Toogethr Germany GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Margarita Adamsone seit 20.8.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 62.50% | |
| 37.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MHS Aviation GmbHOberhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der MHS Aviation GmbH wurde daher entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapital-gesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2022 mit EUR 3.293.584,66 (Vorjahr: EUR 3.026.252,94) bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung der Folgen einer Überschuldung haben die Gesellschafter für die ihnen gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 3.335.764,00 qualifizierte Rangrücktrittserklärungen abgegeben. Im Hinblick auf die bestehenden Rangrücktrittserklärungen sowie die positive Fortführungsprognose der Gesellschaft erfolgte die Bilanzierung unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Immaterielle Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen und die Finanzanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für die im Berichtsjahr zugegangenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter bis € 800,00 wurde die Abschreibung in Anlehnung an die Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG vorgenommen. Beteiligungen sind mit ihrem Nennwert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögegensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet worden. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Fremdwährungsbestände sind mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet worden. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend zum Zeitablauf. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend zum Zeitablauf. 3. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. III.Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Angaben zum Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage 3/5) ersichtlich. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind in dem in Anlage 3/6 beigefügten Verbindlichkeitsspiegel dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Teil durch eine Globalabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. IV. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Ertrag aus einem Forderungsverzicht der Gesellschafter in Höhe von EUR 194.145,66 sowie Zuschüsse zu den Sozialversicherungs-beiträgen im Rahmen der Kurzarbeit in Höhe von EUR 21.612,98 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Einzelwertberichtigungen zu Forderungen in Höhe von EUR 613.325,32 enthalten. V. Ergänzende Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag lagen sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB für Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von EUR 8.983.933,99 vor. 2. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ergibt sich aus folgender Übersicht:
3. Beteiligungsunternehmen Die MHS Aviation GmbH hält einen Geschäftsanteil von 18,00% am Stammkapital (EUR 277.778,00) der RNA Rhein-Neckar Air GmbH mit Sitz in Mannheim. Die RNA Rhein-Neckar Air GmbH weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 325.515,20 (Vorjahr: EUR 1.124.972,59) und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 4.591.326,05 (Vorjahr: EUR 4.265.810,85) aus. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 lag im Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht vor. Die MHS Aviaiton GmbH hat in 2022 einen Anteil von 50% am Stammkapital (EUR 35.000,00) an der Elangeni GmbH mit Sitz in Österreich erworben. Die Elangeni GmbH weist im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 39.282,35 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag EUR 3.705,65) und ein Eigenkapital von EUR 146.575,55 (Vorjahr: EUR 107.293,20) aus. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 lag im Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht vor. 4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung im Berichtsjahr oblag Herrn Steffen Fries. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Derzeit wird die Rechtmäßigkeit der an die Gesellschaft ausgezahlten öffentlichen Mittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für den Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 eingehend geprüft. Wir gehen davon aus, dass die Untersuchung unbegründet ist und keine Regressansprüche an die Gesellschaft aus diesem Verfahren zu erwarten sind. Aus diesem Grund haben wir auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet. Allerdings ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens nach heutigem Kenntnisstand unvorhersehbar. Sollte es wider Erwarten zu Regressansprüchen in nicht unerheblicher Höhe kommen, könnte der Fortbestand der Gesellschaft ohne weitere Stützungsmaßnamen der Gesellschafter gefährdet sein. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Sonstiges Von den Erleichterungsvorschriften gem. § 286 Abs. 4 sowie § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Oberhaching, den 06. Oktober 2023 Steffen Fries Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde von der Gesellschafterversammlung am 23. Oktober 2023 festgestellt. Gruppenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2022
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 -31.12.20221. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Das Kerngeschäft der MHS Aviation GmbH, Oberhaching, (im Folgenden: MHS) stellt das operationelle Management sowie die Vermietung von Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Businessjets im Rahmen eines gewerblichen Luftfahrtunternehmens dar. Das zweite Geschäftssegment ist der Betrieb von Regionalflugzeugen. Darüber hinaus werden verfügbare Flugcharterkapazitäten weitervermittelt, und zwar sowohl zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit als auch zur Sicherstellung der uneingeschränkten Mobilität der Stammkunden, falls diese ein Ersatz- oder Zusatzfluggerät benötigen. Das Unternehmen strebt ein kontinuierliches Wachstum in diesen drei Geschäftsfeldern an. Die Markenpositionierung zielt auf eine weltweite Operation mit hohen Sicherheitsstandards sowie ein hervorragendes Qualitätsmanagementsystem ab. MHS betrieb zum Ende des Jahres 2022 10 (Vorjahr: 14) Luftfahrzeuge, und zwar 1 Global Express XRS, 2 Falcon 2000LX Easy, 1 Praetor 600, 2 Challenger 604, und 4 Do 328. Mit dieser Flottengröße ist MHS weiterhin einer der führenden Anbieter im Bereich der Business Aviation. Ende 2022 wurden drei Luftfahrzeuge, welche zuvor bei MHS operiert wurden (1 Gulfstream G550, 1 Citation CJ2+ und eine Phenom 300), nun bei dem Schwesterunternehmen der MHS, Elangeni in Wien operiert. Der Verkauf der Charterkapazitäten sowie weitere Services werden von der MHS geleistet. Das Jahr 2022 war weiterhin eine Herausforderung. Einerseits war der Beginn des Geschäftsjahres 2022 noch erheblich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere durch die Ausbreitung der Omikron-Variante, belastet. Im weiteren Verlauf des Jahres zeigte sich jedoch aufgrund steigender Immunitätsquoten, milderer Krankheitsverläufe und damit einhergehender Lockerungen von coronabedingten Regularien ein signifikanter Anstieg der Nachfrage nach Flugreisen. Dieses schnelle Wachstum an Flugbewegungen fand nicht nur in der General Aviation sondern auch im Linienflugverkehr statt. Dies führte zu großen Engpässen im Bereich der Infrastruktur und Logistik, die sich teilweise bis heute fortsetzen. Als Beispiele sind hier die Flugzeugabfertigung zu nennen, die Wartung der Maschinen als auch die Lieferketten der Ersatzteilversorgung. Da während der Pandemie viele Zulieferverträge reduziert oder gekündigt wurden, sind die Flugzeughersteller bis heute noch nicht in der Lage eine dem Flugaufkommen adäquate Ersatzteilversorgung wieder sicherzustellen. Dies führt zu Einschränkungen im Betrieb der Maschine als auch zu verlängerten Standzeiten am Bodenzeiten. Ein Luftfahrzeug, welches die MHS fest angemietet hat und auch die finanziellen Risiken des Bertriebs trägt, war hiervon besonders betroffen und hat zu einem außerplanmäßigen Aufwand von über TEUR 1.000 geführt. Ursache war die Nicht-Verfügbarkeit eines Leihtriebwerkes nach einem Schaden im Dezember 2021 aufgrund eines FOD (Foreign Object Damage). Die Standzeit betrug hier 10 Monate. Die Reparaturkosten wurden vollständig von der Versicherung getragen, jedoch nicht der fehlende Ertrag aufgrund der Standzeit. Der innerdeutsche Linienbetrieb des Wet-Lease Kunden Rhein-Neckar Air nach Hamburg und Berlin konnte aufgrund der geringen Nachfrage nicht aufgenommen werden, jedoch ist die Strecke Mannheim-Hamburg für den Sommerflugplan 2024 fest eingeplant. Darüber hinaus konnten 2 zusätzliche Strecken (Mannheim - Usedom und Kassel - Sylt) erfolgreich etabliert werden. Nicht zuletzt profitiert RNA von einer gestiegenen Charternachfrage im Regionalflugzeug-Segment. Hier konnte im ersten Halbjahr 2023 bereits ein zusätzlicher Deckungsbeitrag von über EUR 100.000.- erwirtschaftet werden. Die Entwicklung des gesamten Flugstunden-Volumens als auch der Charterpreise haben sich in 2022 stabilisiert, so dass erneut ein positives operatives Ergebnisse erwirtschaftet werden konnte. Eine Einzelwertberichtigung einer älteren Forderung führte jedoch zu einem insgesamt negativen Ergebnis. 2. Ertragslage Die Gesellschaft weist im Berichtszeitraum ein negatives Ergebnis vor Steuern von - 269 TEUR (i. V. JÜ 1.158 TEUR) auf. Das geplante Jahresergebnis i.H. von TEUR 528 wurde vor allem durch die Beschädigung eines Luftfahrzeuges und der damit verbunden langen Standzeit, sowie einer Einzelwertberichtigung zu Forderungen von TEUR 613 nicht erreicht. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 fielen mit 53.228 TEUR um rund 3 % niedriger aus als im Vorjahr (54.927 TEUR). Dies lag im Wesentlichen an einem Wechsel von zwei Luftfahrzeugen zu unserer österreichischen Beteiligungsfirma Elangeni GmbH. Materialaufwand Der Materialaufwand (47.595 TEUR) blieb gegenüber dem Vorjahr (46.888 TEUR) fast unverändert, was trotz geringerem Flugstundenaufkommen auf die erhöhten Kosten von Flugbenzin und Wartung zurückzuführen ist. Personalaufwand Der Personalaufwand (4.934 TEUR) erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2021 (4.810 TEUR) nicht wesentlich. 3. Finanzlage Auf die Darlehen der Gesellschafter bestehen Rangrücktrittsvereinbarungen über insgesamt 3.336 TEUR. Die Finanzierung der Gesellschaft ist durch die bestehenden Gesellschafterdarlehen sowie ein Darlehen der KfW i.H. von 721 TEUR und ein Darlehen der Sparkasse i.H. von 400 TEUR gesichert. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Absicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt das Unternehmen eine durchaus konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. 4. Vermögenslage Die Bilanzsumme verringerte sich auf 9.966 TEUR (i. V. 10.994 TEUR). Zum Ende des Geschäftsjahrs 2022 wies die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital von 3.294 TEUR aus (i. V. 3.026 TEUR). Zur Stützung der Gesellschaft bestehen Rangrücktrittserklärungen über insgesamt 3.336 TEUR der Gesellschafter. 5. Risiko- und Prognosebericht Der Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich gegenüber der Konjunkturprognose des Sachverständigenrates vom November 2022 geringfügig verbessert. Der Sachverständigenrat erwartet im Jahr 2023 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 %. Für das Jahr 2023 ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft weiter verlangsamen wird. Weiterhin hohe Inflationsraten könnten in großen Teilen der Welt zu zusätzlichen Zinserhöhungen führen. Ungünstigere Finanzierungsbedingungen, sinkende Realeinkommen und anhaltend hohe Preise für Energie und Nahrungsmittel werden voraussichtlich den privaten Verbrauch und die Unternehmenstätigkeit bremsen. In der Eurozone, in der sich die hohen Inflationsraten als besonders hartnäckig erweisen dürften, sollten diese Entwicklungen zur Folge haben, dass die Wirtschaft ihre Schwächephase zu Jahresbeginn fortsetzt und die Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr nur geringfügig wachsen wird. Auch die US-Wirtschaft sollte im Jahr 2023 infolge der aggressiven Zinserhöhungen und deren Auswirkungen, insbesondere auf den bedeutenden Immobiliensektor, eine milde Rezession durchlaufen. Im Gesamtjahr ist aber, auch dank eines spürbaren Rückgangs der Inflation und der damit einhergehenden positiven Effekte für die Kaufkraft der privaten Haushalte, davon auszugehen, dass das Niveau des Jahres 2022 leicht übertroffen wird. Zusammenfassend haben sich die globalen Konjunkturaussichten im Vergleich zum Herbst 2022 leicht verbessert. Insbesondere die Abkehr Chinas von der strikten Null-Covid-Politik dürfte das globale Wirtschaftswachstum zunehmend stützen. So revidiert der Sachverständigenrat die Prognose für das globale BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,2 % nach oben. Im kommenden Jahr dürfte sich das Wachstum auf 2,7 % erhöhen. Es bestehen jedoch verschiedene Risiken für die Weltkonjunktur. Sollte sich die Konjunktur etwa in den USA stärker als erwartet abkühlen, zum Beispiel aufgrund einer verstärkten geldpolitischen Straffung, würde dies andere Wirtschaftsräume in Mitleidenschaft ziehen. Dies könnte insbesondere die sich gerade erholende und für den Weltmarkt wichtige chinesische Industrie bremsen. Umgekehrt könnte eine höhere Produktion in China über eine steigende Nachfrage nach Rohstoffen wie Metallen oder Energieträgern preistreibend wirken. Auch besteht das Risiko, dass sich die geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China auf die weltweite Konjunktur auswirken - insbesondere, falls es zu Sanktionen oder höheren Zöllen auf bestimmte Rohstoffe und Produkte kommen sollte. Vor allem der Ukraine-Krieg und dessen politische und wirtschaftliche Folgen stellen ein wesentliches Risiko für die Entwicklung der Weltwirtschaft, die weitere Erholung der gesamten Luftfahrtindustrie und der MHS dar. So ist es von wesentlicher Bedeutung, wie lange der Russland-Ukraine-Konflikt Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und die Kosten für Energie, insbesondere für Kerosin, haben wird. Unsicherheiten, welche im Zusammenhang mit der öffentlichen und politischen Klimaschutzdiskussion bestehen, gefährden nach heutiger Auffassung der Geschäftsführung die Planung für das Jahr 2023 nicht. Derzeit wird die Rechtmäßigkeit der an die Gesellschaft ausgezahlten öffentlichen Mittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für den Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 eingehend geprüft. Wir gehen davon aus, dass die Untersuchung unbegründet ist und keine Regressansprüche an die Gesellschaft aus diesem Verfahren zu erwarten sind. Aus diesem Grund haben wir auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet. Allerdings ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens nach heutigem Kenntnisstand unvorhersehbar. Sollte es wider Erwarten zu Regressansprüchen in nicht unerheblicher Höhe kommen, könnte der Fortbestand der Gesellschaft ohne weitere Stützungsmaßnamen der Gesellschafter gefährdet sein. Durch die in 2022 begonnene Kooperation mit dem österreichischen Luftfahrtunternehmen Elangeni GmbH, für welche MHS u.a. den Vertrieb der Charterkapazitäten durchführt, erwartet MHS zukünftig einen jährlichen Deckungsbeitrag von ca. 200 TEUR. Nach dem bisherigen Geschäftsverlauf erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis in Höhe von rd. 68 TEUR.
Oberhaching, den 06. Oktober 2023 Steffen Fries Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MHS Aviation GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der MHS Aviation GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der MHS Aviation GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Ich verweise auf die Angabe im Anhang (Nachtragsberichterstattung) sowie die Angaben im Rahmen der Risikoberichterstattung des Lageberichts, in denen die Geschäftsführung beschreibt, dass derzeit die Rechtmäßigkeit der an die Gesellschaft ausgezahlten öffentlichen Mittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für den Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 eingehend geprüft wird. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Untersuchung unbegründet ist und keine Regressansprüche an die Gesellschaft aus diesem Verfahren zu erwarten sind. Aus diesem Grund hat sie hierfür konsequenterweise auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet. Im Lagebericht räumt die Geschäftsführung allerdings nachvollziehbar ein, dass der Ausgang der Untersuchung nach heutigem Kenntnisstand unvorhersehbar ist und bekennt sich zu der bestehenden Unsicherheit. Weiter macht sie in ihrer Lageberichterstattung deutlich, dass, sofern es zu Regressansprüchen in nicht unerheblicher Höhe kommen sollte, der Fortbestand der Gesellschaft ohne weitere entsprechende Stützungsmaßnahmen aus dem Gesellschafterkreis gefährdet sein könnte. Mein Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während der Prüfung feststelle.
Dillingen, den 10. Oktober 2023 Birgit Grazdanow, Wirtschaftsprüferin |
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