MQ Neuland Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GxP German Properties AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Die GxP German Properties AG (im Folgenden "GxP AG" genannt), hat ihren Sitz in Berlin und ist dort unter der Nr. 210330 mit einem Grundkapital in Höhe von € 10.583.827,00 im Handelsregister B beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- oder Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Darstellung und Gliederung sowie Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aktien der Gesellschaft sind unter DE000A2E4L00 im Marktsegment "Basic Board" der Frankfurter Börse im Freiverkehr gelistet und werden an den Börsen in Frankfurt am Main, Stuttgart, München, Hamburg und Düsseldorf gehandelt. Es handelt sich bei der GxP German Properties AG um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Für die Zwecke der Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft von den bestehenden größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB sowie § 160 Abs. 3 AktG teilweise Gebrauch gemacht und nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wird mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei Vorliegen eines nachhaltig niedrigeren beizulegenden Wertes erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Zuschreibungen, maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten, erfolgen sobald die Gründe für die vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Werthaltigkeit der Finanzanlagen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist maßgeblich von den in den Beteiligungen gehaltenen Immobilien abhängig. Da die Bewertung der Immobilien mit hohen Schätzunsicherheiten verbunden ist, ist auch die Bewertung der Finanzanlagen mit entsprechenden Schätzunsicherheiten behaftet. Zur Reduzierung der Schätzunsicherheiten werden Gutachten externer Sachverständiger zur Immobilienbewertung eingeholt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, werden in einem Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens der GxP AG ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Vorräte Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen unfertigen Leistungen betreffen noch nicht abgerechnete Kostenweiterbelastungen an verbundene Unternehmen. Aufgrund des fehlenden Leistungserstellungsprozesses sind die unfertigen Leistungen den sonstigen Vermögensgegenständen mitzugehörig. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 5.500; Vorjahr: T€ 3.550) und aus Kautionszahlungen (T€ 11; Vorjahr: T€ 12) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Obgleich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen grundsätzlich eine kurzfristige Fälligkeit ermöglichen, geht der Vorstand auf Basis der Planung nicht von einer kurzfristigen Zahlung aus. Alle anderen ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 4. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt am 31. Dezember 2020 € 10.583.827,00 (31. Dezember 2019: € 10.583.827,00) und ist in 10.583.827 Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag zu je € 1,00 aufgeteilt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juli 2016 ermächtigt, bis zum 21. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrfach um bis zu € 21.148.250,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016) und den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
Aufgrund der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung erfolgten im Jahr 2017 durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27. August 2017 die Erhöhung des Grundkapitals um € 866.307,00 sowie durch Beschluss vom 2. Oktober 2017 die Erhöhung des Grundkapitals um € 1.054,449,00 auf dann € 10.583.827,00. Damit beträgt das genehmigte Kapital nach der teilweisen Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag noch € 19.227.494,00. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt verändert:
5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende wesentliche Beträge:
6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten besitzen nachfolgende Restlaufzeiten:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von T€ 3.898 periodenfremde Erträge, die mit T€ 3.828 aus der Zuschreibung von Finanzanlagen resultieren. 2. Materialaufwand Im Materialaufwand werden Mietaufwendungen für Flächen ausgewiesen , die seit Mitte 2019 und im gesamten Geschäftsjahr 2020 an Dritte weitervermietet werden. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist insofern eingeschränkt, da im Geschäftsjahr 2019 die Mietaufwendungen bis zur Untervermietung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden. 3. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen Dem Geschäftsmodell der GxP AG als Management-Holding folgend ist die Gewinn- und Verlustrechnung regelmäßig durch Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung der Finanzanlagen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen gekennzeichnet. Im Geschäftsjahr 2020 sind in Höhe von T€ 3.828 (Vorjahr: T€ 4.186) außergewöhnlich hohe Erträge aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen angefallen. V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft haftet zum Bilanzstichtag mit selbstschuldnerischen Bürgschaften über insgesamt T€ 2.500 für Bankverbindlichkeiten von drei Tochtergesellschaften, die in Höhe von T€ 56.700 planmäßig im November 2021 zur Rückzahlung fällig sind, sowie als Garantiegeber für ein Darlehen einer Tochtergesellschaft der Summit-Gruppe in Höhe von T€ 2.650. Weiterhin ist die Gesellschaft neben drei immobilienhaltenden Tochtergesellschaften Vertragspartei in einem Darlehensvertrag zur Finanzierung von drei Immobilien mit einem Restvalutastand Ende 2020 in Höhe von T€ 27.747. Eine Inanspruchnahme aus den genannten Verpflichtungen wird aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften nicht erwartet. Die Geschäftsführung erwartet auf Basis der bisher geführten Bankengespräche aus der im Geschäftsjahr 2021 anstehenden Refinanzierung bzgl. der selbstschuldnerischen Bürgschaften ebenfalls keine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Verträgen (bis zum Ende der jeweiligen vertraglichen Laufzeit) beträgt zum Bilanzstichtag T€ 408 (Vorjahr: T€ 1.083). Die Verpflichtungen betreffen mit T€ 86 (Vorjahr: T€ 83) verbundene Unternehmen. VI. Anteilsbesitz
1) Es liegt kein Jahresabschluss vor.
VII. Sonstige Angaben 1. Verbundene Unternehmen Die GxP AG stellt zum 31. Dezember 2020 einen freiwilligen Konzernjahresabschluss auf, so dass sie selbst und ihre Tochtergesellschaften nach § 271 Abs. 2 HGB verbundene Unternehmen darstellen. Konzernobergesellschaft ist zum Bilanzstichtag die Summit Real Estate Holdings Ltd., Haifa, Israel. Im vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurden die Beziehungen zu den Tochterunternehmen der Summit Real Estate Holdings Ltd. als solche gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. 2. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2020 in den Konzernabschluss der GxP German Properties AG, Berlin, (kleinster Kreis) sowie in den Konzernabschluss der Summit Real Estate Holdings Ltd., Haifa, Israel, (größter Kreis) einbezogen. Die Summit Real Estate Holdings Ltd., ist an der Tel Aviv Stock Exchange, Israel, gelistet. 3. Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG Die GxP AG war im Geschäftsjahr 2020 ein von der Summit Real Estate Holdings Ltd., Haifa (Israel) abhängiges Unternehmen im Sinne des § 312 AktG. Der Vorstand hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht über die Beziehungen der GxP AG zu ihren Mutterunternehmen und zu verbunden Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige andere Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen." 4. Mitarbeiter Die GxP AG beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2 Mitarbeiter (Vj.: 6 Mitarbeiter), davon 1 Mitarbeiter (Vj.: 1 Mitarbeiter) in Teilzeit. 5. Honorare des Abschlussprüfers Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 90 (Vorjahr: T€ 100) und resultiert aus der Prüfung des Konzernabschlusses sowie aus der Prüfung des Jahresabschlusses der GxP AG. Der Aufwand für Abschlussprüferleistungen im Jahr 2019 umfasste auch Mehrleistungen für die Prüfung der Abschlüsse 2018 in Höhe von TEUR 10. Weitere Leistungen wurden durch den Abschlussprüfer nicht vorgenommen. 6. Vorstand Vorstand der GxP AG war im Geschäftsjahr 2020 bzw. ist Herr Itay Barlev, Berlin. Die Gesellschaft wird durch Herrn Barlev allein vertreten. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Geschäftsjahr 2020 erhielt der Vorstand wie im Vorjahr keine Vergütung von der Gesellschaft, da die Vorstandsvergütung in der Konzernumlage der Summit-Gruppe in Höhe von T€ 150 enthalten ist. Gegenüber dem Vorstand wurden keine leistungsorientierten Pensionszusagen abgegeben. 7. Nachtragsbericht Ende Mai 2021 wurde der Vorstand der GxP AG von Tristan Capital Partners im Namen von EPISO 5 Luxembourg Holding S.à.r.l. benachrichtigt, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zum indirekten Erwerb einer 77,4%-igen Beteiligung an der GxP AG von einer Gesellschaft, die von der Summit Properties Limited ultimativ kontrolliert wird, abgeschlossen worden ist. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen einschließlich der Kartellfreigabe. Darüber hinaus haben sich keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 8. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates waren bzw. sind
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats haben weitere Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne: Dr. Markus Beermann
Amir Sagy
Sharon Marckado-Erez
Berlin, 25. Juni 2021 Itay Barlev, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens der GxP German Properties AG, Berlin, im Geschäftsjahr 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GxP German Properties AG, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der GxP German Properties AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 25. Juni 2021 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Florian Riedl, Wirtschaftsprüfer Olaf Sackewitz, Wirtschaftsprüfer |
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