Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 8449
Eingetragen
6.3.1989
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit sonstigen MaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Handel, Im- und Export mit Industriemaschinen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Tonino Costa
seit 27.1.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Costa machinery GmbH

Witten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 48.372,50 47.267,00
I. Sachanlagen 48.372,50 47.267,00
B. Umlaufvermögen 662.000,97 696.675,16
I. Vorräte 553.806,00 580.382,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.113,52 85.959,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 76.081,45 30.333,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 10.594,00
Summe Aktiva 710.373,47 754.536,16

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 622.042,49 646.725,43
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 620.725,43 581.485,53
III. Jahresfehlbetrag 24.682,94 -39.239,90
B. Rückstellungen 14.376,56 13.876,56
C. Verbindlichkeiten 73.954,42 93.934,17
Summe Passiva 710.373,47 754.536,16

Anhang

Anhang zum Jahresabschluss 2016

Allgemeine Angaben zur Bilanz und GuV-Rechnung

Darstellung von Bilanz und GuV-Rechnung:

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der GuV-Rechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Vorjahreswerte sowohl in der Bilanz als auch in der GuV-Rechnung entsprechen denen zum 31. Dezember 2016.

Insofern sind die Beträge vergleichbar und keine weiteren Anpassungen erforderlich gewesen (§ 265 Abs. 2 HGB).

Zu § 284 Abs. 2 HGB Folgendes:

Grundsätze und Methoden der Gliederung und Bewertung, sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Gliederung und Bewertung entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

Die Handelsbilanz ist zugleich Steuerbilanz.

Währungsumrechnungen wurden zum amtlichen Tageskurs vorgenommen.

Die Posten des Anlagevermögens sind ausgewiesen zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der jeweils festgelegten Nutzungsdauer.

Die Vorräte sind grundsätzlich mit steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Wirtschaftsgüter sind bewertet mit Nennwerten,

Abzinsungen waren nicht erforderlich.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

Die Verbindlichkeiten sind bewertet mit ihrem Erfüllungsbetrag.

Bilanzierungshilfen gemäß: § 269 S.1 HGB = Aufwendg. f. d. Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes § 268 II HGB = dto. § 274 II GB = akt. Steuerabgrenzung wurden nicht angewendet.
Bewertungsmethoden gemäß: § 240 IV HGB = Gruppen- und Durchschnittsbewertung des

Vorratsvermögens § 256 S. 1 HGB = Bewertungsvereinfachungsverfahren (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden desgleichen nicht angewendet.

Eine Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß § 284 II Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich.

Angaben zu speziellen Posten der Bilanz:

Vermögensgegenstände:

Die Entwicklung der Anlagepositionen im Geschäftsjahr 2016 ist dem Anlagespiegel, Seite 24, zu entnehmen.

Die GWG's wurden im Geschäftsjahr 2016 gem. § 6 (2) EStG bis zur Höhe von € 410,00 abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum 31. Dezember 2016 nicht.

Rückstellungen:

Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet für Abschlusskosten und sonstige Kosten.

Haftungsverhältnisse:

Im Sinne von § 251 HGB: (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- u. Scheckbürgschaften u. aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) keine-

sonstige finanzielle Verpflichtungen:

-keine-

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung:

Sonstige Angaben (§§ 277 IV, 285 Nr. 5 HGB) zur GuV-Rechnung sind nicht erforderlich.

Angaben zu Organen und Arbeitnehmer:

Organe:

Geschäftsführer der Gesellschaft mit Alleinvertretungsberechtigung, befreit von den

Beschränkungen des § 181 BGB, ist:

Herr Tonino Costa, wohnhaft in Bochum,

Herr Stefan Lange, wohnhaft in Bochum.

Gem. § 286 IV i. V. m. § 285 Nr. 9 a HGB:

Angaben zu den Gesamtbezügen der Mitglieder der Geschäftsführung -keine-

Angaben über die Verwendung des Ergebnisses:

Vorab beschloss die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung, dass bei Feststellung des Jahresabschlusses der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Witten, den 24.02.2017

Tonino Costa Stefan Lange

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.2.2017.

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