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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Lich seit 28.1.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Walter Feigmann GmbHLimburg a. d. LahnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Angaben zum Jahresabschluss I. Allgemein Der Jahresabschluss der Walter Feigmann GmbH, Limburg a. d. Lahn, zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Dabei wurden weitgehend die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang aufgeführt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden. (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) oder der Anpassung der Vorjahreszahlen (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften des § 255 Abs. 1 HGB. Die Software wird pro rata temporis nach der linearen Methode abgeschrieben. Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter Zugrundelegung der linearen Methode ermittelt werden. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit 1. Januar 2010 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410,00 nicht übersteigt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten. Soweit der Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag geringer war als die Anschaffungskosten wurde der geringere beizulegende Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Abwertungen angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nach Abzug der einzelwertberichtigten Forderungen sowie der Umsatzsteuer verbleibenden Netto-Forderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 284,6 (Vorjahr: T€ 328,8) enthalten. B. Allgemeine Angaben I. Organe Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 und bis zur Bilanzerstellung war Herr Dirk Lich, Limburg zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer bestellt.
Limburg a. d. Lahn, den 28. März 2012 gez. Dirk Lich, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2012 festgestellt. |
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