Agrargenossenschaft "Unterspreewald" eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone, geb. Krüger Hill seit 17.12.2010 | Vorstandsmitglied |
Uwe Schieban seit 1.6.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargenossenschaft "Unterspreewald" eGMärkische HeideJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023I. Angaben zur Identifikation der Genossenschaft laut Registergericht
Es handelt sich um eine in der Landwirtschaft tätige Gesellschaft. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Genossenschaft zum 30. Juni 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Genossenschaft gemäß § 336 Abs. 2 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. Das Geschäftsjahr endet zum 30. Juni. Erforderliche Zusatzangaben für einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen im Anhang. Der Anhang enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für kleine Genossenschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs nach §§ 274a, 276, 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Zahlungsansprüche für Betriebsprämien werden gesondert innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und bis zum Ende der Gültigkeit (30. Juni 2023) abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Die dabei zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in Folgejahren teilweise oder ganz, erfolgt eine Zuschreibung in Höhe der eingetretenen Wertaufholung, höchstens jedoch bis zu dem Wert, der sich ohne Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. Die Zugänge zu Immobilien und beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden ab dem Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Seit dem 1. Juli 2018 werden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als € 800,00 betragen, im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Die Übernahme der geänderten Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG für entsprechende Zugänge in der Handelsbilanz erfolgt aus Vereinfachungsgründen. Bis zum 30. Juni 2018 wurden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als € 150,00, aber nicht mehr als € 1.000,00 betrugen, in jährlichen Sammelposten, die insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Zur Gliederung Sachanlagevermögens wurde von der Regelung des § 265 Abs. 6 HGB Gebrauch gemacht. Die Posten wurden ergänzt um stehendes Holz und Dauerkulturen. Zur Bewertung des stehenden Holzes werden an Stelle der Einzelherstellungskosten aus Vereinfachungsgründen die Richtwerte des BMEL-Jahresabschlusses (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) angesetzt. Dauerkulturen sind als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Die Abschreibung der Dauerkultur beginnt mit der Fertigstellung. Sie ist fertiggestellt, sobald sie ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Die bestimmungsmäßige Nutzung beginnt mit der Ertragsreife. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) ausgebucht. In Höhe des Unterschieds zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Zusätzlich werden Geschäftsguthaben bei Genossenschaften ausgewiesen. Daneben werden Rückdeckungsversicherungen gesondert gezeigt. Sie dienen zur Absicherung der Ansprüche aus Pensionen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Versicherung ermittelt. Die an den Rückdeckungsversicherer gezahlten Beiträge werden erfolgsneutral als Zugang bei den Anschaffungskosten gebucht und die übrigen Zuschreibungen auf den Aktivwert als Zinserträge innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Die Tiere des Anlage- und des Umlaufvermögens werden bei Betrieben der Landwirtschaft unabhängig von der Rechtsform in dem Bilanzposten Tiervermögen zusammengefasst, der zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen wird. Beim Tiervermögen erfolgt der Bewertungsansatz mit den tatsächlichen, durchschnittlichen Herstellungskosten je Tiergruppe. Unter Beachtung des Niederstwertprinzips wurde gegebenenfalls der niedrigere Marktpreis angesetzt. Bei der Gliederung der Vorräte wurden die Posten um das Feldinventar ergänzt. Selbsterzeugte fertige Erzeugnisse und zugekaufte Waren werden gesondert ausgewiesen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden zum Abschlussstichtag abgewertet, wenn die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktwert niedriger sind. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Zur Bewertung des Feldinventars werden neben den Einzelherstellungskosten aus Vereinfachungsgründen die Standardherstellungskosten des BMEL-Jahresabschlusses (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) als Durchschnittswerte angesetzt. Darüber hinaus wird eine retrograde Bewertung aus den Erlösen abzüglich der Erntekosten für Getreide genutzt. Die Herstellungskosten der selbsterzeugten fertigen Erzeugnisse werden unter Berücksichtigung des § 255 Abs. 2 HGB ermittelt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) wurden zu Nennwerten ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Bei nahestehenden Unternehmen werden keine Pauschalwertberichtigungen gebildet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die Geschäftsguthaben enthalten die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen enthält Investitionszuschüsse, die zeitanteilig entsprechend der Abschreibung des Investitionsgutes ertragswirksam vereinnahmt werden. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden in folgender Weise ermittelt. Die Höhe der Versorgung richtet sich ausschließlich nach den Leistungen aus einer Rückdeckungsversicherung. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Rückstellungen für Zusagen, bei denen sich die Höhe der Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren bestimmt (wertpapiergebundene Zusagen), mit diesem beizulegenden Zeitwert anzusetzen, soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Laut IDW RS HFA 30, Tz. 74 sind Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach den Leistungen aus einer Rückdeckungsversicherung bestimmt, bilanziell wie wertpapiergebundene Zusagen zu behandeln. Dabei setzt sich der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsanspruchs aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines eventuell vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattung (Überschussguthaben) zusammen. Der Zeitwert des Rückdeckungsanspruchs entspricht der Höhe der Pensionsrückstellung. Der in der Zuführung enthaltene Dienstzeitenaufwand wird innerhalb der Aufwendungen für Altersversorgung und der Zinsanteil der Zuführung wird als Zinsaufwand im Finanzergebnis erfasst. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag aus Wesentlichkeitsgründen nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Als Umsatzerlöse werden alle Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und der Vermietung oder Verpachtung sowie der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt nach dem Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen Aufwendungen bezogen auf den Dienstzeitaufwand einer Einzelzusage sowie die laufenden Zahlungen an eine Unterstützungskasse (Einzelzusage) sowie weitere Direktversicherungen. Die Aufwendungen für Ertragsteuern beinhalten die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Das Wahlrecht zur Bildung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB wird nicht ausgeübt. IV. Ermessensspielräume Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angabe von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. V. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Aufstellung des Anteilsbesitzes:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. In den
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (€
502.338,52) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von € 362.168,62 sowie sonstige
Forderungen in Höhe von € 140.154,90 enthalten
.
Mitgliederbewegungen, Geschäftsguthaben und
Haftsummen:
Die Geschäftsguthaben der Mitglieder sind unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Der Geschäftsanteil beträgt € 2.050,00. Eine Haftsumme (Nachschussverpflichtung) ist nicht vereinbart. Die Rücklagen entwickelten sich wie folgt:
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021/22 in Höhe von € 81.513,71 wird als Gewinnvortrag ausgewiesen. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeitenin einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 2.828.251,70 bestehen Grundschulden in Höhe von € 1.033.821,35 sowie Sicherungsübereignungen für die finanzierten Vermögensgegenstände in Höhe von € 1.688.898,35. Darüber hinaus erfolgte eine Sicherungsübereignung des Mutterkuhbestandes des Unternehmens Landschaftspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung Schlepzig/Krausnick, Märkische Heide OT Dürrenhofe (Stand 30. Juni 2023: € 269.000,00). In den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen (€ 713.116,55) sind Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen (€ 617.171,68) sowie
sonstige Verbindlichkeiten (€ 95.944,87) enthalten
.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Gutscheine in Höhe von € 10.939,18 ausgewiesen, deren Laufzeit in Abhängigkeit von der Einlösung unbestimmt ist. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (€ 195.468,27) enthalten Zahlungseingänge im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von Freiflächen über einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2042 (€ 74.774,48) bzw. 31. Dezember 2043 (€ 71.555,05), Zahlungseingänge im Zusammenhang mit einem Grundstücksnutzungsvertrag sowie der vertraglichen Genehmigung zur Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf den Gebäudedächern über einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2043 (€ 48.809,52) sowie aus Umweltbonus für den Erwerb eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs (€ 329,22). VI. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ist in Höhe von € 9.071,00 ertragswirksam aufgelöst worden. Dieser Betrag wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus den Zuschreibungen auf den Aktivwert der Rückdeckungsversicherung in Höhe von € 1.385,79. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind unter anderem pensionsbezogene Zinsaufwendungen in Höhe von € 1.385,79 enthalten. VII. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
VIII. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das Bestellobligo für Investitionen liegt im geschäftsüblichen Rahmen.
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nach Köpfen (ohne Vorstand) entwickelte sich wie folgt:
Zuständiger Prüfungsverband der Genossenschaft ist der Potsdamer Prüfungsverband e.V., Potsdamer Straße 109, 14947 Ludwigsfelde. Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die beiden Vorstände: - Simone Hill, Schlepzig - Uwe Schieban, Lübben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind: - Rosalie Schönfeld, Dürrenhofe (Vorsitzende) - Mark Samorski, Alt Zauche-Wußwerk - Ilona Lukas, Krausnick
Dürrenhofe, den 16. August 2024 gez. Uwe Schieban, Simone Hill Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. September 2024 |
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