die Risikoposition per 31. Dezember 2023 - mit 16,8 % unter dem Vorjahrswert von 17,6 %. Der Rückgang der Gesamtkapitalquote steht im Zusammenhang mit der Ausweitung des Gesamtrisikobetrags nach der CRR. Mit dieser Gesamtkapitalquote können auch die aus dem Supervisory Review and Evaluation Process resultierenden zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen (SREP-Bescheid vom 4. Dezember 2023) in Höhe von 1,25 %-Punkten problemlos erfüllt werden. Die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen setzt sich aus einem Kapitalzuschlag von 1,00 %-Punkt aufgrund des Zinsänderungsrisikos und von 0,25 %-Punkten aufgrund weiterer wesentlicher Risiken zusammen. In dem neuen SREP-Bescheid vom 9. Januar 2024 wurde die Eigenkapitalanforderung von 9,25 % bestätigt. Die Gesamtkapitalanforderung inklusive Eigenmittelempfehlung hat sich von 12,01 % (2022) auf 13,30 % (2023) erhöht. Die interne Mindestkernkapitalquote von 13,80 % (ab 1. Januar 2024 14,00 %) liegt über den aufsichtlichen Anforderungen.

Die Kernkapitalquote nach CRR lag per 31. Dezember 2023 bei 15,7 % nach 16,7 % im Vorjahr. Sie überschreitet den in der Geschäftsstrategie festgelegten Zielwert von 13,8 %, liegt jedoch unter dem erwarteten Wert von 16,0 %. Damit ist die Basis für die angestrebte zukünftige Geschäftsausweitung gegeben. Über die Sicherheitsrücklage und den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB hinaus verfügt die Sparkasse über Vorsorgereserven nach § 340f HGB.

Investitionen

Die Sparkasse hat im Jahr 2023 ihre vertriebsorientierten Investitionen in das Geschäftsstellennetz, insbesondere in Selbstbedienungsgeräte einschließlich der Ausstattung mit zeitgemäßer Informationstechnologie, sowie in den Ausbau der Vertriebswege und die Optimierung der Vertriebsstellen weiter konsequent fortgesetzt. Die Investitionen dienten der zukunftsorientierten Ausrichtung der Sparkasse.

Im Jahr 2023 wurde mit zwei geplanten Maßnahmen begonnen, diese wurden aber nicht abgeschlossen, sondern im Jahr 2024 fortgeführt. Weitere größere Maßnahmen außerhalb der Investitionsplanung waren die Erneuerung verschiedener Datenleitungen in mehreren Geschäftsstellen und der Roll-Out von flächendeckendem WLAN in den verschiedenen Lokationen der Sparkasse. Beide Maßnahmen wurden durch den IT-Bereich der Sparkasse betreut.

A.2.2 Finanzlage

Aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise hat das Thema Liquidität weiterhin eine hohe Bedeutung für die Kreditwirtschaft.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet. Die LCR stellt die maßgebliche Kenngröße zur Beurteilung der Liquidität dar, wobei ein Wert von mindestens 100 % vorgeschrieben ist. Der Wert wurde im abgelaufenen Jahr, wie im Vorjahr prognostiziert, immer überschritten. An dieser Stelle wird auf die Ausführungen unter "C.5 Liquiditätsrisiko" verwiesen. Zum Jahresende lag die LCR mit 206,4 % über dem erwarteten Wert von 149 %.

Das Angebot der EZB, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Von den in Vorjahren abgeschlossenen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III) wurde im Jahr 2023 ein Betrag von 100,0 Mio. EUR fällig. Bei einem zweiten Geschäft in dieser Höhe endet die Laufzeit im Jahr 2024. Darüber hinaus standen die Landesbank Hessen-Thüringen in ihrer Funktion als Sparkassenzentralbank sowie weitere Landesbanken und die DekaBank Deutsche Girozentrale für die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität zur Verfügung.

Die Sparkasse war im Berichtsjahr 2023 jederzeit in der Lage, die an sie herangetragenen Zahlungsverpflichtungen - auch aus den Kreditzusagen - zu erfüllen und sieht diese Anforderung auch für die Zukunft sichergestellt. 

A.2.3 Ertragslage

2023 2022
in Mio. EUR in Mio. EUR
Zinsüberschuss (einschl. lfd. Erträge) (GuV-Positionen Nrn. 1-3) 84,6 68,1
Provisionsüberschuss (GuV-Positionen Nrn. 5-6) 29,0 27,5
Verwaltungsaufwendungen (GuV-Positionen Nrn. 10-12) 71,8 67,4
Betriebsergebnis (GuV-Positionen Nrn. 1-8 abzgl. Positionen Nrn. 10-12) 43,9 32,6
Bewertungsergebnis (GuV-Positionen Nrn. 13-18) -26,2 -20,9
Steuern (GuV-Positionen Nrn. 23-24) -9,7 -9,8
Jahresüberschuss 8,0 2,0
2023 in % der DBS *) 2022 in % der DBS *)
Zinsüberschuss (einschl. lfd. Erträge) 1,77 1,47
Provisionsüberschuss 0,60 0,59
Verwaltungsaufwendungen 1,50 1,46
Betriebsergebnis vor Bewertung **) 0,92 0,71
2023 2022
Eigenkapital-Rentabilität ***) 12,7% -1,7%
Cost-Income-Ratio (CIR)****) 62,0% 67,4%

*) DBS = Durchschnittsbilanzsumme

2023 = 4.799,5 Mio. EUR

2022 = 4.624,2 Mio. EUR

**) GuV-Positionen Nrn. 1-8 abzgl. Positionen Nrn. 10-12

***) Ergebnis vor Steuern zzgl. Veränderungen der versteuerten Reserven nach § 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB / durchschnittliche Sicherheitsrücklage zzgl. des Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB)

****) CIR = Aufwand (GuV-Positionen Nrn. 10-12)/Bruttoertrag (GuV-Positionen Nrn. 1-8)

Der Zinsüberschuss (einschließlich laufender Erträge) verbesserte sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 16,5 Mio. EUR auf 84,6 Mio. EUR. Insbesondere die relativ schnell gestiegenen Kreditzinssätze und die sich langsamer anpassenden Einlagenzinssätze führten zu einer deutlichen Margenausweitung. Die Zinserträge sind gegenüber dem Vorjahr um 43,6 Mio. EUR gestiegen, da vor allem die Erträge bei den Darlehen und den Forderungen an Kreditinstitute höher ausfielen.

Auch der Zinsaufwand stieg im Vergleich zum Jahr 2022 und kompensierte einen Teil der höheren Zinserträge. Der Anstieg von 31,9 Mio. EUR ist auf den höheren Zinsaufwand für Kundeneinlagen sowie für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zurückzuführen. Die ebenfalls im Zinsüberschuss enthaltenen laufenden Erträge stiegen um 4,8 Mio. EUR. Die Zunahme erklärt sich vor allem mit zusätzlichen Erträgen aus den Eigenanlagen, da insbesondere mit Wertpapier-Spezialfonds und Investmentfonds höhere Erträge generiert werden konnten.

Der Provisionsüberschuss stieg um rd. 1,5 Mio. EUR auf 29,0 Mio. EUR. Die Ertragssteigerung bei dieser GuV-Position beruht wie schon im Vorjahr auf den geänderten Preismodellen im Giroverkehr. Im Jahr 2023 wurde erstmals durchgängig für zwölf Monate nach den neuen Modellen abgerechnet, während sich die Ertragssteigerung im Vorjahr aufgrund der unterjährigen Umstellung nur in geringerem Maß ausgewirkt hatte. Daneben sank der Provisionsaufwand aus der Vermittlungstätigkeit Dritter.

Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich auf 71,8 Mio. EUR (2022: 67,4 Mio. EUR). Die darin enthaltenen Personalaufwendungen sind um 1,7 Mio. EUR auf 40,2 Mio. EUR zurückgegangen (2022: 42,0 Mio. EUR). Da die Zuführungen zu Rückstellungen für laufende Pensionen und Pensionsanwartschaften um 3,9 Mio. EUR geringer sind als im Vorjahr, kann der Mehraufwand für höhere Löhne und Gehälter mehr als kompensiert werden.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr (2022: 22,4 Mio. EUR) deutlich um 5,2 Mio. EUR auf ein Volumen von 27,6 Mio. EUR. Der kräftige Anstieg ist in erster Linie mit der Gesamtbelastung aus der Dotierung des Sparkassenstützungsfonds in Höhe von 3,5 Mio. EUR für die zwei verbleibenden Restjahre zu begründen. Die Sparkasse machte von der Sonderdotierungsmöglichkeit Gebrauch und zog die Dotierung für das Jahr 2024 vor. Auch die Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter erhöhten sich deutlich um 0,9 Mio. EUR. Sie stellten neben den Aufwendungen für die Dienstleistungen der Finanz Informatik GmbH & Co. KG sowie für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke eine der größten Positionen innerhalb der anderen Verwaltungsaufwendungen dar. Ein straffes Kostenmanagement bleibt nach wie vor ein wichtiges Ziel für die Sparkasse.

Der sonstige betriebliche Aufwand erhöhte sich um 0,9 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR. Der größte Teil des Anstiegs resultierte daraus, dass sich die Rückstellungsbildung für Prämiensparverträge aufgrund des BGH-Urteils vom 6. Oktober 2021 von 0,1 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 0,6 Mio. EUR erhöhte.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen gingen um 0,1 Mio. EUR auf rd. 1,2 Mio. EUR zurück.

Die im Vorjahresvergleich erkennbaren Kennzahlenveränderungen im Verhältnis zur DBS (Zinsüberschuss, Verwaltungsaufwendungen und Betriebsergebnis vor Bewertung) erklären sich vor allem aus den zuvor dargestellten Veränderungen beim Zinsüberschuss, beim Provisionsüberschuss und bei den Verwaltungsaufwendungen.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft war infolge der höheren Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung bei einzelnen Kreditnehmern ungünstiger als erwartet. Beim Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich, bei dem weiterhin das strenge Niederstwertprinzip Anwendung findet, ist ein positives Bewertungsergebnis zu konstatieren, das insbesondere aufgrund von Zuschreibungen entstand, während im Vorjahr Abschreibungen erforderlich waren. Die Vorsorgereserve gemäß § 340g HGB wurde um 51,5 Mio. EUR gestärkt. Insgesamt betrachtet veränderte sich das Bewertungsergebnis von -20,9 Mio. EUR auf -26,2 Mio. EUR.

Der Steueraufwand belief sich im Jahr 2023 auf 9,7 Mio. EUR nach 9,8 Mio. EUR im Vorjahr. Unter Einbeziehung aller Ergebniskomponenten sowie der Dotierung der Vorsorgereserven gemäß § 340g HGB wird für das Jahr 2023 ein Jahresüberschuss von 8,0 Mio. EUR ausgewiesen. Daraus wurden 3,0 Mio. EUR vorweg in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

Die Eigenkapitalrentabilität erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 12,7 % (2022: -1,7 %). Zurückzuführen ist dieser Anstieg insbesondere auf die zuvor genannte positive Entwicklung im Zinsüberschuss und im Bewertungsergebnis.

Die deutliche Verbesserung der CIR um 5,3 %-Punkte auf 62,0 % erklärt sich weitestgehend aus dem höheren Zinsüberschuss in Folge der bereits dargestellten Gründe.

Überleitungsrechnung

Die Beurteilung der Ertragslage erfolgt auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung nach Regeln des Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation, die sowohl Grundlage der Planung und der internen Steuerung als auch der Gremienberichterstattung ist. Die handelsrechtliche Sichtweise der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weicht in den einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen von dieser betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise ab. In der nachfolgenden Tabelle wurde die handelsrechtliche GuV-Sicht auf die betriebswirtschaftliche Sicht übergeleitet. 

Gewinn- und Verlustrechnung 2023 in Mio. EUR Überleitung in Mio. EUR 2023 in Mio. EUR Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Zinsüberschuss einschl. laufender Erträge 84,6 -0,9 83,7 Zinsüberschuss
Provisionserträge/-aufwendungen 29,0 -0,1 28,8 Provisionsüberschuss
Sonstige betriebliche Erträge 2,1 -1,1 1,1 Sonstiger ordentlicher Ertrag
Verwaltungsaufwendungen, Abschreibungen und sonstiger ordentlicher Aufwand 71,8 -4,9 66,9 Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen
Betriebsergebnis vor Bewertung 43,9 2,8 46,7 Betriebsergebnis vor Bewertung
Bewertungsergebnis inkl. Zuführung der Vorsorgereserven -26,2 0,0 -26,2 Bewertungsergebnis inkl. Zuführung der Vorsorgereserven
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (Betriebsergebnis nach Bewertung) 17,7 2,8 20,5 Betriebsergebnis nach Bewertung
Außerordentliches Ergebnis 0,0 -2,6 -2,6 Neutrales Ergebnis
Steuern -9,7 -0,2 -9,9 Steuern
Jahresüberschuss 8,0 0,0 8,0 Jahresüberschuss

Rundungsdifferenzen werden nicht ausgeglichen. 

Die in der Überleitung aufgezeigten bedeutenden Unterschiede zwischen der GuV und der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise resultierten im Bereich des Zinsüberschusses im Wesentlichen aus den vereinnahmten Vorfälligkeitsentgelten und Aufzinsungen von Rückstellungen sowie bestimmten Ausschüttungen des Spezialfonds, die in der internen Steuerung vollständig bzw. die Aufzinsung von Rückstellungen betreffend teilweise im neutralen Ergebnis abgebildet werden.

Bei den Provisionserträgen und -aufwendungen gibt es keine gravierenden Abweichungen im Vergleich zu dem unter betriebswirtschaftlichen Aspekten ermittelten Provisionsüberschuss. Der Unterschied bei den sonstigen betrieblichen Erträgen beruht insbesondere auf den Erträgen aus den Auflösungen von Rückstellungen, die dem neutralen Ergebnis zufließen. 

Die Abweichung bei den Verwaltungsaufwendungen resultiert vor allem aus den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung dem neutralen Aufwand zugeordnet sind.

Betriebswirtschaftliches Ergebnis 2023 in Mio. EUR  2022 in Mio. EUR Veränderungen in Mio. EUR
Zinsüberschuss 83,7 67,1 16,5
Provisionsüberschuss 28,8 27,4 1,5
sonstiger ordentlicher Ertrag 1,1 0,9 0,2
Verwaltungsaufwendungen, Abschreibungen und sonstiger ordentlicher Aufwand 66,9 61,4 5,5
Betriebsergebnis vor Bewertung 46,7 34,0 12,7
Bewertungsergebnis inkl. Zuführung (2023) zu den bzw. Auflösung (2022) von Vorsorgereserven -26,2 -20,9 -5,3
Betriebsergebnis nach Bewertung  20,5 13,1 7,4
Neutrales Ergebnis -2,6 -1,1 -1,5
Steuern -9,9 -10,0 0,1
Jahresüberschuss 8,0 2,0 6,0
2023 2022
in % in % Veränderung in %-Punkten
Cost-Income-Ratio 58,8 64,3 -5,5

Rundungsdifferenzen werden nicht ausgeglichen.

In der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise erhöhte sich der Zinsüberschuss (einschließlich laufender Erträge) im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 16,5 Mio. EUR auf 83,7 Mio. EUR und lag um 22,6 Mio. EUR über dem geplanten Wert von 61,1 Mio. EUR.

Im Zinsbereich übertrafen die geplanten Erträge die Erwartungen. Das traf sowohl auf die Eigenanlagen als auch auf das Kundengeschäft zu. Der tatsächlich vereinnahmte Zinsertrag mit 110,9 Mio. EUR übersteigt den geplanten Wert von 102,8 Mio. EUR deutlich. Gegenüber dem Vorjahr ist der Zinsertrag aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus um 39,6 Mio. EUR höher. Das Neugeschäft schwächte sich im Jahresverlauf spürbar ab, doch das in der Geschäftsstrategie anvisierte Ziel, den Nettozuwachs bei den Immobilienfinanzierungen jährlich um mindestens 50,0 Mio. EUR zu steigern, konnte mit einem Wert von 62,5 Mio. EUR übertroffen werden.

Die Zinsaufwendungen sind gegenüber den Planungen, die von einem Aufwand von 48,0 Mio. EUR ausgingen, um 12,2 Mio. EUR geringer. Die Entwicklung im Einlagengeschäft war von steigenden Zinsen, Umschichtungen hin zu höher verzinsten Anlageformen sowie Mittelabflüssen geprägt. Gegenüber den Planungen waren die Kundeneinlagen um 64,2 Mio. EUR geringer, da die Mittelabflüsse bei den Sichteinlagen in Höhe von 130,5 Mio. EUR nur zum Teil wieder in eigenen höher verzinsten Produkten angelegt wurden. Im Gegenzug wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stärker ausgeweitet als ursprünglich geplant. Im Vergleich zum Vorjahr fiel der Anstieg der gesamten Zinsaufwendungen mit einem Plus von 34,1 Mio. EUR geringer aus als beim Zinsertrag. Die Zinserträge aus Derivaten erhöhten den Zinsüberschuss, im Gegensatz zum Vorjahr, als ein negatives Ergebnis von 2,5 Mio. EUR verkraftet werden musste. Im Jahr 2023 stieg der Saldo aus Swapvereinbarungen um 11,1 Mio. EUR und belief sich zum Jahresende schließlich auf 8,5 Mio. EUR. Verglichen mit den Planungen war der Ertrag um 2,2 Mio. EUR höher.

Der Provisionsüberschuss inkl. der sonstigen ordentlichen Erträge konnte gegenüber dem Jahr 2022 um rd. 1,7 Mio. EUR auf 29,9 Mio. EUR gesteigert werden und lag um rd. 0,7 Mio. EUR über dem Planwert von 29,2 Mio. EUR. Die Planabweichung resultierte im Wesentlichen aus den über den Planwerten liegenden Giroerträgen. Die erfreuliche Entwicklung beinhaltete auch die Erreichung der in der Geschäftsstrategie anvisierten Ertragssteigerung von jährlich mindestens 400 TEUR.

Die Verwaltungsaufwendungen inklusive Abschreibungen und dem sonstigen ordentlichen Aufwand bewegten sich mit einem Wert von 66,9 Mio. EUR deutlich über dem Aufwand des Vorjahres, in dem 61,4 Mio. EUR anfielen. Der Planansatz von 66,3 Mio. EUR wurde um 0,6 Mio. EUR überschritten. Die Vorgabe der Geschäftsstrategie, die eine Begrenzung des Kostenanstiegs auf 1,0 % p. a. vorsieht, wurde mit dieser Entwicklung nicht eingehalten.

Die Personalaufwendungen unterschritten den Planwert um 1,8 Mio. EUR, was im Wesentlichen mit noch nicht besetzten offenen Stellen zu begründen ist. Die Sachaufwendungen lagen um 2,4 Mio. EUR über dem Planansatz. Hauptursache für den Anstieg waren die höheren Pflichtbeiträge, da die in diesem Aufwandsbereich verbuchte Belastung aus der Dotierung des Sparkassenstützungsfonds für das Jahr 2023 in Höhe von 1,8 Mio. EUR nur mit einem deutlich geringeren Betrag in den Planungen enthalten war. Daneben gab es Verschiebungen bei einzelnen Aufwandspositionen und eine größere Steigerung von 1,2 Mio. EUR bei den Aufwendungen für das Rechenzentrum. Dieser Anstieg resultierte aus der technisch bei dieser Position ausgewiesenen, unterjährig eingeplanten pauschalen Aufwandsreduzierung von 1,0 Mio. EUR zum Ausgleich von Planungsreserven, die den Vergangenheitserfahrungen im Block der Sachaufwendungen entsprechen. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Rechenzentrum überschritten den Planansatz nur um 0,2 Mio. EUR. Auch die Aufwendungen für Kundenkarten und Kreditkarten waren höher als in den Planungen veranschlagt, wodurch eine Aufwandserhöhung von 0,5 Mio. EUR erfolgte. Bei den sonstigen Dienstleistungen Dritter überstiegen die Aufwendungen den Voranschlag um 0,3 Mio. EUR. Die Aufwendungen für sparkassenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude waren um 0,5 Mio. EUR geringer und zogen eine Aufwandsentlastung nach sich. Insgesamt betrachtet konnten die Einsparungen die Mehraufwendungen nicht kompensieren.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung stieg aufgrund der vorstehenden Entwicklungen der einzelnen Erfolgskomponenten um 12,7 Mio. EUR auf 46,7 Mio. EUR; der strategische Mindestwert von 20,0 Mio. EUR wurde deutlich übertroffen.

Die CIR beläuft sich auf 58,8 %, nachdem die Sparkasse im Rahmen ihrer Planung mit einer CIR in Höhe von 73,4 % gerechnet hatte. Für die günstigere Entwicklung ist im Wesentlichen der höhere Zinsüberschuss verantwortlich. Die Vorgaben der Geschäftsstrategie im Hinblick auf diese Kennziffer (maximal 71,0 %) konnten demnach erfüllt werden.

Für das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft belief sich der Planungsansatz auf einen negativen Saldo von 4,1 Mio. EUR, der auch den erwarteten Ausfällen bedingt durch die unsichere gesamtwirtschaftliche Situation Rechnung tragen sollte. Erforderliche Abschreibungen sowie höhere Neubildungen von Einzelwertberichtigungen, deren Höhe über den erwarteten Planwerten lag, konnten durch die Auflösung von im Vorjahr gebildeten Wertberichtungen sowie Eingängen auf abgeschriebene Forderungen nicht kompensiert werden. Insgesamt wird ein negatives Bewertungsergebnis Kredit in Höhe von 5,5 Mio. EUR ausgewiesen, das ungünstiger ausfällt als geplant. Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten wurden höhere Zuschreibungen auf Wertpapiere und höhere realisierte Gewinne im Wertpapiergeschäft verbucht als ursprünglich angenommen. Per saldo resultierte aus der Bewertung des Wertpapierbestandes ein Ertrag von 30,1 Mio. EUR. In der Planung wurde lediglich von einem positiven Wert in Höhe von 2,1 Mio. EUR ausgegangen. Das strategische Ziel hinsichtlich einer Begrenzung des Bewertungsergebnisses Wertpapier und Kredit (ohne Beteiligungen) auf einen maximalen Prozentanteil des Betriebsergebnisses vor Bewertung (40 %) konnte folglich eingehalten werden.

Die NPL-Quote, für die eine strategische Höchstgrenze von 2,0 % festgelegt wurde, beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 1,1 % und erfüllt den in der Geschäftsstrategie 2023 definierten Zielwert.

Die Vorgabe der Geschäftsstrategie, die ein Betriebsergebnis nach Bewertung von mindestens 15,0 Mio. EUR anvisiert, konnte mit dem Ausweis von 72,0 Mio. EUR deutlich übertroffen werden. Mit dem erreichten Wert im Geschäftsjahr 2023 konnte auch der erwartete Wert aus der Vorjahresprognose für das Geschäftsjahr 2023 (22 Mio. EUR) übertroffen werden.

Das neutrale Ergebnis in Höhe von -2,6 Mio. EUR weicht um 1,6 Mio. EUR vom ursprünglichen Planwert ab, der bei -1,0 Mio. EUR lag. Die deutliche Erhöhung ist darin zu begründen, dass die Sparkasse von der Sonderdotierungsmöglichkeit des Sparkassenstützungsfonds Gebrauch machte und die Dotierung für das Jahr 2024 vorzog. Der daraus resultierende Aufwand in Höhe von 1,8 Mio. EUR war in der Planung nicht enthalten.

Insgesamt ergibt sich auf Basis der betriebswirtschaftlichen Zahlen eine Eigenkapitalrentabilität [8] von12,6 % nach -1,5 % im Jahr 2022, die deutlich über der Mindestrendite von 2,50 % liegt, die sich aus dem gleitenden Durchschnittszinssatz von 10-jährigen Bundesanleihen zzgl. eines Aufschlags von 2,0 % ergibt.

A.3 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage

Die Sparkasse konnte im Geschäftsjahr 2023 ihre günstige Ausgangslage beibehalten und die bestehenden Herausforderungen, die sich aus dem veränderten Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt und den zunehmenden Anforderungen der Regulierung ergeben, aktiv angehen.

In der betriebswirtschaftlichen Betrachtung verbesserte sich die Profitabilität der Sparkasse, ausgedrückt durch die CIR, im Jahr 2023 aufgrund des höheren Zinsüberschusses deutlich. Kräftige Steigerungen der Sachaufwendungen konnten kompensiert werden. Bereits vor der beabsichtigten Dotierung der Sicherheitsrücklage aus dem Bilanzgewinn weist die Sparkasse eine solide Eigenmittelausstattung aus, mit der die Basis für die angestrebte künftige Geschäftsausweitung vorhanden ist. Das auf langfristige Kundenbeziehungen und die Region ausgerichtete Geschäftsmodell der Sparkasse hat sich unter den nicht einfachen Rahmenbedingungen erneut bewährt.

Die Sparkasse verfolgt weiterhin die Ziele des Projekts "SLS - Zukunft gestalten", das im Jahr 2021 gestartet wurde, um eine solide Basis für die geschäftspolitische Gestaltungsfreiheit in den nächsten Jahren zu schaffen. Bei den beiden betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Betriebsergebnis vor Bewertung und CIR möchte das Haus bis zum Jahr 2025 in das erste Viertel der besten Sparkassen in Hessen aufsteigen.

Die Sparkasse richtet ihr Handeln auch künftig nach den drei definierten Zielgrößen Kundenattraktivität, Arbeitgeberattraktivität und betriebswirtschaftlichem Erfolg aus, eingebettet in die aktive und permanente Weiterentwicklung der Unternehmenskultur. Dieser lebendige Kulturwandel spielt im Hinblick auf die Erreichung der Zielgrößen eine bedeutende Rolle.

Für die Zukunft wird auch weiterhin angestrebt, die Marktstellung in den Fokus geschäftspolitischer Entscheidungen zu stellen, um die in der Geschäftsstrategie verankerten Ziele zu erreichen. Die Marktstellung wird anhand der Marktanteile bei den Privatgirokunden und den privaten Immobilienfinanzierungen beobachtet. Laut der vorliegenden Erhebung der Marktanteile wird bei den Privatgirokunden der angestrebte Zielwert von 31,6 % um 0,2 %-Punkte überschritten. Der sukzessive bis zum Jahr 2025 angestrebte Marktanteil von 36,3 % bei den Immobilienfinanzierungen liegt bei 38,0 %. Dieser Wert basiert auf den aktuell vorliegenden Auswertungen (Stand: 31.12.2022). Mit der im Sommer 2022 einsetzenden Zinswende verlangsamte sich das bis dahin äußerst lebhafte Neugeschäft zusehends. Hinsichtlich des Marktanteils muss deshalb abgewartet werden, wie sich das Neugeschäft bei den Wettbewerbern ent­wickelt.

Die für das Kundengeschäft notwendige Kundenzufriedenheit war in den Vorjahren bereits für das Privatkundengeschäft und ab dem Jahr 2022 zusätzlich auch für die Firmenkunden in der Geschäftsstrategie verankert. Der erreichte Wert von 90 % für die Kundenzufriedenheit der Privatkunden wurde im Jahr 2022 im Rahmen des zweijährigen Turnus des Sparkassen-Online-Dialogs erhoben und beinhaltet eine Erreichung des anvisierten Ziels. Bei der Zufriedenheit mit der Kundenberatung kam die Sparkasse bei dieser Erhebung nur auf einen Wert von 86 % und entfernte sich gegenüber der vorherigen Umfrage weiter von dem bei 90 % liegenden Zielwert. Auch bei der Bewertung der Kundenzufriedenheit im Firmenkunden­geschäft wird die strategische Zielgröße nicht erreicht. Der im Jahr 2023 durchgeführte S-Firmenkundendialog weist einen Wert von 76 % aus. Damit erreichte die Sparkasse nicht den angestrebten Meilenstein von 83 % und entfernte sich zudem noch weiter von dem für das Jahr 2025 anvisierten Zielwert von 85 %. Der Bereich Firmenkunden und das Vertriebsmanagement haben sich intensiv mit der Befragung aus­einandergesetzt und bereits mögliche Handlungsfelder erarbeitet. Die Themen Erreichbarkeit und Kundenzufriedenheit sind wichtige Bausteine, an denen kontinuierlich weitergearbeitet werden soll.

Insgesamt bewertet die Sparkasse ihre Finanz-, Vermögens- und Ertragslage weiterhin als geordnet und zukunftsfähig. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch das höhere Zinsniveau, die kontinuierliche Anpassung der Vertriebsstrukturen an den Kundenbedarf sowie die Optimierung interner Abläufe. Den Geschäftsverlauf beurteilt die Sparkasse unter den gegebenen Rahmenbedingungen als insgesamt zufriedenstellend. 

B. Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten. 

C. Risikoberichterstattung

C.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse Langen-Seligenstadt, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). 

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Bild

Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomische Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risiko­steuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind unter anderem das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft: 

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Beteiligungsrisiko
Operationelles Risiko

Auch in der normativen Perspektive sind keine weiteren Risiken wesentlich.

Die Nachhaltigkeitsrisiken wurden im Rahmen der Risikoinventur qualitativ betrachtet.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 698,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 450 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Limite über alle Risikoarten hinweg regelmäßig adjustiert. Die Limitanpassungen mussten aufgrund von Parameteraktualisierungen (SR) erfolgen. Die bereitgestellten Limite reichten zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Abweichend von den anderen wesentlichen Risikoarten wird der barwertige Erwartungswert aus den Operationellen Risiken i. H. v. 4,6 Mio. EUR als Abzugsposition bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials angesetzt. Zur Ermittlung des Gesamtrisikos aus Operationellen Risiken muss demnach der ausgewiesene Risikowert aus der folgenden Tabelle um diesen Betrag erhöht werden, wodurch sich ein Quantilswert von 36,0 Mio. EUR ergibt.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:   

Risikoart Limit Limitauslastung Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 60 55,1 91,9
Kundengeschäft 25 22,0 88,2
Eigengeschäft 35 33,1 94,5
Marktpreisrisiko 270 196,3 72,7
Zinsänderungsrisiko 130 105,3 81,0
Spreadrisiko 50 41,2 82,5
Aktienrisiko 70 33,8 48,4
Immobilienrisiko 20 15,9 79,7
Beteiligungsrisiko 40 31,6 79,0
Liquiditätsrisiko 40 25,6 64,1
Refinanzierungskostenrisiko 40 25,6 64,1
Operationelles Risiko 40 31,4 78,5
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 450 340,1 75,6

Rundungsdifferenzen werden nicht ausgeglichen.

Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden.

Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:

· schwerer konjunktureller Abschwung

· Markt- und Liquiditätskrise

· Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg

· Stagflation

Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet ungünstiger Entwicklung die Risikotragfähigkeit jederzeit ausreichend gegeben ist. Der Stresstest Stagflation zeigt derzeit die höchste Auslastung.

Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse ökonomisch 358,8 Mio. EUR und normativ 281,5 Mio. EUR festgelegt.

Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen: ein leichtes Wirtschaftswachstum in Deutschland in den kommenden Jahren - welches sich auf dem Niveau der Eurozone bewegt -, ein stärkerer Euro-Wechselkurs im Verhältnis zum US-Dollar, britischen Pfund und Schweizer Franken, eine abschwächende, jedoch weiter über dem Zielwert von 2,0 % der EZB liegende Inflationsrate und ein zunehmender Konsum der Verbraucher bei einem stabilen Arbeitsmarkt.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung und mit den Zinsannahmen eines Stagflationsszenarios betrachtet. Daneben wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für ein adverses Szenario getroffen: eine negative Veränderung auf dem Gütermarkt bzw. in der Realwirtschaft, die in Deutschland zu einem schweren konjunkturellen Abschwung führt. Primärindikator für das Szenario ist ein anhaltend rückläufiges BIP (Rezession) mit den daraus resultierenden Folgen für die Unternehmen und Privathaushalte.

Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG.

Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsicht­lichen Anforderungen erfüllt werden. Das adverse Szenario Stagflation zeigt Kapitalbelastungen auf.

2024 2025 2026
Basisszenario / Erwartungswert Eigenmittel (in Mio. Euro) 608,8 623,4 634,0
RWA (in Mio. Euro) 3.453,3 3.466,5 3.540,5
Eigenmittelquote (EMQ) 17,6 18,0 17,9
Mindest-EMQ 9,25 9,25 9,25
adverses Szenario Eigenmittel (in Mio. Euro) 608,8 566,9 570,6
RWA (in Mio. Euro) 3.539,2 3.541,8 3.616,9
Eigenmittelquote (EMQ) 17,2 16,0 15,8
Mindest-EMQ 9,25 9,25 9,25

Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein (Nominalwert zum 31. Dezember 2023 von 445 Mio. EUR). Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu auftretender Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten werden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten (Ausnahme Operationelles Risiko nur halbjährlich). Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeitende wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risiko­managements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Markt­bereiche und den Eigenhandel. Die direkt dem Vorstand unterstellte Abteilung Risikocontrolling/Meldewesen ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und der gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird vom Leiter Risikocontrolling/Meldewesen wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauf­organisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 

C.2 Adressenrisiko 

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Im Rahmen der Ermittlung der Eigenmittelunterlegung nutzt die Sparkasse den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA).

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und im Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Zu den Adressenausfallrisiken gehören auch das Einzelaktienausfallrisiko, das Risiko aus den Engagements gegenüber Schattenbankunternehmen und das Verbundrisiko.

Das Einzelaktienausfallrisiko, das Risiko aus Engagements gegenüber Schattenbankunternehmen und das Verbundrisiko wurden bei der Risikoinventur als unwesentlich für die Sparkasse eingestuft.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet werden. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert. 

C.2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

· regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

· Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

· Interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung.

· regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

· Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mithilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

· festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

· Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen und der normativen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

· Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der Beleihungswertverordnung (BelWertV) bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

· turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

· Verlustdatensammlung zur Ermittlung des durchschnittlichen Schadens bei einem Ausfall anhand von historischen Verwertungs- und Einbringungsquoten

· Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich im Wesentlichen nach Kundengruppen wie folgt: 

Kreditgeschäft der Sparkasse Kreditvolumen/Buchwerte* Kreditvolumen/Buchwerte*
31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkunden 2.121,6 2.099,8
Privatkunden 1.931,5 1.999,3
Kommunen 214,6 181,8
Gesamt 4.267,6 4.280,9

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse gemäß Kreditrisikobericht                              

* inkl. offener Linien und Zusagen vor Wertberichtigung                              

Rundungsdifferenzen werden nicht ausgeglichen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden im Firmenkundengeschäft mit 49,5 % die Ausleihungen an Unternehmen im Grundstücks- und Wohnungswesen und an Bauträger sowie mit 14,2 % die Ausleihungen an das Kredit- und Versicherungswesen.

Die Größenklassenstruktur zeigt nach Einschätzung der Sparkasse insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, wobei 65,0 % (Vorjahr: 63,8 %) des Gesamtkreditvolumens auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen ab 0,75 Mio. EUR (risikorelevantes Geschäft) entfallen.

Die Risikostrategie ist auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten ausgerichtet. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft (inkl. Zusagen) folgende Ratingklassenstruktur: 

Bonitätsklassen Ausfallwahrscheinlichkeit Kreditvolumen Anteil Blankoanteil Anteil
DSGV Rating in % in Mio. EUR in % in Mio. EUR in %
1-5 0,1-0,4 3.036,8 71,2% 1.106,3 70,1%
6-9 0,6-2,0 954,7 22,4% 351,2 22,2%
10-12 3,0-6,7 142,4 3,3% 73,0 4,6%
13-15 10,0-45,0 58,2 1,4% 17,8 1,1%
16-18 100,0 46,1 1,1% 17,3 1,1%
geratet 4.238,2 99,3% 1.565,6 99,1%
nicht geratet 29,5 0,7% 13,5 0,9%
Kreditvolumen 4.267,6 100,0% 1.579,1 100,0%

Rundungsdifferenzen werden nicht ausgeglichen.

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 135,1 Mio. EUR.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei einzelnen GvK-Verbünden, Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen sowie labilen und sicheren Sicherheiten sowie eine Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes.

Zusammenfassend ist die Sparkasse der Auffassung, dass ihr Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden muss, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge im Jahr 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund eines großen Einzelfalls.

C.2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· Festlegung von Limiten je Kreditnehmer mit zwei Voten analog Kundengeschäft

· Definition von Strukturlimiten (z. B. auf Gesamtsumme der inländischen öffentlichen Emittenten oder der S-Finanzgruppe; Asset-Klasse "Zinsen"); Kontrahenten (EZB, öffentliche Stellen und Landesbanken) sind ebenso festgelegt.

· Zur Begrenzung des Länderrisikos bestehen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die einzelnen Länder sowie Ländergruppen abgestufte, risikoorientierte Limite.

· regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

· regelmäßiges Reporting verzinslicher Engagements außerhalb des Investmentgrade an den Vorstand und den Verwaltungsrat

· Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen und der normativen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Die verzinslichen Anleihen im Direktbestand in Höhe von 163,0 Mio. EUR (Buchwert) sowie im Spezial-fonds in Höhe von 230,1 Mio. EUR (Einstandswert) befinden sich alle im Investmentgrade. Insgesamt entfallen 28,3 Mio. EUR auf Emittenten der S-Finanzgruppe, 35,5 Mio. EUR auf inländische Kreditinstitute, 11,8 Mio. EUR auf inländische öffentliche Emittenten (inkl. inländischer staatsgarantierter Anleihen), 194,6 Mio. EUR auf ausländische Staatsanleihen (inkl. Anleihen supranationaler Organisationen und ausländischer staatsgarantierter Anleihen), 102,2 Mio. EUR auf Unternehmensanleihen und 20,6 Mio. EUR auf ausländische Kreditinstitute. Eine weitere wesentliche Position stellen Schuldscheindarlehen mit einem Buchwert in Höhe von 339,8 Mio. EUR dar, davon liegen 8,0 Mio. EUR (Buchwert) im Non-Investmentgrade.

Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung.

Das Länderrisiko ist aufgrund der guten Bonität der Emittenten sowie des Schwerpunktes auf Anlagen in OECD-Ländern für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren und Fonds betrug am 31. Dezember 2023 353,1 Mio. EUR.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

C.3 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für die Spezialfonds der Sparkasse. Der vom Vorstand benannte Bilanzstrukturmanagementausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind der Gesamtvorstand, der Eigenhandel, die Marktfolge Kredit, die Unternehmenssteuerung, das Vertriebsmanagement, die Marktbereichsleitung Firmenkunden und das Risikocontrolling. 

C.3.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außer­bilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie in einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

· ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

· Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinster Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

· wertorientierte Perspektive: Berechnungen mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

· Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben der Zinsrisikokoeffizient verwendet. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von -20 % der Eigenmittel festgelegt. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten.

Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2026 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird die Hauszinsmeinung (Drehung zur normalen Zinsstrukturkurve) zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsspannenrisiko bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko für das Geschäftsjahr 2024 rund 5,6 Mio. EUR bzw. 15,3 Mio. EUR (adverses Szenario).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -92,0 110,5
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -16,72 20,09

 Konzentrationen bei den Zinsänderungsrisiken bestehen nicht.

C.3.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung unter 3.1.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spread­szenarien mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus

· ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen "Corporates (AA)", "Financials (A)", "Financials (BB)" und "Sovereigns (A)".

Um diese Konzentrationen zu begrenzen, werden gestresste Risikoparameter zur Quantifizierung der Spreadrisiken im Stresstestprogramm der Sparkasse berücksichtigt. 

C.3.3 Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividenden­erträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben ein Bestandslimit auf die Assetklasse Aktien verwendet. Es wurde festgelegt, dass der Marktwert der Assetklasse Aktien maximal 150 Mio. EUR betragen darf.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der interner Berechnungen

· ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR

· Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten.

Konzentrationen bestehen in den Ländern Deutschland, Frankreich und Spanien.

Um diese Konzentrationen zu begrenzen, werden gestresste Risikoparameter zur Quantifizierung der Aktienrisiken im Stresstestprogramm der Sparkasse berücksichtigt. Außerdem werden die Konzentrationen durch Emittenten- und Länderlimite begrenzt.

C.3.4 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilan­ziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilien­investitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben ein Bestandslimit auf die Assetklasse Immobilien verwendet. Es wurde festgelegt, dass der Marktwert der Assetklasse Immobilien maximal 150 Mio. EUR betragen darf.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels interner Berechnungen

· ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierten IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden im durch die Strategie vorgegebenen Rahmen gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Konzentrationen bei den Immobilienrisiken bestehen nicht. 

C.4 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen (SGVHT) für die Verbundbeteiligungen

· normative Perspektive: Berücksichtigung der Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen

· ökonomische Perspektive: Die Risikomessung für strategische Verbundbeteiligungen erfolgt auf Grundlage von Risikokennzahlen, die aus einem Index für in Euro notierte Nachranganleihen aus dem Finanzsektor und einem Index für in Euro notierte Aktien auf europäische Unternehmen abgeleitet werden; für strategische Nicht-Verbundbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen erfolgt die Risiko­messung auf Grundlage einer Expertenschätzung.

· regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

· regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Für die Risikoermittlung setzt die Sparkasse folgende Parameter ein:

· SR-Parameter für Verbundbeteiligungen (Mischungsindex 80 % "iBoxx Euro Financials Subordinated Total Return" für europäische Nachranganleihen und 20 % "EURO STOXX Financials Euro - Total Return" für europäische Aktien)

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023: 

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert in TEUR
Strategische Beteiligungen 25.378,2
Funktionsbeteiligungen n. v.
Kapitalbeteiligungen 1,6

Eine Konzentration besteht im Beteiligungsportfolio in der strategischen Verbundbeteiligung am SGVHT. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation und wird bewusst in Kauf genommen. Zudem werden strategische Verbundbeteiligungen durch das Beteiligungscontrolling des SGVHT überwacht und gesteuert.

Um diese Konzentrationen zu begrenzen, werden gestresste Risikoparameter zur Quantifizierung der Beteiligungsrisiken im Stresstestprogramm der Sparkasse berücksichtigt.

C.5 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen zu können.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und einem Erwartungswert von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinsten Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Szenario "Kombinierter Stress" der Überlebenshorizont mindestens 2 Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 3 Monate.

Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 120 % bzw. 105 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

· regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

· Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

· regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

· tägliche Disposition der laufenden Konten

· Berücksichtigung des Liquiditätsverbunds in der Sparkassenorganisation

· Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

· Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

· regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Bei der institutionellen Refinanzierung Konzentration auf die Sparkassen-Finanzgruppe, ein hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle, ein hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen und daraus resultierenden Refinanzierungskosten an den Stützstellen 8 und 10 Jahren.

Um diese Konzentrationen zu begrenzen, werden gestresste Risikoparameter zur Quantifizierung der Liquiditätsrisiken im Stresstestprogramm der Sparkasse berücksichtigt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 

C.6 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.

Zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenmittelunterlegung setzt die Sparkasse den Basisindikator­ansatz ein.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, ‑reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird unter anderem auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

· jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

· systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

· periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und im adversen Szenario

· ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

· Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bei den operationellen Risiken bestehen nicht.

Aufgrund der überwiegenden Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

C.7 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Im Berichtszeitraum wurden die Limite über alle Risikoarten hinweg regelmäßig adjustiert. Die Limitanpassungen mussten aufgrund von Parameteraktualisierungen (SR) erfolgen. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 75,6 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind derzeit nicht erkennbar.

Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen und in starken Zinsanstiegen (unter anderem Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F., zinsinduziertes Abschreibungsrisiko).

Im Hinblick auf die weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen ist auch mittelfristig angesichts der durchgeführten Kapitalplanung mit keiner Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Insgesamt wird die Risikolage unter Berücksichtigung der ökonomischen und der normativen Perspektive als günstig beurteilt.

D. Prognosebericht

D.1 Vorbemerkungen

Die nachfolgenden Ausführungen stellen Prognosen dar; die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Um Abweichungen rechtzeitig erkennen, analysieren und ggf. gegensteuern zu können, verfügt die Sparkasse über entsprechende Instrumente und Prozesse.

Neben den bedeutsamsten Orientierungsgrößen Eigenmittel und Liquidität sind die Stärkung der Marktposition in Verbindung mit dem Ausbau der Marktführerschaft im Geschäftsgebiet sowie das Erzielen eines angemessenen Ergebnisses oberste strategische Ziele der Sparkasse. Der Ausblick für das Jahr 2024 ist allerdings stark von sowohl geopolitischen als auch wirtschaftspolitischen Herausforderungen getrübt. Die aktuell schwache konjunkturelle Lage in Deutschland verlangt nach politischen Lösungen, die verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, damit wieder eine stärkere wirtschaftliche Belebung einsetzen kann [9]. In Anbetracht der eingetrübten Zukunftsaussichten wird die Sparkasse deshalb bei Bedarf zeitnah notwendige Anpassungen der strategischen Ausrichtung und des Geschäftsmodells vornehmen, denn nur eine angemessene Ertragskraft gewährleistet die finanzielle Stärke und Stabilität für die zukünftige Geschäftsentwicklung.

Daneben möchte die Sparkasse auch weiterhin aktiv an der Gestaltung der Nachhaltigkeit teilnehmen, indem sie ökonomische, soziale und ökologische Aspekte in ihre Entscheidungen einbezieht. Durch den effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen, die kontinuierlichen Prozessverbesserungen und motivierte Mitarbeitende lässt sich der angestrebte Geschäftserfolg erreichen. Vor dem Hintergrund der austauschbaren Finanzdienstleistungen sind die Mitarbeitenden der wichtigste Erfolgsfaktor und ihre hohe Identifikation mit der Sparkasse und deren Unternehmenszielen ist unabdingbar.

Im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen sowie Prognoserechnungen für das Gesamtjahr werden auch die Entwicklung des Betriebsergebnisses vor und nach Bewertung sowie der CIR kontinuierlich überwacht.

D.2 Erwarteter Geschäftsverlauf 2024

Die nachstehenden Zahlen basieren auf der betriebswirtschaftlichen Betrachtung und auf den Einschätzungen des Vorstands Ende des Jahres 2023 unter Berücksichtigung der herausfordernden wirtschaft­lichen Rahmenbedingungen. Im Jahresverlauf 2024 wird mit einer weiter zurückgehenden Inflation und einer leichten wirtschaftlichen Erholung gerechnet. Diese Einschätzungen wurden im Rahmen der Überprüfung der Planungsrechnung im Januar 2024 bestätigt.

Gesteckte Ziele unter anderem in den Bereichen Vertrieb, Ertragsstärkung, Kostenoptimierung und Risikobegrenzung sowie im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit quantifiziert die Sparkasse jährlich im Rahmen einer mittelfristigen Geschäftsplanung und der Strategieüberprüfung. Die Planungen der Sparkasse unterstellen, dass sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch die internen Grenzwerte für die regulatorischen Kennzahlen jederzeit eingehalten werden. Daneben unterstützen auch die im Rahmen des hausinternen Projekts "SLS - Zukunft gestalten" initiierten Maßnahmen und Veränderungen die Erreichung der angestrebten Ziele.

Die Umfrageergebnisse der regionalen IHK zeigen eine leichte Verbesserung bezogen auf die Einschätzung der Wirtschaftslage für das Jahr 2024 (13 % mit eher günstiger Einschätzung standen 35 % mit eher ungünstiger Erwartung gegenüber) im Vergleich zur Einschätzung für das Jahr 2023 (6 % mit eher günstiger Einschätzung standen 57 % mit eher ungünstiger Erwartung gegenüber).

Die Sparkasse begegnet den Herausforderungen eines anhaltend dynamischen Wettbewerbsumfeldes, indem sie die unterschiedlichen Vertriebs- und Zugangswege zu ihren Angeboten kontinuierlich weiter verzahnt. Hierzu zählt auch die sich kurz vor der Umsetzung befindende Implementierung des neuen Marktbereichs "Zentraler Vertrieb", der die verschiedenen medialen Kanäle zielgerichtet auf die Bedürfnisse der Kunden bündeln soll, damit die Vorteile der Vertriebswege noch transparenter werden. Die bereits für das Jahr 2023 geplante Umsetzung verschiebt sich aus innerbetrieblichen Kapazitätsgründen in das Jahr 2024.

Im Kundengeschäft wird für den Kreditbestand im Jahr 2024 mit einer unterschiedlichen Entwicklung bei den Privat- und den Geschäftskunden gerechnet. Während bei den Privatkunden die Durchschnitts­bestände voraussichtlich um 2,4 Mio. EUR zurückgehen, prognostiziert die Sparkasse bei den gewerb­lichen Krediten ein Wachstum von 62,4 Mio. EUR, wobei der höchste Zuwachs mit einem durchschnitt­lichen Volumen von 51,0 Mio. EUR bei den sonstigen langfristigen Geschäftskrediten erwartet wird. Das Vermittlergeschäft soll die Sparkasse in diesem umkämpften Markt unterstützen. Bei der aktuellen Zinssituation und der dadurch bedingt reduzierten Nachfrage stellt diese Geschäftssparte auch in Zukunft eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sich für Neukunden bei den Baufinanzierungen als attraktiver Partner zu präsentieren. In den internen Planungen wird davon ausgegangen, dass es trotz der herausfordernden Marktbedingungen gelingt, den strategischen Zielwert eines Marktanteils von 38,0 % bei den privaten Immobilienfinanzierungen im Jahr 2024 zu halten.

Bei den Kundeneinlagen wird für das Jahr 2024 mit einem Rückgang der Durchschnittbestände gerechnet. Die internen Prognosen gehen von einem Abbau der Bestände um 147,5 Mio. EUR aus. Die prognostizierten Mittelabflüsse bei den Sichteinlagen und Spareinlagen in Höhe von insgesamt 254,8 Mio. EUR können durch höhere Bestände an eigenen Emissionen und Termingeldern nur teilweise kompensiert werden. Besonders der Kauf von Sparkassenbriefen und den Geldanlageprodukten "Flex_sparen_65" und "Flex_sparen_95" werden in diesen Sparten von den Kunden genutzt, um wieder von höheren Zinsen zu profitieren.

Für das Jahr 2024 rechnet die Sparkasse im Rahmen ihrer internen Planungen damit, dass der Zinsgipfel im Jahr 2023 erreicht wurde und es in den nächsten Jahren wieder zu Zinsrückgängen kommen wird. Bei einem Ausbau sowohl der Kunden- als auch der Eigengeschäfte wird ein Zinsüberschuss in Höhe von 85,1 Mio. EUR, der über dem Wert des Vorjahres liegt, prognostiziert.

Beim Provisionsüberschuss und beim sonstigen ordentlichen Ertrag werden Erträge in Höhe von 30,3 Mio. EUR erwartet. Es wird mit höheren Erträgen im Wertpapierdienstleistungsgeschäft und auch im Aval-, Vermittlungs- und Versicherungsgeschäft gerechnet, jedoch wird voraussichtlich auch der Provi­sionsaufwand steigen. Folglich werden die Ertragssteigerungen im Gegenzug wieder teilweise kompensiert. Insbesondere im Wertpapierdienstleistungsgeschäft wird ein größerer Ertragsanstieg von 0,7 Mio. EUR angenommen, der im Wesentlichen auf dem Geschäft mit Investmentfonds, insbesondere der Deka, basiert. Das strategische Ziel einer jährlichen Steigerung des Provisionsüberschusses inklusive des sonstigen ordentlichen Ertrages um 400 TEUR wird nach den aktuellen Planungen aber nicht erreicht.

Der Tarifvertrag bietet bei den Personalaufwendungen Planungssicherheit bis zum Jahresende 2024. Für das Jahr 2024 wird ein Wert von 45,7 Mio. EUR veranschlagt. Dieser Ansatz entspricht einer Steigerung von rd. 6,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr und beinhaltet neben den tariflichen Erhöhungen auch die Besetzung der offenen Stellen.

Beim Sachaufwand wird für das Jahr 2024 ein leichter Rückgang um 1,5 Mio. EUR auf 25,4 Mio. EUR erwartet. Reduzierend wirken sich die geringeren Aufwendungen für sparkassenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung aus. Auch der IT-Aufwand wird nach 7,7 Mio. EUR im Jahr 2023 in den Planungen nur bei 7,0 Mio. EUR erwartet, wobei in diesem Bereich wieder unterjährig die im Abschnitt A.2.3 erwähnte pauschale Aufwandsreduzierung von 1,0 Mio. EUR zum Ausgleich von Planungsungenauigkeiten enthalten ist. Daneben entfallen im Jahr 2024 Aufwendungen für die Bankenabgabe, womit eine Einsparung von 0,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr verbunden ist.

Für das Jahr 2024 wird aufgrund der deutlich höheren Personalaufwendungen das strategische Ziel, den Aufwandsanstieg auf 2,0 % p. a. zu begrenzen, voraussichtlich nicht erfüllt werden. Die Einsparungen bei den Sachaufwendungen reichen nicht aus, um die Aufwandssteigerungen im Personalbereich zu kompensieren.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung dürfte im Jahr 2024 mit einem Wert von 44,0 Mio. EUR wegen des höheren ordentlichen Aufwandes unter dem Ergebnis des Jahres 2023 liegen, aber die in der Geschäftsstrategie angestrebte Zielgröße von mindestens 25,0 Mio. EUR erreichen. Bei der CIR wird mit 61,9 % gerechnet und der anvisierten Zielwert von 65 % unterschritten.

In der Prognosebetrachtung der Risikovorsorgeaufwendungen für das Kreditgeschäft für das Jahr 2024 wurde vorsorglich ein Wert in Höhe von 6,0 Mio. EUR berücksichtigt, der leicht über den im letzten Jahr angefallenen Bewertungserfordernissen liegt. Damit wird der mit Unsicherheiten belasteten gesamtwirtschaftlichen Situation weiter angemessen Rechnung getragen. Bewertungserfordernisse für Wertpapier­eigenanlagen werden ausgehend von der erwarteten Zinsentwicklung in Höhe von 4,3 Mio. EUR einkalkuliert. Die in der Geschäftsstrategie angestrebte Begrenzung des Bewertungsergebnisses Wertpapier und Kredit auf maximal 40 % des Betriebsergebnisses vor Bewertung wird mit den eingeplanten Bewertungserfordernissen erfüllt.

Auch die Zielsetzung, ein Betriebsergebnis nach Bewertung von 15,0 Mio. EUR zu erwirtschaften, wird mit einem Wert von 33,7 Mio. EUR nach den bisherigen Berechnungen erreicht.

Die Sparkasse geht davon aus, ihre Kernkapitalquote im Jahr 2024 steigern zu können und einen Wert zu erreichen, der über der Zielsetzung von mindestens 14,0 % liegt. Im Vergleich zum Jahresende 2023, mit einem Wert von 15,7 %, erwartet die Sparkasse für das Jahresende 2024 eine höhere Kernkapitalquote von 16,6 %.

Die Vorgaben einer jederzeit ausreichenden Liquidität und die damit verbundene Zielsetzung einer LCR von mindestens 120 % wurden nach den Planungen der Sparkasse erfüllt. Für das Jahr 2024 wird von einer LCR in Höhe von 150 % ausgegangen. Der Jahresendwert 2023 lag bei 206,4 %.

Trotz der ständigen Weiterentwicklung der Vertriebskanäle haben sich sowohl die Zufriedenheit mit der Kundenberatung als auch die Gesamtzufriedenheit der Privatkunden laut der im Jahr 2022 durchgeführten Kundenbefragung verschlechtert und somit konnte die Sparkasse auch die strategischen Ziele bei diesen Leistungsindikatoren nicht erreichen. Im Jahr 2024 wird im Rahmen des 2-jährigen Erhebungs­turnus eine neue Befragung durchgeführt werden. Die Sparkasse geht davon aus, den aktuellen Prozent­anteil von 90 % bei der Kundenzufriedenheit der Privatkunden halten zu können.

Im Jahr 2025 wird voraussichtlich die nächste Befragung zur Firmenkundenzufriedenheit durchgeführt. Es wird erwartet, dass sich der Wert verbessert und eine Annäherung an das Ziel von mindestens 85 % erreicht wird. Für das Jahr 2024 kann mit dem bisher erreichten Wert von 76 % keine Zielerreichung ausgewiesen werden.

Beim Marktanteil der Privatgirokunden wird davon ausgegangen, dass der zum Jahresende 2023 vorliegende Wert von 31,8 %, der auf den Auswertungen der Marktanteile im Verbundkonzept von 2022 basiert, gehalten werden kann.

D.3 Risiken und Chancen sowie Gesamtaussage

Die größten Risiken sieht die Sparkasse in sich verschärfenden geopolitischen Spannungen. Die Fortdauer des Ukraine-Kriegs und die Krise im Nahen Osten könnten sich noch belastender auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken als im erwarteten Szenario. Mit der Folge, dass steigende Arbeitslosigkeit die Einkommen belastet und die Konsumenten noch stärker verunsichert werden. Konjunkturell ist das Jahr 2024 im negativen Szenario von einer Rezession gezeichnet, der in der zweiten Jahreshälfte eine flache Erholung folgt.

In der Rhein-Main-Region ist eine zunehmende Steigerung des Wettbewerbsdrucks, verbunden mit negativen Auswirkungen auf erzielbare, auskömmliche Margen, als Risiko bzw. Herausforderung zu bewerten. Auch könnten sich die Veränderungen aus dem Projekt "SLS - Zukunft gestalten" innerhalb der Sparkasse nicht in dem erhofften Umfang auswirken und folglich zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsstellung führen.

Abweichend vom Zinsszenario, auf dem die Ermittlung des erwarteten Zinsüberschusses basiert, liegt im negativen Szenario eine deutlich steilere Zinskurve vor, da die Notenbanken auf einen schnellen Zinssenkungskurs einschwenken. Bei den Kundendarlehen ist im Gegensatz zum Normalszenario ein Rückgang zu verzeichnen.

Im negativen Szenario werden aufgrund des geringeren Kreditwachstums keine Swaps zur Absicherung abgeschlossen. Bei den Kundenpassiva kommt es zu einem höheren Rückgang als im Planszenario, da vor allem der Absatz eigener Emissionen geringer ausfällt.

Bei den ordentlichen Erträgen als stabilisierendem Element für das Betriebsergebnis könnten rd. 2,0 Mio. EUR weniger vereinnahmt werden, insbesondere wenn die Wertpapiererträge umsatzbedingt unter dem Erwartungswert liegen oder es zu geringeren Erträgen aus dem Girogeschäft kommt.

Der ordentliche Aufwand könnte im negativen Planszenario noch stärker steigen, weshalb ein Aufschlag von 2 % auf den Erwartungswert sowohl für die Personal- als auch für die Sachaufwendungen erfolgt.

Im negativen Szenario ist die Entwicklung an den Aktienmärkten schlechter als im erwarteten Planszenario. Die niedrigeren Zinsen und die damit einhergehenden Wertsteigerungen bei den festverzinslichen Wertpapieren können diese negative Entwicklung nicht kompensieren. Auch die Bewertungserfordernisse im Kreditgeschäft steigen im negativen Planszenario, da die Ausfälle höher sind als im Normalszenario.

Chancen sieht die Sparkasse für den Planungszeitraum in einer Verbesserung der externen Einflussfaktoren. Hierzu zählen deutliche handels- und geopolitische Erleichterungen. Während das im Fall des Ukraine-Krieges eher schwierig erscheint, ist im Verhältnis mit China auf beiden Seiten durchaus ein diplomatischer Kurs möglich. Dabei könnten gemeinsame Interessen wie der Klimawandel und weniger die Zielkonflikte im Mittelpunkt stehen. Eine weltweit engere Kooperation in der Handels- und Umweltpolitik sowie weniger Subventionswettlauf auf Kosten der ärmeren Länder brächten ebenfalls positive Impulse.

Die Inflation bleibt in diesem Szenario unter Kontrolle, da sich nicht nur die Nachfrage erhöht, sondern auch das Angebot mit der Nachfragesteigerung Schritt hält. Am wahrscheinlichsten ist hier eine Kombination von technischem Fortschritt und unternehmerischer Investitionstätigkeit.

Der Zinsüberschuss könnte in diesem positiven Szenario, bei dem eine flachere Zinskurve als im Planszenario unterstellt wird, höher ausfallen. Bei diesem Szenario kann die Sparkasse auf der Aktivseite das Wachstum in stärkerem Ausmaß als im Planszenario fortsetzen. Zur Absicherung werden im positiven Szenario Swaps in Höhe 120 Mio. EUR p. a. abgeschlossen. Auf der Passivseite steigen die Kundengelder, insbesondere die Sichteinlagen, stärker als im erwarteten Szenario. Dies führt zu dem per saldo höheren Zinsüberschuss.

Daneben gelingt es der Sparkasse in diesem Szenario, insbesondere im Wertpapierdienstleistungs- und im Verbundgeschäft, ein stärkeres Wachstum zu erzielen und daraus höhere ordentliche Erträge zu generieren.

Für den Personalaufwand wird im positiven Szenario ein Abschlag von 1 % angesetzt. Auch beim Sachaufwand sind Einspareffekte möglich; hierfür wurde ein Abschlag von 5 % vorgenommen.

Im positiven Szenario werden steigende Zinsen erwartet, wodurch mit einem negativen Bewertungs­ergebnis im Wertpapiergeschäft zu rechnen ist, was aber aufgrund der guten Bonität der Emittenten und darüber hinaus der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als temporärer Effekt betrachtet werden kann. Im positiven Fall werden weniger Ausfälle im Kreditgeschäft prognostiziert und in Folge geringere Bewertungserfordernisse angesetzt als im erwarteten Szenario.

Mit Blick auf die Risikotragfähigkeitsbetrachtung rechnet die Sparkasse insgesamt mit Risikowerten, die durch das Risikodeckungspotenzial sicher abgedeckt werden können und die im Einklang mit den Vorgaben der Risikostrategie stehen.

Auch künftig möchte die Sparkasse die in ihrem Projekt "SLS - Zukunft gestalten" formulierten Zielgrößen Kundenattraktivität, Arbeitgeberattraktivität und betriebswirtschaftlicher Erfolg konsequent weiterverfolgen. Die Sparkasse möchte allen Menschen und Unternehmen in der Region Zugang zu qualitativ hochwertigen Finanzdienstleistungen bieten und die Digitalisierung optimal für die Interaktion mit den Kunden nutzen. Dabei ist die dauerhafte Zufriedenheit mit den unterbreiteten Angeboten und die Bindung der Kunden an die Sparkasse von besonderer Bedeutung. Sie strebt an, sich als verlässlicher und moderner Arbeitgeber zu erweisen, bei dem eine innovationsfreudige Unternehmenskultur entwickelt und gelebt wird. Der betriebswirtschaftliche Erfolg soll die wirtschaftliche Basis für die Gestaltungsfreiheit in den nächsten Jahren ermöglichen, auch im Hinblick auf höhere Investitionen, die für die Herausforderungen der Zukunft nicht unerheblich sind. In ihrem Wirken fühlt sich die Sparkasse den sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten der Nachhaltigkeit verpflichtet.

Ungeachtet der vielfältigen, häufig schwierigen, internen und externen Einflussfaktoren verfügt die Sparkasse nach Einschätzung des Vorstands über ausreichend Substanz, die Chancen und Risiken der Zinswende im Rahmen ihres geschäftspolitischen Handelns auszuloten, die zunehmenden Anforderungen der Regulierung zu erfüllen sowie auch künftige Herausforderungen eigenständig und tatkräftig anzugehen, um den zur Zukunftssicherung notwendigen nachhaltigen Erfolg zu erzielen.

Zusammenfassend sieht sich die Sparkasse aufgrund ihres bewährten und zugleich zukunftsorientierten Geschäftsmodells, einer guten Marktverankerung in einer attraktiven Region mit großen Geschäftspotenzialen, ihrer engagierten Mitarbeitenden sowie der soliden Eigenkapitalstärke auch für das Jahr 2024 gut aufgestellt.


 

Seligenstadt, im März 2024

SPARKASSE LANGEN-SELIGENSTADT

Der Vorstand

Tinnefeld

Wenzel

Zolper


Legende der wesentlichen Abkürzungen:

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BC Business-Center
BelWertV Beleihungswertverordnung
BFA Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs
BIP Bruttoinlandsprodukt
BWL Betriebswirtschaftslehre
CIR Cost-Income-Ratio
CPV Credit Portfolio View
CRR Capital Requirements Regulation
DAX Deutscher Aktienindex
DBC Digitales Beratungscenter
DBS Durchschnittsbilanzsumme
delVO Delegierte Verordnung
DMC DebitMasterCard
DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband
ESG Environmental, Social and Governance
EZB Europäische Zentralbank
FI Finanz Informatik GmbH & Co. KG
GLRG Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HSpG Hessisches Sparkassengesetz
IHK Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
IPD Investment Property Databank, London (UK)
IWF Internationaler Währungsfonds
KSBC Kundenservice- und Beratungs-Center
KSC Kunden-Service-Center
LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen
LCR Liquidity Coverage Ratio
MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement
MSCI Morgan Stanley Capital International Inc., New York/USA
NPL Non-Performing-Loan
NSFR Net Stable Funding Ratio
n. v. nicht vorhanden
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development
OpRisk Operationelles Risiko
RKR Refinanzierungskostenrisiko (Modul der OSPlus-Anwendung LQR zur wertorientierten Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos)
SGVHT  Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
SR Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH
SREP Supervisory Review and Evaluation Process

[1] Quelle: Bevölkerungsentwicklung; Hessisches Statistisches Landesamt (Wiesbaden), Homepage Stadt Hanau (Stand: 30.06.2023) und Stadt Rodgau (Stand: 31.12.2022)

[2] Angelehnt an Rundschreiben Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nr. 40 des SGVHT vom 29. Januar 2024

[3] Quelle: https://www.finanzen.net/index/DAX/Hochtief "DAX historische Hoch- und Tiefstände" (Stand: 4. Januar 2024)

[4] Verbundstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen (Überprüfung der Annahmen und Rahmenbedingungen sowie Analyse der Zielerreichung 2023)

[5] Kundenwertpapiere, die in Depots bei der DekaBank Deutsche Girozentrale verwahrt werden

[6] Kundenwertpapiere, die in Depots bei der S Broker AG & Co. KG verwahrt werden

[7] Abschlüsse des jeweiligen Jahres gemessen anhand der unbewerteten Beitragssumme

[8] Ergebnis vor Steuern zzgl. der Veränderung der Vorsorgereserven in Relation zur Summe der Vorsorgereserven und des Eigenkapitals 

[9] IHK-Konjunkturumfrage, Region Offenbach - Herbst 2023

Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (§15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i.V.m. § 2 HSpG)

I. Mitarbeiter/innen, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange

1. Mitarbeiter/innen (per 31.12.2023)

Beschäftigte insgesamt

601

Auszubildende

30

2. Geschäftsstellennetz (per 31.12.2023)

Geschäftsstellen inkl. Hauptstelle

20

SB-Filialen

21

Geldautomaten

68

Terminals (inkl. GA) mit Überweisungsfunktion

62

3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr

In Tsd. EUR

Volumen

Anteil in % * 

Insgesamt

868

100,0

Davon Verwendung für:

- Soziales

285

32,8

- Kultur

280

32,3

- Umwelt

23

2,6

- Sport

254

29,3

- Forschung/Wirtschafts-/Wissenschaftsförderung

19

2,2

- Sonstiges

7

0,8

* Rundungsdifferenzen werden nicht ausgeglichen.

4. Stiftungen der Sparkasse Langen-Seligenstadt                                 

1. Stiftungskapital (in Tsd. EUR) am 31.12.2023

2.680

2. Stiftungsausschüttungen im Geschäftsjahr

Insgesamt (in Tsd. EUR):

69

Davon Verwendung für:

Volumen

Anteil in %

- Soziales

41

59,4

- Kultur

26

37,7

- Umwelt

0

0,0

- Sport

2

2,9

- Forschung/Wirtschafts-/Wissenschaftsförderung

0

0,0

- Sonstiges

0

0,0

5. Steuerleistung im Geschäftsjahr

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (in Tsd. EUR)

9.624

Sonstige Steuern (in Tsd. EUR)

98

II. Förderung der Vermögensbildung

1. Bilanzwirksame Anlagen

a)         Kontenzahl

31.12.2023

Sparkonten

57.594

Termingeldkonten

1.618

Konten für täglich fällige Gelder

169.099

darunter:

- Geschäftsgirokonten

13.575

- Privatgirokonten

111.568

Summe

228.311

nachrichtlich:

Bürgerkonto

2.112

b)        Vermögensbildung

Bestand am 31.12.2023 (in Tsd. EUR)

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

3.232.115

Davon:

- Spareinlagen

256.086

- Andere Verbindlichkeiten

2.976.029

Verbriefte Verbindlichkeiten

0

Nachrangige Verbindlichkeiten

0

Genussrechte

0

2. Bilanzneutrale Anlagen

a)         Anzahl Kundendepots                   

31.12.2023

Anzahl Kundendepots[1]

26.739

b)        Kundenwertpapiergeschäft - Bestände            

31.12.2023 (in Tsd. EUR)

Depotbestand[2]

1.228.267

III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs

1. Forderungen an Kunden                                                                                     

31.12.2023 (in Tsd. EUR)

Forderungen an Kunden

3.517.183

2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr

Darlehenszusagen (in Tsd. EUR)

441.619

Darlehensauszahlungen (in Tsd. EUR)

558.847

IV. Girokonten auf Guthabenbasis

31.12.2023

Girokonten auf Guthabenbasis, Anzahl

2.112

V. Beratung von Existenzgründern 

2023 (in Tsd. EUR)

Finanziertes Volumen

100

Finanzierung davon durch:

- Sparkassenmittel

1

- Öffentliche Fördermittel

99

- Eigenmittel Gründer

0

- Sonstige

0

Geplante Zahl von Arbeitsplätzen

1

VI. Vermittelte Förderkredite                       

2023

Volumen (in Tsd. EUR)

21.823

[1]     Anm.: Summe aus Sparkassen- bzw. Comfort-Depots beim S-Broker sowie S-Broker-Classic-Depots und DekaBank-Depots

[2]     Anm.: Summe aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Optionsscheinen und Investmentfonds

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Langen-Seligenstadt
Sitz Langen/Seligenstadt
eingetragen beim Amtsgericht Amtsgericht Offenbach
Handelsregister-Nr. HRA 32011 und HRA 22145

Jahresbilanz zum 31.12.2023

Aktivseite
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR TEUR
1.Barreserve
a) Kassenbestand 49.679.235,64 45.902
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 35.470.111,26 31.974
85.149.346,90 77.876
2.Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche  Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3.Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 462.370.432,21 352.579
b) andere Forderungen 192.845.932,40 230.232
655.216.364,61 582.812
4.Forderungen an Kunden 3.517.183.298,81 3.361.988
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.320.652.873,38 (1.206.582)
Kommunalkredite 183.433.628,80 (125.398)
5.Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 0,00 (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 76.560.209,08 95.245
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 76.560.209,08 (95.245)
bb) von anderen Emittenten 82.974.602,44 162.436
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 49.283.486,49 (112.083)
159.534.811,52 257.681
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 (0)
159.534.811,52 257.681
6.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 412.984.075,93 384.048
6a. Handelsbestand 0,00 0
7.Beteiligungen 25.378.189,81 24.712
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten 1.867.934,67 (1.868)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
8.Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
9.Treuhandvermögen 13.757.203,84 15.047
darunter:
Treuhandkredite 13.725.251,44 (15.022)
10.Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11.Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.674,00 18
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
24.674,00 18
12.Sachanlagen 11.246.090,12 12.165
13.Sonstige Vermögensgegenstände 5.263.702,06 4.913
14.Rechnungsabgrenzungsposten 147.974,71 28
Summe der Aktiva 4.885.885.732,31 4.721.288
Passivseite
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR TEUR
1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 230.494,94 45
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.016.364.532,51 891.736
1.016.595.027,45 891.781
2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten 244.086.081,42 327.081
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten 12.000.397,71 12.764
256.086.479,13 339.845
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.386.934.482,54 2.718.173
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 589.094.503,46 198.897
2.976.028.986,00 2.917.070
3.232.115.465,13 3.256.914
3.Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4.Treuhandverbindlichkeiten 13.757.203,84 15.047
darunter:
Treuhandkredite 13.725.251,44 (15.022)
5.Sonstige Verbindlichkeiten 3.299.734,34 2.079
6.Rechnungsabgrenzungsposten 1.283.424,09 1.558
7.Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24.153.300,00 24.257
b) Steuerrückstellungen 9.597.172,41 4.983
c) andere Rückstellungen 11.177.996,93 10.226
44.928.469,34 39.466
8.(weggefallen)
9.Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10.Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11.Fonds für allgemeine Bankrisiken 285.906.408,12 234.443
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 14.620,47 (15)
12.Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 283.000.000,00 278.000
cb) andere Rücklagen 0,00 0
283.000.000,00 278.000
d) Bilanzgewinn 5.000.000,00 2.000
288.000.000,00 280.000
Summe der Passiva 4.885.885.732,31 4.721.288
1.Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 50.904.453,62 51.261
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
50.904.453,62 51.261
2.Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 184.131.661,63 356.721
184.131.661,63 356.721

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 100.626.957,59 57.480
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 (477)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,02 (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen 2.577.860,21 2.102
103.204.817,80 59.582
2. Zinsaufwendungen 35.752.224,20 3.852
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 61.537,10 (3.418)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 299,87 (0)
67.452.593,60 55.731
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 14.207.282,80 9.882
b) Beteiligungen 2.919.308,03 2.445
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
17.126.590,83 12.326
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnab-
führungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 30.982.537,38 29.916
6. Provisionsaufwendungen 2.027.557,12 2.447
28.954.980,26 27.469
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.128.746,07 4.525
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 19.303,73 (63)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 38.211,71 (6)
9. (weggefallen)
115.662.910,76 100.052
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 31.477.024,77 29.963
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 8.734.232,27 11.994
darunter:
für Altersversorgung 2.809.196,65 (6.221)
40.211.257,04 41.957
b) andere Verwaltungsaufwendungen 27.616.099,59 22.402
67.827.356,63 64.359
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.195.381,19 1.257
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.737.165,72 1.801
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 2.499,25 (2)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 290.070,00 (733)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 23.110
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft 24.615.622,57 0
24.615.622,57 23.110
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 666.652,56 2.234
666.652,56 2.234
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 51.463.739,15 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 17.721.543,20 11.758
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.623.574,25 9.697
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 97.968,95 61
9.721.543,20 9.758
25. Jahresüberschuss 8.000.000,00 2.000
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
8.000.000,00 2.000
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 3.000.000,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
3.000.000,00 0
29. Bilanzgewinn 5.000.000,00 2.000

Anhang der Sparkasse Langen-Seligenstadt zum 31. Dezember 2023

A.  Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Sparkasse Langen-Seligenstadt zum 31. Dezember 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird.

Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.

Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Formblatt Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Vorjahreswert des Ausweises in den GuV-Positionen 13/14, der aufgrund eines technischen Problems falsch dargestellt war, korrigiert.

Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, das die Refinanzierungsmöglichkeiten der S‑Finanzgruppe Hessen‑Thüringen weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 135.302 TEUR an die Landesbank Hessen‑Thüringen übertragen (Forderungspooldarlehensvertrag). Die Landesbank kann diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken‑Pfandbriefen und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeit der Landesbank für den Fall, dass eine Kundenforderung Not leidend wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte besichert" aus. Die übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen an ein Kreditinstitut.

Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage führen würde.

Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive ‑ Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted‑Cashflow-Modell zugrunde.

Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet.

Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 39.904 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen.

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird.

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis‑ und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungs­umfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV‑Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge" und 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in dem GuV‑Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck‑Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn‑ und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 3,0 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet.

Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder werden im GuV‑Posten 2 ausgewiesen.

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn‑ und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden mit Ausnahme der Sorten zum EZB‑Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bestände außerhalb der besonderen Deckung liegen nur in geringem Umfang vor.

Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap.

B.  Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich

I.  Postenbezogene Angaben

Forderungen an Kreditinstitute

a) Forderungen an die eigene Girozentrale

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen‑Thü­rin­gen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 114.559 TEUR (Vorjahr: 111.566 TEUR) enthalten.

b) Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 58.655 TEUR (Vorjahr: 58.600 TEUR) enthalten. Davon entfallen auf den Unterposten "b) andere Forderungen" 58.655 TEUR (Vorjahr: 58.600 TEUR).

c)  Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 21.804 36.504 60.191 58.291

Forderungen an Kunden

a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

In den Forderungen an Kunden sind 30.216 TEUR (Vorjahr: 50.267 TEUR) Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren unbestimmte Laufzeit
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen an Kunden 102.414 223.046 776.940 2.356.097 58.686

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt davon: börsennotiert davon: nicht börsennotiert darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR TEUR TEUR TEUR
159.535 159.535 --- ---

b) Fristengliederung

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 40.204 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt davon: börsennotiert davon: nicht börsennotiert darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR TEUR TEUR TEUR
39.904 --- 39.904 ---

b) Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen

Zu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2022 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert Differenz zum Buchwert Ausschüttungen im Geschäftsjahr
TEUR TEUR TEUR
Mischfonds
HI-SLS Spezial Immo-Fonds 127.783 22.044 4.820
HI-SLS Spezial LCR-Fonds 257.944  --- 6.237

Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Beteiligungen

a) Anteilsbesitz

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name Sitz Kapitalanteil in % Eigenkapital* Ergebnis Jahresabschluss per
TEUR TEUR
Deutsche Sparkassen Leasing AG % Co. KG Bad Homburg v. d. Höhe 0,35 710.088 52.999 30.09.2023
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,35 3.285.298 k. A. 31.12.2022
Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main 3,06 4.002 147 31.12.2022
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Frankfurt am Main und Erfurt 3,08 k. A. k. A. k. A.
Visa Inc. Foster City, USA ** ** ** **

*   unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung

** Die Daten liegen der Sparkasse nicht vor.

b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB

Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. 

Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft mit 13.725 TEUR Forderungen an Kunden und mit 32 TEUR Forderungen an Kreditinstitute.

Sachanlagen

Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 7.348 TEUR (Vorjahr: 7.928 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: 

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Agio aus Forderungen --- 1
Disagio aus Verbindlichkeiten (§ 250 Abs. 3 HGB) 22 17

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen‑Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 335.092 TEUR (Vorjahr: 311.362 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 140.033 396.991 313.565 165.776

c)  Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben".

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 268 11.599 131 2
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 283.049 215.310 87.737 2.999

Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen mit 13.725 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 32 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 1.208 TEUR (Vorjahr: 1.463 TEUR) enthalten.

Rückstellungen

Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 285 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn.

Eventualverbindlichkeiten

Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

Andere Verpflichtungen

Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

II.         Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben

Finanzanlagen

Anschaffungskosten 01.01.2023 Veränderungen des Geschäftsjahrs Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2023 Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 25.000 --- 25.000 25.000
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.120 2.393 9.396 7.003
Beteiligungen 37.622 666 25.378 24.712

Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Betriebs‑ und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Immaterielle Anlagewerte Sonstige Vermögensgegenstände ohne abgegrenzte Zinsen
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs‑ und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 43.457 17.079 227 641 2
Zugänge 11 448 23 16 ---
Abgänge --- 1.176 209 --- ---
Umbuchungen --- 41 -41 --- ---
Stand am 31.12.2023 43.468 16.392 --- 657 2
kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 35.544 13.051 3 624 ---
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 405 781 --- 9 ---
Zuschreibungen des Geschäftsjahrs --- --- --- --- ---
kumulierte Abschreibungen auf Abgänge --- 1.167 3 --- ---
kumulierte Abschreibungen auf Zugänge --- --- --- --- ---
Umbuchungen --- --- --- --- ---
Stand am 31.12.2023 35.949 12.665 --- 633 ---
Buchwert am 31.12.2022 7.913 4.028 224 18 2
Buchwert am 31.12.2023 7.519 3.727 --- 25 2

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 64.628 TEUR (Vorjahr: 63.237 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 65.103 TEUR (Vorjahr: 64.534 TEUR) (darunter Eventualverbindlichkeiten 541 TEUR (Vorjahr: 1.206 TEUR)).

Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:

31.12.2023

31.12.2022

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

391.652

445.412

Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 58.626 TEUR Buchwerte von Wertpapieren, die der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet wurden, sowie mit 158.885 TEUR Schuldscheindarlehen und Kreditforderungen, die der Deutschen Bundesbank als Sicherheit gestellt wurden. Zum Bilanzstichtag 2023 betrugen die derart besicherten Verbindlichkeiten 102.144 TEUR.

Für die in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthaltenen Weiterleitungsmittel aus Förderprogrammen sind der Landesbank Hessen-Thüringen entsprechende Forderungen an die Endkreditnehmer in Höhe von 174.142 TEUR abgetreten.

C.  Angaben und Erläuterungen zur Gewinn‑ und Verlustrechnung

Postenbezogene Angaben

Provisionserträge

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile, Leasingverträge und Allzweckdarlehen). 

Bilanzgewinn

a) Ausschüttungsgesperrte Beträge

Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 285 TEUR. Die Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage und die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre.

b) Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 2.500 TEUR an den Sparkassenzweckverband Langen-Seligenstadt als Träger der Sparkasse auszuschütten und 2.500 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG.

D. Sonstige Angaben

Angaben zu Termingeschäften gemäß § 36 RechKredV

Nominalbeträge der Termingeschäfte in TEUR Restlaufzeit bis ein Jahr Restlaufzeit über ein bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps 10.000 120.000 315.000 445.000
Insgesamt 10.000 120.000 315.000 445.000
darunter Deckungsgeschäfte 10.000 120.000 315.000 445.000

Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden

Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Geschäftsart Nominalwert Nominalwert beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023
31.12.2023 31.12.2022 positiv negativ
TEUR TEUR TEUR TEUR
Zinsrisiken
Zinsswaps 445.000 385.000 28.645 2.710
Zinsrisiken insgesamt 445.000 385.000 28.645 2.710
Insgesamt 445.000 385.000 28.645 2.710

Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich mit einem Nominalvolumen von 445.000 TEUR und positiven bzw. negativen Marktwerten von 28.645 TEUR bzw. 2.710 TEUR zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden".

Da für die Zinsswaps keine Marktwerte vorhanden sind, haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt. Dabei haben wir das in der Datenverarbeitungsanwendung SimCorpDimension hinterlegte Modell genutzt und die folgenden Bewertungsparameter verwendet: Erwartete zukünftige Cashflows, Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten, und Volatilitäten, die auf Basis aktueller Marktdaten vergleichbarer Instrumente ermittelt wurden.

Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen‑Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbau­sparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen‑Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.

Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.

Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 7.240 TEUR. 

Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffent­lichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände Darmstadt (ZVK).

Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 8,0 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,5 %‑Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 27.338 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.261 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 81.335 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richt-tafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Bezüge der Organmitglieder

Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:

erfolgsunabhängige Komponenten erfolgsbezogene Komponenten Bezüge des Geschäftsjahrs
in TEUR in TEUR in TEUR
Herr Tinnefeld 326 15 341
Herr Wenzel 311 14 325
Herr Zolper 297 14 311
Gesamtbezüge 977

Vorstandsbezüge waren im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 977 TEUR erfolgswirksam.

Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Abs. 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des SGVHT. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz. Renten werden in vollem Umfang auf das Ruhegehalt angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet, wobei der Teil anrechnungsfrei bleibt, der zusammen mit der von der Sparkasse gewährten Versorgung die Höhe des vertraglich vereinbarten ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts nicht übersteigt. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in ausreichendem Umfang gebildet.

Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 157 TEUR.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 1.042 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 16.123 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. 

Kredite an Organmitglieder

An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 1.620 TEUR gewährt.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023

2022

Vollzeitkräfte

332

339

Teilzeit‑ und Ultimokräfte

210

209

542

548

Auszubildende

27

30

Insgesamt

569

578

Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB

In der Gewinn‑ und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen‑ und Giroverbands Hessen‑Thüringen, enthalten:

TEUR

Honorar für Abschlussprüfungsleistungen

214

Honorar für andere Bestätigungsleistungen

52

Insgesamt

266

(darunter für das Vorjahr)

(0)

Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB

Aufgrund abweichender Ansatz‑ und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 2.104,3 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt.

Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu rund 99,9 % aus unterschied­lichen Wertansätzen und außerbilanziell zu berücksichtigenden Sachverhalten bei den Wert­papieren. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 51,8 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, zu 28,8 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen sowie zu 18,3 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen.

Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,542 % (Körperschaft‑ und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender                                            

Frank Lortz, Landtagsabgeordneter, Vizepräsident des Hessischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende

Werner Müller, Ministerialdirigent a. D.

Oliver Quilling, Landrat des Kreises Offenbach

Mitglieder

Bernhard Bessel, Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hainburg

Ulrich Dreismann, Sparkassenangestellter Kundenbetreuung Kreditabwicklung

Sandra Frey, Sparkassenangestellte Kundenberatung eigene Mitarbeiter/innen

Claudia Jäger, Verbandsdirektorin des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain

Alexandra Kiehl, Sparkassenangestellte Personalratsvorsitzende und Vertriebsplanerin

Dr. Dieter Lang, Bürgermeister der Kreisstadt Dietzenbach

Carsten Müller, Erster Kreisbeigeordneter des Kreises Offenbach

Bärbel Pallaske, Sparkassenangestellte Individualkundenberatung

Bernhard Roth, Bürgermeister a. D.

Sylvia Schneider, Sparkassenangestellte Sachbearbeitung Systemadministration

Frank Simon, Bürgermeister der Gemeinde Mainhausen

Daniel Tybussek, Bürgermeister a. D. 

Vorstand

Vorsitzender                                            

Klaus Tinnefeld                                                           

Vorstandsmitglieder

Hagen Wenzel

Wolfgang Zolper

 

Langen/Seligenstadt, 26. Juni 2024

Sparkasse Langen-Seligenstadt

Der Vorstand

Tinnefeld

Wenzel

Zolper


Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG ‑ "Länderspezifische Berichterstattung"

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Langen-Seligenstadt besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat‑ und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn‑ und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 115.663 TEUR.

Die Anzahl der Lohn‑ und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 465.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 17.722 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 9.624 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Langen-Seligenstadt

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Langen-Seligenstadt bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lage-bericht der Sparkasse Langen-Seligenstadt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut­schen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch­lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑ und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‑Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU‑APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU‑APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU‑APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bilanzierung und Bewertung von Forderungen an Kunden (Aktiva 4)

a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht 72 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Somit handelt es sich quantitativ um einen besonders bedeutsamen Aktivposten. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.

Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Kreditausfall drohen, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben.

Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen insbesondere im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennung der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei grundsätzlich an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir im Rahmen einer Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Anhand dieser Kreditengagements haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Daneben haben wir im gesamten Prüfungsprozess analytische Prüfungshandlungen im Kreditbereich mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichts­wesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.

c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung von Forderungen an Kunden sind in den Anhangangaben zu Aktiva 4 (Abschnitt B. I.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden (Abschnitt A.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte A. 1.4, A. 2.1, A. 2.3, C. 2 und D. 2).

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen:

- die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB i. V. m. § 340a Abs. 1a HGB, die die Sparkasse plant, zusammen mit dem Lagebericht zu veröffentlichen

- den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz‑ und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähig­keit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insge­samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‑APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesent­liche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege­benheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz‑ und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU‑APrVO

Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Langen-Seligenstadt i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU‑APrVO im Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

- Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG

- Bestätigung im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Deutschen Bundesbank (sog. "MACCs-Verfahren" der Deutschen Bundesbank); Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBK.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jochen Riess.

 

Frankfurt am Main, den 1. Juli 2024

Sparkassen‑ und Giroverband Hessen‑Thüringen
- Prüfungsstelle -

Riess
Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Vorbemerkung

Das Jahr 2023 war geprägt von einer Reihe von besonderen Ereignissen bzw. Rahmenbedingungen, u. a. dem fortdauernden Russland-Ukraine-Krieg, dem israelisch-palästinensischen Konflikt im Gazastreifen in Folge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel, den anhaltenden Unsicherheiten am Immobilienmarkt, den Inflationszahlen, die sich erfreulicherweise im Jahresverlauf weiter zurückgebildet haben, den Zinssteigerungsschritten der Notenbanken, der Bankenkrise in den USA und der Übernahme der CreditSwiss durch die schweizerische UBS sowie dem massiven Wettbewerb im Bereich der Kundeneinlagen, nicht zuletzt durch Lockvogelangebote einiger Marktteilnehmer.

Tätigkeitsbericht 2023

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 hat sich der Verwaltungsrat erneut ausführlich mit der Lage und den Perspektiven der SLS beschäftigt und die ihm nach Gesetz und Satzung sowie Aufsichtsrecht obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen. Die Sitzungen des Verwaltungsrates sowie seiner Ausschüsse fanden nach der Corona-Krise wieder in Präsenz statt. 

Der Vorstand wurde kontinuierlich in seiner Geschäftstätigkeit überwacht und in zentralen Fragen beraten; der Verwaltungsrat überzeugte sich von der Ordnungsmäßigkeit dessen Handelns. Der Vorstand unterrichtete den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend, schriftlich wie auch mündlich, über alle wesentlichen Entwicklungen der SLS, bei Bedarf auch zwischen den planmäßigen Sitzungen. Im Berichtsjahr hat sich der Verwaltungsrat in 14 Sitzungen mit dem Vorstand über alle wesentlichen Sachverhalte der strategischen Ausrichtung, die laufenden Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse ausgetauscht. Der Verwaltungsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die SLS eingebunden und hat - soweit erforderlich - nach umfassender Beratung und Prüfung Beschlüsse gefasst bzw. Beschlüssen zugestimmt.

In seiner Sitzung vom 08.05.2023 hat der Verwaltungsrat den Marktbereichsleiter Firmenkunden, Herrn Markus Schmitt, zum weiteren Verhinderungsvertreter mit Wirkung ab 01.10.2023 - unter dem Vorbehalt der inzwischen erteilten aufsichtsrechtlichen Zustimmung - bestellt.

Die Geschäftsstrategie der SLS wurde eingehend erörtert, ebenso die Risiko- und IT-Strategie. Der Verwaltungsrat wurde gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) quartalsweise durch den vorgelegten Kreditrisikobericht und den Bericht zur Anlage des Sparkassenvermögens informiert. Die Interne Revision hat vierteljährliche Berichte und den Jahresbericht über ihre Prüfungen dem Verwaltungsrat vorgelegt. Der Geldwäsche-Beauftragte hat seinen Jahresbericht sowie die Analyse der Gefährdungssituation der SLS hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen präsentiert. Ebenfalls hat die Compliance-Beauftragte nach MaRisk und nach WpHG ihre Jahresberichte zur Kenntnis gegeben. Entsprechend den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung wurde im Verwaltungsrat auch über die Ausgestaltung und die jährliche Prüfung der Angemessenheit der Vergütungssysteme berichtet und dabei auch die Ermittlung von Risikoträgern dargelegt.

Zu insgesamt sieben Sitzungen ist der Kreditausschuss im Jahr 2023 zusammengekommen. Dabei standen u. a. die kompetenzgerechte Zustimmung zu bzw. die Kenntnisnahme von Kreditbewilligungen des Vorstandes sowie die quartalsweise Risikoberichterstattung im Fokus seiner Tätigkeit.

Der Personalausschuss hat sich in insgesamt drei Sitzungen neben der Angemessenheit und Ausgestaltung der Vergütungssysteme auch mit Vorstandsangelegenheiten befasst. Der Bilanzausschuss hat sich in seiner Sitzung ausführlich mit den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung einschließlich der Depot-, Geldwäsche- sowie Kredit- und Risikomanagementprüfung auseinandergesetzt.

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung wurden darüber hinaus in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse des Verwaltungsrates vorbereitend intensiv besprochen und vertieft. Dem Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Arbeit in den Ausschüssen und deren Empfehlungen an den Verwaltungsrat berichtet. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzungen des Verwaltungsrates im Berichtsjahr waren des Weiteren - auch unter Hinzuziehung externer Referenten (u. a. Stefan Reuß, Geschäftsführender Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Thomas Groß, Vorstandsvorsitzender der Landesbank Hessen-Thüringen, sowie weiterer Repräsentanten der Verbundpartner) - die gegenwärtigen Herausforderungen des Ukraine-Kriegs, die Kunden- und Wettbewerbsanforderungen, die Digitalisierung, die Regulatorik sowie die Nachhaltigkeit. Der Verwaltungsrat befasste sich in seinen Sitzungen in 2023 u. a. mit der weiteren strategischen Ausrichtung der Vertriebswege sowie mit den Folgen des abrupt gestiegenen Zinsniveaus und den produkt- und preispolitischen Maßnahmen, die der Vorstand zur Verhinderung von Einlagenabflüssen ergriffen hat.

In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 06.07.2023 wurde über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 2 Mio. EUR beschlossen und dieser vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt.

Eine regelmäßige Teilnahme der Verwaltungsratsmitglieder an Weiterbildungsangeboten gehörte ebenso zum Selbstverständnis wie die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geforderte Selbsteinschätzung (Kenntnisse und Fähigkeiten) des Verwaltungsrates.

Zudem erfolgte auch in 2023 ein intensiver Meinungs- und Gedankenaustausch des Verwaltungsrates mit dem Träger, u. a. über die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Langen-Seligenstadt. 

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Der satzungsgemäße Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat an den heutigen Sitzungen des Bilanzausschusses und des Verwaltungsrates teilgenommen, die wesentlichen Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2023 erläutert und für Fragen zur Verfügung gestanden. In den Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen eingehend mit dem Vorstand sowie dem Abschlussprüfer erörtert. Nach der Prüfung und Empfehlung durch den Bilanzausschuss und den selbst durchgeführten Prüfungen nahm das Aufsichtsorgan der Sparkasse das Ergebnis der Abschlussprüfung zur Kenntnis.

In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2023 der SLS festgestellt, den Lagebericht gebilligt, dem Vorstand Entlastung erteilt und über die Gewinnverwendung beschlossen. Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 8 Mio. EUR erfolgt gemäß § 16 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG). Von diesem Betrag werden 3 Mio. EUR vorab der Sicherheitsrücklage zugeführt und vom verbleibenden Bilanzgewinn von 5 Mio. EUR 50 % oder 2,5 Mio. EUR an den Träger ausgeschüttet sowie 2,5 Mio. EUR in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

Der Verwaltungsrat sprach dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SLS sowie den Mitgliedern in den Organen des Sparkassenzweckverbandes Langen-Seligenstadt für die geleistete Arbeit und die erreichten Ergebnisse in dem für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche erneut außerordentlich herausfordernden Geschäftsjahr 2023 seinen Dank und seine Anerkennung aus. 

 

Seligenstadt, den 26.09.2024

Der Verwaltungsrat
Frank Lortz, Vorsitzender


Nichtfinanzieller Bericht der Sparkasse Langen-Seligenstadt - Berichtsjahr 2023

1. Berichtsparameter

1.1        H1 Allgemeine Informationen

Unternehmensdaten

Sparkasse Langen-Seligenstadt

Frankfurter Straße 137

63500 Seligenstadt

Tel. Nr.: 06182 925 - 0

E-Mail: info@sls-direkt.de

www.sls-direkt.de

Nutzung von Rahmenwerken

Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt.

Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G. Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes Stakeholder-Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den Markenkernwerten erstellen.

Referenzen zu Rahmenwerken

Haltung Referenzen
Sparkassen-Indikator
H1 Allgemeine Informationen GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-4, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28
H2 Geschäftsmodell GRI SRS 2021: 2-6, 2-22
H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2
GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H4 Grundsätze der Unternehmensführung   GRI SRS 2016: 405-1
GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19, 2-20, 2-21
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement GRI SRS 2016: 413-1, 417-1 
GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29
H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele GRI SRS 2016: 201-2
GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-13, 2-17, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-2, 3-3
H7 Implementierung in Prozesse und Controlling  GRI SRS 2021: 2-13, 2-14
H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 305-3, 412-3, 416-1
H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 305-3, 416-1
H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) GRI SRS 2016: 201-2, 305-3, 412-3, 416-1
H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten  GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1, 412-2, 412-3
GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung GRI SRS 2016: 204-1, 308-1, 308-2, 408-1, 409-1, 414-1, 414-2
GRI SRS 2021: 2-6
H13 Umweltbelange  GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1 
GRI SRS 2018: 303-3, 303-5
GRI SRS 2020: 306-3, 306-4, 306-5
GRI SRS 2021: 2-12, 2-25, 2-27, 3-3
H14 Ökologische EU-Taxonomie
H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1
GRI SRS 2021: 2-7, 2-8, 2-25, 2-30, 3-3
H16 Gesundheit und Wohlbefinden GRI SRS 2016: 401-3
GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6
H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3
H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende GRI SRS 2016: 205-2
GRI SRS 2021: 2-23, 2-26
H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung  GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1
GRI SRS 2019: 207-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H20 Dialog mit Anspruchsgruppen GRI SRS 2016: 413-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-29, 3-2, 3-3
Produkte Referenzen
Sparkassen-Indikator
P1 Nachhaltige Anlageprodukte
P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge GRI SRS 2016: 203-2
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1

Berichtsperiode

Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandssitzungen eingebunden.

Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.

Angaben zu Prüfungen

Dieser nichtfinanzielle Bericht der Sparkasse Langen-Seligenstadt für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzenden des Nachhaltigkeitsausschusses erstellt.

Anschließend wurde dieser durch die Interne Revision (Allg. Revision) geprüft und dem Gesamtvorstand zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Jahresabschluss-Feststellung am 26.09.2024 soll der Bericht durch den Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen werden.

Kontakt

Tobias Herrmann

Sachbearbeitung Vorstandsstab

Tel.-Nr.: 06182 925-60119

E-Mail: Nachhaltigkeit@sls-direkt.de 

Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage

Der Lagebericht wird erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister veröffentlicht. Dieser Bericht wird jedoch bereits vorher finalisiert.

Wesentliche Daten per 31.12.2023

Wert

Vorjahr

Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt

576

579

Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt)

490

495

Anzahl Auszubildende und Trainees

30

31

Anzahl Filialen (personenbesetzt)

20

20

Anzahl SB-Filialen

21

23

Anzahl fahrbare Filialen

0

0

Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten)

146

152

Anzahl Geldausgabeautomaten

68

71

Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion)

19

18

Anzahl Ein- und Auszahlautomaten

36

39

Anzahl Privatgirokonten

111.568

108.780

Anzahl Geschäftsgirokonten

13.575

13.252

Bilanzsumme in T€

4.885.886

4.721.288

Gesamteinlagen in T€

3.232.116

3.256.914

Kreditvolumen in T€

3.517.183

3.361.988

Eigenkapital in T€

288.000

280.000

Vorstand

Tinnefeld, Klaus, Vorstandsvorsitzender

Wenzel, Hagen, Vorstandsmitglied

Zolper, Wolfgang, Vorstandsmitglied 

Verwaltungsrat

Lortz, Frank, Vizepräsident des Hessischen Landtages, Vorsitzender

Müller, Werner, Ministerialdirigent a. D., 1. Stv. Vorsitzender

Quilling, Oliver, Landrat, 2. Stv. Vorsitzender

Bessel, Bernhard, Ehrenbürgermeister

Dreismann, Ulrich, Sparkassenangestellter

Frey, Sandra, Sparkassenangestellte

Jäger, Claudia, 1. Kreisbeigeordnete

Kiehl, Alexandra, Sparkassenangestellte

Lang, Dr. Dieter, Bürgermeister

Müller, Carsten, Kreisbeigeordneter

Pallaske, Bärbel Sparkassenangestellte

Roth, Bernd, Bürgermeister a. D.

Schneider, Sylvia, Sparkassenangestellte

Simon, Frank, Bürgermeister

Tybussek, Daniel, Bürgermeister a. D.

Träger

Sparkassenzweckverband Langen-Seligenstadt mit den Trägermitgliedern Kreis Offenbach am Main, den Städten Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Langen, Neu-Isenburg, Obertshausen, Mühlheim am Main, Rodgau und Seligenstadt sowie den Gemeinden Egelsbach, Hainburg und Mainhausen

Rechtsform

Anstalt des öffentlichen Rechts

Beteiligungen  

 Verbundene Unternehmen

Anteil in %

Direkte Beteiligung

Indirekte Beteiligung über

Fehlanzeige

 Beteiligungen S-Finanzgruppe

Anteil in %

Direkte Beteiligung

Indirekte Beteiligung über

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT)

3,08

x

Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbH

3,06

x

Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG

0,35

x

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

0,35

x

Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT)

Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main (IHK)

Um den Kontakt zu Interessenvertretungen zu fördern, hat die Sparkasse die Mitgliedschaft in diversen Vereinen übernommen. Die Mitgliedschaften betreffen u. a. Themen wie Wirtschaftsförderung, Kultur, Soziales oder Wissenschaft und Forschung.

Geschäftsgebiet und wichtige Märkte

Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Kommunen Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen, Mainhausen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau (ohne den Stadtteil Nieder-Roden) und Seligenstadt sowie den Stadtteil Klein-Auheim der Stadt Hanau.

Geschäftsbereiche

Service-, Privat-, Individual-, Vermögens-, Private-Banking-Kundengeschäft

Geschäfts-, Gewerbe-, Firmen-, Kommunalkundengeschäft

Bauträger, Investoren und institutionelles Kundengeschäft

Immobilienfinanzierungs-Kundengeschäft, Freie Berufe/Heilberufe

Wichtige Produkte und Dienstleistungen

Girokonten (Zahlungsverkehr inkl. Online-Banking)

Sicht-, Termin- und Spareinlagen

Depot (Anlageberatung)

Kredite und Darlehen (v. a. private Baufinanzierung und die gewerbliche Finanzierung) sowie Avale

Wichtige Kundengruppen

Privatkunden, Firmenkunden und öffentliche Haushalte

Geschäftspolitik

1.2        H2 Geschäftsmodell

1.2.1    Öffentlicher Auftrag

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Die Rechtsvorgängerin (Bezirks-Sparkasse Seligenstadt) wurde vom Sparkassenzweckverband Seligenstadt vor 183 Jahren errichtet, um im Gebiet ihres kommunalen Trägers die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger (die männliche und/oder weibliche Schreibweise bezieht sich nachfolgend auf alle 3 Geschlechter, inkl. divers) zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Hessen niedergelegt und umfasst unter anderem:

- die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

- allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

- die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

- die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

- den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.

Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

1.2.2     Wertschöpfung und Lieferkette

Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.

Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.

1.3        H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen

1.3.1     Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange

Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Die überwiegende Zahl unserer Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.

Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.

1.3.2     Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten

Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.

Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.

Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".

1.3.3     Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot

Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.

Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.

Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.

1.3.4     Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von 53.993 TEUR zu einem großen Teil in unserem Geschäftsgebiet realisiert. Direkte Ausschüttungen an unseren Träger stärken den Haushalt der Kommunen in unserem Geschäftsgebiet. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr einen wirtschaftlichen Beitrag in Höhe von 54.930 TEUR zum Gemeinwesen geleistet.

Beitrag zum Gemeinwesen

Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 937 TEUR zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 217 TEUR, auf Bildung/Wissenschaft 113 TEUR, auf die Kultur 306 TEUR, auf die Umwelt 23 TEUR, auf den Sport 256 TEUR, auf die Wirtschafts- und Strukturförderung 15 TEUR sowie auf Sonstiges 7 TEUR.

Damit erwirtschaftetes Kapital der örtlichen Gemeinschaft dauerhaft erhalten bleibt, hat die Sparkasse 2 Stiftungen gegründet. Dies ist zum einem die "Stiftung Sparkasse Langen-Seligenstadt". Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur, der Jugend-, Behinderten- und Altenpflege, der Denkmals- und der Heimatpflege sowie der Heimatkunde im Gebiet des Trägers der Sparkasse. Förderschwerpunkte sind hier beispielsweise die regelmäßige Durchführung des Musikwettbewerbs, des Vorlesewettbewerbs und des Kunstwettbewerbs oder die Unterstützung des Sportabzeichens. Die Stiftung hat ein Stiftungsvermögen von 1.355 TEUR.

Darüber hinaus besteht die Stiftung "Für Kinder und Jugendliche in unserer Region". Diese hat als Stiftungszweck die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Geschäftsgebiet der Sparkasse im weitesten Sinne, insbesondere der Gesundheit, der Erziehung und der Ausbildung. Förderschwerpunkt ist hier die Begabtenförderung von erkennbaren spezifischen Begabungen in verschiedenen Bereichen sowie die Förderung von besonderen schulischen Leistungen. Diese Stiftung hat ein Stiftungsvermögen von 1.325 TEUR.

Abweichend von der Ausschüttungspolitik der vergangenen Jahre führten wir, bedingt durch die Zinswende und den daraus geschuldeten Bewertungserfordernissen im Wertpapiergeschäft, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zu. Somit erfolgte während des Jahres 2023 keine Ausschüttung an den Träger. Unserer regionalen Verantwortung wurden und werden wir auch ohne Ausschüttung, beispielsweise durch die Stiftungen sowie die Unterstützungen der regionalen Vereine durch Spenden, gerecht. 

Kennzahlen: H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen

Volumen in T€

Vorjahr

Ertragsabhängige Steuerzahlungen

9.722

9.758

Personalaufwand

               40.211

41.957

Sachaufwand

           27.616

22.402

Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt

937

705

Davon: Soziales

217

171

Davon: Bildung/Wissenschaft

113

82

Davon: Kultur

306

237

Davon: Umwelt

23

17

Davon: Sport

256

183

Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung

15

12

Davon: Sonstiges

7

3

Auftragsvergaben an regionale Unternehmen

4.060

3.061

Ausschüttungen an Träger

0

1.250

Beitrag zum Gemeinwesen gesamt

54.930

56.731

1.3.5     Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange

Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.

1.4        H4 Grundsätze der Unternehmensführung

1.4.1     Bericht zur Unternehmensführung

1. Grundlagen der Unternehmensführung

Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat folgende Grundlagen:

· Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.

· Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Hessische Sparkassengesetz (HSpG), die Satzung der Sparkasse Langen-Seligenstadt. Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben.

· Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Hessen .

2. "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse

Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:

- die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

- allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

- die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

- die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

- den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.

c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.

e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

3. Führungsstruktur in der Sparkasse

· Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

· Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes.

· Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Aufsichtsrats (zum Beispiel Groß- und Organkredite).

· Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Nähere Angaben zu den oben genannten Themen befinden sich auch im Abschnitt "Corporate Governance".

1.4.2     Vergütung

Das Vergütungssystem der Sparkasse steht in Einklang mit dem Management der Nachhaltigkeitsrisiken. Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein nachhaltiges, verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt ist als kleines und nicht komplexes Institut im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR einzustufen. Sie ist nicht börsennotiert und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 1 CRR. Daher besteht keine Offenlegungspflicht gemäß Art. 450 CRR. Da der Anwendungsbereich des Art. 433b Abs. 2 CRR eröffnet ist, besteht ebenfalls keine Offenlegungspflicht gemäß § 16 Abs. 2 der Institutsvergütungsverordnung.

1.4.3     Diversität im Vorstand

Die Sparkasse hat am 03.12.2021 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand verabschiedet. Hierin hat sie festgelegt, dass sie Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand anstrebt.

1.4.4     Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Gesamtverantwortlich für die Steuerung von Nachhaltigkeit ist der Gesamtvorstand der Sparkasse Langen-Seligenstadt. Die operative Umsetzung liegt bei den Fachbereichen Vertriebsmanagement, Verwaltung, Risikocontrolling, Markt,  Marktfolge Aktiv (Kreditsekretariat), Organisation/IT, Vorstandssekretariat/-stab, Eigenhandel, Unternehmenssteuerung und Personal.

Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der turnusgemäßen Sitzungen einmal pro Jahr in die Planungen zur Nachhaltigkeit einbezogen. Der Verwaltungsrat nimmt den nichtfinanziellen Bericht zur Kenntnis.

1.4.5     Corporate-Governance-Kodex und Compliance

Der Verhaltenskodex   der Sparkasse Langen-Seligenstadt bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der Verhaltenskodex trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Langen-Seligenstadt.

1.5        H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement

1.5.1     Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher

In 20 Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.

Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 9.684 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept durch. Durch die Neukonzeption des Sparkassen-Finanzkonzeptes hat sich die Datengrundlage geändert. Somit sind die Zahlen mit dem Vorjahr nicht mehr vergleichbar.

1.5.2     Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und -kunden sowie Firmenkunden. Diese werden alternierend im zweijährigen Turnus mittels Standardbefragung der Sparkassen-Finanzgruppe erhoben. Im Anschluss an die Befragungen stellen wir Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig entsprechende Maßnahmen um. Unser Kundenzufriedenheitsindex für die Privatkundinnen und -kunden wurde letztmalig im Jahr 2022 erhoben. Der Wert der Kundenzufriedenheit wird alle 2 Jahre ermittelt. Im Berichtsjahr 2022 betrug die Kundenzufriedenheit 59,0 von 100 Indexpunkten, der Kundenbindungsindex wies einen Wert von 73,2 Punkten auf. Die nächste Befragung wird Ende 2024 durchgeführt.

Das Zielsystem der Sparkasse orientiert sich an der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Wir verzichten grundsätzlich auf individuelle Produktabsatzziele. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit einbezogen.

Kennzahlen

Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept Anzahl Vorjahr
Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt 9.684 13.640
Davon:
Privatkundinnen/-kunden 8.082 11.064
Firmenkunden 1.602 2.576
Indexwerte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung Punkte Vorjahr
Kundenzufriedenheitsindex Privatkundinnen/-kunden 59,0 59,0
Kundenbindungsindex Privatkundinnen/-kunden 73,2 73,2
Kundenzufriedenheitsindex Firmenkunden 52,6 54,9
Kundenbindungsindex Firmenkunden 64,0 69,8
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung In % Vorjahr
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden 85,6 85,6
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkunden 69,3 72,3
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung In % Vorjahr
Kundenzufriedenheit Privatkundinnen/-kunden 89,8 89,8
Weiterempfehlungsbereitschaft Privatkundinnen/-kunden 91,4 91,4
Kundenzufriedenheit Firmenkunden 74,7 80,7
Weiterempfehlungsbereitschaft Firmenkunden 75,6 83,6

1.5.3     Impuls- und Beschwerdemanagement

Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse Langen-Seligenstadt" unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.sls-direkt.de/content/dam/myif/spk-langen-seligenstadt/work/dokumente/pdf/allgemein/beschwerdemanagementgrundsaetze.pdf?n=true. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden.

Im vergangenen Jahr wurden 1.406 Impulse im Beschwerdemanagement registriert. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um 37,7 Prozent, die im Zusammenhang mit einem Ausbleiben von für Kreditinstitute bedeutsame BGH-Urteilen steht. Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten können im Rahmen des Beschwerdemanagements noch nicht systematisch ausgewertet werden. Der Vorstand erhält die bisher quartalsweise und zukünftig halbjährliche Management-Summary sowie das daran anschließende Protokoll des Impulsmanagement-Ausschusses zur Kenntnis. Weiterhin wird er individuell bei Beschwerden, die direkt an den Vorstand gerichtet werden, einbezogen.

Kennzahlen

Beschwerdemanagement

Anzahl

Vorjahr

Erfasste Kundenbeschwerden gesamt

1.406

2.256

1.5.4     Schlichtungsverfahren

Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudspersonen, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.

Kennzahlen

Schlichtungsverfahren Anzahl Vorjahr
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt 8 8
Davon zu:
Zahlungsverkehr und Kontoführung 2 4
Kreditgeschäft 0 0
Wertpapiergeschäft 2 1
Spargeschäft 2 2
Sonstiges 2 1
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren)
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 0 0
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 0 0
Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden 0 0
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 7 3
Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche 1 0
Offene Schlichtungsverfahren 0 5

2. Nachhaltigkeitsmanagement

2.1        H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele

2.1.1     Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.

Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.

Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

2.1.2     Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse

Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.

Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben kann".

Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren. Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).

Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsinventur identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet.

Nachhaltigkeitsrisiken (NHR) wurden mit der operativen Nachhaltigkeits-Risikoinventur untersucht. NHR stellen keine eigene Risikoart dar, die Effekte spiegeln sich direkt in den Risikoarten bzw. Risikokategorien wider. Basierend auf den verschiedenen Nachhaltigkeitsfaktoren wurde keine Relevanz auf die Risikoarten/- kategorien festgestellt, sodass NHR weiterhin als unwesentlich eingestuft werden.

Für das Jahr 2024 ist neben der Aktualisierung der operativen auch die intensive Befassung mit der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur vorgesehen.

2.1.3     Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.

Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.

Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten.

2.1.4     Nachhaltigkeitsmanagement

Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Sparkasse wird in 2024 ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem (Projekt und Team) etablieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.

2.1.5     Nachhaltigkeitsverständnis

Der Verwaltungsrat hat in seinen Richtlinien der Geschäftspolitik u. a. Folgendes beschlossen: Das Thema Nachhaltigkeit hat die Gesellschaft verändert und sie sensibel gemacht für mehr verantwortliches Handeln. Als Teil der Gesellschaft möchten wir an ihrer Gestaltung teilnehmen. Unser Geschäftsmodell ist seit 1840 auf langfristige Geschäftsbeziehungen ausgerichtet. Wir wollen noch mehr Menschen von der "Idee Sparkasse" überzeugen. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir ökonomische, soziale und ökologische Aspekte in unsere Entscheidungen einbeziehen. Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften bekennen wir uns zum Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. In diesem Zusammenhang werden wir unseren eigenen Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 durch Reduktions- und Kompensationsmaßnahmen CO2-neutral stellen.

2.1.6     Nachhaltigkeitsstrategie

Die Sparkasse hat noch keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. In ihrer Geschäftsstrategie hat sie jedoch u. a. Folgendes festgelegt:

Für das Handlungsfeld Nachhaltigkeit wurde bewusst keine eigenständige Teilstrategie formuliert, da die Implikationen, die sich aus der strategischen Befassung mit Nachhaltigkeit ergeben, in sämtliche Bereiche des unternehmerischen Handelns hineinstrahlen und dort auf der strategischen wie der operativen Ebene integriert werden müssen. Durch einen solchen integrativen Ansatz wird auch verhindert, dass es zu Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Teilstrategien kommt. Allerdings werden in der IT-, Personal und Risikostrategie im Rahmen der turnusmäßigen Überarbeitung die entsprechenden Anforderungen sukzessive konkretisiert.

Die Sparkasse fühlt sich dem übergreifenden Nachhaltigkeitsverständnis der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe verpflichtet. Im Rahmen ihres am Gemeinwohl orientierten öffentlichen Auftrages nimmt die Sparkasse ihre Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft wahr, indem sie ihre Produkte und Dienst-leistungen am Leitbild der Nachhaltigkeit ausrichtet. Dies hat sie nicht zuletzt durch die Unterzeichnung der im Gliederungspunkt 2.4 bereits dargestellten "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" dokumentiert. Über ihre grundsätzliche nachhaltige Ausrichtung hinaus baut sie das Angebot entsprechend zuverlässig zertifizierter Produkte für ihre Kunden aus. Ihre Risikoanalyse bei Kreditvergabe und Anlageentscheidungen sowie der Portfoliosteuerung soll im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte weiter verbessert werden. Die Sparkasse strebt an, auch ihre betrieblichen Abläufe im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte zu überprüfen. Sie kommuniziert all dies auch gegenüber ihren Kunden, Mitarbeitern, Trägern und der Gesellschaft, z. B. im Rahmen der Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, indem sie jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung erstellt, die auch die geforderte Berichtspflicht gemäß § 289b HGB erfüllt. Dabei werden die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte, wie zum Beispiel Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung, transparent dargestellt. Als Referenzsystem dient das eigens für die Sparkassen entwickelte Indikatoren-Set, das sich an den Leitsätzen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie an den Berichtsleitlinien für Finanzdienstleister der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert.

Als Sparkasse orientieren wir uns an den "Principles for Responsible Banking (PRB)"(LINK)  der Vereinten Nationen (UNEP FI), die nachfolgend aufgeführt sind:

www.unepfi.org/banking/bankingprinciples

2.2        H7 Implementierung in Prozesse und Controlling

2.2.1     Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse

Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.

Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen, Risikosteuerung und -controlling ist teilweise erfolgt.

Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsfaktoren im Neue-Produkte-Prozess (NPP-Prozess) berücksichtigt, um unerwünschte Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen.

2.2.2     Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit

In Finanzierungs- und Anlagestandards hat die Sparkasse Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die in alle relevanten Prozesse integriert werden.

Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der der als zusätzliches Kriterium über einen Management-Regelkreis in den Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der Sparkasse verankert wird. Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen, werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.

2.2.3     Kontrolle

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung und Produkte transparent.

Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die Interne Revision.

2.3        H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

2.3.1     Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft

Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.

2.3.2     Kundenkreditportfolio der Sparkasse nach Branchen

Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 4.242.106 TEUR. Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Kredite an Unternehmen und Selbständige" mit einem Anteil von 49,41 Prozent am Obligo.

Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich durch die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den 43,57 Prozent des Obligos entfallen.

Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse sowie die Firmenkundenkredite auf KUSY-Branchenebene.

Kennzahlen

Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code) Volumen in T€ Anteil am Obligo in %
Kredite an Unternehmen und Selbständige nach Branchen (KUSY/WZ-Code) 2.096.047,72 100,00
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 8.542,30 0,41
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 546,20 0,03
C Verarbeitendes Gewerbe 69.312,93 3,31
D Energieversorgung 81.302,90 3,88
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 1.465,20 0,07
F Baugewerbe 191.161,97 9,12
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 144.521,00 6,89
H Verkehr und Lagerei 18.244,02 0,87
I Gastgewerbe 35.240,16 1,68
J Information und Kommunikation 15.722,66 0,75
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 291.317,82 13,90
L Grundstücks- und Wohnungswesen 913.327,46 43,57
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 114.950,27 5,48
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 120.999,58 5,77
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 0,00 0,00
P Erziehung und Unterricht 12.816,16 0,60
Q Gesundheits- und Sozialwesen 51.257,74 2,45
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 8.062,80 0,38
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 14.588,31 0,70
T Private Haushalte als Arbeitgeber bzw. als Hersteller von Waren und Dienstleistungen 2.668,24 0,13
Kredite an Unternehmen und Selbstständige gesamt  2.096.047,72 49,41
Kredite an Privatpersonen gesamt  1.931.493,34 45,53
Kredite an öffentliche Haushalte gesamt 214.565,39 5,06
Kundenkreditportfolio gesamt 4.242.106,45 100,00

2.3.3    Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet.

Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)

Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen.

Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerblich Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein.

Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.

Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating.

Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)

Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von 2.065,9 Mio. EUR mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -kunden bzw. ausländische öffentliche Haushalte, sowie gruppenexterne und gruppeninterne Kreditinstitute, die einen Anteil von 48,32 Prozent der Kundenkredite ausmachen, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen.

Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 31.12.2023 ein geringes ESG-Risiko.

Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 78,79 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben. 2,46 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben, die restlichen 18,75 Prozent beinhalten mittlere ESG-Risiken.

Die Berichterstattung zu ESG-Risiken wurde zum Berichtsstichtag 31.12.2022 in den Kreditrisikobericht integriert, der auch an den Gesamtvorstand und an den Verwaltungsrat gerichtet ist.

Tabelle: S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen Verteilung des Kreditbestands auf die Noten

S-ESG-Note

Prozentanteil des untersuchten Kreditbestands

A = sehr gering

2,57

B = gering

76,22

C = mittel

18,75

D = erhöht

2,46

E = hoch

0,00

2.3.4     ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft

Die nachfolgenden Richtlinien zur Steuerung von ESG-Risiken sind im Kundenkreditgeschäft implementiert:

Ausgeschlossen sind Geschäfte, die in sich hohe Reputationsrisiken tragen, da sie sozialen, ethischen oder ökologischen Mindeststandards eindeutig zuwiderlaufen. Darüber hinaus sollen die in vielen Fällen vorhandenen Standards der Kreditvergabe und Mittelanlage im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte weiter verbessert werden. Zudem werden bei bemerkenswerten Engagements Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Adressenausfall- bzw. Reputationsrisiko der Sparkasse dargestellt. Außerdem werden die Auswirkungen der ESG-Faktoren auf die finanzielle Lage des Kreditnehmers im Rahmen der Kreditvergabe und in der laufenden Kreditüberwachung angemessen bewertet. Ergeben sich aus der individuellen Analyse erhöhte oder sogar hohe Nachhaltigkeitsrisiken, so ist im Rahmen der Kreditvergabe eine eingehende Analyse des aktuellen Geschäftsmodells des Kreditnehmers erforderlich.

Im Privatkundenportfolio mit dem Schwerpunkt Wohnungsbaukredite sind u. a. die allgemein gültigen Vorgaben zu Beleihungen von Objekten in Gebieten mit Hochwassergefahr berücksichtigt und weitere Vorgaben bezüglich Umweltschäden getroffen.

Ein erhöhtes Nachhaltigkeitsrisiko liegt dann vor, wenn ausgehend von einem erhöhten Risiko der Branche die relative qualitative Bewertung des Kreditnehmers auf ein identisches oder sogar höheres Risiko hindeutet. Auf Ebene der Branchen weist ein Scorewert von über 60 Punkten auf erhöhte Nachhaltigkeitsrisiken hin.

Es ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Minderung der ESG-Risiken genutzt werden können und ob die beantragten Kreditmittel die ESG-Transformation des Kreditnehmers positiv beeinflussen. Im Kreditbeschluss ist die Kreditvergabe zu begründen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Im Rahmen der laufenden Überwachung erfolgt eine regelmäßige Überprüfung derjenigen Kreditnehmer, für die gemäß individueller Bewertung erhöhte Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert wurden. Zudem erfolgt eine quartalsweise Portfolioauswertung auf Basis von Branchenanalysen. Weisen diese Analysen erhöhte Risiken aus, sind für Kreditnehmer aus entsprechenden Branchen ab der definierten Obligogrenze individuelle Bewertungen vorzunehmen.

2.3.5    Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft

Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Weiterentwicklung Strategie Konsistenz in der Geschäftsstrategie zum Thema Nachhaltigkeit Fortlaufende Überarbeitung der Geschäfts- & Risikostrategie im Hinblick auf die Projektergebnisse des DSGV Projekts Trafofi im Rahmen der fortlaufenden Veröffentlichung der Vorstands- und Verbandsrundschreiben In Umsetzung
Implementierung der Vertriebsstrategie Nachhaltigkeit im Firmenkundengeschäft Konsistenz in der Vertriebsstrategie Firmenkunden zur Geschäftsstrategie  Fortlaufende Weiterentwicklung der Vertriebsstrategie Firmenkunden und Mitnahme der Mitarbeitenden im Hinblick auf die Projektergebnisse des DSGV Projekts Trafofi im Rahmen der fortlaufenden Veröffentlichung der Vorstands- und Verbandsrundschreiben In Umsetzung 

2.4        Nachhaltigkeitsaspekte im Passivgeschäft

Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.

Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen. Über die interne Refinanzierung verbinden wir die Erlöse aus den nachhaltigen Passivprodukten mit der Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen und/oder sozialen Nutzen, den wir in unseren Finanzierungsstandards dokumentieren.

2.5        H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt 1.919 Mio. Euro, von denen 574 Mio. Euro auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und 1.345 Mio. Euro auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).

2.5.1    Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)

Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen. Darüber hinaus erfolgt die Refinanzierung über Förderbanken, die Landesbanken aus der S-Finanzgruppe sowie über die DekaBank. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.

ESG-Risikoscreening der Eigenanlage

Im Eigengeschäft werden Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend berücksichtigt. So ist bei unserem Partner im Bereich Spezialfonds, der Helaba-Invest, die Nachhaltigkeit integraler Bestanteil der Helaba-Invest Geschäftsstrategie. Zudem berücksichtigt sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihrem Investmentprozess. Die Helaba-Invest ist unter anderem Unterzeichner der UN-Charta für nachhaltige Investments (UNPRI).

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für die durch die Helaba-Invest gemanagten Masterfonds HI-SLS Spezial LCR-Fonds und HI-SLS Spezial Immo Fonds mit Blick auf die Aktienanteile anhand eines ESG Reports der Helaba-Invest qualitativ und quantitativ betrachtet. Die ESG-Berichte basieren auf MSCI-Daten. Innerhalb der jeweiligen Anlagerichtlinien wurden Investitionen in Aktien oder Rentenpapieren von Unternehmen, die in Geschäftsfeldern mit sehr schweren Kontroversen tätig sind, ausgeschlossen.

Der Masterfonds HI-SLS Spezial LCR-Fonds weist zum Geschäftsjahresende einen durchschnittlichen ESG-Score i.H.v. 6,77 und ein durchschnittliches ESG-Rating i.H.v. "A" aus. Das Fondsvolumen betrug 258 Mio. EUR. Die Werte zeigen, dass die Unternehmen und Staaten im Portfolio ein durchschnittliches Management von ESG-Risiken aufweisen. Etwa 1,5% des Portfolios weisen ein ESG-Rating i.H.v. "B" auf. Diese Unternehmen bzw. Staaten zeigen kein adäquates Management von ESG-Risiken auf. 7,5% des Fondsvolumens verfügen über kein eigenes ESG-Rating. Ca. 38,1% des Fondsvolumens ist in sogenannte Green-Bonds investiert, die in nachhaltige und klimaschonende Projekte investieren.

Das Aktiensegment des Masterfonds HI-SLS Spezial Immo Fonds weist zum Geschäftsjahresende einen durchschnittlichen ESG-Score i.H.v. 7,84 und ein durchschnittliches ESG-Rating i.H.v. "AA" aus. Das Fondsvolumen betrug 46 Mio. EUR. Die Werte zeigen, dass die Unternehmen im Portfolio ein starkes bzw. ein sich verbesserndes Management von ESG-Risiken aufweisen. Es wurde in keinen Emittenten investiert der kein adäquates Management von ESG-Risiken aufweist. Jeder Emittent in diesem Fonds verfügt über ein ESG-Rating.

Im Rahmen der Anlageausschusssitzungen wurden wir von der Helaba-Invest über die Ergebnisse einer ESG-Befragung unserer Immobilienfonds im HI-SLS Spezial Immo Fonds unterrichtet. Das Fondsvolumen betrug 81 Mio. EUR. Vier Fonds nehmen am GRESB-Rating teil, fünf Fonds nehmen aktuell nicht daran teil und bei einem Fonds liegen keine Angaben vor. Von den elf Immobilienfonds im Masterfonds HI-SLS Spezial Immo Fonds verfügen zwei Fonds über eine Artikel 8 Klassifizierung. Die anderen verfügen über eine Artikel 6 Klassifizierung. Die durchschnittliche Energieeffizienzklasse der Einzelimmobilien - auf Basis der gewichteten Verkehrswerte - lag per 30.06.2023 bei "C".

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für die eigengemanagten Schuldscheindarlehen und Rentenpapiere im Depot A mit Hilfe des LBBW-Portfolio-Monitor Premium auf Basis von ISS-ESG Daten untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass bei der Mehrzahl der Schuldschein-Emittenten keine ESG Daten von ISS vorliegen.

Bei den untersuchten Rentenpapieren im Depot A liegen hingegen für alle Emittenten ISS-ESG Daten vor. Alle Emittenten verfügen über einen Prime Status auf Basis der ISS-ESG Daten. Im Vergleich zum Vorjahr liegt bei keinem Emittenten mehr ein Verstoß gegen den UN Global Compact vor.

Im Direktbestand ist die SLS darüber hinaus in zwei offene Artikel 8 Immobilienfonds investiert. Der Marktwert der beiden Immobilienfonds beträgt ca. 40 Mio. EUR. Diese beiden Fonds berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte. Beide Fonds verfolgen eine Zertifizierungsstrategie. Über 85% der Immobilienwerte (gemessen am Verkehrswert) sind entsprechend ausgezeichnet. Bei der Auswahl und Bewirtschaftung der Immobilien werden insbesondere ökologische Aspekte in den beiden Fonds berücksichtigt. Dazu zählen u. a. Kriterien, wie die Beachtung des UN Global Compact, eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes, ein Optimieren des Energieverbrauchs und "grüne Mietvertragsklauseln", wie zum Beispiel zum Austausch von Verbrauchsdaten für Strom, Wärme und Wasser sowie Abfallaufkommen und Emissionen.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir zum Stichtag 30.06.2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Depot A anhand der ESG-Nachhaltigkeitsinventur qualitativ bewertet. Diese ergab, dass die Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich für die Sparkasse aus dem Depot A ergeben, zurzeit mit keinem relevanten Einfluss auf die Risiken der Sparkasse bewertet werden.

Für eine zielgerichtete Steuerung und Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken haben wir die nachfolgend beschriebenen Richtlinien und Verfahren für die Eigenanlagen im vergangenen Jahr entwickelt, die ab 2024 gelten. Grundlage für die Richtlinie war ein Workshop mit der LBBW.

Die Eigenanlagen der SLS werden nach verschiedenen ESG-Indikatoren überprüft, um festzustellen, ob die eingegangenen Investments den eigenen Anforderungen genügen. Die SLS hat die nachfolgenden Richtlinien für neue Handelsgeschäfte (Neukäufe) im Depot A und in den Spezialfonds definiert. Die SLS unterscheidet dabei im Auswahlprozess zwischen Rentenpapieren (Staaten und Unternehmen), Aktien (Unternehmen), Immobilien und Infrastruktur.

Die Regelungen gelten ausschließlich für das Neugeschäft (Neukäufe) der Eigenanlagen. Das Bestandsgeschäft wird an die genannten Standards im Rahmen von Wiederanlagen herangeführt. Das gilt sowohl für das selbst gemanagte Depot A als auch die fremd gemanagten Anteile der Spezialfonds. In unseren Spezialfonds in der Assetklasse Rentenpapiere (Staaten und Unternehmen) und Aktien erfolgt vor einem Neukauf die Überprüfung ob der jeweilige Emittent unsere Richtlinie einhält durch den Asset Manager auf Basis von MSCI-Daten. Die Rentenpapiere (Staaten und Unternehmen) und Aktien im Direktbestand (Depot A) werden regelmäßig an die Helaba Invest gespiegelt. Diese überprüft ex-post auf Basis von MSCI-Daten ob unsere Richtlinie erfüllt wird. Sofern in der ex-post Prüfung auffällt, dass ein Wertpapier gegen unsere Richtlinie verstößt wird ein Prüfprozess angestoßen, um zu entscheiden ob das Wertpapier gehalten oder verkauft werden muss.

Die SLS stuft Wertpapiere und Emissionen von Staaten außerhalb der europäischen Union als nicht erwerbsfähig ein, wenn diese einen Climate-Change-Performance-Index, Corruption-Perception-Index von jeweils <30 aufweisen und der Freedom-House-Index den Staat hinsichtlich Verstöße gegen politische Rechte und bürgerliche Freiheiten als "not-free" einstuft. Bei Emissionen von Teilstaaten in föderalen Systemen wird auf den Gesamtstaat abgestellt. Sollte ein Emittent von MSCI ESG geratet worden sein, so muss das ESG-Rating mindestens "B" betragen.

Für Wertpapiere/ Emissionen von Unternehmen hat die SLS folgende Mindestausschlüsse definiert:

Kontroverse Geschäftsfelder Filter (in % vom Umsatz)
Kontroverse Waffen* Jede Beteiligung
*Die Ausschlüsse von kontroversen Waffen sind Bestandteil des UNGC - Ausgeschlossen werden: Hersteller von Streumunition/ Hersteller von Landminen/ Hersteller von Bio- und/ oder Chemiewaffen bzw. zugehörigen Systemen und Komponenten mit einem Umsatz > 0%/  Hersteller von Nuklearwaffen/ Hersteller von Brandbomben mit weißem Phosphor/ Unternehmen, die Waffen herstellen, die nicht entdeckbare Splitter verwenden, um eine Zielperson zu verletzen/ Hersteller von Laserwaffen/ Hersteller von Uranwaffen, -munition sowie Panzerungen
Kohleabbau & -handel >40%
Energieerzeugung aus Kohle >40%
Glücksspiel  (Herstellung, Vertrieb, Dienstl., sofern nicht von staatlicher oder gemeinnütziger Stelle bzw. Organisation betrieben) >10%
Pornografie >10%
Tabakwaren (sowohl Vertrieb- als auch Herstellung) >10%
Spekulation mit Agrarrohstoffen (Spekulation mit Derivaten) Jede direkte oder indirekte Beteiligung

Des Weiteren werden Unternehmen ausgeschlossen, die gegen den UN Global Compact mit einer oder mehreren schweren Kontroversen (red flag) verstoßen. Sollte ein Emittent von MSCI ESG geratet worden sein, so muss das ESG-Rating mindestens "B" betragen.

Investitionen in nationale und supranationale Entwicklungs- und Förderbanken sind für uns auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Investments, da wir damit den satzungsmäßigen Entwicklungs- und Förderauftrag dieser Institutionen unterstützen.

Darüber hinaus kann die SLS auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Investments (wie z.B. Green-Bonds und Sustainable-Bonds) von Staaten und Unternehmen jederzeit erwerben, auch wenn der Emittent die o.g. Kriterien nicht erfüllt. Damit soll die Transformation eines nicht nachhaltigen Unternehmens/ Staates hin zu einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Unternehmens/ Staates unterstützt werden.

Bei unseren Immobilienfonds und Infrastrukturfonds ist die Nachhaltigkeit integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie unserer Assetmanager. Zudem werden Nachhaltigkeitsaspekte in ihrem Investmentprozess berücksichtigt. Bei zukünftigen Neuanlagen in Immobilien und Infrastrukturfonds soll mindestens in Artikel 8 Fonds (gem. Taxonomie-Verordnung) investiert werden. Dies gilt sowohl für zukünftige Neuanlagen im Direktbestand (Depot A) als auch für Neuanlagen in einem Spezialfonds.

Für SSD gelten bezüglich einer ESG-Bewertung die analogen Regelungen wie im Kundengeschäft der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score).

2.5.2    Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A)

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahmen(n) Termin
ESG-Risikoscreening der Eigenanlage Nachhaltige Eigenanlagen Einsatz der Lösung SR/DSV zum Screening der Eigenanlagen im Depot A. Ist seit 2022 erfolgt und fortlaufend
Weiterentwicklung der ESG-Richtlinien für die Eigenanlage Reduzierung nicht konformer ESG Eigenanlagen Szenarien und Simulationen mit den Asset Managern durchführen.  Start 2024
Eigenanlage, Kundenwertpapier- und -kreditgeschäft Synchronisierung von Nachhaltigkeitsaspekten über die 3 Geschäftsfelder hinweg Zusammenarbeit mit der Landesbank Baden-Württemberg Seit 2023
ESG-Reporting des Direktbestandes Nachhaltige Eigenanlagen Umsetzung eines halbjährlichen ESG-Reportings des Direktbestandes unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien in Kooperation mit der Helaba Invest. Start 2024

2.5.3    Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)

Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.

Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.

Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent) , zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.

Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung, und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.sls-direkt.de/de/home/ihre-sparkasse/ihre-sparkasse-vor-ort.html?n=true&stref=sitemap

Nachhaltige Anlageberatung

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit September 2020 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.

· ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO2-Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin).

· Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Management­strukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen.

· Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren.

Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.

Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

2.5.4    Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Kundenanlage (Depot B)

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahmen(n) Termin
Nachhaltige WP-Produkte in der Kundenanlage Ausbau des Volumenanteils Regelmäßige Überprüfung der WP-Produkte in den Produktkörben für die Kundenanlage ganzjährig

2.6        H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten

2.6.1     Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben.

Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Für die Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken ist der Unternehmensbereich Risikomanagement zuständig. Eingebunden in die Identifikation und Analyse von Risiken bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken relevanten Bereiche Personal, Unternehmenssteuerung und Compliance. So wird sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.

Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.

Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen. Es liegen keine auf Menschenrechtsverletzungen bezogenen Risiken vor.

Als Sparkasse beteiligen wir uns nicht an internationalen Projektfinanzierungen in Entwicklungsländern.

Alle Mitarbeitenden in den in diesem Zusammenhang relevanten Geschäftsbereichen werden regelmäßig, durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.

2.6.2     Achtung der Menschenrechte

Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.

Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht. Wir orientieren uns darüber hinaus an z. B. den Vorgaben internationaler Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, den Prinzipien des UN Global Compact, der Charta der Vielfalt der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Bankwesen (PRB).

2.6.3     Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Sparkasse Langen-Seligenstadt im täglichen Handeln umzusetzen.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.

Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir eine Beauftragtenstelle eingerichtet und besondere Programme aufgelegt.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse Langen-Seligenstadt die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.

Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

In der Sparkasse Langen-Seligenstadt bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse Langen-Seligenstadt duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Sparkasse Langen-Seligenstadt strikt eingehalten.

Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Langen-Seligenstadt verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.

Unser Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung durch die Sparkasse Langen-Seligenstadt möglichst gering zu halten.

Kundenkreditgeschäft

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt nimmt keine Finanzierungen vor, die mit Glücksspiel oder Prostitution in Verbindung steht.

Eigenanlage

Siehe Absatz "ESG-Richtlinien für die Eigenanlage". Ansonsten bestehen keine weiteren Regelungen.

Lieferanten und Dienstleister

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Langen-Seligenstadt Berücksichtigung.

Im häufig verwendeten Musterdienstleistungsvertrags des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) sind die verschiedenen Punkte Mindestlohn, gerechte Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit Bestandteil des Vertragswerkes.

2.6.4     Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie Vertretungsstellen in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.

2.7        H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Kommunen Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen, Mainhausen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau (ohne den Stadtteil Nieder-Roden) und Seligenstadt sowie den Stadtteil Klein-Auheim der Stadt Hanau. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.

In unseren Verträgen kommen teilweise schon Vereinbarungen zum Einsatz, welche die Einhaltung von Standards zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte durch unsere Lieferanten und Dienstleister sowie Regelungen zu Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit beinhalten, die vergleichbar mit unseren eigenen Grundsätzen in diesen Themenbereichen sind.

Mit größeren oder für die Sparkasse Langen-Seligenstadt besonders wichtigen Lieferanten und Dienstleistern finden Jahresgespräche statt. Dabei werden mit ihnen zu allen relevanten Belangen unsere internen Einschätzungen und Bewertungen sowie neue Anforderungen diskutiert und mögliche und/oder notwendige Veränderungen erörtert.

Übersicht über wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung

Produkte/Dienstleistungen Vorgaben zur Sozialverträglichkeit, zu menschen- und arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflichten Vorgaben zur Umweltverträglichkeit, zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
Reinigung Einhaltung des Mindestlohns Einsatz biologisch abbaubarer Reinigungsmittel
Papier Recycling-Papier

Kennzahlen

Volumen in € Vorjahr
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen 4.060 TEUR 3.061 TEUR
Anzahl  Vorjahr 
Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungskette Nicht bekannt Nicht bekannt

3.   Umwelt

3.1        H13 Umweltbelange

3.1.1     Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange

Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert. Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle.

Inside-out-Risiken

Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.

Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung: 

·  Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch, welche in Zukunft aber durch die ISO 50001 ersetzt werden und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen weitestgehend die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein.

· Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio: Nähere Angaben hierzu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft".

·  Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon Footprint. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)".

Outside-in-Risiken

Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermö-gens-,  Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.

·  Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle sowie Rechtsrisiken werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert und in der Quantifizierung und Limitierung der Tragfähigkeit berücksichtigt. Ebenso werden auch Reputationsrisiken beachtet. In den OpRisk-Szenarien wurde aktuell das Szenario Klimarisiken mit einem realistischen Maximalverlust von 250 TEUR abgebildet. Analog der Risikoart "Adressrisiken" im Aktivgeschäft (inkl. Beteiligungsrisiken) wird sich auch in den weiteren Risikoarten vierteljährlich im Rahmen der Risikoberichte mit den Nachhaltigkeitsrisiken auseinandergesetzt, unterstützt aktuell durch die DGSV Risikoinventur, um wesentliche Treiber zu erkennen.

·  Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere Informationen dazu finden sich in der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Kerngeschäft (s. auch Indikator H8). Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine abschließenden Methoden.

Dezidierte Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr nicht eingesetzt. Diese Aspekte betrachten wir ausführlich in den Sparkassen-Indikatoren der Kategorie "Nachhaltigkeitsmanagement" (H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft, H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft, H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) und verzichten daher an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung.

Die Messung der finanzierten Emissionen von Portfolios erfolgt derzeit nicht.

Seit dem Jahr 2020 steht mit dem "Global GHG Accounting and Reporting Standard for the Financial Industry" von der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) ein Standard zur Messung von Treibhausgasemissionen von Portfolios zur Verfügung. Dieser Standard ist kompatibel mit global anerkannten Standards und Initiativen wie dem "Greenhouse Gas Protocol", dem "Carbon Disclosure Project (CDP)" sowie der "Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)" und wird in den jüngsten Leitfäden von der "Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)" und der "Europäischen Zentralbank (EZB)" zu Nachhaltigkeit und klimabezogenen Risiken referenziert.

3.1.2     Umweltleistung und Ressourcenverbrauch

VfU-Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse

Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse Langen-Seligenstadtwird mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") jährlich erstellt.

Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.

Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.

Datenqualität

Ein großer Teil der verwendeten Daten (Strom, teilweise Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel, Abfall) basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet. Teilweise liegen noch nicht alle Abrechnungsdaten von Versorgern oder bei gemieteten Objekten vor, dann werden die letztmalig vorliegenden Daten verwendet.

·  Strom: Es werden die tatsächlichen Verbräuche laut Abrechnung der Energieversorger berücksichtigt. Sollten diese nicht rechtzeitig zum Berichtszeitraum vorliegen, werden die Vorjahreswerte angesetzt.

·  Wärme: Beim Wärmeverbrauch in den eigenen Stellen ist es analog zu den Stromabrechnungen. Der Wärmeverbrauch der gemieteten Stellen ist im Regelfall der des Vorvorjahres, da die Abrechnungen für z.B. 2023 erst im Laufe 2024 eingehen.

·  Geschäftsverkehr: Zugrunde liegen die Abrechnungen der Mitarbeiter bei Fahrten mit dem eigenen PKW, die Kilometerverbräuche der sparkasseneigenen Dienst-/Poolwagen, teilweise werden auch die Kilometer von den Dienstleistern erfasst, die auf Grund einer Beauftragung der SLS Fahrten durchführen (Materiallieferant)

·  Papier: Der Verbrauch an Kopierpapier, KAD Papier, Werbeplakaten und Briefumschläge wird erfasst.

·  Wasser: Werte aus den Bescheiden zu den Gemeindeabgaben

·  Abfall: Daten aus den Rechnungen verschiedener Entsorgungsbetriebe und Entsorgung Altpapier

·  Kühl- und Löschmittel: Daten aus den Rechnungen der einzelnen Klimafirmen

VfU-Kennzahlen 2023

Verbräuche Absolute Verbräuche Verbräuche pro Mitarbeiter/-in
Strom 1.536.508 kWh 2.557 kWh
Wärme 2.469.411 kWh 4.109 kWh
Geschäftsverkehr 498.829 km 830 km
Papier 24 t 39 kg 
Wasser 3.253 m3  5.413 l
Abfall 272 t 453 kg 
Kühl- und Löschmittel 37 kg  62 g
Treibhausgasemissionen in CO2e Scope 1 Scope 2 Scope 3 Total
(Market-based Method)
Strom - - 27,9 27,9 t
Wärme 437,4 24,0 135,8 597,2 t
Geschäftsverkehr 74,6 - 52,0 126,6 t
Papier - - 19,9 19,9 t
Wasser - - 0,9 0,9 t
Abfall - - 0,0 0,0 t
Kühl- und Löschmittel 78,4 - - 78,4 t
Total 590,5 24,0 236,6 851,1 t
Klimakompensation  - t
Verbleibende Emissionen 851,1 t
Klimaneutralität - %
Treibhausgasemissionen in CO2e Emissionen pro Mitarbeiter/-in
Strom 46 kg
Wärme 994 kg
Geschäftsverkehr 211 kg
Papier 33 kg
Wasser 2 kg
Abfall 0 kg
Kühl- und Löschmittel 131 kg
Total 1.416 kg
Klimakompensation  - kg
Verbleibende Emissionen 1.416 kg
Klimaneutralität - %

3.1.3     Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs

Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle sowie durch Kühl- und Löschmittelverluste.

Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 851,1 Tonnen CO2-Äquivalente nach dem Marktansatz (unter Berücksichtigung von Grünstrom), gegenüber 1027,2 Tonnen CO2-Äquivalente im Vorjahr 2022. Gegenüber 2022 sanken die THG-Emissionen um 176,1 Tonnen CO2-Äquivalente bzw. ca. 17% Prozent.

Die relativen THG-Emissionen betrugen 1,4 Tonnen CO2-Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter gegenüber 1,7 Tonnen CO2-Äquivalente im Vorjahr 2022. Die Veränderungen resultieren aus weniger gefahrenen Kilometern mit dem Fuhrpark und einem geringeren Kältemittelverlust in den Klimaanlagen.

3.1.4     Klima- und Umweltziele

Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 CO2-neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2020 öffentlich dokumentiert.

Die Verbesserung unserer Klimabilanz richten wir am übergeordneten Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau aus.

3.1.5     Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung

Handlungsfeld

Ziel

Umsetzungsmaßnahme(n)

Termin

Status

Einführung ISO 50001

Reduktion Energieverbrauch

Ergeben sich aus dem Einführungsprojekt

31.12.2025

laufend

3.2        H14 Ökologische EU-Taxonomie

3.2.1     Qualitative Angabe 1

3.2.1.1             Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Langen-Seligenstadt verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Langen-Seligenstadt

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Langen-Seligenstadt. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Langen-Seligenstadt erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen.

Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Langen-Seligenstadt umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere der Datennacherfassungen bei Bestandspositionen. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt.[1]

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

3.2.1.2             Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Sparkasse Langen-Seligenstadt auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,32 Prozent ( Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Langen-Seligenstadt auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,33 Prozent ( Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.

Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.

Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

· Ein großer Teil der Aktiva der Sparkasse Langen-Seligenstadt gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

· Es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung, z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen, nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt.

Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

3.2.1.3             Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

3.2.1.3.1                   Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Langen-Seligenstadt ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.620 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") begeben. Dies entspricht ca. 36,59 Prozent ( Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Langen-Seligenstadt finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,93 Prozent ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen: Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

3.2.1.3.2                   Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite

Gebäudesanierungskredite

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 173 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") aus. Davon wurden 173 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 0 Mio. Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

3.2.1.3.3                   Private Haushalte - Kfz-Kredite

Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Sparkasse Langen-Seligenstadt keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche dieser Kundengruppe werden durch das Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt.

3.2.1.3.4                   Nicht-Finanzunternehmen

Nicht-Finanzunternehmen

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat zum Geschäftsjahresende 2023 15 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.

Derzeit sind 27,26 Prozent bzw. 4,07 Prozent ( Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx") der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Langen-Seligenstadt zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:

Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Langen-Seligenstadt die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

3.2.1.3.5                   Finanzunternehmen

Finanzunternehmen

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 150 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") auf. Davon sind 9,95 Prozent taxonomiefähig und 0 Prozent taxonomiekonform ( Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx").

Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.

Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem 0 Prozent ( Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz").

3.2.1.3.6                   Kreditinstitute

Kreditinstitut

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat zum Geschäftsjahresende 2023 146 Mio. Euro ( Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (61 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"), davon 0 Prozent ( Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") taxonomiekonform, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (85 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"), davon 0 Prozent taxonomiekonform in dieser Kategorie.

Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen in Höhe von 0 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Langen-Seligenstadt zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

3.2.1.3.7                   Versicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

3.2.1.3.8                   Wertpapierfirmen

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

3.2.1.3.9                   Verwaltungsgesellschaften

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

3.2.1.3.10              Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Die meisten Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Langen-Seligenstadt die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht vor ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor.

Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse Langen-Seligenstadt machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,31 Prozent (Basis Turnover) bzw. 0,33 Prozent (Basis CapEx) erklären (Bogen (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI").

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

3.2.1.3.11              Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte. 

3.2.1.4             Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR‑Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

3.2.1.4.1                   Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat zum Geschäftsjahresende 2023 2.363 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 1.950 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Langen-Seligenstadt betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z.B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Langen-Seligenstadt besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 413 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" ) der Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Langen-Seligenstadt zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z.B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Langen-Seligenstadt. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Derzeit sind 4,07 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx") der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Langen-Seligenstadt zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

3.2.1.4.2                   Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat zum Geschäftsjahresende 2023 14 Mio. Euro (Bogen " 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

3.2.1.5             Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Sparkasse Langen-Seligenstadt, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 112 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 2,27 Prozent der gesamten Aktiva ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz").

3.2.1.5.1                   Zentralstaaten und supranationale Emittenten

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 77 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 1,56 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen.

3.2.1.5.2                   Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 35 Mio. Euro ( Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 0,71 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

3.2.1.6             Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Langen-Seligenstadt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei 2462 mit 5 Mio. Euro; 2464 mit 4 Mio. Euro sowie 2466 mit 3 Mio. Euro ( siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz"). Dabei gibt es keine taxonomiekonforme (ökologisch nachhaltige) Risikopositionen. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Dass die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass diese tendenziell identisch sind.

3.2.1.7             Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.

Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt konnte jedoch alle 6 Fragen verneinen.

Für die Ermittlung der JA/Nein-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die aktuellsten zugrunde liegenden Zahlen (2022) erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben in ihren eigenen Meldebögen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Langen-Seligenstadtveröffentlicht werden.

3.2.2     Qualitative Angabe 2

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Sparkasse Langen-Seligenstadt mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt.

Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Langen-Seligenstadt. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Langen-Seligenstadt nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Langen-Seligenstadt aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

3.2.3     Qualitative Angabe 3

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse Langen-Seligenstadt zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Langen-Seligenstadt eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Langen-Seligenstadt besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.

3.2.4     Qualitative Angabe 4

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

3.2.5     Qualitative Angabe 5

Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.

4. Personal

4.1        H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit

4.1.1     Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte

Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.

· Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels stellt die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe dar. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren.

· Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen.

4.1.2     Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 601 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl ebenfalls bei 601 Personen.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in welchem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 99,50 Prozent aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Außertariflich Beschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden. Für alle Beschäftigten der Sparkasse Langen-Seligenstadt werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Sparkasse Langen-Seligenstadt beträgt 16,8 Jahre. 97,17 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 2,33 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben befristete Arbeitsverträge.

Unsere Ausbildungsquote betrug 5,01 Prozent im Jahr 2023. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen.

Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.

4.1.3     Gleichbehandlung und Entgelttransparenz

Für die Sparkasse Langen-Seligenstadt als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit.

Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert.

Darüber hinaus ist die Einhaltung des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) selbstverständlich und im Betriebsablauf fest verankert. Dazu gehören u. a. die gezielte Förderung von Frauen, um Tarifgruppen zu erreichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, die gezielte Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten in personelle Maßnahmen, um insbesondere Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts nicht entstehen zu lassen, und spezielle Weiterbildungsangebote für Frauen. Die Maßnahmen des Gleichstellungsplans für die Jahre 2023 bis 2028 werden in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten bei geschäftspolitischen und personellen Entscheidungen zugrunde gelegt und berücksichtigt.

Die zuletzt erfolgte Berichterstattung gemäß Entgelttransparenzgesetz für die Jahre 2017-2021 spiegelt diese Verankerung wider. Die Berichtspflicht ergibt sich stets für einen Zeitraum von 5 Jahren.

4.1.4     Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit

Entsprechend den Vorgaben des Hessischen Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.

Weiterhin wird die seit Jahren etablierte webbasierte Plattform für das betriebliche Vorschlagswesen von den Mitarbeitenden aktiv genutzt, um Verbesserungen von Arbeitsabläufen und Veränderungen zu initiieren. Das seit 2021 gestartete Projekt "SLS - Zukunft gestalten" ist eine weitere Plattform für die Beteiligung der Mitarbeitenden für die Weiterentwicklung der Sparkasse.

In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen sowie in Mitarbeiterjahres-, Austritts- und Probezeitgesprächen erfassen wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten sowie ihre Bereitschaft zur Weiterempfehlung der Sparkasse als Arbeitgeberin. Diese Kennzahlen verschaffen uns einen grundlegenden Überblick über die Qualität unserer Beschäftigungspolitik. Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen regen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem an, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, die als Orientierung für die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Optimierung unserer Leistungen als Arbeitgeber dienen.

Kennzahlen

2023
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) ohne Vorstand 598 232 366 0
Auszubildende und Trainees 30 15 15 0
Beschäftigte aus der Region 359 124 235 0
Führungskräfte aus der Region 39 31 8 0
2023
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 598 232 366 0
Gleichstellungsbeauftragte/stv. Gleichstellungsbeauftragte 2 2
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten 0
Vorjahr
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) ohne Vorstand 598 232 366 0
Auszubildende und Trainees 31 14 17 0
Beschäftigte aus der Region 360 128 232 0
Führungskräfte aus der Region 39 31 8 0
Vorjahr
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 598 232 366 0
Gleichstellungsbeauftragte/stv. Gleichstellungsbeauftragte 2 2
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten 0
Beschäftigungsverhältnisse Wert Vorjahr
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag (in %) (ohne Vorstand) 99,5 99,5
Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag (in %) 97,2 97,0
Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag (in %) 2,3 2,5
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert Vorjahr
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (in Jahren) 16,8 17,1
Ausbildungsquote (in %) 5,0 5,2
Übernahmequote (in %) 83,3 58,8
Zufriedenheit der Mitarbeitenden In % Vorjahr
Mitarbeitendenzufriedenheit insgesamt  wird bisher nicht erfasst wird bisher nicht erfasst
Bereitschaft zur Weiterempfehlung des Arbeitgebers wird bisher nicht erfasst wird bisher nicht erfasst

4.1.5     Diversität und Chancengerechtigkeit

In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.

Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.

Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität. Unsere Aktivitäten werden in den Berichten wie Gleichstellungs-/Frauenförderplan dargelegt und festgehalten.

Kennzahlen

2023

Diversität und Chancengerechtigkeit

Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 598 232 366 0
Vorstandsmitglieder 3 3 0 0
Führungskräfte 62 49 13 0
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 15 10 5 0
Zweckverband 13 11 2 0
2023
Diversität und Chancengerechtigkeit Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 598 111 212 275
Vorstandsmitglieder 3 0 0 3
Führungskräfte 62 0 35 27
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 15 0 2 13
Zweckverband 13 0 7 6
Vorjahr
Diversität und Chancengerechtigkeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 598 232 366 0
Vorstandsmitglieder 3 3 0 0
Führungskräfte 67 54 13 0
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 15 10 5 0
Zweckverband 13 11 2 0
Vorjahr
Diversität und Chancengerechtigkeit Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Sparkasse
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 598 112 210 273
Vorstandsmitglieder 3 0 0 3
Führungskräfte 67 0 38 29
Kontrollorgane und Eigentümer
Verwaltungsrat 15 0 2 13
Zweckverband 13 0 7 6
Frauenanteil nach Hierarchieebene In % Vorjahr
Weibliche Beschäftigte inkl. Auszubildende 60,9 60,9
Weibliche Führungskräfte 21,0 19,4
Weibliche Vorstandsmitglieder 0 0
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder 33,3 33,3

4.1.6     Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Projekt "SLS - Zukunft gestalten" Erreichung der drei Zielgrößen: Kundenattraktivität, Arbeitgeberattraktivität und betriebswirtschaftlicher Erfolg Bildung eines Kernteams und ergänzend Creativteams zu den drei Handlungsfeldern: Formulierung von Ambitionen laufend
Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung 90-100 % Bei jeder Neuanschaffung wird darauf geachtet, dass höhenverstellbare Tische angeschafft werden. laufend
Betriebssportgemeinschaften Förderung der sportlichen Betätigung und der Fitness u. a. Fußball, Tennis, Laufen  laufend

4.2        H16 Gesundheit und Wohlergehen

4.2.1     Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Langen-Seligenstadt die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze, ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Beschäftigte in schwierigen persönlichen Lebenssituationen und vieles mehr.

Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Beschäftigten sowie deren Angehörige durch ein umfassendes Informations- und Aufklärungsangebot, durch Schulungen, Seminare, Sport- und Fitnessangebote und vieles mehr.

Aktiv wird das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) längerfristig erkrankten Beschäftigten angeboten. Bei allem sollen persönliche Ressourcen gestärkt und Belastungen optimiert werden, um bei guten Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz Gesundheit und Motivation nachhaltig zu fördern.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.

Kennzahlen

Gesundheitsförderung Wert Vorjahr
Anzahl Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung ca. 300 ca. 250
Anzahl Kantinen mit biologischem und vegetarischem Angebot 1 1
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote (in %) 7,5 8,0

4.2.2     Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist. 

Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

4.2.3     Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Sparkasse Langen-Seligenstadt die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden finden wir individuelle Lösungen durch flexible Arbeitszeitregelungen oder auch durch u. a. das Angebot von Mobile Office und UrlaubPlus (begrenzter Zukauf von Urlaubstagen).

Kennzahlen

2023
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen  (ohne Altersteilzeit) 223 16 207 0
Beschäftigte in Elternzeit  20 7 13 0
Rückkehr nach Elternzeit  10 7 3 0
Vorjahr
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen  (ohne Altersteilzeit) 221 12 209 0
Beschäftigte in Elternzeit  24 6 18 0
Rückkehr nach Elternzeit  11 5 6 0

4.3        H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen

4.3.1     Grundlagen der Aus- und Weiterbildung

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.

Nach der Ausbildung bieten wir Beschäftigten die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum "Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum "Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an. Anschließend ist die Weiterbildung zur "Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. zum "Sparkassen-Betriebswirt" oder zur "Bankbetriebswirtin" bzw. zum "Bankbetriebswirt" möglich. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum "Bachelor of Science" oder auch den Masterstudiengang an diverse Hochschulen - z.B. die Hochschule Mainz oder die Fern Uni Hagen sowie bei dem regionale Bildungsträger Berufsakademie Rhein-Main Rödermark.

4.3.2     Weiterbildungsmaßnahmen

Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.

In die Weiterbildung von 574 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 568,7 TEURO Euro investiert. Im Durchschnitt nutzte jede bzw. jeder Beschäftigte 4,77 Weiterbildungstage im Jahr.

Im Hinblick auf die Wettbewerbserfordernisse sowie rechtlicher und technologischer Neuerungen bietet die Sparkasse den Beschäftigten umfangreiche Angebote. Die Schulung der digitalen Kompetenz unserer Beschäftigten ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, z. B. um den Herausforderungen einer "Führung auf Distanz" begegnen zu können. Hier unterstützen wir zudem die Mitarbeitenden durch eine verbesserte technische Ausstattung am Arbeitsplatz (Mobile Thin Clients) sowie regelmäßigen Veranstaltungen (Digital Morning, Digital Evening).

Im Berichtsjahr 2023 hat die Sparkasse die Einführung eines neuen Tools für Mitarbeiterjahresgespräche fortgesetzt. Mitarbeitende erhalten die Möglichkeit, mindestens einmal im Jahr eine Rückmeldung zum aktuellen Leistungsstand von ihrer direkten Führungskraft zu erhalten. Im vergangenen Jahr haben weitere Bereiche diese systematischen Mitarbeitergespräche eingesetzt. Diesem Prozess werden künftig weitere Personalmaßnahmen - wie folgen, um Mitarbeitende strukturiert bei der Entfaltung der persönlichen Potenziale zu unterstützen, um durch die Weiterentwicklung der Belegschaft zur Organisationsstabilität und Zukunftssicherung beitragen zu können.

Kennzahlen

2023
Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 580 Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich
Personentage für Fortbildung 2.741 Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich
Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) 0 0 0 0
Vorjahr
Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 580 Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich
Personentage für Fortbildung 1.421 Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich Auswertung nicht möglich
Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) 0 0 0 0
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert Vorjahr
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) 569 512
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten (in Tagen) 4,77 2,45

5. Corporate Governance

5.1        H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende

5.1.1     Rechtlicher Rahmen

Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.

Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

· Capital Requirements Regulation (CRR)

· Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

· Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)

· Gesetz über Geldwäsche (GwG)

· Handelsgesetzbuch (HGB)

· Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Der Verhaltenskodex der Sparkasse Langen-Seligenstadt enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Hessen, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen.

Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Unternehmensinteresse, die Geschäftstätigkeit und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags langfristig zu gewährleisten und alle unternehmerischen Entscheidungen an dieser Aufgabe auszurichten.

Zu diesem Zweck arbeiten beide Organe vertrauensvoll und eng zusammen. Der Verwaltungsrat legt die geschäftspolitischen Richtlinien fest. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und bestimmt in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung. Er trägt ebenfalls Sorge für die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien (Compliance), während der Verwaltungsrat zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung ist. Dazu ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Unternehmensführung relevanten Informationen insbesondere der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und der Compliance zu berichten.

5.1.2         Werte und Handlungsrichtlinien

Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert werden.

Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Sparkasse Langen-Seligenstadt verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren.

Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Sparkasse Langen-Seligenstadt liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkasse Langen-Seligenstadt eingebunden.

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung.

In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Sparkasse Langen-Seligenstadt gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Sparkasse Langen-Seligenstadt festgelegt und werden regelmäßig geschult.

Der Verhaltenskodex der Sparkasse Langen-Seligenstadt bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfe in Konfliktsituationen. Er trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse Langen-Seligenstadt. 

5.2        H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung

5.2.1     Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Sparkasse Langen-Seligenstadt bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.

Die Compliancebeauftragte stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Sparkasse Langen-Seligenstadt und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

5.2.2     Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus die Compliance-Beauftragte verantwortlich. Sie ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Die Beauftragte identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung.

Weiter unterstützt und berät sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragte erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Betroffene Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die Compliance-Beauftragte zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Sparkasse Langen-Seligenstadt geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen.

5.2.3     Politische Interessenvertretung

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt ist Mitglied im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.

Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschafts­einrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.

5.2.4     Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.

5.2.5     Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Alle Beauftragten überwachen stetig die rechtlichen Anforderungen und setzen Neuerungen termingerecht für die Sparkasse um. Daneben fließen auch Gefährdungsszenarien, die durch die Medien oder durch den Austausch mit anderen Beauftragten bekannt werden, in die Präventionssysteme der Sparkasse ein. Durch diese Ausrichtung besteht ein stetiges individuelles Handlungsprogramm im Bereich jedes Beauftragten. 

6. Kommunikation

6.1        H20 Dialog mit Anspruchsgruppen

6.1.1     Anspruchsgruppen der Sparkasse

Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

· Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner

· Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

· Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider)

· Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

· Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

· Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

6.1.2     Kommunikation mit Anspruchsgruppen

Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.

Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.

Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen hat eine Arbeitsgruppe im DSGV ein umfassendes Instrument zur Befragung und Analyse entwickelt. Damit können Sparkassen auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Anliegen, Perspektiven und Erwartungen aller ihrer Anspruchsgruppen zur Nachhaltigkeit ermitteln, vergleichen und in ihre Wesentlichkeits­analysen (s. nächsten Abschnitt) einbinden. Der Basisfragebogen, mit dem alle Anspruchsgruppen die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkasse und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltig­keits­­themen beurteilen, wird für die Gruppen Mitarbeitende, Privatkunden und Firmenkunden zusätzlich um zielgruppenspezifischen Fragen ergänzt. Alle Anspruchsgruppen haben zudem die Möglichkeit, Freitexte einzugeben, welches ein umfassendes Feedback erlaubt.

Im Folgenden sind die wichtigsten Dialogformate und ihre Themen aufgeführt:

Übersicht über Dialoge mit Anspruchsgruppen

Zielgruppe/Anspruchsgruppe Anzahl Dialoge Art des Dialogs Wesentliche Themen/Inhalte Ergebnisse
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 43 Mitarbeiterforen, Führungszirkel-Sitzungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, Impulsmanagement, digitale Kanäle Information, Strategische Ausrichtung, Fortbildung Information kommunikativer Austausch, Qualifikation
Kundinnen und Kunden 39 Informations-Veranstaltungen (zum Teil über digitale Medien) Geldanlagethemen, Immobilien, Vorsorge Information, kommunikativer Austausch
Geschäftspartner 77 Kontakt über Telefonate, Telefonkonferenzen, Skype, Einzel-Meetings. Präsenz-Veranstaltungen Bilateraler kommunikativer Austausch zu verbundpartnerspezifischen Themen Information, kommunikativer Austausch
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider/-innen) 50 Sitzungen des Unternehmerbeirates, des Kommunalbeirates und des Verwaltungsrates  Information, Strategische Ausrichtung, kommunale Themen Information, kommunikativer Austausch, Entscheidungen gem. Satzung
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) 11 Informationsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen Veranstaltungen für Schüler, kulturelle, soziale Veranstaltungen Information, kommunikativer Austausch,
Meinungsbildner/-innen 12 Unternehmertreffen     (u. a. Unternehmerforum), Cyber-Veranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen Information, kommunikativer Austausch Information, kommunikativer Austausch
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) 12 Unternehmertreffen       (u. a. Unternehmerforum), Cyber-Veranstaltungen, IHK-Gründertage (digital), Veranstaltung mit der Kreishandwerkerschaft Information, kommunikativer Austausch Information, kommunikativer Austausch
Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen 0 Information kommunikativer Austausch, Qualifikation

6.1.3    Wesentlichkeitsprüfung

Wir nutzen den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln. Wir bieten hierfür Veranstaltungen an, die alle Zielgruppen ansprechen. Die Durchführung einer Stakeholderbefragung bzgl. einer Wesentlichkeitsprüfung ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

7. Nachhaltige Anlageprodukte

7.1        P1 Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte

7.1.1          Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte

Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

Mit den Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen der Produktpartner (DekaBank, Helaba und LBBW) verfügt die Sparkasse über ein Sortiment von Investmentfonds (zum Beispiel Renten-, Aktien- und Mischfonds, Immobilienfonds, ETFs) und Anleihen sowie Zertifikaten, das für alle Kundinnen und Kunden passende Produkte je nach Risikoneigung und Liquiditätsbedarf bietet. Im Rahmen der Anlageberatung werden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abgefragt. Die entsprechenden Angaben zu den Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen wir bei der Auswahl und Empfehlung eines geeigneten Finanzinstruments in der Anlageberatung.

Das Anlagevolumen in Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen belief sich 2023 auf 251.726 TEUR (Deka), das entspricht 38,7 Prozent der gesamten Wertpapieranlage der Deka (Vorjahreswerte sind nicht vorhanden).

Kennzahlen

 Nachhaltige Anlageprodukte Volumen in T€ Vorjahr
Anlagevolumen gesamt 251.726 / Deka Produkte Nicht bekannt

7.1.2          Nachhaltige Eigenemissionen

Die Sparkasse Langen-Seligenstadt hat in 2023 kein spezifisches nachhaltiges Produkt aufgelegt.

7.2        P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge

Die Förderung der Ersparnisbildung in der Bevölkerung gehört zu unseren zentralen Aufgaben als Sparkasse. Herausfordernde Zinsszenarien und die Inflation erschweren die finanzielle Zukunftsvorsorge erheblich und bringen vor allem Menschen mit geringeren Einkommen unter Druck. Die Anpassung der Eigenvorsorge unserer Kundinnen und Kunden an die veränderten Rahmenbedingungen ist und bleibt eine vordringliche Aufgabe für uns als Sparkasse.

Die Menschen in der Region sind zunehmend bereit, für die eigene (Alters-)Vorsorge selbst einzustehen. Jüngere fangen früher an, aus eigener Kraft Kapital aufzubauen, der Anteil der Nichtsparerinnen und -sparer geht generell zurück. Die steigende Bereitschaft zur Eigeninitiative spüren wir auch als Sparkasse. Durch regelmäßiges Sparen sorgt die breite Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden vor: Über 101.571 TEUR waren im Berichtsjahr bei der Sparkasse in rund 14.383 mittel- und langfristigen Sparprodukten (Anzahl Verträge/Stck.) angelegt, die regelmäßig bespart werden. Darüber hinaus waren Mittel in Höhe von 71.844 TEUR in Produkte zur Altersvorsorge investiert, wie zum Beispiel Riester-Verträge, Basisrentenverträge (Rürup) oder die betriebliche Altersvorsorge.

Insgesamt wurden bis Ende 2023 24.873 Wertpapiersparverträge bespart. Angesichts fehlender Zinsen für die klassischen Geldanlagen nutzen private Kundinnen und Kunden seit einigen Jahren vermehrt auch Fondssparpläne für die Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau. In Zusammenarbeit mit der DekaBank und der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir privaten Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Wertpapieren (z. B. Investmentfonds) und Vorsorgeprodukten. Je nach persönlichen Wünschen, Zielen und Risikoneigung haben sie die Möglichkeit, bereits mit Sparbeträgen ab 25 Euro monatlich langfristig Kapital aufzubauen. Hierzu bieten wir auch den Vermögensaufbau mit Produkten an, die über Nachhaltigkeitsmerkmale verfügen. Diese private (Alters-)Vorsorge ergänzt das Einkommen im Rentenalter und verringert die Rentenlücke.

Kennzahlen

Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge Volumen in T€ Vorjahr
Anlagevolumen gesamt 188.539  Keine Zahlen vorhanden

8. Beratung/Service mit Nachhaltigkeitsbezug

8.1        P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.

Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden ein.

8.1.1          Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen

Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 111.568 Privatgirokonten (Vorjahr: 108.780) geführt, 309 davon waren Basiskonten (Vorjahr: 290).

8.1.2          Filialnetz und digitale Zugangswege

Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 20 Filialen (Vorjahr: 20) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.

An insgesamt 41 Standorten (Vorjahr: 43) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.

Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.

Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten 106.123 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 92.266) ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich: Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich: 79.918 Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard für Zahlungen im Handel - das sind 5.353 mehr als im Vorjahr. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt: Im Dezember 2023 waren 87,7 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone. Die Anzahl der Zahlungen mit der App "Mobiles Bezahlen" ist im Berichtsjahr im Trend gestiegen. Apple Pay nutzen immer mehr Sparkassen-Kundinnen und -kunden.

Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.

2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der Sparkassen-Finanzgruppe für Geschäfts- und Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der Nutzung des S-Firmenkundenportals und der Business Center mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun mit der App jederzeit und überall die Übersicht über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen - auf Wunsch auch über Konten bei anderen Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware Lexoffice geladen werden.

Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung.

Kennzahlen

Anzahl Vorjahr
Privatgirokonten gesamt 111.568 108.780
Davon: Basiskonten 309 290
Filialen (personenbesetzt) 20 20
Fahrbare Filialen 0 0
SB-Filialen 21 23
SB-Geräte (Bankautomaten) 62 65
Geldausgabeautomaten  32 32
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 19 18
Ein- und Auszahlungsautomaten 36 39
Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking 106.123 92.266
Installationen der Sparkassen-Apps 49.645 43.068

8.2        P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

8.2.1          Sprachservices

Wir bieten auch Beratung türkischer, russischer und arabischer Sprache an, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen. Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch, Tschechisch und Polnisch zur Verfügung sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.

8.2.2          Barrierefreiheit

Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. 41 unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 40 Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.

Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterialien zu den angebotenen Finanzdienstleistungen als barrierefreie Dokumente in leichter Sprache sowie als Videos in Gebärdensprache bereit.

Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Sparkasse Langen-Seligenstadt betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche an

Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Deshalb schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen.

Kennzahlen

Anzahl Vorjahr
Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten 41 43
Davon: rollstuhlgerecht 0 0
Davon: sehbehindertenunterstützend 1 1
Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend 40 42

9. Impressum

Das Copyright für diesen Nichtfinanziellen Bericht liegt bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt.

Ansprechpartner: 

Tobias Herrmann

Vorstandsstab                                                                

Telefon 06182 925 60119

E-Mail: Nachhaltigkeit@sls-direkt.de

[1] Details zu den Beschränkungen finden sich in Abschnitt 10 dieses Kapitels.

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