Sana Rechnungswesen GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Huckenbeck seit 5.9.2024 | Prokura |
Janine Bender seit 16.1.2024 | Geschäftsführer |
Christoph Hofmeister seit 13.7.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.90% | |
Stadt Remscheid | 5.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sana-Klinikum Remscheid GmbHRemscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sana-Klinikum Remscheid GmbH, Remscheid PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Krankenhausträgergesellschaft Sana-Klinikum Remscheid GmbH, Remscheid, der zugleich der Jahresabschluss des Krankenhauses Sana-Klinikum Remscheid, Remscheid, ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Krankenhausträgergesellschaft Sana-Klinikum Remscheid GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die auf der letzten Seite des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 5. März 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Michael Proksch, Wirtschaftsprüfer Mark T. Müller, Wirtschaftsprüfer Lagebericht 2023Die Sana-Klinikum Remscheid GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Sana Kliniken AG, Ismaning, in deren Konzernabschluss sie einbezogen wird. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses mit Ausbildungsstätte, sonstigen Nebeneinrichtungen sowie flankierenden Einrichtungen in Remscheid. Das Sana-Klinikum ist mit über 500 Betten ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung und der alleinige Akutversorger der Stadt Remscheid und ist mit seinen 14 Fachabteilungen und 8 interdisziplinären Zentren damit erste Anlaufstelle für Patienten mit akuten und chronischen Erkrankungen. Im Bereich der Notfallversorgung ist das Klinikum regionales Traumazentrum und verfügt über eine zertifizierte regionale Strike-Unit und eine zertifizierte Chest-Pain Unit. Neben der somatischen Versorgung erfüllt das Krankenhaus mit seinem Zentrum für Seelische Gesundheit des Kindes- und Jugendalters die Versorgung für die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal. 1. Gesamtwirtschaftliche und Branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft befindet sich seit über einem Jahr im Abschwung. Vor dem Hintergrund der Krisen der vergangenen drei Jahre sind vor allem die inflationsbedingten Kostensteigerungen zu spüren. Aufgrund der Teuerungsrate ist bei gleichzeitig leicht rückläufigen Energiekosten ein Anstieg der Löhne zu verzeichnen, so dass die Kaufkraft beginnt sich zu erholen. Im weiteren Verlauf wird bis zum Jahresende ein Abklingen des Abschwungs und ein Anstieg des Auslastungsgrads der Wirtschaft erwartet. Auf Basis aktueller Prognosen soll die deutsche Wirtschaft 2024 um 1,3 Prozent und 2025 um 1,5 Prozent wachsen. 1 Die Inflationsrate in Deutschland liegt im September 2023 bei 4,5 Prozent. Nach Werten von über 6 Prozent in den Monaten Juli und August erreicht die Inflationsrate den niedrigsten Wert seit Kriegsbeginn in der Ukraine. Haupttreiber der Inflation sind die weiterhin steigenden Lebensmittelpreise. 2 Der EZB-Rat hat den Leitzins erneut erhöht, um für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 Prozent zu sorgen. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank liegt zum 20. September 2023 bei 4,5 Prozent. 3 Die schwache Konjunktur wirkt sich nun auch auf den Arbeitsmarkt aus. Die Arbeitslosenquote steigt im September gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte. 4 Der für die branchenbezogene Entwicklung zentrale Indikator ist die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. September 2023 ist das vorläufige Finanzergebnis des ersten Halbjahres 2023 der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht worden. Dieses erreicht ein Defizit in Höhe von EUR 600 Mio. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag zum Ende des ersten Halbjahres bei rund EUR 9,7 Mrd. 5 Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind im ersten Halbjahr 2023 um 1,0 Prozent, die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen um 7,0 Prozent gestiegen. Ursächlich für die im Vergleich zu den vergangenen Jahren hohe Veränderungsrate ist die Kombination aus einer sehr dynamischen Preiskomponente, steigenden Fallzahlen sowie insbesondere die mit 12,5 Prozent stark gestiegenen Pflegepersonalkosten. 6 "Hintergrund ist, dass mit zunehmenden Abschlüssen für Pflegebudgets der vergangenen Jahre zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern in vermehrtem Umfang die Kosten für Pflegepersonal aus den letzten Jahren von den Krankenkassen ausbezahlt werden". 7 Die Regierungskommission hat am 6. Dezember 2022 die dritte Stellungnahme und Empfehlung für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegt. Die Eckpfeiler der Krankenhausreform umfassen dabei eine leistungsdifferenzierte Krankenhausplanung der Länder, auf Basis sogenannter Leistungsgruppen. Auf Basis der leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung sollen die Krankenhäuser zukünftig neben einer leistungsabhängigen Vergütungskomponente für jede zugewiesene Leistungsgruppe eine Vorhaltevergütung erhalten. Die Vorhaltevergütung wird unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Hauses gezahlt. Die bisherigen Fallpauschalen sollen zukünftig um Vorhaltekostenanteile abgesenkt werden. Das Gesundheitsministerium hat einen ersten Arbeitsentwurf über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstruktur (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) ausgearbeitet. Danach gibt es erste Regelungen zur Ausgestaltung der ambulant-stationären Versorgungseinrichtungen (Level II Kliniken). Für die Leistungsgruppen, die für die stationäre Behandlung Voraussetzung sind, sollen nach diesem Entwurf bundeseinheitliche Qualitätskriterien gelten. Nach der Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern müssen die Länder das komplexe Gesetz zunächst in Landeskrankenhausgesetze übertragen. Im Januar 2024 könnte dann der Reformprozess beginnen und bis 2025 die notwendigen Landesgesetze verabschiedet sein. Dabei sieht der Reformplan einige Jahre Übergangszeit vor. 8 Unabhängig von dem Fortgang der Krankenhausreform ist das Jahr 2023 von der Umsetzung der Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums geprägt, welche unter anderem auch Auswirkungen auf die Finanzierung haben. Darunter fallen das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz), GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit Anpassungen im Pflegebudget sowie das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz mit Regelungen zur Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege. Ab dem 1. Januar 2023 wurden die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonaluntergrenzen um Untergrenzen für die Fachabteilungen: Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Urologie und Rheumatologie erweitert. Die durch das sog. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 beschlossene Verkürzung der Zahlungsfrist zur Begleichung von Krankenhausrechnungen auf fünf Tage wird wiederum um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Zudem werden Zuschüsse nach § 4a KHEntgG zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin, § 5 Abs. 2c KHEntgG Förderung der Geburtshilfeabteilungen in Krankenhäusern sowie nach § 26f KHG ein spezielles Hilfsprogramm für Krankenhäuser nach den Regelungen der allgemeinen Energiepreisbremse gemäß EWPG und StromPBG gewährt. Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, über die Verordnung zu einer speziellen sektorenübergreifenden Vergütung (Hybrid-DRG-V), wird die Vergütung von Hybrid-DRGs geregelt, welche den Trend der Ambulantisierung weiter vorantreiben. 9
1 Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung e. V., Pressemitteilung vom 28.
September 2023
2 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.
405 vom 11. Oktober 2023
3 EZB, Pressemitteilung Geldpolitische
Beschlüsse vom 14. September 2023
4 Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Nr.
44 vom 29. September 2023
2. Geschäftsverlauf (Geschäftsentwicklung) der Sana-Klinikum Remscheid GmbHa) Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren
b) Entwicklung der nicht-finanziellen LeistungsindikatorenDer Unternehmenswert der Sana-Klinikum Remscheid GmbH wird neben den finanziellen Kennzahlen maßgeblich durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt. Sie betreffen die Beziehungen des Unternehmens zu Patienten und Mitarbeitern sowie das Leistungsportfolio im Einzugsgebiet. Die Entwicklung in diesen Bereichen verlief in 2023 stabil. Stabile Besetzungen im Ärztlichen Dienst sowie im Funktionsdienst, Medizinisch-technischen Dienst und dem Pflegedienst sind nach Überzeugung der Sana-Klinikum Remscheid GmbH ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsweisenden erfolgreichen Positionierung im Wettbewerb. In Summe lassen diese Angaben Rückschlüsse darauf zu, inwieweit es dem Unternehmen gelingt,
Diese Aspekte sind nach Überzeugung der Sana-Klinikum Remscheid GmbH wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden erfolgreichen Positionierung im Wettbewerb und orientieren sich am Leitbild der Sana Kliniken AG. 11 3. Darstellung der Lage des UnternehmensVermögenslageDie Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 779 TEUR auf 109.496 TEUR gesunken. Das langfristige Vermögen verminderte sich abschreibungsbedingt um 3.671 TEUR auf 63.366 TEUR. Das Umlaufvermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.165 TEUR auf 41.398 TEUR. Der Anstieg setzt sich im Wesentlichen aus vier Sachverhalten zusammen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich, hauptsächlich aufgrund der gegenüber dem Vorjahr verbesserten Abrechnung um 2.160 TEUR, auf 14.898 TEUR (Vj.: 17.058 TEUR). Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht erhöhten sich, im Wesentlichen aufgrund der Ausgleichsberechnungen in Höhe von 3.016 TEUR sowie den gegenläufig reduzierten Forderungen aus Fördermitteln nach KHZG aufgrund des Geldeinganges um 821 TEUR, um insgesamt 2.491 TEUR auf 15.183 TEUR. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhen sich um 631 TEUR auf 1.243 TEUR. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Forderungen gegen die Finanzverwaltung aus Körperschaftsteuerüberzahlungen, welche sich um 727 TEUR auf 748 TEUR erhöhten. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erhöhte sich um 871 TEUR, aufgrund bereits vereinnahmten aber noch nicht verausgabten Fördermitteln in Höhe von 885 TEUR, im Vergleich zum Vorjahr auf 6.071 TEUR. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich, aufgrund bereits gezahlter Aufwendungen für IT-Rahmenverträge und Versicherungsleistungen für das Folgejahr, um 727 TEUR auf 797 TEUR. Das Eigenkapital der Sana-Klinikum Remscheid GmbH beträgt 19.371 TEUR (Vj.: 22.632 TEUR). Die Differenz entspricht dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.262 TEUR. Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens verringert sich abschreibungsbedingt um 78 TEUR auf 12.895 TEUR. Die Rückstellungen reduzierten sich, im Wesentlichen aufgrund den um 174 TEUR auf 3.134 TEUR gesunkenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie den um 115 TEUR gesunkenen sonstigen Rückstellungen, um 314 TEUR auf 12.035 TEUR. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 2.119 TEUR auf 64.428 TEUR. Der Anstieg setzt sich im Wesentlichen aus drei Sachverhalten zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbedingt um 907 TEUR auf 3.034 TEUR. Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht erhöhten sich, aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr um 726 TEUR auf 10.298 TEUR gestiegenen Fördermittelverbindlichkeit aus bereits vereinnahmten aber im Geschäftsjahr noch nicht verausgaben Fördermittel, sowie der um 1.028 TEUR auf 3.887 TEUR gestiegenen Verbindlichkeit aus der Ausgleichsberechnung, um 2.680 TEUR auf 15.717 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich gegenläufig um 1.328 TEUR auf 43.613 TEUR. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Rückzahlungen aus Ausleihungen in Höhe von 3.942 TEUR an die Muttergesellschaft. Gegenläufig erhöhte sich die Verbindlichkeit gegenüber dem Cash-Pool um 1.699 TEUR auf 5.734 TEUR. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich aufgrund der noch nicht vereinnahmten 3. Tranche der Energiepreisbremse nach §26f KHG in Höhe um 755 TEUR auf 766 TEUR.
11 Sana Kliniken AG - Sana Leitbild - unsere
Verantwortung - unsere Mission
FinanzlageDie liquiden Mittel, unter Berücksichtigung der Cash-Pool Verbindlichkeit in Höhe von 5.734 TEUR, betragen 337 TEUR (Vj.: 1.165 TEUR). In den liquiden Mitteln sind Fördermittel in Höhe 6.068 TEUR enthalten (Vj. 5.183 TEUR). Der Rückgang der liquiden Mittel in Höhe von 828 TEUR resultiert im Wesentlichen aus einem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 4.584 TEUR, einem positiven Cashflow aus der Investitionstätigkeit (1.731 TEUR) sowie einem negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -7.143 TEUR. Die Liquidität der Sana-Klinikum Remscheid GmbH ist durch die Teilnahme am Cash-Pool der Sana Kliniken AG jederzeit gesichert. Die Gesellschaft kann zur Sicherung ihrer Liquidität auf die Unterstützung der Sana Kliniken AG zurückgreifen. Es besteht eine unbefristete Vereinbarung mit der Sana Kliniken AG zum Cash-Pooling mit dem Ziel, die verfügbaren Finanzmittel optimal zu nutzen. In diesem Zusammenhang wurde der Gesellschaft eine interne Cash-Pool-Linie in Höhe von 8.000 TEUR eingeräumt. Guthaben bzw. Inanspruchnahmen im Rahmen des Cash-Poolings werden marktadäquat verzinst. Für die Entwicklung der Finanzlage hat die Finanzierung des Neubaus durch Darlehen der Sana Kliniken AG in Höhe von ursprünglich 40.400 TEUR wesentlichen Einfluss. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich dieses Darlehen noch auf über 14.400 TEUR. Die Zins- und Tilgungsleistungen beliefen sich im Jahr 2023 für dieses Darlehen auf 2.477 TEUR. Für die restlichen Darlehen i.H.v. 19.688 TEUR wurden weitere 2.819 TEUR an Zins- und Tilgungsleistungen aufgewendet. Im Jahr 2023 wurde die Budgetvereinbarung für das Jahr 2021 vereinbart, deren Umsetzung zum 1. November 2023 erfolgt ist. Zum 1. August 2023 erfolgte die Umsetzung des im Vorjahr verhandelten Budgets 2020. Um die Entwicklung der Sana-Klinikum Remscheid GmbH weiter voranzutreiben, belief sich das Investitionsvolumen in 2023 auf insgesamt 2.794 TEUR. Der Fokus lag hierbei im Wesentlichen auf Investitionen im Bereich der Einrichtungen und Ausstattungen (1.320 TEUR) und der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau (1.082 TEUR). Die Anlagen im Bau bestehen im Wesentlichen aus Investitionen in den Notstrom und die Energieoffensive. Die Zugänge in Höhe von 2.794 TEUR wurden mit 577 TEUR durch Eigenmittel, 1.265 TEUR durch Pauschale Fördermittel, 490 TEUR durch Fördermittel des Sonderinvestitionsprogrammes, mit 344 TEUR durch Fördermittel nach KHZG, 66 TEUR durch Einzelförderung und mit 52 TEUR durch die Baupauschale finanziert. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ertragslage
Die Betriebsleistung erhöhte sich im Geschäftsjahr um 4.255 TEUR auf 127.882 TEUR. Der Zugang entfällt mit 5.042 TEUR im Wesentlichen auf die Umsatzerlöse und setzt sich aus den folgenden drei Effekten zusammen:
Der Personalaufwand liegt mit 73.907 TEUR um 3.042 TEUR über dem Vorjahr. Der Anstieg resultiert zum einen aus den in 2023 umgesetzten Tarifeffekten sowie aus der zum Vorjahr veränderten Stellenbesetzung. Die durchschnittlichen Vollkräfte erhöhten sich im Geschäftsjahr um 23,3 VK auf 740,8 VK, was mithin aus einer Stellenausweitung im Pflegedienst (+23,4 VK) begründet ist. Der Rückgang im Funktionsdienst um -5,1 VK wird durch den Anstieg der anderen Dienstarten neutralisiert. Die Personalaufwandquote beträgt unverändert zum Vorjahr 59,8 %. Der Materialaufwand liegt mit 36.446 TEUR um 1.534 TEUR über dem Vorjahr, was im Wesentlichen durch einen höheren Einsatz von Fremdpersonal (+1.204 TEUR) im Vergleich zum Vorjahr zu begründen ist. Der Betriebsaufwand liegt mit 14.550 TEUR nahezu unverändert auf Vorjahresniveau (Vj.: 14.559 TEUR). Das Beteiligungsergebnis verbessert sich um 25 TEUR auf -1.776 TEUR. Das Beteiligungsergebnis besteht aus den Verlustübernahmen der Tochtergesellschaften der Sana Arztpraxen Remscheid GmbH (Verlustübernahme: -1.249 TEUR) sowie der Sana MVZ NRW GmbH (Verlustübernahme: -527 TEUR). Die Steuern (Vj.: Steueraufwand) verbesserten sich um 827 TEUR auf 426 TEUR. Der Anstieg resultiert aus Steuerrückforderung der Jahre 2022 und 2023 aufgrund der hohen Verlustvorträge. Das Geschäftsjahr der Sana-Klinikum Remscheid GmbH schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.262 TEUR (Vorjahr: 3.796 TEUR) ab. 4. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungDas Chancen- und Risikomanagement ist für die Sana-Klinikum Remscheid GmbH ein wichtiges Instrument und zentraler Bestandteil der nachhaltigen und zielorientierten Unternehmensführung, zur Entscheidungsfindung und zum Erreichen der definierten Ergebnisziele. Der wirtschaftliche Erfolg steht dabei im Fokus. Durch die zeitnahe Identifikation, Bewertung und Durchdringung potenzieller Risiken können diese gezielt bearbeitet und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig werden Chancen erkannt und genutzt, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage positiv zu beeinflussen. Interne und externe Rahmenbedingungen werden herangezogen. Dabei werden individuelle Ereignisse aller Einrichtungen einbezogen, aber auch branchenspezifische und -übergreifende Gegebenheiten. Das Risikomanagementsystem basiert auf einem Regelwerk, dass in der Konzernrichtlinie formuliert ist. Die Umsetzung erfolgt durch eine konzernweit eingesetzte Software, die den gesamten Prozess unterstützt. So ist es möglich, wesentliche Themenfelder strukturiert zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Neben der regelmäßigen Risikoberichterstattung, gibt es die bedarfsweise Möglichkeit zur Ad-hoc-Berichterstattung an die Geschäftsführung des Krankenhauses sowie den Vorstand der Sana Kliniken AG, um unmittelbar auf existenzgefährdende Sachverhalte reagieren zu können. Der Aufsichtsrat der Sana Kliniken AG hat einen Prüfungsausschuss bestellt, der sich mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems befasst. Wesentliche Chancen und Risiken in der Reihenfolge der Bedeutung sind: Mit der im Jahr 2023 weitergehend konkretisierten Krankenhausreform gehen sowohl Chancen als auch Risiken einher. Die Eckpfeiler der Krankenhausreform umfassen eine leistungsdifferenzierte Krankenhausplanung der Länder auf Basis sogenannter Leistungsgruppen. Auf Basis dieser sollen die Krankenhäuser zukünftig, neben einer leistungsabhängigen Vergütung, auch eine an die Leistungsgruppen gekoppelte Vorhaltevergütung, die unabhängig von der Inanspruchnahme des Hauses gezahlt wird, erhalten. Durch die damit einhergehende Absenkung der bisherigen Fallpauschalen erfolgt zusammengefasst eine neue Verteilung des bestehenden und in Summe gleichbleibenden Erlösvolumens. Es bestehen (Planungs-)unsicherheiten, sowohl was die Refinanzierung der Transformationskosten in Folge der Umsetzung der Krankenhausreform angeht, als auch, welche Vergütungen den Krankenhäusern zukünftig letztlich zustehen. Neben den fundamentalen Reformansätzen bleibt der Trend zur Ambulantisierung zusätzlich eine Herausforderung für die Kliniken. Mit dem im Jahr 2023 erweiterten AOP-Katalog und der geplanten Einführung der Hybrid-DRGs zeichnet sich eine weitergehende Verlagerung des bisherigen stationären Leistungsspektrums in das ambulante Versorgungsgeschehen ab. Die dafür notwendige Anpassung von Strukturen und die Entwicklung sektorübergreifender Versorgungsangebote bietet gleichfalls Chancen und Risiken. Insgesamt ist weitergehend von einem rückläufigen stationären Fallgeschehen auszugehen, so dass neben dem Risiko, kurzfristig nicht auf die geänderte Leistungsstruktur reagieren zu können, die Chance besteht, perspektivisch von der Erweiterung des ambulanten Leistungsspektrums zu profitieren. Die Anzahl von Cyberangriffen auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen hat weltweit weiterhin zugenommen. Die Angriffe finden zunehmend technisch komplex und hochprofessionell statt. Die Angreifer nutzen Schwachstellen in Standard IT-Komponenten der etablierten Hersteller und werden vielfach erst Monate nach dem Angriff bei entsprechendem Schadenseintritt festgestellt. Unter anderem können erfolgreiche Angriffe mit Ransomware zu einem Totalverlust des Datenbestandes (Verschlüsselung des Datenbestandes), einer damit einhergehenden mehrtägigen Betriebsunterbrechung und zu einer hohen Lösegeldforderung führen. Sana hat umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen, um erfolgreiche Cyberangriffe weitestmöglich auszuschießen. Vor dem Hintergrund zunehmender Vernetzung und Komplexität erhöhen sich auch die Ansprüche an umfassende und funktionsfähige IT-Systeme und die Informationssicherheit. Sie sind für einen erfolgreichen Patientenbehandlungsprozess, von der Aufnahme, über Diagnostik und Behandlung, bis zur Entlassung und Dokumentation unerlässlich. Die Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) und die Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds bieten die Chance, zusätzliche Mittel in die Digitalisierung und die IT-Sicherheit zu investieren, um die steigenden Anforderungen an funktionsfähige IT-Systeme und die Informationssicherheit schneller voranzutreiben. Gleichzeitig wird es als Herausforderung gesehen, die über das KHZG bereitgestellten Fördermittel verwendungs- und fristgerecht einzusetzen. Bei einem weiterhin latenten Mangel an Fachkräften in verschiedensten Berufsgruppen führt die Umsetzung der Personalbemessung durch die (Pflegepersonal-Regelung) PPR 2.0 aber auch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten bestimmter Berufsgruppen aus dem Pflegebudget insbesondere zu einem intensivierten Wettbewerb um Pflegefachpersonal. Um dem Risiko des Fachkräftemangels und den negativen Auswirkungen auf die Leistungserbringung entgegenzuwirken, setzt das Krankenhaus den Fokus auf fundierte Ausbildungsangebote und ein weitreichendes Programm zur Fortbildung und Weiterqualifizierung unserer Mitarbeitenden, die zu einer langfristigen Bindung der Mitarbeiter und zur Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeber führen sollen. Flexible, lebensphasen-orientierte Arbeitszeitmodelle sind gängige Praxis. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Personalengpässe primär im Ärztlichen- und Pflegedienst und der damit verbundene Ausfall der Patientenversorgung kann es im Geschäftsjahr 2024 zu negativen Auswirkungen der abgegebenen Prognose im Bereich des Ergebnisses und des Cash-Flows kommen. Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Lage ist weiterhin von einer angespannten Situation auszugehen. Dies betrifft inflationsbedingte Preissteigerungen als auch Lieferengpässe, z. B. im Bereich der Arzneimittel. Insbesondere hinsichtlich der hohen Energiepreise ist trotz des im Rahmen des Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz (EWPG) beschlossenen und in § 26f KHG verankerten und aktuell für 2024 noch teilweise geltenden Hilfsprogramms nicht von einer vollständigen Refinanzierung der Kostensteigerungen, sondern einer weiteren Aufspaltung der Erlös-Kosten-Schere auszugehen. Durch die Krankenhausplanung NRW ist ein neuer Planansatz entstanden, der in seiner Auswirkung für die Sana-Klinikum Remscheid GmbH bisher nicht einschätzbar ist. Die Beantragung zur Krankenhausplanung NRW ist auf der Grundlage und mit der Bestätigung des bisherigen Leistungsportfolios des Krankenhauses erfolgt. Eine Veränderung des Versorgungsauftrages und des Leistungsspektrums sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht wahrscheinlich. Da die Vorhaltungen der personellen und sachlichen Ressourcen erst mit Zeitverzug angepasst werden können bzw. an eine Mindestvorhaltung stoßen, kann eine Leistungsminderung zu Planunterschreitungen führen. Daneben führen weiterhin die MD-Strukturprüfungen sowie die Entwicklungen von aktuellen und auch zukünftigen Bewertungen im Bereich der Krankenhausplanung zu Risiken. Ein generelles Risiko ergibt sich für die Sana-Klinikum Remscheid GmbH aus den noch nicht vereinbarten Budgets für die Jahre 2022 bis 2023. Chancen bestehen in weiteren Umsetzung der Medizinstrategie für das Sana-Klinikum Remscheid, die sowohl die Stärkung der Schwerpunktversorgung und der Notfallversorgung als auch die Möglichkeiten weiterer Gesundheitsleistungen beinhaltet. Durch weitere Vernetzung, Kooperation und Neuordnung der Strukturen kann das Marktpotenzial in der Stadt Remscheid und im Versorgungscluster Bergisches Land weiterhin gehoben werden und das Sana-Klinikum Remscheid langfristig als zentraler Gesundheitsversorger bestehen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt. 5. Prognoseberichta) Prognose zu finanziellen LeistungsindikatorenDie Sana Klinikum Remscheid GmbH hat als Tochtergesellschaft der Sana Kliniken AG ihre jährliche Unternehmensplanung auf Basis eines konzernweit standardisierten Planungsprozesses erstellt. Dabei werden die individuellen Leistungsdaten, erwartete mikro- und makroökonomische Rahmenbedingungen sowie die zukünftige strategische Ausrichtung des Leistungsportfolios der Einzelgesellschaft berücksichtigt. Unsicherheiten aus der Neuregelung zu Hybrid-DRG und dem AOP-Katalog sind in der Planung nicht enthalten. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir, trotz der geplanten regulatorischen Änderungen der Krankenhausfinanzierung von leicht steigenden Fallzahlen, einer Steigerung des Landesbasisfallwerts und von einem leicht steigenden Umsatz aus. Wir erwarten im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr leicht steigende Personalkosten. Insgesamt erwarten wir im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr ein leicht steigendes Ergebnis. b) Prognose zu nicht-finanziellen LeistungsindikatorenWir legen einen klaren Fokus auf Qualität. Diesbezügliche Projekte befinden sich bereits in der Umsetzung und werden im Prognosezeitraum weiter vorangetrieben. 6. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBMit Gesellschafterbeschluss vom 27. November 2017 wurde für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Zielquote für den Frauenanteil in Höhe von 33,3 % festgelegt. Diese Zielgröße sollte bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Zum Zeitpunkt 31. Dezember 2023 wurde die Zielquote für den Frauenanteil für Mitglieder des Aufsichtsrates erfüllt. Die Konstitution des Aufsichtsrates, getrennt nach Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretung, stellt sich wie folgt dar:
Die Geschäftsführung hat für die obersten beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung keine Zielgröße definiert, da eine paritätische Aufteilung in den Abteilungsleitungen, Chefärzten und Stationsleistungen bereits besteht. Sollte sich an dieser Verteilung Grundlegendes ändern, wird die Geschäftsführung mögliche zukünftige Vorgaben prüfen.
Remscheid, 5. März 2024 Janine Bender BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft ist unter der Firma Sana-Klinikum Remscheid GmbH mit Sitz in Remscheid im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 11671 eingetragen. Die Gesellschaft betreibt das Sana Klinikum in Remscheid. Als Krankenhaus im Sinne von § 2 KHG unterliegt die Gesellschaft bezüglich ihrer Rechnungslegung den speziellen Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV). Die Gesellschaft hat als "große" Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB den Jahresabschluss generell nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und dem GmbH-Gesetz aufzustellen. Sie hat für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises § 1 Abs. 3 KHBV angewendet; die aufgeführten Teile des Jahresabschlusses sind deshalb, abweichend von den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, entsprechend den Anlagen 1 bis 3 der KHBV gegliedert. Das Gliederungsschema der Anlage 2 der KHBV wurde um die Position Aufwendungen aus Verlustübernahme ergänzt. Unter der Position werden Aufwendungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften ausgewiesen. Durch die Erweiterung des Gliederungsschemas wird eine verbesserte Einsichtnahme in die Ertragslage der Gesellschaft gewährleistet. Ergänzend zu diesen Regelungen wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Mitzugehörigkeitsvermerke sowie sonstige davon-Angaben zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung teilweise in den Anhang aufgenommen. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) vorgenommen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten unverändert zum Vorjahr. Analog zum Vorjahr werden die periodenfremden Erträge und Aufwendungen aus allgemeinen Krankenhausleistungen nicht innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, sondern verbleiben in der genannten Position. Dies gilt analog auch für die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Erlöse aus Wahlleistungen, Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses sowie für die Nutzungsentgelte der Ärzte. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - und soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten zwischen drei und fünf Jahre, für Gebäude (Betriebs- und Wohnbauten) zwischen 25 und 50 Jahren für die technischen Anlagen zwischen acht und 15 Jahren sowie für Einrichtungen und Ausstattungen zwischen 8 und 13 Jahren. Die Nutzungsdauer der Gebäude des Anlagevermögens beträgt im Wesentlichen 33 Jahre. Bei älteren, geförderten Gebäuden beträgt die Nutzungsdauer zwischen 40 und 50 Jahren, die Restnutzungsdauer liegt unter 15 Jahren. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 (Vj. EUR 150,00) werden im Jahr der Anschaffung als Betriebsaufwand erfasst. Solche mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden, soweit sie in Zentrallagern über die Materialwirtschaft geführt werden, zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die auf Stationen und in Funktionsbereichen vorgehalten werden und die nicht über die Materialwirtschaft geführt werden, wird das Festwertverfahren gemäß § 240 Abs. 3 HGB angewendet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auf den Stationen und in Funktionsbereichen werden regelmäßig ersetzt; ihr Gesamtwert ist für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. Eine körperliche Bestandsaufnahme findet mindestens alle drei Jahre statt. Im Jahr 2023 hat eine Bestandsaufnahme der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auf den Stationen stattgefunden. Infolgedessen wurde der Festwert von TEUR 1.394 auf TEUR 1.558 erhöht. Der Bestand an unfertigen Leistungen betrifft zum Bilanzstichtag noch nicht abrechenbare DRG-Leistungen. Die unfertigen Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips auf Basis des Kostensatzes bzw. des Landesbasisfallwerts. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Der auf der Aktivseite ausgewiesene Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung nach § 5 Abs. 5 KHBV betrifft Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die vor Beginn der Förderung mit Eigenmitteln des Krankenhausträgers finanziert wurden, und für die, nach Ausscheiden aus dem Krankenhausbedarfsplan, ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann. Der Anspruch kann frühestens bei Ausscheiden des Krankenhauses aus dem Krankenhausbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen und auf Antrag realisiert werden. Der Zeitpunkt des Ausscheidens ist nicht bekannt, eine Abzinsung des Anspruchs ist nicht erfolgt. Wirtschaftlich stellt der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung eine Bilanzierungshilfe dar und ist als Korrekturposten zum Eigenkapital anzusehen. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellten bzw. auf der Passivseite Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Das Wahlrecht zur Bilanzierung eines Aktivüberhangs aus latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird nicht ausgeübt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens laut § 5 Abs. 2 und 3 KHBV werden in Höhe des Buchwertes des mit Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens gebildet und entsprechend den Abschreibungen bzw. Buchwertabgängen im Anlagevermögen aufgelöst. Vom Passivierungswahlrecht für vor dem 01.01.1987 erteilte Pensionszusagen gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen beträgt TEUR 1.205 (Vj. TEUR 1.374). Mittelbare Pensionsverpflichtungen bestehen bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse -RZVK. Die RZVK ist ein Sondervermögen der Rheinische Versorgungskassen (RVK) Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln. Zweck der RZVK ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus der Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus der Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die RZVK ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des Wahlrechtes des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Altersversorgung durch die RZVK wird über Beiträge in Höhe von 4,25 % (Vj. 4,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes finanziert. Zusätzlich wurde ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % (Vj. 3,5 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes gezahlt. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter TEUR 47.035 (Vorjahr: TEUR 46.643). Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Pensions- und Jubiläumsrückstellungen wurden unter Zugrundelegung der "Richttafeln" 2018 G von Klaus Heubeck und auf Basis einer erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerung von 4,0 % (Vj. 4,0 %) und einem Rententrend von 2,00 % (Vj. 2,00 %) sowie einer einmaligen Rentenerhöhung für Rentenempfänger in Höhe von 13,5 % (Vorjahr 13,5 %) ermittelt. Bei Jubiläumsrückstellungen wurde die Fluktuationsrate von 2,0 % (Vj. 2,0 %) berücksichtigt. Bei den Pensionsrückstellungen wurde der durchschnittliche 10-Jahreszins in Höhe von 1,83 % zugrunde gelegt (Vj. 1,79 %). Bei den Jubiläumsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,45 % zugrunde gelegt, Die Pensionsrückstellungen werden unter Anwendung der "Projected Unit Credit" (PUC)-Methode berechnet. Die Ermittlung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Patienten- und Geschäftsunterlagen erfolgt analog der steuerlich anerkannten vereinfachten Methode durch Fakturierung der laufenden Archivierungskosten mit der durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer. Der Bewertung wurden die Zinsfaktoren gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung sowie zukünftige Kosten- und Preissteigerungen von 6,95 % (Vj. 6,07 %) (Orientierungswert für Krankenhäuser gem. Destatis) zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Zusammensetzung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Abschreibungen des Anlagevermögens in 2023 sind nachfolgend in einem Anlagennachweis gemäß KHBV (Anlage zu diesem Anhang) dargestellt. (2) Immaterielle VermögensgegenständeDie immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich entgeltlich erworbene Software. (3) FinanzanlagenDie Gesellschaft besitzt Anteile an den nachstehend aufgeführten Gesellschaften:
* Ergebnis vor Ergebnisabführung
** Daten beziehen sich auf den Jahresabschluss
31. Dezember 2023
*** Daten beziehen sich auf den Jahresabschluss
31. Dezember 2022
(4) VorräteDie Vorräte enthalten im Wesentlichen die in den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewiesenen Artikel des medizinischen Bedarfs sowie die in den unfertigen Leistungen ausgewiesenen Leistungen für am Bilanzstichtag noch nicht entlassene Patienten (sogenannte Überlieger). Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die auf Stationen und in Funktionsbereichen vorgehalten werden, werden Festwerte in Höhe von TEUR 1.558 gebildet. (5) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen an Minderheitsgesellschafter betrafen im Vorjahr ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 469 (Vj. TEUR 248) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. (6) Latente SteuernAuf Grund des Wahlrechtes gem. § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB werden die aktiven latenten Steuern nicht bilanziert. Bei einem konzerneinheitlich geltenden Steuersatz in Höhe von 15,825 % hätte sich ein aktiver latenter Steuerposten in Höhe von TEUR 273 (Vj. TEUR 395) ermittelt. Dieser resultiert aus den Sachanlagen mit TEUR 21 (Vj. TEUR 27), den Pensionsrückstellungen mit TEUR 125 (Vj. 130) den sonstigen Rückstellungen mit TEUR 117 (Vj. TEUR 208) und den sonstigen Verbindlichkeiten mit TEUR 9 (Vj. TEUR 30). Im Geschäftsjahr ergaben sich - wie im Vorjahr - keine passiven latenten Steuern. (7) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklage betrifft in voller Höhe von TEUR 468 die im Rahmen der BilMoG-Eröffnungsbilanz ermittelten aktiven latenten Steuern. (8) Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des AnlagevermögensDer Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens beinhaltet Fördermittel gemäß § 9 Abs. 1 und 3 KHG sowie Zuwendungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand und Dritter. (9) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 22 (Vj. TEUR 102). Von den Pensionsverpflichtungen betreffen TEUR 916 (Vj. TEUR 864) ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft. (10) Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen aus Angestelltenverhältnissen in Höhe von TEUR 3.478 (Vj. TEUR 2.820), Rückstellungen für MD-Prüfungen in Höhe von TEUR 1.157 (Vj. TEUR 1.987) sowie Aufwendungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 1.282 (Vj. TEUR 1.385). (11) VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten haben folgende Zusammensetzung:
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 1.447 (Vj. TEUR 565) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 42.166 (Vj. TEUR 44.376) sonstige Verbindlichkeiten. Diese betreffen insbesondere mit TEUR 1.776 (Vj. TEUR 1.801) Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag sowie mit TEUR 5.734 (Vj. TEUR 4.035) Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Der verbleibende Betrag entfällt wie im Vorjahr auf Darlehensverbindlichkeiten. (12) Passiver RechnungsabgrenzungspostenIn dieser Position werden insbesondere die Zuschüsse für den Energieausgleich nach § 26f Abs. 2 KHG ausgewiesen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseIn den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Krankenhausleistungen, Erlöse aus Wahlleistungen, Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses, Nutzungsentgelte der Ärzte sowie Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB nach Abzug von Erlösschmälerungen enthalten. In den Erlösen aus Krankenhausleistungen werden Erlöse für den Energieausgleich nach § 26f Abs. 2 KHG in Höhe von TEUR 3.107 ausgewiesen. In den Erlösen aus Krankenhausleistungen des Vorjahres war der Versorgungsaufschlag gem. § 21a KHG in Höhe von TEUR 3.390 unter Berücksichtigung des Corona-Ganzjahresausgleichs enthalten. Dieser diente der zusätzlichen Finanzierung besonders mit der Behandlung von COVID-Erkrankten betroffenen Krankenhäuser und konnte bis zum 30. Juni 2022 abgerechnet werden. Weiterhin waren Erlöse aus Ausgleichszahlungen gem. § 21 KHG in Höhe von TEUR 2.808 unter Berücksichtigung des Corona-Ganzjahresausgleichs enthalten. Die bereits im Vorjahr bestehenden 2. Regelungen zu den Ausgleichzahlungen wurden bis zum 18. April 2022 verlängert und dienten der weiteren wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Der Pflegeentgeltwert wurde seit dem 1. Januar 2023 auf 230 Euro angehoben. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 181 enthalten (Vorjahr TEUR 21 - davon TEUR 4 in den Erlösen aus Wahlleistungen und TEUR 17 in den Erlösen aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses). (2) Sonstige betriebliche ErträgeInnerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge werden insbesondere neben den Erträgen aus Personalkostenerstattungen TEUR 2.254 (Vj. TEUR 2.299), Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung TEUR 57 (Vj. TEUR 0) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 578 (Vj. TEUR 1.415) ausgewiesen. Darüber hinaus haben sich sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 352 (Vj. TEUR 248) ergeben. (3) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 7.283 (Vj. TEUR 7.163), Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 3.818 (Vj. TEUR 3.116) sowie Aufwendungen für Abgaben und Versicherungen in Höhe von TEUR 1.378 (Vj. TEUR 1.365). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 265 (Vj. TEUR 309). (4) Aufwendungen aus VerlustübernahmeDie Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen die Verlustübernahme auf Grund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge mit der Sana Arztpraxen Remscheid GmbH in Höhe von TEUR 1.249 (Vorjahr TEUR 1.309) und der Sana MVZ NRW GmbH in Höhe von TEUR 528 (Vorjahr TEUR 492). (5) SteuernDie Steuern enthalten mit TEUR 457 periodenfremde Erträge aus der Rückforderung von Körperschaftsteuervorauszahlungen aus dem Jahr 2022. E. Sonstige Angaben(1) HaftungsverhältnisseDie Gesellschaft nimmt als Tochtergesellschaft am Cash-Pool-System der Sana Kliniken AG, Ismaning, teil. Hieraus besteht gegenüber der Commerzbank AG, Frankfurt, gemeinsam mit allen eingebundenen Konzerngesellschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Gemäß der Vereinbarung über das Cash Concentrating haftet die Gesellschaft für den Debet-Saldo auf dem Konto des Masters (dies ist die Sana Kliniken AG), welcher durch Cash-Pool-Übertragungen der jeweiligen eingebundenen Tochtergesellschaften verursacht worden ist, gesamtschuldnerisch. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Haftung wird als äußerst gering eingeschätzt, da sich im Geschäftsjahr 2023 nur unwesentliche Debet-Salden auf dem Konto des Masters ergeben haben und gemäß der Liquiditätsplanung der Sana Kliniken AG auch künftig nicht ergeben werden. (2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen/Außerbilanzielle Geschäfte
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen betreffen vollumfänglich langfristige Verträge mit verbundenen Unternehmen. (3) OrganeGeschäftsführer/in
Auf die Angabe der Bezüge wird unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahre 2023der Sana-Klinikum Remscheid GmbH
Die Aufsichtsräte erhielten im Berichtsjahr Vergütungen in Höhe von TEUR 4 von der Gesellschaft. (4) Durchschnittliche Zahl der ArbeitnehmerDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter setzt sich nach Gruppen wie folgt zusammen:
(5) Gesamthonorar des AbschlussprüfersDie Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt. Die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers unterbleibt gemäß § 285 Abs. 1 Nr. 17 HGB. Die gesamten Honorare der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung der Sana Kliniken AG sind im Konzernabschluss der Sana Kliniken AG enthalten. (6) UnternehmensverbindungenDie Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der Sana Kliniken AG, Ismaning, und wird gemäß § 290 ff. HGB in den Konzernabschluss einbezogen. Die Sana Kliniken AG, Ismaning, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. (7) NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft haben. F. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3.261.618,17 auf neue Rechnung vorzutragen.
Remscheid, 5. März 2024 Die Geschäftsführung Janine Bender, Geschäftsführerin Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023 (Anlagenspiegel)
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