M C -
Automobile GmbH
Ladelund
(vormals:
Achtrup)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44,00 |
4.107,00 |
| I.
Sachanlagen |
44,00 |
4.107,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.069,05 |
40.322,04 |
| I.
Vorräte |
2.500,00 |
7.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.569,05 |
23.238,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
9.883,16 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.747,92 |
3.059,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.860,97 |
47.488,93 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
30.247,92 |
15.559,89 |
| davon
Verlustvortrag |
15.559,89 |
16.402,56 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.747,92 |
3.059,89 |
| B.
Rückstellungen |
1.770,27 |
7.379,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.090,70 |
40.109,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.090,70 |
40.109,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.860,97 |
47.488,93 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der MC Automobile GmbH wurde
unter Beachtung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die
Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für
mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear und bis vor dem 01. Januar 2008
bzw. vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 angeschafftem
Anlagevermögen auch degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Netto-Einzelanschaffungswerte € 150,- aber nicht
€ 1.000,- übersteigen, wurden vom 01.01.2008 bis
zum 31.12.2009 dem Sammelpool analog § 6 Abs. 2a EStG
zugeordnet und über einen Zeitraum von fünf
Jahren abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagespiegel.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
ermittelt. In Einzelfällen wurde ein Festwert
eingeführt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
3. Die
Forderungen, Wertpapiere und
sonstigen Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
4. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
5. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
6.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst § 253 Abs. 2 HGB).
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
die MC Automobile GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführerin:
Frau Christel Christiansen
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2012 der MC Automobile GmbH
Ladelund, den 20. Juni 2014
MC Automobile GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführerin
Frau Christel Christiansen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2014 festgestellt.
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