Butz
Schuhhaus GmbH
Achern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.543,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.543,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.295.845,71 |
1.695.290,50 |
| I.
Vorräte |
847.126,00 |
838.020,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.277,83 |
458.003,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.367.441,88 |
399.266,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.144,76 |
3.448,60 |
| Aktiva |
2.333.533,47 |
1.698.740,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.307.161,01 |
1.185.667,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.133.667,97 |
1.064.578,64 |
| III.
Jahresüberschuss |
121.493,04 |
69.089,33 |
| B.
Rückstellungen |
231.275,01 |
198.863,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
795.097,45 |
314.208,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
795.097,45 |
314.208,63 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
40.976,00 |
33.933,00 |
| Passiva |
2.333.533,47 |
1.698.740,10 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gesellschaft wurde durch notariell beurkundeten
Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1997 zuletzt geändert
durch Beschluss vom 10.05.2005 als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung errichtet und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer
HRB 220668 eingetragen.
Die Firma der Gesellschaft lautet Butz Schuhhaus
GmbH.
Sitz der Gesellschaft ist Achern.
Der Jahresabschluss der Butz Schuhhaus GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 274a, 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw.
327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur
aufgelöst, soweit der Grund für die
Rückstellung entfallen ist.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet. Hierbei wurde die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
gebildet.
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen
des Geschäftsjahres, die in künftigen
Zeiträumen Aufwendungen darstellen. Diese Zahlungen
wurden zeitanteilig abgegrenzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zur Ermittlung
des Erfüllungsbetrags der Pensionsverpflichtung wurde
das Teilwertverfahren angewendet. Als Rechnungsgrundlage
wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck
verwendet. Für die Berechnungen wurde ein
Rechnungszins zum Bilanzstichtag von 1,82 % p. a. zugrunde
gelegt. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro
413.573,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des
Geschäftsjahres in dem als Anlage zum Anhang
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
3.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
4.006,00 Euro. In dieser Höhe besteht eine
Ausschüttungssperre.
3.
Verbindlichkeiten
Bezüglich der Restlaufzeiten verweisen wir auf
den Verbindlichkeitenspiegel als Anlage zum Anhang.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten
Unternehmen in Höhe von 449.813,04 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro) handelt es sich um
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Günter
Butz Verpachtungsgewerbebetrieb.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf Euro 40.976,00
(Vorjahr: Euro 33.933,00).
2.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 377.340,00
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Erfüllung
des laufenden Pacht- und Betriebsüberlassungvertrag.
3.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 30.
4.
Geschäftsführer
Im Berichtsjahr waren Herr Günter Butz und Frau
Michaela Butz-Späth Geschäftsführer/- in der
Gesellschaft.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Frau Michaela Butz-Späth wurde am 20.04.2023 zur
Geschäftsführerin berufen.
sonstige Berichtsbestandteile
Achern, den 9. August
2024
gez.
Günter Butz
gez.
Michaela Butz-Späth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2024
festgestellt.
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