Herstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Rico Gomez seit 25.5.2021 | Geschäftsführer |
Juan Antonio Rico-Gomez seit 1.8.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Juan Antonio Rico-Gomez | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rico GmbHWillstättJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Zur Veröffentlichung bestimmter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014der Firma Rico GmbH, 77731 Willstätt - SandAKTIVSEITE
Willstätt - Sand, 03. November 2015 AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Rico GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschl. steuerrechtlicher MaßnahmenBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20 %, abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III- Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungBetrag der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen nicht. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00. IV. Sonstige PflichtangabenNamen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert durch Juan Rico, Willstätt geführt: Der Geschäftsführer war einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten auch die Beträge, die dem Geschäftsführer Juan Rico zuzurechnen sind. Unterschrift der Geschäftsleitung
Willstätt, 03. November 2015 |
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