WOMS Software GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Jens Dunk seit 25.1.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Oliver Jens Dunkdunk media group GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BVZ Media Content GmbH(vormals: NZ Teletext Newsservice GmbH)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 und § 288 Satz 1 HGB in Anspruch. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im Folgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Darüber hinaus sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber 2009 mit Ausnahme der im folgenden Abschnitt erläuterten Änderungen beibehalten worden. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 und § 288 Satz 1 HGB in Anspruch. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 3. Flüssige Mittel Flüssige Mittel sind zum Nennwert bewertet. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt und berücksichtigen alle Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbar waren. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die gesamten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 57 beinhalten Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten. IV. Sonstige AngabenGesellschaftsorgane Im Geschäftsjahr 2010 waren folgende Mitglieder der Geschäftsführung bestellt:
Der Geschäftsführer hat im Berichtsjahr keine Bezüge von der Gesellschaft bezogen.
Berlin, 30. April 2011 BVZ Media Content GmbH Geschäftsführung GESELLSCHAFTERBESCHLUSSDie DZH Digital Media Holding GmbH, Berlin, ist Inhaberin des gesamten Stammkapitals der BVZ Media Content GmbH, Berlin. Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften wird eine Gesellschafterversammlung der BVZ Media Content GmbH, Berlin, abgehalten und Folgendes beschlossen. 1. Der Jahresabschluss der BVZ Media Content GmbH, Berlin, zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 mit einer Bilanzsumme von
und einem Jahresfehlbetrag von
wird hiermit festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 13.565,20 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 Entlastung erteilt.
Berlin, 15. Juni 2011 DZH Digital Media Holding GmbH Robert Rischke |
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