KreSta Fliesen GmbHLiquidiert

46119 Oberhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 12696
Eingetragen
29.9.2003
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenHerstellung von keramischen Haushaltswaren und ZiergegenständenFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks und die Ausführung aller damit verbundenen Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Detlef Stangenberg
seit 29.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

KreSta Fliesen GmbH

Oberhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 593,50 1.331,00
I. Sachanlagen 593,50 1.331,00
B. Umlaufvermögen 121.668,82 85.598,38
I. Vorräte 13.731,42 13.484,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.785,11 5.628,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 98.152,29 66.484,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 149,43 285,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 122.411,75 87.215,35

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 77.452,17 41.441,43
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 40.000,00 40.000,00
III. Verlustvortrag 24.123,16 44.421,50
IV. Jahresüberschuss 36.010,74 20.298,34
B. Rückstellungen 25.937,26 24.197,00
C. Verbindlichkeiten 19.022,32 21.576,92
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 18.849,54 19.919,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 122.411,75 87.215,35

Anhang

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Größenklassenbestimmung

Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen Geschäftsjahresschluss sind folgende Größenmerkmale festzustellen:

Merkmal 31.12.2011
Bilanzsumme: € 122.411,75
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Merkmal 31.12.2010
Bilanzsumme: € 87.215,35
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50

Die Gesellschaft blieb eine kleine Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der Geschäftsjahre 2010 und 2011 nicht mindestens zwei der in § 267(1) HGB bestimmten Größenmerkmale überschritten wurden.

Größenklassenabhängige Erleichterungen

Auf den Anhang zum 31.12.2011 findet hinsichtlich der in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG Anwendung.

Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten Bilanz wurde von der Erleichterungsvorschrift des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wurde der zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht beigefügt (§ 274a HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ihre Offenlegung unterbleibt gemäß § 326 HGB.

Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben gemäß § 288 HGB folgende Angaben:

- Aufgliederung der Verbindlichkeiten

- sonstige finanzielle Verpflichtungen

- Aufgliederung der Umsatzerlöse

- Zahl der Beschäftigten

- Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorganes

- Erläuterungen der sonstigen Rückstellungen.

Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.

Allgemeine Angaben

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsrechts.

Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist gewahrt.

Beim Anlagevermögen sind nur Gegenstände angesetzt die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen.

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederstwertprinzips einzeln bewertet.

Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im Jahresabschluss berücksichtigt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer mit gleichbleibenden oder fallenden Jahresbeträgen.

Geringwertige Gegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der über die Dauer von fünf Jahren abgeschrieben wird.

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz ersichtlich.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Bei den in Ausführung befindlichen Aufträgen erfolgte die Ermittlung der Herstellungskosten durch Rückrechnung von den anteiligen Gewerkerlösen. Zinsen werden nicht einbezogen.

Geleistete Anzahlungen betreffen Leistungen an Nachunternehmer für die Ausführung von Fliesenlegerarbeiten. Die Bewertung erfolgte mit den tatsächlich gezahlten Nettobeträgen ohne abziehbare Vorsteuer.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Wagnisse und sonstiger wertmindernder Umstände bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennbeträgen bilanziert. Beträge größeren Umfangs, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, sind nicht enthalten.

Der Ansatz flüssiger Mittel und Guthabenbestände bei Kreditinstituten erfolgt mit den nachgewiesenen Nennwerten.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Abgelder und Umsatzsteuern auf Anzahlungen sind nicht enthalten.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.

Das gezeichnete Kapital von DM 50.000,00 ist zum umgerechneten Nennwert angesetzt.

Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren durch Zuzahlungen der Gesellschafter ergebnisneutral gebildet. Im Berichtszeitraum sind keine Änderungen erfolgt.

Sonstige Rückstellungen sind für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, für Aufwendungen für unterlassene Instandhaltung sowie für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, gebildet. Drohverlustrückstellungen sind nicht enthalten.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen. Eine langfristige Rückstellung ist zum Barwert angesetzt. Auflösungen werden nur vorgenommen, wenn der Grund der Rückstellung entfallen oder eine niedrigere Bewertung geboten ist.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Diese stimmen mit den Rückzahlungsbeträgen überein. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht enthalten.

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen im Sinne des § 277(4) HGB sind im Berichtsjahr nicht entstanden.

Mit Ausnahme der Bewertung einer langfristigen Rückstellung ist von den Bewertungs- und Bilanzierungsgewohnheiten nicht abgewichen worden.

Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Sonstige Pflichtangaben

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind am Abschlussstichtag nicht verzeichnet. Durch Sicherungsübereignungen von Gegenständen des Anlagevermögens sind Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von € 1.657,39 (€ 3.030,62) unterlegt. Ferner bestehen mit den üblichen Eigentumsvorbehaltsrechten verbundene Lieferantenverbindlichkeiten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus

- der Begebung und Übertragung von Wechseln

- Bürgschaften

- Gewährleistungsverträgen

haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher dem Grunde nach.

Latente Steuern werden nicht abgegrenzt.

Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorganes

Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Gesellschaft von dem Geschäftsführer

- Detlef Stangenberg

gesetzlich vertreten.

Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung hat nicht bestanden.

Organkredite

Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes wurden keine Vorschüsse auf Bezüge oder Kredite gewährt.

Angaben über Unternehmensbeziehungen

Die Gesellschaft hat keinen Beteiligungsbesitz.

Nachrichtlich wird angemerkt, dass die Geschäftsanteile an der KreSta Fliesen GmbH keinem Unternehmensvermögen zugehören.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der Verwendung aufgestellt.

Die Gesellschafter beabsichtigen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2012 festgestellt.

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