MAG Milch AGLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Irene Barth seit 27.6.2006 | Vorstandsmitglied |
Heiner Haaren seit 27.6.2006 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAG Milch AGNiederer FlämingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Forderungen und Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen erfolgt der Ansatz mit dem Barwert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Steuerrechtliche Wertberichtigungen werden soweit zulässig vorgenommen. Rückstellungen wurden soweit gebildet, wie das Steuerrecht es zuließ. Für ungewisse Verbindlichkeiten, für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, Abraumbeseitigung und für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden Rückstellungen in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist. Rückstellungen für Verpflichtungen wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst, falls die Laufzeit der Verpflichtung mindestens 12 Monate beträgt. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen, wenn die Laufzeit weniger als 12 Monate betrug, sie verzinslich waren oder wenn sie Anzahlungen darstellen. Ansonsten wurden sie mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Bei der Bewertung werden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen. Erläuterungen zur Bilanz Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Zuschüsse und Investitionsabzugsbeträge sind wahlweise die Anschaffungskosten des Anlagevermögens gemindert. Diese Beträge sind im Inventarverzeichnis mit der Kennzeichnung H für Zuschüsse und I für Investitionsabzugsbeträge ersichtlich. Grundlage der Bewertung des Tiervermögens ist das BMF-Schreiben zur Tierbewertung vom 14.11.2001. Es wurde von der Option der Gruppenbewertung gleichwertiger Vermögensgegenstände Gebrauch gemacht (§ 240 Abs. 4 HGB). In der Vermögensbewertung ist anhand des Buchstaben T in der Spalte KNZ ersichtlich, dass der Einzelwert je Tierart diesen Richtwerten der Finanzverwaltung entspricht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind den beigefügten Anlagen (Kontennachweis) zu entnehmen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechung Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Restnutzungsdauer bemessen. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen wegen künftiger Wertschwankungen vorgenommen. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Anderlingen, den 31. Dezember 2015 gez. Irene Barth - Heiner Haaren Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.05.2017 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen