Haustechnik
Dunkelmann G.m.b.H.
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.101,13 |
106.020,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.047,00 |
95.965,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.051,13 |
10.051,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
784.730,65 |
1.068.833,49 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
191.534,00 |
276.503,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.472,41 |
61.696,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
721.258,24 |
1.007.136,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.483,03 |
6.990,23 |
| Aktiva |
841.314,81 |
1.181.843,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
235.923,46 |
234.797,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
126.000,00 |
126.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
40.000,00 |
40.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
69.923,46 |
68.797,35 |
| B.
Rückstellungen |
180.556,77 |
307.864,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
424.108,58 |
638.456,50 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
726,00 |
726,00 |
| Passiva |
841.314,81 |
1.181.843,85 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Kiel, HRB Nr. 1303 unter der Firma Haustechnik
Dunkelmann G.m.b.H. eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist Norderstedt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten (Materialkosten, die Fertigungskosten
und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und
des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung veranlasst ist, Einzelkosten sowie
angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten)
bewertet.
Der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen erfolgte offen
abgesetzt vom Posten "Vorräte".
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
6. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
657,11
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß 0,5
%.
7. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
8. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
9. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 69.923,46 ist ein Gewinn- /
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von €
68.797,35 enthalten.
10. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 2.119,00 und ermittelt sich wie folgt:
Gesamtbetrag
gemäß Ausschüttungssperre
|
€
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
0,00
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
0,00
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
2.119,00
|
./. darauf gebildete
passive latente Steuern
|
0,00
|
Gesamtbetrag
|
2.119,00
|
11. Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Auf Grund
einer längeren Restlaufzeit als 1 Jahr, ist die
Rückstellung mit einem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,78 %
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung
|
0 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Heubeck-Richttafeln 2018
G von Klaus Heubeck
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellung
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag in
Höhe von € 8.580,00 wird über 15 Jahre
angesammelt; eine Überdeckung beträgt zum 31.
Dezember 2023 € 572,00.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von €
2.119,00.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden
|
€
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
225.335,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
99.405,12
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
108.858,17
|
verrechnete Aufwendungen
|
8.293,00
|
verrechnete Erträge
|
13.331,00
|
12. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
13. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
14. Für Einnahmen, die vor dem
Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden
passive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 488.456,50 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 424.108,58 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 157.390,43. Darin sind weder
Verpflichtungen für die Altersversorgung noch
Verpflichtungen gegenüber verbundenen und assoziierten
Unternehmen (§ 285 Nr. 3a HGB) enthalten.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 28.
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Klaus Dunkelmann und Herr Frank
Dunkelmann (§ 285 Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Norderstedt, den 25.
März 2024
gez.
Klaus Dunkelmann, Frank Dunkelmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt.
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