Insav Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moritz Genzel seit 7.2.2024 | Vorstandsmitglied |
Hubert Rohrer seit 16.1.2014 | Vorstandsmitglied |
Marcus Dr. Goedsche seit 3.5.2012 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Allgeier SEMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 20241. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Allgeier SE hat den Sitz in München und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 198543. Die Gesellschaft ist die Konzernholding der Allgeier-Gruppe. Der Gegenstand des Unternehmens als geschäftsleitende Holding ist insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Zusammenarbeit mit, Finanzierung von, Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen für und das Management von anderen Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere im Technologiebereich und damit verwandten Bereichen. Als kapitalmarktorientierte Gesellschaft gemäß § 264d HGB fällt die Gesellschaft aufgrund des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Klasse der großen Kapitalgesellschaften. Der handelsrechtliche Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2024 ist unter Beachtung der Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften, der Satzung und des AktG aufgestellt worden. Zur Klarheit der Darstellung werden die nach den gesetzlichen Vorschriften zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfolgen können, für Bilanzposten im Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierung und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt. Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Tochtergesellschaften (gleichzeitig Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB) erfolgen entsprechend den nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlüssen und sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Transaktionskurs bzw. Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Betragsangaben im Anhang werden, soweit nicht anders angegeben, in Tsd. Euro dargestellt. Aufgrund der Darstellung kann es in Einzelfällen zu Rundungsdifferenzen kommen. 2.1 Anlagevermögen2.1.1 Immaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über 3 bis 5 Jahre linear abgeschrieben. 2.1.2 SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungskosten - bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen - bzw. mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, welche für bewegliche Sachanlagen zwischen 3 und 10 Jahren liegen, linear vorgenommen. Für Gebäude wird eine Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt. 2.1.3 FinanzanlagenDie Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. 2.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen und sonstige VermögensgegenständeForderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 4 HGB bilanziert. 2.3 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei KreditinstitutenLiquide Mittel werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Guthaben werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. 2.4 Aktiver RechnungsabgrenzungspostenAls aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. 2.5 Latente SteuernDie aktiven und passiven latenten Steuern sind mit einem Ertragssteuersatz von 32 % der temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Von der Möglichkeit, einen saldierten Posten für latente Steuerbeträge zu bilden, wurde Gebrauch gemacht. Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz haben insbesondere die Ursache in verbundenen Unternehmen, welche über eine Ergebnisabführung mit der Allgeier SE in einem steuerlichen Organschaftsverhältnis stehen. Die aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen aus nachfolgenden temporären Differenzen:
Die passiven latenten Steuern aus Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden mit den aktiven latenten Steuern verrechnet. 2.6 RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank) abgezinst worden. 2.7 VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 2.8 Angaben zur Bildung von BewertungseinheitenZur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinsten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde ein Zinsswaps abgeschlossen. Für bilanzielle Zwecke wurden entsprechende Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Dabei wurde die sogenannte Einfrierungsmethode zugrunde gelegt. Sowohl die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als auch Zinssicherungsgeschäfte haben eine Laufzeit bis fünf Jahre. Als Methode der Ermittlung der Wirksamkeit gemäß § 285 Nr. 23b) HGB kommt die Critical-Term-Match-Methode zur Anwendung. Damit wurde eine vollständige Wirksamkeit festgestellt. Infolgedessen waren zum Bilanzstichtag keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz3.1. AnlagevermögenDie Gliederung und Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Die Allgeier SE ist mit 18.437 Anteilen (Vorjahr: 18.437 Anteile) an der nicht börsennotierten Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest II EuVECA GmbH & Co. KG, Wien, Österreich ("Speedinvest") beteiligt. Die Anschaffungskosten für den Erwerb der 18.437 Anteile betrugen 1.872 Tsd. Euro. Aus der Beteiligung an der Speedinvest flossen der Allgeier SE im Jahr 2024 Dividenden in Höhe von 82 Tsd. Euro zu (Vorjahr: 25 Tsd. Euro). Bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung im Geschäftsjahr 2024 außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 2.755 Tsd. Euro (Vorjahr: 270 Tsd. Euro) vorgenommen. 3.2 UmlaufvermögenForderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 23.102 Tsd. Euro (Vorjahr: 27.934 Tsd. Euro) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 232 Tsd. Euro (Vorjahr: 606 Tsd. Euro), Forderungen aus Umsatzsteuer-Organschaft in Höhe von 3.369 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.255 Tsd. Euro) sowie aus laufenden Finanzierungen in Höhe von 19.501 Tsd. Euro (Vorjahr: 24.073 Tsd. Euro). Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.3 Eigenkapital3.3.1 GrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 11.472.313,00 Euro (Vorjahr: 11.444.313,00 Euro). Es ist eingeteilt in 11.472.313 auf den Namen lautenden Stückaktien. Zum 31. Dezember 2024 stellt es sich wie folgt dar:
Sämtliche Stückaktien der Gesellschaft gehören der gleichen Aktiengattung an. Die Aktien sind voll eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2024 hat sich das gezeichnete Kapital der Allgeier SE durch Zuteilung von 28.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2014 (Bezugsaktien) erhöht. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Allgeier SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juni 2029 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.722.156,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.722.156 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen:
Bedingtes KapitalDas Grundkapital der Allgeier SE wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2014 um bis zu 140.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 140.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das Bedingte Kapital 2014 dient der Bedienung von 140.000 Optionsrechten gemäß dem Aktienoptionsplan 2014, die in voller Höhe ausgegeben wurden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Optionsrechte für 28.000 Stück neue Aktien (Vorjahr: 16.800 Stück) ausgeübt. Am 31. Dezember 2024 beläuft sich das bedingte Kapital 2014 auf 95.200,00 Euro (Vorjahr: 123.200,00 Euro). Das Grundkapital der Allgeier SE wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Juni 2021 um bis zu 940.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 940.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Das Bedingte Kapital 2021 dient der Bedienung von bis zu 940.000 Optionsrechten gemäß dem Aktienoptionsplan 2021. Sämtliche Optionsrechte wurden ausgegeben. Das bedingte Kapital 2021 zum 31. Dezember 2024 beträgt unverändert zum Vorjahr entsprechend 940.000,00 Euro. Ausübungen sind bisher nicht erfolgt. Das Grundkapital der Allgeier SE ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2023 um bis zu 4.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 Stück neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Das Bedingte Kapital 2023 dient der Bedienung von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht oder einer Kombination aus den genannten Finanzinstrumenten, die von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. Juni 2028 ausgegeben werden können. Die Allgeier SE hat bislang keine entsprechenden Wandlungs- oder Optionsrechte ausgegeben. Eigene AnteileDie am 24. September 2020 abgehaltene Hauptversammlung der Allgeier SE hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 23. September 2025 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals mit der Maßgabe zu erwerben, dass auf diese zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Allgeier SE hielt zum 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr keine eigenen Aktien. 3.3.2 KapitalrücklageDie Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2024 beträgt 63.186 Tsd. Euro (Vorjahr: 63.082 Tsd. Euro). Während des Geschäftsjahres wurden 104 Tsd. Euro im Zusammenhang mit der Ausnutzung des bedingten Kapitals in die Kapitalrücklage eingestellt. 3.3.3 Gewinnrücklagen / BilanzgewinnDie gesetzliche Rücklage in Höhe von 102 Tsd. Euro blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Bilanzgewinn von 18.578 Tsd. Euro ermittelt sich wie folgt:
3.3.4 Entwicklung des Eigenkapitals zum 31.12.2024Die folgende Aufstellung zeigt zusammenfassend die Eigenkapitalentwicklung im Geschäftsjahr 2024: Entwicklung des Eigenkapitals zum 31.12.2024
Die Hauptversammlung der Allgeier SE hat am 25. Juni 2024 eine Gewinnausschüttung von 0,50 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,50 Euro je Aktie) beschlossen. Die Ausschüttung betrug insgesamt 5.722.156,50 Euro (Vorjahr: 5.713.756,50 Euro). Es waren 11.444.313 Stück Aktien (Vorjahr: 11.427.513 Stück Aktien) dividendenberechtigt. Der darüberhinausgehende Betrag von 8.441 Tsd. Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und in den Bilanzgewinn eingestellt. 3.4 RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 3.086 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.080 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellung für Tantiemen des Vorstands und Aufsichtsrats in Höhe von 1.107 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.527 Tsd. Euro), Rückstellungen für Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss sowie Rückstellungen für die Erstellung des Geschäftsberichts in Höhe von 408 Tsd. Euro (Vorjahr: 518 Tsd. Euro), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 557 Tsd. Euro (Vorjahr: 510 Tsd. Euro), Rückstellungen für sonstige Personalkosten in Höhe von 212 Tsd. Euro (Vorjahr: 212 Tsd. Euro) und die Rückstellungen für die Hauptversammlung in Höhe von 100 Tsd. Euro (Vorjahr: 100 Tsd. Euro). 3.5 VerbindlichkeitenDie Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Im Mai 2022 hat die Allgeier SE den Konsortialkredit zur Finanzierung neu strukturiert. Neben der Erhöhung des Kreditrahmens bei einem Bankenkonsortium von 140 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 60 Mio. Euro platziert. Der Konsortialkredit war am 31. Dezember 2024 in Höhe von 84 Mio. (Vorjahr: 80 Mio. Euro) in Anspruch genommen. Der Konsortialkredit hat eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einer Verlängerungsmöglichkeit von bis zu zwei weiteren Jahren. Im Februar 2023 hat die Allgeier SE von der Verlängerungsmöglichkeit erstmals Gebrauch gemacht und den Rahmenkreditvertrag um ein Jahr verlängert. Im Februar 2024 kam es zu einer weiteren Verlängerung, womit der Kreditvertrag seitdem eine Laufzeit bis April 2028 hat. Der Kredit wird variabel auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich einer Marge, die vom Verschuldungsgrad des Allgeier Konzerns abhängig ist, verzinst. Für die in Anspruch genommenen Tranchen kam Ende 2024 ein durchschnittlicher Zinssatz von 5,63 % (Vorjahr: 6,48 %) zur Anwendung. Um das Risiko eines steigenden Euribors abzusichern, hat die Allgeier SE in 2022 einen Zinsswap über 50 Mio. Euro abgeschlossen. Der Zinsswap wandelt den 3-Monats-Euribor in einen Festzinssatz von 1,53 % um. Neben den Tranchen war der Kreditrahmen durch Avale und Bürgschaften in Höhe von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) beansprucht. Für den nicht beanspruchten Teil des Konsortialkredits entrichtet die Allgeier SE eine Bereitstellungsprovision von 0,93 % (Vorjahr: 0,86 %). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 53.735 Tsd. Euro (Vorjahr: 51.318 Tsd. Euro) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.162 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.149 Tsd. Euro) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 52.573 Tsd. Euro (Vorjahr: 49.168 Tsd. Euro) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Steuern in Höhe von 2.487 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.785 Tsd. Euro) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 3 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro). 3.6 Angaben zur Bildung von BewertungseinheitenDie Allgeier SE hat in 2022 zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von langfristigen Bankdarlehen einen Zinsswap mit einem Nominalvolumen von 50 Mio. Euro und einer Laufzeit bis 19. Mai 2027 abgeschlossen, der vollständig als Sicherungsinstrument im Sinne des § 254 HGB designiert wurde. Dabei wurden variable Zinszahlungen in Abhängigkeit vom Drei-Monats-EURIBOR für ein Darlehensvolumen in Höhe von 50 Mio. Euro durch den Zinsswap in feste Zinszahlungen umgewandelt. Zum 31. Dezember 2024 hat der Zinsswap einen positiven Marktwert von 761 Tsd. Euro. Aufgrund der vollständigen Absicherung hat die Gesellschaft eine antizipative Bewertungseinheit von Zinsswap und Bankdarlehen in entsprechender Höhe gebildet. Die bilanzielle Abbildung erfolgt anhand der sogenannten "Einfrierungsmethode". Dabei werden die Wertänderungen des Derivats (Zinsswap) während des Bestehens der Sicherungsbeziehung bilanziell nicht erfasst. Die quartalsweise fälligen Zinszahlungen (im Geschäftsjahr 2024 ein Ertrag in Höhe von 1.114 Tsd. Euro) wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Zinsaufwendungen aus dem Darlehen saldiert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 4.1 UmsatzerlöseSämtliche Umsatzerlöse wurden in Deutschland erbracht und beinhalten nahezu ausschließlich Beratungsleistungen. 4.2 MaterialaufwandDer in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Materialaufwand betrifft Leistungen eines verbundenen Unternehmens. 4.3 Erträge und Aufwendungen nach § 285 Nr. 31 HGBDie Allgeier SE hat mit Kaufvertrag vom 10. Oktober 2024 die Allgeier Experts Holding GmbH, München, mit dem darunter in den Gesellschaften U.N.P.-Software GmbH, Düsseldorf, U.N.P.-HRSolutions GmbH, Düsseldorf, Allgeier Experts Consulting GmbH, München, und Allgeier Experts GmbH, München (zusammen "Experts-Gruppe"), gebündelten Personaldienstleistungsgeschäft veräußert. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung aus dem Kaufpreis in Höhe von 21.361 Tsd. Euro. Aus der Veräußerung ist ein Buchwertverlust in Höhe von 881 Tsd. Euro in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen angefallen, die ebenfalls als außergewöhnlich anzusehen ist. Des Weiteren sind aus dem Abgang von Sachanlagevermögen im Geschäftsjahr außergewöhnliche Erträge in Höhe von 400 Tsd. Euro in den sonstigen betrieblichen Erträgen und außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 673 Tsd. Euro in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen angefallen. 5. Sonstige Angaben5.1 Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGFolgende Personen haben uns mitgeteilt (Stand: 31. Dezember 2024), dass ihre direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital 10 Prozent der Stimmrechte der Allgeier SE gemessen an der Gesamtstimmrechtszahl von 11.472.313 überschreiten:
Folgende Personen haben uns mitgeteilt, dass Sie die Schwelle von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent oder 25 Prozent der Stimmrechte über- oder unterschritten haben:
Sonstige direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht gemeldet worden und auch sonst nicht bekannt. 5.2 ArbeitnehmerIm Durchschnitt ergibt sich eine Beschäftigung von 12 (Vorjahr: 15) Angestellten, davon vier Teilzeitkräften (Vorjahr: 3). 5.3 Angaben nach § 285 Nr. 17 HGBDie von ARGENKO plus GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erbrachten Leistungen im Jahr 2024 werden im Konzernanhang detailliert aufgeführt. 5.4 AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich zum Jahresende 2024 aus Herrn Carl Georg Dürschmidt (Vorsitzender), Herrn Detlef Dinsel (Mitglied seit 08. März 2023, stellvertretender Vorsitzender seit 13. Juni 2023), Herrn Christian Eggenberger und Herrn Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr (bestellt am 25. Juni 2024) zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2024 Bezüge von insgesamt 610 Tsd. Euro (Vorjahr: 665 Tsd. Euro) erhalten. Darin enthalten ist eine Rückstellung für eine variable Vergütung in Höhe von 185 Tsd. Euro (Vorjahr: 265 Tsd. Euro), die im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommt. Herr Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr hat ab dem Zeitpunkt seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat mittelbar zusätzliche Beraterleistungen in Höhe von 104 Tsd. Euro erbracht. Die Beraterleistungen wurden zu marktüblichen Konditionen abgerechnet. Die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2024 keine zusätzlichen Beraterleistungen erbracht. Am 31. Dezember 2024 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrats mittelbar und unmittelbar 4.892.433 Stück (Vorjahr: 4.763.516 Stück) Aktien der Allgeier SE. Angabe zu den weiteren Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratstätigkeiten im Geschäftsjahr 2024:
5.5 VorstandDem Vorstand gehörten im Jahr 2024 an:
Angaben nach § 285 Nr. 9 HGBDie Bezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 2.154 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.262 Tsd. Euro). Die Bezüge beinhalten eine vom Ergebnis des Allgeier-Konzerns abhängige variable Vergütung, die als Rückstellung bilanziert wurde und nach Billigung des Konzernabschlusses der Allgeier SE im Jahr 2025 zur Auszahlung kommt. Die Mitglieder des Vorstands sind am Aktienoptionsprogramm der Allgeier SE beteiligt. Die Angabe individueller Vorstandsbezüge gemäß § 285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a S. 5 bis 9 HGB erfolgt im Vergütungsbericht. Die am 31. Dezember 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands hielten mittelbar oder unmittelbar 228.056 Stück Aktien der Allgeier SE. Angabe zu den Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratstätigkeiten:Herr Dr. Marcus Goedsche Aufsichtsratsmitglied: Allgeier Management AG, München Allgeier Enterprise Services AG, Bremen Allgeier Public SE, München Verwaltungsratsmitglied: Allgeier (Schweiz) AG, Thalwil (Schweiz) Herr Hubert Rohrer Aufsichtsratsmitglied: Allgeier Management AG, München SDX AG, Frankfurt am Main Verwaltungsratsmitglied: Allgeier (Schweiz) AG, Thalwil (Schweiz) MySign AG, Olten (Schweiz) Herr Moritz Genzel Aufsichtsratsmitglied: Allgeier Management AG, München Allgeier Enterprise Services AG, Bremen Allgeier Public SE, München SDX AG, Frankfurt am Main 6. Corporate Governance KodexDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären auf unserer Internetseite dauerhaft zugänglich gemacht. 7. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand der Allgeier SE schlägt vor, eine Dividende von bis zu 0,50 Euro je Aktie auszuschütten, vorbehaltlich der finalen Beschlussfassung im Aufsichtsrat und durch die Hauptversammlung, und den verbleibenden Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 8. KonzernabschlussDie Gesellschaft erstellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und nach den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. 9. HaftungsverhältnisseEs existieren folgende Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten: Die Allgeier SE hat zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkredit zugunsten der Kreditgeber Garantien (Gewährleistungsverpflichtung) gewährt sowie ihre wesentlichen Vermögensgegenstände (insbesondere Beteiligungen an verschiedenen Tochtergesellschaften) belastet und abgetreten. Im Rahmen der Factoring-Verträge von Tochtergesellschaften haftet die Allgeier SE gesamtschuldnerisch für die Ansprüche des Factors aus den Factoring-Verträgen. Die gesamtschuldnerische Haftung erstreckt sich insbesondere auch auf Zahlungsansprüche unter den Factoring-Verträgen, die auf einer Verletzung der Bestimmungen beruhen, dass die von dem jeweiligen Allgeier-Gesellschaften an den Factor verkauften Forderungen abtretbar sind, nicht an Dritte abgetreten wurden, nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert, nicht durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden oder dass die von den jeweiligen Allgeier-Gesellschaften an ihre Factoring-Debitoren gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß sind und diese Factoring-Debitoren deswegen Minderung, Rücktritt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Nachleistung, Nachbesserung oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können. Der Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung erstreckt sich bis zu der Höhe des in der Unternehmensgruppe gewährten Gesamtobligos von 60 Mio. EUR. Das Gesamtobligo ist zum 31.12.2024 nicht voll ausgeschöpft. Die Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung aus den in der Unternehmensgruppe bestehenden Factoring-Verträgen ist als unwahrscheinlich einzustufen. Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen bezüglich der Einstandsverpflichtung mit der Allgeier SE sind der Anlage 2 des Anhangs aufgeführt. Aufgrund einer ständigen Evaluierung der Risikosituation und in Anbetracht der bis zum Bilanzstichtag erlangten Erkenntnisse geht die Gesellschaft davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllt werden können. Eine Inanspruchnahme der Haftungsverhältnisse wird daher als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. 10. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 100 Tsd. Euro (Vorjahr: 54 Tsd. Euro) aus Kfz-Leasing Verträgen mit einer maximalen Laufzeit bis Juni 2028 sowie in Höhe von 2.858 Tsd. Euro (Vorjahr: 13.857 Tsd. Euro) aus einem Raummietvertrag (Nettomiete) mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit von noch 7 Jahren. Davon sind innerhalb eines Jahres 982 Tsd. Euro und größer fünf Jahre 584 Tsd. Euro fällig. Die außerbilanziellen Verpflichtungen dienen insbesondere dem Zweck der Erzielung von Liquiditätsvorteilen. 11. Ereignisse nach dem BilanzstichtagVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. Am 12. Juli 2022 hat die BaFin eine Veröffentlichung über eine Prüfung der Rechnungslegung betreffend die Darstellung der Abspaltung der Nagarro SE, München, im Konzernabschluss der Allgeier SE zum 31. Dezember 2020 vorgenommen und das Ergebnis dieser Prüfung am 10. März 2025 veröffentlicht. Detaillierte Ausführungen sind dem Geschäftsbericht des Allgeier-Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 zu entnehmen. Aus der Prüfung ergeben sich keine zu berücksichtigenden Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Allgeier SE.
München, 31. März 2025 Allgeier SE Dr. Marcus Goedsche, Vorstand Hubert Rohrer, Vorstand Moritz Genzel, Vorstand Anlagespiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024der Allgeier SE, München
Gesellschafterstruktur der Allgeier SE
(1) Nach Gewinnabführung bzw.
Verlustübernahme
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Hinweis auf zusammengefassten LageberichtDer Lagebericht der Allgeier SE und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB erstmalig im Geschäftsjahr 2024 zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Allgeier SE für das Geschäftsjahr 2024 werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Allgeier SE sowie der Geschäftsbericht des Allgeier-Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 findet sich auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.allgeier.com/de/investor-relations/finanzberichte-publikationen/. Allgeier SE, MünchenVersicherung des VorstandsDer Vorstand der Allgeier SE versichert nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, 31. März 2025 Allgeier SE Dr. Marcus Goedsche, Vorstand Hubert Rohrer, Vorstand Moritz Genzel, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Allgeier SE, München: Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Allgeier SE, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Allgeier SE, München, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit des Buchwerts der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Ausleihungen an verbundene UnternehmenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltIm Jahresabschluss der Allgeier SE, München, werden zum 31. Dezember 2024 Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 157,6 Mio. und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 103,9 Mio. unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Anteil der beiden Bilanzpostens an der Bilanzsumme beläuft sich auf zusammen 86,6 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgeier SE, München. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das wesentliche Risiko für den Jahresabschluss liegt bei der Bewertung der Finanzanlagen in der Vollständigkeit und der Richtigkeit der Ermittlung von Wertansätzen. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile und der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen besteht aufgrund deren Wesentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Zudem sind Bewertungen von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Die Werthaltigkeit der Anteile und der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen war daher im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungAuf Basis von Erläuterungen des Managements sowie durch die Würdigung relevanter Dokumentation haben wir unser Verständnis über den bei der Allgeier SE, München, implementierten Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Buchwerte von Anteilen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen aktualisiert. Dies beinhaltete eine Würdigung der von der Allgeier SE, München, gewählten Herangehensweise zur Ermittlung von möglichen dauerhaften Wertminderungen der Anteile und der Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie, basierend auf im Rahmen der Prüfung gewonnenen Informationen, eine Einschätzung darüber, ob Anhaltspunkte für Abschreibungsbedarfe vorliegen, die von der Gesellschaft nicht identifiziert wurden. Für die Zugangsbewertung lagen uns die Kaufverträge sowie die Darlehensverträge vor. Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ausgewiesenen Werte sowie der Einschätzung von Wertminderungen als voraussichtlich dauerhaft oder vorübergehend haben wir neben der vergleichenden Betrachtung der Buchwerte und des ausgewiesenen Eigenkapitals die zukünftig erwarteten Ergebnisse beurteilt. In Einzelfällen haben wir uns weitergehende Planungsunterlagen und Berechnungen der Gesellschaft vorlegen lassen und diese gewürdigt. Diese Berechnungen haben wir sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Außerdem haben wir die Erkenntnisse aus den Prüfungen und den prüferischen Durchsichten der Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften und aus den durchgeführten Konzernprüfungshandlungen nutzen können. Unsere SchlussfolgerungenDas der Identifikation und Erfassung von Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den maßgeblichen Bewertungsgrundsätzen. Die Allgeier SE, München, hat ausgewogene Annahmen verwendet. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile und der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie weiterer Angaben und Erläuterungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter Gliederungspunkt 2.1.3 "Finanzanlagen" und die als Anlagen zum Anhang beigefügten Anlagespiegel sowie die Aufstellung der Konzerngesellschaften. Vollständige Erfassung und zutreffende Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene UnternehmenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltIm Jahresabschluss der Allgeier SE, München, zum 31. Dezember 2024 werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 23,1 Mio. und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 53,7 Mio. ausgewiesen. Der Anteil der beiden Positionen an der Bilanzsumme beläuft sich auf ca. 7,7 % bzw. 17,8 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgeier SE, München. Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlicher Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das wesentliche Risiko für den Jahresabschluss liegt bei der Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in der Vollständigkeit und der Richtigkeit der Ermittlung von Wertminderungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Das wesentliche Risiko für den Jahresabschluss liegt in der vollständigen Erfassung und der zutreffenden Bewertung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungAuf Basis von Erläuterungen des Managements sowie durch die Würdigung der relevanten Dokumentation haben wir ein Verständnis über den bei der Allgeier SE, München, implementierten Prozess zur Beurteilung der vollständigen Erfassung und zutreffenden Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen erlangt. Dies beinhaltete eine Würdigung der von der Allgeier SE, München, gewählten Herangehensweise zur Ermittlung von Wertminderungen sowie, basierend auf im Rahmen der Prüfung gewonnenen Informationen, eine Einschätzung darüber, ob Anhaltspunkte für eine unvollständige Erfassung einzelner Forderungen bzw. Verbindlichkeiten bzw. Abschreibungsbedarfe hinsichtlich einzelner Forderungen vorliegen, die von der Allgeier SE, München, nicht identifiziert wurden. Die Allgeier SE, München, setzt im Rahmen des laufenden Controllings der einzelnen Konzerngesellschaften und im Rahmen der Konzernabschlusserstellung eine Softwarelösung ein. Hierbei werden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Gesellschaften auch unterjährig regelmäßig abgestimmt und deren Fortentwicklung gewürdigt. Die einzelnen Konten der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen sind in der Konzernrechnungslegung programmtechnisch so zugeordnet, dass Abweichungen der sich wechselseitig gegenüberstehenden Werte regelmäßig identifiziert und durch das Konzern-Controlling geklärt werden können. Zusätzlich haben wir im Rahmen der Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen unsere Erkenntnisse aus den Prüfungen und den prüferischen Durchsichten der Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften verwertet. Dies betrifft sowohl die Abstimmung der Verbundbeziehungen mit der Allgeier SE, München, als auch die Untersuchung, ob Hinweise auf eine fehlende Werthaltigkeit einzelner Forderungen der Allgeier SE, München, z.B. aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse beim jeweiligen Konzernunternehmen, vorliegen. Zudem konnten wir die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen im Rahmen der Konzernabschlussprüfung, z.B. hinsichtlich der Vollständigkeit und Werthaltigkeit, verwenden. Unsere SchlussfolgerungenDas zur vollständigen Erfassung und der zutreffenden Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den maßgeblichen Bewertungsgrundsätzen. Die Allgeier SE, München, hat ausgewogene Annahmen verwendet. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenZu den im Rahmen der Bilanzierung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie weiterer Angaben und Erläuterungen verweisen wir auf die Gliederungspunkte 2.2 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände", 2.7 "Verbindlichkeiten", 3.2 "Umlaufvermögen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen" und 3.5 "Verbindlichkeiten" im Anhang. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die im zusammengefassten Lagebericht, im Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlich sind, umfassen insbesondere:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise und externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "AllgeierSE_JA31.12.2024.xhtml" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 25.06.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14.11.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der Allgeier SE, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Niyazi Kanbur.
Düsseldorf, den 14. April 2025 ARGENKO
plus GmbH
Niyazi Kanbur, Wirtschaftsprüfer Tharshan Rasathurai, Wirtschaftsprüfer |
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