FEGU
GmbH
Hiddenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
303.300,94 |
311.274,94 |
| I.
Sachanlagen |
302.800,94 |
310.774,94 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.100.695,53 |
1.546.582,13 |
| I.
Vorräte |
114.266,00 |
109.142,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
649.844,56 |
333.547,96 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.938,94 |
2.044,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.336.584,97 |
1.103.892,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.056,61 |
8.104,65 |
| Aktiva |
2.426.053,08 |
1.865.961,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
733.190,50 |
685.630,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
348.000,00 |
348.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
385.190,50 |
337.630,10 |
| davon
Gewinnvortrag |
337.630,10 |
458.578,53 |
| B.
Rückstellungen |
1.110.159,59 |
793.406,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
582.702,99 |
386.925,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
582.702,99 |
386.925,62 |
| Passiva |
2.426.053,08 |
1.865.961,72 |
Anhang
I. Allgemeines
Die FEGU GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
FEGU GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Hiddenhausen
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Bad Oeynhausen
|
Register-Nr:
|
HRB 6639
|
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des HGB aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden linear, unbewegliche, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,-
werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Wertansätze werden
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Zinsen
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Projected Unit Credit Methode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,78 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
HEUBECK-Richtafeln 2018
G
|
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von €
10.180,00. Dieser Betrag unterliegt der
Ausschüttungssperre.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden:
|
€
|
Erfüllungsbetrag der Schulden
|
891.405,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
319.488,00
|
verrechnete
Aufwendungen
|
44.648,00
|
verrechnete Erträge
|
35.745,00
|
Angabe der nicht ausgewiesenen
Pensionsverpflichtungen
Der nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der
Rückstellungen für laufende Pensionen,
Anwartschaften und ähnliche Verpflichtungen, der sich
auf Grund geänderter Bewertung ergibt, gliedert sich
wie folgt:
Die Aufwendungen aus der geänderten Bewertung im
Rahmen der Einführung von BilMoG (2010) kann gem. Art
67 (1) S. 1 EGHGB auf 15 Jahre verteilt werden. Von diesem
Wahlrecht wurde gebrauch gemacht. Der noch ausstehende
Betrag i.H.v. € 3.917 wird jährlich mit €
3.917 der Pensionsrückstellung zugeführt.
Dieser Betrag unterliegt ebenfalls der
Ausschüttungssperre.
In dem obigen Erfüllungsbetrag der
Pensionsverpflichtung wurde erstmalig für 2021 eine
Rückstellung gem. § 253 Abs. 1 S. 3 HGB zum
beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung
gebildet. Der Erfüllungsbetrag der Schulden und der
dazugehörige Zeitwert aus der
Rückdeckungsversicherung beträgt zum 31.12.2023
€ 31.217,89
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
sonstigen Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie in der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen sind mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
595,5
|
595,5
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
1,9
|
1,9
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
52,4
|
52,4
|
0,0
|
Summe
|
649,8
|
649,8
|
0,0
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen €
1.938,94.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
468,7
|
468,7
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
114,0
|
114,0
|
0,0
|
Summe
|
582,7
|
582,7
|
0,0
|
Alle Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und waren nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
-,--.
IV. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 95
jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 22.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Hiddenhausen, den
22.05.2024
gez.
Sascha Feld
gez.
Bernd Guszausky
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt.
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