Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 283524
Eingetragen
29.3.2023
Branche
Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungKinderkrippen und Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren
Gegenstand
Betrieb von Kindertagesstätten, für die sozialpädagogische altersgerechte Förderung und betreuung von Kindern und deren Verpflegung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schulalter in Kindertagesstätten mit den Zielen: Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung nachhaltig zu fördern, unter Berücksichtigung der jeweils besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Interessen der Kinder und somit dazu beizutragen, Benachrichtungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für Kinder und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen; Weiterhin durch die Betreuung von Hortkindern. Zur Verwirklichung dieser Ziele kann die Gesellschaft Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe gründen, übenehmen, und betreiben. Weiterhin kann sich die Gesellschaft an geeigneten Einrichtungen zur Förderung der Erziehung beteiligen oder selbst solche Einrichtungen gründen. Beteiligt sich die Gesellschaft an solchen Einrichtungen, dürfen jedoch finanzielle oder sonstige Leistungen ausschließlich an ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts fließen. Die Gesellschaft ist zur Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 AO für die Förderung der in Abs. 2 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft befugt. Hierzu ist die Gesellschaft berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu gründen, sich an Gesellschaften zu beteiligen und Maßnahmen und Einrichtungen um Sinne des Satzungszwecks zu beraten und zu fördern, soweit hiermit nicht gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben verstoßen wird, sowie Rücklagen in gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62 AO zu bilden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Vaterstetten
12.500 €
50.00%
Vaterstetten
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Matapi gGmbH (vormals: Karwendel-Kiste e.V. )

Baldham

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 29.878,00 36.117,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 554,00 1.499,00
II. Sachanlagen 29.324,00 34.618,00
B. Umlaufvermögen 715.723,97 187.485,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.936,54 3.031,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 712.787,43 184.453,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 745.601,97 223.602,55

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 531.512,81 211.423,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 296.419,94
II. Gewinnrücklagen 477.877,06 0,00
III. Jahresüberschuss 28.635,75 -84.996,44
B. Rückstellungen 45.958,92 0,00
C. Verbindlichkeiten 13.130,24 12.179,05
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.130,24 12.179,05
D. Rechnungsabgrenzungsposten 155.000,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 745.601,97 223.602,55

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Matapi gGmbH

Sitz: München
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregister: Nr. HRB 283524
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagegüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag darstellen.

C. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht und von der Aufstellung eines Anlagengitters Abstand genommen.

D. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:                    
Sachverhalt Betrag in Euro
Forderungen: 0,00
Verbindlichkeiten: 0,00
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 17.751,56 Euro.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro.

Baldham, den 23.7.2024

Tatjana Krinner-Jakobs



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024 festgestellt.

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