Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 51511
Vorher
Neo Japan International GmbH
Eingetragen
24.3.2005
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
Gegenstand
Jede Form von Software Entwicklung, sowie andere damit verbundene Geschäfte. Ferner der Handel, Import- und Export mit Waren aller Art, insbesondere Software, Spielwaren, Textilien, Wolle und Antiquitäten.

Historie

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Management

NameRolle
Junichi Hosono
seit 24.3.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Junichi Hosono
Düsseldorf
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Neo Japan International GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 42,00 232,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 41,00 231,00
C. Umlaufvermögen 87.469,58 80.727,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79.071,52 77.798,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 27.541,52 23.248,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.398,06 2.928,52
Bilanzsumme, Summe Aktiva 100.011,58 93.459,33

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 70.935,62 60.663,02
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 45.663,02 34.004,63
III. Jahresüberschuss 272,60 1.658,39
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 10.000,00
C. Rückstellungen 5.986,31 986,31
D. Verbindlichkeiten 23.089,65 21.810,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.089,65 21.810,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 100.011,58 93.459,33

Anhang zum 31. Dezember 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).

III. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Junichi Hosono

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

 

Düsseldorf

gez. Junichi Hosono

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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