Kronenhof
Andreas Hattemer GmbH
Gau-AIgesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
1.858,51 |
1.665,51 |
| I.
Sachanlagen |
1.658,51 |
1.465,51 |
| II.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
12.836,68 |
11.045,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
420,00 |
102,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.416,68 |
10.942,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.695,19 |
25.493,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.891,01 |
24.217,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.108,72 |
-1.347,16 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
304,18 |
776,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
304,18 |
776,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.695,19 |
25.493,49 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Kronenhof Andreas Hattemer GmbH eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB. Von
den Erleichterungsvorschriften für kleine
Gesellschaften wird Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Aus der
erstmaligen Anwendung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergaben sich
Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Für den Anhang wurden die
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288
HGB in Anspruch genommen.
Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit
aufgrund erstmaliger Anwendung von BilMoG
Zum 01. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss
auf die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Daher
konnte der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisstetigkeit, im Zusammenhang mit der Position
ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht
vollständig angewandt werden.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Auf Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich der angefallenen
Nebenkosten angesetzt und soweit abnutzbar um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich der angefallenen Nebenkosten
angesetzt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nominalbetrag angesetzt. Die Risiken im
Forderungsbestand sind angemessen berücksichtigt
worden.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen,
die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Grundlage der
Ermittlung war der voraussichtlich notwendige
Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geschätzt wurde. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr erfolgt grundsätzlich eine Abzinsung
gemäß § 253 Abs. 2 HGB n. F.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf temporäre Bilanzierungs- oder
Bewertungsdifferenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
werden gemäß gem. § 274 HGB
latente Steuern ermittelt. Ergibt sich aus dieser
Ermittlung insgesamt eine Steuerbelastung künftiger
Geschäftsjahre, wird diese als passive latente Steuern
in der Bilanz angesetzt. Eine sich daraus ergebende
Steuerentlastung wird jedoch in Ausübung des
Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB
nicht angesetzt.
Zum 31. Dezember 2010 existieren keine
wesentlichen temporären Bewertungsunterschiede
zwischen der Handels- und Steuerbilanz.
2. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150,00
€ und 1.000,00 € wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und werden gleichmäßig über
fünf Jahre abgeschrieben. Insofern wurde vom Grundsatz
der Einzelbewertung abgewichen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ist eine Forderung gegen
Gesellschafter in Höhe von 420,00 €
enthalten.
2. Bilanzgewinn
Der im
Eigenkapital ausgewiesene Bilanzgewinn enthält
einen Verlustvor-trag in Höhe von € 1.347,16.
3.3.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt 50.000,- DM und wurde
bisher noch nicht auf Euro umgestellt.
4. Sonstige Pflichtangaben
1. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
Geschäftsführer: Andreas Hattemer,
Winzermeister, Gau-Algesheim,
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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