Sattler
& Co. GmbH
Neustadt
a.d.Aisch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.535,07 |
65.797,14 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.077,77 |
63.369,77 |
| III.
Finanzanlagen |
2.456,30 |
2.426,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.276.810,98 |
1.260.341,73 |
| I.
Vorräte |
370.776,00 |
406.374,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
145.584,15 |
232.469,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.440,00 |
74.440,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
760.450,83 |
621.498,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.172,00 |
1.172,00 |
| Aktiva |
1.330.518,05 |
1.327.310,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
876.055,71 |
880.404,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
850.055,71 |
854.404,74 |
| davon
Gewinnvortrag |
704.404,74 |
790.765,49 |
| B.
Rückstellungen |
278.746,64 |
366.120,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.715,70 |
80.786,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
175.220,70 |
80.291,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
495,00 |
495,00 |
| Passiva |
1.330.518,05 |
1.327.310,87 |
Anhang
Sattler & Co. GmbH
Anhang
zur
Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung
zum 31.12.2023
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Sattler & Co. GmbH in
Neustadt/Aisch auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die die
Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform
nach § 266 HGB.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen (ggf.
außerplanmäßigen) Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Warenvorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzipes bewertet.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Bei der Pensionsrückstellung beträgt der
Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem
Ansatz nach durchschnittlichen Marktzinssatz von 10 Jahren
zu 7 Jahre 135 €. Zugrunde gelegt wurden die
Heubeck-Richttafeln 2018G.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu
entnehmen.
Die bestehenden
Pensionsrückstellungen betreffen Rentner in der
aktiven Auszahlungsphase. Die Bewertung erfolgte gem.
§ 253(1) S.2 HGB lt. Gutachten der Allianz v.
22.01.2024.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und
Offenlegung des Jahresabschlusses, die Anfertigung der
Steuererklärungen, noch bestehende
Urlaubsansprüche sowie Gewährleistungen.
Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten
sind aus der Bilanz ersichtlich.
sonstige Berichtsbestandteile
Sattler Wolfgang, Geschäftsführer
Schmidt Dominik, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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