AKSU
AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.297,00 |
42.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.674,00 |
4.206,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.523,00 |
10.194,00 |
| III.
Finanzanlagen |
51.100,00 |
27.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
225.642,02 |
239.262,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.818,23 |
214.076,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.823,79 |
25.185,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
406,00 |
2.854,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
290.345,02 |
284.116,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
175.610,32 |
192.128,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
61.355,03 |
61.355,03 |
| II.
Gewinnrücklagen |
417,00 |
|
| III.
Gewinnvortrag |
130.773,11 |
86.131,50 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
16.934,82 |
-44.641,61 |
| B.
Rückstellungen |
63.196,69 |
71.054,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.538,01 |
20.933,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
290.345,02 |
284.116,54 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der
AKSU AG ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gesellschaft nimmt im Bereich der Aufstellung die
größenabhängigen Erleichterungen im
Sinne der §§ 274 a, 288 ff. HGB in Anspruch.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
326 HGB für die Offenlegung in Anspruch.
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst.
Die Gesellschaft macht von den
Beibehaltungswahlrechten des Art. 67 Abs. 3, 4 EGHGB in
Bezug auf die Ansätze des Sachanlagevermögens
Gebrauch. Alte Methoden werden fortgeführt.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Zum 1.1.2010 erfolgte eine erfolgsneutrale
Einstellung der Wertabweichungen des Übergangs in die
Gewinnrücklage.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1
HGB wurde beachtet. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2
Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig, wurden beim
Übergang auf die Handelsbilanz nach BilMoG
Wertansätze fortgeführt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht
veranlagte Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Der Ausweis einer Rückstellung für latente
Steuern unterbleibt unter Hinweis auf § 274 a HGB.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die
auf
fremde Währung lauten.
Angaben zur
Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von €
3.566,43.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 21.828,26.
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen (€) |
63.196,69 |
davon entfallen auf: |
|
|
sonstige |
50.500,00 |
|
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen |
5.530,00 |
|
Jahresabschluss- und Prüfungskosten |
4.000,00 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
Restlaufzeit |
Summe |
davon
gesichert |
Art und Form der Sicherheit |
|
bis 1 Jahr |
1 - 5 Jahre |
> 5 Jahre |
Verbindlichkeiten |
€ |
€ |
€ |
€ |
T€ |
|
a. Lief. u.Leistgen. |
24.487,53 |
0,00 |
0,00 |
24.487,53 |
0 |
|
sonstige |
27.050,48 |
0,00 |
0,00 |
27.050,48 |
0 |
|
Summe |
51.538,01 |
0,00 |
0,00 |
51.538,01 |
0 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB):
Sonstige
Pflichtangaben
Namen des Vorstands
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Murat Aksu geführt.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
2010 folgende Personen an:
Abdullah Aksu, Berlin
Semiha Aksu, Berlin
Dilek Aksu, Berlin
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
Firmenname/ Sitz |
Anteilshöhe |
Jahresergebnis |
Eigenkapital |
AKSU Immobilenhandels GmbH |
100% |
EUR 4.557,16 |
EUR 29.263,31 |
DB & I Dt. Bewertung u. Invest-
ment GmbH |
94% |
EUR 16.491,30 |
EUR 6.815,92 |
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehemr
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen durchschnittlich 1 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Berlin, den 30.03.2012
gez. Murat Aksu
Der Jahresabschluss wurde am 5.April 2012
festgestellt.
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