Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 65570
Eingetragen
8.9.2004
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Errichtung als Bauträger sowie die Vermittlung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen mit Ausnahme der Vermittlung von Darlehen und Grundstücken, sowie die Beteiligung an Unternehmen mit vorgenanntem Unternehmensgegenstand.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

AKSU AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 64.297,00 42.000,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.674,00 4.206,00
II. Sachanlagen 8.523,00 10.194,00
III. Finanzanlagen 51.100,00 27.600,00
B. Umlaufvermögen 225.642,02 239.262,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 161.818,23 214.076,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 63.823,79 25.185,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 406,00 2.854,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 290.345,02 284.116,54

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 175.610,32 192.128,14
I. gezeichnetes Kapital 61.355,03 61.355,03
II. Gewinnrücklagen 417,00  
III. Gewinnvortrag 130.773,11 86.131,50
IV. Jahresfehlbetrag 16.934,82 -44.641,61
B. Rückstellungen 63.196,69 71.054,72
C. Verbindlichkeiten 51.538,01 20.933,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 290.345,02 284.116,54

Anhang

Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss der   AKSU AG ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
 
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
 
Die Gesellschaft nimmt im Bereich der Aufstellung die größenabhängigen Erleichterungen  im Sinne der §§ 274 a, 288 ff. HGB in Anspruch.
 
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
 
Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB für die  Offenlegung in Anspruch.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen


Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Die Gesellschaft macht von den Beibehaltungswahlrechten des Art. 67 Abs. 3, 4 EGHGB in Bezug auf die Ansätze des Sachanlagevermögens Gebrauch. Alte Methoden werden fortgeführt. 
 
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
 
Zum 1.1.2010 erfolgte eine  erfolgsneutrale Einstellung der Wertabweichungen des Übergangs in die Gewinnrücklage. 
 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB  wurde beachtet. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden
 
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2 Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
 
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
 
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
 
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
 
 
Bewertungsmethoden
 
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig, wurden beim
Übergang auf die Handelsbilanz nach BilMoG Wertansätze fortgeführt.
 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
 
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
 
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
 
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
 
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
 
Der Ausweis einer Rückstellung für latente Steuern unterbleibt unter Hinweis auf § 274 a HGB.
 
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
 
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die auf fremde Währung lauten.

Angaben zur Bilanz


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
 
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von € 3.566,43.
 
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 21.828,26.
 


Die sonstigen Rückstellungen betragen (€)

63.196,69

davon entfallen auf:

 

 

sonstige

50.500,00 

 

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

5.530,00 

 

Jahresabschluss- und Prüfungskosten

4.000,00 


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:


 

Restlaufzeit

Summe

davon
gesichert

Art und Form der Sicherheit

 

bis 1 Jahr

1 - 5 Jahre

> 5 Jahre

Verbindlichkeiten

 €




T€

 

a. Lief. u.Leistgen.

24.487,53

0,00

0,00

24.487,53

0

 

sonstige

27.050,48

0,00

0,00

27.050,48

0

 

Summe

51.538,01

0,00

0,00

51.538,01

0

 


 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
 
Zum Abschlussstichtag bestanden keine  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB):

Sonstige Pflichtangaben


Namen des Vorstands
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Murat Aksu  geführt.
 
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2010 folgende Personen an:  
Abdullah Aksu, Berlin
Semiha Aksu, Berlin
Dilek Aksu, Berlin
 
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:


Firmenname/ Sitz

Anteilshöhe

Jahresergebnis

Eigenkapital

AKSU Immobilenhandels GmbH

100%

EUR   4.557,16

EUR  29.263,31

DB & I  Dt. Bewertung u. Invest-
ment GmbH

94%

EUR 16.491,30

EUR    6.815,92


 
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehemr
 
Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
 
 
Berlin, den 30.03.2012
 
 
 
 
gez. Murat Aksu
 
 
 
Der Jahresabschluss wurde am 5.April 2012 festgestellt.

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