V & M
GmbH
Röhrmoos
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109.712,00 |
106.596,00 |
| I.
Sachanlagen |
109.712,00 |
106.596,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
281.169,32 |
175.628,82 |
| I.
Vorräte |
20.197,00 |
18.650,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.648,34 |
76.712,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150,00 |
150,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
204.323,98 |
80.265,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
707,05 |
420,94 |
| Aktiva |
391.588,37 |
282.645,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
164.353,71 |
57.734,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
32.734,37 |
80.430,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
106.619,34 |
-47.696,47 |
| B.
Rückstellungen |
31.988,49 |
28.000,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
195.246,17 |
196.911,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
88.427,61 |
93.086,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
106.818,56 |
103.825,19 |
| Summe
Passiva |
391.588,37 |
282.645,76 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2023
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresschluss der V & M GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungsvorschriften der HBG aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Bei der Erstellung des
Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts
beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch Fertigung veranlasste Abschreibung
einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die
Währungsumrechnung des bilanzrechtlich anzusetzenden
Euro-Rückzahlungsbetrages einer in Fremdwährung
zu tilgenden Valutaverbindlichkeit wurde der
Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der rechtlichen
Entstehung der Verbindlichkeit angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu
verzeichnen. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C. RÜCKSTELLUNGEN
Die Steuerrückstellungen betreffen
Ertragssteuern des laufenden Jahres.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, soweit sie
passivierungsfähig sind.
Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
D. Erläuterungen zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
E. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB bestanden zum
Stichtag nicht.
2. Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer Sind: Herr Manfred Valentin
und Herr Robert Matthes
sonstige Berichtsbestandteile
Gezeichnet: Manfred Fröschl,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2025
festgestellt.
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