RES Systeme A. Reinicke GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Affeldt seit 3.6.2016 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REM Reinraum Edelstahl Module GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011BilanzAktiva
2. AnhangI. Anwendung des Handelsgesetzbuches Die REM Reinraum Edelstahl Module GmbH hat nach § 242 HGB den Jahresabschluss zum 31. März 2011 nach den Vorschriften der §§ 264 - 289 HGB aufzustellen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB sowie der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften (GmbHG) aufgestellt. Im Berichtsjahr sind erstmals die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anzuwenden. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata wurden unverändert angewandt, mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. I I. Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Erläuterung zur Bilanz Aktiva B.II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben folgende Fristigkeit:
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag nicht. Passiva C. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf (§ 285 Nr. 2 HGB):
*davon aus Steuern 7.737,40 € IV. Sonstiges Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss 2010/2011 in Höhe von € 6.719,99 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer ( § 285 Nr. 7 HGB) Die Geschäftsführung erhielt im Berichtsjahr keine Bezüge. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB bestanden nicht. Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Herr Alfred Reinicke und Herr Bernd Affeldt
Dortmund, den 11.05.2012 Alfred Reinicke Bernd Affedlt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2012 festgestellt. |
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