Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 580
Eingetragen
15.12.1978
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Gegenstand, des Unternehmens ist die Übernahme und Fortführung des bisher von der Firma Julius Herrnleben & Sohn KG betriebenen Handelsgewerbes.

Historie

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Management

NameRolle
Ralph Herrnleben
seit 13.10.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

BGB-Gesellschaft Herrnleben
Germany
500.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Herrnleben GmbH

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

Aktiva

Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 6.309.374,66 5.663.101,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.044.527,54 2.729.470,41
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 28.252,20 154.933,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.044,00 5.799,00
  8.387.199,40 8.553.304,95

Passiva

   
    Vorjahr
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Gewinnvortrag 293.805,96 753.136,62
III. Jahresfehlbetrag -19.464,37 -459.330,66
B. Rückstellungen 243.201,00 252.921,00
C. Verbindlichkeiten 7.614.010,87 7.750.932,05
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 7.054.005,85 (Vj. EUR 7.079.479,04)    
  8.387.199,40 8.553.304,95

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01.2018 BIS 31.12.2018

Vorjahr
EUR EUR
1. Rohergebnis 4.188.295,16 3.641.630,84
2. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter -2.054.357,92 -2.027.695,81
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung -451.594,96 -415.248,86
davon für Altersversorgung: EUR -19.798,13 (Vj. EUR -22.671,87)    
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.398.614,89 -1.497.954,90
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.353,62 14.274,95
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 11.311,62 (Vj. EUR 13.466,60)    
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -286.287,02 -221.482,38
davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR -6.478,00 (Vj. EUR -7.646,00)    
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -29.258,36 47.145,50
7. Ergebnis nach Steuern -19.464,37 -459.330,66
8. Jahresfehlbetrag -19.464,37 -459.330,66

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01.2018 BIS 31.12.2018

Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Jahresabschluss

Firma: Autohaus Herrnleben GmbH
Sitz: Bayreuth
Handelsregister: Bayreuth, HRB 580

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 der Autohaus Herrnleben GmbH ist nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften gültigen Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Der Jahresabschluss wurde unter Geltung der Going-Concern-Prämisse aufgestellt, da unsere Unternehmensplanung für 2019 von einer positiven Geschäftsentwicklung ausgeht. Auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken, die sich durch den Umbruch der Kfz-Branche ergeben, wird ausdrücklich hingewiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Stetigkeitsgrundsatz

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewandt.

Anlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte bilanziert. Die Abschreibungen wurden in den Vorjahren wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Vorräte

Die Betriebsstoffe sind mit Festwerten bzw. Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die Herstellungskosten beinhalten die Fertigungs-, und Materialeinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Die Bewertung der übrigen Warenvorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten. Bei der Bewertung der Ersatzteile wurde die Durchschnittsmethode unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angewandt. Die geleisteten Anzahlungen sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen, vermindert um Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Zudem ist bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst ausgewiesen.

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellung wurde nach der PUC-Methode unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 3,21 % p. a., einer Rentendynamik von 0 % und den Richttafeln 2018 G von Dr. Heubeck ermittelt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das betriebsnotwendige Anlagevermögen ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung angepachtet. Ansonsten wird auf den nachfolgenden Anlagenspiegel verwiesen.

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2018 Zugang Abgang Stand am 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen        
Beteiligungen 7.400,19 0,00 0,00 7.400,19
  7.400,19 0,00 0,00 7.400,19
Abschreibungen
Stand am 01.01.2018 Zugang Abgang Stand am 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen        
Beteiligungen 7.399,19 0,00 0,00 7.399,19
  7.399,19 0,00 0,00 7.399,19
Buchwert
Stand am 31.12.2018 Stand am 31.12.2017
EUR EUR
Finanzanlagen    
Beteiligungen 1,00 1,00
  1,00 1,00

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (EUR 767.351,15; Vj. EUR 752.176,58) sind zugleich Forderungen gegen Gesellschafter und sind dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" zuzurechnen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten antizipative Forderungen aus Rückvergütungen in Höhe von TEUR 82.

Aktive latente Steuern

Zum 31.12.2018 ergeben sich aktive latente Steuern aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Pensionsrückstellung in der Handels- bzw. in der Steuerbilanz. Gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern verzichtet.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital lautet auf DM 500.000,00 (Vj. DM 500.000,00).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 7.487.277,87 (Vj. EUR 7.611.199,05). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von eins bis fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 126.733,00 (Vj. EUR 139.733,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung der finanzierten Fahrzeuge gesichert.

Sonstige Angaben

Verpflichtungen gegenüber Geschäftsführern und Hinterbliebenen von ehemaligen Geschäftsführern

Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber Hinterbliebenen von früheren Mitgliedern der Geschäftsführung wurden EUR 195.609,00 zurückgestellt.

Es bestehen mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Geschäftsführer, die aufgrund des Wahlrechts nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB nicht bilanziert werden. Aufgrund der kongruenten Rückdeckungsversicherung wird nicht mit einer Haftungsinanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet. Ein angabepflichtiger Fehlbetrag liegt nicht vor.

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft haftet als Gesamtschuldnerin für Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschafterin (verbundenes Unternehmen), die zum Bilanzstichtag mit TEUR 1.733 valutieren. Gegenwärtig ist kein Risiko einer Haftungsinanspruchnahme erkennbar.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus unbefristeten Pachtverträgen mit einem verbundenen Unternehmen in Höhe von jährlich TEUR 360.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, Fahrzeuge bei Beendigung von Leasingverträgen, die Kunden mit der BMW Leasing GmbH abgeschlossen haben, zum Schätzpreis zurückzukaufen. Die sich hieraus ergebende Rücknahmeverpflichtung erstreckt sich über einen Zeitraum von 3 Jahren und wird auf TEUR 9.297 geschätzt.

Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres 2018 waren durchschnittlich 58 Arbeitnehmer beschäftigt. Hiervon waren 57 sozialversicherungspflichtige und 1 geringfügig entlohnte Arbeitnehmer.

Geschäftsführung

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2018 Herr Ralph Herrnleben. Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ausschüttungssperre

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen zehn Jahre ergibt sich im Verglich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Jahre ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 9.820,00 (Vj. TEUR 10.558,00)

 

Bayreuth, 29.03.2019

Ralph Herrnleben, Kfz-Mechaniker-Meister

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01.2018 BIS 31.12.2018

Geschäft und Rahmenbedingungen

Der Tätigkeitsbereich unserer Gesellschaft erstreckt sich im Wesentlichen auf den Fahrzeugverkauf (Neu-, Vorführ- und Gebrauchtwagen), den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör sowie die Durchführung von Kundendienstleistungen als durch die BMW AG autorisierte Vertragswerkstatt. Daneben vermitteln wir im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen Versicherungs-, Finanzierungs- und Leasingverträge. Wir sind Vertragshändler der BMW AG.

Unsere Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 war geprägt von der allgemeinen Entwicklung der Kfz-Branche, insbesondere durch die Dieselkrise und die damit zusammenhängende Unsicherheit bei unseren Kunden. Trotz dieser äußerst schwierigen Rahmenbedingungen war lediglich ein geringer Jahresfehlbetrag zu verzeichnen.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse haben sich im Geschäftsjahr 2018 negativ entwickelt (TEUR - 2.720; - 7,6 %). Dennoch ist der Rohertrag auf TEUR 4.179 gestiegen (+ 15,2 %). Aufgrund von Kosteneinsparungen sind die ordentlichen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 37 geringer als im Vorjahr angefallen. Das Betriebsergebnis hat sich somit um TEUR 587 auf TEUR 287 verbessert.

Belastet wird das Betriebsergebnis durch das Finanzergebnis (TEUR - 274). Das periodenfremde Ergebnis (TEUR -32) ist insbesondere durch Steuern für Vorjahre begründet.

Die vorstehend geschilderten Ergebniskomponenten haben insgesamt zu einem negativen Jahresergebnis (TEUR -19) geführt das jedoch deutlich besser ausgefallen ist als im Vorjahr (TEUR -459).

Finanz- und Vermögenslage

Das betriebsnotwendige Anlagevermögen ist von der Gesellschafterin im Rahmen einer Betriebsaufspaltung angepachtet.

Der Bestand an Handelswaren hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht (31.12.2018 TEUR 6.300; Vj. TEUR 5.650). Der Fahrzeugbestand wird durch kurzfristige Bankkredite finanziert.

Die Eigenkapitalquote beträgt unverändert 6,4 %.

Der Cashflow nach DVFA/SG hat sich deutlich verbessert (TEUR -26; Vj. TEUR -465), war aber immer noch negativ.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unser Controlling die Kennzahlen Umsatz, Betriebsergebnis (ordentliches Ergebnis vor Steuern und Zinsen) und Jahresergebnis heran.

Das im Vorjahr gesteckte Umsatzziel für 2018 wurde nicht erreicht. Allerdings war das erzielte Betriebsergebnis deutlich besser als geplant. Das Ziel, ein ausgeglichenes Jahresergebnis in 2018 zu erwirtschaften, wurde knapp verfehlt.

Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält eine Zweigniederlassung in Kulmbach.

Künftige Chancen und Risiken

Als BMW-Vertragshändler hängt die Entwicklung unserer Gesellschaft auch von der Entwicklung der BMW AG sowie insbesondere von deren Produkt- und Vertriebspolitik ab. Die Qualität der BMW- und der MINI-Automobile und die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter werden als größte Chance gesehen. Unser Betrieb ist nach ISO 9001 zertifiziert.

Gegenwärtig ist kaum abzusehen, wie sich das Thema "E-Mobilität‟ entwickelt. Wir können heute bereits unseren Kunden Elektro- und Hybridfahrzeuge der Marken BMW und Mini anbieten. Allerdings ist die Marktakzeptanz wesentlich von der Bereitstellung der nötigen Infrastruktur sowie von der Preisgestaltung abhängig. Hier ist auch die Politik gefordert.

Die gegenwärtige Dieselkrise beeinflusst unmittelbar das Käuferverhalten. Wirtschaftliche Risiken bestehen hier insbesondere bei den Diesel-Gebrauchtfahrzeugen bzw. Diesel-Leasingrückläufern. Wir können die Preisentwicklung (und somit das damit verbundene wirtschaftliche Risiko) allerdings kaum einschätzen.

Die lokalen Mitbewerber sind bekannt. Unsere Chancen und Risiken hängen auch von der Produktpolitik der Mitbewerber (insbesondere Audi und Mercedes) ab.

Die Risiken aus Leasinggeschäften werden dadurch begrenzt, dass die Leasingrückläufer mit den zu den jeweiligen Rücknahmezeitpunkten geltenden Händlereinkaufspreisen von der BMW Leasing GmbH angekauft werden müssen.

Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Für das Geschäftsjahr 2019 wird mit Steigerungen des Umsatzes, des Betriebsergebnisses und des Jahresergebnisses gerechnet. Allerdings zeigt die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2019, dass diese Ziele nur schwer erreichbar sein werden. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Umbruchs der Kfz-Branche, insbesondere aufgrund der Diesel-Krise, eine belastbare Unternehmensplanung nur sehr schwer möglich ist.

 

Bayreuth, 29.03.2019

Ralph Herrnleben, Kfz-Mechaniker-Meister

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Herrnleben GmbH, Bayreuth - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Herrnleben GmbH, Bayreuth, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die im Anhang unter "Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Jahresabschluss" sowie im Lagebericht unter "Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft" gemachten Angaben, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass aufgrund des Umbruchs der Kfz-Branche und der Dieselkrise eine belastbare Unternehmensplanung nur sehr schwer möglich ist. Diese Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bayreuth, den 12.07.2019

ROSENSCHON . STIEFLER . WAHA . Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Jürgen Rosenschon, Wirtschaftsprüfer

Bernhard Leisner, Wirtschaftsprüfer

Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich jedoch auf den Jahresabschluss ohne Offenlegungserleichterungen.

ERGEBNISVERWENDUNG

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 29.11.2019 festgestellt.

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